2801 w Erste Beilage k zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Koͤniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger. ö. . H M 111. Montag den 13. Mai 1872.
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Gd. Deutsche
Redaction und Rendantur:
Schwieger.
(R d Decker)
Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei
Folgen drei Beilagen
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Coblenz, 11. Mai. Nach hier eingegangenen Nachrichten aus Bachaxach ist daselbst heute Vormittag Feuer ausge⸗ brochen, das eine große Ausdehnung genommen und einen Theil der Stadt, sowie mehrere öffentliche Gebäude, darunter Kirche, Rathhaus und Post, in Asche gelegt hat. Heute Mit⸗ tag ging eine Abtheilung des 8. Pionier⸗-Batgillons per Bahn uh Bacharach, um dort bei Löschung des Brandes Hülfe zu eisten.
Bayern. München, 11. Mai. Der König hat heute ed, ,. das Schloß Berg am Starnberger See zum Som⸗ meraufenthalt bezogen.
— Die soeben ausgegebenen Nummern 13——21 des Ge⸗ setzblattes publiziren die Gesetze, betreffend den Artikel 104 des Notariats 6 vom 10. November 1851, die Verwen— dung des Antheils Bayerns an der französischen Kriegsentschä— digung, die Grundentlastung und die Vervollständigung des Eisenbahnnetzes in der Pfalz; ferner das Budget und das Finanzgesetz für die 11. Finanzperiode, die Gesetze, einen Kredit ür , gel fn des Heeres, die Vervollständi⸗ gung der Staatseisenbahnen und der Bodensee-Trajektanstalten,
ie Ergänzung und Vermehrung des Fahrmaterials der n, , ,, und die Anlage eines Rangirbahnhofes in Ingolstadt betreffend.
Sachsen. Dresden, 12. Mai. Der König und die Königin verließen telegraphischer Meldung zufolge am 10. d. Mts. Mittags Stresa, um sich nach kurzem Aufenthalte in Mailand nach Verona zu begeben, wo die Ankunft Nachts erfolgte. Ihre , wollten gestern nach Besichtigung der Stadt Nachmittags die Reise nach Innsbruck fortsetzen.
Württemberg. Stuttgart, 9 Mai. Die Königin empfing gestern im russischen Botschaftshotel zu Konstantinopel den Besuch des Sultans und besuchte mit der Großfürstin Vera an demselben Tage die Mutter des Sultans.
— Der JustizMinister von Mittnacht traf am 9. d. Mts. von Berlin hier ein. .
Baden. Karlsruhe, 11. Mai. Der Großherzog ist am 8. d. Mts. Abends von Waldleiningen in die Residenz zurückgekehrt. In der vergangenen Nacht haben Ihre König— lichen Hoheiten Karlsruhe verlassen, um einen Ausflug nach Schloß Mainau zu unternehmen, Dieselben gedenken im An— fang der künftigen Woche hier wieder einzutreffen.
— Das heute erschienene » Gesetzes⸗ und Verordnungs⸗ Blatt« Nr. 21 enthält Verordnungen 1) des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses, der Justiz und des Auswärtigen: die Wohnsitze der Anwälte bei den Amtsgerichten betreffend. 2) Des Ministeriums des Innern: a4) die Verwendung von Giften betreffend, b) den Verkauf von Arzneimitteln betreffend; c) die Handhabung der Baupolizei betreffend; d) die Unter⸗ bringung polizeilich bestrafter Personen im Arbeitshause be⸗ treffend.
se gelder. Arolsen. Nr. 10 des Regierungsblattes enthält: »Reglement« für die Immobiliar⸗Feuer⸗Versicherungs⸗ Anstalt der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont, und »Be— kanntmachung«, die c. 6 der portopflichtigen Postsendungen in Staatsdienstangelegenheiten betreffend.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 9. Mai. Die »Straßburger Zeitung« veröffentlicht folgende Dantsagung: »Von allen Seiten sind der Straßburger Universität zu ihrer Eröffnungsfeier die freundschaftlichsten Grüße zugekommen. Die Universität spricht für diese Zeichen der Theilnahme ihren innigsten Dank aus, und hofft, es werde ihr gelingen, dazu beizutragen, daß die ihr entgegengebrachten Wünsche ihre Er— füllung finden. Der Rektor der Universität . .
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Colmar, 9. Mai. Der Bezirkspräsident des Ober⸗Elsaß hat unterm 5. d. ein Cirkular an die Kreis⸗Direktoren, Schul⸗
Inspektoren und Maires folgenden Inhalts erlassen:
»Ich habe mit Bedauern bemerkt, das meine Anordnungen vom 7. Mai 1871, betreffend Einführung der deutschen Sprache als Uater⸗ richtssprache in den Gemeinden des deutschen Sprachgebiets in den Kleinkinderschulen (salles d'asyle) und in den Privgt-Töchterschulen theilweise nur in sehr beschränkten Maße zur Durchführung gelangt sind. Die Herren Kreis-Schulinspektoren, deren Aufsicht beide Arten von Anstalten unterstellt sind, werden der Einführung der deutschen
Sprache in denselben — rücksichtlich der Kleinkinderschulen unter Beneh⸗ men mit dem Aufsichtscomité (dames de , . wo ein solches vorhanden — Ihre Aufmerksamkeit zuwenden. Für die Privat ⸗Töchter- schulen sind spezielle Lehrpläne aufzustellen, die zwar nicht mit dem unterm . Mai pr; vorgeschriebenen durchaus übereinzustimmen brauchen, wohl , den Prinzipien desselben im Allgemeinen anzuschließen haben. Die deutsche Sprache anlangend, verlange ich als Minimum die Anwendung derselben als Unterrichtssprache in der Ünterklasse, vorbehaltlich des späteren Aufsteigens, sowie die Ertheilung deutschen Sprachunterrichts in jeder Klasse. Sollten die Vorsteher von Privat- Toͤchterschulen sich Ihren bezüglichen Anordnungen nicht fügen wollen, so wird gegen die diese Schule besuchenden Kinder der Schulzwang zur öffentlichen Schule zu handhaben sein, indessen behalte ich mir persönliche Entscheidung über die Einleitung des betreffenden Ver- fahrens in solchen Fällen vor.«
DOesterreich⸗ Ungarn. Wien, 12. Mai. Der Kaiser begab sich am 9. d. M. von Mezöhgyes nach Oros⸗ haza, wo derselbe eine Deputation des Komitats Bekes empfing, dann über Hodmezö⸗Vasarhely, dessen Gehöfte bis zum Dach unter Wasser stehen, nach Szegedin. Hier erwartete eine glän⸗ zende Deputation den Kaiser auf dem Bahnhof. Abends begab Allerhöchstderselbe sich nach Pesth zurück, wo die Ankunft am 10. d. M. erfolgte. J
— Der heutigen „Wiener Zeitung« liegen zwei Ausweise bei über den mit Schluß des zweiten Semesters (Dezember) 1871 gewesenen Stand A. I) der gesammten konsolidirten Staatsschuld, 2) der nicht gemeinsamen schwebenden Schuld und der Grundentlastungs« endlich der konsolidirten garantir⸗ ten Landesschulden — von den im österreichischen Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern, endlich B) der gemein⸗ samen schwebenden Schuld. Die gesammte Staatsschuld der im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder betrug 2. b28,742S85 FI. (— 245413, 138 Fl), die Grundentlastungs⸗ schuld 233,619,498 Fl. — 7487455 Fl.), die gemeinsame schwebende Schuld 373,600,894 Fl., 14,065,145 Fl. mehr als Ende Juni 1871.
— Der Reichstag überwies am 10. d. M. die Regierungs⸗ vorlage, betreffend den Gesetzentwurf über den zeitweiligen 2654 der auf der Weltausstellung des Jahres 1873 in Wien zur Ausstellung gelangenden Gegenstände einem neungliedrigen, durch die Abtheilungen zu wählenden Ausschusse. Der , . der Abgeordneten Jasinski und Genossen 34 Erlassung eine Gesetzes, womit nähere Bestimmungen zum Artikel 94 der all⸗ gemeinen Wechselordnung getroffen werden, wurde in zweiter und dritter Lesung angenommen. Der letzte Gegenstand der Tagesordnung war die zweite Lesung des Antrages der Abge⸗ ordneten Dr. Steinbrecher und Genossen auf Stempel⸗ und Gebührenfreiheit für Tauschverträge über zur landwirthschaft⸗ lichen Benutzung gewidmete Grundstücke, durch welche eine bessere Bewirthschaftung des Besitzes eines der tauschenden Theile bewirkt wird. — Der Ausschuß beantragt über diesen Gesetzes⸗ vorschlag zur Tagesordnung überzugehen. — Das Haus nahm den Ausschußantrag an.
— In Bielitz ist die Ruhe wieder hergestellt, dagegen kommen in Agram häufig Unruhen vor und machen das Einschreiten des Militärs nothwendig. Die kroatische Landes⸗ regierung hat folgende Kundmachung erlassen:
»Zufolge der Unruhen und Ausschreitungen, welche sich an einigen Orten auch gelegentlich der Vorwahlen und der Vorbereitungen zu den Landtagswahlen ereigneten, entsprang in einigen Gegenden unseres Vaterlandes die Furcht, daß bei den Landtagswahlen Un— ordnungen vorfallen würden, welche die persönliche Sicherheit der Wähler gefährden, und selbst die Wahlfreiheit beeinträchtigen könnten.
Aus diesem Grunde findet sich die K. Landesregierung veranlaßt,
allgemein zu verlautbaren, daß nach §. 21“ W. SG. die Präsidenten
der Wahldeputationen ermächtigt sind, zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei den Wahlen die bewaffnete Macht anzu— wenden, und daß umfassende und genügende Maßregeln ergriffen wurden, um nicht nur das Ansehen des Gesetzes zu wahren, sondern auch die persönliche Sicherheit jedes einzelnen Wählers und die Wahl- freiheit im Allgemeinen zu sichern. Diese Furcht ist dag durchaus unbegründet, und zwar um so mehr, als überdies die Präsidien der Wahldeputationen angewiesen wurden, Jeden, dem weder das aktive, noch das passive Wahlrecht zukommt, von der unberechtigten Ein mischung in die betreffende Wahl abzuhalten, und im Nothwendig⸗ keitsfalle selbst im Zwangswege von dem Wahlort zu entfernen.«
Schweiz. Bern, 13. Mai. Bezüglich der gestern in sämmtlichen Schweizer Kantonen stattgehabten Vol ksabstim⸗ mung über Annahme oder Nichtannahme der revidirten