1872 / 116 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 May 1872 18:00:01 GMT) scan diff

Türkei. Die »N. von einem daselbst Ministeriums. Unterrichts⸗Ministe Reformkommission, vezirs ernannt.

Nußland und Polen. Nach dem »Regierungsanzeiger= der Kaiserin d

fr. Pr.« meldet aus Ko

stattgehabten th Hiernach r, Derwisch

16. Mai. tszustand Krim und des

St. Peters bur hat sich der Gesun urch den Einfluß des Klima der günstigen Wetters erheblich gebessert. Der Prinz Alexander von von Odessa nach alta begeben.

Stockholm, 13. Mai. in Eugenie, welcher sen ist, hat sich in die— Aftonbladet« bedeutend ver—⸗

. essen hat sich am 8. d. M.

Schweben und Nor Der Gesundheitszu in der letzten Zeit! sen .

wegen.

stand der Prinzes licht befriedigend gewe nach Mittheilung des »

Die Erste Kammer hat gebrachten Vorschlag wegen Die Zweit Ersten Kammer an des Bergwerks; über die Berechtigung d Vize⸗Präsidenten zu w der Zweiten Kammer

Christiania, 17. Mai. ner gestrigen Sitzung das Budget dem betreffenden Beschlusse ein neues die Regierung bei. ein gegen die Adresse des St

den vom Staatsausschusse ein⸗ Aufhebung der Grundsteuer ver— e Kammer hat ihrerseits den von der genommenen Vorschlag w chnten verworfen.

worfen. egen Aufhebung Ebenso ist ein Vorschla er Kammern, ihre Präsidenten un ählen, auf Antrag des Auss verworfen worden.

as Storthing nahm in sei— ie Armee an, fügte aber Mißtrauensvotum gegen

en Städten lau

chusses von

Aus verschieden orthings.

shington, 17. Mai. ie auswärtigen

fen Proteste

Amerika. des Senates für d Bericht über den Nachtragsartikel zum nunmehr dem Senate vorgelegt. Berathung und gilt es für wahrs angenommen wird.

New⸗Hork, republikanische Konv einer Wiederwah winnt ab

Der Aussch Angelegenheiten hat den Washingtoner Vertrage Derselbe kommt morgen cheinlich, daß der Zus

Mehrere

atzartikel

regierungsfreundliche olutionen zu Gunsten Dem gegenüb aten und der regle—

Mehrere demokra— ung aus, daß die

orace Greeley zum Präsidentschafts⸗

daß die Op⸗ Senatoren trage bedeutend sch einer gung der

17. Mai. entionen haben Res l Grant's angenommen er auch die Koalition der Demokr rungsfeindlichen Republikaner an Boden. tische Zeitungen sprechen schon die Erwaärt demokratische Konvention H kandidaten ernennen werde.

Die meisten Zeitungen w position der demokratis gegen den Zusatzartike im Nachlassen Beendigung de ganzen Angelegenheit kaum zr

In Mexiko hat sich Fast jeden Ta

eisen darauf hin, chen und antigrantschen l zum Alabamaver sei und daß bei dem allgemein zufriedenstellende Erledi veifelhaft sei.

der Stand der g der Woche traf Insurgenten der elagern wollen. In Matamoras stehende Bela erließen die Stadt un

r Frage eine

Dinge scheinbar in New⸗Hork Stadt Mata—⸗ Trotzdem ist nichts wurden am 28. v. M gerung getrof⸗— d begaben sich

nicht geandert. die Nachricht ein, daß sich die moras nähern und sie b Entscheidendes geschehen. alle Vorbereitungen für Tine bevor fen; Frauen und Kinder v nach Brownsville, Texas.

Neichstags⸗Angelegenheiten.

gestrigen Sitzung leitete der Jebens die Dis— g wie folgt ein:

gegenwärtige Entwurf hat einen v zurück zu legen und man bevor er zum Eintritt in Die Geschichte seiner En Inhalt und Form de n haben diesen itwurfs in weit der Erw

Berlin, 18. Mai. Bundeskommissar Geh. kussion der Seemanns

Meine Herren! Der mäßig langwierigen Weg überwinden gehabt, für reif erachtet werden nicht ohne Bedeutung, wenn es Die verbündeten R

In, der

Regierungs-Raͤth Ordnung erhältniß⸗ ches Hinderniß zu Hohe Haus stehung ist Vorlage Vorgän. em Um⸗ artung hin, daß hen Hause geübt

Norddeutschen Einverständniß

zu beurtheilen. gen bei der schließlichen Fest nung getragen, und sie geben sich nliche Rücksicht auch in diesem Ho

gierunge stellung des Er fange Rech eine gleich werden wird.

vornherein, Bundes an, darüber

e oder äh

Gründung des jederzeitiges schwarz⸗welß⸗rothe ng nicht entrathen eine Konsequenz

allseitiges daß die Ordnung

Verfassungsur welcher die Kauffahrteisch liche Handels Marine dar erständniß reichte, ebenfo we arüber auseinander, wie di

bestanden, einheitlichen Seemanns⸗ Herstellung mungen

Bestimmung, staaten eine einheitl wie dieses Einv die Ansichten d

zahlreicher insbesondere

iffe sämmtlicher stellen. Ebenso weit aber, it gingen anfänglich auch e Ausführung in Angriff

Bestim⸗ derjenigen Bundes⸗

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nstantinopel eilweisen Wechsel des ist Achmet Tevfik Effendi zum Pascha zum Präsidenten der Safvet Pascha zum Mustaschar des Groß—

zu nehmen sein möchte. Es ist ein Verdienst der Regierungen dreier dem Nordseegebiete angehörigen Bundesstaaten, . i Versuch einer praktischen Lösung dieser Frage unternommen zu haben. Vor mehr denn zwei Jahren legten Oldenburg, Bremen und Hambrng zuerst den Entwurf einer Sceinanns. Ordnung für den Norddeutschen Bund zur verfassungsmäßigen Beschluß⸗ nahme des Bundesraths vor. Es knüpfte sich daran die Auf. stellung eines Gegenentwurfs von preußischer Seite, Beide Entwürfe konnten zunächst nur dazu dienen, Zahl und Umfang derjenigen Punkte bloßzulegen und klar zu stellen, in welchen die Auffassungen auseinandergingen. Zugleich aber war mit ihnen doch auch ein status causae et Gontroversiae gewonnen, welcher die Richtungen vor— zeichnete, in denen sich alle Betheiligken einander und damit zugleich dem gemeinschaftlichen Ziele zu nähern hatten.

„In diesem Stadium der Vorverhandlungen wurde eine Kom⸗ mission eingesetzt, in welcher die sämmtlichen Bundes ⸗Seestaaten ver⸗ treten waren, und zwar theils durch Beamte, theils durch Schiffs⸗ theder theils durch Vertreter des Schifferstandes, endlich auch durch einen Seeoffizier als Vertreter der Kasserlichen Lldmirakthzh. Auch in die⸗ serKommission stießen die Gegensätze zu Anfang nicht immer sanft aufeinander, die Gegensätze ziwwischen dem grünen Tisch und der Praxis, die Gegensäße zwischen dem Arheitgeber und dem ÄArbein— nehmer, zwischen der Nordsee und der Ostsee und manchen anderen Inhalts. Noch der Entwurf, welcher aus der ersten Lesung der Konimissionsberathungen hervorging, war meines Erachtens nahezu unannehmbar, wenigstens für die preußische Regierung. Im weiteren Verlaufe der Verhandlungen versöhnten sich in dessen die Gegensätze uuner mehr und mehr. Eine berechtigte oder unberechtigte Eigen⸗ thümlichkeit nach der andern wurde aufgegeben, und schließlich ging aus den Kommissionsberathungen ein Entwurf hervor, der, wenn auch im Einzelnen Per majora festgestellt, fich doch im Großen und „Ganzen als das Ergebniß einer allseitigen Ver⸗ ständigung sämmtlicher Kommissionsmitglieder bezeichnen läßt. Ich erwähnte bereits, daß die verbündeten Regierungen die⸗ sen. Vorgängen Nechnung‘ tragen zu müssen geglaubt haben und zwar in dem Sinne, daß der aus den Kommisslonsberathüngen hervorgegangene Entwurf i rerseits verhältnißmäßig nur wenige Ab⸗ änderungen erfahren hat. Es gilt das vorzugsweise in materieller Beziehung; die Zahl und der Umfang der nach dieser Richtung hin getroffenen Aenderungen ist von keiner großen Bedeutung, und so läßt sich behaupten, daß derjenige Entwurf, der Ihnen heute vorliegt, im Wesentlichen identisch ist mit demjenigen, welcher aus den Kom missionsberathungen hervorgegangen ist.

Wenn ich mit wenigen Worten noch auf den Inhalt der Vor— lage eingehen darf, so will ich mich darauf ben m en, 6 vier . abschnitte des Entwurfes zu berühren. Ich lasse bei Seit« den ersten und letzten Abschnitt, die in den einzelnen Bestimmungen nur lose mit einander zusammenhängen. Im Uebrigen enthält der Entwurf einmal Bestimmungen in polizeilicher Beziehung und zweitens in privatrecht⸗ licher, drittens in disziplinarischer und endlich in strafrechtlicher Be⸗ ziehung. In polizeilicher Beziehung sind die Bestimmungen im zwei⸗ ten Abschnitt getroffen, welcher bon, den Seefahrtsbüchern und dem Musterungswesen handelt. Es läßt sich nicht verkennen, daß hier ein verhältnißmäßig beträchtliches Maß derjenigen polizeilichen Kontrol- und Zwang im aßregeln eingeführt ist, welches auf andern Gebieten des gewerblichen Verkehrs von der Reichs geseßgebung reprobirt und beseitigt ist, die Einführung wird aber doch nicht als eine Inkon⸗ sequenz angesehen werden können, sie liegt begründet in der Natur der Verhältnisse, sie liegt begründet darin, daß jedes auf die hohe See hinausgehende Schiff sich darstellt als ein vorüber⸗ gehend losgelöster Bestandtheil des Bundesgebietes, ein Bestand⸗ theil, des Bundesgebietes „auf welchen die Einwirkung der Behörden selbst unter denjenigen Voraussetzungen nicht hinüberreicht, unter welchen sie auf dein Festlande jederzeit noch für berechtigt er! achtet worden ist. Die Berechtigung der Abweichung von den sonst beobachteten Grundsätzen liegt darin, daß alle Betheiligte auf diesen

schwimmenden Inseln eines Schutzes bedürfen, de ist , hüttzes bedi Der ihnen versagt ist sonlauge die Löslöfung vom Wundesgebiel? besteht. Erseßt ö soll dieser Schutz, dessen sie entbehren während der Loslösung, durch eine ihr vorangehende und eine ihr nachfolgende Kontrolle. Das ist Hi ren . welcher sich verbindet mit den Bestimmungen über das usterungswesen und die S ts bi , gswes⸗ Seefahrtsbücher

Der folgende Abschnitt regelt die Beziehungen zwischen Schi und, Schiffs mannschaft in privatrechtlicher ö . bereits in der Neichsgesetz gebung eine feste Grundlage dar. Das Han' delsgesetzbuch enthielt im fünften Buche »Von dem Seehandel « auch eine Reihe von Bestimmungen, welche die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Schiffer und Mannschaft regeln. Diese Bestimmungen sind aber bei weitem nicht erschöpfend, bei weitem nicht so ausführlich wie jede Seemannsordnung diesen Gegenstand regeln muß,; sie leiden ferner an dem Mangel, daß sie in einem bei weitem über das Be— dürfniß hinausgehenden Umfange auf die Landesgesetzgebung in ein⸗ . Bestimmungen verweisen und auch am Schluß zu Gunsten zer Landesgesetzgebungen eine clausula generasis enthalten, von welcher im weitesten Umfange und in dem verschiedensten Sinne in den verschiedenen Bundes staaten Gebrauch gemacht worden ist Es war die Aufgabe der Vorlage, diesen Mangel zu beseitigen und auf der Grundlage, die das Handelsgesetzbuch darbot, ergänzend weiter zu bauen, Es wird dabei dem Entwurf nicht zum Vorwurf gemacht werden kännen, daß er es dem Handel sgeschbüche gegenüber an der? jenigen Pietät haben fehlen lassen, die demselben auch auf diesem Sehiete gebührt. Auf der anderen Seite hat aber eben so wenig Anstand genommen werden können, die Bestimmungen des Handels⸗ geseßbuches abzuändern, wo sich ein Bedürfniß dazu entweder in den

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Darlegungen erinnerlich sein werden, statt und daß ein gewissermaßen als Auslä prozeß, der angestren hetheiligten Sachverst Sachverständigen zr ist; indeß ist aus d ein Bericht eingegangen, dieser letzte Frozeß angewiesen, portugiesischen Regierung d Prozeß zu Ende geführt wi giesische Regierung in d müht sein wird.

Rücksichtlich der Anstellung von die von der Kommission befürw ollmächtigte nach dem Ab ie ich aus den eben vernommenen Anzahl von Mitgliedern dieses ivergenz darüber ob, wie der vor- nd wie Sie wünschen, daß dem— Wenn ich der Wunsch erufskonsulaten über J Wunsch nicht erfüllt werden sei wünschenswerth, ein Rom zu errichten wenn ich die Frage in dieser

bisher gewonnenen Erfahrungen oder in den veränderten Verhält—

nissen ergab. . ; ; Der folgende Abschnitt steht gewissermaßen in der Mitte zwischen dem Privat und dem öffentlichen Rechte. Er behandelt die diszipli⸗

narische Seite des Verhältnisses zwischen Schiffer und Schiffsmann.

Die Disziplinargewalt des Schiffers ist prinzipiell bereits in dem Handelsgesetzbuch anerkannt; Ausführungsbestimmungen fehlen aber noch vollständig. Sie wurzelt auf der einen Seite auf, privatrecht ˖ lichem Boden, während andererseits ihre Konsequenzen überwiegend in das Gebiet des öffenllichen Rechtes fallen. Sie äußert nach dieser Richtung hin ihre Wirkung einmal in der Strafgewalt, die dem Schiffer zugestanden ist, und andererseits in den Sicherungsmaßregeln, die für den Nothfall dem Schiffer alle und jede Machtvollkommen heit über die gesammte Mannschaft zugestehen. . In dem letzten Abschnitt endlich, welcher die strafrechtliche Seite des Verhältnisses regelt, hat der Entwurf sich in vielen einzelnen Be⸗ simmungen anlehnen können an, den ersten Entwurf des Reichs— Strafgeseßbuchs. Insbesondere solgt er in der Feststellung des That⸗ bestandes der meisten Vergehen und Verbrechen diesem Vorgange und weicht von demselben vorzugsweise nur da ab, wo sich in den Be— stimmungen des Strafgesetzbuͤchs, soweit sie ähnliche Vergehen oder Verbrechen betreffen, eine Veranlassung dazu bot. Bei der Straf⸗ ahmessung hat die große Gefahr nicht außer Acht, gelassen werden dürfen, mit welcher bei dem Mangel eines jederzeit bereiten ohrig⸗ keitlichen Schutzes jede Auflehnung gegen die Autorität des Schiffers für alle Betheiligten verbunden zu sein pflegt. Auf der anderen Seite hat aber auch hier der Entwurf sich unter⸗ ordnen zu müssen geglaubt den Grundsätzen, von welchen das Strafgesetzbuch ausgeht. Es hat dem entsprechend vielfach diejeni ˖ gen Bestimmungen gemildert, welche der erste Entwurf proponirte und nicht wieder von denjenigen, welche gegenwärtig die Landes—

esetziebungen enthalten. : ö. ; , , Herren, sind die allgemeinen Gesichtspunkte, die ich vor dem Eintritt in die Berathung anzudeuten mir erlauben wollte.

Die verbündeten Regitrungen geben sich der Erwartung hin, daß der Entwurf in seinen Grundzügen und in der großen Mehrzahl seiner einzelnen Bestimmungen die Zustimmung des hohen Hauses ohne große Schwierigkeiten finden und daß es gelingen werde, die Vorlage noch . . m Session zu einem allseitig befrie—⸗ digenden Abschluß zu bringen.

; Bei der Berathung des Reichshaushalts⸗Etats für 1873 erinnerte der Abg. Dr. v. Frisch daran, daß die im Jahre Bb zusammengetretene astronomische Kommisfion für die Vorbereitung der Beobachtung des 1874 stattfindenden Durchganges des Planeten Venus von dem Kanzler des Nord—

deutschen Bundes die Zusicherung einer thatkräftigen Unter⸗ stützung erhalten hahe, und fragte an, ob derselbe geneigt sei, auch ferner die Fortsetzung der vorbereitenden Untersuchungen zu unterstützen. Der Staatsminister Delbrück antwortete;

Meine Herren Ueher den von dem Herrn Vorredner berührten, sehr interessanten Gegenstand ist im Bundesrath auf Grund der Vor⸗ schläge, welche die von ihm erwähnte Kommission von Astronomen gemacht hat, wiederholt verhandelt worden. Es ist bis jetzt noch nicht möglich gewesen, einen vollständigen Kostenanschlag aufzustellen und das ist der Grund, weshalb dieser Gegenstand augenblicklich in den Etatsverlagen noch nicht erscheint. Bas Interesse an dem Gegen— stande selbst hat sich nicht vermindert, und ich nehme an, daß in kurzer Zeit dasjenige, worauf es zunächst ankommt, nämlich die Bereitstellung der Mittel für die Beschaffung von Instrumenten und zu einigen an— deren Ausgaben, zur Disposition werden gestellt werden.

In Bezug auf den Stand des Rechtsstreites mit der portugiesischen Regierung wegen des kondemnirten Schiffes Ferdinand. Nieß« gus Stettin wünschte der Abg. Schmidt (Stettin) Auskunft darüber, in welchem Stadium sich gegen— wärtig diese Angelegenheit befinde. Der Bundesbevollmächtigte, Wirkl. Geh. Legations⸗-Rath v. Philipsborn, erklärte hierauf:

Ich bin in der Lage, meine Herren, Ihnen die von dem Herrn Vorredner gewünschte Auskunft zu geben. Das Gutachten, welches bei der letzten Behandlung der Sache in diesem Hause in Aussicht gestellt worden ist inzwischen eingegangen. Es ist von zwei hervor ˖ ragenden, im Völkerrecht als Autoritäten geltenden gelehrten Juristen verfaßt. Das Auswärtige Amt hatte diesen Herren seine sämmtlichen dazu gehörigen Materialien und alle auf den Gegenstand bezüglichen Dokumente ohne Rückhalt vorgelegt. Die Herren Verfasser haben sich der mühevollen Arbeit mit großer Bereitwilligkeit unterzogen und das Gutachten erstattet und eingereicht. . P

Das Gutachten, welches eben so umfassend wie gründlich die Sache behandelt, beginnt damit, den ganzen Hergang zu erörtern und darzulegen, entwickelt alsdann das Verfahren und Verhalten der portugiesischen Behörde in dieser Sache; es beleuchtet demnächst das Verfahren des Auswärtigen Amtes in der Angelegenheit, legt an dieses Verhalten und diese Maßnahmen den Maßstab der völkerrecht⸗˖ lichen Bestimmungen an, zieht in Betracht, in welcher Weise sich andere Nationen in ähnlichen Fällen verhalten haben und kommt schließlich zu dem Ergebniß, daß zur Zeit eine Nechts—= perweigerung im eigentlichen Sinne nicht vorliege. daß auch in dem Verfahren und den Entscheidungen der portugiesischen Behör⸗ den ein offenbares Unrecht zur Zeit, nicht ersichtlich gemacht sei und daß demgemäß ein weiteres Einschreiten, als von Seiten des Auswär⸗ tigen Amtes bisher in dieser Angelegenheit beobachtet worden, nach völkerrechtlichen Grundsätzen nicht würde zu rechtfertigen sein. Das ist der Inhalt und das Ergebniß dieses Gutachtens.

Thatsächlich bin ich verpflichtet, noch hinzuzufügen, daß, nachdem die Hauptprozesse, deren drei, wie vielleicht einigen Herren aus früheren

gefunden haben, zu Ende sind oläufer zu betrachtender Neben⸗ gt war gegen einen der bei der Kondemnation ändigen, daß dieser einzige Pro, var im Augenblick noch nicht defin en letzten Tagen von de und er liegt mir vor, wonach

gegen diesen snitiv entschieden r Gesandtschaft in Lissabon auch in Kurzem Der Gesandte ist zu behalten und bei der arauf hinzuwirken, daß auch dieser letzte zweifle nicht, daß die portu— iach Kräften einzuwirken be—

. seinen Abschluß finden wird. die Sache unausgeseßt im Auge

wird und ich ieser Beziehung 1

Berufskonsuln in Italien, ortet war, äußerte derselbe g. Dr. Bamberger:

Reden er⸗

Bundes bey

Meine Herren! waltet, wenigstens unter einer Hohen Hauses selbst, eine gewisse D liegende Antrag zu verstehen sei, u selben von Seiten der Re

gierung Folge gegeben wird.

meinerseits ihn einfach dahin verstehe und auffasse, d dahin gehe

lien auszudehnen, und daß, wenn dieser könne, die Ansicht wenigstens dah Konsulat oder General Konsulat in ihn so auffasse, so darf ich sagen, daß iesem ihren ganzen Umfange Gegenstand Erörterung gewesen ist. die stattgefunden haben, hat man sich auch die Verkehrs, wie er sich zwi von Jahren gestaltet auf die einer der geehrten Herren Vorredner unerwogen geblieben. Nach alled zeugung zuwenden können, dig sei, mit der Errichtung besoldeter oder mehrerer vorzugehen.

che Interessen in Betracht, ich igen beginnen, mit der Schiffahrt. Was bereits bemerkt worden, genheiten entstehen, und daß es ungefähr Ich kann dies mehr als bestätigen, große Anzahl von Wahlkonsuln, en Italiens und in einer sehr be haben mit Eifer dafür gesorgt,

womöglich eine Anzahl von B in gehe, es f

anzen Ge⸗ orgsamster diesen Erörterungen, Bedeutung des seit einer Reihe nwärtigt, und die Zahlen, hingewiesen hat, sind nicht sich noch

Konsulate in

stalt und in d Erwägung und

schen Deutschland und Italien und entwickelt hat, vergege

em hat man gleichwohl nicht der Ueber daß es Zeit und nothwen Italien eines :

Es kommen dabei verschiedentli werde mit den minder wicht . die Schiffahrt betrifft, so ist daß in der Regel so gehen könne, daß es so gehen welche sich in allen wich- deutenden Anzahl minder daß Schwie⸗ wenn in der That st mie schwer, sit zu fahrt ein eigentliches

keine Verle

kann. Dle tigeren Häf wichtigen Häfen befinden, rigkeiten beseitigt oder doch dergleichen vorkon ; n heben. Ich glaube also, in Bezug auf die Schif Interesse nicht anerkennen zu können. .

Etwas anders und etwas bedenklicher steht es das erkenne zug auf die eigentlichen Handelsbeziehungen; uf die Handelsverhältnisse glaubte man von de daß es den betheiligten Handelsständen gkeit und den bequemen Beziehungen und Ver⸗ en auf die Eisenbahnen werde ich mir erfallen wird, durch enten, wie man sie luskünfte zu verschaffen, welche eschäfts, und daß es ihnen auf diese d und ich glaube, das wird mir von vielen

schnell erledigt werden, und mt, so darf ich sagen / es i

ich an in Be guch in Bezug auf di sicht ausgehen zu müssen, gerade bei der Leichti bindungen mit Itali t erlauben besonders zurückzukommen nicht schw ihre Organe, ihre Kommissionäre oder Handelsag nennen will, sich alle diejenigen nöthig sind zum Betriebe ihres G Weise leicht sein wir bestätigt

z dazu immer ein Berufs Konsul

nachher

z nöthig sei, kann ich vollkommen anerkennen, nnen, wo ein unparteiisches ob⸗ 8 mit der Sache erfahrenen Man⸗ nicht blos für die einzelnen n, sondern für den gesammten Verkehr von An solche Fälle lche Fälle gen, welcher bereits von einem anderen

ich in der That nicht einsehen; indeß muß daß wiederum Fälle vorkommen ks jektives, sicher leitendes Urtheil eine nes nicht blos für den Handelsstand unmittelbar Betheiligte unberechenbarer Bed hat man Seitens der ist man entschlossen,

eutung und Nothwendigkeit ist. Regierung auch gedacht, und für so denjenigen Weg einzuschla durch einen der Herren Vorredner angedeutet, inem Herrn Vorredner anders interpretirt worden ist. Ich schließ demjenigen Wege an, welchen der erste Herr zur Sprache gebracht hat, andeutete. weder, wo in Bezug auf spe des allgemeinen Handelsv

Vorredner, der die Sache Es ist also die Absicht, daß ent⸗ zielle Geschäftszweige oder Angelegenheiten Verhandlungen

erkehrs oder auf schwebende ͤ er eine bestimmte

oder sonst irgendwie ein Interesse obwalten sollte, sich üb Frage speziell zu informiren, Auskünfte zu beschaffen und mit Rath an die Hand zu gehen, daß es für solche Fälle esandtschaft in Rom einen mit n verttauten Fachmann zur Seite zu stellen. Um diese Absicht kündigen, kam ich hierher und hätte dies auch gethan und müssen, ohne dazu angeregt zu werden. : Ich kann nicht diejenige Ansicht theilen, welche eine solche Ein richtung für überflüssig, für nicht zweckentsprechend halten möchte. Mir ist sehr wohl bekannt, wie die Engländer unterscheiden, w mitunter denjenigen Mann, den sie an die schafts Kanzlei stellen, zugleich beauftragen, ) hältnisse zu beachten und darüber zu berichten. Das mit der von mir angedeuteten Einrichtung. dauernd auf eine Reihe von Jahren den lich objektiv beobachten und unparteiisch wird auf eine gewisse Zeit für bestimmte hat das Letztere manche Vor es sich bewährt hat.

als angezeigt aner⸗

kannt wird, der dergleichen D

Spitze einer Gesandt⸗ die handelspolitischen Ver— ist aber nicht gemeint Dieser Mann soll entweder ganzen Verkehr ausschließ-⸗ berichtend wirken, oder er Zwecke entsendet. Vielleicht sehen, daß

züge, und oftmals habe ich ge ürde dem Be⸗

Mit einer solchen Einrichtung w