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über den Marschall Bazaine, vor; das Haus beschloß die Dring. . . hinsichtlich der Maß. regeln zu interpelliren, welche sie gegen diejenigen Individuen, die durch den in der letzten Sonnabendsitzung erstatteten Bericht der Kommission für die Armeelieferungen während ö letzten Er fügte
der Kav. des 1. Bats. (Münster) 1. Westfäl. Landw. Negts Nr. 13, mit seiner bisherigen Pension und der Uniform der Landw. Kav. Off. des VII. Armee-Eorps, sämmtlich der Abschied bewilligt. Beamte der Militär⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs-⸗Ministeriums.
Den 28. Februar 1872. Neuendorff, interim. Kasernen⸗ Insp. in Hannover, zum Kasernen-⸗Inspektor ernannt.
Den 28. März 1872. Weinlig, interimist. Kasernen ⸗Insp. in Dledenhofen, zum Kasernen⸗Inspektor ernannt.
Den 31. März 1872. Lehnert, interim. Kasernen ⸗Insp. in Danzig, zum Kasernen⸗Inspektor ernannt. .
Ben 3. April i872. Riese, Proviantmeister in Schleswig, nach Diedenhosen, Kühl, Res. Magazin⸗-Rend. in Bonn, als Pro— viantmeister ad int., nach Schleswig, Michaelis, Proviantamts— Control. in Berlin, als Res. Mag. Rend, nach Bonn, Eisermann, Prov. Amts Control. in Breslau, nach Berlin, Köhler, Proviant= amts- Controleur ad int., in Cosel, nach Breslau versetz. Balzer, interim. Kas. Insp. in Torgau, zum Kas. Insp. ernannt.
Den 4. April 1872. v. Bancels, pension. Kas. Insp., in Berlin als Kas. Insp. wiederangestellt. Breetz, interim. Kas. Insp.
in Berlin, zum Kas. Insp. ernannt.
Den 8. April 1872. Neumann, kontrolführend. Kas. Insp. in Schweidnitz, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand vers ö e, ,,,
en
rn, . ,,, 16. April 1872. Zebrowski, Proviantmstr. ad int. in Cöln, zum etatsm. Proviantmstr. ernannt.
Den 18. April 1872. . neberg, Reserve⸗Magazin⸗Ren⸗ dant in Brieg, nach Bruchsal, Book, Proviantamts-⸗-AÄssist. in Bres. lau, als Depot Magazin⸗Verwalter nach Brieg, Spindler, Proviant- amts-Asststent in Brüchsal, nach Karlsruhe persetzt.
Den 26. April 1872. Doercks, Proviantamts-Controleur in Spandau, unter Verleihung des Charakters als Proviantmstr. auf seinen Antrag mit Penfion in den Ruhestand versctzt.
Den 27. April 1872. Pohlack, Zahlm. Aspirant vom 7. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 60, zun Zahlm. bei der Kriegsschule in Metz ernansit. Kiesewetter, Zahlm. Aspirant vom Landw. Bat. Havelberg, zum Zahlm. bei dem Füs. Bat. 4. Brandenb. Inf. Regts. Rr. 24 (Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin) ernannt.
; Militär ⸗Justiz⸗Beamte.
Durch Allerhöchste Ordre. Den 9. April 1872. . Divisions⸗Audit. der 28. Div. in Karlsruhe, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches aus dem Militär⸗Justizdienst entlassen.
nichtamtliches.
Frankreich. Paris, 5. Mai. Die Regierung beginnt mit der Veröffentlichung der motivirten Gutachten des militärischen Untersuchungsrathes. Das » Journal officiel ⸗ i , . bereits sechs solcher motivirten Gutachten. Dieselben sind vom 14, 18, 23, 2. Oktober, 6. und 19. No⸗ vember datirt, von dem Präsidenten Baraguay⸗d'Hilliers ge— zeichnet und lauten:
Der Vertheidiger des Forts Lichtenberg, Lieutenant Archer, habe Alles, was seine Pflicht . gethan, vor der Uebergabe das Material vernichtet, und sei durch den Brand fast aller Gebäude des Platzes, die große Zahl der Verwundeten, die er nicht mehr pflegen konnte, und die Zerstörung der Wälle in der That zur Ueber— gabe gezwungen gewesen.
Ber Vertheidiger von Marsal, Hauptmann Leroy vom Gene⸗
ralstabe, habe in Erwägung, daß zwar die Garnison von Marsal un⸗ lag ig gewesen sei, und daß namentlich, Dank der Nachlässigkeit er Regierung, sich kein einziger Artillerist in der Festung befunden habe, daß aber Hauptmann v. Leroy sich ergeben habe, ehe noch in die Festung Bresche geschossen oder quf dieselbe Sturm gelaufen wor— den sei, und daß er auch versäumt hätteg die Vorräthe vor der Kapi- tulation zu vernichten, so daß dieselben dann noch dem Feind für die Belagerung anderer französischer Plätze dienten, — eine große Schwäche und Unfähigkeit an den Tag gelegt Und verdiene dafür einen Tadel.
Der Vertheidiger von Vitry⸗le⸗frangais, Escadronchef Terquem, der im Uebrigen seine Schuldigkeit gethan, verdiene nur dafür einen Tadel“, daß er nicht selbst darauf achtete, daß die Kanonen rernagelt und die Schießvorräthe vernichtet würden, sondern vielmehr die Sorge hierfür den Civilbehörden überließ, deren wenig patriotische Gesinnung ihm bekannt gewesen wäre, da sie sich schon geweigert hatten, bei der
ertheidigung ihren Beistand zu leisten.
Der Escadronchef Huck, Kommandant von Toul, wird getadelt, daß er den Platz übergeben habe, bevor Bresche geschossen worden sei und er das Kriegsmaterial u. s. w. Unbrauchbar gemacht habe, aber gelobt, daß er den Widerstand gegen das wiederholte Andringen des Munizipalraths und der vortheilhasten Bedingungen des Feindes fortgesetzt habe.
Rücksschtlich des Generals Theérémin d'Hame, des inzwischen ver— storbenen Kommandanten von Laon, wird bedauert, daß er die Ka— nonen nicht vernagelt und die Pulvervorräthe nicht zerstört habe.
Von dem Oberst-gieutenant de Nouk, dem Konimandanten von Soissons, wird gesagt, er habe gänzliche Unfähigkeit und große Schwäche bewiesen, so daß er dem Kriegsgericht unfähig erscheine, ein Kommando zu führen.
Versailles, 7. Mai. Nationalversammlung legte der Kriegs-Minister den Ge⸗
setzentwurf, betreffend die Zusammensetzung des Kriegsgerichts
In der heutigen Sitzung der
lichkeit. —Rouher wünschte, die Regierung
Krieges gebrandinarkt find, zu ergreifen gedenke.
*
hinzü, er würde, wenn er in der Sitzung anwesend gewesen für die an den Bericht geknüpften Anträge gestimmt Auf Antrag des Kriegs-Ministers wurde die weitere Behandlung der Interpellation auf 14 Tage hinausgeschoben.
Spanien. Madrid, 6. Mai. Ein Bericht des Generals Moriones aus Oroquieta meldet: »Die von Don Carlos befehligten Banden sind vollständig geschlagen; hunderte von Gefangenen. «* . die Ereignisse, welche dem Kampfe von Oroquieta
wäre, haben.
— Ueber
vorhergegangen, meldet die Pariser »Liberté« Folgendes:
»In der Nächk vom Dienstag auf Mittwoch gelang es be. känntlich Don Carlos, durch den Gebirgspaß von Ibanbelfi Hinter biesem Gebirge erwarteten Aguirre befehligte dieselben. Am 2. Mai zog Don Carlos in Vera ein, Die kleine Kolonne von Don Carlos war aber vom General Primo de Rivera stark bedrängt. Andererseits war die Straße von Irun von in Vera nicht anzunehmen wagte, so marschirte er am 2. mit ¶ seinen Truppen in der Richtung von Goizueta ab, um sich in . Am 3., um 10 Uhr Morgens, zogen
nach Spanien zu kommen. — ihn 1700 Mann, welche Rada ihm entgegengesandt.
wo sein erster Besuch der Kirche galt. den Königlichen Truppen besetzt. Da Don Carlos den Kampf
die Gebirge zu werfen. A ; die Königlichen Truppen in Vera ein.«
— Die »Union« bestätigt zwar die den Carlisten bei Oroquieta durch General Möriones zugefügte Niederlage und den Verlust von 700 Gefangenen, meint aber, die Sache sei noch nicht definitiv entschieden und Don Carlos habe sich nur,
um sich wieder zu sammeln, in die Berge zurückgezogen. Rumänien. Bu karest, 6. Mai.
mildert. ;
Nußland und Polen. St. Peters burg, 6. Mai. Der Kalser besichtigte am 3. d M. eine große Sammlung kartographischer und topographischer Arbeiten, welche ihm durch den Kriegs- und den Marine-Minister in den Sälen des
Winterpalgis vorgelegt wurden. Die Karten resp. Arbeiten sind vom Generalstabe, den einzelnen Militärbezirken des Reichs, dem Geniecorps, der Marine u. s. w. gefertigt worden.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 3. Ma.
Der König empfing vorgestern in besonderer Audienz den Freiherrn G. von Walterskirchen, welcher seine Kreditive als österreichisch-ungarischer Gesandier und bevollmächtigter Minister am schwedischen Hofe überreichte. ;
Dänemark. Kopenhagen, 5. Mai. Durch König⸗ liche Resolution vom 4. d. Mts. ist der Ministerresident in Washington, Kammerherr F. E. Bille, seines Postens als außerordentlicher Regierungs-Kommissar und Gouverneur ad interim der dänisch-westindischen Inseln enthoben und gleich̃ zeitig der Hafenkapitän in Kopenhagen, Kapitän J. A. Garde, zum Gouverneur der genannten Inseln ernannt worden.
— Die berelts telegraphisch gemeldeten Maßregeln gegen die Internationale sind dadurch veranlaßt worden, daß dieselbe sn ihrem Organe, dem »Socialisten«, die Arbeiter durch einen
.
Nachmittag anberaumt L
r li. Fürst Karl hat zwei der verurtheilten Juden begnadigt, drei anderen die Strafe ge⸗
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Amerika. Aus Ottawa wird unter dem 4. d telegra⸗ phirt:; »Im Staatsdepartement fand heute eine Kabinets⸗ Berathung über die Genfer Schiedsgerichts-Angelegenheit statt, bei welcher die Präsidenten des Senats und der Parla—⸗ ments⸗Ausschüsse für auswärtige Angelegenheiten zugegen waren. Der Premierminister schlug eine Maßregel vor, welche den canadischen Paragraphen des Washingtoner Vertrages Wirksamkeit verleiht.
— Aus Philgdelphig vom 4. ds. wird der »Times« telegraphirt: »Die Konvention von Cineinnati hat sich in einem Beschlusse über den Tarif zu Gunsten eines Steuer— systems erklärt, das die Industrie nicht beeinträchtigt, sondern die Regierung unterstützt, falls sich dieselbe einer sparsamen Verwaltung befleißigt, die Zinsenzahlung auf die Staatsschuld, sowie eine mäßige jährliche Reduktion des Kapitals fördert. Indem die Konvention die Meinungsverschiedenheiten, betreffend Schutzzoll und Freihandel, anerkennt, erläßt sie die Diskussion darüber der Bevölkerung in deren Kongreß-Distrikten und dem von jeder Einmischung der Exekutive freien Kongreß. — Die Ballotage für die Präsidentschafts-Kandäidatur hat, wie endgültig gemeldet wird, für Horace Greeley 482, für Adams 187 Stimmen ergeben.«
Neichstags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 8. Mai. Dem Reichstag liegt folgende Denk⸗ schrift über die Ausführung des Gesetzes, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen vom 4. De— zember 1871 (Reichsgesetzblatt Seite 404), vor:
Auf Grund der Vorschriften in den S8 5, 5 und 7 des Geseßtzes, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, vom 4. Dezem— ber 1871 (Reichsgesetzblatt Seite 404) wurden am 7. desselben Mo⸗ nats vom Bundesrathe, beziehungsweise mit dessen Zustimmung, nach— stehende Bestimmungen getroffen:
Zu §. 5 des Geseßes; ) Das Münzzeichen, welches auf der Aversseite der Reichsgoldmünzen anzubringen ist, besteht in einem Buchstaben und die Wahl der Buchstaben röchtet sich nach der Reihen⸗ folge (Artikel 6 der Reichsverfassung) der Staaten, welchen die be⸗ treffenden Münzstätten angehören, so daß die Münzstätte zu Berlin durch den Buchstaben A jene zu Hannover durch den Buchstaben B. ö. zu Frankfurt durch den Buchstaben C., jene zu München durch en Buchstaben D. und so fort bezeichnet wird. Die Anbringung irgend welcher anderer Zeichen ist nicht zu lässig.
2) Der Durchmesser der Reichsgoldmünzen soll betragen, und zwar: für das Zehnmarkstück 195 Millimeter, für das Zwanzigmark— stück 22 Millimeter.
3) Die Neichsgoldmünzen sind im Ringe mit einem glatten Rande zu prägen, welcher bei den Zwanzigmarkstücken die vertiefte . »Gotk mit uns « nebst einer zwischen je zwei Worten der Inschrift stehenden vertieften Arabeske führt und bei den Zehnmark— stücken eine vertiefte bandartige Verzierung trägt.
Der erhabene Rand (flaches Stäbchen mit Perlenkreis) soll auf Avers und Nevers völlig gleich sein.
I Zur Sicherung der möglichsten Gleichförmigkeit des Gepräges der aus den verschiedenen Münzstätten hervorgehenden Reichs⸗-Gold⸗ münzen sind die Urmatrize für die Reversseite die Urmatrize (das Rad) für die Randschrift beziehungsweise Randverzierung, ünd die Urmatrizen einer Normalzahlenreihe sowohl für, die Zwanzig als für die Zehnmarkstücke in der Münzstätte zu Berlin anzufertigen und mittelst dieser UÜrnigtrizen hergestellte Matrizen allen übrigen mit der Ausmünzung von Reichsgoldmünzen betrauten Münzstätten zuzustellen.
Zu §. 6 des Gesetzes. 3) Die auszumünzende Goldmenge wird vorerst auf 100606 Pfund fein festgesetzt und nach Maßgabe der von den hohen Regierungen an das Reichskanzler-⸗Amt gelangten Er— klärungen auf die einzelnen Münzstätten vertheilt. ͤ
Die Ausprägung vorstehender Goldmengen hat zu , in Zwanzig= marlstucken und zu ie in Zehnmarkstücken und die Ablieferung be⸗ iehungsweise Verrechnung der ausgeprägten Stücke nach Maßgabe es Fortganges der Prägung zu erfolgen. . ;
6) Für die sämmtlichen Kosten der Prägung werden seitens der Reichskasse den Münzstätten für je ein Pfund in. Zehnmarkstücken ausgemünztes Feingold oder für 139, Zehnmiarkstücke 6 Mark und für je ein Pfund in Zwanzigmgrkstücken ausgemünztes Feingold oder für 693, Zwanzigmarkstücke 4 Mark vergütet. .
Zu §. 7 des Gesetze s. 7) Bei der Bestimmung des Feinge⸗ halts des Goldes soll überall das ngch, Artikel 19 beziehungsweise Separatartikel 10 Ziffer 2 des Wiener Münzpertrages vorgeschriebene, damals vereinbarte Probirverfahren angewendet werden.
8. Die Prüfung des Feingehalts der zur Vermünzung legirten Schmelzmassen mittelst Tiegel⸗ oder Schöpfproben muß durch zwei einander fontrolirende Beamte, somit von jedem Beamten selbständig unter eigener Verantwortung vorgenommen werden, ebenso müssen zur Feststellung des Durchschnittsgehalts aller ausgemünzten Stücke auch di sämmklichen, nach dem Beizen ausgeschiedenen ungeprägten Platten oder geprägten Stücke (Cessalien, a nach den Münz⸗ sorten gesammelt, von Zeit zu Zeit einge chmolzen und mittelst Schöpf⸗ oder Tiegelproben ebenfalls von zwei Beamten auf ihren 35 untersucht werden. ö .
Sämmtliche bei dem ersten Justiren im Gewichte als richtig befun⸗ denen Münzplatten sollen, um das Justirpersonal zu kontroliren, einer nochmaligen genauen Nachwiegung unterzogen werden.
10 Von jeder Ablieferung geprägter Münzen hat der überneh⸗
mende Kassenbeamte drei Stücke ohne Auswahl herauszunehmen und davon je ein Stück den beiden kontrolirenden Beamten zur Prüfung des Gewichtes und Gehaltes zu übergeben, das dritte Stück aber für den Fall einer weiteren Kontrole zurückzulegen. Die während des Jahres zurückgelegten Stücke sollen noch ein halbes Jahr nach Abfluß des Rechnungsjahres aufbewahrt werden.
1I) Ueber alle vorgenommenen Gehaltsprüfungen und Stück— proben sind von den betreffenden Beamten und unter deren Verant— wortlichkeit fortlaufende Register oder Journale zu führen,
„12) Um stets eine Uebersicht über das ausgebrachte Gewicht der Münzen im Ganzen zu erhalten, sind die einzelnen Ablieferungen an die Kasse mit ihrem Bruttogewicht und der bei der Auszählung sich ergebenden Stückzahl beziehungsweise Werthsumme in besondere Ver zeichnisse einzutragen und dabei die Abweichungen vom gesetzlichen Geioichte im Mehr oder Weniger anzugeben.
13) Jede Münzstätte hat alljährlich über die bei ihr erfolgten Geldausprägungen an das Reichskanzler⸗Amt einen amtlichen Nach weis zu liefern, in welchem außer dem Gewichte und der Stückzahl der ausgeprägten Münzen, nach den einzelnen Sorten ans gẽschieden, auch die Berechnung des gesetzlschen Gewichtes und die Abweichung von letzterem, sowie der bei den vorgenommenen Gehaltsprüfungen ermittelte Durchschnittsgehalt aufzunehmen sind.
Dieser Nachweis hat sich auch auf das Ergebniß der mit Münzen anderer Münzstätten angestellten Prüfungen zu erstrecken.
14) Die Beaufsichtigung von Seiten des Reichs (6.7 des Gesetzes) erfolgt durch Kommissare, welche der Reichskanzler ernennt. Dieselben haben durch örtliche Revision in den einzelnen Münzstätten sich über die Ausführung der vorstehenden Vorschriften, sowie über das ge— sammte Verfahren bei der Ausprägung der Goldmünzen Kenntniß zu verschaffen. Sie sind befugt, von allen zum Zwecke der Ausmün⸗ zung und zur Prüfung von Gewicht und Feingehalt der Münzen geführten Registern und, Journalen Einsicht zu nehmen und den Feingehalt und das Gewicht der zur Zeit der Revision im Betriebe befindlichen Geldbestände und der neugeprägten Reichsgoldmünzen selbst zu prüfen.
. Die Münzbeamten sind gehalten, den Reichskommissaren hierbei in jeder Hinsicht Vorschub zu leisten.
. Ergangener Aufforderung gemäß hatten sich bereit erklärt, auf ihren Münzstätten an neuen Reichsgoldmünzen jeden Monat aus⸗ prägen zu lassen:
I) Preußen auf der Münzstätte zu Berlin 1000000 Stück, Han⸗ nover 300 060 Stück, Frankfurt 350000 Stück, Summa 165060900 Stück; 2 Bayern 200, 06600 Stück; 3) Sachsen 180000 Stück, 4) Würt⸗ temberg 100 000 Stück; 5) Baden 50 000 Stück; 6) Hessen 40 000 Stück; Summa 222 009 Stück. —
Diesem Maßstab entsprechend wurden die erwähnten 100,000 Pfd. fein Gold, sowie eine unter Zustimmung des Bundesraths im Laufe des April ferner zur Vertheilung gestellte Menge von 56000 Pfund fein Gold den Landesmünzstätten überwiesen. Die Ausprägung blieb bis jetzt auf Zwanzigmarkstücke beschränkt und konnten mit der Aus— prägung beginnen die Münzstätten zu Berlin am 17. Dezember 1871 / Hannover am 4. Februar 1872, München am 5. Februar 1872 Dresden am 11. Februar 1872 Franksurt am 25. Februar 1872 Karlsruhe am 25. Februar 1872, Stuttgart am 10. März 1872. Darmstadt am 7. April. 1872.
Bis zum 20. April er. sind in Reichsgoldmünze ausgeprägt worden: I) in Berlin 66 382,180 Mark, 2) in Hannover 885 M609 Mark, 3) in Frankfurt 10216000 Mark, in Preußen 854437780 Mark I in München 74496660 Mark, 5) in Dresden 3335920 Mark, 6 in Stuttgart 1417700 Mark, 7 in Karlsruhe 1949540 Mark, s in Darnistadt 502,000 Mark, zusammen 100102700 Mark oder 5oo5h 135 Stück Zwanzigmarkstücke.
Wie schon bei Berathung des Gesetzes, betreffend die Ausprägung von Goldmünzen, hervorgehoben ist, stand der Reichskasse ein um⸗ fangreiches Münzmaterial in Goldbarren und geprägtem Golde zu Gebote, welches im Laufe des vorigen Jahres unter einer günstigen Preiskonjunktur erworben war, In Folge dessen hat eg er den Erwerbspreisen des Goldes die Äusprägung desselben bisher nicht nur keinen Verlust, sondern sogar einen Gewinn ergeben, welcher sich für eine bisher auf ihren Feingehalt geprüfte und größtentheils bereits zur Ausprägung gelangte Goldmenge zum Erwerbswerth von im Ganzen cirsa 35570 060 Thalern, nach Abzug der beschlußmäßigen Prägekosten auf mehr als 800/000 Thlr. berechnet.
Aus diesem Gewinne sind zwar noch Kosten, die bis jetzt nicht , zur Liquidation gelangt sind, namentlich Kosten des Goldtransports innerhalb des Landes zu decken jeden⸗ falls bietet er aber für die weiteren aus der Ausführung des Gesetzes vom 4. Dezember v. J. erwachsenden Ausgaben eine sehr werthvolle Reserve. Es treten ihm hinzu die weiteren, allerdings ver⸗ hältnißmäßig bei Weitem nicht so erheblichen Ueberschüsse, welche das ferner zur Vertheilung gelangtem aber noch nicht geprüfte, vorzugsweise in Münzen bestehende Gold ergeben wird. ,
Für die Folge sind gleich günstige Resultate nicht in Aussicht zu nehmen.
Zunächst ist der Preis des Goldes seit dem vorigen Jahre erheb⸗ lich gestiegen und es muß davon ausgegangen werden, daß das zur Ergänzung der zur Ausmünzung gebrachten Goldvorräthe erforderliche Gold entsprechend höhere Beschaffüngskosten verursachen wird.
Ferner ist zu beachten, daß bisher mit der Einziehung der alten einhesmischen Goldmünzen noch nicht begonnen worden ist. Die Ein- ziehung und Umprägung dieser Münzen wird, Zuschüsse erfordern, da neben den Prägungskosten das Mindergewicht der älteren Gold⸗ münzen und der Schmelzverlust in Betracht kommen. Sodann wer⸗ den die zur Ausprägung gelangenden Zehnmarkstücke um 2 Mark per Pfund Feingold höhere Prägungskosten veranlassen, als die bis jetzt ausschließlich zur Ausprägung gelangten Zwanzigmarkstücke.