1872 / 109 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 May 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Ich habe außerdem, da der Herr Vorredner eben die Worte, die von mir im Kommissionsbericht niedergelegt sind, angeführt hat, nur kurʒ 4 wiederholen, was ich dort gesagt habe und habe nichts davon zurückzunehmen. Daß in demjenigen, was ich 6 habe, nicht ein Hohn hat liegen sollen, glaube ich, brauche ich nicht zu , . Ich glaube, die ganze Weise der Auffassung, die ich sowohl me len · burger Fragen im Allgemeinen als dieser Frage speziell gegenüber mich zu zeigen bemüht habe, schützt mich vor solchem Vorwurf. Die Sache ist ganz einfach die, daß wir eben, seitdem die Verordnung ins Leben gerufen ist, sie nicht als blutrothe Reaktion angewendet haben, sondern einfach so wie es die Regierung nach bestem Wissen und Gewissen für ihre verantwortliche Pflicht gehalten hat. Gegen die Anwendung in den letzten Jahren ist auch, wie hier im Kommissions⸗ bericht gleichfalls bemerkt worden ist, eine Klage kaum erhoben worden. Es ist von dem Herrn Referenten selbst gesagt worden, daß die Ausfüh= rungsverordnung jetzt innerhalb der höchsten Landesbehörden schwerlich mehr maßgebend i dürfte, und ich glaube, die Erfahrung der letzten Jahre hat das vollauf bestätigt. . ;

Wenn der Herr Vorredner sich darüber beschwerte, daß Reichstags Mitglieder verhindert gewesen seien, ihren Wählern Mittheilungen, Rechenschaftsberxichte u. s. w. zu machen, so erlaube ich. mir daran zu erinnern, daß schon, ehe und bevor das Gesetz für die Wahlen zum Reichstage eine solche Zuläßlichkeit eingerichtet hat, gerade von den Herren, die aus Mecklenburg gewählt waren und zur Opposition gehörten, die Erlaubniß nachgesucht ist, solche Reden an ihre Wähler u halten, und diese Erlaubniß ist bereitwillig ertheilt. Es sind außer⸗

em in dem letzten Jahre in mehreren Fällen ich kann 3 oder 4 wenigstens anführen solche Ver⸗ günstigungen ertheilt, nun ja, ist die Berechtigung gegehen worden. Dabei hahe ich noch zu bemerken; ich habe ausdrücklich erklärt und wiederhole es noch, die politischen Verhältnisse haben sich selbstverständlich seitdem verändert, seit 4 oder 5 Jahren steht die Sache ganz anders als früher, das Recht war früher ein anderes als jetzt, und wenn das Neich in diesem Augenblick eine neue Gesetzgebung für eine so schwierige und überaus weitgreifende Materie ausführen will, o wird man in Mecklenburg nichts dagegen haben können und nichts

aßegen haben wollen. Die Frage 6 aber viel tiefer, als daß wir sie allein ordnen können und ordnen wollen; in den einzelnen Fällen ist dasjenige gethan, was man für Recht gehalten hat, wir haben das Recht für uns gehabt. Ich kann den Ausdruck, der mir vorhin zufällig entschlüpft ist, hier zurücknehmen; es war nicht der zur Sache passende Ausdruck. Ich glaube aber, ganz in der Weise, wie die Sache aufgefaßt worden ist, auch noch das Wort wiederholen . müssen und kann es nicht zurücknehmen, daß ein wirkliches Be⸗

ürfniß in Mecklenburg für ich Art der politischen Betheiligung viel weniger vorhanden ist, als vielleicht in andern Ländern, über die ich nicht urtheilen kann. Wenn wirklich das Bedürfniß ein solches, ein so tiefgehendes, ein so entschiedenes, ein den Gesinnungen und dem Bewußtsein des Volkes in Mecklenburg so nahe liegendes wäre, so würde ich wenigstens nicht verstehen, weshalb nicht von mehreren Seiten der Wunsch ausgesprochen ist, solche Versamm⸗ lungen abzuhalten, worin ein politisches Versammlungsrecht des Lan- des vertreten wäre. Es scheint mir, daß gerade die Herren, welche solche Versammlungen als nothwendig, als zum öffentlichen Leben gehörig betrachten, sehr wohl wissen und mir darin Recht geben müssen, daß, wenn der Wunsch, das Bedürfniß, das Gefühl, die Empfindung im Volke danach wirklich ein so großes, lebendiges, durchgreifendes wäre, man in Mecklenburg wohl auch Mittel finden würde, um diesem Bedürfniß Ausdruck zu geben einer Regierung gegenüber, die nichts weiter wünscht, als mit dem Lande in Frieden n leben. Ob diejenigen Worte, denen der Herr Abgeordnete iber die Gesinnung derjenigen Männer, denen der Landesherr die Regierung in Mecklenburg anvertraut hat, und über die Zustände in Mecklenburg Ausdruck gegeben hat, ob diese Worte zu dem Frieden im Lande beitragen werden, ob es nicht besser gewesen wäre, sich einfach an dasjenige zu halten, was die Kommission in dieser Rücksicht bemerkt hat, darauf will ich nicht eingehen, ich will aber so viel bemerken, daß ich gegen die Verweisung dieser Petition an den Bundesrath zur Berücksichligung bei der Be—⸗ rathung eines Gesetzes über das Vereins- und Versammlungsrecht durchaus nichts zu erinnern habe, daß ich im Gegentheil wünsche, daß diese Verfügung, gegen die ja eine eigentliche Beschwerde nicht vorliegt, sowie Alles, was mit dem mecklenburgischen Vereinsrecht zusanimenhängt, und diejenigen Klagen, die der Herr Vorredner aus— zusprechen Gelegenheit gehabt hat, sämmtlich dann erwogen werden mögen, wenn die kompetente Reichsgewalt die Sache ordnen und feststellen will, die, wie gesagt, den einzelnen Regierungen zu ordnen und festzustellen nicht möglich ist.

Dem Reichstag ist folgender Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Regelung des Reichshaushalts vom Jahre 1871, vorgelegt worden:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kgiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, ,. Gh enn Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt: .

§. J. Die durch das Gesetz vom 31. Mai 1871 (Reichs⸗Ges-Bl. von 1571 S. 114) festgestellten Matrikularbeiträge für das Jahr 1871 werden hierdurch anderweit dahin festgestellt, daß den Mafrikularbei= tragen derjenigen Staaten und Gebiete, welche für das Jahr 1872 an der Gemeinschaftlichkeit der Einnahme aus Zöllen, gemeinsamen Ver⸗ brquchssteuern und Aversen nicht Theil nehmen, 16842 Thlr. hinzu treten, welche sich vertheilen wie folgt: y Bayern 3563 Thlr.,

3 Württemberg 3363 Thlr. 3) Baden 7141 Thlr., 4 Hessen (für das ebiet südlich vom Main) 2775 Thlr.; zusammen 16,842 Thlr.

8§8. 2. Die von der Marineverwaltung in den Jahren 1867, 1868 und 1869 über den Etat hinaus . und vorschußweise be⸗ strittenen Ausgaben für Indienststellungen von Fahrzeugen im Be⸗ trage von 37156503 Thlrn. 24 Sgr. sind aus den, bei den Titeln 9 und 10 der fortdauernden Ausgaben des Marine⸗Etats für das Jahr 1871 vorhandenen e, , , . Beständen zu decken und auf Grund dieses Gesetzes definitiv in Ausgabe zu stellen.

. 3. Die von der Telegraphenverwaltung des, Norddeutschen Bundes im Jahre 1871 vorschußweise bestrittenen einmaligen und außerordentlichen Ausgaben im Betrage von 43,616 Thlrn. 25 Sgr. 2 Pf. sind aus dem Ueberschusse des Reichshaushalts vom Jahre 1871 zu decken und auf Grund dieses Gesetzes definitiv in Ausgabe zu stellen.

Urkundlich 2c. Gegeben ze.

Der Reichshaushalt für 1871 hat nach den Motiven, soweit die süddeutschen Staaten daran betheiligt sind, 792055 Thlr. Mehr⸗ ausgabe und 623865 Thlr. Mehreinnahme ergeben, wovon 16,842 Thlr. von denselben durch Matrikularbeiträge aufzubringen sind. Für den vormaligen Norddeutschen Bund haben sich dagegen 5.330, 56 Ueberschüsse ergeben. Diese gewähren die Mittel, die von der Tele- graphenverwaltung im Jahre 1871 vorschußweise bestrittenen ein maligen und außerordentlichen Ausgaben im Betrage von 4355616 Thlr. ohne besondere Leistungen der betheiligten Staaten zu decken. Die in dem Ueberschuß enthaltenen 1,185 637 Thlr. Mehrerträge der Hi, n, , sollen auf die Matrikularbeiträge der betheiligten

taaten für 1873 angerechnet werden.

Was den §. 2 des Entwurfs betrifft, so wird darüber Folgendes bemerkt. Die Anforderungen, welche an die Marine zu politischen und handelspolitischen Zwecken gestellt werden, lassen sich bei Auf— stellung des Etats häufig nicht übersehen. Hierdurch ist eine genaue Innehaltung der Etatssätze sehr erschwert. Dazu kommt, daß na⸗ mentlich in den Jahren 1867 bis 1869 die Kosten für Schiffsver- flegung Feutrung und Beleuchtung, für Materialien und Inven⸗ grien, Ausrüstung und Unterhaltung im Etat nach zu niedrigen in, nn veranschlagt waren, so daß die vorgesehenen Fonds nicht einmal den planmäßigen Indienststellungen ausreichten.

Außerhalb des Planes wurden in den Jahren 1857 1869 13 Schiffe in Dienst gestellt.

igt sind in den Jahren 1857, 1868 und 1869 bei den Titeln 9 und 10 und theilweise auch beim Titel 18 erhebliche Etatsüber- schreitungen hervorgegangen.

In der Erwartüng, dle Ueberschreitungen durch Minderausgaben der folgenden Jahre decken zu können, hat die Marineverwaltung diese Ueberschreitungen pon einem Jahre in das andere übertragen, anstatt eine außerordentliche a, , e derselben nachzusuchen. Da die Voraus- seäzung zu machender Ersparnisse nicht zutraf, so waren die Etats— überschreitungen bei den Titeln 5 und 10, welche am Ende des Jahres 1867 38059 Thlr. 26 Sgr 6 Pf. betrugen, Ende 1858 auf 232987 Thaler 6 Sgr. 5 Pf. Ende 186 auf! 31 3 e tn e re gg., angewachsen. .

7 Die Unregelmäßigkeit des beobachteten Verfahrens ist, sobald der Rechnungshof. darauf hinwies, sofort anerkannt worden. Um indessen die Marineverwaltung von diesem Vorschusse zu entlasten, und da bei Titel 9 und 19 des Hauptetats der Verwaltung der Marine für 1871 ein Bestand von 504,638 Thlrn. 3 Sgr. 9 Pf. ver blieben ist, so empfiehlt es sich, der fraglichen Etatsüberschreitun

durch die im §. 2 des Gesetzentwurfs ausgesprochene Anrechnung au

diesen Bestand die erforderliche gesetzliche Unterlage zu geben.

Die aus gleicher Veranlaffung beim Titel 18 hervorgetretene, jedesmal auf das folgende Jahr übertragene Etatsüberschreitung, welche sich Ende 1867 auf 165,288 Thlr. 16 Sgr. 8 Pf. belaufen hatte, wurde 1368 aus den Mitteln des laufenden Etats bis auf einen

Rest von 1979 Thlrn. 3 Sgr. 106 Pf. abgebürdet, erhöhte sich jedoch

beim Schluß des Jahres 1859 wieder auf 1006820 Thlr. 19 Sgr. 2 Pf. Im Jahre 1870 ist dieser Vorschuß aus den Etatsmitteln des Titels 18 gedeckt worden, so daß er, als erledigt, nicht weiter in Be— tracht kommt.

Auf die in Folge des Kriegs entstandenen und aus besonderen außeretatsmäßigen Mitteln zu deckenden Ausgaben ist in Vorstehen—⸗ dem nicht Nücksicht genommen worden. Ueber diese Ausgaben, bezie— hungsweise über die zu ihrer Deckung dienenden Einnahmen, wird in einer besonderen, die Ausführung der Kriegsanleihe⸗Gesetze betreffen · den Vorlage Rechenschaft gegeben werden. Die in der Rechnung des Jahres 1871 zur definitiven Vergusgabung gelangten Ausgaben“ aus Anlaß des Krieges haben sich auf insgesamnit 318799, 855 Thlr. belau= fen und zerfallen in folgende Abtheilungen: ö.

4. Ausgaben in Folge des Krieges. a) Bei der Landarmee 105g ide wbl., F Bei er Höat ne , ,, i Ther Sm Postperw. 12736558 . d). Bei der Telegr. Verwalt. SS7 995 Thlr. ) Vergütungen für Kriegsleistungen 895,24 Thlr, f) Verzinsung der Kriegsschuld des Norddeutschen Bundes 889 874 Thlr., g) Sonstige Ausgaben: I) Für Rechnung des Norddeutschen Bundes 375151 Thlr., zusammen 212187717 Thlr. 2) Für Rechnung des , Reichs 1771531 Thlr., h) Zur Entschädigung der deuͤtschen Rhederei (Gesetz vom 14 Juni 18715 26423584 Thlr. i) Zum Ersatz von Kriegs— schäden und Kriegsleistungen (Hesez vom 14. Juni 18,1) 12,683,472 Thaler. ) n. auf Grund des Gesetzed vom 27. Juni 1871 , 1060000 Thlr. Summe J. Ausgaben in Folge des

rieges gegen Frankreich 23150913334 Thlr. II. Ausgaben auf Grund eseßes vom 22. November 1871, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf für die Reichseisenbahnen in Elsaß ⸗Lothringen 1641,54 Thaler. III. Für Erwerbung der Französischen Ostbahn db / bb / 667 Thaler, zusammen, wie oben 3185793 855 Thlr.

An Deckungsmitteln für diese Ausgaben werden nachgewiesen: a) Aus den in Folge des Krieges für Rechnung des Norddeutschen Bundes aufgenommenen Anleihen und sonstige außerordentliche

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Einnahmen des Norddeutschen Bundes 212,187,747 Thaler. b. Aus der Kriegsführung: 1) Kriegskontribution der Stadt Paris. Einnahme 53,5 G58ß5 Thlr. Davon ab durch Vertheilung an den Norddeutschen Bund, Bayern, Württemberg, Baden und Südhessen 53/50 5-86h, Thlr. 2) Sonstige Kontributionen und verschiedene aus der . erwachsenen Einnahmen 16554628 Thlr. Davon ab: a) der an die Regierungen der Bundesstaaten vertheilte Betrag der für die ausgewiesenen Deutschen erhobenen Kontributionen mit 118667667 Thlr. b) die in Rechnung für 1872 übertragenen und durch diese nachzuweisenden 14687, 961 Thlr., zusammen 166554628 Thlr. 3) Ver tragsmäßige Entschädigung. Einnahme 4090 0903521 Thlr. Davon ab: a) eihülfen an . der Reserve und Landwehr 40004009 Thlr., b) Beihülfen für die ausgewiestnen Deutschen 2000 000 Thlr, C). der an den Norddeutschen Bund, Bayern, Württemberg, Baden und Südhessen vertheilte Betrag mit 105,391s710 Thaler, d die in die Rechnung für 1872 übertragenen und durch diese nachzuweisenden 181,õ 999,703 Thlr. 203,391,413 Thaler, bleiben 1066612,1068 Thaler, zusammen 318 799,855 Thaler.

Der Haupt-⸗-Etat der Verwaltung des Reichsheers ür das Jahr 1373 hat außer 747735 Thlr. (gegen 1872 4 9735 haler) eigenen Einnahmen, welche in die Reichskasse fließen, 205494 Thlr. (4 185.303 Thlr.) Einnahmen in Ansatz gebracht. Nach dem Gesez vom 9. Dezember 1871 ist nämlich die Friedens⸗ präsenzstärke des Deutschen Heeres für die Jahre 187215874 auf 4Mli6öh Mann und der erforderliche Geldbetrag (a 25 Thlr. pro Mann) guf 0373275 Thlr. festgestellt. Davon gehen ab die an Bayern für 48,244 Mann zu überweisenden 10,854,900 Thlr. und die Vachlässe einzelner Bundesstagten mit 191,579 Thlr. 1853393 Thaler, so daß für 353415 Mann exkl. Bayern 793326796 Thlr. 4 185,303 Thlr.) zur Verfügung stehen. Hierzu treten aus Reichs⸗ onds zu Gehaltsverbesserung der Beamten 337.699 Thlr., wodurch ich die Einnahmen exkl. Bayern auf 79664495 Thlr. (4 185,303 haler), inkl. Bayern (10,854,900 Thlr. und 46,099 Thlr. zu Gehalts⸗ verbesserungen auf 90565 -4g4 Thlr. ( 185,303 Thlr.) stellt. Die fortlaufenden Aus gaben betragen 78 644,495 Thlr ( 665,303 Thaler) und zwar für Preußen 63477934 Thlr., Sachsen 5099285 Thaler, Württemberg 3f½3b5ö5l Thlr, Mecklenburg 13325725 Thlr. Die einmaligen Ausgaben belaufen sich auf 1/02 009 Thlr. 480 000 Thaler), davon für Preußen 900000 Thlr. Sachsen 50000. Thlr., Württemberg 50 b00 Thlr., Mecklenburg 26009 Thlr. die Gesammt⸗ ausgaben mithin auf 79,66 HK 495 Thlr. (. 185303 Thlr.) exkl. Bayern und 905 565,494 Thlr. (4 185,303 Thlr.) inkl. Bayern.

In der Petition s⸗Kommission stellte rücksichtlich der die Gesellschaft Jesu betreffenden Petitionen am 8. d. M. der Abg. von Mal⸗ linckrodt folgenden eventuellen en,, Im Falle der Ablehnung des An⸗ trages des Korreferenten Grimm sämmtliche Petitionen dem Reichs—= kanzler zu überreichen mit dem Anheimgeben I) über die Haltung und Wirksamkeit der Jesuiten während ihres mehr als , , Aufenthalts derselben in den verschiedenen Gegenden des Reichs ein—⸗ gehende Erhebungen zu veranlassen, auf daß a , n e gen, wegen

esetzwidrigen oder staatsfeindlichen oder den Frieden der Konfessionen —ö 3 oder die Sittlichkeit gefährdenden Verhaltens auf u. etwai⸗· en thatsächlichen Unterlagen gestellt und über die behaupteten That - . Beweis wie Gegenbeweis erhoben werde. 2 Je nach dem rgebnisse der Ermittelungen die Bestrafung der Schuldigen herbeizuführen oder die zur Sicherung der Neichsinteressen etwa weiter erforderlichen gesetzlichen. Maßnahmen vorzu⸗ bereiten oder aber zur Genugthuung für schuldlos Angeklagte den Ungrund der Besch ldigungen zu kEkonstatiren. Nach eschlossener Diskussion wurde der 4 des Korreferenten Dr, hann mit allen gegen 7 Stimmen, der Antrag Mallinckrodt mit allen gegen 6, der ÄUntrag Helldorf mit derselben Majorität abgelehnt, der Absatz J. und Antrag J. des Antrags Gneist mit 24 gegen 4, der Antrag II. mit 16 gegen 12 Stimmen angenommen und Abg. Dr. Gneist mit der schriftlichen Berichterstattung beauftragt. Die Kom⸗ mission erachtete mit diesem Beschlusse alle auf die Jesuiten being lichen Petitionen für erledigt. Dem Berichte sollen statistische An= gaben uͤber die eingegangenen oder noch eingehenden Petitionen bei⸗ gefügt werden. . .

Der demnach angenommene Antrag lautet: »die sämmtlichen Petitionen dem Herrn Reichskanzler mit dem Ersuchen zu überweisen, aus dem Inhalt derselben es zur Kenntniß der verbündeten Regie⸗ rungen zu bringen, in wie weitem Maße der Orden Jesu und die von ihm gere en Einrichtungen und Vereine auf dem Boden des freien Vereinsrechts ihre Thätigkeit innerhalb des Deutschen Reiches entwickelt haben, sowie mit der Aufforderung; I) die verbündeten Re—⸗

ändigen in Betreff der Zulassung religiöser Orden, in Betreff der . des Fug der Glaubensbekenntnisse unter sich und gegen die Verkümmerung staatsbürgerlicher Rechte durch die geistliche Ge⸗ walt, insbesondere auch ) womöglich noch in dieser Session dem Reichstag einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen die Nieder⸗ lassung 839 Mitglieder der Gesellschaft ö und der ihr verwandten Kongregationen ohne ausdrückliche Zulassung der betreffenden Landes—=

regierung unter Strafe gestellt wird.«

. zu veranlassen, sich über gemeinsame Grundsätze zu ver⸗

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin. Durch den Tod des Herrn v. Reiners dorff⸗Paczensky⸗Ten⸗ ezin auf Ober⸗Stradam hat das Herrenhaus ein Mitglied verloren; der Verstorbene war auf Grund der Präsentation des alten und befestig⸗ ten Grundbesitzes des Fürstenthums Oels in das Herrenhaus berufen. Durch den Tod des Grafen Schwerin⸗Putzar und die Beförderung

des Regierungs. Raths Scholz zum Geheimen Finanz⸗Rath sind die Mandate der Wahlbezirke Demmin ⸗Anklam, Usedom⸗Wollin ⸗Uecker⸗ münde und Striegau⸗Schweidnit für das Abgeordnetenhaus er⸗ ledigt worden.

Die Nr. 19 des -Preußischen Handel s-Archivs« hat fol- genden Inhalt: Gesetzgebung: Italien und Guatemala: Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Königreich Italien und der Re—⸗ publik Guatemala. Frankreich: Gesetz, betr. die Abgaben von Liqueuren, Früchten in Branntwein und Branntwein in Flaschen. Aufhebung des Dekrets vom 4 Sepiember 1870 über den Handel mit Waffen. Wiederherstellung der Abgabe von über die Land- grenze zwischen Nantua und Dünkirchen eingeführter Rohbaumwolle. gristrung von Papiermasse. Tariftrung eiserner Ketten kleinen Maßstabes. Tarifirung einfach bearbeiteter Pflugschaaren und Streichbretter. Argentinische Republik: Neues Tarifgesetz vom 7. Oltober 1871. Statistik: Deutsches Reich: Bremen: Handel und Schiffahrt im Jahre 1871. Großbritannien Jarre er des Konsulats zu Leith für das Jahr 1871. Mexiko: Jahresbericht des Lonsulats zu Mexiko für 1871. Schweiz: Uebersicht der Ein-, Aus. und Durchfuhr im Jahre 1871, mit Angabe der Richtung die⸗ ses Verkehrs mit den Nachbarstagaten. Frankreich, deutscher Zollverein, Oesterreich unde Italien, im Vergleich zum Vorjahre (Schluß). Vereinigte Staaten von Nordamerika; Kalifornien im Jahre 1871. Mittheilungen aus: Berlin, Posen, Emden, Christiansstad.

Statistische Nachrichten.

Die »Austria« veröffentlicht die Hauptergebnisse der Post⸗ statistik Oesterreichs (der im Reichsrath vertretenen Länder, 5452.6 geogr. Qu.-Ml. 20,394,980 Einw. im J. 1869) verglichen mit der- jenigen Nerddeutschlands (inkl. ganz Hessen 7618 geogr. Qu Ml. 30490 248 Einw. im J. x67) und Großbritanniens und Ir⸗ lands (H697 geogr. Gu.-Ml., 30 830 000 Einw), Hiernach fiel im J. 1870 eine Postanstalt in Oesterreich auf je 6140 Einwohner und I60 Qu.-Ml., in Norddeutschland auf je 6590 Einw. und 1690 Qu-M in Großbritannien auf je 2752 Einwohner und 3 Quadratmeile. Die Posten durchliefen im Jahre 1879 auf Landstraßen in Oesterreich 3.111145 Meilen, in Norddeutschland I-96 888 Meilen; auf Eisenbahnen 1683833 respelt. SSM35sg94 Meilen; zur See 10341023 resp. 794606 Ml. Das Personal bestand in Oesterreich aus 14/201, in Norddeutschland aus 34968, in Großbritannien aus 9420 , wi. Auf den Kopf der Bepbllerung fielen im J. 189 in

esterreich 60, in Norddeutschland 13, in England 31 in Schott⸗ land 25 in Irland 12 Briefe; im Geld und Werthverkehr in Oester⸗ reich 83 Sendungen und 131 Fl., im Ganzen 15, 1553377 Sendun—⸗ gen mit 23242483780 Fl,. im internen Verkehr, 2963114388 Sendungen mlt 296 3116283 Fl. im internationalen Verkehr. In Norddeutschland umfaßte der interne Fahr ostverkehr allein 37 3146544 Sendungen und 2424951, 1097 Fl. Zeitungen wurden in Oesterreich 4h 396 244 Stück, in Norddeutschland 181,628,836, in Großbritannien 139 169009 Stück befördert, Die Gesammtein— nahmen beliefen sich im j 1869 in Oesterreich auf 199023760 Fl. 1870: 106583470 Fl), in Norddeutschland auf 34822985 Fl., in

roßbritannien 1870 auf 49494941 Fl.; die Ausgaben auf 8, 116,760 Fl. 8. 925/000 Fl.), resp. 313585, 091 Fl. und 34 496,084 Fl. der Ueber⸗ schuß auf 1,9120900 3. (1733479 FI. respy⸗ 3 237447 Fl. und 14,998,856 Fl. Die Auslagen für Beförderungskosten auf den Land- straßen betrügen im Jahre 1870 auf den Poststraßen in Oesterreich 3,4315780 Fl., in Norddeutschland 8,561,417 Fl., in Großbritannien 1393, 180 Fl.; auf den Eisenbahnen in Oesterreich 173,680 Fl., in Großbritannien 58964151 Fl. . ö

Nach der »Gazzetta uffteiale del Regno d'Italia« beträgt die Gesammtlänge der auf der Erde mit Ende 1871 im Be⸗ triebe stehenden Eisen bahnen ungefähr 197000 Kilometer. Ihre Baukosten belaufen sich auf etwa 5653 Milligrden Franes, so daß auf 1ẽ Kilometer Bahnlänge im Mittel Wb bbb Fres. Baukosten entfallen.

i iffern vertheilen sich: Dir r sich Bau kosten

Kilo⸗ ö pr. Kilom. meter Frcs. 422/000 148.000 289, 000 294/000

203 00 286 / 00.

Baukosten Fres.

41261950 000

13. 163, 945 6660

2073 915/06

fr 24 O00 000 Australien und die In⸗

seln im stillen Ocean 1974 hᷣ0l O05 000

usammen 19. 083 S6 / 274,815, 00

Kunst und Wissenschaft.

Die Wacht am Rhein « ist der Titel eines neuen zum Besten des Nationaldenkmals auf dem Niederwald, wöchentlich einmal in Frankfurt a. M. erscheinenden Unterhaltungsblatts, redigirt von Hans Wachenhusen. Die uns vorliegende 1. Nummer enthält: einen Roman von n Wachenhusen, n von Emanuel Geibel zwei Distichen, Schilderungen aus Berlin, Paris, vom Rhein, ein reiches Feuilleton und das erste Verzeichniß der für das Denkmal ein—⸗ gelaufenen Summen, über welche das Komite wöchentlich in der Wacht am Rhein« Rechnung legen wird. Nach dem Programm haben namhafte Schriftsteller und Dichter, wie Geibel, Gutzkow, Heyse, . 8 v. Sybel u. A., ihre Mitwirkung zugesagt.

Das Märzheft des »Centralblattes für die ge⸗ ammte Unterrichtsverwaltung in Preußen« hat folgenden nl. Gesetz, betreffend die Beaufsichtigung des Unterrichts- und