2688 Bilanz pro 1821.
Aktien · Wechselkonto 1 6 ss. pf
89 otheken · Wert 1382, 156 28 ‚. 68/168 20
20403 20 3
5j 18 22 4 32 531 11
1045754 —
647 159 096
43 / 665 353
Activ. Panativn.
Thlr. 22560000
en und anderer Personen .. 3/664
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Konti, die nach Beschluß der Generalversammlung zu tilgen sind, bevor eine Dwidende vertheilt wer ö ‚
Verlustkonto abzüglich Thlr. 1047736. 10. 1I. Gewinn pro 1871 93,116. 12. 6.
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95/0390. 1. —
eise 8 3/863, 900 185 1
1
ückversicherungs · Gesellschaften 26/344 24
. 9 H Die Versicherungsgesellschaft Ihuringia.
Für den Verwaltungsrath: ; r, ,, h . Miet:
Die Uebereinstimmung der vorstehenden Bilanz mit den Büchern beschein igt.
Die Revisionskommission: Theodor Noese. s si .
BII AH R
der Algemeinem Hepositen-KEank am 31. Dezemher 1871.
An Cassa-Conto 22 Effekten-Conto 5. Wechsel- Gonto n. Inventar-Conto Grundstück-Conto Hypotheken-Kapital-Conto onto pro Diverse — Lombard-Qonto 316, 201. Lom bard- Zinsen. Conto 1561 Gebühren- Conto 243. 15 Gassa - CQontisten . 789, 06. 1.
TDör, Ss. . XJ. C&eerwinn- und Verlust- CGonto.
Debét.
ö Abschreibung auf Inventar - Conto Handlungs- Unkosten-Conto ...... .. Pepositen- Gassa- Qonto Deposital · ins en Conto
Gewinn pr. 1871
8 1681
.
Lombard-Zinsen-Cont Effekten- onto ... . 49 Gebühren · Conto
2
, .
Berlin, den 4. Mai 187.
Vorstehenden Rechnungsabs zu haben, bescheinigen wir hiermit.
Berlin, den IB. April 1872. Die Revisions Kommission: W. gehimdler. O. HIopsch. A. EIos.
Pie Pirektion
Silex. eisemdorß. ten - Bank in Uebereinstimmung befunden
(a. ig)
chluss mit den Büchern der Allgemeinen Deoposi
ligõnj ö Socitzete amomy moe dies Chrarhonnages iu Word.
Da die Aktionäre der Socists ononyme des Charbonnages du Nord sich den 35. April nicht in hinreichender Anzahl ein
gefunden haben, so wird die ordentli 8 ⸗ welche an diesem Tage stattfinden sollte, en . rl Verfammlung,
21. Ma z im Gesellschafts⸗Sitz rie st. ,, 2 uhr Nach mittags, Paris, den 1. Mai 187.
Der Verwaltungsrath.
Deutscher Reichs⸗Anzeiger
und
Königlich
Das Abonnement belrãgt I Thlr. 7 Sgr. G Pfg. für das Vierteljahr. Insertionsprzis für den Uaum einer Druchzeile GS Sgr. — —
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Aus landes nehmen Ssestellung an, sür Kerlin die Expedition:
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Mt 107.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kaiserlich österreichischen Ministerial⸗ Rath und
Direktor der Staats⸗Telegraphen Brunner von Watten wyl
ü Wien den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse; . Konsul des Deutschen Reichs, Kaufmann Hermann Haupt zu Rio de Janeiro und dem Kaufmann Gottfried BFagelmann zu Bremen den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Kantor und Hauptlehrer Entholt daselbst den Königlichen Kronen-Orden vlerter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Königlich niederländischen Beamten 2c. Orden zu verleihen, und zwar: dem Kommissarius der Provinz Gröningen, Grafen von Heiden-Reinestein, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern; dem Deputirten der Provinz Sveryssel, Jonkheer Sandberg, den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse, und dem Referendar, Baron Schim melpenninck van der . im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten den Königlichen Kronen-Orden
deritter Klasse.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Allerhöchstihren Leibarzt und Generalarzt des Garde- Corps, Geheimen Sanitäts-Rath und Professor hr. von Lauer, den Stern mit Schwertern am Ringe zum Königlichen Kronen⸗ Orden zweiter Klasse mit Schwertern; dem Hauptmann von Schier ste dt, 1. Depot⸗Offizier beim Niederschles. Train⸗Bataillon Rreß, fowie dem Geheimen Rechnungs⸗Rath und Geheimen expedi⸗ renden Sekretär Ad amy und dem Geheimen Kanzlei Rath und Geheimen Kanzlei-Direktor För ster, beide im Kriegs⸗ Ministerlum, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse dem Schriftsteller Dr. jur. A odenberg zu Berlin, dem Steuer⸗ Einnehmer a4. D., Rechnungs- Rath Ma rtinstein zu Saarlouis und dem Provinzial -Landschafts⸗-Kalkulator von Konopka zu Posen den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem Garnison-Küster Hantel zu Col— berg das Kreuz der vierten Klasse des Königlichen Hausordens von Hohenzollern; dem Rentmeister Bannes zu Brustawe, Kreis Riliksch, dem Polizei-Sergeanten Jolly zu Branden— burg a. H, dem Polizei⸗Sergeanten Schellmann zu Lünen, Kreis Dortmund, dem Schulzen Manthe zu Warsin, Kreis Pyritz, und dem herrschaftlichen Kutscher Wilhelm Kotte zu Fränkenau, Kreis Naumburg, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Offizieren 2c. die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen,
und zwar: des Ritterkreüzes erster Klasse des König
lich bayerischen Militär⸗Verdienstorden s: dem Major von Schadow-Godenhausen vom Schlesischen Vlanen⸗ Regiment Nr. 2; der Ritter⸗Insignien erster Klasse des Herzoglich anhaltischen Hausordens Albrechts des Bären: dem Hauptmann von, Berenhorst vom 2. Garde⸗Regiment z. F.; des Fürstlich lippischen sil⸗ bernen Ehrenzeichen s: dem Feldwebel und Zahlmeister— Aspiranten Liebmann vom . Westfälischen Infanterie⸗Re⸗ giment Nr. 55, und den Gefreiten Rehse und Wendt, sowie den Jägern Kennecke, Hollmann und Limberg vom Westfälischen Jäger-Bataillon Nr. 7.
Deutsches Remich.
Der herzoglich sächsische Notar Max Frommelt zu Eisenberg ist . Friedensrichter des Kantons Gorze im Land⸗ gerichts⸗Bezirk Metz ernannt.
Die Unterzeichneten waren heute zusammengetreten, um den Austausch der Ratifikationen der am 11. Dezember 1871 unterzeichneten Konsular⸗Konvention zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Reichs⸗Anzeiger Nr. 84. S. 2031) zu bewirken.
Bevor zu diesem Akte geschritten wurde, erklärte der Unter⸗ cn . außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister
er Vereinigten Staaten von Amerika:
I) daß nach der ihm von seiner Regierung, nach Verneh⸗ mung und mit Zustimmung des Senats ertheilten Instruktion der in dem englischen Texte der Artikel III. und IX. gebrauchte Ausdruck »proöperty« nur in der Bedeutung von »real estate genieint und verstanden sei; .
2) daß nach den Gesetzen und der Verfassung der Vereinig⸗ ten Staaten der Artikel X. nicht blos auf Personen männlichen Geschlechts, sondern auch auf Personen weiblichen Geschlechts Anwendung finde. . . ö
Nachdem der unterzeichnete Präsident des Reichskanzler⸗ Amts sein Einverständniß mit dieser Erklärung ausgesprochen hatte, wurden die in guter und gehöriger Form befundenen Ratifikations-Urkunden ausgetauscht und gegenwärtiges Proto⸗ koll in doppelter Ausfertigung vollzogen.
Berlin, den 29. April 1872.
Delbrück. Geo. Baneroft.
Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevoll— mächtigten zum Bundesrathe. Vom 1. Mai 1872.
Auf Grund des Art. 6 der Verfassung des Deutschen Reichs ist von Sr. Durchlaucht dem Fürsten zur Lippe an Stelle des Präsidenten des Kabinets-Ministeriums Held— man der Kabinets-Minister von Flottwell zum Bevoll— mächtigten zum Bundesrathe ernannt worden.
Berlin, den 1. Mai 1872.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.
18. . des Deutschen Reichstages, Mittwoch, den s. Mai 1872, Mittags 12 Uhr.
Tagesordnung: ;
) Zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Einführung des Gesetzes über die Portofreiheiten vom 5. Juni 1869 im Verkehr mit Bayern und Württemberg. ö Antrag des Abg. Grafen von Münster auf Abänderungen der S8. und 16 der Geschäftsordnung. 3) Mündlicher Bericht der Kommission für die Geschäftsordnung über den Antrag des Abg. Pr. Elben und den Verbesserungsantrag des Abg. Frei= hertn von Hoverbeck. 4 Zweiter Bericht der Kommission für Petitionen. 5) Dritter Bericht der Kommission für Petitionen.
Das 13. Stück des Reichs⸗Gesetzblattes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter . ,
Rr. SI6 die Konsular⸗-Konvention zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika. Vom 11. Dezem⸗
ber 1871; unter . Rr. SI7 die Bekanntmachung, betreffend die portopflichtige