1872 / 97 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Apr 1872 18:00:01 GMT) scan diff

den Staatsfonds zufällt, Etats pro 1872 als Mehreinna Berlin, den 13. April 1872. Der Minister In Vertretung: Bitt erungen zu Königsberg, Ma⸗ tettin, Breslau, Merseburg, Wiesbaden, Eöln un Polizei⸗Prã⸗

des Innern.

An die Königlichen Regi rienwerder, Schleswig, Sigmaringen un sidium hier.

ünster, Cassel n das gönigliche

Finanz ⸗Ministerium.

r Kontroleur Rien ow zu Neustadt & /S. ist rnannt und demselben die Kataster⸗ niglichen Regierung in Gumbinnen

Der Kataste

zum Kataster Inspeltor e

Inspektor⸗Stelle bei der verliehen worden.

Der Kataster Ko

Inspektor ern

e bei der K

ntroleur Ströbelt in Crefeld ist annt und demselben die Kataster⸗In

Kataster n öniglichen Reglerung in Düsseldorf ver⸗

tor · Ste liehen worden.

Bei der heute fortgesetzten Preußischen Klassenlotterie fie Nr. 72,581. 2 und 77,344.

42 Gewinne von

ehung 4 Klasse 145. Königlich Gewinn von 5000 Thlr. au

ewinne von 2000 Thlr. fielen auf Nr. 22,91

6. 3 55. S4. 5) 316. ie.

ö eds. ii id. Jö. 3646. i, .

Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

. .

ndel, Gewerbe und ö entliche die landwirthschaftlichen Angelegenh esetzes vom t behufs der

des Ministers für Ha Arbeiten

und des Ministers für betreffend die 16. September 1 Anlage von Schi ff Schiffahrts und Unter Bezugnahme auf den äußerungspflicht behuf Anl om 16. September 1846 (Ha eite 195) bringen wir hierdurch daß mit Allerhöchster ,, . rke der

Anwendung des hannoverschen. 1846 über die Veräußerungspflicht rtskanälen auf den Bau der linksemsischen Veenkanäle im Landdrostbezirk §. 4 des Gesetzes, die Ver⸗ von Schiffahrtskanälen be⸗ (Hannoversche GeseßSamm⸗ zur öffentlichen Sr. Majestät anddrostei zu rer Richtung und und Veenkanäle u bringen.

ie Ems oberhalb Emskanals

Osnabrück.

treffend, v lung J. S Kenntniß, des Königs beschlo Osnabrũü

ssen ist, im Bezirk achfolgenden hezü lich i Ausdehnung näher beschriebenen S von Staatswegen zur Ausführung z Vechte Kan al verläßt der Mündung des .

ch in westlicher Richtung ordhorn zu. E ch cke der Elberger Mark und durch das Territorium des der Lohner Mark eindegrenze zu, welcher Genieinde Altendor orden, überschreite in der Nähe der letzteren g bis in die unmittel⸗ genen neuen Leichenhofes. Zweigkanal die Ver⸗

die im N

Der Em des Stauwerks am Haneken, unmittelbar ge der Vechte in schneidet zun ht in fast g uts Herzford un auf die Altendorf · er bis an die ier wen odann die Lin Stadt, und ve

Von die

enüber und wendet er Nähe der Stadt ächst die nördliche E erader Linie schräg ͤ d durch die südliche Spitze eseper Marken · und Gem dlichsten Kolonate der et sich der Kanal na en⸗Nordhorner Chgussee uft in westlicher Rich e des nördlich der Stadt bele em Punkte aus wird ein kurzer

2410

unter Abschnitt II. Titel 1 desselben hme gesondert zu verrechnen.

mern mit der die Stadt Nordhorn durchströmenden Vechte en. ö Von dem Endpunkte des Ems ⸗Vechte⸗ Kanals bei Nordhorn aus geht der Süd⸗RNord-⸗Kanal dem Hohenkörbener Wege entlang nach Rorden, verläßt den leßteren in der Nähe des Büschers Kolonats und 6h in nordöstlicher Richtung, die Altendorfer und Bakelder , . durchschneidend, auf die gin der Altendorf⸗Nordhorner Markabsindung. achdem der Kanal dieser Grenze weiter 3 ist, wendet er sich unter , , , , des Altendorfer , auf die Grenze zwischen der . . rbener Mark einer-, und den Marken von Altendorf und Wielmarschen andrerseits, durchschneidet sodann die westliche Ecke der 6 Mark, um die Landstraße von R en nach Neuenhaus bei ber Leebrücke zu überschreiten, und

folgt sodannn der Osterwalber. Wielmarscher Markengrenze bis

an die Gemeindegrenze der Alten Piceardie.

Es soll ferner der Süd ⸗Nord⸗Kanal mit dem unteren Laufe der Rechte durch einen Zweigkangl verbunden werden, welcher von dem Punkte, wo der Hauptkangl den Hohenkörbener Weg verläßt, ausgeht und durch die Grundstücke der Gemeinde Bokholt in der Nähe des Harmelink-⸗Kolonats i, ,. dem Kloster Frenswegen 9. enüber, in die Vechte mündet.

Auch wird bea uit den Süd - Nord - Kanal von einem Innerhalb der Hemeinde Wietmarschen belegenen Punkte aus durch eine gerade Kanallinie mit, der Ems am Haneken dirett zu verbinden; vorerst soll je= doch nur der Ausbau der , , diest Linle zur Ausführung gelangen, der Art, daß ein Zweiglanal der Lehe oder der Lohner Beke aufwärts folgend die Alegishütte 6. Wietmarschen mit dem Süd ⸗Nord Kanal in Verbindung

etzen wird. r Die Hauptkanäle sollen planmäßig eine Breite von 165, Meter (oßer 50 Fuß) im Wasserspiegel erhalten, auch sollen zu

beiben Seiten derselben Wege in der Breite von 10 und 3

Meter angelegt werden. ö Berlin, den 20. April 1872. . . Der Minister für 6e Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Fraf von J n, . Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. von Selchow.

Haupt. Verwaltung der Staats schuld en.

Bekanntmachung.

Bei der am 13. April d. J. öffentlich bewirkten Verloosung der für e g re gr, gr far nn, der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbhahn sind diesenigen

ch Stück Serie J. 39) Thlr. un . II. à 625 Thlr. ; gezogen worden welche durch unsere in Nr. 92 dieses Blattes veröffentlichte Bekanntmachung nebst den rückständigen nach ihren Nummern aufgerufen n! Die Besitzer dieser Aktien werden wiederholt aufgefordert, die Kapital eträge derselben nach Maßgabe der Bekanntmachung rechtzeitig zu erheben.

Berlin, den 24. April 1872.

Haupt ⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Hering.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Kraft zu Ho enlohe⸗Ingelfingen, General-Major, General à la Zuüits Sr. Majesfät des Kalsers und König und Inspecteur der 2. Artillerie⸗Inspektion, aus Schlesien.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 25. April. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen gestern den Vortrag des Eivil⸗ Kabinets entgegen und , . im Laufe des Tages den

ldmarschall an von Bitten feld, den Handels. inister rafen von Itzenplitz und den ,, von Nauch.

. anpfingen Se. Masestãt der Kaiser und König den General à Ja suite von Reitzenstein, den General Lieute⸗ nant z. D. von Derenthall und den Grafen Theodor zu Stol⸗ be Gern ge de, sowie militärische Meldungen, und nahmen Vorträge entgegen vom Kriegs⸗Minister Grafen von Roon und dem Flügel ⸗Adsutanten Oberst von Albedyll.

ö. Ihr Majestät die Kgiferin-Königin besuchte vorgestern Abend Ihre Majestät die verwittwete Königin in Charlottenburg, wohnte gestern dem Gottesdienste in Bethanien bei und war heute im r , n, , anwesend. 26.

Heute findet eine musikalische A err , re, im König lichen Palais statt, zu welcher die gewöhnlichen Einladungen ergangen sind.

Steuerwesen, so wie die vereinigten Au

2411

Se. Königliche Hoheit der Prin riedri Carl ist, einer . aus Konstantinopel zu a. 34 3 gen Tage mit dem Bsterreichischen Lloyddampfer über in n. nach Wien gereist. Der Sultan hat Höͤchstdemselben vor seiner Abreise den Medjidjeorden erster Klasse verliehen; von der deutschen Kolonie ist Sr. Königlichen Hoheit als Andenken an Seinen Aufenthalt in Konstantinopel ein antikes Schwert über⸗ reicht worden.

Ihre Königliche Hoheit die verwittwete Groß⸗ herzogin von Mecklenburg⸗Schwerin kam am Dien

ag Vormittag von Charlottenburg nach Berlin und stie im Königlichen Schlosse ab, r ff bald nach der .

der hiesidge mecklenburgische Gesandte, Staats- Minister von

Bülow, empfangen wurde. Mittags besuchte Ihre Königliche 66 einige Wohlthätigkeits Anstalten und Ausstellungen und ehrte darauf wieder nach Charlottenburg zurück. An dem Diner im Stadtschlosse daselbst nahm auch Ihre Königliche Hoheit die Herzogin Wilhelm von Mecklenburg-⸗Schwerin Theil.

Der Ausschuß des n ne re fei . * üsse elben für

Elsaß Lothringen und für das Landheer und die Festungen, 6 für Elsaß - Lothringen und für Justizwesen, so wie der lusschuß für Elsaß Lothringen hielten gestern, der Bundesrath, die Ausschüsse desselben für Handel und Verkehr und für Rech⸗ nungswesen und die vereinigten Ausschüsse für das Landheer und die destungen und für Rechnungswesen hielten heute

Sitzungen a

Im weiteren Verlaufe der 11. Sitzung des Reichs⸗ tages am 23 d. M. wurde die zweite Lesung des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten (S. S. 2081 d. Bl.), fortgesetzt. §8. 19 der Vorlage lautet:

Jeder Reichsbramte hat die Verpflichtung, das ihm übertragene

Amt der Verfassung, den Gesetzen und sonstigen Anordnungen ent⸗

sprechend, gewissenhaft wahrzunehmen und durch sein Verhalten in ünd außer dem Amte der Achtung, des Ansehens und des Vertrauens,

die sein Beruf erfordert, sich würdig zu zeigen.

Der Abg. . beantragte: a) anstatt der Worte: der Verfassung, den Gesetzen und sonstigen Anordnungen ent sprechend« zu setzen: »der Reichsverfassung, den Gesetzen und den von seinen Vorgesetzten innerhalb ihrer amtlichen Zu⸗ . getroffenen dienstlichen Anordnungen entsprechend«, in der letzten Zeile die Worte: »des Ansehens und Ver— trauens« zu streichen. Der Abg. Dr. Ewald wollte statt der Worte »sonstigen Anordnungen« setzen Y gesetzlichen Angrd⸗ nungenc. Nach längerer Diskussion zwischen dem Bundes- kommissar, Unter⸗Staatssekretär Dr. Achenbach und den Abgg.

Dr. Ewald, v. 3 Lasker, v. Kardorff, Miquel, Planck

und Dr. Windthorst (Meppen) wurde §. 10 mit dem Amende⸗

ment Behringer genehmigt. öʒ 11 des Entwurfs lautet: Ueber die vermöge seines Amtes ihm bekannt gewordenen An⸗ gelegenheiten hat der Beamte Verschwiegenheit zu beobachten, auch

nachdem das Dienstverhältniß aufgelöst ist.

Hierzu lagen folgende Amendements vor: I) des 51 Behringer und Genossen: hinter »Angelegenheiten« einzuschal⸗ ten: „welche Geheimhaltung erfordern«. 2) Des Abg. Kann⸗

leßer: hinter »Angelegenheiten« einzuschalten: deren Geheim⸗

haltung ihrer Natur nach erforderlich oder von seinen Vor—

gesetzten vorgeschrieben ist«. .

An der Debatte betheiligten sich neben vielen Abgeordneten der Reichskanzler Fürst Bismarck und der Bundeskommissar Unter⸗Stagtssekretär Dr. Achenbach. Demnächst wurde §. 11 mit dem Amendement Kanngießer angenommen. S. 12 der Vorlage lautet:

„Reichsbeamte haben die Ertheilung eines Gutachtens als Sach- verständige, soweit hierzu nicht die Genehmigung der vorgesetzten Dienstbehörde ertheilt ist, zu verweigern. Ebenss haben Reichshegimte auch wenn sie nicht mehr im Dienste sind ihr Zeugniß in Betreff dersenigen Thatsachen, auf welche die Verpflichtung zur Amts. ö sich bezieht, insoweit zu verweigern als sie nicht dieser Verpflichtung in dem . Falle durch die ihnen vorgesetzte

ienstbehörde entbunden sind.«

oder zuletzt vorgesetzt gewesene ö lagen folgende Amendements vor: 1) des Abg. ähr

an n, 1 zu fassen; Wo die allgemeine Verpflichtung zur Erthei⸗ lung von Gutachten besteht, dürfen gleichwohl die Reichsbeamten

Dr.

dasselbe verweigenn / wenn sich solches nicht mit der Dienstpflicht ver⸗ einbart, es 9 enn, daß die vorgeseßte Behörde die Erlaun niß

gegeben / ö

2) des Abg. Miquel; .

in Alinca P einzuschieben a) vor dem Worte »Ertheilung« das Wort „außergerichtliche, b) nach dem Worte »Sachverständige« die Worte vohne Entgelt «. . .

Nach langer Debatte zwischen dem Bundeskommissar Unter⸗

Staatssekretär Dr. Achenbach und den Abgg. Lasker, Dr. Bähr,

Miquel, Schwarze und von Patow wurde §. 12 mit dem

Amendement Miquel angenommen. Demnächst wurde die Berathung vertagt.

In der heutigen (12) Sitzung des Reichstages, welcher am Tische des Bundesrathes die Staats⸗ a, Delbrück, von Fäustle, von Friesen, von Mittnacht, der Unter⸗ staatssekretär Dr. Achenbach und einige andere Bundes⸗-Kom⸗ missare beiwohnten, setzte das Haus die Spezialberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichs= beamten, fort. - S. 13 der Vorlage lautet: . (

Die Zuläsfigkeit der gerichtlichen Verfolgung eines Reichsbeamten wegen dienstlicher Handlungen eder Unterlassungen wird durch ein Reichsgesetz ger . Bis zum Erlasse dieses Gesetzes sind dafür die⸗ jenigen in der Gesetzgebung der einzelnen Bundesstaaten enthaltenen Bestimmungen maßgebend. welche am dienstlichen Wohnsitze des Neichsbeamten für die Behandlung derselben Frage bezüglich der Staatsbeamten gelten. Bei denjenigen Reichsbeamten, deren Hienst licher Wohnsitz sich im Auslande besindet, mit Ausnahme der Wahl- konsuln, kommen die in letzterer Beziehung am Hrte des ordentlichen

perfönlichen Gerichtsstandes (§5. 21) geltenden Bestimmungen zur An wendung.

Der Abg. von 34 beantragte folgende Fassung;

Jeder Reichsbeamte ist für die Gesetzmäßigkeit seiner amtlichen Handlungen verantworklich. Hat derselbe jedoch nach den Anordnungen eines Vorgesetzten ge handelt, welche innerhalb des Kreises der amtlichen Zuständigkeit 6 Vetzteren und in geseßlicher Form erlassen waren so trifft die civil⸗ 2 und dienstliche Verantwortlichkeit dafür den Anordnenden allein.

An der Debgtte betheiligten sich die Abgg. Dr. Böhme ,, Dr. Römer (Württemberg, Frhr. v. Zedlitz, der

undeskommissar Dr. Achenbach, die ,, . und Dr.

Schwarze. Bei Schluß des Blattes dauerte die Berathung fort.

Nachdem der General -Direktor der portugiesischen Posten Dom Eduardo de Lefsa am 21. aus Lissabon hier eingetroffen ist, haben die Unterhandlungen zum Abschlusse eines neuen Postvertrages mit ar ge am 22. auf dem General⸗ Postamt begonnen. An denselben nehmen Theil: der König⸗ lich portugiesische Gesandte Graf v. Rilvas und Herr v, Lessa, der General⸗Postdirektor Stephan und der Geheime Post⸗Rath und vortragende Rath im General ⸗Postamt Günther. Man hofft zu einer er,, , des gegenwärtig 6 Groschen betra⸗ genden Portos auf roschen gelangen und auch im Uebrigen für den Postverkehr mit Portuga! gleiche Erleichte⸗ rungen zu erzielen, wie sie nach dem vor einigen Tagen ah— geschlossenen Postvertrage mit Spanien für den deutsch⸗spani⸗ schen Postverlehr erlangt sind.

Als Gegen⸗Demonstration gegen die Zustimmungs⸗ Adressen der Deutschen in Posen zu den Aeußerungen des Fürsten von Bismarck bei den Verhandlungen über das Schulaufsichtsgesetz hat ein polnischer Literat, trotz des Wider- spruchs von Seiten einiger polnischer Blätter, verschiedene pol= nische Volksversammlungen in der Provinz Posen veranlaßt, welche fast ausschließlich von Bauern und Handwerkern besucht wur⸗ den. Diese Versammlungen haben Adressen an den Reichskanzler abgesandt, in welchen sie gegen das Schulaufsichtsgesetz protesti⸗ ren und ihre Uebereinstimmng mit ihren Deputirten aus—⸗ sprechen. Auf eine iger Adressen ist nach der »Pos. Ztg. «

nachstehende Antwort erfolgt: ; Berlin, den 13. April 1872.

Aus der von Ew. Wohlgeboren Namens einer am 17. v. Mts. in Gosthn stattgehabten Volksversammlung an mich eingesandten Adresse habe ich mit Befriedigung ersehen, n der Regierung Sr. Ma⸗ jestät des Königs von der Mehrheit der Bevölkerung das Vertrauen entgegen gebracht wird, daß die Regierung Sr. Majestät z im Namen der Gerechtigkeit und im Sinne der Gesetze der preußischen konstitutionellen Monarchie nicht zulassen werde, daß irgend ein Theil ihrer Staatsangehörigen beeinträchtigt werde. Die Mehrheit der Einwohner des Broßherzogthums Posen hat, so lange dasselbe zu Preußen ehört! durch Treue und Tapferkeit im Kriege jederzeit bewiesen, da sie Gr. Maßestät dem Könige anhäng-⸗ lich und dankbar ist für die Rechtssicherheit und die Wohlfahrt, deren sich das Land erfreut, seit es zu Preußen gehört, und die älteren Leute unter denselben wissen noch heut, wie schlimm die Zustände zur Zelt ihrer Väter waren, bevor das Großherzogthum preußisch wurde. Se. , der König hat volles Verlrauen zu der Dank barkeit und Ergebenheit Seiner polnischen Unterthanen; aber die Ab, geordneten derselben' haben diefem Gefühle bisher nicht Ausdruck gegeben. Dem Herzen des Königs stehen alle Unterlhanen, die polnisch und die deutsch reden, gleich nahe, und wer Ihnen 7 daß dies nicht der Fall, oder daß die Gesetze in für alle die gleichen seien, dem bitte ich Sie keinen Glauhen zu schenken, und gegen die Feinde des Friedens auf der Huth zu sein, welche ihren eigenen Vortheil suchen, wenn auch die Wohlfahrt, des Landes und der Mehrheit seiner Be⸗ völkerung darüber in Unfrieden und in Schaden 2 ꝛö

v. Bismarck. An den Schuhmachermeister Herrn Peter Swierkowsti Wohlgeboren.

Am 23. d. M. is der Wirkliche Geheime⸗Rath und frühere General⸗Direktor der Museen, von Olfers, verstorhen, Seine Thätigkeit in der Verwaltung der Museen das