1872 / 113 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 May 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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IM. 573] Ha d H a g nx.

Hötel und Pension Schweizerhof

mit Gartenanlagen, neben der neuen Badehalle. Molken, Mineralwasser, warme und kalte Bäder i t i 6. mit Lese⸗, Billardzimmer und Salon. Der Besitzer, ein Ben ischer, ft allen . . d *r amilien und Touristen allen Eomfort. Volle Pension von Fr. 5 an. Auskunft über Privatwohnungen. Omnibus an der Bahn. ;

Hötel HBallnhof,

ihn sch e walten. Diners, Nestauration zu jeder Zeit. Wagen für Pfäffers. Deutsche Zeitungen. Neu moͤblirte Zimmer bei

Es empfiehlt bestens 263 Y) .

Deutscher Reichs⸗Anzeiger

sem Herkim - Hanahburger Eischhbnhn.

Achtundzwanzigste

ordentliche Generalversammlnung der

Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Die Aktionäre der Berlin— Generalversammlung eingeladen. Dieselbe wird am

Dienstag, den 28. Mai ex.

stattfinden und zwar gemäß 8. 32 des Statuts zu

Nachmittags 1 uhr,

Hu dl v üigslͤ⸗ust (im Saale des Empfang sgebäudes).

Nach §. 37 des Statuts verbinden die Beschlüsse der

Die stimmberechtigten Inhaber von fünf und mehr 2 14 bis 25. Mai or., Vormittags 16 bis 1 Uhr, in den .

bei dem Aus schuh n t giiee Herrn Oberst Köhler

rschienenen Aktlonärs auch die Nich rden ersucht, zum Behufe ih reaus auf den Bahnhöfen zu Berlin und Hamburg, so

ktien we

ein von ihnen vollzogenes Nummernverzeichniß ihrer Aktien zu übergeben,

2) die letzteren im Original vorzuzeigen und dagegen eine Eintritts. Generalversammlung nicht gestattet werden kann, sowie eine Freika

r 50 Minuten

zu nehmen.

Die Freikarte ist indeß nur für die am 28. Mai or. 71h sowie für die von Ludwigslust nach stattgehabter Generalversamnilung nach

Folgende Gegenstäaͤnde werden zur Verhandlu

. Vornahme der Wahlen für den Ausschuß nach §. 42 des Statuts,

die nach §. 36 Nr. J bis 3 des Stalut Rechnungs . Abschlüsse.

Verwaltungsbureaus zu Berlin und Hamburg unentgelttich in Empfang genommen werden.

Der An sschnß

Hamburg, den 23. April 1877

der Berlin⸗Bamburger KR. dCdossker,

lä! AKH herkter AkKtiem-wVeRxeinh Fäßr. Hen

Zeche Mangan et Ha.)

2 8

Ati vn. Thlr. . J

und Stimmkarte, ohne welche die T rte zur Fahrt nach Lud

Morgens aus Hamburg! Hamburg, beziehungsweise B

ng fommen:

Eisenbahn⸗Gesellfeh aft.

Br., Vorsitzender.

Berlin⸗Samburger

terscheinenden und Nichtvertretenen. rer Legitimation in den W

Cassa · Conto 3339 Wechsel Conto 1940 Debitoren 103113 Aktien ˖ Conto 16090 Ziegelei ˖ Conto 1665 Materialien Conto ..... .. 3156 Gruben Conto 406045 21 ab Abschreibung 2030 104015 Bau ·˖ Conto 289679 1448 288230

1533 96 19295 18050 902

.

M; D

28

Maschinen ˖ Conto

ab Abschreibung

12 Utensilien, und Mobilien k .

ab Abschreibung

13 Pferde⸗Conto

21

14 15

Reservefonds Creditoren

7 22

Dos *

Pn ssiwa.

Altien Kapital Conto Dividenden⸗Conto

zent zum Reservefonds Si5ß3 Thaler 17 Sgr.

17487

Dortmund, den 31. Dezember 1871.

Hamburger Eisenbahn⸗Gesellschaft werden hierdurch von dem unterzeichneten Ausschusse zur W. ordentlichen

heilnahme an der wigslust und zurück in Empfang

beziehungsweise Berlin abgehenden, erlin gehenden Extrazüge gültig.

8 in jeder ordentlichen Generalversammlung vorzutragenden Etats, Berichte und

Der gedruckte Ge chäftsbericht pro 1871, der auch den Voranschlag für das laufende Jahr enthält, kann vom 14. Mai cr. ab in

MM 113

1941562 3607

5

Der Verwaltungsrath.

Königlich Preußischer Staats ⸗A1nzeiger.

Das Abonnemenl beträgt A Thlr. ? Sgr. G Pfg. für das bierteljahr. Insertionsprzis für den Raum einer Druchzeile 8 Sgr.

Alle Post⸗Anstalten des In- und Auzlandes nehmen Sestellung an, für Kerlin die Expedition: Zieten platz Rr. P.

—⏑— m

Berlin, Mittwoch den 15. Mai, Abends.

1872.

m

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kreisgerichts-Rath und Abtheilungs-Dirigenten Hahn

zu Königsberg in Pr. und dem Oekonomie⸗Kommi'sions⸗-Rath Wehler zu Berlin den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, den Pfarrern Drechsler zu Növenthien, Kan— delhart zu Rodewald, Amts Neustadt a/ R.,, Zimmermann zu Groß⸗Lieskow, Kreis Cottbus, und Herrmann zu Kölln, Kreis Saarbrücken, sowie dem Steuer⸗Rath Hilgenberg zu Hersfeld den Rothen Adler-QOrden vierter Klasse; dem Super⸗ intendenten a. De, Pfarrer Ziegler zu Ragnit und dem Rit⸗ tergutsbesitzer und Generalpächter der Herrschaft Nitsche, Kreis Kosten, Robert Lehmann, den Königlicken Kronen⸗-Orden dritter Klasse; dem Rentner Jacob Theodor Jan sen zu Rath, Kreis Bergheim, dem Waisenhaus⸗Sekretär Grau zu Cassel und dem Kreis-Wundarzt Giese zu Osterburg den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, den Schullehrern Fischer zu Goldberg, Dörnen burg zu Mülheim a. d. Ruhr, und abel zu Lichtenow, Kreis Friedeberg, den Adler der vierten lasse des Königlichen Hausordens von Hohenzollern; dem Gerichtsscholzen Gründel zu Konradsthal, Kreis Waldburg, dem Brückenaufzieher Liebig zu Berlin, dem Bürgermeisterei⸗

Diener Below zu Linz, Kreis Neuwied, und dem Fabrik⸗

arbeiter Hermann Kremer zu Werden, Kreis Essen, das Allgemeine Ehrenzeichen, so wie endlich dem früheren Hand- lun . jetzigen Seilergesellen Feliz Scheding aus g ie Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Obersten von der Armee von Tietzen und Hennig, Kommandanten von Naney, die gr m n An⸗ legung des von des Königs von Sachsen Majestät ihm ver⸗ liehenen Komthurkreuzes zweiter Klasse des Albrechts-Ordens zu ertheilen.

.

Deutsches Reich.

Es find ernannt worden: die Ober⸗Postkommissarien

Bennewitz in Dresden und Hahn in Constanz zu Ober⸗

Postkassen⸗Kendanten, der Ober⸗Postkommissarius Burchardt in Bischweiler zum Post⸗Direktor, der Ober⸗Postsekretär Schil-⸗

ler in Constanz zum Post⸗Inspektor.

Bekanntmachung. Verkauf von Freimarken und Korrespondenzkarten durch die Eisenbahn⸗Postbureaus. Alle in den Eisenbahnzügen befindlichen Postbureaus sind mit einem Vorrath von Freimarken, Franco⸗-Couverts und Korrespondenzkarten versehen, um solche im Falle eines Ver⸗ langens an die im Eisenbahnzuge oder auf dem Bahnhofe befindlichen Reisenden abzulassen. Der Verkauf sindet unter den gewöhnlichen Bedingungen, wie bei jeder stabilen Post⸗ anstäͤlt stätt. Die Käufer wollen die zu entrichtenden Beträge wo möglich abgezählt bereit halten, da bei der Kürze der Halte⸗ zeiten und den besonderen Verhältnissen in den ambulanten Post⸗ buregus ein Wechsel von Geld meistens nicht thunlich ist. Berlin, den 1. Mai 1872. . Kaiserliches General⸗Postamt. Stephan.

Bekanntmachung. Postverkehr mit Frankreich. Im Postverkehr zwischen Deutschland und Frankreich kommen vom heutigen Tage ab folgende Portosätze in An⸗ wendung:

I) für Briefe frankirt 3 Groschen bz. 9 Kreuzer, unfrankirt 5 Groschen bz. 18 Kreuzer für je 10 Grammen,

2) für Drucksachen 3 Groschen bz. 3 Kreuzer für je 50 Grammen, . .

3) fi. Waarenproben bei Sendungen bis 50 Grammen Gewicht 3 Groschen bz. 9 Kreuzer, bei schwereren Sendungen . jede weiteren 50 Grammen *. Groschen bz. 3 Kreuzer mehr,

4 für Handels- oder Geschäftspapiere, Korrekturbogen und Manuskripte wie für Waarenproben unter Nr. 3,

5) für Briefe mit Werthangabe a) 3 Groschen bz. 9 Kreuzer für 19 Grammen, b) 2 Groschen bz. 7 Kreuzer Rekomman⸗ dationsgebühr für jeden Brief und () 1 Groschen bz. 3, Kreuzer für je 20 Thaler des angegebenen Werths.

Briefe mit Werthangabe sind bis zum Betrage von 2700 Thalern zulässig und müssen unter Kreuzeouvert, mit 5 Siegeln verschlossen, zur Post eingeliefert worden.

Her irhen (Korrespondenzkarten) werden wie Briefe behan— delt und tapirt. .

Gewöhnliche Briefe und Postkarten können frankirt oder unfrankirt abgesandt werden; für Drucksachen, Waarenproben, Handels- oder Geschäftspapiere z. und Briefe mit Werthangabe, sowie für rekommandirte Gegenstände muß das Porto voni Absender vorausbezahlt werden.

Sämmtliche, unter 1 bis 4 aufgeführte Korrespondenz-

gegenstände können rekommandirt werden. Die Rekomman⸗

dationsgebühr beträgt? Groschen bz. 7 Kreuzer für jede Sen⸗ dung. Verlangt der Absender die Beschaffung eines Rückscheins (Empfangsbescheinigung des Adressaten), so ist eine weitere 3 von 2 Groschen bz. 7 Kreuzern im Voraus zu ent⸗ richten.

g. Das Gewicht der gewöhnlichen und rekommandirten Briefe unterliegt keiner Beschränkung, dagegen darf das Gewicht der Waarenproben und Briefe mit Werthangabe 259 Grammen, dasjenige der Drucksachen und Handelspapiere ꝛc. 1 Kilogramm nicht übersteigen. .

Berlin, den 15. Mai 1872.

Kaiserliches General⸗Postamt. Stephan.

Zu Herrnstadt und Winzig im Regierungsbezirk Breslau werden am J. Juni er. mit der Kaiserlichen Orts⸗-Postanstalt kombinirte Teleßraphenstalionen mit beschränktem Tagesdienste eröffnet werden.

Breslau, den 13. Mai 1872.

Kaiserliche Telegraphen ˖ Direktion.

Königreich BFreußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Provinzial Steuerdirektor, Geheimen Ober⸗Finanz⸗ Rath v. d. Brincken in Königsberg den Charakter als Wirk⸗

licher Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath beizulegen;

Den Dr. phil. Jacob Schipper zum ordentlichen Pro⸗ fessor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Königs⸗ berg i. Pr. zu ernennen; . . Dem Stadtrathe a. D. Risch zu Berlin den Charakter

als Geheimer Regierungs⸗Rath;

Dem Wasserbau⸗Inspektor Karl Hermann zu Hanau den Charakter als Baurath; und .

Den Berg ⸗Revierbeamten, Bergmeistern Schmid zu Sprock⸗ hövel und Spengler zu Zeitz, sowie dem Bergwerks Direktor Eilert zu Duttweiler, und den Hüttenwerks⸗Direktoren

Strauch zu Lautenthal und Jüngst zu Gleiwitz den Charakter

als Berg⸗Rath zu verleihen; sowie