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Redacklon und Rendantur: Schwieger. Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Gꝛheimen Ober Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker). . Folgen vier Beilagen
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zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Koͤniglich Preußischen Staats⸗A1nzeiger.
Sonnabend den 27. April
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Personal - Veränderungen in der Armer.
166 Offiziere, Portepee⸗Fäãhnriche ꝛc. rnennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 13. April 1872. Mützell, See. Lt. h. Hing Negt. König Friedrich Wilhelm 1V. (1. Pomm.) Nr. 2 in das See ⸗ Bat.
verseßt.
en 18 April 1872. Gr. v. Merveldt, Sec Lt. vom Westfäl. Jig. Bat. Nr. JI unter Beförderung zum P. Lt. in das 2. Schles. Gren. Regt, Nr. I, Egert, Win und Comp. Chef im Magdeburg. Jig. Bak. Nr. 4 in das Wesffäl. Jäger-Bat. Nr.] verseßt. Gr. v. d. Schulenburg Wolfsburg.; Pr. Lt. vom wing, ** Bat. Nr. 4, zum Hauptm. ünd Comp. Chef
v. Latt 7 ec. Lt. von demselben Bat, zum Pr. Lt befördert. Den 29. April 1872. Alt, Hauptm. und Comp. Ehef vom ee⸗ Bat. ein Pat, seiner Charge verliehen. Gr. v. Schweiniß, ir. Ct. vom See Bat. in das 7. Qstpreuß. Inf. Regt. Nr. 44 von
rern, Sec. Lt vom Gren. 36 Kronprinz (1. Osstpr.) Nr. 1,
i ge z ec. Lt. vom 1. Westpreuß. Gren. Regt. Nr. 6, VBoymann Sec. Lt. vom 3. Rhein. Inf. Regt. Nr. 2), in das Cle Ber verseßt. ö ,, hien 9 n , m Lt.,
dem Inf. Regt. Nr. 62, von seinem Kommdo. zur Dienstleist, bei einer Milit, Intendant, entbunden. ; . B. Abschieds bewilligun gen ze.
Den 29. April 1832. Petzel Gberst und Commandeur des Pomm. Feld ⸗Art. Regts. Nr. 2, v. mn, er Oberst und Com- mandeur des Bad. Feld- Art. Regts. Nr. 14, in Genehm. ihrer Ah een, . ersterer als Gen. Major, letzterer mit der Negts. Unif /
eide mit Pensson zur Disp. gestellt. v. Stangen, Oberst 4 O, zuletzt Direktor der Milit. Reitschule, in die Kategorie der zur Vr. gestellten Qff. versetzt.
Den 23 April 1872 Brückner, Sec. Lt. von der Res. des
6 Thür. Inf Regts. Nr. ö. mit Pensien und seiner bisher. Unif,
Lusa Sec. Licut. von der Inf. des 2. Bgts. (Eisenad; 5. Thüring.
Landw. Negts Nr. AM, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im
Civildienst und der Landw. Armee⸗Unif Vogt Sec. Lieut. von der
nf. des Res. Landw. Bats. (Cöln) Nr. 40, mit Pension, sämmtlich er Abschied bewilligt.
Beamte der Militär ⸗Verwaltung. . Durch Verfügung des Kriegs ⸗Ministerium s.
Den 1. Februar 1872. Doepel, Sec. Lt. a. D. Garn. Verwaltungs ⸗Juspektor in Hildesheim, nach Rendsburg, Red dig, KRafernen ⸗ Inspettor in Graußenz n . heim versezz,.
Ben 23 Februar i872. Rö hier, Kasernen ⸗Inspektor in de m,, vert.
4 6 ' , n. Radeck, Kasernen⸗Inspektor in Posen, nach Sprottau versetzt. Kö
Den 5. März 1372. Albeck Kasernen-⸗Inspektor in Ein bech nach Gicßen, Ritsch ke, Kasernen Inspeltor in Magdeburg nach Offenbach v. Frisch, Kasernen⸗Inspektor in Düsseldorf, nach Baben. 2 Hendeß, Kasernen ⸗ Inspektor in Cassel, nach Einveck
ersetzt.
en 24. März 1872. Henninger, Kasern. Inspekt. in Kehl, nach Constanz versetzt.
Den 13. April 1872. Franken, Zahlm. Aspir., vom 1 Bat. (Erkelenz) 5. Nbein Landw. Regts. Nr. G65, Lielie, Zablm. Aspir. vom Rhein. Pion. Bat. Rr. 8, Ersterer zum Zahlm. bei dem 2. Bat. 2. Rhein. Inf. Rents. Nr. 28 und Letzterer zum Zahlmeister bei dem 2. Bat. 6. Rhein. Inf. Regts. Nr. 68 ernannt.
Militär ⸗Justiz⸗ Beamte.
Durch Verfügung des General-Auditeurs der Arm ee.
Den IJ AÄprii 1872. Puhlmann / Justizrath, Twisiens Auditeur der 13. Diviston, in gleicher Eigenschaft zur 18. Division, Frhr. v. Richthofen) Divisions ⸗ Auditeur der 18. Dwision, in gleicher Eigenschaft zur 28. Division vom 1. Juni d. J ab versetzt.
*
Reichstags ⸗Angelegenheiten.
Berlin, 27. April. In der gestrigen Sitzung des Rei o⸗ tags erklärte, der Bundeskommi fa ÜUnterstaatssekretär Dr. Achenbach über das zu 8. 21 de Gesetzentwurfs, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, Seitens des Abgeord⸗ neten Lesse gestellte Amendement, nach welchem Reichsbeamte, die im Auslande wohnen, eventuell ihren Gerichtsstand vor dem Stadtgericht zu Berlin haben sollen:
Die Reichsregierung steht dieser Frage ganz objektiv gegenüber, 8 würde nichts Wesentliches dagegen zu erinnern finden, wenn das
mendement Lesse angenommen werden sollte. Im . 6 scheint mir kein Bedürsniß vorzuliegen, von der Vorlage, wie sie in das Haus gebracht ist, abzumbeichen. Ich würde mich in dieser Beziehung den Aubführungen des Herrn Abg. v. Bernuth anschließen. Wenn der Herr Abg. Lesse darauf aufmerksam geniacht hat, daß die ursprünglich Vorlage der früheren Jahre auch insoweit korrekter
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ein entsprechendes ist und
ewesen sei, als in derselben Bestimmun über die sogenannten ö. status getroffen worden wären, N ich ist an über · ehen, daß diese Bestimmungen grade dadurch nothwendig geworden waren, well sich die extrgordinäre Vorschrift in jener Vorlage befand nach welcher die betreffenden Beamten sämmtlich vor dem Stadt⸗ Ke ft in Berlin Recht nehmen sollten. Es hätte daraus leicht der chluß gezogen werden können, daß die jura status ebenfalls nach dem Rechte dieses Forums zu beurtheilen seien. Nun, nachdem diese extrgordinäre Vorschrift gefallen ist, versteht es sich anz von selbst, daß die jura status ganz in demselben Sinne zu eurtheilen sein werden, wie dies die in dem früheren Jahre einge. brachte Vorlage ausdrücklich aussprach. Die jetzige Vorlage enthält nach dieser Richtung durchaus keine materielle Kha n Ich glauhe es wird sich denigemäß im Interesse der Sache em= pfehlen, die , , , e mit dem Zusaß, welcher von den Herren Abg. v. Bernuth und Genossen vorgtschlagen ist, anzunehmen.
— Auf eine Anfrage des Abg. Kanngießer zu §. 24 ent⸗ gegnete der Bundes kommissar: ͤ 2
Meine Herren! Ich bin selbstverständlich nicht in der Lage, einen Ausspruch dahin zu thun, daß die verbündeten , d der vor⸗ liegenden Ausführung in allen Punkten beitreten, eben so wenig aber bin ich in der Lage, ihr 9 Zeit zu widersprechen. Ich kann nur meinestheils konsiatlten, daß wenn der Herr Vorredner insbesondere die beiden Punkte des Urlaubs und des Gewerbsbetriebs der zur Dis⸗ position gestellten Beamten hervorgehoben hat, ich darin mit ihm vollständig übereinstimmen zu können glaube, daß ein Urlaub nicht nachzusuchen ist und daß zweitens auch das, was den Gewerbsbetrieb betrifft und was ferner in jenem §. 16 bestimmt sein möchte auf Beamte, die vorläufig in Ruhe verseßt sind, keine Anwendung findet. Im Uehrigen wird das Haus wohl selbst mit mir, die Ueberzeugun sheilen, daß ich nicht im Stande bin, bindende Erklärungen bezügli der abgegebenen Ausführungen meinestheils hier auszusprechen.
u . seinstweilige Versetzung von Beamten in Ruhe⸗ stand) erklärte der Bundes ⸗Kommissar mit Bezug auf die ver⸗ n vorliegenden Amendements nach dem Abg. Grumb⸗ recht:
An sich, meine Herren, ist es ja ein anerkannter Grundsatz des deutschen Sigatsrechtes, daß kein Beamter ein Necht darguf hatz über, haupt r g ftig, zu werden. Auf der andern Seite steht aber fest daß wenn der Staat einen Beamten nicht beschäftigen will, er ihm deshalb das zugesicherte Gehalt noch nicht entziehen darf. Für ge— wisse Fälle soll nur die Zurdispositionsstellung es ermöglichen einen Beamfen zeitiweise außer Dienst zu setzen und mit Rücksicht darauf
ln! tnißmäßig zu verringern. Vom Standpunkt des Beamten aus wird diese vorläufige Versetzung in den Ruhestand geringeren Bedenken unterliegen, wenn das Nuhegehglt in einem angemessenen Verhältnisse zu dem wirklichen Gehalte steht. Die gegenwärtige Vorlage versucht die Härten die in einzelnen Geseßz⸗ gebungen in dieser Beziehung hervorgetreten sind, auszugleichen und u mildern, und ich glgube wohl Sie werden darin mit mir einver· anden sein können, daß das Lerhalmiß welches vorgeschlagen ist⸗ ; daß daher in vermögens rechtlicher Beziehung keine allzu große Schädigung bei dem betreffenden Veamten eintreten wird. Wenn man von diesem Gesichtspunkte aus die Vorlage prüft. so glautße ich kann man bei den Kategorien, die zur Disposilien gesiellt werden dürfen, wohl mit ge⸗ ringerer Strenge die Sache beurt eilen, als wenn der Fall gegeben wäre daß gleichzeitig sehr wesentliche Eingriffe in vermögensrechtlicher Beziehung durch die Versetzung in den Nuhestand eintreten würden. Ich bemerke dies besonders weil gewisse Kategorien von Beamten in diesem Hause bezeichnet worden sind, bei denen es nicht angemessen erscheinen soll sie zur Disposition zu stellen; es gehören dahin: die , , . die Vorsteher der Postämter, und die Telegraphen⸗ irektoren.
Waß die Gründe anbetrifft, weshalb diese Beamten in die Vor- f aufgenommen sind so will ich es nicht als maßgebend anführen, daß bekanntlich eine preußische Verordnung jene Beamtenkategorien ebenfalls enthält. Ich betone vielmehr, und es ist dies auch von anderer Seite bereits angeführt worden, daß gewisse Verhältnisse im Staatslcben eintreten können, in welchen der Staat gerade auf diesen Posten ganz sichere und völlig zuverlässige Personen haben muß. Im
Ganzen genommen werden solche Verhältnisse selten sein, und es wird
daher nur sehr selten der Fall eintreten, daß Beamte dieser Kategorien vorläufig in den Ruhrstand versetzt werden müssen. Die Nothwendig⸗ keit der Möglichleit dagegen, solche Beamte je nach den thatsächlichen Umständen zeitweise von ihren Posten zu entfernen, glaube ich, dürfte mit Erfolg wohl nicht zu bestreiten sein. Das sind die Motive des Gesetzentwurfes, die Gründe, welche Veranlassung gegeben haben, diese Kategorien aufzuführen.
In Betreff des Antrages des Abgeordneten Römer enthalte ich mich einer Acußerung; nur das muß ich bemerken, daß, wenn der Antrag in der gegenivärtigen Form bleibt, es mir nicht zulässig er⸗ scheint, das zweite alinca des §. 34 zu streichen, indem dieses alinen meiner Auffassung nach eine ganz selbständige Bedeutur neben jenem Antrage besitzt und behalten wird. Ich glaube dem-