6. Gewinn⸗ und Verlust⸗EConto.
Per Saldo⸗Vortrag aus dem Jahre 1870 ...... .... Einnahme ⸗Conto der einmaligen Darlehns⸗ Provision Verwaltungskosten Beitrags ⸗Einnahme ⸗ Conto. Sinsen. Eonto Einnahme ⸗Conto aus Darlehns⸗Anträgen Gewinn auf Effekten ⸗Conto. .. ..... ......
An Besoldungs⸗Conto 8 Staats ⸗Aufsichtsunkosten ˖ Conto — Geschãftsunkosten ⸗ Conto 2 3
9
1
ö n Tame eiseunkosten · Conto Provisions ⸗Conto . .......... orto - Conto osten des Drucks und der Ausfertigung von 10 Mil⸗ lionen Thaler Prämien Pfandbriefe II. Abtheilung. Dotirung des Prämen ˖ Reserve⸗ 1. 6 2. 61 enöthigten Restbetrage (vgl. Statut, Art. * Alin. 3.) ..
Abschreibungen:
538 218 762 D
Saldo ⸗Ausgleich, Gewinn⸗ Summa Thlr.
Summa Thlr.
1 Gotha, den 31. Dezember 1871.
Deutsche Gruüundkredit⸗Bank.
v. Holtzend or Lands ky. R. Frieboes. s fhꝛeldirt und richtig befunden.
Die Revisions⸗Kommission. Gelpcke, von Ruffer Geh. Kommerzien⸗Rath. Geh. Kommerzien Rath.
Gotha, den 4. April 1872.
H. Stürcke,
Baron von Cohn, x — anquier.
Geh. Finanz ⸗Rath.
1457
Societe anonyme des COharhbonmmnges diu Nord.
Da die Aktionäre der Socists ononyme des Charbonnages du Nord sich den 36. April nicht in hinreichender Anzahl ein
gefunden haben, so wird die
ordentliche General Versammlung, welche an diesem Tage stattfinden sollte, statutgemäß auf den naͤchsten
E. Mai, um präcise V Uhr Nachmittags,
im Gesell schafts⸗ Sitz re St. Lagare Sb verlegt.
Paris, den 1. Mai 187. Der Verwaltungsrath.
1216] General⸗Versammlung
Saal- Gifenbatn⸗ Gesellschaft.
Sonnabend, den 14. Mai C., Vormittags 11 Uhr, im Saale des Deutschen Hauses.
Rg ges8ordnung.
L Geschäftsbericht ovent. darauf bezügliche Beschlußfassungen.
2) Vorlage der Bilanz und der Baurechnung für das Jahr 1871.
3) Anträge des Aufsichtsrathes und des r lig de. auf Aenderung der 88. 11 und 16 der Gesellschafts - Statuten. 4 Anträge der Remuneration der Mitglieder des Aufsichtsrathes und des Vorstandes betreffend.
5) Wahl des Aufsichtsrathes.
. Die Altionäre, welche an der General ⸗Versammlung theilnehmen wollen, haben ihre Aktien resp. Ouittungsbogen vom 6. bis spätestens zum 8. Mai c. bei ber Caüptzasft ber Saal- CKisenbahn - Gesesgaft in J er Hauptkasse der Saal⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft in Jena, dem Bankhaus Julius Ie r ebendaselbst, 5 n n. Zetsche in Camburg, errn Kaufmann Adolph Jecke in Kahla, der Stadthauptkasse in Nudolstadt, Gebrüder Guttentag in Berlin und Breslau . eponiren und zugleich ein von ihnen unterschriebenes Verzeichniß der Nummern ihrer Quittungsbogen oder Aktien beizufügen, während
( ,, . . Stempel der Gesellschaft versehene Empfangsbescheinigung erhalten, welche zugleich als Einlaßkarte zu der General- Dle Stimmzettel werden den Aktionären am Tage der General-⸗Versammlung Vormittags von 10 bis 11 Uhr beim Eingange in den Versammlungssaal verabfolgt. m Uebrigen wird auf die S8. 39 und 38 der Gesellschafts⸗Statuten verwiesen.
Jena, den 15. April 1872. Der Vorstand der Saal⸗Gisenbahn⸗Gesellschaft.
Kreis Schweidnitz, Große zu
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
und *
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
Das Abonnement betrãgt AE Thlr. ? Sgr. G Pfg. für das dierteljahr.
Insertionsprzis für den Raum einer . Druckzeile G Sgr. — —
Alle Past ⸗Anstalten des In ⸗ und Auslandes nehmen Sestellung an, für Kerlin die Expedition: Zietenplatz Nr. .
— — ——
Berlin, Mittwoch den 8. Mai, Abends.
1872
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Königlich spanischen Brigade⸗General und Militär- Gouverneur von Galicien, Don Thomäs Shellyy Cal⸗ pena, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern, und dem Großherzoglich . Steuer ⸗Direkior Reßenauer zu Karlsruhe den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Sanitäts⸗Rath Dr. Riefkohl zu Hameln, dem Erz⸗ priester Werner zu Queetz, Kreis Heilsberg, und dem nich gj lichen geistlichen Rath, geistlichen Gerichts⸗Assessor, Landdechanten und katholischen Pfarrer Manegold zu Erfurt den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem praktischen Arzt Dr. Meisen⸗ burg zu Elberfeld den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Schullehrer Seeger zu Groß-Jenznik, Kreis Schlochau, den Adler der vierten Klasse des Königlichen Hausordens von Hohenzollern; den Schullehrern 2c. Toll kühn zu Powunden, Kreis Königsberg i. Pr., Jacob zu Conradsdors, Kreis Goldberg⸗Haynau, Löffler zu Neudorf, riessen, Kreis Luckau, un Hoffmann zu Sabitz, Kreis Lühen, so wie dem Polizei⸗ und Nathsdiener Kornbaum zu Werben, Kreis 9Osterburg, das Allgemeine Ehrenzeichen; und endlich dem Gastwirth Kaulfuß zu Neudorf, Kreis Meseritz , und dem Fleischer⸗ meister Carl Huhn zu Bomst die Rettungs-Medaille am
Bande zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen zur Anlegung des dem Obersten Baron von der Goltz, Tommandeur der 9. Artillerie Brigade, verliehenen Commandeurkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Herzoglich braunschweigischen Or⸗ dens Heinrichs des Löwen; der dem Major Stockmarr vom Generalstabe der 14. Division verliehenen ,, erster Klasse mit Schwertern des Herzoglich anhaltischen Haus⸗ ordens Albrechts des Bären, der dem Seconde-Lieutenant Wolter, Adjutanten der 1. Fuß-Abtheilung des Feld⸗Artillerie⸗ Regiments Nr. 15, verliehenen Hö zweiter Klasse mit Schwertern desselben Ordens; sowie des dem Hauptmann Prat sch vom Schleswig⸗Holsteinschen Feld⸗A rtillerie⸗Regiment Nr. 9 verliehenen Ritterkreuzes zweiter Klasse des Königlich bayerischen Militär⸗Verdienstordens.
*
Deutsches Re sich. Dem Herrn E. C. Hay in Pillau ist Namens des Deutschen Reiches das Exequatur als Königlich belgischer Vize⸗ Konsul für Pillau und Elbing ertheilt worden.
Bekanntmachung.
Durch die Bekanntmachungen der unterzeichneten Kom⸗ mission vom 6. November v. J. und vom 11. März d. J. ist denjenigen deutschen Rhedern, Tadungseigenthümern, Schiffern und Schiffsmannschaften, welche auf Grund der Artikel J. und
II. des Gesetzes vom 14. Juni v. J. (Reichs⸗Gesetzblatt S. 249)
Entsceidigung aus Reichsmitteln zu beanspruchen haben, auf⸗ gegeben worden, die Einreichung der Schadens-Liquidation bis zum 31. Dezember v. J. für die Stilllieger und bis zum 30. April d. J. für die aufgebrachten Schiffe bei Vermeidung des Verlustes ihrer Rechte zu bewirken.
Insoweit nicht bereits durch Verabsäumung jener Fristen
der Verlust der Ansprüche eingetreten ist, werden die auf Grund des obengedachten Gesetzes , deutschen Rheder, e,, , ,,, Schiffer und Schiffsmannschaften nunmehr aufgefor ert, die zur vollständigen Begründung der eingereichten Liquidationen etwa noch nothwendigen Beweis— mittel — möge deren Beschaffung bereits speziell erfordert sein oder nicht — bis zum 36. September d. J. einschließ⸗ lich der Kommission zugehen zu lassen, widrigenfalls die Liquidanten ihrer bis dahin nicht gehörig nachgewiesenen For— derungen ö,, gehen werden. Berlin, den 7. Mai 1872.
Die Reichs-Liquidations-Kommission für Rhedereischäden.
Eck.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektor Plathner zu Berlin den
Charakter als Baurath zu verleihen;
Der Wahl des Rektors Dr. Seidel in Bochum zum . . Fymnasiums daselbst die Allerhöchste Bestätigung zu erthei len; sabstse nb iatthchen Arzt Privat⸗Docenten Dr. Ravoth hier- elbst; un
Dem praktischen Arzt Dr. Zwingenberg hierselbst den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.
Berlin, 8. Mai.
Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen ist gestern Abend, aus der Schweiz zurückkehrend, hier eingetroffen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der Königliche Eisenbahn- Bau- und Betriebs ⸗Inspektor Dulk ist von Elberfeld nach Cassel und der Königliche Eisen— bahn ⸗Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor Krichel dor ff, dessen Ver— setzung von Aachen nach Cassel nicht zur Ausführung gelangt ist, nach Elberfeld versetzt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
, Die Berufung des Rektors Faber vom Progymnasium in Vreden zum Ober⸗-Lehrer am Gymnasium in Bochum und die Anstellung der Lehrer Dr. Pieper und Meuser daselbst als Ober⸗Lehrer bei derselben Anstalt sind genehmigt worden.
Das 26. Stück der Gesetz- Sammlung, welches heute aus— gegeben wird, enthält unter Rr. 8019 den Allerhöchsten Erlaß vom 18. März 1872, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chausseen: I) von Pawonkau über Cziasnau bis zur did fenderge Kreisgrenze bei Schierokau, Y) von Lublinitz bis Cziasnau, 3) von Woischnik bis zur Landesgrenze in der Richtung auf Gniasdow, im Kreise Lublinitz, Regierungsbezirk Oppeln; unter .
Nr. 80290 das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhgber lautender Kreis-Obligationen des Lublinitzer Kreises . von 100,000 Thalern. Vom 18. März 1872 unter
Nr. 8021 den Allerhöchsten Erlaß vom 20. März 1872, betreffend die Verleihung des Rechts zur Erhebung des