1872 / 112 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 May 1872 18:00:01 GMT) scan diff

rung abgegeben, die Regierun vom Unterhause im vorigen Jahre betre land, Frankreich, Nor amerika und Frankreich hätten den gemach zugestimmt,

einer Kooperation mit

Frankreich. Paris, 12. Mai. veröffentlicht ein Präsidialdekret, nach Notablen im 3 Rath für Handel, Industrie von 10 auf 15 erhöht wird; f welches bei dem Ministerium eine Theaterkommission eingesetzt wird,

In der vorgestrigen Sitzung mit der Prüfung

des Gesetzes über die Kriegsgerichte

Präsident derselben ein Schreiben des Krie

worin derselbe stattete. Ausnahme derer von

Bericht über die Arbeiten d

Regierung unterzeichnet wurden.

fügung gestellt werden. werden einen höheren Grad Kommandanten zires wurde

erhalten.

zur Verfügung gestellt.

Die Kommission erhielt gestern die

Die neue Redaktion des Eingangs die Kriegsgerichte, keine destnitive. Es

damit begnügen will, den Kriegs⸗Minister

bericht zu tadeln. Dagegen hat die Kommission beschlossen,

dem Kriegs Minister die Ernennung der Mit

gerichts nicht zu üherlassen, sondern bestimmt, daß die Rich

nach dem Dienstalter

der Herzog von Aumale,

der in und Trochu sein.

Lorencez,

Der Bericht, welchen Herr Cordier im Namen der Kom⸗ ollsätze betraut ist, es betreffenden Ge⸗

mission, die mit der Prüfung der neuen angefertigt hat, trägt auf die Verwerfung setzentwurfes der Regierung an. Versailles, 2. Mai. In der Nati wurden gestern die Berichte über die a welche seit dem 4. September, also nach dem reichs, abgeschlossen wurden. Der Herzog

ierung der Nationglvertheidigung a eschlo

ommission ihre Arbeiten noch nicht beendet sich mit der größten Gewissenhaftigkeit Herzog, die Diskussion zu vertagen, mer vorliegt. und setzte hinzu, daß er wolle, falle, welche die , . der nationalen

eschlossen habe, un diese werde bei dem ehlen,

tadelnswerthe Handlungen vorgefallen sind, sein, daß die werde, die, wie hoch sie auch gestellt Die Kammer schritt dann wieder zur Bisku organisation des Richterstandes. 13. Mai. rieth heute den t dem Choiseul und Guiraud gegen, Fourtou für die Vorlage das Wort ergriffen hatten, kussion geschlossen und die Abstimmung auf

Spanien. Madrid, 13. Mai. heute einen Ges etzentwurf einbringen, zu den Fahnen einberufen werden.

Italien. Rom, 13. Mai. Der frühere sandte beim päpstlichen Stuhle, Graf d' Harc

Die R

habe sich zu

e

Was die Festun

welche von Pascal Suprat

t ernannt werden. Wenn diese Bestlm— mung gutgeheißen wird, so würden die drei ersten der Generale

Audiffret⸗Pasquier, Präsident der betreffenden Kommission, benierkte, daß diese drei

Berichte auf einzelne Kontrakte 7 haben, welche die Re— 9

hingebe, so bat der bis das Ha

Gambetta unterstützte den n des Herzogs daß volles Licht auf die

Vertheidigung ab⸗ ; . Stelldichein nicht welches man ihr auf diesem Boden gebe.

1 . so kann man sicher da anner, welche die Regierung der nationalen Vertheidigung bildeten, die Strafe denen nicht karg zumessen

sein mögen, schuldi en in über 9i

Die National ver sam mlung be⸗ deutsch⸗ französischen Postvertrag.

wodurch 0000

2830

im Kommisstons—⸗ lieder des . e

Mexiko befehligte,

onglversammlung trakte niedergelegt, Sturz des Kaiser⸗

ssen hat. Da die habe, welchen sie

anze der Kam⸗

Kontrakte

»Wenn

e Re⸗

Nach⸗ und Rampont wurde die Dis⸗

morgen vertagt.

egierung wird ann

französische Ge⸗

r Durchführung der 8 Unterdrückung des afrikanischen . gemachten Vorschläge an Deutsch⸗ amerika und ö gewandt:

hten Vorschlägen pure

Deutschland sei unter gewissen Bedingungen zu

Großbritannien bereit, die Portugals stehe noch aus, werde aber in der Kürze er

Nord⸗

ntwort wartet.

Das Journal offieciel⸗ welchem die

Landwirthschaft und erner ein Dekret, durch für den öffentlichen Unterricht ꝛc.

w welche dem Minister in allen legislatorischen und administrativen und das Konser⸗

vatorium betreffenden Angelegenheiten Rath ertheilen soll. der Kommi

der Gesetzentwürfe Betreffs lichung der Gutachten des Kriegsrathes und der Modifikation beauftragt ist, theilte der gs Ministers mit, ; es Kriegsrathes er⸗ Derselbe hat die Prüfung aller Kapitulatkonen, mit Roeroy, Longwy und Peronne, beendet. Ueber die Kapitulationen von Paris, Belfort und Bitsch hat derselbe kein Gutachten abgegeben, weil sie in Folge von Befehlen der rden, e em nn dan, ten anbelangt, so werden diejenigen, welche getabelt worden sind, entweder vor ein Kriegsgericht gestellt, abgesetzt

Zahl der

ssion, welche der Veröffent⸗

oder zur Ver⸗ Diejenigen, welche belobt wurden, Abgesetzt wurden die von Soissons und Thionville, der von Me— Der Kommandant von Pfalzburg wurde nicht allein zum Eommandeur der Ehren— legion ernannt, sondern auch zum Oberstlieutenant befördert.

Dokumente über Sedan. Der Vortrag derselben dauerte I, Stunden.

im Gesetze über gm he ist noch scheint, daß ein Theil der Mitglieder sich

9

49

ei

nur nächst dem Amendement Dernburg oder,

so m

muthung, daß dahinter welter nichts stecke, bindung Glycerin, welches bekanntlich Hanh tag . er in

kraft, es 6. versucht, mir eine Probe zu verschaffen, nich

wie zu vermuthen, daß ein folcher werden wird, unter das vorliegende Gesetz fällt, so herein, noch ehe das Gesetz

modifizirt worden ist,

sein Abberufungsschreiben überreicht. Sein Nachfolger, Graf

Bourgoing, wird morgen vom Papste behufs 1Ueberreichun seines eglaübigun ges nr mt empfangen werden. .

Türkei. Konstantinopel, 9. Mai. Der Vizeksni von Aegypten wird nächstens hier erwartet. Derselbe wir die Bäder in Brussa gebrauchen.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 12. Mai. Der General Krabbe wird eine Inspektionsreise nach dem Caspischen und Schwarzen Meere antreten. Während seiner

Abwesenheit wird General Lessowsky das Ministerium des Innern verwalten.

Amerika. Washing ton, 13. Mai. (WV. D. B) Die Annahme, daß zwischen England und Amerika behüglich der indirekten Ansprüche in der Alabamafrage ein Kompro⸗ miß zu Stande kommen wird, gewinnt, wie aus guter Quelle verlautet, an Wahrscheinlichkeit. Und zwar soll dieser Kom— ,. durch einen zwischen den beiden Staaten abzuschließen— en Ergänzungsvertrag zum Washingtoner Vertrage herbei⸗ geführt werden, wodurch die Verbindlichkeit einer jeden Nation zur indirekten Entschädigung ausgeschlossen wird.

Neichstags⸗ Angelegenheiten.

Berlin, 14. Mai. In der gestrigen Sitzung des Reichs⸗ tags erklärte der Bundeskommissar, Geh. Ober⸗Zinanz⸗Rath Hitzigrath, in der Diskussion über das Brausteuergesetz ; . elben nach dem Abg. Dernburg:

,

Surroga daß diese Ho

ffnung acht worden i

nich

materialien⸗Fabritanten will diejenigen Leute, bereitung dienend

ofort die Ge

r nun einen das klingt nun dieser Stoff sei haben geglaubt, r, der damit nur und ich habe die Ver— 8 als Stärkezucker in Rer. thierischen Stoffe, vielleicht mit ; ein thierisches Produkt ist. Die welche mich interessirt hat, war aber die, da seinem Cirkular sagte, dieser nicht vegetabilische * uf den die Besetzes vorlage nicht zutrifft, habe dle doppelte Malz ersetze also ein Centner davon zwei Centner Malz. Ich t sie ist mir aber noch Wenn die Probe eingeht, und wir 1

Stoff, der offenbar verwende sobald er nur erst mit Glück

er. Meine chen, verjährungsfählgen Zucker,

emeint sein könnte, überhaupt nicht gäbe,

mit irgend einem

zu Gesicht gekommen.

erfunden ist, nicht t würden wir von vorn— zur Publikation kommt, schon wieder Deshalb fann ich mich Namens der Regierungen Amendements anschließen! sei es nun zu⸗

. wenn Sie das nicht belieben llten, dem Amendement Krieger. Es wird mit beiden Amende⸗

ents, besonders, nachdem das Amendement Dernburg heute noch derselbe Zweck erreicht werden. hat der Herr Abg. Dernburg sich noch gegen die Streichung

ne Lücke haben. einem der

Ferner

3 letzten Alinea des §. 17 der Regierungs · Vora e geäußert. In iesem

Aenderungen, wie sie von Stelte Ihrer Kommission beschlossen wor sind, von vorne herein nichts

6 . Regierungen mit dem Kommissionsbeschluß llchfall nicht einver- standen erklären. Was ist wegfällt? Nehmen sie 3. Zustand oder Stärke mit Malzschrot vorhẽ wiegun ich na ein solches Gemisch kann ich

Punkte kann ich mich, wenn man auch gegen die br en

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erinnern Namens der

ma

die Folge, meine He B. an, daß J

stellt. Die Folge hiervon würde s Maßgahe des Gesetzes für bere

Brauer ist verpflichtet,

die St würden Sie

.

euer v erade zu einem

ermischung vill zug

vesentliches Besteuerung herzu⸗.

ourt, hat heute

en , vermischen, aber r eine Bequemlichkeit darin

finden, vorher schon eine solche Mischung vorzunehmen. Wenn Sie

zur Nettoversteuerung überzugehen.

2831

linea streichen, so zwingen Sie ihn geradezu, das nicht a . liegt 13 n Goch n en des Gewerbes darin. te . Zu S§. 3 (Versteuerung nach dem Nettogewicht) bemerkte

deskommissar nach dem Abg. Krieger (Lauenburg); ,,,, 6 der n , 3 el def rt. an hat vorge n . Malzschroot Brutto versteue 4 6 . l.. ĩ tw daß durch die Nettoversteuerung gegenüber der bi ö 66 man sie annimmt, ein nicht sanzg . trächtlicher Ausfall an der bisherigen Malzsteuer , n, ichts⸗ destoweniger hin ich nicht in der Lage, deshalb der Nettobesteuerung Namens der Regierung widersprechen zu wollen, wenn Sie . 9 Prinzip die Nettobesteuerung für vorzüglicher halten. Ich .. ; schon in der Kommission die Ehle gehabt, wiederholt zu betonen, . die Regierungen nicht im entferntesten die Absicht haben, ö. en vorliegenden Gesetzentwurf nennenswerthe Mehreinnahmen si ie verschaffen. Ihr Grundsatz ist die gestörte Gerechtigkeit, durch G ö h stellung der verschiedenen Braumaterialien in der Besteuerung, a 1 leiches Licht und gleiche Sonne für Alle zu erzielen. Es hat . in der Absicht . die 6 e, . . n,, n. ie Absicht gewesen, dem Rückgange, Her ill; k durch die Nichthe i n n der Surr ogatstoffe bereits erlitten hat, auf geeignete Weise für die Zukunft re,, e,, Meine Herren! Es ist nichtsdestoweniger wiederholt, auch hier . ause sowohl bei der ersten Lesung als auch heute, und zwar 36 e alen seitens des Herrn Abg Richter, darauf hingewiesen wor en, daß Sie den Negierungen mit die em Gesetze eine Mehreinnahme von 500090 Thalern in die Hand geben. Ich weiß nicht, worauf diese Berechnung beruht. Ich habe mir eine andere Berechnung aufgestellt auf Grund des §. 1, sowie er so eben nach den Kommissionsanträgen beschlossen ist. Unter ,. i ,. rn n, ähr wenig über 1 Thaler hei Hytin , . nach dem Gewichte die Summe der oe, ate angegeben worden die wir nach den Berichten der Provinzial ehörden als bisher steuerfrei verwendet haben annehmen konnen, Aber, meine Herren, die Berechnung, die auf dieser Grundlage in . HMotlven hinzugefügt ist, beruht auf den gleichzeitigen Angaben . Provinzialbehörden, daß Stärkezucker den dreifachen Brauwerth des Malzes hat. Nehmen . dagegen K . i so ergiebt das nach einer gena e 8 a,,, Verbrauchsmenge pr. Dr. 102696 ,,. Nun, meine Herren hatten wir in den Motiven weiter gesagt, daß vielleicht das Doppelte wirklich verbraucht werde, weil unsere Recherchen nur ungenau sein konnten; das giebt also , leicht ca. 205,090 Thlr. Nehmen wir nun für das . Nord⸗ Deutschland denn diese , ,, g,, nn 9. . ein Ji inzu, so kommen 240 1. chte 250 ih . Aber, meine Herren, wenn Sie andererseits die Nett osteuer, statt die , urn nn n m 56 . die ich mir über diesen Ausfa ĩ de, ea. 3 reh g rn n n 3 n ö , . weiter, daß in. Bezug auf die Au 2. ö . . nothgedrungen vielfach in Frage ,, le. le de , fn werden für die Mitkontrole der . ; , Malzkontrole ausgereicht haben ö. 1 6 . . Orte wird verneint werden müfen, . . , Mehrertrag von eirea 2 ,,, . . a, Muthmaßung wirklich richtig ist, daß ö 3 , n n , n. ermittelt ist, was an Surrogaten zur Zei . . ird; ist also noch nicht die Hälfte der Summe, 1 iche 66g als künftige , , , . ĩ . ies nur an, u / hat. Meine Herren] Ich führe dies nur : d,, n, ge, uf eine Mehreinnahme ankomm in . e ne n een gn, Hand zu bieten bereit sind, wenn Sie 3 Nettobesteuerung statt der bisherigen Bruttosteuer anzunehmen 1, ie wei äge Ihrer Kommission, hin die weiteren Vorschläge Ihrer on sictũl en genre, 26 3. , tarifs hinzuweisen, so kann meines Ere . , ,, in dieser Weise nicht wohl so ,, ,. z ,, . ; h, hat Ihnen dies be r, ige, 9 nachmalige Darlegung der Beden⸗ auseinandergesetzt und ich würde durch: k ken das Gesagte nur wiederholen ich kann daher ö in dieser Bezi ähnt hat. Es würde somit das An 9. . ö. . an, unfall den Kommissionsvorschlägen . sein, falls Sie nicht die Regierungsvorlage anzunehmen geneiit en n des §. 12 erklärte der Bundeskommissar: Meine Herren! Ich glaube, der Eimvand der y eben gegen den §. 12 gemacht ist, beruht einfach . J. k , . daß jeder, Brauer, der regelmäf iger ai a n , rn , pfle die diesem geringeren ö aischen pflegt, auch nur die ir fe n , , Gewichte und Waagen zu ,, d daß erst der Brauer, welcher regelmäßig mehr maischt, min e, apt dle von zusammen fünf Centnern und eine Waage von ent⸗—

sprechender Tragkraft halten muß.

Der dem Reichtztag . Entwurf einer See⸗

tlaut:

manns ordnung hat felgenden Wortl . . itt. (Einleitende Bestimmungen.) §. 1.

Dorf ien il a sthes (e gen auf alle Kauffahrteischiffe (Gesetz

„2. Schiffer im Sinne dieses Gesetzes ist, der Führer des Scighes Eckig, in Ermangelung oder Verhinderung desselben vertreter. e e,. dir. Schiffsmannschaft⸗ Mannschaft⸗) werden auch 6. Sqifsc in fr mit Ausschluß des Schiffers gerechnet; desgleichen unter »Schiffsmann« auch jeder Schiffsoffizler mit Ausnahme de : en. K ohne zur Schiffsmannschaft zu gehören, auf einem Schiffe als Maschinisten, Aufwärter oder in anderer Eigenschaft angestellt sind, haben, sofern nicht in Ansehung der Bestimmungen des III. Ahschnitts durch Vertrag ein Anderes bestimmt ist, dieselhen Nechte und Pflichten, welche in diesem Gesetze in Ansehung . Schiffsmannschaft festgesegzt sind. Es macht hierbei keinen Ünter— schied, ob sie von dem Schiffer oder von dem Rheder angenommen worden sind. . k 4. Seemannsämter sind innerhalb des Bundesgebie ufer nge eh m der Bundesstaaten und im Auslande late des Deutschen Reichs. 4 in ge nn, n n, when innerhalb des . gebiets steht den Landesregierungen zu und erfolgt nach den Landes— gesetzen. . ĩ 8. Zweiter Abscnitt. (Seefahrtsbücher und Musterung) S§. 5. . darf l n, . als Schiffsmann in Dienst 361 bevor er sich über Namen, Heimath und. Alter vor einem Seemann amte ausgewiesen und von demselben ein Seefahrtsbuch ausgefertig erhalten hat. ; . der Schiffsmann ein Deutscher, so hat er sich auch über seine Peil öds be n sowie, wenn er noch der väterlichen Gewalt un⸗ terworfen, oder minderjährig ist, über die Genehmigung des Vaters oder Vormundes zur Uebernahme von , , , aus zuweisen. § 6. Die väterliche oder vormundschaftliche enehmigung (8. 5) gilt, sofern ihr eine Einschränkung nicht beigefügt ist, als ein- für allemal ertheilt. Kraft derselben wird, wer das vlerzehnte ,, vollendet hat, einem selbständigen Großjährigen gleichgeachtet, . es sich um den Abschluß von Heuerverträgen und die aus denselben hervorgehenden Rechte und Pflichten handelt. Die gesetzlichen Bestim · mungen über die Fähigkeit, vor Gericht aufzutreten, werden hierdurch nicht berührt. lten hat 7. Wer bereits ein Seefahrtsbuch ausgefertigt erhalten hat, muß dochuf Erlangung eines neuen Seefahrtsbuches das ältere por legen oder den Verlust desselben glaubhaft machen. Daß dies ge wehen, wird von dem Seemannsamt in dem neuen Seefahrtsbuch vermerkt. Wird ein unverschul deter Verlust glaubhaft gemacht, so ist diesem Vermerke zugleich eine Bescheinigung des Seemannsaimtes über die früheren Rang und Dienstverhältnisse, sowie über die Dauer der Dienstzeit, insoweit der Schiffsmann sich hierüber genügend ausweist, beizufügen. irt ist Wer nach Inhalt seines Seefahrtsbuchs angemustert ist, erf v cht . . angemustert werden, bevor er sich über die Beendigung des früheren Dienstverhältnisses durch den in das . fahrts buch einzutragenden Vermerk (⸗6§. 21, 23) ausgewiesen . Kann nach dein Ermessen des Seemannsamts ein solcher ö nicht beigebracht werden, so dient statt desselben, sobald die Beendi⸗ gung des Dienstverhältnisses auf andere Art glaubhaft e, ist, ein vom Seemannsamt hierüber einzutragender Vermerk im See fahrtzt ze ng ; sbuches bestimmt der Einrichtung und Preis des Seefahrtsbuche Bun r at ki 2 gef nun selbst erfolgt kosten; und . Das Seefahrtsbuch muß über die Militärverhältnisse des Inha⸗ . ' t geben. . ih . er hat die Musterung (Anmusterung, . musterung, Abmusterung) der Schiffsmannschaft nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen (§§. 11 bis 23) zu veranlassen: gbates Ci Der Schiffsmann 5 1 ö , ,,, unabwendbare ĩ Musteru . . 2 target , Ern r in der Verlautbarung des mit der Schiffsmannschaft geschlossenen Heuervertrages vor einem . mannsamt. Sie muß für die innerhalb des Bundesgebiets liegen . Schiffe unter Vorlegung der Seefahrtsbücher vor Antritt oder Jer = setzung der Reise vor demjenigen Seemannsamt, in dessen Bereiche das Schiff liegt, für 2 Schiffe, sobald ein Seemannsamt ange⸗ rfolgen. : ö ir gn nn n, . wird vom Seemannsamt als Musterrolle ausgefertigt. Diefelbe muß enthalten; Namen und Nationalität des Schiffs, Namen un n , . 2 Wohnort und dienstliche Stellung jede ö. ö n,, immungen des Heuervertrages, einsch ießli mn . . n en. Insbesondere muß aus der Mu ern ö. . iffsmann für den Tag an Speise und Trank gebührt. ,, die Einrichtung der Musterrolle vom Bundesrath ꝛsin gm Der Hafen, in welchem f ö ausgefertigt ist, ilt ais d en im Sinne dieses Gesetzes.

. Lerner nr nf nen erst nach Ausfertigung der Muster= rolle angemustert, so hat das d e ne, eine solche Nachmuste⸗ : t M vermerken. nn, . . erf; des Bundesgebiets erfolgenden An. musterung oder Nachmusterung wird vom Seemannsamt r. und über die Zeit des , . , 9 wi 33 buch jedes Schiffsmannes eingetragen uslerhfcg ö .

S ient. Außerhalb des Bundesgebiets erfolg 41 i k wenn er e r zu diesem Zwecke vorge 6 3 Seefahrtsbuch ist hiernächst vom Schiffer für die Dauer

8 ; 5 dung, ö 1867 5. 1. Bundesgesetzllatt S. 35) Anwen ? Ja) fh, die gidich fle! zu führen, ausüben dürfen.

. s in Verwahrung zu nehmen. de . angemusterter Schiffsmann durch ein unab⸗