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damit komme ich auf den dritten PHunkt — nur dahin gehen, daß für eine längere Zeit zwar gebrannt, aber zum vollen Steuersatz gebrannt werden kann. Hieraus folgt, daß das, was der Herr Vor- redner will, nämlich die Ueberweisung der Petition mit der Maß⸗ . eine verlängerte Brennfrist zwar zu gestatten s daß aber
ann der höhere Satz zu nehmen sei, gerade das ist, was die Petenten nicht wollen. Gessatten Sie mir, meine Herren, den Zusammenhang, aus dem sich dies ergiebt, etwas näher darzulegen, da ich sehe, daß Irrthum darüber obwaltet. Meine Herren! Die gesetzlichen Bestim—= mungen haben den landwirthschaftlichen Brennereien eine sechsein= halbmonatliche Brennfrist vorgeschrieben, neben anderen Beschrän— kungen. Die Frist beginnt mit dem 1. November und schließt mit dem 16. Mai. Nun ist vollkommen zuzugeben, daß das Bedürfniß der Landwirlhschaft sehr häufig eine Aenderung, eine Ueberschreitung der Frist verlangt, aber nicht blos in dem Falle, den die . anführen, nicht blos in der Richtung, daß man früher anfangen muß, sondern eben so sehr in der anderen Richtung, daß man später aufhören muß. In beiden Richtungen ist durch die gegen— wärtig bestehenden Anordnungen Abhilfe gewährt. Es ist bereits, zum Theil seit dem Jahre 1850, zum Theil seit dem Jahre 1858 den landwirthschaftlichen Brennereien gestattet, wenn ein Bedürfniß ob⸗ waltet, einerseits früher anzufangen, andererseits später aufzuhören. Von dieser Befugniß Gebrauch zu machen) ist auch mit keiner be⸗ sonderen Belästigung verbunden; seit dem Jahre 1865 sind in Preußen alle Provinzialbehörden ermächtigt, vorausgesetzt, daß den allgemeinen Bedingungen genügt ist, diese Erlaubniß zu ertheilen, und daß davon Gebrauch geinacht wird und zwar Gebrauch gemacht wird gerade in der Gegend, aus welcher die Petition stammt, kann ich Ihnen aus den darüber vorgelegten Listen nachweisen. In Ostpreußen haben z. B. für das letzte Jahr 66 landwirthschaftliche Brennereien von der Erlaubniß Gebrauch gemacht, theils früher anzufangen, theils 66 aufzuhören und zwar: 48 davon haben früher angefangen — as ist der Fall, den die Petenten hier allein erwähnen — 17 haben später aufgehört, und ein Brennereibesitzer hat beides gethan: er hat früher an= efangen und später aufgehört. Daraus, meine Herren, können Sie chon entnehmen, daß der Schwerpunkt der k ganz wo anders liegt: er liegt darin, daß die Regierung die Erlaubniß an die Bedin⸗ gung ö gerade in der Weise, wie es der Herr Abg. v. Benda will, für den uͤber den gesetzlichen Termin hinausliegenden Zeitraum, also sei es für den Oktober, sei es für die zweite Hälfte des Mai und Anfang Juni den vollen Steuersatz zu zahlen. Davon haben sich die Regierungen nicht . gehalten, abzugehen, daß nur wäh⸗ rend der geseßlich beschränkten Brennperiode der ermäßigte Steuersaß eintrete, sie geben aber den Bedürfnissen der Landwirthschaft im Uebrigen vollkommen nach und lassen bei solchem früheren Beginn oder späteren Aufhören für diese Zeit, ohne daß der Vorzug im NUebrigen verloren geht, den gesetzlichen Normal⸗Steuersatz erheben. Das ist die Lage der Sache und daraus, glaube ich, wird der Herr Vorredner entnehmen, daß das, was er erreichen will, vollkommen erreicht ist, und daß die Petenten etwas anderes erreichen wollen. Die Petenten wünschen, daß auch für die Ueberschreitungen, der Frist also für den Oktober, den sie allein erwähnen, der ermäßigte Steuer— satz eintreten soll. Dagegen aber walten erhebliche Bedenken ob.
Einerseits darf man das Bedürfniß doch nicht überschätzen. Warum handelt es sich, da die landwirthschaftlichen Brennereien zugleich in Betreff des Quantums ihrer Produktion beschränkt sind und nicht über 900 Quart Maischraum täglich benutzen dürfen? Es handelt sich im Ganzen ad maximum im Oktober um einen Maischraum von 2000 Quart, und wenn Sie das berechnen, so handelt es sich für den ganzen Oktober um einen Steuerbetrag zu dem Normalsatz von 135 Thalern; und wenn die Petenten einen ermäßigten Satz verlangen, so beträgt der Vortheil für eine Brennerei nach dem Maximum für einen landwirthschaftlichen Brennereiumfang 223 Thlr. Das ist das ganze Objekt, um das es für den einzelnen hier durch die Petition bezeichneten Brennereibesitzer sich handelt. Das Objekt ist nicht so erheblich, iwenn man bedenkt, welche Vortheile es bringt, unter den obwaltenden Konjekturen die Brennereien früher in Betrieb setzen zu können. Es ist der Petition zweierlei einzuwenden. Sie
eht offenbar zunächst nicht weit genug, sie berücksichtigt nur den rüheren Anfang, wie ich schon die Ehre hatte anzuführen. Es kommt aber auch sehr häufig der Fall vor, des späteren Aufhörens. Nicht selten ist der Fall daß das Futter im Frühjahr noch nicht so ergiebig ist, und daß die Vrennerei fortgesetzt werden muß über den 15. Mai. Sie werden mir gestatten, nochmals daran zu erinnern, daß in den in Ostpreußen besindlichen Brennereien eine derartige Ueberschreitung der gesetzlichen Frist 17 Brennereien gestattet ist, welche später auf⸗— gehört haben.
Warum die Petenten dies garnicht berücksichtigt haben, ist aus dem Berichte nicht zu ersehen. In anderen Provinzen stellt sich das Verhältniß noch anders. In Sachsen sind sieben Brennereien, die später aufgehört haben, gegen drei, die früher angefangen haben. Wenn Sie also den Petenten nachgeben würden, würden drei Brenne— reien ein Benefiz genießen, welches sieben anderen, welche im Wesent⸗ lichen in gleicher Lage sind, entzogen würde. Der entscheidende Einwand aber wird der sein, daß die Petition in ihrer Tragwelte andererseits zu weit geht, wie ich mir schon anzu⸗— führen gestattet habe. Es handelt sich hier um eine geringe An— zahl von Brennereien und für die einzelne Brennerei ad maximum um 22 Thaler. Wenn dagegen allgemein nachgegeben werden soll, eine Erweiterung der Brennfrist, — (wie die Pelenten wollen, nicht der Herr Abg. von Venda — unter Ermäßigung des Steuersatzes für alle landwirthschaftlichen Brennereien für den Monat Oktober, so ist das ein sehr bedeutendes Qbjekt, dessen wirkliche Bedeutung man im Voraus zwar nicht übersehen kann, weil man nicht weiß, wer von der Erweiterung Gebrauch machen wird, bei dem man aber sich vergegenwärtigen muß, daß jeder davon Gebrauch machen kann,
und bei dem es sich dann um einen Steuerausfall von 45, 900 Thalern handeln würde, Wenn Sie, wie es nothwendig sein würde, auch im Mai die verlängerte Frist zu dem ermäßigten Satze gestatten, so würde der Ausfall voraussichtlich auf 90,000 Thaler zu stehen kommen. Ich glaube nicht näher auseinandersetzen zu sollen, daß dem gegenüber dieses rein durch lokale Verhältnisse motiwirte Petitum ganz außer- ordentlich an Gewicht verliert, und ich kann Sie nur ersuchen, die Sache auf sich beruhen zu lassen, d. h. dem Antrage der Kommission Folge zu geben und zur Tagesordnung überzugehen. Ich reservire mir dabei alle allgemeinen Fragen über die Gesetzgebung bezüglich der Behandlung der landwirthschaftlichen Brenneresen. Es ließe sich hierüber Manches anknüpfen, allein die Sache wird weiter bei den vielleicht in nicht ferner Zeit bevorstehenden Aenderungen der Brannt— weinsteuer⸗Geseßgebung behand lt werden.
„Nachdem der Abg. v. Benda den Antrag gestellt hatte, die Petition dem Reichskanzler in dem Sinne zur Berücksichtigung zu überweisen, daß den Inhabern der bezüglichen Brennereien die Erlaubniß zum Brennereibetrieb vom 1. Oktober ab ertheilt werde, wenn sie vom 1. Oktober bis zum 1. November den höheren Steuersatz von 3 Sgr. pro 29 Quart Maischraum be— zahlen, erklärte der genannte Bundeskommissar:
Die Frage reduzirt sich nunmehr darauf, oh den betreffenden In⸗ habern der landwirthschaftlichen Brennereien unbedingt, kraft Geseßes 1 soll, am 1. Oktober zu beginnen. Damit würden sich die Bundesregierungen voraussichtlich nicht einverstanden erklären. Es ist auch in der Petition nur gesagt, daß unter Ciwissen Umständen, nämlich wenn Mangel an Futter eintritt, von dieser Befugniß Ge—⸗ brauch zu machen ist! und ich setze hinzu, daß in der Praxis häufige Fall ist der, daß das Material / die . nicht konservirt werden kann. Die meisten Ueberschreitungen im Anfange im Oktober sind immer dadurch motivirt, daß die Kartoffel krank ist, daß sie die Aufbewah— rung nicht verträgt, das ist der bei weitem häufigst vorkommende Fall. Genug, die Frage reduzirt sich darauf, ob die Ueberschr itung kraft Gesetzes stattfinden kann, oder ob eine causa cognitio stattfinden soll, eine Ueberzeugungsnahme seitens der zuständigen Behörde, daß wirklich nicht eine weitere Ausdehnung der Produktion überhaupt, sondern nur eine durch besondere Umstände veranlaßte Abweichung von der gesetzlichen Frist begehrt wurde, und da kann nur das Letztere ganz entschieden befürwortet werden. Das Erstere würde dazu füh— ren, daß auch solche Eigenthümer von Brenneresen von dem ermäßig⸗ ten Steuersatze Gebrauch machen könnten, die in der That nach dem bestehenden Gesetze zu diesem Satze nicht , sind.
Ich kann auch gar nicht zugeben, daß Beschwerden darüber daß die Untersuchung, die causa cognitio, der Provinzialbehörden, Verzögerun Ich, bedauere, daß Herr von Hoverbe nicht hat folgen können; ich erlaube mir nochmals zu erwähnen, daß gerade in Ostpreußen selbst 66 landwirthschaftliche Brennereien im letzten Winter von den Ueberschreitungen der Brennfrist Gebrauch gemacht haben, aber dar- unter nur 48 waren, die sie beim Beginn überschritten haben, wäh— rend 17 darunter waren, die das Ende der Brennfrist überschritten haben, unter Verlängerung der Frist nach dem 186. Mai, und eine Brennerei, die sowohl die Frist im Anfange als am Ende über- schritten hat. Nun, meine Herren, vergegenwärtigen Sie sich doch nur beide Momente, Sie wollen einen Antrag annehmen, der sich bloß auf den Beginn bezieht, bloß auf die Ermächtigung zur Erweiterung der Brennfrist im Oktober, während ich glaube, nachgewiesen zu haben und ich jedenfalls Ihnen noch weiter nach- weisen könnte, daß in den öst ichen Landestheilen jedenfalls auch ein starkes Bedürfniß für die Ueberschreitung der Brennfrist am Ende besteht und daß in anderen Provinzen das Bedürfniß der Ueber—= schreitung am Schlusse der, Brennfrist bei weitem überwiegt. Ich kann Ihnen Provinzen aufführen, wo man in den letzten Jahren die Brennfrist nur am Schlusse überschritten hat. Es würde eine große Inkonseguenz sein, wenn man jetzt einen Antrag annehmen wollte, daß nur das eine und nicht das andere mit bherück= sichtigt würde, während ich außer Stande bin, einen sachlichen Unter- schied zu erkennen. Ich darf mir aber gestatten, Sie auch noch darauf aufmerksam zu machen, daß Sie, mit Verwerfung des jetzigen vor herigen Kenntnißnehmens der Behörden diese Erweiterung der Brenn- frist zu einer allgemeinen machen, für Landestheile, wo sich bisher nicht das mindeste Bedürfniß gezeigt hat, und daß die Gegend in 9Ost— preußen, aus welcher die Petition stammt, keinesweges die ist, die den größten Vortheil davon haben würde. Es würde voraussichtlich die Steuerermäßigung eine sehr weite Ausbeutung finden, die dem fiskalischen Interesse in keiner Weise förderlich ist. Ich muß mir aber gestatten, Sie noch auf Folgendes aufmerksam zu machen: Wenn Sie sich nicht beruhigen wollen bei den gegenwärtigen, auf Verein⸗ barung mit den Regierungen der früheren Branntweinsteuer⸗Gemein⸗ schaft beruhenden Anordnungen — wie ich dem Herrn Abg. v. Benda bemerke, um den Legitimationspunkt beiläufig zu erledigen — wenn Sie sich nicht dabei beruhigen wollen, daß die Steuerbehörden eine vorläufige Kenntniß davon nehmen, kraft der bestehenden Anordnung; so würden Sie immer nur mit einem neuen Gesetze eine andere Grundlage schaffen können, und ich möchte bezweifeln, daß dieser Punkt allein geeignet wäre, aus der doch so sehr im Fluß befindlichen Materie der Branntweinsteuer-Gesetzgebung herausgegriffen und durch ein ganz spezielles Gesetz erledigt zu werden: Dafür ist, glaube ich, kein dringendes Bedürfniß vorhanden.
. — . In der Diskussion über die Petition deutscher Kolo⸗ nisten in Brasilien, die Auswanderung nach Brasilien betref— fend, erklärte der Staats-Minister Delbrück nach einer An⸗ frage des Abg. Dr. Löwe:
Meine Herren! Die Frage ob die Königlich preußische Regierung
ekommen wären, ie Ueberzeugungsnahme herbeigeführt hätte. meiner Ausführung
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Konzessionen ertheilt hat für Agenten zur Auswanderung nach Groß= britannien vermag ich im Augenblicke nicht zu beantworten. Ich danke dem Herrn Abgeordneten für Bochum, daß er diesen Punkt zur Sprache gebe hat, und ich werde ihn weiter verfolgen. ͤ 5 er Sache selbst möchte ich mir nur zwei Bemerkungen
erlauben
Was den Konsularvertrag betrifft, so ist schon bei einer früheren Gelegenheit, ich glaube bei Gelegenheit des Konsularvertrages mit den Vereinigten Staaten, von hier aus mitgetheilt worden, daß vor zwei oder drel Jahren ein Konsularpertrag mit, Brasilien verhandelt und auch bereits baraphirt war. Er ist aber hier nicht zur Annahme für geeignet befunden worden, weil die brasilianische Regierung Bedenken getragen hatte, gerade in denjenigen Punkten, auf die wir Werth zu legen hatten, in Beziehung auf die Befugnisse, welche den deutschen Konsuln an, der Rechtsverhältnisse der Deutschen zustehen sollen, auf unsere Wünsche einzugehen. . . .
Die Verhandlungen werden, sobald sich eine geeignete Gelegenheit giebt, wieder aufgenommen werden und vielleicht sind sie es schon in diesem Augenblicke. Ich möchte aber vor einer sehr sanguinischen Auffassunz eines asch befriedigenden Erfolges warnen, und ich möchte namentlich auch davor warnen, durch die Fassung der Resolution, welche Ihre Kommission Ihnen zur Annahme empfiehlt, die Meinung zu erregen, als, stünde. ein Erfolg nahe bevor, denn ivenn man gleichzeitig mit dem Abschluß ines Konsularvertraßs schon die Rücknahme einer andern Maßregel beschließen oder empfehlen will, so, glaube ich, macht das im Allge— meinen den Eindruck, daß man die Prämisse als ganz zweifellos und als bald bevorstehend ansieht. . ᷣ
Was den Postvertrag anlangtz so ist durch einen in diesen Tagen unterzeichneten Postvertrag mit Portugal, welcher dem Reichstag noch vorgelegt werden wird, erst die Möglichkeit gegeben worden zur Unterhandlung eines Postvertrags mit Brasilien, indem der mit Portugal abgeschlossene Postvertrag uns die Möglichkeit gewährt, ge⸗ schlossene Briefpackete direkt durch Portugal zu führen und der Dampf⸗ schifflinie überweisen zu können, welche den Dienst zwischen Lissabon und Rio Janeiro versieht. .
— Dem Reichstag ist folgender Antrag eingereicht worden: Der Reichstag wolle beschließen: dem nachfolgenden Gesetzentwurfe
die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen. . Gefeß, betreffend dle Abänderung der Nr. 13 des Artikels 4 der Verfassung des Deutschen Reiches.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c, verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichs tages, was folgt:
Einziger Paragraph. An die Stelle der Nr. 13 des Ar— tikels 4 der Verfassung des Deutschen Reiches tritt die nachfolgende Bestimmung: . . ö
Die gemeinsame Gesetzgebung über das gesammte bürgerliche Recht, das Strafrecht und das gerichtliche Verfahren.
Gegeben u. s. w.
Berlin, den 6. Mai 1872. Lasker. Miquel. Freihere Schenck von Stauffenberg. Dr. Friedenthal. v. Bernuth. Fürst von Hohen⸗
Das » Justiz Gesetzgebung und kenntniß des Königlichen Ober- ; Verurtheilung, auf welche in gesetzlicher Weise folgt ist, begründet selbst dann die Rückfälligkeit, — Erkenntniß zur Zeit noch nicht rechtskräftig war, und vor dem Ein— tritt dieser Kechlskraft die neue That begangen ist.
Kunst und Wissenschaft. Wongro witz, 7. Mai. Gestern wurde hierselbst das neuerrich⸗
tete deut sche Gymnasium eröffnet. BVerkehrs⸗Anstalten. ⸗ Berlin. Der Ausschuß des Centralvereins für Hebung der deutschen Fluß- und Kanalschiffahrt hält am Montag) den 13. Mai, Abends 7 Uhr, im Bureau des Centralvereins Schiff bauer⸗ damm 16, eine Sitzung. Auf der Tagesordnung stehen: I) Geschäft⸗ liche k 23) Der Ileckerkanal. Referent Kämmerer Runge Torref. Pr. A. Berghaus. 3) Berichterstattung über die Denkschrift: Der Rhein⸗RNiers-Käanal« (bon Franz Lange) durch van der Wyn— gäert. 4) Vorschläge über die Ark der Geldbeschaffung zum Bau von Kanälen. Ref. Dr. Wiß. H) Vorstellung bei dem Königlichen Han⸗ delsministerium, den Schiffern die Entrichtung des Schleusenzolles bei der belreffenden Schleusenstelle zu gestatten. Referent Fr. Ed.
Gustav Große. ; . Bie Rr. 54 der »Zeitung des Vereins Deutscher
Eisenbahn-Verwaltungen« enthält: Die Bezettelung und Be⸗
schreibung der Güterwagen.
eters, vom Litchfield⸗Observatorium am Hamilton⸗ Kollegium bei Utica, N w⸗ York, hat am 17. April einen neuen
Planeten entdeckt, Er war in 11 Stunden o66 Minuten 53 Se— kunden rechter Aufsteigung und im vierten Grade und 45 Minuten . Deklination, mit rückwärts gehender Bewegung von 39 Se⸗ kunden gegen Norden oder drei Minuten per Tag. Er ist ein Stern
hier eine leichte Erderschütterung in der Richtung von Westen
nach Osten fühlbar.
— Ueber das letzte große Erdbeben in Californien erfährt man jetzt folgende Einzelheiten. Der Boden befand sich drei Stunden lang in fortwährender Schwankung. Dem ersten Stoße folgten drei andere äußerst heftige; in der Zeit von halb zwei Uhr Morgens bis Sonnenaufgang zählte man außerdem mehr als dreihundert Erh stoße Es entstand ein 35 Meilen langer Erdriß, der sich an einigen Stellen his auf 40 Fuß erweiterte. roße Felsblöcke rissen sich von den Gebirgen los und rollten in die Thäler herab. Am heftigsten trat dieses nächtliche Erdbeben in dem kalifornischen Ingo County auf, also 400 Meilen von San Franzisko. Der Eentralpunkt der ganzen Naturerscheinung lag gerade unter dem Orte Lone Pine, dessen Ein⸗ wohnerschaft aus Spanischamerikanern besteht. Das Auftreten des Erdbebens bei Nacht hatte große Verluste an Menschenleben zur Folge. Die Summe der Getoͤdteten schätzt man auf 39, die der Verwundeten auf 100, In der Steppe die sich vom Avens⸗See bis zur mexika⸗ nischen Grenze ausdehnt, befinden sich mehrere Krater, welche sich noch nicht lange im ausgebrannten Zustande befinden, und man vermuthet, daß einige jener alten Vulkane wieder ihre Thätigkeit begannen. An Tibbets Rancho sind vierzig Acker Grundfläche sieben Fuß tief unter das Niveau des umliegenden Landes gesunken. Big Avens See ist seit dem ersten Stoße volle 4 Fuß gestiegen. Der Avens Fluß trat aus seinen Ufern und 6 eine große Anzahl seiner Fische am Lande zurück. Später wich das Wasser 3 bis 4 Meilen weit zurück. Der Boden zu Lone Pine zerbarst, die eine Seite blieb, wie sie war, während die andere 7 bis 8 Fuß einsank, so daß eine Erdwand von mehr als drei Meilen Länge enistand, wo früher eine Ebene war. Der ganze Landstrich ist von zahllosen Erdrissen zerklüftet. Kern und Avens Fluß wandten sich und sttömten einige Minuten lang ußaufwärls, so daß man trockenen Fußes durch ihr Bett gehen onnte. Bald aber kehrte der Wasserschwall mit vermehrter Heftigkeit ö Seit 18127 hat man ein ähnliches Erdbeben nicht mehr erlebt. as damalige Erdbeben zerstörte die Missionen San Juan Capistrovo und La Purlssima in Süd Kalifornien. Die Indianer der Gegend sind alle weggezogen, weil sie eine Wiederholung der Erdrevolution ürchten, die ihren Traditionen zufolge sich vor einigen hundert Jahren chon einmal in jener Gegend ereignet und das sogenannte Avens Thal hervorgebracht hat, an dessen Stelle sich früher eine Gebirgskette entlang zog. Die vom Erdbeben heimgesuchte Gegend war spärlich 26 ft nuͤr von Leuten bevölkert, die in den silberhaltigen Bleiminen arbeiten. — Am 27. März hat in Oaxaca ein Erdbehen stattgefunden⸗ wodurch mehrere Kirchen und sonstige Gebäude zerstört wurden.
FTekegraphisehe Witeernlanmgsherielsge v. 10. Mai.
Bar. Rb Femp. bree ,, Rlilgemeine ort. 6. L. v. M. R. V. M. Wind. , donstantin. 335, — 104 — NG., schwach. schön.
11. Mai.
2, 1 NO., schwach. heiter.
NO., mässig. bewölkt.
NO., mässig. sast bedeckt. O., schwach. wenig bewölkt.
N., mãssig. bedeckt.) NRO, stark. heiter.
NO., mässig. — *)
N., mässig. — 2) Windstille. heiter.
8O., mässig. strübe. “*)
NW., mässig. bewölkt.
6 NO., schwach. trübe. bedeckt.“) bedeckt. ) 336,2 „8 — N., mässig. leicht bewölkt. Cös 353 o = 20 was; mässig. trupe.
Wes. Lehtt. 335.8 — — NNW. , mässig. bewölkt. Wilhelmsh. 334,9 — — NW., mässig. bewölkt. Stettin . . . . 333,8 — 3, 0 — 0, s N., schwach. j8ehr bedeckt.)
— NW., schw. bewölkt.
— NNVW., lebhaft. bewölkt.
— NW., mässig. — 1, 4 N., schwach. 1.7 0 NG. schw. 3, 8 N W., schw. — 2.2 N., mässig. Regen.“)
0,3 W., mässig. wolk., gest. Reg.
— WN W., schw. wenig bewölkt.
Haparanda. 341,3 Christians. 333,1 Hernösand 339, s, Petersburg 338, 2 Stockholin. 332.2 Skudesnäs. 341, 3 Frederiksh. — Helsingör . — Moskau .. 331, 3 Memel. . .. 33, 3 Flensburg . 335,7 Königsbrg. 333.8 Danzig ... 3363, Putbus .. 330.
1
1
Do —
28
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; * 3
NO., schwach.
241
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Helder. ... Berlin Posen Münster .. Torgau ... . ö Brüssel ... 3:
335,9 41, 2 4,2 NNW. , mässig. heiter. Wiesbaden 352.3 — NW., stark. halb hester. 12) Ratibor ... 324. ; 8.6 HM, SW. mässig. Regen.
4,4 — 3,8 NO., mässig. trübe.) Cherbourg 33 8,0 — NO., stark. sehr bewölkt. Havre. ... 339, 65,“ — NN., stark. bedeckt. Carlsruhe 332, 411 — NN., mässig. bedeckt, Regen. Paris ..... 339, o 4, — N., mässig. sehr bewölkt. Si. Mathieu 341, 2 6,9 — NNO. , schw. bedeckt.
) Max. 10,4. Min. 3,8. Gestern und Nachts Regen. 2) Gest. Nachmittag S. schwach. 3, Gestern Nachmittag N. mässig. Strom N Strom B. ) Gestern Gewitter und Hagel. ) Nebel, gestern Regen. S) Regen. Gestern Regen. ) Regen. S) Nachts und gest. den ganzéh Tag Regen. Regen. Gestern Regen. “) Nachts Min. 2,75. 1) Nachts und gest. den ganzen Tag KkKegen. *)) Gest.
ganz bedeckt.“) bedeckt.?) zieml. heiter. 10)
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6
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e m e, O O ge O O em e en. D S — — 0 1 — — — n —
e e e e = a d n 8 = e s r = 9 1 —= e — wo — 8 MO d G N
zwischen der elften und zwölften Größe. . ] . 6. Mai. Heute Morgen um 8 Uhr 40 Minuten war
Regen. 1, Gest. Nachm. Gewitter.