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5) den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 2. August 1858 (G. S. f 1858. S. 85 ausgegebenen 3309 Stück Prioritäts ˖ odslggtignen (it. B. im Berge Ten gh hoh Thalern,
6) den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 3. Juni 1831 (Ges-S. für 1351 S. 346 ff) ausgegebenen 32
Obligationen (Litt. E) im n, von 800 000 Thalern /
) den uf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 12. Maͤrz 1856 (Ges. S. für 1866 S. 133 ff) ausgegebenen 7600 Stück Prioritäts⸗ Obligationen (Litt. F.) im Betrage von 1400, 000 Thalern ; ;
) den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiumt vom 11. Juli 1868 (Ges.-S. für 1868 S. 744 ff ausgegebenen 12700 Stück Priori- täts⸗Obligationen hi. G. im Betrage von 3100 6000 Thalern. Eine weitere Vermehrung des Gesellschaftskapitals durch Emission von Stammaktien darf hiernächst nur erfolgen, wenn den auf Grund des gegenwärtigen Privilegiums emittirten Prioritäts⸗Obligationen nebst Zinsen das Vorzugsrecht ee, . wird.
Dagegen kann Prioritäts-Obligationen bis zur Höhe von 143250 009 Thalern Gleichberechtigung mit dieser Emission eingeräumt werden, sofern die zur Fertigstellung der Eisenbahn von Rothenburg, über Cüstrin, Stettin nach Swinemünde (Ostswine) noch veran- . ten 11450000 Thaler und die zur Herstellung einer Verbindung der Breslau ⸗Altwasser Bahnstrecke von Altwasser oder einem anderen , Punkte über Friedland bis zur böhmischen Landesgrenze ehufs Anschlusses an das österreichische Eisenbahnnetz veranschlagten 2800 009 Thaler in Prioritäts-Obligationen aufgebracht werden.
§. 8. Die Inhaber der Obligationen sind nicht befaßt die
ahlung der darin verschriebenen Kapitalbeträge anders als nach aßgabe des im §. 3 gedachten Amortisationsplanes zu fordern, ausgenommen: . aA wenn ein Zinszahlungstermin durch Verschulden der Eisen⸗ bahn⸗Verwaltung länger als drei Monate unberichtigt bleibt;
b) wenn durch Verschulden der Eisenbahn⸗Verwaltung der Trans⸗ portbetrieb auf der Eisenbahn länger als sechs Monate gänzlich ein⸗ gestellt gewesen ist; 6
9 wenn die im §. 4 festgesetzte Amortisation nicht eingehalten wir
In den Fällen zu a und b bedarf es einer Kündigungsfrist nicht, sondern das Kapital kann von dem Tage ab, an welchem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden und zwar: zu à bis zur Zah— lung des betreffenden Zinscoupons, zu b bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transportbetriebes. .
In dem zu e gedachten Falle ist eine dreimonatliche Kündigungs frist zu beobachten, auch kann der Inhaber einer Prioritäts⸗Obligation von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb dreler Monate von dem Tage ab Gehrauch machen, wo die Zahlung des Amortisations—⸗ Quantums hätte stattfinden sollen. Die Kündigung verliert indessen ö. rechtliche Wirkung, wenn die Eisenbahn⸗Verwaltung die nicht eingehaltene Amortisation nachholt und ju dem Ende binnen läng⸗ stens dreier Monate nach erfolgter Kündigung die Ausloosung der zu amortistrenden Prioritäts- Obligationen nachträglich bewirkt.
Die Obligationen, welche in Felge der Bestimmungen dieses Paragraphen eingelöst werden kann die Gesellschaft wieder ausgeben.
. 9. Die in diesem Privilegium vorgeschriebenen Bekannt machungen erfolgen durch zwei Breslauer Zeitungen, den Preußischen Staatsanzeiger und mindestens eine andere nicht in Breslau erschei⸗ nende Zeitung. . 3646
Zu Urkund dessen haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch, dadurch den In- habern der Sbligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Je⸗ währleistung von Seiten des Staats zu geben oder Rechten Dritter zu präjudiziren. 6,
Das gegenwärtige Privilegium ist durch die Gesetzsammlung be—⸗ kannt zu machen. —
Gegeben Berlin, den 6. April 1872.
(L. S.) Wilhelm. a Graf von Itzenplitz. Camphausen.
A. Prioritäts⸗O , . Littr. H.
er Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗Gesellschaft k
aber Eintausend (Zweihundert, Einhundert) Thaler Preußisch Courant.
Inhaber dieser Obligation hat uf Höhe des obigen Betrages von Eintausend (Zweihundert, Einhundert) Thalern Preußisch Courant Antheil an dem durch Allerhöchstes Privilegium vom ten 187. emittirten Kapitale von 4250 9000 Thalern Prioritäts- Obligationen der Breslau ⸗ Schweidnitz⸗ Freiburger Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft. .
6e,
Breslau, den Kö Direktorium
der Breslau - Schweidnitz ⸗ Freiburger Eisenbahn - Gesellschaft. Facsimile Facsimile) Stempel Eingetragen im Lagerbuche Nr. .. Der Hauplkassen⸗Rendant . JFJacsimile)
Stück Prioritats
*
Serie... M7 ..
22 Thlr. 15 gr. (4 Thlr. 15 Sgr 6 2 Thlr. 77 5j
2
Erste zweiter 2 s. w.) Zinscoupon e
r Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗ Prioritätsobligation Litt. ö d ae,, n,. »Zweinndzwanzig Thaler Fünfzehn Silbergroschen« Vier 3 Fünfzehn , . ) Zwei Thaler Sieben Silbergroschen Sechs Pfennig hat Inhaber dieses Coupons vom 1. April 18.. 1. Oktober 18..) ab aus der Hauptkasse der Breslau⸗Schweidnitz Freiburger Eisenbahn⸗
Ele aft und an den durch öffentliche Bekanntmachung bezeichneten tellen zu erheben.
Breslau, den . ten 18.. Direktorium der Breslau⸗Schweidnitz Freiburger Eisenbahngesellschaft. (Facsimile) . (Faesimile) . . (Facsimile) Rendant. Ver jährt am
. . 0. Talon der en,, . . itir. H.
,.
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe, wodurch er zugleich über den Empfang der folgenden Serie der Zinscoupons guittirt, binnen Jahresfrist vom ten 18.. ab an den durch öffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stellen die te Serie der Zinscoupons für die nächsten fünf Jahre, sofern nicht vorher da= gegen von dem Inhaber der Obligation bei dem Gesellschafts⸗-Direk. torium schriftlich Widerspruch erhoben worden ist.
Breslau, den ten
der Breslau⸗Schweid . Eisenbahn⸗Gesellschaft er Breslau⸗SchweidnitzFreiburger Eisenbahn⸗Gesellschaft. (Facsimile (Facsimile.) (Facsimile) Rendant.
nichtamtliches.
Großbritannien und Irland. London 29. April. Ihre Majestät die Königin verließ heute Mittag Windsor, um sich in Begleitung des Prinzen Leopold und der Prin⸗ zessin Beatrice zu einem Besuche nach Chislehurst zu begeben. Die Königin kehrt am selbigen Abend nach Windsor zurück. Am nächsten Dienstag wird dieselbe der Hauptstadt einen mehr⸗ tägigen Besuch abstatten.
— Aus Ottawa wird unterm 19. d. gemeldet; Aus einem dem Parlament vorgelegten Schriftwechsel ist ersichtlich, daß die britische Regierung Willens ist, für eine Canadische Anleihe von 2500000 Lstr. für die Pacific⸗Eisenbahn und die Kanalverbesserungen unter der Bedingung Garantie zu leisten, daß Canada den Washingtoner Vertrag acceptirt.
SIFrankreich. Paris, 20. April. Das »Journal offi⸗ ciel« enthält folgende Berichtigung:
»Das Journal »Figaro« hat in seiner Nummer vom 13. April d J. einen Artikel znit der Unterschrift »Le Dossier Bazaines ver— öffentlicht, worin die Verluste der Armee für die Schlacht von Borny ge un auf 2850 Mann und für die Schlacht von Rezonville 16. August) auf 4547 Mann angegeben werden. Die Angaben sind nicht richtig. Aus einer nach den offiziellen Dokumenten über diese beiden Schlachten gemachten Aufstellung geht hervor, daß die Zahl der verwundeten oder verschwundenen Militärs aller Grade sich in Wirklichkeit für den Tag vom 14. August auf 3608 und für den vom 16. auf, 16954, im Ganzen also auf 265562 Mann, und nicht auf 7397 beläuft.“
— Das »Evenement« enthält folgende Mittheilung: yGestern . wurde der Korrespondent des »Daily Tele⸗ grahhr von Herrn Thiers empfangen. Er zeigte dem Präsi⸗ enten ein Schreiben des Direktors seines Journals, welcher sein ganzes Bedauern wegen der berliner Nachricht ausdrückte, die der Daily Telegraph« gebracht und welche bekanntlich rein erfunden ist.«
= Der »Bien Publie« vom 19. d. M. enthält gegen die Alarmgerüchte der letzten Tage einen Artikel, dem wir Fol gendes entnehmen: .
»Die Baissebewegung, die sih fei einigen Tagen an der Pariser Börse kundgegeben, hat alle europäischen Märkte betroffen. Im Aus. lande ist sie besonders durch die Ueberfülle des Papiers Und den Mangel an baarem Gekde hervorgerufen worden. Keine politische , ge, , hat sich zwischen-den verschiedenen Kabinetten erhoben, und die Uebertreibungen einiger Journale geben keineswegs die Ge—
danken der europäschen Diplomatis wieder. Die Beziehungen zwischen der französischen e,, und den verschiedenen . 3
beraumt. —
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inem Fuß gegenseitiger Herzlichkeit und gegenseitigen Vertrauens her= n dnnn i . en g daß die Zahl der in Paris während der letzten a angekommenen Fremden eine beträchtliche Höhe an⸗
ommen ha * fies, 22. April. In der heutigen Sitzung
der Nationalversammlung verlangte Jambert die Festsetzung eines Termins zur Berathung des von ihm eingebrachten Antrages, nach welchem alle Fremden ge⸗ alfen sind, sich mit einem besonderen Erlauhnißschein für . Aufenthalt in Frankreich zu versehen. Die Diskussion über den Antrag soll am nächsten Sonnabend stattfinden. — Duval kündigte an, daß er eine Anfrage an die Regierung richten werde betreffend die illoyale Theilnahme der Munizipalbehörden von An und Hapre an den jüngst statt . Ban⸗ quets, bei denen Gambetta sich für die Auflösung der Nationglversammlung aussprach. Die Diskussion über diese Anfrage wurde auf den nächsten n, ,. an⸗
Der Minister des Innern, welcher darauf das Wort ergriff, hob hervor, daß es vor Allem nothwendig sei, ohne jeden Verzug in die Berathung der neuen Steuer⸗ vorlagen einzutreten; als nächst wichtiger Gegenstand komme alsdann das Gesetz über die 5 6 des Staatsraths in Be— tracht. Gambetta, Castellane und Dahirel sprachen sich über⸗ einstimmend dahin aus, daß das Gesetz über die Reorganisa—⸗ tion der Armee von weit größerer Wichtigkeit für das ganze Land sei als die eben angeführten beiden Vorlagen, und ver— langten, daß dieser Gesetzentwurf als erster Gegenstand in Be⸗ rathung genommen werde. Thiers führte aus, daß es dringend nothwendig sei, das Gesetz über die Bildung des Stagatsraths unächst zur Berathung zu stellen. Was die Berathung es . über die Reorganisation der Armee angehe, so seien in demselben noch verschiedene Punkte über welche die Regierung noch weitere Auseinandersetzungen der Kommission erwarte. Es würde deshalb vorzuziehen sein, die Bergthung des Armeegesetzes noch auf drei Wochen zu ver⸗ tagen. Thiers fügte hinzu, daß er im gegenwärtigen Augenblick ohnedies aus een r ra chsähten verhindert sein würde, an der Berathung des Armeegesetzes Theil zu nehmen. — Der Präsident der Budgetkommission, Buffet, theilte mit, daß die Budgetkommission nicht eher in der Lage sei, einen Bericht über die neuen Steuervorlagen zu erstatten, bis die Lommis— sion für die Zolltarife ihre Arbeiten beendigt habe.
Bildung des Staatsrathes, und alsdann das Armeegesetz zu berathen.
Spanien. Madrid, 22. April. Die Mitglieder der karlistischen Ausschüsse in Madrid, Valladolid, Zamora, Burgos und anderen Städten sind verhaftet worden. In der Provinz Toledo hat sich eine karlistische Bande von etwa 16 Mann gezeigt, ebenso ein etwa gleich großer, von einem Priester befehligter Haufen in der Provinz Navarra,; doch ist die öffentliche Ruhe nirgends gestört.
Nußland und Polen. St. Peters burg, 21. April, Der Großfürst Nikolai Nikolajewitsch ist am 16. April aus Warschau nach Petersburg zurückgekehrt.
Das Projekt der Realschulen, welches vom Unterrichts⸗ Ministerium entworfen worden, ist am 3. April im Reichs⸗ rathe zur Berathung gekommen. Nach . und lebhaften Debatten wurde über diese Frage abgestimmt. Die Mehrheit der Reichsrathsmitglieder sprach sich mit 29 Stimmen gegen das Projekt, d. h, gegen den speziell professionellen Charakter der künftigen Realschulen und für die ,,, aus, die⸗ sen einen mehr auf allgemeine Bildung berechneten Chnrakter 1 . die Minorität erklärte sich mit 19 Stimmen für das
rojekt.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 16. April.
Der Reichstag hat den Vorschlag zu einer Abänderung des
§. 72 der Regierungsform behandelt, welcher von der Reichs⸗
bank handelt und diese unter die alleinige Aufsicht des Reichs⸗ tages stellt, indem derselbe vorschreibt, daß die von der Reichs⸗ bank ausgegebenen Zettel als Münze im Lande gelten und bei Anforderung mit Silber eingelöst werden sollen. Der Kon⸗ stitutionsausschuß hat von der Annahme des Vorschlages ab⸗ gerathen. Um aber die Einführung der Goldmünze zu ermög⸗ lichen, schlägt derselbe vor, die Worte vmit Silber« abzuändern in »nach dem Wortlaut.“ In der Zweiten Kammer
wurde ohne Diskussion der Ausschußantrag, nämlich die Ver⸗ werfung des me,, , , . angenommen. Die Erste
Kammer beschloß deshalb, diesen Punkt an den Ausschuß zurückzuweisen. Der Beschluß wurde jedoch nur mit 58 gegen 5 Stimmen gefaßt. Der zweite Punkt wegen Einlösbarkeit der Zettel wurde von beiden Kammern an den Ausschuß , , weil man die Abfassung desselben für nicht zu— riedenstellend erklärte.
r Die Ver⸗ sammlung beschloß darauf, zunächst das Gesetz, betreffend die
Amerika. Washington, 20. April (der Kabel). räsi dent Grant hat in Erwiderung auf eine Anfrage des ongresses dem Repräsentantenhause eine Botschaft übersandt,
worin mitgetheilt wird, die Regierung habe glauhwürdige In⸗ formation erhalten, daß in Süd ⸗Carolina Exzesse des Ku⸗Kluz⸗Geheimbundes fortdauerten, die zu unterdrücken die Lokalbehörden außer Stande seien, weil die Zeugen in den Gerichtshöfen eingeschüchtert würden. ,
Asien. Der Schah von Persien beabsichtigt, wie aus Teheran berichtet wird, im Herbste über Tiflis nach Petersburg und dann weiter nach Berlin, London und Paris zu gehen k über Wien und Konstantinopel nach Teheran zurückzu⸗ ehren.
Neichstags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 23. April. In der gestrigen Sitzung des Reichs⸗ tages nahm in der Diskussion der Uebersicht über die Gesetz—⸗ ebung, so wie die Einrichtung und den Gang der Verwaltung in llaß⸗Lothringen für 1871 ——= 72 nach dem Abg. Dr. Windthorst
Meppen) das Wort der Staats⸗Minister Delbrück:
Bevor ich auf die einzelnen Punkte, welche von mehreren der Herren Vorredner hervorgehoben worden sind, näher eingehe, erlaube ich mir, an den Zweck zu erinnern, den nach Maßgabe des Gesetzes der Ihrer heutigen Berathung vorliegende Bericht haben soll. Er soll nach dem Gesetz über die seit der Vereinigung in Elsaß - Lothringen erlassenen Gesetze und allgemeinen Anordnungen, so wie über den Fortgang der Veiwaltung Auskunft geben. Durch die Begrenzung die durch das Geset der nhalt des Berichtes erhalten hat, erledigt sich, wie ich glaube, ein Theil der Bemängelungen, die insbesondere von dem Herrn , , . für Meppen gegen den Ihnen vorlie⸗ e Bericht erhoben sind. Der Bericht soll nicht enthalten ein Regierungsprogramm, er soll nicht darlegen, wie man sich gegenüber den zahlreichen, bei der Verwaltung in Elsaß - Lothringen auftauchenden Fragen 6 stellen gedenkt, sondern er soll Auskunft geben über das, was geschehen ist, in der natürlichen Begrenzung, die ein solcher Bericht haben kann, nicht in Beziehung auf jede einzelne von der Verwaltung getroffene Verfügung, sondern in Bezug . die allgemeinen, seien es legislativen, seien es administrativen, Anord⸗ nungen, welche in ir, , . in Wirksamkeit gesetzt sind.
Der Bericht enthält sich deshalb — um zunächst mit der sowohl von dem Herrn Abgeordneten von Mginz, als von dem Herrn Abgeordneten von Meppen an die Spitze gestellten staatsrecht- lichen Frage, zu beginnen — der Bericht enthält sich deshalb einer Definition über die rechtliche ö Elsaß⸗Lothringens zum Reich, und ich glaube, wenn er sich dieser Definition nicht enthalten hätte, so würde er über die Grenzen der Befügnisse hinausgegangen sein, die dem Reichskanzler als dem höchsten Verwaltungs begmten für Elsaß Lothringen zustehen. Der Reichstag selbst hat bei der Berathung des Geseßes auf Grund dessen der Bericht vorgelegt wird, obgleich es damals, und namentlich von Seiten des Abgeordneten für Weppen, durchaus nicht an entgegengesetzten Anregungen fehlte, ich sage der Reichstag hat sich damals enthalten, diese Frage zu definiren, und hat die Defingtion dieser Frage der Zukunft überlassen, und ich glaube nicht, daß es Aufgabe des Reichskanzler ⸗Amtes sein würde, weniger enthaltsam zu sein, als es die geseßgebenden Faktoren gewesen sind, und eine Frage von dieser Tragweite 16 u erörtern. Ich glaube auch nicht, daß der Herr Abgeordnete für Meppen Recht hat, wenn er meint, es sei sowohl für Elsaß ⸗ Lothringen, als für uns gut gewesen, wenn diese Frage hier zur Erörterung gestellt werde. Ich halte diese Frage für eine von denjenigen, für deren Lösung nach allen ihren Einzelheiten hin der Augenblick noch nicht gekommen ist, und wenn man eine Frage dieser Art zu lösen versucht, bevor sie reif ge⸗ worden ist, so thut man, glaube ich, allen dabei betheiligten Inken n nichts Gutes, sondern nur Schaden. ;
Ich kann mich nach dieser allgemeinen Bemerkung zu einigen Einzelheiten wenden und zwar zunächst zu einer Erwägung, die der Herr Abgeordnete für Mainz rücksichtlich der finanziellen Frage ge⸗ macht hat. Ich kann da, ohne irgendwie, ich wiederhole es, ein Prinzip aussprechen zu wollen, nur die Thatsache konstatiren, daß in nächster Zeit dem Bundesrathe ein Gesetzentwurf vorgelegt werden wird, durch welchen über die Ueberschüsse der elsaß -lothringischen Ver⸗ waltung aus dem Jahre 1871 Disposition . werden soll. Der
err Abgeordnete für Mainz hat speziell noch beispielsweise der
isenbahn Kolmar - Münster erwähnt. Was die, Eisenbahn⸗ frage anlangt, so liegt die, glaube ich, staatsrechtlich vollkom⸗ men klar. Die Eisenbahnen gehsren . unzweifelhaft dem Reich, und es ist die Konsequenz, davon, daß die Eisen⸗ bahnen von Elsaß⸗Lothringen im Reichsetat erscheinen; die Er⸗ werbung einer kleinen Zweigbahn, wie die von Münster nach Kol⸗ mar, erscheint eben deshalb auch in dem Reichshaushalts⸗Etat, weil sie für das Reich erfolgt. ;
Der Herr Abgeordnete für Olpe hat unter den Erlassen und Ge⸗ etzen eine neue Kommunalordnung vermißt; er hat darauf hingewie⸗ en, daß der Herr Reichskanzler bei der Diskussion des vorjährigen Gesetzes nsbesondere betont hat, daß es in der Absicht liegen müsse, die freiere deutsche Gemeindeverfassung an Stelle der französischen Gemeinde verfassung in a ,, de,, zu ö. In diesem Gesichtspunkt ist irgend eine Aenderung nicht eingetreten, ich möchte mir aber erlauben, darauf hinzuweisen, daß in den drei Viertel jahren, die seit dem Erlaß
des Gesetzes verflossen sind, — daß in diesen drei Vierteljahren, in
einer Zeit der wenn auch abnehmenden Aufregung, wie sie in Elsaß⸗