1872 / 102 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 May 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Ueberschuß 3560, 300 Thlr. C 6057750 Thlr. 6) Verschiedene Einnahmen 210/650 Thlr. (* 66547 Thlr) 7) Aus der Reichsanleihe Ful zum Marine⸗ Etat) 2 ol 00 Thir. CK 206 οοQQThlr.J. 8) Aus der französischen eln enk bihun fr isl Thlr. et is Thlr. o Leher schtz aus dem Haushalt des Jahres 1871 5,1873339 Thlr. CH. 5,1876339 Thaler). 15 Für die St. Gotthardbahn 273096 Thlr. (H. 273,096 Thaler. III Gewinn aus der Ausprägung ven Reichsgoldmünzen 509606 Thlr. Cc 500νονοοο Thlr. 12 Matrikularbeiträge (deren Repar⸗ tition noch vorbehalten ist) 24 855,475 Thlr. 5 Thlr.). Ge⸗ sammteinnahme 1188345377 Thaler (4 2850068 Thlr..

ö.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin. Dem Hause der Abgeordneten ist folgender Rechen⸗ schafts bericht über die Verwendung des zur Gewäh⸗ rung von Beihülfen an Angehörige der Reserve und Landwehr durch das Reichsgesetz vom 22. Juni 1871 (Reichsgesetzblatt Seite 271) bereitgestellten Fonds

vorgelegt worden:

Von der durch das Reichsgesetz vom 22. Juni 1871 zum Zwecke der Gewährung von Beihülfen an Angehörige der Reserve und Land—⸗ wehr zur Verfügung gestellten Summe von 4 Millionen Thalern, welche der Bundesrath nach Verhältniß der Bevölkerung auf die ein— zelnen Bundesstaaten repartirt hat, ist auf Preußen ein Antheil von 24943492 Thalern gefallen. 6 .

Die Staatsreglerung hatte sich darüber schlüssig zu machen, nach welchen Grundsätzen die Veihülfen zu gewähren und welche Organe mit der Vertheilung derselben zu betrauen sein würden.

Was die erste Frage anlangt, so handelt es, sich zunächst um die eststellung eines Maßstabes für die Repartition auf die einzelnen zandestheike der Monarchie. Daß das in denselben unter den An⸗ gehörigen der Reserve und Landwehr hervortretende Bedürfniß der angemessenste Vertheilungs-Maßstab sein würde kannte nicht verkannt werden, es fehlte indessen für die Bestimmung des Umfanges desselben an einem zutreffenden Anhalte, und es hätte, um einen solchen zu gewinnen, eingehender Ermittelungen bedurft, welche ohne Zeitverlust nicht zit beschaffen gewesen wären.

Die Staatsreglerung beschloß deshalb, vorab drei Viertheile des Unterstützungsfonds nach dem Verhältnisse zu vertheilen, in welchem in den einzelnen Provinzen Mannschaften, Aerzte und Offiziere des Beurlaubtenstandeg aus Anlaß des letzten Krieges zu den Fahnen einberufen waren den Rest aber zurückzubehalten, üm später eine Aus⸗ gleichung nach Maßgabe des inzwischen festzustellenden Bedürfnisses vornehnien und denjenigen Landesthellen einen Zuschuß gewähren mo können, für welche sich ein solcher als nothwendig erweisen werde,

Die Vertheilung erfolgte auf die Provinzialberbände, die beiden Kommunalverbände der Negierungsbezirke Cassel und Wiesbaden den Stadtkreis Frankfurt a. M. und die Hohenzollernschen Lande. Dieser Maßregel lag die Erwägung zu Grunde, daß die Provinzial⸗ und Konimunal-Landtage, welche zur Zeit der Vertheilung an, versam⸗ melt waren, vorzugsweise befähigt sein würden, entweder selbst oder durch gewählte Kommissionen eine sachgemäße Repartition auf die engeren Verbände (Kreise, Amtsbezirke, Städte) vorzunehmen, und zugleich zweckentsprechende Normen für die Gewährung der Beihülfen nach Maßgabe der wirthschaftlichen Verhältnisse der einzelnen Landes⸗ theile festzüstellen. Es wurde dabei weiter erwogen, daß die nach Vor— schrift des Gesetzes vom 27. Februar 1850 (Gesetz Sammlung Seite 70) gebildeten Unterstützungskommissionen vermöge ihrer während der Dauer des Krieges erlangten Kenntniß von den persönlichen und Ver⸗ mögensverhältnissen der Landwehr und Reservistenfamilien die geeignetsten Organe für die Prüfung der an den Beihülfefond zu erhebenden Ansprüche, sowie für die Beurtheilung des innerhalb ihrer Bezirke vorhandenen Unterstütßzungsbedürfnisses sein würden.

Demgemäß wurde mit Allerhöchster Genehmigung an die Pro⸗— vinzial⸗Landtage und an die Konimunal⸗Landtage der Regierungs⸗ bezirke Cassel und Wiesbaden, sowie an den Kreistag des einem wei- teren Kommunal Verbande nicht angehörigen Kreises Frankfurt a. M. die Aufforderung gerichtet, je eine Kommission zu wählen, welche den Maßstab für die Untervertheilung mit Rücksicht auf die in den ver— schiedenen Theilen der Provinzen vorwaltenden verschiedenartigen Ver⸗ hältnisse feststellen, die Untervertheilung selbst bewirken, und die von ihr zu bezeichnenden Organe mit den nöthigen Direltiven für die Bewilligung der Beihülfen versehen sollte.

Dieser Aufforderung haben sammtliche Landtage entsprochen, der Provinzial-Landtag von Schlesien jedoch mit der von der Staats⸗ Regierung gebilligten Modifikation, daß die soeben gedachten Funktio⸗ nen der Landes⸗Deputation übertragen worden sind.

Den Vorsitz in den provinzial⸗ beziehungsweise kommunalständi⸗ . e führen die Ober ⸗Präsidenten resp. deren Stell⸗ vertreter.

In den Hohenzollernschen. Landen wurde durch die Ortsvorsteher ,, , Skadtschultheiß, Vogt) eine Kommission für die Er⸗ edigung jener Geschäfte gewählt, welche aus je einem Mitgliede für jeden Gberamtsbezirk besteht und unter dem Vorsitze des Präsidenten

er Regierung zu Sigmaringen zusammengetreten ist.

Indem den auf diese Weise geschaffenen Provinzial⸗Organen der Kreis ihrer Thätigkeit bezeichnet und zugleich empfohlen wurde, die oben erwähnten Kommissionen für die Unterstüßung der Familien der zum Dienste einberufenen Reserve⸗ und Landwehrmannschaften mit der Untervertheilung der Belhülfen zu betrauen, sind denselben 9a Grundsätze, nach welchen der Absicht des Gesetzes entsprechend

iese Vertheilung zu bewirken sein werde, mitgetheilt. Es ist ins—⸗ besondere . hingewiesen worden, daß nur da von einer Unter stützung, sei es in der Form eines Darlehns, oder in der eines Ge—⸗ schenkes die Nede sein dürfe, wo es sich um einen durch die längere

Abwesenheit im Hreeresdienste herbeigeführten Verlust handele, der die Wiederaufnahme des bürgerlichen Berufes ohne den Hinzutritt einer Subvention unmöglich mache oder, doch in hohem Grade erschwere. Dabei wurde empfohlen, die Beihülfen in der Regel in der Form von Darlehnen in der Form von Geschenken aber nur in dringenden Fällen und nicht über den Betrag von 50 Thlr. hinaus zu bewilligen und für die Darlehne eine mäßige Verzinsung und eine dem Zwecke ec ch Tung entsprechende, angemessene Rückzahlungsfrist vor⸗ zuschreiben. ö . .

In Uebereinstimmung mit ig Grundsätzen haben die ständi⸗ schen Kommissionen den mit der Prüfung der Alnter ützungsgesuche befaßten Organen nähere Vorschriften über die Behandlung und Er⸗ ledigung der Anträge ertheilt, und denselben zugleich die Feststellung des Umfanges des nach der . Vertheilung noch unbefriedigten Unterstützungs⸗Bedürfnisses aufgegeben. Einem jeden Kreise und Amtsbezirke wurde ebenso wie einer jeden kreiseximirten Stadt ein bestimmter Antheil an den Unterstützungsfonds überwiesen) aus welchen die beantragten Beihülfen nach Maßgabe der Dringlichkeit der Verhältnisse der Bittsteller zu gewähren waren. In einzelnen Provinzen hatten die provinzialständischen Kommissionen den Organen der Kreise, Amtsbezirke und Städte für die selbständige Bewilligung eine Grenze gezogen, dergestalt, daß Beihülfen, welche über . Grenze hinaus in Antrag gebracht waren, nur durch die Provinzial⸗ Kommission selbst bewilligt werden durften.

Um eine möglichst schleunige Erfüllung der Absicht des ö vom 22. Juni 1871 zu erreichen, hatte die Staatsregierung den großen Städten Über 50,006 Einwohner, welche vorzuzsweise als die Heerde des Unterstützungsbedürfnisses angesehen werden durften, vorab einen Antheil direkt überwiesen, und diesen nach dem Antheile der betreffen den Provinz üßerhaupt und nach dem Verhältnisse der Bevölkerung jener Städte abgemessen. Die Verwaltung und Verwendung desselben sollte jedoch à Gonto der Provinziglfonds erfolgen so, daß die zur Deckung des Bedürfnisses der großen Städte erforderlichen Zuschüsse aus diefen Fonds zu leisten waren. Es empfingen nach dem so eben bezeichneten Maßstabe: Berlin 65600 Thlr. Breslau 137700 Thlr., Cöln 11260 Thlr., Königsberg i. Pr. S399 Thlr. Magdeburg mit Sudenburg 7460 Thlr., Danzig 6900 Thlr.“ Aachen 6100 Thlr. Stettin 66000 Thlr., Elberfeld uud Barmen je 5800 Thlr., Dusseldoc FHF7obG Thlr., Posen und Crefeld je 1800 Thlr., Altona 3906 Thlr. und Hannover 2200 Thlr. 4

Welche Summen bei der ersten Vertheilung von etwa drei Vier⸗ theilen des auf Preußen entfallenen Unterstützungsfonds den einzelnen oben bezeichneten Verbänden überwiesen sind, ergiebt sich aus Kolonne? der nachfolgenden Nachweisung, Danach sind zunächst 18703300 Thlr. repartirt worden, Für die Vertheilung des Restes waren wie Ko⸗ lonne 3 ersehen läßt, zusammen 70 ½ E516 Thlr. liquidirt, ein Betrag, der aus dem zurückbehaltenen Bestande nicht mehr gedeckt werden konnte. Eine verhältnißmäßige Reduktion war deshalb geboten und es sind den Verbänden bei der zweiten Vertheilung diejenigen Sum— men überwiesen, welche Kolonne 4 nachweist,

Die danach nicht zur Hebung gelangten Beträge ergeben sich aus Kolonne 5. Zu der Nachweisung ist erlguternd zu bemerken, daß die Provinz Pommern anfänglich einen Nachschuß von 19955 Thlr. für genügend erklärt hatte / daß sie jedoch, nachdem derselbe gezahlt war, neue und, wie die Prüfung ergab, gerechtfertigte Ansprüche er= hob, so daß es unabweisbar erschien, der Povinz noch eine weitere Summe von 2000 Thlrn. zu überweisen. Die verhältnißmäßig sehr hohe Summe, mit welcher die Rheinprovinz nicht zur Hebung gilangt ist, erklärt sich daraus daß, nachdem die zweite Vertheilung

ereits entworfen war, die Nachliquidation der Provinz berichtigt und noch ein Mehrbedarf von 266615 Thlr. angemeldet wurde, auf 6 9 dieser Vertheilung keine Rücksicht mehr genommen werden onnte.

Es liegt in der Absicht der Staatsregierung, auch die hiernach nicht zur Hebung gelangten Beträge noch zahlen zu lassen. Dieselben können zum Gesammtbetrage von 83318 Thlr. aus dem Haupt Extraordinarium der General-Staatskasse entnommen werden.

Nachweisung über die Vertheilung des Fonds zur Gewährung von Beihülfen an Angehörige der Neserve und Landwehr.

l. 2. 3. 4. 5.

Nach⸗ Nicht liqui⸗ zur dirte Hebung Beträge. gelangt.

Thlr. Thlr.

207 42 17720

92.3090 7900 235 30 1113584 9gi58⸗ 37 560] 4656060 3 56h 1766700 30 000 21600 1600

57 200] 19100.

57/200 19, 100 16660 50600 50200 4.285 36h 36 165382 3 5j

23 900 6000 5090

26 660 5560] 456

3700 * 630

Erste Verthei⸗ lung.

Thlr.

240. 100 V 99h

weite Verthei⸗ lung.

Thlr.

189700 S4 166 1210665

165. 0606 17,165 27 466

17/500 17500 45.915 i 66h h / 500) 6

Bezeichnung der Verbände.

Provinzialverband Preußen 9 Brandenburg ommern ... chlesien Posen Sachsen. Schleswig- Holstein ... Hannover ... Westfalen .. * Rheinprovinz Kommunalständ. Verband Cassel . Wiesbaden Stadtkreis Franksurt a. M. ..... Hohenzollernsche Lande

I bbb 80 50 Sum siv᷑/jh sb o ss bo SGsr)

2571 .

Der auf Preußen entfallende Ankhei ö T k f e Antheil beträgt... 2 494,492 Thlr. 1. Vertheilung 1870, 300 Thlr. 623 700 *

2. Vertheilung ; 24 94,000 k

. ; ] . 97 2 . Die Nachliquidationen sind nicht befriedigt auf *. 36 Höhe von y Es sind mithin zu dieser forderlich S3, 318 Thlr. Ferner liegt folgender Entwurf eines Gesetzes, be⸗ treffend die den Angehörigen der Reserve und Land— wehr geleisteten Beihülfen, vor: w = , . König von Preußen ze. / Zustimmung beider Häuse s Landtages d ,, , . g Häuser des Landtages der . 8. 1. Die Forderungsrechte, welche der Stagt in Ausführung des Reichsgesetzs vom 22. Juni 1871 GReichsgefetzblatt Seite 271) Angehörigen der Reserve und Landwehr gegenüber durch die Ge— währung von Beihülfen in Form von Darlehnen erworben hat, gehen Kraft dieses Gesetzes auf die Provinzialverbände der Monarchie beziehungsweise die Kommunalverbände der Regierungsbezirke Cassel und Wiesbaden, den Stadtkreis Frankfurt a. W. und die Hohen⸗ zollernsche Lande in dem Umfange über, in welchem die Darlehne durch die Organe dieser Verbände bewilligt worden find. ; Dasselbe gilt hinsichtlich der Forderungsrechte, welche der Staat dadurch erwirbt, daß weitere Darlehne an Angehsrige der Reserve und Landwehr aus dem durch Zuschüsse aus der Staakskasse bis auf den Gesammtbetrag von 25577810 Thlr. zu ergänzenden Beihülfefonds gewährt werden.

. S. 2. Die Fonds, welche durch die Rückzahlung der im §. 1 be— zeichneten Darlehne, gebildet werden, sind zur Verwendung für ge— meinnützige Zwecke im Interesse der betreffenden Landestheile bestimmt.

. FS. 3. Bie Verwaltung des für die hohenzollernschen Lande zu bildenden Fonds wird bis zur Einführung einer kommunalen Vertre— tung in denselben durch Königliche Verordn ung geregelt,

Urkundlich 2c.

. Statistische Nachrichten.

Ueber die Produktion der Bergwerke, Hütten und Salin en des Zollvereins geben wir nach der kürzlich für das Jahr 1870 aufgestellten amtlichen Tabelle die nachfolgenden Haupt— ziffern im Vergleich mit dem Vorjahre:

JI Grurbenbetrieb. Gesammtwerth, der, Produktion aller Bergwerke im Zollverein 81714615 Thlr. (gegen 1869 mehr AlL8ö 469 Thlr. oder 3 1 pCt.) Es sind namentlich gefördert worden: Steinkohlen 527 9öö5sz90 Etz im Werthe von 54512360 Thlr. gegen 1869 weniger 73531975 Ctr. oder 11 pCt. und mehr 2583957 Thlr. oder 49 pCt.); Braunkohlen 152104684 Ctr. im Werthe von 7351039 Thlr. (mehr 7137787 Ctr. oder 6,s pCt und 333812 Thlr., oder 48. pCt.; Eisenerze 76,784,449 Cir. im Werthe von 8h37 799 Thlr. weniger 48911687 Ctr, oder 6,o pCt. und mehr 2815308 Thlr. oder 36 pCt.; Gold- und Silhererze 512108 Centner im Werthe von 1323278 Thalern (weniger 241920 Centner oder 6 pCt. und 5067 Thaler oder , pet); Bleierze 24111810 Ctr.; im Werthe von 55511,235 Thalern, smehr 1992 ), Ctr, oder 5,4 pCt. und 598 Thaler); Kupfrkegrerze Llä62z Ctr. in Werthe bon liz lg33 Thir? ben cer 2b 30 Ek. oder 4.6 pCt. und 88894 Thlr, oder 52 pCt.); Zinkerze 7 335,603 Ctr. im Werthe von 2315.42 Thlr. Cweniger 764895 Ctr. oder 94 pCt. und 544,466 Thlr. oder 190 pCt.) Außerdem wurden von . Erzen gewonnen: Quecksilbererze für 389 Thlr. (1869: 300 shaler) Zinnerze für 1043697 Thlr. (1869: 871352 Thlr.), Kohalterze ür S8oss72 Thlr. (1869; 745200 Thlr., Arsenikerze für 2666 Thlr. 1869: 16,202 Thlr.), Antimonerze für 258 Thlr. (1369; 777 Thlr.),

Langanerze für 188,259 Thlr. (1869: 3271672 Thlr.), Algunerze für 12434 Thlr. 1869: 12453 Thlr.) Vitriolerze für 40650989 Thlr. 1869: 358633 Thlr., Graphit für 104587 Thlr. (1369: 22720 Thlr,, Phosphorit für 2N6z8 Thlr; (1869: 294847 Thlr.), Flußspath, für 11917 Thlr. (1869: 14210 Fhlr. Die Zahl der auf sämmilichen Gruben im Jahre 1879 beschäftigten Arbeiler betrug 220321, gegen das Vorjahr weniger 96564 oder 412 pCt.

2 Hüttenbetrie b. Der Geb ü mltwerth der Produktion im Jahre 1879 belief sich auf 163,730 427 Thlr, (gegen 1869 weniger 144406573 Thlr. oder 2,6 pCt.). Von den wichtigeren Hüttenerzeug⸗ nissen sind hervorzuheben; Roheisen einschl. Rohstahleisen 26,916,397 Ctr., Werth 32639935 Thlr. (gegen 1869 weniger 228899 tr. oder Os pCt. und mehr 15192‚433 Thlr. oder 33 pCt.); Gußwagren aus Erzen und ö 5/6b206681“ Ctr. Werth 19,011,323 Thlr. (weniger 298,606 Ctr. oder 5so pCt. und 8291000 Thlr. oder 4,2 pCt.); Stab- und gewalztes Eisen 14816612 Etr, Werth 46 636,276 Thlr. (weniger 23960 Ctr. oder O1 pCt., und 1339589 Thlr. oder 2s pCt.); Eisenblech 147353337 Etr., Werth 7.219, 353 Thlr. nl 238.374 Ctr. oder 12,1 pCt. und 798,683 Thlr. oder 9,9 pCt.); Eisen—⸗

. draht 885.817 Ctr., Werth 3,634,656 Thlr. (weniger 21,383 Ctr. oder ö As pCt. und mehr 123,337 Thlr. oder 3,5 pCt.; Stahl . Ctr.

Werth 22 747,626 Thlr. (mehr 172640 Ctr. oder 5,3 pCt. und 90,8235

Thlr. oder 0, pCt.); Silber 185,347 Zollpfd., Werth 5/549, 943 Thlr. miehr 151 Pf ö ein e g, , , ne, Kaußblei 0926545 Ctr., Werth 634,222 Thlr. (mehr 30,7706 Ctr. . oder 29 pCt. und weniger 87032 Thlr. oder 13 pCt.); Garkupfer ö . Ctr.,, Werth 2532, 927 Thlr. (mehr 1889 Ctr. oder 5a pCt. BBfr5d9 Etr.,, Werth 2334 6bs

oder 0,7 pCt. und 671517 Thlr. (oder 1,2 pCt.);

123536 oder O43 pCt.);

Thlr.

Thlr. verarbeitetes Kupfer

(weniger 6645 Ctr. oder

77 pCt. und 324.6093 Thlr. oder I

88/239 Ctr., Werth 2487963 Thlr. (weniger As Ctr. oder 6in pCt. und 255 602 Thlr. oder 93 pCt); Platten oder Barren⸗ zink 12793598 Ctr., Werth 7, 139942 Thlr. (weniger 17415 Ctr. oder. 84 pCt. und L34925 Thlr. oder 15,9 pEt); Zinkblech 405,304 Etr. Werth 2740 383 Thlr. (weniger 77036 Ctr. oder 15,0 pCt. und 1015/5665 Thlr. oder 270 pCt). Von sonstigen Produkten liefer⸗ ten die Hütten noch: Gold für 182 660 Thlr. (1869: 72815 Thlr.), Glätte für hit Thlr. (1869: 618,106 Thlr.), gewalzte Bleiplatten für 1071379 Thlr. (18693 179,518 Thlr.), Zinkiveiß für 3313931 Thlr. . 3316391 Thlr.) Zinn für 1123778 Thlr. (1869: 944069 Thlr.); zlaufarbenwerks⸗ rodukte für 308409 Thlr. (1869: 300,807 Thlr.), Vickel für C722 Thlr. (1369: 535,238 Thlr.), Arsenik für 60 414 Thlr. (18693 6315378 Thlr.), Alaun für 143652 Thlr. (1869: 168,988 Thlr.), Kupferpitrigl für 366,990 Thlr. (1869: 347/639 Thlr.), Eisen⸗ vitriol für Sch tec Thlr. (1869: 94166 Thlr.), gemischter Vitriol für 35 3 Thlr. (1869: 29,6350 Thlr.), Schwefel für 35214 Thlr. (1869: 12924 Thlr.) Die Zahl der aüf sämmtlichen Hüttenwerken beschäf— tigten Arbeiter war l,556 gegen 1173881 im Vorjahre.

3) Salinenbetrieb. Ber Gesemmtwerth der Produkte aller Salziwerke im Zollverein betrug 3926650 Thlr, gegen 1869 mehr 186 388 Thlr. oder Hso pCt. Im Einzelnen sind gewonnen: Stein⸗ salz S/ Ml / io Etr. im Werthe von 1,184,992 Thlr. (mehr 1334, 140 Ctr. oder. 183 pCt. und 19490 Thlr, oder 1162 pCt.); weißes Kochsalz on 15 l Ctr. im Werthe von 2543,127 Thlr. mehr j32 630 Etr. oder 24 pCt. und 71 245 Thlr. oder 20 pCt.), schwarzes und gelbes Salz 8 Ctr, Werth 187,179 Thlr. (1869: 3923424 Ctr. und 1Lé 6817 Thlr.); Düngegyps 90Mo78 Ctr., Werth 11,352 Thlr. (1869: . Ctr. und 16,061 Thlr. Auf sämmtlichen Salzwerken sind 4610 Arbeiter, 185 mehr als im Jahre 1869, beschäftigt gewesen.

. Gera tz. April, In der neüesten Nummer des „Amts- und Verçrdnungsblattes« ist das Ergebniß der letzten Volkszählung im Jürstenthume nunmehr auch offiziell bekannt gemacht. Demnach hatte Reuß j. L. am 1. Dezember 1871 89 033 Einwohner gegen 719074 im Jahre 1857. Bemerkenswerth ist, daß die Einwohnerzahl des Landeslheils Gera (ädmal) seit der Volkszählung von 1567 um ,,, die des J. Schleiz um nd ebenso des Landestheils Lobenstein⸗Ebersdorff um 565 Se ,, stein⸗Ebersdorff um 565 Seelen

Kunst und Wissenschast.

Herr de la Rive in Genf einer der bedeutendsten Kenner d ä⸗ namens der Rordlichte, ist, wie er der nr . Wissenschaften mittheilt, im Begriffe, seine zahlreichen Arbeiten über diesen Gegenstand zusaimmenzustellen; er giebt vorläufig ein Refume der gegenwärtig möglichen allgemeineren Schlüsse über die Nordlichter, dem die »K. It; folgende Hauptpunkte enlnimmt: Das Nordlicht ist eine, terrestrische Erscheinung, die zahlreichen Gründe hiefür, die aus früheren Beobachtungen hergeleitet werden, sind neuerdings durch Fälle verstärkt worden, in denen die Beobachter sich mitten unter den Strahlen desselben befunden haben, wie z. B. der Paxiser Aeronaut Rollier welcher im Dezember 1870 mit einem Ballon auf einem E300 Meter hohen Berge in Norwegen mitten in einem Naerdlichte niederging. Das Auftreten knisternder Geräusche und eines Ozongeruches beides Begleiter elektrischer Entladungen hält de la Rive für bewiesen. Der seinem Wefen nach noch reslbel! kannte Simm bng zwischen den Sonnenflecken und dem Nord— lichte wird von de la Rive näher präzisirt. Die Perioden der häufig⸗ sten Sonnenflecken fallen mit denen der in unseren Breiten sichtbaren Nordlichter zusammen, während dagegen die Zahl der nur in nörd— lichen Regionen sichtbaren Nordlichter, so viel bekannt, keinen regelmäßigen Schwankungen unterliegt; es ist also die Intensität dieser Phänomene welche vgriirt, denn nur die intensivsten sind in unseren Brelten sich tar Zur Zeit des Nordlichtes vom 4. Februar d. J. wurde durch Tacchini das Vorhandensein einer großen Zahl, von Protuberanzen und Sonnenflecken, die sogar ihr Maximum beim Auftreten dieses Nord⸗ lichtes erreicht haben sollen, sighalisirt. Die spektroskopische Unter= suchung der Nordlichter hat die Ansicht bestätigt, daß diefelben unserer Atmosphäre angehören. Von Sauerstoff und Stickstoff, den Gasen, die unsere Atmosphäre zusammensetzen, hat man unter bestimmten mr, , . b, . ö k erhalten. ond on, 25. April. m Krystallpalast in d ist augenblicklich eine Ausstellung von l e stutß . erste dieser Art, eröffnet. Der Katalog umfaßt 143 Nuinmern, darunter 13 verschiedene Klassen Bantams. Ein Paar weiße ja— panische Bantams, Eigenthum der Lady Legg, fesseln besonders die A en nn,, . n n, .

Am 29. Februar starb der spanische Dichter und Schriftstelle Don Eugenio de Ochoa, der neben seinen eigenen Sone sich durch eine Reihe von Uebersetzungen aus dem Französischen Und Ga— teinischen einen literarischen Ruf erworben hatke, und dessen Haus seit lange ein Sammelplatz hervorragender Männer war. 1815 zu Lezo in Guipuzcoꝗ gehoren, war er schon mit 29 Jahren Mitglied der spanischen Akademie geworden, und hatte auch nüt Auszeichnung mehrere höhere Staatsämter bekleidet, sowie verschiedene Male einen Sitz in , ,,,

Aus Tiflis wird berichtet, daß 20 Werste von dort Inf Kur, bei dem Orte Mzchet, ein großes Lo dien fer m, teinkasteng räbern unter der Leitung des Raturforschers Baiern ausgegraben wurde. Fast jedes Grab enthielt 4 Leichen von Er— wachsenen und 2—4 Kindern. Als Beigabe der Leichen sind Thränen⸗ fläschchen aus Glas und Thon zu erwähnen, goldene Ringe mit Rubinen und Perlen, goldene Knöpfe und Radeln, Schmuckgegen⸗ stände aus Bronze, Werkzeuge aus Stahl und Eisen. Die 66 der Schädel sowohl, als die Kunstgegenstände weisen auf einen Ffemi⸗

122 pCt Messing

tischen Stamm, welcher zwischen Assyrern und Egyptern zu stellen