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des unterzeichneten Kommandos, Neue Friedrich⸗Straße Nr. 87, par⸗-
terre links, abzugeben, woselbst auch die Vedingungen und der Kosten
6. täglich von 9 bis 12 Uhr Vormittags eingesehen werden nnen.
Berlin, den 2. Mai 1872. Das Kommando des Kadettenhauses.
144 Submission.
Die Lieferung der nachbenannten Krankentragen, franco hier, ist an den Mindestfordernden zu überlassen, und sind Offerten bis zum 11. d. Mts., Morgens P Uhr, einzureichen.
Die Lieferungszeit ist innerhalb 6 Wochen. ie Proben liegen im diesseitigen Depot zur Ansicht bereit. Es sind zu beschaffen:
1656 Krankentragen, 2 Räderbahren. Alt⸗ Damm, den 6. Mai 1872. Die Materialien ⸗Verwaltungskommission des Pommerschen Train ⸗Bataillons Nr. 2.
it Bekanntmachung.
Die Lieferung des Bedarfs an Druckformularen für die Postanstalten in den Bezirken der Kaiserlichen Ober ⸗Postdirektionen u Breslau, Liegnitz und Oppeln, sowie für die Kaiserlichen Ober-
ostkassen in den genannten Orten, soll vom 4 Dezember 1872 ab im Wege der Submission vergeben werden. Zu diesem Zwecke ist ein Termin auf den 31. Mai e. Mittags 12 Uhr, anberaumt worden, bis wohin Offerten versiegelt und mit der Aufschrift »Submission auf Lieferung von Postdrucksachen« in der Kanzlei der Kaiserlichen Ober: Postdirektion zu Breslau ab— zugeben oder an dieselbe mit der Post frankirt einzusenden sind.
Der Submittent muß in seiner Offerte unter Beifügung von 5636 Probebogen der vorgeschriebenen Papiersorten die . für ie letzteren , von dem Preise für Satz, Druck und sonstige Nebenausgaben pro Rieß angeben, ohne Unterschied der Art des Satzes, sowie ohne Rücksicht darauf, ob der Druck schiwarz oder farbig und ob er ein eitig oder zweiseitig erfolgt; bei Postanweisungen, Post⸗ mandaten, Postvorschuß · Anweisungen und Korrespondenzkarten * Preis auf je 100 Stüc einschließlich des Beschneidens und des For⸗ mirens der einzelnen Päckchen zu bemessen. Für Korrespondenzkarten mit bezahlter Rückantwort, je 50 in einem Päckchen, wird grund- sätzlich derselbe Preis gewährt, wie für die doppelte Zahl einfacher Korrespondenzkarten zu je 1960 in einem Päckchen.
Die Eingabe muß i leich die Erklärung des Bewerbers ent⸗ kö daß er sich sämmtlichen Submissions Bedingungen, welche bei jeder der drei Ober-Postdirektionen in Breslau, Liegnitz und Oppeln ems g n rn . ,. Xi f J — ur solche Submittenten können Berü ung finden, we in der Provinz Schlesien ihre Offizin haben. nn, ; ,
Breslau, den 2. Mai 1872.
Der Kaiserliche Ober ⸗Postdirektor. Schröder.
(1473 Submission auf eichne Bohlen und Bretter.
Die Lieferung von cirea 100 Kubikmeter eichne Bohl Bretter für den Strafanstaltsbau bei Rendsburg obe. . nicht Tun nn an. ,
e Submissionsbedingungen liegen in unserem Bauburen Morgens 9 his Nachmittags 3 Uhr zur Einsicht aus und N16 ann Verlangen abschriftlich mitgetheilt.
Offerten mit der Aufschrift:
»Submission auf eichne Bretter und Bohlen zum Strafanstaltsbau⸗— sind bis zum 26. Mai e., Mittags 1 uhr, an die unter—
eichnete Baukommission einzusenden, zů welcher Zeit die Ers ö Später eingthende en , . 3
Rendsburg, den 2. Mai 1872. Königliche Strafanstalts⸗Baukommisston.
1439
Die e , 24 ; 64 ück eisernen Telegraphen⸗Masten soll im Wege der , , ] Termin hierzu ist auf: ; Sonnabend, den 18. Mai d. J., Vormittags 11 uhr, in unserem Geschäftslokale, Koppenstraße Nr. 88 89 hierselbst, anbe—⸗ Hugh i zu welchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der
»Submission auf Lieferung von Telegraphen—
Masten« eingereicht sein müssen. Die Submisstonsbedingungen und Zeichnungen liegen in den
Wochentagen Vormittags im vorbezeichneten Lokale zur Einsicht aus und können daselbst auch Abschriften der Bedingungen, sowie Kopien . eichnungem gegen Erstattung der Kosten in Empfang genommen werden.
Berlin, den 1. Mai 1872.
Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
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& 8 8d Xĩ N , , s, , , .
Verloosung, Amortisation, 6e , ng u. s. w. von öffentlichen Papieren. iar Bekanntmachung.
Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 10. 0k. tober 1853 zur Errichtung der hiesigen Gasanstalt kreirten 496 Posener Stadtobligationen sind heute folgende Nummern gehosen worden:
str. B. 147. 211. 248 à 100 Thlr.
CO. 32. 61. 66. 71. 89. 264. 334. 386. 6.
494. 506. 541. 553. 686 50 Thlr.
DP. II. 374. 386. 422. 598. 686. 742. 769. 782.
891. 914. 1034. 1060. 10966. 1140. 1233 à 25 Thlr.
Der Nennwerth dieser Nummern kann nach dem 1. Juli ur. bei unserer Kämmereikasse erhoben werden.
Von den früher geloosten Obligationen werden folgende Num⸗ mern und zwar:
Litr. A. Nr 35 über 500 Thlr. B. . 14. 45. 64. 75. 149 . à 165 Thir. C. » 22. 25. 30. 82. 90. 1475 256. 287. 342 à 50 Thlr. D. 5649. 621. 629. 653. 683 725. 823. 852.
958. 960. 966. MI. 1044. 1128. 1133.
. 1145. 1157. 1229. 1263. 1280. 1298 à 25 Thlr. wiederholt aufgerufen, mit dem Bemerken, daß die Valuta für diese Obligationen seit deren Amortisation auf Ge— fahr des Empfangsberechtigten und unverzinset im De⸗ positum liegt.
Posen, den 6. Mai 1872
Der Magistrat. iso Bekanntmachung.
Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß die durch Beschluß unserer Generalversammlung vom 4.8. Mes. auf 9 Prozent, d. i. Thlr. 9 pro Aktie festgestelt Dividende pro 1871 bereits vom 185. Mai a. er. ab gegen Einlieferung des Dividendenscheines Nr. 3 an den nachstehend genannten Zahlstellen unserer Bank:
in Berlin bei der Berliner Handelsgesellschaft,
x ö » Herrn Jos. Jaques,
Breslau dem Schlesischen Bankverein,
ö den Herren Nuffer & Co., Herrn M. Schlesinger, Nr. 1. Tauenzienplatz,
Bonn . Jonas .
Coburg erren Schraidt K Hoffmann,
Dessan . J. H. Cohn,
Dresden erren George Meusel & Co.,
Erfurt Herrn Adolph Stürcke,
Frankfurt a. M. der Dentschen Vereinsbank,
amburg der Norddeutschen Bank, annover der Provinzial⸗Wechslerbank, önigsberg i. Pr. an T. Simon Wwe. 8 Söhne,
Keipzig erren Hr mer &K Schmidt,
r Herren Dingel & Co.,
Gotha unserer Hauptkasse zur Auszahlung gelangt.
Gotha, 6. Mai 1872.
Deutsche Grundkredit- Bank. von Holtzendorff. Landsky. R. Friboes.
lis, , ei der in Gemäßheit des Gesetzes vom 5. November 1853 Nr. 451
der Gesetzsammlung am 24. v. Mts. stattgehabten funf und
dreißigsten Ausloosung von Schuldbriefen der
hiesigen Abloͤsungskasse, welche zur Abloöͤsung von Grund⸗
lasten ausgegeben worden sind, sind die nachverzeichneten Schuldbriefe betroffen und zur Abzahlung bestimmt wor . ö ö lt
Serie A. Nr. 109.
Serie B. Nr. 345. 521. 719. 826. 903. 1109. 1229. 1954. 2091
und 2105
Serie C9. Nr. 89. 108 und 469
Serie D. Nr. 132,
Serie E. Nr. 312. 364. 401. 415 und 42;
88 3 n 9 id d o ĩ
e Inhaber dieser uldbriefe werden hierdurch aufgefordert
nn. nebst den dazu 6 en, noch nicht feilen . und den Zinsleisten innerhalb eines halben Jahres, vom Tage
e , . —— m sen
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des Erlasses der err, , Bekanntmachung an gerechnet, bei der Herzoglichen Oblosungskasse ˖ Verwaltun , . einzureichen und da⸗ . den Nennwerth dieser ö in baarem Gelde, sowie auch ie laufenden Zinsen bis zum Tage der Kapitalzahlung, sofern diese innerhalb des bezeichneten fon eitraums erfolgt, in Empfang u nehmen. Mit dem Ablauf des sechsten Monats vom Tage des Erin dieser Bekanntmachung an hört die Verzinsung der sämmt⸗ lichen ausgeloosten, oben bezeichneten Schuldbriefe auf,
Hiernächst wird zur öffentlichen Kenntniß i daß an dem obigen Ausloosungstage von den am 13. und 15. Mai 1868 aus- , m Schuldbriefen der Ablösungskasse, folgende, inzwischen zur
ückzahlung gekommene, nämlich:
A. Schuld briefe zur Ablssung von Grund lasten.
Serie A. Nr. 176) Serie B. Nr. 43. 63. 286. S66. 1224. 1527. 1534. 1599. 1652.
1962. 1992. 2052. 2183; Serie G. Nr. 14. 86. 194. 219. 220. 230. 353. 365; Serie D. Nr. 33. 68 Serie E . Nr. 84. 285. 381. 400; Serie F. Rr. 91. 125. B. Schuldbriefe zur Ablösung von Braubexechtigungen. Serie G. Nr. 653. 060. C73. 074. 080.1 01090. 91097. 0117. 9120. Oolz9. 0Ol39. 0145. Ol53. O57. 0158. Ol59. O63. ol69. 073. 0178; Serie D. Nr. 0230. 0231. 0238. Q 3. Q20n¶045. M56; Serie E. Nr. M261. 0291. 0292. 0301. C6303. 0304. 0308. 0330. 9341. . O351. 0356. 0358. 0361. 0390. 0397. 0401. 0403; Serie F. Nr. 063. 064. 066. O68. O74. 977. G93. 0l06. 0109. (0122 nebst den dazu gehörigen Zinsleisten und Zinsabschnitten, der gesetz ˖ lichen Bestimmung gemäß verbrannt worden sind.
Ferner wird darauf aufmerksam gemacht daß folgende, bereits
früher ausgelooste Schuldbriefe der Ablösungskasse nämlich: l. Schuldbriefe zur Ablssung von Grundlasten.
Serie B. Nr. 376. 394. 549. 639. und 2075.
Serie 9. Nr. 326. 347. und 410.
Serie D. Nr. T3.
Serie E. Nr. 154. 174. 253. 368. 403. 413. und 510.
Serie E. Nr. 124. und 149. Il. Schuldbriefe zur Ablssung von Brauberechtigungen.
Serie 0. Nr. 030. 031. 042. 052. Ol62. und O65.
Serie D. Nr. 0221. 0224. 0236. und 0237.
Serie E. Nr. 0271. 0289. 0343. 0366. 0368. 0369. 0404. und C409. Serie F. Nr. 092. Olz0. und 9135. bis jetzs zur Einlssung bei der Ablösungskasse Verwaltung noch nicht präsentirk worden sind, und es werden daher die Inhaber derselben u deren Einlssung mit dem Bemerken aufgefordert, daß die Verzin⸗ e. dieser Schuldbriefe bereits aufgehört hat. ]
Endlich wird hiermit bekannt gemacht, daß die am 1. Mai 18535
fällig gewordenen Zinsabschnitte (Nr. 8 zu den Rentenhriefen Serie C. Nr. Hi48 und Nr. Ol59 und Serie RE. Nr. 445 und O29] bis jetzt ar Einlssung nicht präsentirt worden sind, weshalb diese Zinsabschnitte in Folge des Ablaufs der vierjährigen Frist nunmehr ihre Gültigkeit verloren haben, und daß die Verzinsung sämmtlicher, zur Entschädi= gung für aufgehobene Braubere nungen ausgegebener Schuldbriefe er Ablösungskasfe, welche noch nicht zur Einlösung präsentirt worden sind, aufgehört hat.
Gotha, am 1. Mai 1872.
Herzoglich Sächs. Staatsministerium. Im Auftrag: L. Braun.
M. 563]
KEmissioms-Heschluss,
betreffend die Ausgabe der dritten Serie Seitens der Inhaber unkündbarer Schuldverschreibungen der Landeskreditkasse zu Cassel.
Auf Grund der
des kommunalständischen Uusschusses des Regierungsbezirks Cassel vom 25.
„9 und 11 des Gesetzes vom 25. Dezember , Landeskreditkasse in Cassel betreffend, soll zufolge Beschlusses
pril d. J. unter folgenden von dem Herrn Ober-⸗Präsidenten am
39. deffelben Monats genehmigten Bedingungen die dritte Serie Seitens der Inhaber unkündbarer Schuldverschreibungen der Landes kreditkasse
im 2 von einer Million Thaler ausgegeben werden: 1
ö 200 ' 100 50
Die Schuldverschreibungen werden ausgegeben in Stücken: ch sch gen w geg . 1. 1h *
alern Lit. A ö B * * *
Dieselben lauten auf den Inhaber, können aber auf Verlangen auf den Namen gestellt werden (vergl. §5. 22 des Gesetzes vom
23. Juni 1832 die Errichtung einer Landeskreditkasse betr.)
2 Die Schuldverschreibungen werden zu vier Prozent jährlich in halbjährlichen, je am 1. März und 1. September fälligen
Raten verzinst.
Cinstiben toönnen Seitens der Inhaber überhaupt nicht, Seitens der n,, aber nur in dem Falle der zu bewirkenden
i der soweit dieselben aus dem Verkehr zurückgezogen werden sollen (s. unten amet,, s in el für die Ausleihung eintretenden
3) Die Schuldverschreibungen werden allmählich je nach dem
iffer 4 folg. gekündigt werden. (a 160V.) edarf ausgegeben. Die Verwendung
derselben oder, im Falle deren durch die Landeskreditkasse im Voraus , Verkaufs, des Erlöses derselben darf, unbeschadet des Rechts
vorübergehender Belegung nach Vorschrift des 8. 13 des Gesetzes vom 265.
ezember 1869, nur zum Erwerb hypothekarischer Forderungen in
zhe des Rominalbeixages der dazu verwendeten Schuldverschreibungen stattfinden, . in 4 Ann n r g em? J, . derjenige Betrag der ausgegebenen Schuldverschreibungen zur baaren Einlssung, welcher in dem
vorausgegangenen Kalenderjahr auf die mittelst derfelben gewährten Darlehen durch ordentlichen oder außerordentlichen
eingegangen ist.
apitalabtrag baar
Der ordentliche Kapitalabtrag der gedachten Darlehen ist mindestens auf ein Prozent e bestimmen.
Die Einlösung der Schuldverschreibungen er
5 feht auf Grund vorhergehender Ausloo seths mond iin Kündigungsfrist (vergl. S§5. 16 und 18 des Gesetzes vom 26. Dezember 1869).
ung mittelst Kündigung nach Ablauf einer
56 Behufs der Verloofung ist die einzulösende Summe von der Direktion in thunlichst gleichem Verhältnisse auf die verschiedenen Literas ; , nnn einzutheilen, und die Stückzahl zu bestimmen, welche von jeder Litera auszuloosen und zu
kündigen ist.
77 Ueber die Verloosung der zu kündigenden Nummern der verschiedenen Literas ist ein notarielles Protokoll aufzunehmen.
Di Bekanntmachung gbr erfolgende Kündigungen ist nicht nur in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Cassel, sondern
i en Reichs Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger zu bewirken. K 9 n,, , nach Ablauf der Kündigungsfrist zum vollen Nennwerth ausgezahlt (vergl. §. 18 des
Gesetzes vom 25. Dezember 1869). Die Verloosun ᷣ ; bildenden Schuldverschrelbungen vollendet ist; bis dahin er zulösenden Schuldverschreibungen mittelst Aufkaufs aus freier 8) Die n, er . Darlehen — und zwar sowohl bei : J , zum Nennwerthe in u 6 ier Schuld verschrei n ulässig. . Wife, am 3. Mai 1872.
Hand.
ahlung angenommen.
werden von der Landeskreditkasse mi r i eren gänz licher Abtragung, als auch bei abfchläglichen Zahlungen, einschließlich der tilgungsplanmä
i i 8 den Kalenderjahr die Ausgabe der diese dritte Serie von einer Million Thaler ae gn ie n, , men 5 die ö kin fe n ge, nach vorstehenden Bestimmungen (Siffer ) ein⸗
bei allen Rückzahlungen auf die mittelst der ersteren en gn gen
ttei, ben tilgungsplannnäßigen halbjährlichen Kapitalabtrag und eine außerordentliche Stückzahlung in einer Summe r, bungen . er, zu . en,. 9 selbstverständlich die Herauszahlung eines rng
chusses auf lep mn 6 nagt 82
mn dar F 1dioz ni
Die Direktion der Land eskreditkasse. . nin
Harnier.
ana ihinmck 130 (I
IlI396]
Die Ausgabe unserer neuen Stammaktien erfolgt gegen Ruͤckgahc dh kJ unserer Hauptkasse, Askanischer Platz Nr. 6, in den Hesfsf en n,
12 Uhr Vormittags. Berlin, den 30. Aprll 183
Berlin⸗Anhaltische Eisenbahn.
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136
Die Direktion. *