1872 / 119 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 May 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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des englischen Ministeriums in dieser Angelegenheit den herge⸗ brachten freundschaftlichen und Verkehrsbeziehungen zwischen Deutschland und Großbritannien und den Verträgen entspreche und seinerseits dafür eintreten, daß die dem deutschen Vieheyport nach England auferlegten Beschränkungen so bald als moͤglich wegfallen. Die Petitlons⸗Kommission empfahl den Uebergang zur Tagesordnung. Dagegen beantragte Freiherr von Zedlitz, unter Hinweis auf die Bedeutung der Viehausfuhr für die ge— nannten Orte, die Petitionen dem Reichskanzler mit dem Er— suchen zu überweisen, auf die englische Regierung dahin einzu— wirken, daß die durch die Verordnung vom 28. Dezember v. J. der Viehausfuhr aus Deutschland auferlegten Beschrän⸗ kungen wenigstens für die genannten Häfen aufgehoben werden. Nach kurzer Debatte, an der sich der Staats—⸗ Minister Delbrück und der Abg. von Behr betheiligten, wurde der Antrag der Kommission angenommen. Der Rechtsanwalt Dr. Blum in Leipzig petitionirt: Es möge noch vor dem Ein⸗ tritte der bevorstehenden Reichsstrafprozeßordnung eine transi⸗ torische Gesetzesbestimmung erlassen werden, wonach die Ver⸗ jährung des Strafvollzuges (8. 70 des R.Str.G.-B.) auch in Stagten, in welchen dieses Institut der Verjährung bisher nicht bestand, 3 die vor Einführung des Reichsstrafgesetzbuches beziehungsweise Strafgesetzbuches für den Norddeutschen Bund erlassenen Strafurtheile, mit Beginn des Laufs der Verjährung vom Eintritt der Rechtskraft des Urtheiles, Anwendung ö Auf Antrag des Referenten Abg. Kiefer beschloß das Haus, die Petition dem Reichskanzler zur Berücksichtigung bei etwa künftig eintretender Revision einzelner Bestinmiungen des Reichsstrafgesetzbuches zu überweisen. Die Magdeburger Feuerversicherungs⸗Gesellschaft hält sich durch einen Wer. es Reichskanzler⸗Amtes für beschwert, welcher in Betreff der An— wendung des Reichsgesetzes vom 11. Juni 1870, betreffend die Kommanditgesellschgft auf Altien und bie Aktien- gesellschaften, am 24. Dezember 1871 ergangen ist. Sie stellt in erster Linie die Bitte, der Reichstag wolle den Herrn Reichs⸗ kanzler zur Abänderung seiner Verfügung auffordern, eventuell wünscht sie, daß der Reichstag eine authentische Interpretation des bezeichneten Reichsgesetzes, speziell der 5. 2 und 3 desselben in dem Sinne veranlasse, daß Versicherungs-Institute auf Aktien der Einholung der Staatsgenehmigung enthoben sein sollen. Der Abg. Lesse bat um baldige Vorlegung des lange erwarteten Versicherungsgesetzes. Der Staagtsminister Delbrück erklärte, daß er, so viel an ihm liege, dahin wirken werde, daß das Gesetz in der nächsten Session vorgelegt werde. Ueber die Petition wurde zur Tagesordnung übergegangen. Desgleichen über eine große Zahl von Petitio— nen selbstständiger Gewerbtreibender, welche Wiedereinführung von Paßvorschriften für die Gewerbsgehülfen, Wiedereinfüh— rung von Arbeitsbüchern, Aufhebung des §. 110 der Gewerbe— ordnung, Erlaß von Strafbestimmungen für ungehorsames und widerspenstiges Hilfspersonal der Gewerbtreibenden und Errichtung von Handwerkerkammern nachsuchen. Der Vor— stand der Synagogengemeinde zu Lyck in Ostpreußen bittet den Reichstag, dahin zu wirken, daß das Deutsche Reich seinen Ein— fluß in Rumänien geltend mache, den unaufhörlichen Judenverfolgungen ein Ende zu setzen. Nach längerer Debatte, an der sich die Abgg. Dr. Bamberger, Miquel, Lasker, Windthorst (Meppen), von Kusserow, der Bundes⸗Kommissar Geheimer Legations-⸗Rath Dr. Hepke, sowie der Referent Abg. von Bunsen betheiligten, beschloß das Haus nach dem Antrage des Abg. Bamherger, punter Anerkennung der bisher von dem Herrn Reichskanzler in Sachen rumäͤnischer Judenverfolgungen ge— thanen Schritte denselben aufzufordern, in gleicher Weise wie bisher bestrebt zu bleiben, Alles zu thun, was nach der Sach— lage statthaft erscheinen mag, der Wiederholung der jüngst vor— gekommenen Ausschreitungen für die Zukunft vorzubeugen.«

In der heutigen (24) Sitzung des Reichstages, wel⸗ cher am Tische des Bundesrathes die Staats. Minister Delbrück und von Fäustle, der General-Postdirektor Stephan, der Prä— sident Dr. Friedberg, der Geheime Ober⸗Regierungsrath Dr. Michaelis und mehrere andere Bundesbevollmächtigte und Kom— missarien beiwohnten, sollte in erster Linie der Gesetzentwurf, betreffend die Einrichtung und die Befugnsͤsse des Rechnungshofes, zur Berathung kommen. Mit Rücksicht auf die geringe Zahl der anwesenden Mit⸗ glieder wurde von mehreren Seiten der Wunsch laut, diese Be⸗ rathung erst als zweiten Gegenstand auf die Tagesordnung zu setzen. Der Abg. Lasker trat dieser Ansicht entgegen, und hielt es für besser, durch Konstatirung der Beschlußünfähigkeit des Hauses die Mitglieder . zahlreicheren Erscheinen in der nächsten Sitzung aufzufordern. In Folge dieser Bemerkung ließ der Präsident Br. Simson den Kanmiensaufruf vornehmen, der die Anwesenheit von nur 141 Mitgliedern ergab. Die Sitzung wurde in Folge dessen geschlossen und die nächste auf Freitag, 12 Uhr, anberaumt.

Das gestern ausgegebene Amtsblatt der Deut⸗ schen Reichs-Postverwaltung« enthält die Ausführungs— bestimmungen zu dem am 19. April d. J. zwischen Deutsch— land und Spanien abgeschlossenen und mit dem 1. Juni d. J. in Kraft tretenden Postvertrag.

Nach der letzten Notiz über die Ausprägung von Reichs⸗Goöoldmünzen waren bis zum 4. Mai d. J. in den Münzstätten des Deutschen Reiches in Zwanzigmark⸗Stücken 1184675720. Mark ausgeprägt worden. In der Zeit vom 5. bis 11. Mai d. J. sind ferner in solchen Stücken geprägt in Berlin 4022, 380 Mark, in Hannover 1,067,920 Mark, in Frankfurt a. M. 17503500 Mark, in München 799,580 Mark, in Dresden L954,189 Mark, in Stuttgart 206380 Mark, in Karlsruhe 252, 0900 Mark und in Darmstadt 2993400 Mark. Die Gesammtausprägung stellt sich daher bis 11. Mai d. J. auf 127,914,560 Mark.

. Durch Kabinets⸗Ordre vom 18. April d. J. ist be— stimmt worden, daß die Offiziere für den Friedensstand des Eisenbahn-⸗Bataillons in der Regel aus dem Ingenieur— Corps, bei welchem sie à la suite gefuͤhrt werden, entnommen werden sollen. Es ist jedoch gestattet worden, behufs Dienst⸗ leistung hei dem Eisenbahn-Bätaillon geeignete Offiziere auch anderer Waffen zu kommandiren, doch müssen diese mindestens Jahre als Offiziere gedient haben. Bei der Auswahl dieser Offiziere soll, so weit als angängig, auch eine gewisse technische Vorbildung berücksichtigt werden.

Die Konferenz, welche von dem Minister der geist— lichen 2c. Angelegenheiten zur Berathung über wichtige Fragen des Polksschulwesens beabsichtigt ist, wird in der ersten Hälfte des Juni stattfinden. Außer den Schulräthen der ver— schiedenen Provinzen, Seminar⸗-Direktoren u. s. w. sollen noch andere Personen, insbesondere auch Abgeordnete der verschie⸗ densten Richtungen, eingeladen werden. Die Konferenz wird n, damit die Verhandlungen nicht zu schwerfällig werden,

ie Zahl von einigen zwanzig Personen nicht überschreiten können. Sie beschränkt sich selbstverständlich nicht auf eine Konfession, vielmehr werden auch katholische Mitglieder daran theilnehmen. Als Hauptfragen dürften besonders zwei auf⸗ treten: einmal die Untersuchung, inwieweit die Grundsätze der sogenannten » Regulative« einer Abänderung bedürfen, und dann die umfassendere Frage, wohin überhaupt die Anschauun⸗ gen in Betreff des künftigen Volksunterrichtsgesetzes gehen. Die Konferenz wird also ein orientirender Schritt fuͤr die Arbeiten zum Unterrichtsgesetz sein.

Die in Preußen Ende April d. J. vorhandenen Se— minare und deren Direktoren ergiebt die nächfolgende Uebersicht: . Prov. Preußen: Braunsberg, kath. Dr. theol. Treibel Pr. Eylau, ev., Mahraun Waldau, ev., Maaß Angerburg, ev., Skrodzki Karalene, ev., Triebel Berent, kath.. Damrolh Marienburg, ey, Vorowsky Pr. Friedland, ev., Schultz Graudenz kath. Jordan.

II. Prov. Brandenburg: Berlin, ev. Dr. Schneider Köpenick, ey, Schaller Kyritz, ev., Kietz Oranienburg, ev, Dr. Crüger Alt⸗Döbern, ev, Kern Drossen, ev, Schulze Neu— zelle, ev., Heiber.

Prov. Pommern: Cammin, ev., Trinius Pölitz, ev,

Crüger Pyrit, ev. Supprian Bütow, ev., Kahle Csslin, ev / Bethe Dramburg, ev., Sperber Franzburg, ev, Siegert.

IV. Prov. Posen: Kozmin, ey, Dr. Kriele Paradies, kath., Dr. theol. Warminski Posen, kath., Lic. theol. Speers Brom⸗ berg, ev Giebe Exin, kath., Kubowiez.

Prop. Schlesien: Breslau, kath. Marks Habelschwerdt, kath. Dobreschke Münsterberg, ev., Holtsch Steinau, ev., Wendel Bunzlau, ev, Lang Liebenthal, kath., Klose Reichen⸗ bach O. L. ev., Seidel Creutzburg, ev. Semeräk Ober⸗Glogau, ö. Schäfer Peiskretscham, kath., Kokott Pilchowißz kath.,

rann.

XI. Prov. Sachsen: Barby ev. Schwarz, Halberstadt, ev / Dr. Steinberg, Osterburg, ev., Eckolt, Eisleben, ev. Clinge⸗ stein, Elsterwerda, ev, Matern. Weißenfels, ev. Schorn, Erfurt, ev. Naumann, Heiligenstadt, kath., Schulz.

VII. Prov. Schleswig-Holstein: Eckernförde, ev, Eis— mann, Tondern, ev., Richter, Segeberg, ev., Lange.

VIII. . Hannover; Hannover, ev., Muller, Al— feld, ev., Dr. Schumann, Hildesheim, kath. Wedekin, Lüne—

burg, ev, Landsberg, Neuenhaus, resorm., Fokke, Osnabrück,

ev. Schüren, Stade, ev., Flügge, Aurich, ev., van Senden.

l. Prop. Westfal en: Langenhorst, kath., Lechtappe, Büren, kath., Dr. Kayser, Prof. Petershagen, ev., Vormbaum, Hilchenbach, ev., Böckler, Soest, ev. Fix.

Pxreöv., Hessen-Nassau: Fulda, kath., Ebert Hom— berg, ev., Dömich Schlüchtern, ev, Stamm Montabaur, kath. Kehrein Usingen, ev. Hardt.

XI. NRheinprov, und Hohenzollern: Boppard, kath., Lr; Dapper = Neuwied, ev., Bode Kempen, kath., Ostertag = Mörs, ev., Hildebrand Brühl, kath., Alleker.

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B. Lehrerinnen Seminare: I) . Brandenburg: Berlin, ev. Merget 2) Prov. Po sen: Posen, Hr. Barth 3 Prov. Sachsen: Droyrßig, ev., Kritzinger 4 Prov. Westfalen: Münster, kath., Spiegel, 5) Paderborn, kath., Richter.

Außer vorstehenden 78 Seminarien bestehen noch zur Ausbildung von evangelischen Elementarlehrern die Hülfsseminare zu Königs- berg i: Pr Henning Friedrichs hof, Reg.-Bez. Königsberg, Snoy Gingst auf Rügen, Schenk Trarbach, Reg. Bez. Coblenz, Franz ng tte, Reg. Bez. Düsseldorf, Imhäuser. Für katholische Ele= mentarlehrer zu Osnabrück, Schade. Für jüdische Elementaärlehrer: Berlin, Horwitz Hannover, Dr. Frensdorff Münster, Hr. Kro— ner Cassel, Dr. Adler.

Dur Ausbildung von Lehrerinnen und Erzieherinnen bestehen außerdem noch mehrere Privat- Institute und auch städtische höhere Töchterschulen mit entsprechenden Klassen. Die Abgangsprüfungen dieser Zöglinge werden durch von der Staats⸗Behörde eingesetzte e hoh hn ssonni unter Vorsitz eines Königlichen Kommiffarius abgehalten.

Der Chef der technischen Abtheilung für die Artillerie— Angelegenheiten im Kriegs⸗Ministerium, Mitglied des General⸗ Arxtillerie⸗Komites, Oberst Wesener, ist am 19. d. M. zu Clarenz in der Schweiz gestorben.

Das Bezirks- Kommando des Reserve-Land—⸗ wehr⸗Bataillons (Berlin) Nr. 35 besteht aus 1 Com— mandeur, 2 Stabsoffizieren, aus 7 Abtheilungs⸗Vorstehern und Dezernenten, 1 Adjutanten, 1 Stabsarzt, 1 Zahlmeister und 96 Mann (darunter 18 Feldwebel, 5 Sergeanken und 8 Unter⸗ offiziere) Bestimmungsmäßig vorgesehen sind zur Aushülfe 57 Schreiber und 130 Ordonnanzen, die zu verschiedenen Zeiten vom Garde Corps zu kommandiren sind. In der Kontrole des Bezirks-Kommandos befinden sich durchschnittlich: 850 in den Bezirk des Reserve-Landwehr-Bataillons einrangirte Offi— ziere der Reserve und Landwehr (inkl. Garde), 200 von aus— wärtigen Bezirken nur zeitweise zur Kontrole hierher über— wiesene Offiziere des Beurlaubtenstandes, 750 inaktive Offiziere (inkl. Stabsoffizieren, Offizieren zür Disposition und solchen Offi⸗ . außer Dienst, die in Betreff einer eventuellen Verwen⸗ ung im Kriege kontrolirt werden), 34,900 Mann chierunter befinden sich 1200 Offizier⸗Aspiranten, d. h. die das Qualifi⸗ kations-⸗Attest besitzen) (Feldwebel, Unteroffiziere und Gemeine). Das Bureau zerfällt in 6 Abtheilungen.

Den partiellen Strikes der Maurer- und Zimmer— gesellen traten Ende April d. J. die Maurer- und Zimmer⸗ meister mit einem allgemeinen Arbeitsa uss chluß entgegen.

In der Folge wurde zwischen den Kommissarien der zu einem Meisterbureau vereinigten Maurer- und Zimmermeister und den Abgesandten der hiesigen Ortsvereine der Maurer und Zimmerer eine Vereinigung angebahnt und nachstehende Ar⸗ beitsbedingungen vereinbart:

§. 1. Die Normal⸗Arbeitszeit dauert 19 Stunden, d. h. dieselbe beginnt Morgens 6 Uhr und endigt. Abends 6 Uhr, mit 3 Stunde Frühstückszeit von 8— 9 Uhr, mit einer Stunde Mittag von 12 bis L Uhr und z Stunde Vesper von 4— 5 Uhr, so daß wirklich 10 Stunden gearbeitet werden.

Im Winter dauert die Normal-Arbeitszeit 8 Stunden, falls nicht durch Licht⸗ und Witterungsverhältnisse bedingt, eine andere gegen— seitige Vereinbarung getroffen werden sollte. .

8§. 2. Für die zehnstündige Arbeitsleistung wird jedem Gesellen, je nach seinen Fähigkeiten und Leistungen ein Tagelohn von 1 Thlr. 10 Sgr. bis 1 Thlr. 15 Sgr. gezahlt.

8§. 3. Nach diesem Lohnsatze, repartirt auf 10 Arbeitsstunden, werden dem Gesellen die Ueberstunden bezahlt und die Minderstunden in Abzug gebracht.

§. 4. Nachtarbeit zählt von des Abends 9 Uhr bis des Morgens 5 Uhr, und wird jede Stunde mit 1 Sgr. mehr wie die Tagesstunden bezahlt; nimmt eine Arbeit die, ganze Nacht, in Anspruch, so wird eine Stunde zur Erholung gewährt, welche bei der Lohnzahlung nicht in Abzug gebracht wird. 3

85. Während der langen Arbeitszeit von 6—6ã Uhr wird an den Sonnabenden um 5 Uhr und an den Heiligabenden um 4 Ahr Nachmittags Feierabend gemacht, der Tag für voll bezahlt, jedoch fällt die Vesperzeit an diesen Tagen fort.

§8. 6. Sollte an Sonn und Feiertagen gearbeitet werden, so wird 2 Stunden früher als an den entsprechenden Werktagen Feier⸗ abend gemacht, diese Stunden werden jedoch als Arbeitsstunden mit bezahlt. 9 7. Ohne vorherige Kündigung können sowohl der Arbeitgeber als dessen Stellvertreter den Gesellen am Abend eines jeden Tages entlassen; ebenso ist der Geselle berechtigt, am Schlusse eines jeden Arbeitstages seine Entlassung J verlangen. In der Regel soll aber die Entlassung nur Sonnabends statthaben. ö

Wird ein Geselle im Laufe des Tages entlassen, so wird ihm der Lohn bis zum Abend des Entlassungstages gezahlt, es sei denn, daß die Entlassung in Folge von Trunkenheit oder wegen Widersetzlichkeit gegen den Arbeitgeber oder dessen Stellvertreter oder aus Sicherheits- rücksichten gegen seine Kameraden , . müßte. .

Fordert ein Geselle an einem Abend vor dem Zahlungstage seine Entlassung, so findet die Lohnzahlung erst am Zahlungstage statt.

Stellt ein Geselle die Arbeit inmitten der Tageszeit ein, ohne

porher die Abgangszeit angezeigt zu haben, so hat er für diesen Tag keinen Lohn zu beanspruchen.

§. ür Arbeiten über Land wird eine Lohnzulage gewährt, welche für jeden einzelnen Fall besonders zu vereinbaren ist.

Verlin, im Mai 1872.

Die Generalversammlung der Ortsvereine der Maurer und Zimmerer vom 10. Mai er. acceptirte diefe Bedingungen und beschloß die Wiederaufnahme der Arbeit für den 13. Rai er. Um auch den nicht zu den genannten Ortsvereinen gehörigen Maurxern und Zimmerern Gelegenheit zur Wiederaufnahme der Arbeit zu geben, erklärte sich der Meisterbund bereit: alle in dem Bureau des Bundes, Charlottenstraße 42, sich melden⸗ den Maurer und Zimmerer, welche unter den festgestellten Be⸗ dingungen in Arbeit zu treten geneigt seien, gegen Lösung der entsprechenden Arbeitskarte zur Arbeit zuzulassen.

Bis zum Mittage des 22. d. M. hatten in dem Meister⸗ bureau 1650 Maurer und 900 Zimmerer Arbeitskarten er— halten. Die Zahl der am 21. d. M. gelösten Karten betrug über 250 Stück.

Auf Westend sind in letzter Zeit die Chaussee⸗ und Straßenbauten in dem vom Herrn v. Schäfer ⸗-Voit zuerwor⸗ benen große Grunewaldsterrain in bedeutendem Maße geför— dert worden, so daß bald mit der Parzellirung wird begonnen werden können. Auf dem Höhenpunkte des vorderen Terrains ragt ein hölzerner Thurmbau empor, welcher in Art und Größe dem bekannten auf Viktorshöhe im Harze entspricht. Dies Westend⸗ Belvedere mit dem weiten kreisförmigen Platze, auf welchem dasselbe sich befindet, soll den Namen yFriedrich⸗Wilhelms⸗ Höhe« führen. Von dem fast 60 Fuß hohen Thuͤrme herab bietet sich ein großartiges Kreispanorama dar, vorn auf die iini Frontseite Berlins, hinterwärts über den Grunewald hinweg nach Potsdam, den Havelseen, Spandau u. s. w. Der Platz befindet sich inmitten des vorderen Theiles der neuen »Parkstraße⸗«, welche an der südlichen Grenze des Terrains sich bis zum Spandauer Bock hinzieht und über Witzleben hinaus die gerade Fortsetzung der Charlottenburger »Bismarckstraße« und somit den Abschluß der graden Straßenlinie vom Brandenburger Thore her bildet. In den Grunewald hinein führt ferner eine schon fahrbare Chaussee nach dem Thalkessel, wo die neuen Wasserwerke an— i ,. Einer der dort fertig gestellten großen Brunnen⸗ essel ist in den letzten Tagen mit einem Versüchs⸗Dampfwerke verbunden worden. Die , des Kessels hat die an— gestelltn Voruntersuchungen über Art und Ausdehnung der ier in einer Tiefe von 26—22 Fuß aufgefundenen unterirdi⸗ schen Wasserschicht bestätigt. Es hat sich er n, daß dieselbe das unterirdische Symptom einer großen Grundwasser⸗-Strö⸗ . von welcher der Teufelssee wieder ein offenes Synip⸗ om ist.

Am 25. und 26. d. M. wird zu Posen der Vereins—⸗ tag der Feuerwehren und Rettungs vereine der Provinzen Schlesien und Posen stattfinden. Bis zum 20. d. Mts. waren 116 Deputirte auswärtiger Vereine und Städte angemeldet. Es werden u. A. vertreten sein die Städte: Breslau, Gr. Strehlitz, Waldenburg, Hirschberg, Oels, Glogau, Sagan, Gleiwitz, Schweidnitz, Liegnitz, Bromberg, Meseritz, Schrimm, Schrodg, Kostrzyn, Schwiebus, Rakwitz, Rawicz, Schwerin a. W., Widzim.

Hannover, 22. Mai. Der General der Infanterie und Commandeur des X. Armee-Corps von Voigts-⸗Rhetz ist gestern Nachmittags nach Braunschweig abgereist.

Bayern. München, 21. Mai. Der Kriegs⸗Minister Frhr. v. Pranckh begiebt sich . nach Karlsbad. Für die Dauer seiner Abwesenheit ist das Portefeuille des Kriegs— ministeriums dem Generalmajor Fortenbach übertragen.

Hinsichtlich der diesjährigen Truppenübungen hat das Kriegs-⸗Ministerium nähere Anordnungen erlassen. Das von dem König unterm 9. d. genehmigte neue Exerzier⸗Neglement für die Infanterie und Jäger soll bis zum 30. August, inkl. des Bri⸗ gadeunterrichts, mit den gegenwärtig dienstpräsenten Chargen und Mannschaften eingeübt sein. Im Laufe des Septembers und der ersten Hälfte Oktobers sind Behufs der Einübung des Reglements von jedem Bataillon 280 Dispositions⸗Urlauber und Reservisten jüngerer Jahrgänge auf 20 Tage, dann die reservepflichtigen Landwehroffiziere und Landwehr - Offiziers⸗ Aspiranten, Unteroffiziere und Spielleute der Reserve auf 39 Tage einzuziehen. Weiter ergiebt sich aus dem Neskript, daß Uebungen der Landwehr in diesem Jahr nicht stattfinden. Für die letzten Tage des August sind von den Generalkommandos Garnisonsübungen, beziehungsweise mit gemischten Waffen, anzuordnen, Das Reskript wird den Generalkommandos und den Inspektionen für weitere einschlägige Verfügung mit dem Beifuͤgen eröffnet: daß der gründlichsten Detailausbildung, namentlich der jüngeren Offiziere, die größte Fürsorge aller