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zolst. Uln. Negt. Nr. 15 Kad. v. Koschützki-Lgrisch; in das lltmärk. Ulan. Regt. Nr. 16 Kad. Crüger J; in die Garde ⸗ Art. Brig. Kad. v. Bismarck 1II. Kad. Bütow und Kad. Fallier; in die 3. Art. 6563 Kad. Eltester; in die 4 Art. Brig. Kad. From mann und Kad. Bientz; in die 5. Art. Brig. Gefr, Rimann; in die 6. Art. Brig. Kad. Leitgebel und Kad. Hirschberg; in die 7. Art. Brig Kad. v. Bentheim; in die 8. Art Brig. Kad. Lam⸗— mich; in die 9. Art. Brig. Gefr. Dig eon v. Monteton und Kad. Lüning in die 19. Art. 6 Kad. Quensell 1I. und Kad. Kett⸗ ler; in die 11. Art. Brig. Kad. Spangenberg J.; in die 14. Art. Brig. Kad. v. Lahrbusch; in die 15. Art. Brig. Kad. Schwein—⸗ heim und Kad. Bünger; in das Ingenieur -Corps Kad. Rüdiger !. Kad. v. Zernicki⸗Szeliga, Kad. Ruppert, Kad. Geisberg un
Kad. Wiener. .
Berlin, den 28. April 1872. ; Wilhelm.
h
295 A. 295 B. 295 C. 295D. = 2 5 2 (a 100 Fl.) » 500 — 2865 2 21 2 65 im Ganzen alfo d Stck. i G66. Fl. — 57 J sthlr. 12 sgr. 11 pf. Die Inhaber dieser Partial-Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken benachrichtigt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Ver⸗ zinfung nur bis zum Ruckzahlungs ⸗Termine stattfindet, hei dem oben— genannten Bankhause, bei der Königlichen Regierungs-Hauptkasse zu Wiesbaden, bei jeder anderen Königlichen Negierungs-Hauptkasse, bei der Königlichen Staatsschulden-Tilgungslasse zu Berlin, bei, der Königlichen Kreiskasse zu Frankfurt a. M., bei der Königlichen Steuerkasse zu Homburg und den Königlichen Bezirks-Hauptkassen zu Hannover, Lüneburg und Osnabrück gegen Rückgabe der Partial⸗ Dbligationen und der dazu gehsrigen, erst nach dem . August 1872 fällig werdenden vier Zins⸗Coupons Serie J. Nr. 5. bis inkl. 8 nebst Talons erheben können. . . Der Geldbetrag der etwa fehlenden Zins⸗-Coupons wird von dem NRominalbetrage der Obligation zurückbehalten. Rest anten: aus dem Verloosungs -Termine 1. August 1870: Nr. A8 D.] aus dem Verloosungs-⸗-Termine 1. August 1871: Nr. 2i9g A. 219 B. 219 . 219 R.... Die Inhaber dieser Partial⸗Obligationen werden wiederholt zu deren Einlösung aufgefordert. Wiesbaden, den 153. April 1872. Der Regierungs⸗Präsident. In Vertretung: v. Dresler.
nichtamtliches.
Frankreich. Paris, 5. Mai., Gestern um 5 Mr empflug der Präsident der Republik ein Schreiben des Mar— schalls Bgzaine, worin dieser Herrn Thiers dankt, ihm von den Anträgen des Kriegsrathes Kenntniß gegeben zu haben, und erklärk, daß er zur Verfügung der Versammlung und der Regierung stehe. Die Regierung soll bereits den General be— zeichnet haben, welcher die Staatsbehörde im Prozeß vertreten wird. Es ist der General Poucet, welcher in der Loire⸗Armee ein Kommando hatte.
— Der Prxäsident Thiers nahm am 29. v. M. aus den Händen des chilenischen Gesandten Bl est⸗Gana dessen neue Beglaubigungsschreiben entgegen. .
— Die französische Regierung sendet fortwährend Truppen an die spanische Gränze, die, sehr scharf überwacht wird. Es sollen dort ziwei bis drei Divisionen aufgestellt werden.
— Aus la Rochelle vom 4. Mai wird gemeldet: Das Segelschiff »Danae« ist auf dem Punkte nach Neu- Kgle⸗ donien abzugehen. Es führt 200 Deportirte, darunter Assy und Regere. Die Häfen von St. Martin de Ré und Olerxon sind jetzt geleert. Gefangene befinden sich noch in den Gefäng— nissen von Rochefort und im Fort Boyard, unter Letzteren Heinxich Rochefort. .
Spanien. Madrid, 5. Mai. (W. T. B.) Das schon gemeldete Gefecht mit den Egrlisten fand bei Orosquieta statt. Die Carlisten verloren 40 Todte, 19 Verwundete, 739 Gesan⸗ gene. Die Truppen sind in lebhafter Verfolgung der Carlisten und bringen noch mehr Gefangene ein. Don Carlos floh mit etwa 200 Mann, dicht gefolgt von den Regierungstruppen, in der Richtung nach der französsischen Grenze.
Eine Depesche aus Bahonne von demselben Tage meldet erner: Das Gerücht, daß Don Carlos gefangen worden sei, er—⸗
hält sich; positiv ist, daß Rada nach Frankreich übergetreten ist. Die spanischen Behörden fordern seine Vertreibung vom fran— zösischen Boden.
Portugal. Lissabon, 2. Mai. Der Infant Dom Augu sto ist gestern aus Indien zurückgekehrt. — Der Kongreß wird am 4. Mai geschlossen werden.
Türkei. Konstantin opel, 3. Mai. Der Erzherzog Karl Ludwig von Oesterreich wurde heute vom Sultan im Palaste von Dolma⸗Baktsche in einer besonderen Audienz empfangen. Server Pascha fungirte als Dolmetsch. Die Audienz dauerte eine halbe Stunde. Nach der Rückkehr in das Botschaftshotel überbrachte der erste Sekretär des Sultans dem Erzherzog die Dekoration des Osmanie⸗Ordens in Brillanten. Gegen 2 Uhr erwiderte der Sultan den Besuch des Erzherzogs im österreichischen Botschaftspalais.
— Q 86 Mae . 73. B. Der Courrier de lOrient« veröffentlicht ein ihm zugegangenes Telegramm aus Gallipoli vom 4 d., wonach auf der Insel Marmara bereits seit drei Tagen Judenverfolgungen stattfinden, angeb⸗ lich, weil ein Grieche verschwunden sei. Die Synagoge ist de⸗ molirt, die Wohnungen der Juden und die Judengewölbe werden geplündert, die Rabbiner ins Gefängniß gesetzt. Die e n jüdischen Familien flüchten sich in die Häuser der
ürken.
RNumänien. Bukarest, 6. Mai. Fürst Karl von Rumänien hat sich heute in Begleitung des Handels-Mi⸗ nisters Cretzulesco nach Kleinrumänien begeben und wird am 1I. d. in Turnu⸗Severin eintreffen, um dort die Ankunft seiner von der Reise zurückkehren den Gemahlin zu erwarten.
Dänemark. Kopenhagen, 2. Mai. Im Interesse des dänischen Handels und Ackerbaues macht das Ministerium des Aeußern in der »Berl. Tid.« bekannt, daß dasselbe vom dänischen Konsul in Antwerpen darauf aufmerksam gemacht worden ist, daß die Gültigkeit des unterm 22. Dezember v. J. in Belgien emanirten Gesetzes über freie Einfuhr von Korn, Mehl und anderen Nahrungsmitteln mit Ende des Monats April aufgehoben und daß folglich der frühere Eingangszoll vom 1. Mai d. J. an gerechnet, wieder in Kraft getreten ist.
— 3. Mai. Die zur Untersuchung der Verhältnisse in Grönland niedergesetzte Lommission hat ihr Gutachten abgegeben, welchem zufolge das Land in 149berkatechetdistrikte oder Kirchspiele und in 3 größere Distrikte eingetheilt werden soll. Die Kommission befürwortet, in den drei größeren Distrik⸗ ten theologische Kandidaten, in den übrigen Distrikten dagegen Eingeborne als Prediger anzustellen.
Neichstags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 7. Mai. In der gestrigen Sitzung des Reichs tags nahm bei der ersten Berathung des Postvertrags zwischen Deutschland und Frankreich der General-Postdirektor Stephan wiederholt das Wort, zunächst nach dem einleitenden Vortrage des Abg. Schmidt (Stettin):
Ich bin in der angenehmen Lage, zunächst bestätigen zu können, daß die Wünsche und die Absichten der deutschen Unterhändler voll— kommen mit den Anschauungen in Uebereinstimmung sich befanden, die der Abgeordnete für Stettin soeben ausgeführt hat. Es war von deutscher Seite vorgeschlagen worden, das Porto für die internationalen Briefe zwischen Deutschland und Frankreich, wenn irgend möglich auf den Saß von 2 Sgr. oder doch von 2 Sgr, festzustellen. Die französischen Bevollmächtigten traten diesem Vorschlage aber mit einem Hinweise entgegen, der bei den obwaltenden Umständen gewiß eine entsprechende Beachtung verdiente: nämlich mit dem Hinweis auf die gegenwärtige finanzielle Lage Frankreichs.
Was sodann die Festsetzung des Gewichts betrifft, so liegt auf der Hand, daß die Progression von 10 Gramm eine solche ist, die den Bedürfnissen des heutigen Verkehrs nicht entspricht. Es konunt weniger auf den höheren Portosatz an, den diese Gewichtsprogression zur Folge hat, als hauptsächlich darauf, daß sie zu so vielen künst⸗ lichen Mitteln Veranlassung giebt, dem Briefverkehr andere Formen zu geben, in die er sich nur eln ungern hineinzwängt. Wer in Frank— reich gelebt hat, wird wissen, daß man ein äußerst dünnes Papier zu Briefen verwendet, den Siegelverschluß verbannt, daß Couverte oft nicht angewendet werden, ja daß man die Briefe, wenn der Bogen zu Ende ist, von vorn an zu schreiben fängt, von rechts nach links, nach Art der semitischen Sprachen und so, daß eine Zeile über die andere zu stehen kommt, wie ein Palimpsest. Alle solche Schwierig⸗ keiten werden durch diese Gewichtsprogression hervorgerufen; haupt- sächlich leidet aber darunter die Korrespondenz des gewöhnlichen Mannes, der nicht jenen Grad der Intelligenz oder, ich möchte sagen: Raffinirtheit besitzt, um solche den Bestimmungen ausweichende Ver— fahrungsweisen für seine Korrespondenz anzuwenden. Es darf übri⸗ gens das Vertrauen gehegt werden, daß mit der Zeit die Wirkung der größeren Gewichtsprogression, wie sie in allen neueren Verträgen, die deutscherseits abgeschlossen worden sind, sich aufgestellt findet, auch die⸗ jenigen Länder, welche diese Progression noch nicht bei sich eingeführt haben, dahin bringen wird, zu ihr überzugehen.
Wenn es endlich uns nicht gleich gelungen ist, auf den billigeren Satz von 27 Sgr. zu kommen, so lag das hauptsächlich noch an einem anderen Umstande, der ebenfalls von französischer Seite bei den Unter⸗ handlungen hervorgehoben wurde, nämlich an dem belgischen Transit-⸗
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porto. Wir sind nicht auf der ganzen Grenze Nachbarn von Frank-
reich, sondern es geht ein erheblicher Theil der Korrespondenz noch durch Belgien. Für diesen Transit ist ein Transitporto von ungefähr 4 Pf. pro Brief an Belgien zu bezahlen. Nun wurde n hin⸗ gewiesen, daß die Transitstrecke zwischen Verviers und Erquelines, welche im Ganzen etwa 20 Meilen beträgt, in 4 Stunden zurückgelegt wird. Es zahlt also gegenwärtig noch jeder Brief für jede Stunde, die er auf belgischem Gebiet zubringt, 1 Pf. Transitporto; und es ist klar daß, wenn es unmöglich ist, einen so billigen Portosatz mit rrankreich herzustellen, dieses Transitporto wesentlich mit die Veranlassung dazu ist. Ich glaube nun es darf die Hoffnung nicht aufgegeben werden, daß es den Verhandlungen mit der belgischen Reglerung gelingen wird, eine Abänderung in dieser Beziehung, wenn nicht gar eine Beseitigung des gesammten Transitportos zu erreichen, das eigentlich nur ein Ueberbleibsel des Merkantilsystems ö. und von Tag 9 Tag mehr als eine Ruine aus der Zeit der Fiskalität des Verkehrswesens erscheint. Jedenfalls würden wir es in der Hand haben — und wir sind darin mit der französischen Postverwaltung vollständig einverstanden — die direkten Linien, welche uns über Meß und Straßburg jetzt zu Gebote stehen, für den Verkehr zu einer voll—⸗ kommenen Verbindung in so ausgiebiger Weise zu verwerthen, daß, wenn die Nothwendigkeit eintreten sollte, wir uns vielleicht der Be⸗ nutzung des belgischen Gebiets ganz entschlagen können.
Welches nun aber auch der Erfolg all dieser Schritte sein möge, wir dürfen die Ueberzeugung hegen, daß, wenn der Vertrag mit 6 seine Wirkungen erst einige Zeit ruhig en faltet haben wird, elbst die Gegner dieses Vertrages, welche ihm die Ehre einer ziemlich heftigen Bekämpfung haben angedeihen lassen, wie sie sonst wohl nur geschichtlichen Akten von größerer Bedeutung zu Theil zu werden pflegt, die Wahrnehmung machen werden, daß die schließlichen Resul—⸗ tate, die dau rnden Wirkungen dieses Vertrages, jedenfalls zum Vor⸗ . beiden kontrahirenden Theile ausschlagen werden: denn die
ervollkommnung der internationalen i , ,, ist . nichts an⸗ deres, als die feiern Förderung des gesammten Nachbarlebens der Völker hier auf dieser Erde, als die Erleichterung ihres Handels, ihres Verkehrs und ihrer geschäftlichen Verhältnisse, und, was noch höher steht: ihrer geistigen und sittlichen Bedürfnisse. Danach, meine Herren, ist zu hoffen, daß auch diejenigen, welche sich mit den neuen Grund⸗ sätzen des vorliegenden Vertrages noch nicht haben befreunden können, sich überzeugen werden, wie auf diesem Gebiete nicht ein gegnerisches, sondern ein solidarisches Interesse aller Nationen besteht.
Ferner nach dem Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld):
Meine Herren! Es ist ja nicht zu verkennen, daß diese Bestim— mung, wie jede Zwangsbestimmung — denn eine solche ist es aller⸗ dings und ei es auch sein — unter Umständen ihr . Unange⸗ nehmes hat. Es ist aber absolut nicht möglich, ohne diese Bestim— mung auszureichen. Ein Beweis dürfte vielleicht darin liegen, daß die Postgesetzgebungen sämmtlicher Staaten diese Bestimmung haben, ja, daß einige Staaten, welche von derselben abweichen, so weit gehen, ergleichen Sendungen überhaupt nicht zu befördern, sondern sie an den Absender zurückzugeben, oder, wenn er, wie hauflg der Fall, nicht zu ermitteln ist, sie einfach ins Feuer werfen lassen. Eigentlich ist es also noch ein milderer Grad der Bestimmung, wie sie sich in diesen Verträgen findet. Die Kreuzbandsendungen — ich darf das wohl sagen — erfreuen sich einer gewissen Vorliebe von Seiten der Post, sie genießen Portoermäßigungen, die in der That mitunter bis zu dem Grade hen wo die Selbstkosten der Post durch den Ertrag kaum noch gedeckt werden. Es ist nicht allein der Portosatz sehr mäßig festgeseßt! sondern auch die Gewichtsskala günstig bemessen. Nun ist aber andererseits nicht zu verkennen, daß der ost eine außerordentliche Last daraus erwachsen würde, wenn es edermann freistehen sollte, die Sendungen ganz . frankiren, theil⸗ weise oder nicht zu frankiren, denn nach den Erfahrungen, die der Postverwaltung vorliegen, kann ich die Hoffnung des geehrten Herrn Borredners nicht theilen, daß nur in wenigen Ausnahmefällen, wenn eine solche Zwangsbestimmung nicht bestände, solche Unregelmäßig—⸗ keilen vorkommen würden. Wenn das der Fall wäre, dann würde ich der Allererste sein, der sich dem Antrage des Herrn Vorredners anschlösse und der seinen ganzen Einfluß darauf richten würde, um
die Bestimmung, die der Herr Abgeordnete getroffen zu sehen wünscht,
ur Ausführung zu bringen. Indessen das ist nicht der Fall; die
ost muß sich bei dieser Maßregel e , sie hat es mit einem enorm zahlreichen Publikum zu thun. Nach einer Zählung, die ich vor Kurzem habe vornehmen lassen, kommen täglich an die verschie—⸗ denen Postschalter Berlins 39589 Personen; im ganzen Staate etwa 15 Millionen Menschen, die täglich auf der 7 persönlich verkehren; täglich werden Millionen Sendungen abgeschickt. Es ist klar, daß, wenn man dabei nicht in gewissen Beziehungen Zwangsbestimmun⸗ en gäbe, es nicht möglich sein würde, die durchaus nothwendige ihn aufrecht zu erhalten. Wenn man die Kreuzband sendungen bei einer einzigen Post nach England, nach Indien ansieht, und bemerkt, daß ungeachtet dieser Bestimmung noch viele Sendungen vorkommen, bei denen das Nachtaxziren, wie der Herr Vorredner bemerkt, viele Weitläufigkeiten verursacht, daß darunter die Briefexpedition, der Hauptzweck der Post, leidet zu Gun, sten jener privilegirten Sendungen, so möchte es, glaube ich, doch wohl nicht gerathen sein, zu dem vom Hexen Vorredner gewünschten System über. ugehen. Es ist aber meine Pflicht, hervorzuheben, daß allerdings ki nach mehreren Seiten hin die Postverwaltung auf diesen Punkt, als einen dem Publikum unbequemen, aufmerksam gemacht worden ist. Indeß hat es bisher nicht gelingen wollen, ein Mittel aus—= findig zu machen, welches dem Antrage des Herrn Abgeordneten Ge— nüge thäte und auf der anderen Seite doch den Uebelständen vor beugt, die unfehlbar entstehen würden, wenn man in dieser Bezie⸗
hung die Zügel schießen lassen würde.
Auf eine Entgegnung desselben Abgeordneten:
Meine Herren! Wenn die Sache so einfach wäre, wie sie nach dem Vortrage des Herrn Vorredners zu sein scheint, daß man näm⸗ lich nur ein doppeltes Kreuzband⸗Porto zu erheben brauchte, so möchte ich doch kaum glauben, daß es den gemeinsamen Anstrengun—⸗ gen und dem Scharfsinn der gesetzgeberischen Faktoren der verschiede⸗ nen Länder nicht gelungen sein sollte, auf dieses Auskunftsmittel zu verfallen. Es ist dies aber nicht der Fall. Jenes Mittel würde ein⸗ fach eine allgemeine Briefporto⸗ Ermäßigung sein. Das erhellt daraus, daß Jemand weiter nichts zu thun brauchte, als die erste beste Drucksache zu nehmen, z. B. einen Ausschnitt aus einer Zeitung, einen Brief darauf zu schreiben, den Ausschnitt unter Kreuz- band zu legen und abzuschicken. Der Empfänger würde dafür dann nur 38 Pfennige zu zahlen haben. Wir haben auf dem Gebiete des Mißbrauchs der Kreu band⸗Portoermäßigung so viele Ersahrungen gemacht, daß das, was ich sage, keineswegs aus dem Gebiete luftiger Ideen hergenommen ist, sondern aus dem Gebiete der auf empirischem Wege gewonnenen festen Resultate. Nun kann mir der Hr. Abge⸗ ordnete zwar leicht erwidern: gut, wenn dieses Mißverhältniß zum Briefporto eintritt, das er nicht verkennen wird, so nehmen wir das dreifache oder vierfache Kreuzband⸗Porto. Dann aber, meine Herren, kommen wir dazu, daß wir eine neue spezielle Taxe für eine neue Klasse von Sendungen bekommen, wodurch die jetzige Einfachheit des Tarifs wiederum kompromittirt würde. Nach allem diesen, meine , kann ich zu einem Eingehen auf den Vorschlag wirklich nicht rathen.
Auf eine Anfrage des Abg. Schmidt (Stettin) ob Schritte geschehen seien, um die belgische Regierung zu bewegen, auf die Transitgebühr von 4 Pfennigen zu verzichten:
Es ist ein Entschluß in dieser Richtung bis jetzt noch nicht gefaßt und ich bin daher nicht autorisirt, schon heute eine bestimmte Er⸗ klärung darüber abzugeben. Ich glaube indessen doch die Hoffnung ausdrücken zu dürfen, daß im Verfolg des französischen Postvertrages und der andereren Verträge, die sich an denselben nothwendig an⸗ reihen müssen, Verhandlungen mit der belgischen Regierung werden angeknüpft werden, und daß, wenn die belgische Regierung bei den⸗ selben in Uebereinstimmung mit dem Entgegenkommen, welches sie bisher bewiesen hat, unsere Anträge in gleicher Weise auffassen und sich ebenfalls überzeugen wird, daß eine verhältnißmäßig so hohe Be— lastung des Transits den Ansichten und Bedürfnissen der heutigen
Zeit nicht mehr entspricht, keine Schwierigkeiten obwalten werden,“
, diese Frage im Interesse des internationalen Verkehrs zu er⸗ edigen. .
Bei der zweiten Berathung erklärte der Staats- Minister Delbrück:
Meine Herren! Sie sehen im Artikel 19 die Bestimmung, daß der Vertrag, mit dessen Berathung Sie beschäftigt sind, sobald als möglich und spätestens am 1. Mai 1872 zur Ausführung gebracht werden soll. Da wir heute den 6. Mai haben, so bin ich verpflichtet, zu erläutern, was inzwischen in Beziehung auf diese Bestimmung mit der französischen Regierung verabredet worden ist.
Durch die Verzögerung, welche die Berathung des. Ver— . durch die französische Nationalversammlung, theils in Folge der sehr eingehenden Berathungen in der Kommission der Nationalversammlung, theils dadurch erfahren hatte, daß die Nalionalversammlung bis gegen Ende des vorigen Monats sich ver⸗ tagte, durch diese Umstände war die französische Regierung genöthigt, die Epentualität ins Auge zu fassen, daß es nicht möglich sein würde, den Vertrag bis zum 1. Mai d. J. in Kraft zu setzen. Sie wendete sich deshalb an die deutsche Regierung mit dem Wunsche, daß letztere sich einverstanden damit erklären möchte, den Termin des 1. Mai auf den 15. Mai zu verschieben. Die deutsche Regierung hat geglaubt, keinen Anstand nehmen zu dürfen, diesem Antrage zu entsprechen, und es wird sonach in Beziehung auf diesen Punkt zwar nicht eine Aenderung im Text des Vertrages, aber demnächst in der Ausführung desselben eintreten.
Zum Postvertrag mit Spanien bemerkte der General— Postdirektor Stephan; . .
ch habe nur ums Wort gebeten, um auf einen Druckfehler auf⸗ merksam zu machen, der allerdings wird erwähnt werden müssen. Im Absatz 3 des spanischen Textes ist die Zahl 100 vor »Kilssramos- ausgelassen.
— Der Reichskanzler hat dem Reichstag folgende Denk⸗ schrift, die Gesandtschaftsprediger betreffend, zugehen lassen:
s In Gemäßheit der in der 22. Sitzung des Deutschen Reichstags vom 16 November 1871 bei Gelegenheit der Berathung über den Etat des Auswärtigen Amtes pro 1872 ertheilten Zusage sind die Verhältnisse der Gesandtschafts-Prediger einer eingehenden Erörterung unterzogen worden, nach deren Ergebniß Folgendes bemerkt wird;
Es giebt z. Z. Gesandtschaftsprediger in London, Lissabon, Rom und Konstantinopel. Dieselben gehören sämmtlich der evangelischen Kirche an. Ihre dienstlichen Verhältnisse sind insofern ungleichartig, als die Prediger in Kom und Konstantinopel ausschließlich aus Stagtsmitteln befoldet werden (mit 1800 Thlrn. resp. 2500 Thlrn., während die zrediger in London und Lissabon nur einen Zuschuß aus Staats- fonds (von resp. 359 2hlrn. und 500 Thlrn) zu ihrem anderweitigen Amtseinkommen erhalten. . n k
I In London wurde bereits im Jahre 1820 dem . der vorzugsweise von deutschen Matrosen hesuchlen, an der Themse bele⸗ genen Georgskirche der Charakter als Gesandtschaftsprediger verliehen und demselben vom Jahre 1841 ab eine fixirte Remuneration von 350 Thlrn. bewilligt. Titel und Remuneration gingen im Jahre 1845 auf den Prediger an der dortigen sogenannten hamburger Kirche
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