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Logirhaus Fürst Bismarok, Bad Elster in Sachsen. An der Promenade, Ascherstraße, nahe des Badehauses und Brunnenplatzes. Prachtvolle gesunde Lage. Neu und gut eingerichtet. Parkartiger Garten. Wagenremise — Stallung.
J Gos) We Arndt K ötto Wolff, Leipzig und Elster.
Linoleun- (Rork-) Teppiche
(beachtenswerth bei Umzügen und Neubauten).
lz Tement oder Stein; schließen Feuchtigkeit und Staub aus] sind Teppich'ähnlich, dazu gesünder und dauerhafter Tf ge ode fart, fer In hellbrauner Raturfath⸗ oder mit bunten Dessins. Elegant, warm, wasserdicht, geräuschlos, geruchfrei.
, Er. breit, , Vorlagen 2c. Für herrschaftlicht Salons und Privatzimmer Hotels, Badeanstalten, Lesezimmer, Comtoirs. Apotheken, Läden Korridors, Balkons, Treppen, den, , ,. Kajüten, Wartesäle 2c.
— Außerordentlicher Erfolg — allseitige Anerkennung — zahlreiche elege. Die neuen Muster werden 26 dieses ,,. ohne jede Yu rt tun zu einer Bestellung, zur Ansicht versandt, gegen franko retour. MW
Ausgabe) franko per Post. (Stg. 84h Dir neuehe Bresß e ie . erf mn g n nr LELINOEL ECIN, IG. ARKαhivstr. SLU EůRGG anke L.
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nee g Inis che Maschainenmbꝛan - Aktäöenn-= aesellschaft.
General⸗Versammlung. dentliche General-⸗Versammlung der Aktionäre der Cölnischen Maschinenbau ⸗Attien⸗Gesellschaft wird
Mittwoch, den 29. Mal d. Is. Vormittags 11 Uhr, im Lokale des A. Schaaffhausen'schen Bankvereins hierselbst, stattfinden.
Unter Hinweisung auf die 858. 28 bis inkl. 34 unserer Gesellschafts⸗ Statuten, laden wir
mmlung Theil zu nehnien, mit dem Bemerken, . 9 uin giz r! und gig chmi tagt von 3 bis 6 Uhr, auf ein Attest der hiesigen — . 669 ; J. H. Stein, oder des A. Sch aa ffhau sene schen Bankvereins, über die bei einem derselben wenigstens acht Tage vor der General- dersammlung erfolgte Hinterlegung der Aktien- Dokumente, in dem Effekten ⸗Büreau des A. Schaaffhgusen'schen Bankvereins in Empfang genommen werden können, womit zugleich die Bilanzaufstellung pro 1871 verabreicht werden wird.
Tagesordnung:
Die sechszehnte or
I) Bericht über die Lage des Geschäfts im Allgemeinen und über die Resultate des verflossenen Geschäftsjahres insbeson =
d . 2 Wehnen drei Kommissarien zur Revision der Bilanz und Dechargirung des Verwaltungsrathes.
Coͤln, den 8. Mai 1872. Der Verwaltungsrath.
lion Magdeburg⸗Salberstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft.
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Ertrazüge nach Thale und Wernigerode.
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Am Sonnabend, den 18. Mai und die folgenden Tage bis Mittwoch, Len 22. Mal. er. einschließlich werden täglich.
vom Lehrter Bahnhof zu Berlin Extra züge über Stendal nach Thale. und Wernigerode befördert werden. Abgang von Berlin 8as Morgens Ankunft in n g 1223 Mittags
Halberst. Bahnho . ö ; Abgang l von Magdeburg 1240 Nachmittags
ᷓ v Dschersleben 135, a, SHaherstadt Schönhausen Abfahrt nach Wernigerode Stendal ö 5 k : gang von O Wolmirstedt Mittags gang n id ig
Ankunft in Thale
Zu diesen Zügen werden auf allen Stationen bis — , : ; 3 * ö achen Schnellzugspreisen, welche ab Berlin mit 10tägiger hartz den Tag der Lösung . ch h 9 n Gh!
Klasse 5 Thlr. 9 Sgr. 3 Thlr. 29 Sgr.
5 Thir. en,. ae ien Stendal und den onen g werden zu diesem Zuge die üblichen Sommerbillets ausgegeben.
Die Billets berechtigen zur freien Rückfahrt über ? agdeburg ⸗ Stendal. Freigewicht für Gepäck 50 Pfund pro Billet. nterbrechung der Fahrt ist nicht
insbesondere von Ballenste Th 66. . ,. die Rückreise angetreten wird, sind die Billets zur Abstempelung zu bringen.
Zur Erleichterung der AMückreise wird an den täglich ein Ext . — d zwar:
ö . . . ö ö . von Halberstadt 580 Nachm. ö Neinstedt * Oschersleben 623 * Duedlinburg ö. ö. Ye g rg hnhoh K . e,, dn, zin äj h ; uch die fahrplanmäßigen Personenzüge de e fen 6 werden
ĩ l Rückfahrt a -: — 2 I . , ey auf der ö wie auch der Rückfahrt zwischen Berlin und Thale kein Wagenwechsel statt. Die Lösnng der Billets kann in Berlin Eisenbahn⸗NReise⸗Eomptoir, Neue Grüunstraße 2X, geschehen.
d, den 3. Mai 1872. Magdeburg, Direktorinm.
Hier folgt die besondere Beilage
die dazu berechtigten Aktionäre ein, an dieser
daß die Eintrittskarten und Stimmzettel am Dienstag den 28. Mai Cr. Vor Bankhäuser Sal. Oppenheim jr. C Cie.,
* Schönhausen (incl.), an welchen der Zug 9 Billets J., II. und III. Klasse
ttet. Dagegen berechtigen die Billets zur Rückreise von allen Stationen unserer ö ,. art Wernigerode, Vienenburg. Bei der Billetezpedition der⸗
agen vom 18. Mai bis einschließlich Sonntag, den 26. Mai von Thale razug nach Magdeburg zum Anschluß an den 740 Abends von da nach Berlin gehenden fahrplanmäßigen Personenzug
ereits Tags zuvor auf dem Lehrter Bahnhofe, sowie auf dem Central⸗
Befsondere Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Koͤniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
19 v
—
5. — Die internationaler
Die Vierteljahrs-Hefte des Deutschen Reichs und Königlich Preufischen , ,, erscheinen am Schlusse jedes Quartals
und enthalten sämmtliche in den »Besonderen Beilagen« des Reichs- und Staats- Anzeigers pu
lizirten Artikel. Dieselben sind durch alle
Post-Anstalten und Buchhandlungen für den Preis von 7, Sgr. vierteljährlich zu beziehen.
Chronik des Deutschen Reiches.
2. April. Preußisches Gesetz, betreffend die Todeserklärung von Personen, welche an dem in den Jahren 1870 und 1871 geft ten fig ö. ö. gen .
April. Königlich sächsisches Finanzgesetz auf die Jahre 1872 und 1873. ⸗ K
9. April. Königlich sächsisches Gesetz, die Reorganisation des Landeskulturrathes betreffend.
10. April. Preußisches Gesetz, betreffend die Bekannt— machung landesherrlicher Erlasse durch die Amtsblätter.
11. April. Preußisches e betreffend die Aufhebung der Art. III. und IV. der Ufer⸗, Ward⸗ und Hegungsordnung für das Herzogthum Schlesien und die Grafschaft Glatz vom 12. September 1763.
— Preußisches Gesetz, betreffend die Ausdehnung des Ge— setzts vom 28. Januar 1848 über das Deichwesen auf die Provinzen Schleswig-Holstein und Hannover.
15. April., Großherzoglich hessisches Edikt, die Verfassung der evangelischen Kirche des Großherzogthums Hessen, ins— besondere die Bildung von Dekanatssynoden betreffend.
20. April. Gesetz, betreffend die aus der Landes-Hauptkasse von Elsaß-Lothringen für die Universität Straßburg im Jahre 1872 zu verwendenden Mittel.
22. April. Die Kronprinzessin des Deutschen Reiches und von Preußen wird von einer Prinzessin entbunden.
23. April. Der bayerische Ministerresident in der Schwe ö e v. Bibra, übergiebt dem Bundesrath sein Abberufungs⸗ chreiben. .
28. April. Stiftungsurkunde für die Universität Straß— burg; Gesetz, betreffend die Universität Straßburg.
— Prinz Friedrich Carl trifft von seiner Orientreise in Berlin wieder ein.
29. April. Die Ratifikationen zu der zwischen Deutsch⸗ land und den Vereinigten Staaten von Amerika am 11. De— zember 1871 unterzeichneten Konsularkonvention werden zu Berlin ausgetauscht.
. — Die Kaiserin⸗Königin Augusta begiebt sich von Berlin über Coblenz nach Großbritannien.
— Der bayerische Landtag wird im Allerhöchsten Auftrage durch den Prinzen Luitpold .
30. April. Bremisches Gesetz, betreffend die Abschaffung des bremischen Münzsystems und die Einführung der Mark—
1 1. Mai. Der Großherzog von Baden nimmt aus den Händen des Königlich bayerischen Minister-Residenten Frhrn. v. Bibra dessen Abberufungsschreiben entgegen.
— Feierliche Eröffnung der Universität Straßburg.
— Die Prinzessin Heinrich der Niederlande, geb. Prinzessin von Sachsen⸗Weimar, stirbt in Luxemburg.
. 2. Mai. Der Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin
trifft von seiner Orientreise in Schwerin wieder ein.
3. Mai. Der Staats⸗Minister a. D. Graf v. Schwerin⸗ Putzar stirbt in Potsdam.
6. Mai. Der Landtag des Herzogthums Gotha tritt zu⸗
sammen. . — Der anhaltische Landtag wird eröffnet.
Die internationalen Beziehungen der deutschen Post und Telegraphie *).
Die Thätigkeit, welche auf dem Gebiete der Post und Tele⸗ graphie seit der Errichtung des Norddeutschen Bundes entfaltet wor⸗ den, ist eine sehr ausgedehnte gewesen. Beiden Instituten mußte zunächst daran liegen, das Band, welches für sämmtliche deutsche
*) Nach einem Aufsatze des Geheimen Postraths Dr. Fischer über die Verkehrsanstalten des Deutschen Reichs in dem »Jahrbuche für Gesetzgebung 2c. des Deutschen Reichs von Dr. F. von Holtzendorff. Leipzig. Duncker C Humblot, 1871.
Gebiete und Oesterreich⸗Ungarn bisher in dem Post- und im Telegraphenverein bestanden, möglichst zu erhalten und auf die neu errichteten nde, ,,, zu übertragen. Für die Postverwaltung wurde dies durch die am 23. Rovember 1867 mit den süddeutschen Staaten, Oesterreich und Luxemburg abgeschlossenen Postverträge erreicht, welche einerseits den Wechselverkehr auf der Grundlage übereinstim⸗ mender Tarifsätze und gleicher Betriebsnormen regelten, außer⸗ dem aber zwischen Nord⸗ und Süddeutschland ein engeres Ver⸗ hältniß in Betreff der Beziehungen zu den an en , Post⸗ verwaltungen herstellten, welches für Bayern und Württem⸗ berg gemäß Artikel 52 der Reichsverfassung noch gegenwärtig theilweise Geltung behalten hat. g
Die Umgestaltung der politischen Verhältnisse, sowie die Reform der internen Portotaxe gaben demnächst der nord⸗ deutschen Postverwaltung Veranlassung, eine Reihe von Post⸗ verträgen mit auswärtigen Staaten abzuschließen, durch welche in den meisten Fällen eine nicht unbeträchtliche Herabsetzung der Portosätze und sonstige Erleichterungen in den wechselseiti⸗ gen n,, herbeigeführt wurden. Die wichtigeren dieser Verträge sind die mit Dänemark vom 7.9. April 1868 (B. G. Bl. 157 ff.) und mit Schweden vom 23. /24. Februar 1869 (B. G. Bl. 73 ff.), welche beide außer Regelung des Wechsel⸗ verkehrs und der beiderseitigen Seepostverbindungen auch die Beseitigung der ausländischen Postrechte in Lübeck und Ham⸗ burg vollendeten; ferner die Verträge mit der Schweiz vom 11. April 1868 (B. G. Bl. 481 ff), mit Belgien vom 29. Mai 1868 (B. G. Bl. 343 ff., den Niederlanden vom 1. Septem⸗ ber 1868 (B. G. Bl. 1870 S. 547 ff.), mit Italien vom 10. November 1868 (B. G. Bl. 1869 S. 55 ff und mit Groß⸗ britannien vom 25. April 1870 (B. G. Bl. 565 ff.). In Folge dieser Verträge ist u. A. das Postanweisungsverfahren 6 den Verkehr mit den sämmtlichen genannten Staaten ausgedehnt worden. Die Verabredungen in dem Vertrage mit Großhri⸗ tannien über den Transit der englisch-ostindischen bezw. englisch⸗ australischen Post durch Deutschland erlangten eine besondere Wichtigkeit, als durch den Krieg von 187071 der Durchgang dieser Posten durch Frankreich für längere Zeit ganz ,. und Großbritannien lediglich auf den Weg durch Deutschland an⸗ gewiesen war. Dieser Weg wird zur Beförderung dieser Posten vermuthlich auch in Zukunft abwechselnd mit der Linie durch Frankreich in Gebrauch bleiben. — Sehr, heträchtliche Porto⸗ herabsetzungen wurden für den in jeder Hinsicht wichtigen und in stetem Aufschwunge begriffenen Verkehr mit den Vereinig⸗ ten Staaten von Amerika durch die Konvention vom 21. Oktober 1367 (B. G. Bl. 18358 S. 26 ff.) und die Addi⸗ tionalverträge zu derselben vom 7. 23. April 1870 (B. G. Bl. 594 ff) und vom 14. Mai bezw. 31. März 1871 (B. G. Bl. S. 245/248) erzielt. Durch den letztgedachten Additionalvertrag ist eine Ermäßigung des Portos für einfache Briefe auf 2½ Sgr. ermöglicht worden. — In jüngster Zeit sind weitere Postverträge mit Frankreich und Spanien, welche indeß noch der Ratifikation entgegensehen, abgeschlossen worden, und es ist die Bildung einer internationalen Verkehrsgemeinschaft in Aussicht genommen, welche unter Zugrundelegung eines allgemeinen Portosatzes von 21½: Sgr. vorerst aus Europa nebst Russisch⸗Asien, der asiatischen Türkei und Aegypten, Alge⸗ rien, den Canarischen Inseln und Madeira, ferner aus den Vereinigten Staaten von Amerika, Canada, den sonstigen hri⸗ tischen Besitzungen in Nordamerika und Grönland zu bestehen hätte. Was die Telegraphie betrifft, so wurden der deutsch⸗öster⸗ reichische Telegraphenvereins⸗Vertrag vom 30. September 1865 und der internationale Telegraphenvertrag von Paris vom I7. Mai 1867, sowie die Separatverträge Preußens mit Frank⸗ reich vom 27. Dezember 1864, Schweden vom 29. Oktober 1864 und Belgien vom 12. September 1864 nach Ueberein⸗ kunft mit den betheiligten Regierungen auf das gesammte Telegraphengebiet des Norddeutschen Bundes ausgedehnt. Das