Architektur zeigt ein einfaches Erdgeschoß mit scheidrecht . deckten Fenstern, darüber im Hanphtoc n erl ebenfalls große, halbrund geschlossene, Fenster zwischen von Säulen getragenen Arkaden. . der Mitte der Hauptfagade öffnet sich zwischen wei nischengeschmückten Pfeilern eine dreibogige Loggia, hinter er sich über dem Repräsentationssaal eine das Ganze domi⸗ nirende Kuppel erhebt, deren Abschluß eine Kaiserkrone bildet.
Hennicke und van der Hude verlegen die Haupträume in die Querachse, an deren beiden Seiten sie je einen großen Hof annehmen. Auf breiten Treppen steigt man durch Erd— geschosse in das Hauptstockwerk hinauf, um dann durch den von Säulen umrahmten, mit Oberlicht erleuchteten Vorsaal in den Sitzungssaal zu gelangen. Hinter diesem reiht sich noch in derselben Achse die Restauration an, von der aus man eine breite Terrasse nach dem Königsplatz zu betritt. Die vier Eck— pavillons enthalten in derselben Etage die geforderten größeren Geschäftssäle. Aeußerlich erheben sich auf einem mit Rustika— Quadern gegliederten Untergeschosse zwei Stockwerke, die in ihrer Architektur an die Mareusbibliothek zu Venedig erinnern. Ueber dem Mittelkörper (Sitzungs- und Vorsaah hebt sich das Gebäude höher hinaus. Der Eindruck des Ganzen ist ein reicher und würdiger.
Der Entwurf von Kaiser und von Großheim zeigt in der Querachse des um vier Höfe gruppirten Planes zunächst in einem großen Kuppelraume die Haupttreppe, der sich der mit drei Flachkuppeln gedeckte, breit vorgelegte Vorsaal und dahinter der halbrunde Sitzungssaal anschließt. Von diesem gelangt man über einen Korridor auf eine Terrasse ins Freie. In der Längenachse schließt sich in der Flucht des großen Vorsaales links der Erfrischungssaal (246 Quadrat-Meter) und dahinter der Festsaal (430 Quadrat⸗Meter), rechts die Lesehalle (2460 uadrat⸗ Meter) und die Bibliothek (395 Quadrat-Meter) an. Die Styl— form des Aufbaues ist die römische Renaissance, die an dem vorspringenden Mittelkörper und den Eckpavillons zur reicheren Dekoration vorgekröpfte, Statuen tragende Säulen anwendet. Ueber einem einfacheren Untergeschoß erhebt sich nur ein reicheres Hauptstockwerk, dessen halbrunde, mit Säulen und Giebeldreiecken in kräftigem Profil dekorirte Fenster unter einander durch Statuen geschmückte Nischen verbunden sind.
Ein gleiches Streben nach äußerer Gruppirung und Her— vorbringung einer mehr gedrängten Silhouette zeigt das Pro— jekt von Ebe und Benda. Die, Verfasser haben den Ziegel⸗ rohbau beabsichtigt, den sie mit einer Fülle der überreich orna⸗ mentirten Terrakotten im Sinne und Style der Certosa bei Pavia beleben. Man findet hier wie dort die durch zwei reiche . gegliederten dreitheiligen Fenster mit ihrem Rahmen— werk, den Schmuck der Friese, Pilaster u. s. w. Eine reich ge— schmückte Arkadenhalle zieht sich um das ganze Erd- und Mezzaningeschoß herum und dient einer theils unter, theils neben den Fenstern angebrachten Freskenfolge zum Schutze. Die Hauptkuppel hebt sich in Form eines Tambours über das Ganze hinaus und schließt mit einer Kugelkalotte.
Den älteren Traditionen der Berliner Schule bleibt der Entwurf von Gropius und Schmieden treu. Hinter einer tiefen, offenen Vorhalle empfängt den Eintretenden ein ,. gedecktes Vestibul, von welchem man durch einen Foyer in den Sitzungssaal gelangt, Das Ganze ist um vier Höfe so grup— pirt, daß die sämmtlichen Haupträume im Erdgeschoß liegen. Mitteltheile und Eckkörper sind als höher hinaufgeführte Risa⸗ lite behandelt, unterscheiden sich aber sonst nur wenig von der einfachen Architektur der ganzen mit ihren halbrund geschlosse— nen Fenstern unten, welche auch im oberen Stockwerk nur durch Giebeldreiecke und seitliche Einfassung dekorirt sind. Ein von hohen Konsolen getragenes, tiefen Schatten gebendes Haupt⸗
esims mit Attika darüber, schließt das Ganze ab. In der Hauptfagade liegt eine tiefe polhchrom behandelte Vorhalle mit drei Oeffnungen gegen die Straße, deren mittlere nach den In⸗ tentionen der Künstler eine Germania aufnehmen soll, während vor den beiden anderen je eine Reiterstatue gedacht ist. leber dieser Halle erhebt sich aus der Dachlinie die abweichende flache Außenkuppel des Vestibuls. Aquarellen von inneren Theilen zeigen die tiefe Farbensättigung, die für die Dekoration der Räume üherall beabsichtigt ist.
Aehnlich wie bei Gropius und Schmieden findet sich die strenge Richtung noch in Spielbergs Entwurf vertreten; mehr auf malerische Wirkung des Ganzen 6 Fingerling in einer weit ausgedehnten Anlage, aus deren Mitte eine schlanke, an das Pantheon in Paris erinnernde Kuppel auf⸗ steigt, und Orth, bei dem sich dagegen alles der einen mächtig entwickelten, das 9 beherrschenden Kuppel unterordnet. An dem Entwurf von Ende und Boeckmgnn ist ein Kreis— segment für die äußere Grundrißlinie des Mitteltheiles der Rückseite gewählt, auf welchem fich im oberen Geschoß eine Kolonnade von gekuppelten Säulen erhebt.
die Stellung derselben, ob sitzend oder stehend,
Die Ausstellung der Konkurren skizzen zu einem Goethe⸗Denkmal für Berlin.
In der Rotunde des Königlichen Museums ist am 11. Mai die Ausstellung der Entwürfe deutscher Bildhauer für das in Berlin zu errichtende Goethe⸗Denkmal, unter welchen der zur Ausführung geeignetste auszuwählen ist, eröffnet. Das Kon⸗ kurrenzschreiben des Denkmaäͤlkomite's, dessen Vorstand aus den Herren Prof. Hotho, Prof. Märcker, Prof. Grimm, Geh. Ober— Reg.⸗-Rath v. Löper, Maler A. Ewald, den Geh. Reg. Räthen Hitzig u. Dielitz und Prof. Albert Wolff, zusammengesetzt ist, hatte im September des vorigen Jahres ein Konkurrenzaus— schreiben erlassen, welches sich nüt der Aufforderung, Entwürfe einzusenden, an alle deutschen Bildhauer innerhalb und außer— halb des Deutschen Reiches wandte.
Der Gedanke der Errichtung eines Goethe⸗-Denkmals in Ber— lin datirt aus der Zeit der Feler des hundertsten Geburtstages des Dichters; aber erst gelegentlich der Errichtung eines Denk— mals für Schiller vor dem Königlichen Schauspielhause wurde jener Gedanke wieder aufgenommen und geschahen Schritte zu seiner praktischen Verwirklichung. Dieselbe Förderung, welche von Seiten Sr. Majestät des Kaisers und Königs als Prinz-Regenten von Preußen und der Stadt Berlin durch Zu— schuß von je 10,00 Thlrn. zu den Denkmalskosten die Sache des Schillermonumentes erhlelt, wurde auch der des Goethe⸗ Denkmals zu Theil. Weitere Sammlungen haben die Gesammt. summe der zur Herstellung des Werkes verfügbaren Mittel bis zur Höhe von 30,000 Thalern gebracht.
Nachdem man von dem ursprünglichen Plane, die Statue Schillers und Goethe's und, wie ein anderes Projekt wollte, auch Lessings neben einander aufzustellen, wieder abgegangen, ist von Seiner Majestät dem Kaiser und Könige für die Aufstellung des Goethe-Denkmals ein Platz im Thier— garten an dem zwischen dem Brandenburger Thor und der Lennestraße , Promenadenwege bestimmt worden.
Die Statue des Dichters ist auf 8 Fuß . festgesetzt. Uũeber
d, die Tracht, die Alterstufe, die Form und n,, des Postaments und seiner Umgebung ist den konkurrirenden Bildhauern volle Freiheit gelassen. ; .
Als Material der Ausführung ist für die Statue der Marmor bestimmt. Das Konkurrenz⸗Ausschreiben stellt den Bewerhern neben dem Auftrag zur monumentalen Ausführung des als besten erkannten Entwurfs drei Prämien von je 40 Friedrichsd'ors für die Urheber der drei besten in Aussicht.
Der Einladung zur Betheiligung an dieser Konkurrenz ist außerordentlich lebhaft entsprochen worden. Von 49 deutschen Bildhauern sind im Ganzen 50 Denkmalskizzen eingesendet. Zwei derselben haben . gemeinsam arbeitende Künstler als Urheber.
Die Einsendungen von Berliner Bildhauern sind die zahl⸗ reichsten, nämlich: 39). Dann folgt in Bezug auf die Größe der, Betheiligung Wien mit 8, Dresden mit 2, Rom mit 2, München mit 1, Karlsruhe mit 1, Bonn mit 1, Stuttgart mit 1, Danzig mit 1, Muͤnster mit 1, Kissingen mit 1 und Hamburg mit 1 Projekt. t
Die Berliner Bewerber sind: Manger, Calandrelli, ü Brodwolf, Pohlmann, Pohle, Dorn, Pfuhl, Richter, Gilly, Genutat, Büchting, Moser, Schmitz, Gradler, Begas, M. Schulz, Hornberger, Tendlau, Encke, Selbach, Siemering, Schaper, Steiner, Wiese, Otto, Kramer, Sußmiann-Helborn, Bauch, die Wiener: Silbernggl, Bitterich, Weyr, Helmer, Wagner, Pilz, Costenoble, Cesar, die Römer: E. Wolff und Beer; die Dresdner: Andresen, zusammen mit Freye, und Don— dorf, aus Karlsruhe: Steinhäuser und Lessing; aus München: Schmidt; aus ö Müller, aus Münster: Fleige, aus Danzig: Freitag; aus Bonn: Küppers; aus Kissingen: Arnold.
Die Art und Gestalt der Denkmalsentwürfe ist sehr man⸗ nigfaltig. Eine nicht geringe Zahl derselben stellt sich als eine . dekorative Anlage dar, in welcher der Urheber für die Statue oder das ganze Monument sich selbst den architek⸗ tonisch⸗plastischen Hintergrund, bald in einer weiten Halb— rundwand mit Ruhesitzen, balb in Triumphbögen, Brunnen, reichen Nischen, oder Säulenhallen geschaffen hat. Andere be⸗ schränkten sich wieder ausschließlich auf das Denkmal, als aus Postament und Statue bestehend. Letzteres erfuhr in den meisten Fällen eine sehr reiche Schmückung, theils mit Reliefs, theils mit Vollfiguren und Gruppen, welche sich bei einigen unmittelbar mit dem architektonischen Körper des Sockels ver⸗ bunden, bei anderen dagegen frei und losgelsst von diesem das Monument selbst in einiger Entfernung umgebend zeigen.
ast ebensoviele zeigen die Gestalt des Dichters stehend als sitzend. Neben Denen, die ihn im hohen Greisenalter auffassen, fehlt es nicht an Solchen, welche den Jüngling aus den ersten Jahren in Weimar oder den vollgereiften Mann der italleni= schen Reise wählten. Vorwiegend ist er im Kostüm seiner Zeit, ier im gestickten Frack, dort in dem langen Rock der letzten eriode, oft mit dem Hantel darüber drapirt, seltener in an⸗ tiker, mehr oder weniger idealer Tracht dar gesle 1
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
Königlich Preusisch
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Berlin, Dienstag den 21. Mai, Abends.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem General ⸗Major a. D., Gaede zu Stettin, bisher Commandeur der 5. Artillerie⸗Brigade, und dem Obersten z. 6. Baron von n ,. en, genannl Wolff, zu Berlin, bis⸗ her Vorsteher der Geheimen , ,,, den Rothen Adler⸗ Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Rechtsanwalt und Notarius, Justiz Rath Hauschteck zu Stettin, den Rothen Adler: Orden dritter Klasse mit der Schleife,; dem Sanitäts- Rath und Kreisphysikus Dr. Dick zu Urft, Kreis Schleiden, und dem eineritirten Pfarrer Miltz zu Geilenkirchen den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem , Kommerzien-Rath Güttler zu Reichenstein, Kreis Frankenstein, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; dem Hof⸗Pianoforte⸗Fabrikanten Stoecker zu Berlin und dem Apotheker Treu zu Stendal den , . Kronen-Orden vierter Klasse; sowie dem Kreisgerichtsboten Gaertner zu Rinteln, deni Schulzen Florian zu Bischofs—
walde, Kreis Neisse, und dem Schulzen Witte zu Weggun,
Kreis Templin, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deutsches Reich.
Zu Alexisbad, im Herzogthum Anhalt! wird am 1. Juni cr. eine Telegraphenstation mit beschränktem Tagesdienste — für die Monate Juni bis incl. September jeden Jahres, dem öffentlichen Verkehr übergeben werden.
Halle a. S., den 20. Mai 1872. k
Kaiserliche Telegraphen ⸗Direktion.
Bei der Kaiserlichen Telegraphenstation zu Aachen wird vom J. Juni bis ult. September er. der halbe Nachtdienst eingeführt werden. Cöln, den 17. Mai 1872. . Kaiserliche Telegraphen ⸗Direktion.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den außerordentlichen Professor Dr. Richard Greeff in Marburg zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der dortigen Universität; und
Den zum Abtheilungs⸗Dirigenten in Neumarkt ernannten Kreisrichter Töpfer in Trebnitz zum Kreisgerichts-Rath zu ernennen;
Dem Medizinal⸗Neferenten bei der Landdrostei zu Osna—
Prück, Land- und Bbergerichts Physikus Sanitdts -Rath
Dr. Wimmer, den Charakter als Medizinal-⸗Rath; Den Polizei⸗Assessoren Krieger, Holder⸗Egger und Sentzke zu Berlin den Charakter als Polizei⸗Rath; sowie Dem Banquier Aron Heymann zu Stolp den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen.
Berlin, 19. Mai. Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl von Preußen
ist von Schloß Glintke nach Wiesbaden abgereist. Berlin, 21. Mai.
Se. Königliche Hoheit der Prinz Adalbert von Preußen ist am 19, nach Karlsbad abgereist.
Gesetz, betreffend die Erhebung von Marktstandsgeld. Vom 26. April 1872.
Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit ustinimung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, was folgt:
S. 1. Für den Gebrauch öffentlicher Plätze und Straßen zum i n von Waaren auf Messen und Märkten 2. eine Abgabe Marktstandsgeld). nur unter Zustimmung der Gemeinde und Gench— . der Bezirks Regierung . nach Maßgabe dieses Gesetzed n, oder, wo sie besteht, erhöht werden.
5. 2. ie Höhe des Marktstandsgeldes (8. J.) ist nur nach der Größe des vom Feilbietenden zum Marktstande gebrauchten Raumes und nach der Dauer des Feilbietens zu bestin men. Sie darf den Satz von 2 Sgr. für das Guadratmeter und den Tag des Feilbie⸗ tens nicht ö
Wie diese orschrist auf Gegenstände, die weder auf Tischen, noch in Buden, Kisten, Fäsfern, Körben, Haufen u. s. w. feilgeboten werden, anzuwenden, und in welcher Weise das Markt⸗
andsgeld für Gegenstände, welche bei geringem Werthe einen großen
aum einnehmen, verhältnißmäßig geringer festzusetzen ist, kann in den betreffenden Tarifen mit Genehmigung der Bezirks Regierung (Landdrostei) besonders bestimmt werden.
In ,. Weise ist über die Anwendung der Vorschrift des 7 Absaßes auf Bruchtheile des Quadratmeters Bestimmung zu reffen.
„S. 3, Unter den Marktstandsgeldern (88. 1. und 2) ist die Miethe für Buden, Zelte, Tische, Unterlagen Stangen oder sonstige . en / . den Verkäufern zum Hebre hug überlassen wor⸗ en, ni egriffen. :
Es steht einem Jeden frei, ob er sich der ihm selbst zugehörigen Vorrichtungen bedienen oder solche von Anderen entnehmen will.
8§8. 4. Die Tarife zur Erhebung von Marktstandsgeld müssen während der Meß⸗ und Marktzeit zu Jedermanns Einsicht auf den zum Feilhalten bestimmten Plätzen und Straßen aufgestellt sein, und es . außer den darin bestimmten Abgaben keine andern erhoben werden.
Die Erhebung darf nur auf der Verflaufsstelle, nicht aber schon beim Eingange der Waaren in den Marktort stattfinden.
S. 5. Wo es für nothwendig erachtet wird, können die Markt⸗ standsgelder, sowehl die schon bestehenden, wie in Folge dieses Ge- seßzes etwa neu eingeführten, nach Anhörung der Gemeinde von den Bezirksregierungen (Landdrosteien), den §5§. 2. 3 und 4 enisprechend, ermäßigt und anderweit regulirt werden.
Beruht aber das Hebungsrecht auf einem besonderen Rechtstitel und widerspricht der Berechtigte, so bleibt die Ermäßigung oder ander weite Regulirung den Ministern des Handels und der Finanzen vor— behalten. In diesem Falle ist für den dem ö erwachsenen Ausfall Entschädigung zu gewähren, insofern nicht die Berechtigung 3 oder einer Gemeinde innerhalb ihres Gemeinde Bezirks zusteht. ;
Bevorzugungen, welche bei Entrichtung von Marktstandsgeldern stattfinden, können aufgehoben werden, insofern sie nicht auf beson« derem Rechtstitel beruhen. .
§. 6. Wer Marktstandsgeld erhebt oder erheben läßt, von welchem er weiß, daß es gar nicht oder nur in geringerem Betrage zu ent— richten ist, hat für jeden Uebertretungsfall eine Geldstrafe bis zu 50 Thlr. oder im Unbermögensfalle verhältnißmäßige Haft verwirkt.
8§8. 7. Alle den Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes ent— egenstehenden allgemeinen und besonderen Vorschriften, insbesondere ie Verordnung über die Marktstandsgelder vom 4. Oktober 1847 (Ges.-S. S. 395) werden hierdurch außer Kraft geseßzt. ö.
Ueber die Ausführung dieses Gesetzes haben die Minister des Handels und der Finanzen nähere Anweisung zu ertheilen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 26. April 1872.
(L. S.) Wilhelm.
Fürst v. Sismarck. Gr. v. Roon. Gr. v. Itzenplitz. v. Selchow. Zugleich für den Justiz⸗Minister Gr. zu Eulenburg. Camphausen. Dr. Falf.