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Berichtigung. Gestern: Dux-Bodenbach 72 6.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei
(R . r).
Folgen zwei Beilagen
2629 Er st e Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Koͤniglich Preußischen Staats-Anzeiger. Freitag den 3. Mai
AM 104.
1872.
Nichtamtliches.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 2. Mai. Ende April waren 411,939,348 Gulden Staatsnoten im Umlauf.
— Gestern begannen hier die Konferenzen des öster⸗ reichischen Episkopats, zu denen sich die Mehrzahl der Bischöfe eingefunden hat. Den Gegenstand der Verhandlungen bilden die Kongrua⸗(Pfarrgehälter⸗), die Patronatsfrage und die von der Regierung beabsichtigte Reform der theologischen Fakultäten. In der Kongruafrage stellt sich dem Vernehmen nach die überwiegende Mehrheit der Kirchenfürsten auf. den vermittelnden Standpunkt, den Erzbischof Rauscher in seinem Rundschreiben eingenommen. — Zum Referenten in den Kon⸗ ferenzen war ursprünglich der Bischof Feßler bestimmt, sein unerwarteter Tod hat den Beginn der Berathungen um einige r, ö dieselben dürften Anfangs nächster Woche be— endet sein.
Prag, 2. Mai. In der heutigen Sitzung des Landtags theilte der Oberstlandmarschall das Resultat der Kommissions—⸗ wahlen mit; hierauf folgte die Wahl der Landesausschußbei⸗ sitzer und Ersatzmänner.
Niederlande. Haag, 27. Mai, hat heute den Gesetzentwurf über die Einführung der Ein— kommensteuer und die Abschaffung der Patentsteuer, sowie der Abgaben von Fleisch und Seife zurückgezogen, nachdem die
weite Kammer in heutiger Sitzung nach fast vierzehn⸗ lägigen Berathungen sowohl alle zum ersten Artikel des Ge— setzes gestellten Amendements, wie nachgehends diesen Artikel selbst mit 51 gegen 1 Stimme abgelehnt hatte, ;
Luxemburg, 2. Magi. Von den diesseitigen Unterhänd⸗ lern in Berlin sind der Präsident des Staatsraths Jurion und Generaldirektor Ulveling hierher zurückgekehrt. Der Geschäftsträger Föhr ist in Berlin zurückgeblieben.
Belgien. Brüssel, 2. Mai. Der König hat sich gestern Vormittag in Ostende nach England eingeschifft und landete Nachmittags in Woolwich, von wo sich der König nach dem Hotel Claridge in London begab.
— Der Senat i n g gestern den Gesetzentwurf, wel⸗ cher die Regierung ermächtigt, den Kontrakt mit der Gesell⸗ schaft für n e, von Militärbetten zu verlängern, ebenso das Gesetz, betreffend die Vermehrung des Richterpersonals bei den Gerichten zu Brüssel und Nivelles und begann dann die Berathung des Code de commeres.
— Die Repräsentantenkam mer setzte gestern die Be⸗ rathung des Bankgesetzes fort.
Großbritannien und Irland. London, 2. Mai. Im Unkerhause erwiderte Gladstone auf eine An— frage Disraeli's, daß Lord Granville gestern die Ant⸗ wort des Staatssekretär Fiss auf die Note der britischen Re⸗ gierung vom 20. März erhalten habe. Der Inhalt gebe Hoff⸗ nung auf ein befriedigendes Arrangement zwischen Amerika und Großbritannien; die . denke die Korrespondenz in kürzester Zeit vorlegen zu können.
Das Ministerium
ern er eig Paris, 1. Mai. Das »Journal offieiel« veröffentlicht das Gesetz vom 11. Dezember 1871 und 25. April 1872, nach welchem während der Dauer seines Man⸗ dats kein Mitglied der Nationalversammlung ein besoldetes öffentliches Amt erhalten oder befördert werden darf. Im Fall der Mandatsniederlegung dauern diese Beschränkungen noch 6 Monate ober bis zur Auflösung der Nationalversammlung fort. Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind die Aemter, welche im Wege der Konkurrenz oder durch Wahl besetzt werden, diejenigen der Minister, Unter-Staatssekretäre, Gesandten und bevollmächtigten Minister und des Seine Präfekten. Die De⸗ putirten können von der Regierung zu außerordentlichen und vorübergehenden Missionen verwendet werden. Offiziere, die in die Natlonalversamnilung gewählt werden, gelten während der Dauer des Mandats als den Regimentern aggregirt. Der Orden der Ehrenlegion darf Deputirten nur für Auszeichnung im ö verliehen werden. .
— 5. Mai. (W. T. B.) Der Kriegs⸗Minister, Gene— ral Cissey, hat vie Kapitulations-Kommission von dem Be— schluß der Regierung in Kenntniß gesetzt, Bazaine vor ein Kriegsgericht zu stellen.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 1. Mai. Am 29. v. M., dem Geburtstage des Kagisers, um 6 Uhr, war in dem Concertsaale des Winterpalais Allerhöchste Mittags⸗ tafel, zu welcher die Generale, Stabs- und Oberoffiziere des Garde⸗Grenadier⸗Regiments, des 1. Garde⸗Schützen⸗Bataillons des Kgisers und des 2. Garde-Schützen Bataillons aus Anlaß ihrer Regiments- resp. Bataillonsfeste, alle General-Adjutanten und von den General-Majors der Suite und den Flügel⸗Adju⸗ tanten diejenigen, welche in diesen Truppentheilen gedient haben und denselben zugezählt worden, befohlen waren.
Amerika. New-Hork, 2. Mai. Nach aus CEineinngti hier eingetroffenen Nachrichten ist unter dem Vorsitze des Se⸗ nators Karl Schurz eine von allen Unionsstgaten beschickte Kommission zusammengetreten, welche einen Präsidentschafts⸗ kandidaten vorschlagen wird.
Washington, 2. Mai. (W. T. B.) Ueber die von Amerika eingenommene Haltung zur Frage der indirekten Schadenansprüche in der Alabama⸗Angelegenheit wird heute in offizieller Weise mitgetheilt, daß Amerika die indirekten Schadenansprüche unter der Voraussetzung zurückzieht, daß Großbritannien als kriegführende Macht vorkommenden Falls Amerika gegenüber nie ähnliche Ansprüche erhebt.
Neichstags⸗Angelegenheiten.
Berlin. Der dem Reichstage zur verfassungsmäßigen Genehmigung vorgelegte Po stvertrag zwischen Deutschland und Spanien lautet:
Seine Majestät der Deutsche Kaiser einerseits; und Seine Majestät der König von Spanien andererseits, von dem Wunsche geleitet, die postalischen Beziehungen zwischen den beiden Ländern den gegenwärti⸗
en Verhältnissen entsprechend zu regeln und zu erleichtern, haben die Vereinbarung eines neuen Vertrages beschlossen und für diesen Zweck zu Ihren Bevollmächtigten ernannt Se. Majestät der Deutsche Kaiser: Allerhöchstihren Genergl-Postdircktor Heinrich Stephan, Se. Majestät der König von Spanien: Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmäch⸗ tigten Minister bei Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser, König von Preußen, Don Juan Antonio de Rascon, . welche, nach erfolgtem Austausch ihrer in guter und regelmäßiger Form befundenen Vollmachten, über die nachstehenden Artikel überein⸗ gekommen sind.
Art. 1. Zwischen der deutschen Postverwaltung und der spani⸗ schen Postverwaltung soll ein regelmäßiger Austausch von gewöhn⸗ lichen Briefen, Korrespondenz⸗Karten, rekommandirten Briefen und anderen rekommandirten Gegenständen, Zeitungen und anderen Druck⸗ . Waarenproben, Handels ⸗ oder Geschäftspapieren und Manu⸗
kripten stattfinden.
Der Austausch soll erfolgen in geschlossenen Briefpacketen auf 26 . durch Frankreich, oder uu dem Wege durch Frankreich und Belgien. .
Die Briefpackete sollen stets auf dem schnellsten Wege befördert werden. Sollten mehrere Wege die gleiche Beschleunigung dar⸗ n. f so bleibt der absendenden Verwaltung die Wahl des Weges überlassen.
Die beiderseitigen Postverwaltungen behalten sich vor, diejenigen Postanstalten und Eisenbahn⸗Postbureaus zu bezeichnen, welche die gegenseitige Ueberlieferung der Korrespondenzen zu bewirken haben,
Art. 2. Die Kosten für den Transit durch Frankreich, und ein⸗ tretenden Falls durch Belgien, hat jede Verwaltung für die von ihr abgesandten Briefpackete zu tragen. Indeß soll die Gesammtheit der Transitkosten zunächst von derjenigen Verwaltung ausbezahlt werden, welche die günstigsten Bedingungen von dem, den Transit leistenden Lande erlangt hat, wogegen die andere Verwaltung den Betrag zu 6 hat, welcher für die von ihr abgesandten Briespackete entfällt.
Art. 3. Diejenigen Personen, welche gewöhnliche Briefe aus Deutschland nach Spanien oder umgekehrt aus Spanien nach Deutsch= land absenden wollen, können nach ihrer Wahl das Porto für solche Briefe bis zum Bestimmungsorte entrichten, oder die Bezahlung desselben den ,, überlassen. . .
Rekommandirte Briefe und andere rekommandirte Gegenstände, Korrespondenzkarten, Handels- oder Geschäftspapiere, Waarenproben, Zeitungen und sonstige Drucksachen müssen stets bis zum Bestim⸗ mungsbrt frankirt werden. . .
Art. 4. Das Porto des einfachen Briefes im Verkehr zwischen Deutschland einerseits und Spanien andererseits wird, wie folgt, fest ⸗
esetzt ; ch auf drei Groschen für den frankirten Brief aus Deutschland,
und auf vierzig Centimos einer Peseta für den frankirten Brief aus Spanien ;