1872 / 104 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 May 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Die Saison des Koͤnigl. Preuß. Bades

Oeynhausen (Rehme) in Westfalen. (kohlensaure Saooltherme⸗, 2am Bere felfne s. Ba der gegen Lähmungen, . , eiden 2c. währt vom 185. Mai bis 65. September. . Auskunft über Wohnungen und sonstige Angelegenheiten ertheilt die Königliche Bade⸗Verwaltung.

Exxtra⸗Vergnügungszüge nach Berlin. Freitag vor Pfingsten, den 17. Mai d. J.,

R. werden drei Extrazüge, und zwar von Bromberg, Danzig und Königsberg nach Berlin mit Personen⸗ beförderung in j. II. und Jif. Wagenklaffe abgelassen

werden. Erster Zug. von Bromberg 1, Uhr 36 Min. Vorm. Schneidemühl 12 5 Nachm. in Kreuz . von Landsberg ; ö in Berlin - Abends. Zweiter Zug. von Danzig (I. Thor) 6 Uhr 38 Min. Morg. Dirschau 8 16 ö »Czerwinsk ö Warlubien .... . ..... . . . y in Kreuz Nachm. Berlin Abends. Dritter Zug. von Königsberg .. 5 Uhr 32 Min. Nachm. »Braunsberg. .... . .. 10 ends Elbing .. Y Y * 2 *

sämmtlichen Stalionen von Dan bis einschließlich Kotomierz, der ritte Zug desgleichen auf sämmllichen Stationen von Königsberg bis einschließlich Simonsdorf mit Ausschluß der Haltestellen. Uußer- Fm . r 2 und dritte Zug soweit Platz vorhanden ist noch auf a Sämmtliche Züge befördern nur Passagiere nach Berlin. Die Billets sind zugleich für die Rücktour gültig, und ist der Preis derselben um die Hälfte ermäßigt, indem nur der Satz der einfachen Tour nach Berlin zur 3 kommt. Die Rückkehr von Berlin kann vom 18. Mai d. J. ab bis einschließlich den 2. Juni d. J. mit Ausnahme der Courierzüge mit jedem fahrplanmäßigen Zuge, welcher Personen der betreffenden Wagenklasse befördert, geschehen.

Die Billets müssen zur Rückfahrt der Billetezpedition

in Berlin zur Abstempelung vorgelegt werden und sind nur für den durch diese wa enen (ku nh bezeichneten Zug gültig. Freigewicht für Gepäck wird nicht gewährt. Auch ist eine

Unterbrechung der Fahrt auf den Zwischenstationen behufs

Fortsetzung derselben auf Grund des Extrazugbillets mit einem anderen Zuge weder auf der Hin- noch auf der Rücktour gestattet. Die Reisenden des ersten und zweiten Extrazuges können Bestellungen auf Couverts zur table d'höte auf Bahnhof Kreuz zum Preise von 125 Sgr. den dienstthuenden Schaffnern auf den Stationen Brom berg und Schneidemühl zur unentgeltlichen Beförderung durch den Telegraphen aufgeben. Bromberg, den 25. April 1872. Königliche Direktion der Ostbahn.

IM. Sai Hssigfabrikation.

Der Unterzeichnete giebt technische und praktische Anleitun jur Essigsprit⸗Fabrikation. Neuestes Verfahren. Höchstes Resultat. Uebernimmt neue Einrichtungen, Verbesserungen 2c. unter Garantie für 99 Pro. . 2930 Beste Zeugnisse stehen zu Diensten. C. Birk Har elt, Essigfabrikant (a 29 5) in Böblingen, Württemberg.

Bekanntmachung. Königliche Ostbahn. Sommer ⸗Fahrplgn . für die Strecke Danzig⸗Neufahrwasser vom 19. Mai 1872 bis auf Weiteres.

Danzig Neufahrwasser.

3 üg e

en Stationen, auf denen sie halten, Passagiere auf.

XXXI.

J. ,, .

Mit Personenbeförderung in allen 4 Wagenklassen.

I.

1

Abfahrt Danzig, lege Thor 45 . hohe Thor

6 68 Neufahrwasser ... ..... Ankunft 6 12

Morgens Morgens Nachmittags 5 45 ö 1

47 2 4 38 8 24

Nachmittags Abends ö 55 7612 J

32 46 1 21 7146 16

38 12 36

Neufahrwasser ⸗Danzig.

Züge

.

,

. I. XX Lm

Mit Personenbeförderung in allen 4 Wagenklassen.

n , n ,

M. w M. 1 U. M.

20 7 34 7 46

Neufahrwasser

Abfahrt . Danzig, hohe Thor

Vormittags

Nach msstagõ VUbendõ NUdöendõ Ubendõ 23 3 30 6 15 9 10 50 40 9 44 6 30 9 14 11 4 52 3 56 6 42 9 26 11 16

ö lege Thor Bromberg, den 16. April 1872.

Königliche Direktion der Sssbahn.

1803)

2

Magdeburg Halber städter

Berlin⸗Hannoversche Bahnen.

Ri dem 1. Mai d. J. treten in dem Fahrplan unserer Bahnstrecke Berlin⸗Lehrte dadurch Aenderungen ein, daß von ab ,, eingelegt werden, welche ohne Wagenwechsel nach resp. von Cöln durchgehen.

Der i ) 1 Berlin⸗Cöln:

Berlin, Abfahrt is Abends, Spandau ö 932 x Rathenow 10 28 y Stendal 1111 y Gardelegen 1143 y Lehrte 139 Nachts,

annover y 26 y

öln, Ankunft S2 Morgens.

Der um 354 Morgens von Stendal abgehende und in Berlin 680 Morgens eintre

er Courierzüge von diesem Tage ab ist folgender:

Richtung Cöln⸗-Berlin:

Cöln, Abfahrt 2 13 Abends,

Hannover ö 1416 Nachts,

Lehrte K x

Gardelegen 44 Morgens.

Stendal 445 ;

Rathenow 527 x

Spandau J 626 x

Berlin Ankunft G 30 y

ffende Personenzug fällt aus und wird der jetzt

um 640 Morgens aus Stendal abgehende und um 9s in Berlin ankommende Fer ginn ng; um 17 Stunde früher befördert.

Der Gang der übrigen Züge bleibt unverändert und ergeben das Nähere die auf den

Magdeburg, den 22. April 1872

tationen aushängenden Fahrpläne.

12

Direktorium.

Das Abonnement betrãgt E Thlr. 7 Sgr. G Pfg. für das bierteljahr. Insertionsprꝛis für den Kaum einer Druckzeile 8 Sgr.

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

Königlich Preußischer Staats⸗-Anzeiger.

Alle Post⸗Anstatten des In⸗ und Auzlandes nehmen gsestellung an, für 8erlin die Expedition: Zietenplatz Nr. XR.

M 104.

Berlin, Freitag den 3. Mai, Abends.

1872.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Nolte zu Lissa den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Pfarrer Soldan zu Münchhausen, Kreis Marburg, dem Kreisgerichts⸗Sekretär und Kanzlei⸗Direktor, Kanzlei⸗Rath Gebhard zu Sorau, und dem Steuer⸗Empfänger Althoff zu Nüthen, Kreis Lippstadt, den Rothen Adler⸗-Orden vierter Klasse; dem Geheimen Sanitäts⸗Rath und Direktor der Provinzial⸗Irren⸗Heilanstalt in Leubus, Dr. Martini, den Königlichen Kronen ⸗Orden zweiter Klasse; dem städtischen Oberförster Köhler zu Hannover den König— lichen Kronen ⸗Orden dritter Klasse; dem Ober ⸗Predi⸗ ger Schneller zu Guben und dem Pastor Baltzer zu Gusow, Kreis Lebus, das Kreuz der Ritter des Königlichen Hausordens von Hohenzollern; dem Schullehrer Böhr zu

Bunzlau den Adler der vierten Klasse desselben Ordens; sowie

dem Schleusenmeister Bellwinkel an der Schleuse zu Werne, Kreis Lüdinghausen, dem Veteran Franz Joseph Schmitz zu Düsseldorf und dem Diener Johann Comanns zu Haus Bodelschwingh, Kreis Dortmund, das Allgemeine Ehren— zeichen zu verleihen.

De utsche s Remich.

Se. Majestät der Kaiser und König haben folgende vom Direktorium der Kirche Augsburger Konfession zu Straßburg vorgenommene Ernennungen von Pfarrern zu bestätigen geruht:

I) des Pfarrers Eugen Albert Engelmann zu Schön⸗ burg zum Pfarrer an der Kirche Sankt Wilhelm zu Straß— burg, 3 des Pfarrvikars Johann Friedrich Heydt zu Kauffenheim zum Pfarrer in Zittersheim, 3) des Pfarrers Ludwig Philipp Will in Aßweiler zum zweiten Pfarrer in Bischweiler, ch des Pfarrers Philipp Weltz zu Wintzen⸗ heim zum Pfarrer in Baldenheim, 5) des Pfarrers Adolf ln Siegfried zu Wickersheim zum Pfarrer in Herbitz— eim.

Die Reichs ⸗Telegraphenstation zu Bad Elster wird am 10. Mai oe mit vollem Tagesdienst wieder eröffnet werden. Dresden, den 30. April 1872. . Kaiserliche Telegraphen⸗-Direktion.

In Sierck, Kreis Diedenhofen, wird am 16. Mai C. eine Tele⸗

graphenstation mit beschränktem Tagesdienst eröffnet.

Straßburg, den 30. April 1872. . Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Regierungs⸗Rath Rötger hierselbst zum Geheimen Finanz⸗Rath und Mitgliede der Hauptverwaltung der Staats— schulden zu ernennen; z Dem praktischen Arzt Dr. de Camp zu Lauenburg i Pom.; un Dem Badearzt in Franzensbad Dr. Straschnow zu Eger in Böhmen den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Fabrikanten Wilhelm Rahm zu Stettin ist unter dem 30. April 1872 ein Patent

auf eine Kartoffelgrabemaschine in der durch Modell und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jeman⸗ den in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken,

auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Ingenieur Felix Tonnar zu Dülken ist unter dem 2. Mai 1872 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung , selbstthätige Vorrichtung an Bandwebestühlen zum Ausrücken der Maschine mittelst der Treibstange der Schiffchen, ohne gen end in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Justi z ⸗Ministerium. .

Die Versetzung des Rechts⸗Anwalts und Notars . zu Lüdenscheid an das Kreisgericht in Steinfurt ist auf den Antrag desselben zurückgenommen, und dagegen der Rechts⸗ Anwalt und Notar Meyer in Tecklenburg in gleicher Eigen⸗ schaft an das Kreisgericht in Steinfurt, mit Aniweisung seines Wohnsitzes daselbst, versetzt worden.

Der Referendarius Landwehr in Cöln ist auf Grund der bestandenen großen Staatsprüfung zum Advokaten im Bezirk des Königlichen Appellationsgerlchkshofes in Eöln er— nannt worden.

Der Referendarius Custodis in Eöln ist auf Grund der bestandenen großen Staatsprüfung zum Advokaten im Bezirk des , Appellationsgerichtshofes zu Cöln ernannt worden.

Ministerium des Innern.

Erlaß vom 18. April 1872 betreffend die Befugniß der länd⸗ lichen Gemeindebehörden zur Vornahme von Haussuchungen.

. Nach einer Mittheilung des Herrn Finanz⸗Ministers hat der Rittergutsbesitzer N. als Ortspolizeibehörde von N. dem dortigen Schulzen die Vornahme von Haussuchungen auf Antrag der König⸗ lichen Forstbeamten ohne seine spezielle Genehmigung untersagt und ist dieses Verbot auf die von dem Oberförster N. zu N. und von der Königlichen Negierung zu N. dagegen erhobenen Vorstellungen von dem Landrathe des Kreises N. und von der ze. gebilligt worden. Ich vermag meinerseits die von der Ortspolizeibehörde von N. ge— troffene Anordnung nicht für gerechtfertigt zu erachten.

Nach §. 11 des Gesetzes zum Schut.ze der persönlichen Freiheit, vom 12. Februar 1850, dürfen Haussuchungen sowohl von der Orts⸗ polizeibehorde als von, der Kommunalbehörde abgehalten werden. Demgemäß steht unzweifelhaft auch dem Schulzen einer Dorfgemeinde als Kommunalbehsrde die Befugniß zur Vornahme von Haus- suchungen zu und erscheint eine Beschränkung dieser Befugniß, welche die Ausübung derselben von der vorher für jeden einzelnen Fall zu ertheilenden Genehmigung der dem Schulzen vorgesetzten Polizei- Obrigkeit abhängig macht, nicht zulässig.

Auch findet eine solche Anordnung durch den von dem Landrathe in Bezug genommenen §. 4 der Verordnung vom 3. Januar 1849 keine Rechtfertigung. Es wird dort bezüglich der den Polizeibehörden obliegenden ,, Verbrechen nachzu⸗ forschen und alle keinen Aufschub gestattenden, vorbereitenden An⸗ ordnungen zur, Aufklärung der Sache, und vorläufigen Haft nahme des Thäters zu treffen, ausdrücklich auf die Vorschriften des demnächst durch das Gesetz vom 12. Februar 18590 wieder aufgehobe⸗ nen Gesetzes vom 24. September 1848 hingewiesen. Der 8§. 6 des letzteren gewährte aber den Kommunalbehsrden das Recht zur Vor— nahme von Haussuchungen in noch bestimmterer Weise, als der §. 11 des Geseßszes vom 12. Februar 1850, indem er vorschrieb, daß Haus⸗ suchungen von der Kommunalbehsrde, wo eine solche aber nicht be— steht, von der Polizeibehörde des Orts vorzunehmen sind.