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merk — nicht geneigt ist, seinen Heimathsdienst aufzugeben und sein Heimathland zu verlassen. Wenn wir , Beamten haben woll⸗ ten, so mußten wir sie auch etwas höher a en, als es unter gleichen Verhältnissen in andern Bundesstaaten der Fall sein würde. Das aber liegt bei den Post- und Telegraphenbeamten nicht vor; ich be—⸗ streite durchaus, wie gesagt, die Analogie zwischen diesen beiden Kate gorien und kann nur bitten, diesen Antrag abzulehnen.
— Rücksichtlich des von den Kommissarien des Hauses an— geregten Organisationsplans für die telegraphischen Verbin⸗ dungen erklärte der Bundeskommissar Oberst Mey dam:
Dem Antrage, welcher unter Nr. H dem Hohen Hause vorliegt, wird seitens der Verwaltung nicht nur sehr gern, sondern auch eigent lich nothwendiger Weise entsprochen werden. Wenn später die zur Vervollständigung des Telegraphennetzes erforderlichen Mittel zu be⸗ antragen sein werden, wird von einem einheitlichen Plane auszugehen sein. Es wurden bereits früher derartige Vorarbeiten unternommen, es fehlte aber damals an den finanziellen Mitteln zur Ausführung, da die Zeitumstände hinderlich waren. Diejenigen Arbeiten, welche aus dem pro 1873 im Etat ausgebrachten 309, 000 Thlr. ausgeführt werden sollen, sind eigentlich schon die Vorläufer derjenigen Arbeiten und Anlagen, welche in den Organisationsplan gehören.
—= Nachdem der Abg. Schmidt (Stettin) den Antrag, den Reichskanzler aufzufordern, dahin zu wirken, daß neben den Militäranwärtern einer größeren Anzahl sprachlich gebildeter junger Leute aus dem Civilstande regelmäßig Aufnahme in den Telegraphendienst gewährt werde, motivirt hatte, nahm derselbe Bundeskommissar das Wort:
Meine Herren! Zu dem vorliegenden Antrage erlaube ich mir eine kurze Darstellung des gegenwärtigen Sachverhalts in dieser Frage zu geben. Es stehen grundsätzlich die Mehrzayl der Beamtenstellen in der Telegraphie den versorgungsberechtigten Militärs offen. Außer den versorgungsberechtigten Militärs werden junge Männer in der
Telegraphenverwaltung aufgenommen und angestellt, welche im All- gemeinen die Bildung eines Abiturienten von einem Gymnasium oper einer Realschule erster Ordnung besitzen, außerdem aber aller— dings den Nachweis führen, daß sie entweder irgendwelche der neuen Sprachen, namentlich Englisch oder Franzssisch mit Fertigkeit hand- haben, oder daß sie den Nachweis besonderer hervorragender Kenntnisse in den Leßren der Physik und der Chemie, spezlell in der Lehre von der Elektrizität und vom Galvanismus führen. Bisher sind jährlich im Durchschnitt 20 junge Leute dieser Art angenommen worden. Wenn in irgendwelchen Bestimmungen oder Berichten 6st worden ist »im 6 der Gnade, so Hat dies eine formelle Bedeutung, welche auf die geltenden reglementarischen Bestimmungen zurückzu⸗ führen ist Es sind nämlich nicht nur bei der Telegraphie, sondern in allen Verwaltungszweigen Stellen, welche haupisächlich den ver- sorgungsberechtigten Militärs zugänglich sind; für andere Anwärter, welche für die Laufbahn in dieser Beamtenkarriere angenommen werden, muß die Genehmigung Sr. Majestät mittelst eines Berichts, welcher jährlich ein m 4l erstattet wird, nachgesucht werden. Dieser Umstand hat aber bis jetzt nicht erschwerend für die Annahme und den Eintritt ungen Leute aus dem Civilstande in die Telegraphie gewirkt. Die jungen Leute können zu jeder Zeit eintreten; nur müssen sie sich gefallen lasseñ, daß die einen 5 oder 6, die anderen 10 Monate darauf warten, bis sie den definitiven schriftlichen Bescheid erhalten. Sie sind wirklich als Beamte aufgenommen. Es haben sich allerdings manche junge Männer gemeldet, welche glaubten, den Nachweis führen k können, besondere Kenntnisse der Art zu haben, wie ich sie vorhin ezeichnet habe, und es kam bisweilen vor, daß sie der Prüfung, welche mit ihnen angestellt werden muß, nicht genügten; aber that sächlich wird jeder junge Mann, der die nöthige Bildung und die nöthigen Kenntnisse nachweist, die ihn für die spezielle Verwendung in der Telegraphie ihn geeignet erscheinen lassen, mit Freuden in der Verwaltung aufgenommen.
— In Betreff der Betriebsausgaben für die Reichs—⸗
eisenbahnen in Elsaß-Lothringen erwiderte der Staats Minister Delbrück dem Abg. Oehmichen:
Der Herr Vorredner kann versichert sein, daß ich sehr glücklich sein würde, wenn es mir gewissenhafterweise möglich gewesen wäre, die Betriebsausgaben bei den elsaßlothringenschen Eisenbahnen niedriger auszubringen als sie im Etat stehen, also einen größeren Ueberschuß im Etat erscheinen zu lassen, als er hier steht. Ich erinnere zunächst aber daran daß es sich hier um einen Etat für zine Anstalt handelt, in Beziehung auf welche Erfahrungen, auf die sich sonst ein Etat mit mehr oder weniger Sicherheit gründen läßt, bei Aufstellung dieses Etats erst aus einer so kurzen und so exceptionellen Periode vor— lagen, daß man sie eigentlich als nicht wohl vorhanden an— sehen konnte. Dieser Etat ist in noch viel eminenterem Sinne, wie alle anderen Ihnen vorgelegte Etats, ein Voranschlag, für dessen Endergehniß ich durchaus nicht die Garantie übernehmen kann; es wird mich sehr freuen, wenn der Ueberschuß größer ist, als er hier ausgebracht ist, ich kann aber durchaus nicht eine Gewähr dafür übernehmen, daß der Ueberschuß wirklich aufkommt.
. Daß nun aber die Regiekosten, wie sie der Herr Vorredner be⸗ 1 hat, so unverhältnißmäßig hoch in Ansatz gebracht wären, as würde ich, wenigstens im Vergleich mit den Ergebnissen der preußischen Staatseisenbahnen nicht zügeben können. Sie sind hier in Ansatz gebracht mit rund 60 Prozent, während bei den preußischen Stagtsbahnen, ohne Einrechnung der neuerlich im preußischen Landtage festgesetzten Gehaltserhöhungen, die eine recht erkleck—= liche Summe ausmachen, die Regietosten betragen, und zwar: bei der Niederschlesisch Märkischen Bahn, die sich bekanntlich
325 Millionen Franes oder S6 666 666 Thlr. als
Main- Weserbahn 59s pCt. bei der Nassauischen Bahn 53,3 pCt., bei der , Vahn sb, pet, belapa 2 ee ge
60 pCt., wie er hier angenommen ist, keineswegs als hoch erscheint und ich wiederhole, daß ich für mein Theil recht zufrieden sein . wenn er wirklich innegehalten wird Daß bei den Elsaß-Lothringen— schen Eisenbahnen die Regieausgaben zum Theil höher sind, wie bei anderen, das beruht unter Anderm auf dem Umstande, wie ich bei Gelegenheit der Distussion des Telegraphen-Etats schon beiläufig zu erwähnen gehabt habe, daß dort relativ höhere Gehälter haben gezahlt werden müssen, als in Deutschland. Wir sind in der Lage gewesen, relativ nur sehr wenig von den früheren Beamten der 6 in den Dienst der deutschen Verwaltung übernehmen zu können, leider nur sehr wenige, und sind deshalb in der Nothwendigkeit gewesen,
esolden, als sie in Deutschland besoldet werden. Der Herr Vorredner ist sodann eingegangen auf die Summe,
Colmar nach Münster. Der Herr Vorredner hat vollkommen Recht,
ellt werden müssen.
Delbrück nochmals das Wort: entwurf vorgelegt werden wird, welcher einen Kredit begehrt einerseits
von Privatgesellschaften gebauten Bahnen zu übernehmen und zugleich, um den weiteren Ausbau, des elsässisch lothringischen Eisenbahnnetzes
welche, abgesehen von der zunächst gestellten Kreditforderung, als solche lands überhaupt, auszubauen sein werden. Ich glaube, daß dann
berührten Fragen gründlich zu erörtern.
haben folgenden Wortlaut: Deutschen Reichs für das Jahr 1872, vom 4. Dezember v. J. Reichs-
werden soll.
1. Grenzen hinaus. Er faßt ins Auge die Verwendung nicht vom 26. Februar und 10. Mai v. J. noch zu zahlenden Kriegs. Ent.
nicht blos der Kriegs-Entschädigung, sondern auch der von der Stadt . aris gezahlten Kontribution und des Netto ⸗Ertrages der in rankreich während des Krieges erhobenen Steuern und örtlichen ontributionen. Die Kriegsentschädigung beträgt fünf Milliarden
Franes oder 1333,30 00) Thlr., die am 3. März d. J. fällig ge⸗
wordenen Zinsen belaufen sich auf 150 Millionen Francs ab
40000, 0900 Thlr., die Kontribution der Stadt Paris betrug 200 Mil—
lionen Francs oder öss5ög0 C00 Thlr., die in Frankreich erhobenen
Steuern und nicht für besondere militärische Zwecke verwendeten ört.!
lichen Kontributionen haben, nach Abzug der Kosten ö die Verwal⸗
tung derjenigen Theile Frankreichs, in welchen sie aufgekommen sind, bis zum Final - Abschluß für 1871 ergeben 145786961 Thlr., macht
zusammen 1441 487,961 Thlr. .
Hierzu werden noch fünf Prozent Zinsen für drei Milliarden ,. vom 2. März d. J. ab bis zum Zeitpunkt der Zahlung dieser umme, eventuell bis zum 2. März 1871 treten.
Für allgemeine Zwecke des Reichs sind bereits erhebliche Sum—
men auf die Kriegsentschädigung angewiesen. Zuerst schon durch den
k1 vom 10. Mai vorigen Jahres selbst die Summe von
; J Kaufpreis für den
in Elsaß ⸗Lothringen belegenen Theil des der Ostbahn ⸗ Gesellschaft ge
. Eisenbahnnetzes. Sodann im Wege der Reichs⸗Geseßgebung n ar
durch das Gesetz vom 14. Juni v. J. (Reichsgesetzblatt S. 247
die Entschädigungen für die in diesem Gesetze näher bezeichneten
Kriegsschäden und Kriegsleistungen, welche auf etwa 36,700,506 Thlr.
zu veranschlagen sind,
durch das Gesetz von demselben Tage (Reichs -Gesetzblatt Seite 249
die in diesem Gesetze näher bezeichneten Entschädigungen an Rheder,
Ladungseigenthümer und Mannschaften der während des Kriege
aufgebrachten beziehungsweise in außerdeutschen Häfen zurückgehaltenen
Schiffe, im Betrage von ungefähr sechs Millionen Thalern,
urch das Gesetz von demselben Tage (Reichs- Gesetzblatt Seite 253 die Sunime von zwei Millionen Thalern zur Gewährung von Bei= hülfen an die aus Frankreich ausgewiesenen Deutschen,
G liger Betriebsverhältnisse erfreut, 6, Prozent, bei der stbahn 185 pCt., bei der Saarbrücker Bahn 581 pCt., bei der
durch das Geseß vom 22. Juni v. J. (Reichs. Geseßzblatt Seite Ah)
Dies sind Zahlen, die, wie ich glaube, darthun, daß der Saß von
aus den sämmtlichen übrigen Bundesstaaten das Personal zusammen⸗? zusetzen, und wir haben bei dieser Zusammenseßzung des Verfonals eben mit den Schwierigkeiten zu kämpfen gehabt, die ich vorher be. ,. habe und die dahin geführt haben die Beamten höher zu die hier ausgesetzt ist für den allmählichen Erwerb der Eisenbahn von daß dies ein Eigenthumserwerb ist, den das Reich macht, und ich
gebe ihm darin ferner Recht, daß die Aufwendungen, die für diesen Eigenthumserwerb gemacht werden, wenn sie auch hier in der Be.
rechnung der Ausgaben mit erscheinen, bei einer demnächstigen etwai⸗ 7 Regulirung der ganzen Frage als Kapitalauslage zu Buche ge
Nach dem Abg. v. Roggenbach ergriff der Staats⸗Minister —
Ich will mich auf die kurze thatsächliche Bemerkung beschränken, daß, wie ich voraussetze, in wenigen Tagen dem Reichstage ein Gesetz
u einer Vermehrung der Ausrüstung der elsässisch lothringischen
ahnen, um den Betrieb auf den in Had Col l ssch 3 ö ö anzubahnen. Es wird bei der Gelegenheit der Linien gedacht werden, zu bezeichnen sind, welche im Interesse des Landes sowohl, als Deutsch ·
Gelegenheit sein wird, die von dem Herrn Vorredner nur beiläufig
— Die Motive zu dem dem Reichstage vorgelegten Ge⸗ setz, betreffend die französische Kriegsentschädigung, (
Das Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts⸗Etats des
Gesetzblatt S. 412) bestimmt im 8. 8, daß die Verwendung der von Frankreich gezahlten Kriegs-Entschädigung durch Reichsgesct geregelt
Der vorliegende Entwurf, welcher diese Regelung zur Aufgabe hat, geht nach zwei Seiten über die in der angeführten Gesetzesstelle
los der bereits gezahlten, sondern auch der auf Grund der Verträge
schädigung nebst Zinsen, und er faßt ferner in's Auge die Verwendung
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die Summe von vier Millionen Thalern zur Gewährung von Bei⸗ Angehörige der Reserve und der Landwehr,
halfen na er g von demselben Tage c n n ett S. 307)
die Summe von vier Millionen Thalern zur Verleihung von Do⸗
tationen, ͤ . das Gesetz vom 11. November v. J. (Reichs- Gesetzbla S. . von 40 Millionen Thalern zur Bildung eines ichs Kriegs es . dieich. e r, vom 22. November v. J. (Reichs Gesetzblatt S. 396) die , ö,, Thalern für Ausrüstung und eichs · Eisen bahnen . Int i gen g * . 3 6 hr , betreffend die Jeststellung des Haushalts Etats des Deutschen Reichs für das Jahr 1872, vom 4. De⸗
.J. (Reichs - Gesetzblatt S. 41275. em 33 ö. . Jahre in Bemaßheit des Gesetzes vom
1 v. J. (Keichsgefetzblatt Seite 75) an Invaliden, sowie an . ö. ö Beamten und Soldaten in Folge des Krieges von 187071 zu zahlenden Penstonen, Pensionszuschüsse, Er⸗ . und Beihülfen, welche, einschließlich der, bereits im
ahre 1871 geleisteten e gt ien Ausgaben auf ungefähr 147700000 . berechnen sin ; ha * ,, . 6 . n, ,, der Zoll⸗ und Steuer⸗ o 197927719 r. betragen hat, ; Krebse delt. Telt für 18.2 Heichsgeset: blatt Seile 415) Kapitel 7 der Einnahme getroffene Bestim mung 2000, 009 Thlr. für den Betriebsfonds der Reichskasse, 11222099 Thlr. zu den Ausgaben der Marine Verwaltung und 62,0001 Thlr. zu eisernem Vorschuß für die Verwaltung des Reichsheers, zusammen Thlr. , Friedensvertrag vom 19. Mai v. J. und durch die vorstehenden geseßlichen Bestimmungen ist also über einen Gesammt⸗ betrag von ungefähr 234 800,909 Thlr. verfügt. ö. ber vorliegende Entwurf, indem er über den, nach Abzug diese Betrages verbleibenden Rest der im Eingange berechneten Summe derfüigt, will und kann den Gegenstand nicht erschöpfen, denn er will und kann den Entschließungen der verbündeten Regierungen und des Reichstages über die Trage nicht vorgreifen, ob und welche Ausgaben für gemeinschaftliche Zwecke des Reiches in Zukunft noch auf die Kriegsentschädigung anzuweisen sein möchten. Seine Aufgabe ist nur erstens einige Ausgaben für K Zwecke des Reichs sofort je Kriegsentschädigung anzuweisen, ; . 1 die Hen re festzustellen, nach welchen der für allge—⸗ meine Zwecke des Reiches jetz und künftig nicht in Anspruch genom. mene Theil der Kriegs -Einnahmen. e . dem vormaligen Nord- deutschen Bunde⸗ ayern, Württemberg, Baden und Süd⸗ ilen ist. . ö 533 * ss lis punkt verfolgen die Bestimmungen in dem Artikel J. und unter Nr. 3 und 11 des Artikels II.
ines Bedürfniß des Reiches ist vor Allem die Wieder e , e, n, n, ,. 35 3 ö 7 Straßburg, Neu ⸗Breisach, Metz, , . un Einrichtung der erforderlichen Ka⸗ sernen, Lazarethe und Magazin ⸗Anstalten in den offenen . städten von ö Diese r gen re , ö 6 n J., einen Aufwand von i 250, ; , n, 155617328 Thlr. bis zum Schluß des laufenden
res zur Verwendung kommen sollen. . 9 Die ist, was die Kosten der Erbauung und Einrichtung von Kasernen 1c. in den offenen Garnisonstädten von Eisaß. Lothringen anlangt, ausdrücklich hervorzuheben, daß in Elsaß gothringen n. ur Anterbrlngung der Friedenspräsenz seines Truppenkontingentes er ö derlichen Kasernen, 4 j , . . m. 4.
theischenden Neubauten nur d r g Ie ernten. im allgemeinen Interesse Deutschlands hiuch! nach Rückkehr der , ,,, n . 1 . i ᷣ it Truppen belegt bleiben 3 96 ö ,, dem elsaß · lothringischen Haushalts etat aufgebürdet werden kann, min f n,, Aufwandes für
i der Festungen zulässig sein tdꝛ. Kiez ere lf, zern m n fen, des Reiches ist ferner zu bezeich · nen die Anlegung eines neuen Artillerie Schicßplatzes bei Berlin. ö
Der Schießplatz bei Berlin, welchen die Artillerie Prüfungs. Kommission zur 34h 3 , , mit weittragenden Geschützen nicht n , ,
rivat⸗Eiablissements auf den Inseln im Tegeler ( en ̃ linie gefährden, sondern auch die Havel, Schi , . a. were l, nn . r d,, wichtigen Versuche sistirt werden mühen ; e, ,, ,, ᷣ ommen werden, wenn ein geeigneter . n f n der glu Sfhrun der Versuche die ,,, der wichtigsten Fragen a. 6 Aust 4 ,, . ue,
Kaiserlichen Marine un . ;
i ,n, n gr 6 Beschaffung eines geeigneten Schieß ˖ ĩ digkeit. plan eg k ist ö. Gier eh nv nn deff fi . e platzes mit Berlin da auf anderem . e, , ,, Ber chi wis de rr nr * . Verbindung ist nicht allein im den ge desst ed, nne, st 7 sondern sie ist auch besonders Interesse der Schie versuche herzustellen / son (a gui en, ᷣ ü ahn⸗Bataillon, für welches der —⸗ Bi ö 3 , Strecke i n,, eine Lebensbedin:⸗
̃ tinteressen dienendes Institut gung, und welches als ein ,, a ,
unter Nr. 3 des Artikels II. begehrten Summe von 1.5375.000 Thlrn. bt die Anlage 2.
1 die 9. Folge des letzten Krieges auf Grund des Gesetzes vom A. Juni 1871 , . Seite 5 zu zahlenden Pen— sionen, Pensionszuschüsse, Erziehungsgelder und eihülfen aus der Kriegsentschädigung zu bestreiten sind, ist für das laufende Jahr, wie oben erwähnt, ä dh gesetzlich bestimmt und solll laut des dem Reichstage vorliegenden er, , . für 1373, auch für das ommende Jahr hestimmt werden. ,
; Die . im Artikel ji. Nr. 11 des Entwurfs will ein für allemal den Satz feststellen, daß diese unmittelbar aus dem Kriege her⸗ vorgegangen Last des Reiches durch die Kriegsentschädigung getragen werden soll. — w. Den für allgemeine Zwecke des Reichs nicht bestimmten oder noch zu be . Ehe der Einnahme will der Entwurf . dem vormaligen Norddeutschen Bunde, Bayern, Württeniberg, Baden und Südhessen vertheilen. Denn wenn auch der Krieg gemeinschaftlich als Sache ganz Deutschlands geführt worden ist und deshalb. der Gedanke nahe liegen könnte, bal die Kosten dieses gemeinschaftlichen Krieges als gemeinschaftlich anzusehen und aus der, gemeinschaftlichen Masfe zu decken seien, so steht dieser Folgerung die Erwägung. ent⸗ schei . entgegen, daß die politisch ⸗ militärische Gemeinschaftlichkeit des Krieges zu keiner —eit eine finanzielle war, daß vielmehr jeder der vorgenannten Theile den Krieg nicht aus gemeinschaftlichen, son- dern aus eigenen Mitteln geführt hat, und daß unter solchen Um⸗ ständen die Erstattung der Kriegskosten aus der gemeinschaftlichen Masse nicht nur den thatsächliche Verhältnissen nicht enisprechen, sondern auch die Auseinanderseßzung zwischen den Betheiligten in nachthei iger Weise verzögern würde. Die Deckung der Kriegskosten wird als eine innere Angelegenheit des Norddeutschen Bundes, Bayerns, Württembergs, Badens, Südhessens zu betrachten, und es werden nur diejenigen Ausgaben als gemeinschaftliche zu behandeln ein, welche in Folge des Krieges, seit dem 1. Juli vorigen Jahres, . es durch die Otkupgtion französischer Gebietstheile sei es durch die besonderen Verhältnisse der in Elsaß⸗Lothringen dislozirten Truppen über die Friedens-Etats hinaus erwachsen sind und noch weiter er—⸗
erden. . ͤ .
wa en er lib der vorzunehmenden Vertheilung bieten sich zunächst die misitärischen Leistungen der einzelnen Theile dar,. Denn, da die Masse, um welche es sich handelt, das Ergebniß militrischer n nl. gen ist, so erscheint es als folgeri tig, wenn dieselbe in dem Vers t⸗ niß vertheilt wird, in welchem die Betheiligten zu diesem Ergebniß mitgewirkt haben. Die militärische deistung aber wird relativ am richligsten dargestellt durch den durchschnittlichen Effektivstand der 4 jedem Theile gestellten Mannschaften und Pferde, und zwar sowoh derjenigen, welche sich auf dem Kriegsschauplatze befanden, als 3 dersenigen, welche in der Heimath . Schutze der Küsten jur ] e⸗ wachung der Gefangenen und zum arnisondlenste verwendet wurden.
Inzwischen bedarf der angegebene Maßstab nach zwei Seiten hin
einer Berichtigung. . . unächst reicht er nicht aus, um allen militärischen für die ge— a, Kriegführun unentbehrlichen Leistungen vollständig gerecht zu werden. Die Er en nn hat gewisse Ausgaben nothwendig ge⸗ macht, zu welchen einzelne Betheiligte weit über das Verhältniß ihres Effcktlvßtandes an WMannschaften und Pferden hinaus e e , haben. Diese Ausgaben bestehen hauptsaͤchlich in dem Aufwande . Lirmirung und Degarmirung der Festungen und für die Belggerungs. Artillerie, in den durch den Krieg veranlaßten n r,, Ausgaben für die Kriegsmarine, in dem Aufwande für vorüber ehende Einrichtungen zur , für Stromsperren, für gi Anlegung und Wirderherstellung von Eisenbabnen im Interesse der nr g lun und für die, nicht in das Bereich der Feldtelegraphie fallenden Telegraphenanlagen und deren Betrieb, sowie in , anderen minder erheblichen Ausgaben. Alle diese Ausgaben wer en speziell zu liquidiren und aus der Masse vorweg zu erstatten sein.
ne Maßstab reicht aber auch insofern nicht aus, als er dr n rn 1 aus welchen er abzuleiten ist, den gefammten von den Betheiligten gemachten Aufwand, r dere die indirekten Schäden keineswegs zur e n, , ie . wägung diefes Ümstandes führt dahin / bei der 36 neben dem Maßstabe der militärischen Leistung auch denjenigen in Anwen⸗
dung zu bringen, nach welchem die Lasten im ,. , . werden.
Auf diesen Gesichtspunkten beruhen die Artikel II. Nr. 1 bis 10 ezeichnet unter Nr. w bis 9 diejenigen durch die
und ö. 8 nn, er Artikel II.
iegfü fenen Kosten, welche, wie oben bemerkt durch re fager e e g r . ö. bewirtende Vertheilung der Einnah= men nicht in richtigem Verhältniß erstattet werden würden. Diese Kosten belaufen sich nach den bis jeßt vorliegenden, jedoch, mit Aus ; nahme der Posien zu Nr. 8 und 5, noch nicht geprüften und fest—
au „e, , d, mn e,. : war auf 854 r. für de Wi ef e n hlr. if Vlyern, 63 672 Thlr. für Württemberg, . Ihle ge h, für das Belagerungsmaterial, und zwar auf 7 566 000 Thlr. für den Norddeutschen Bund, Wo / 442 3 für w , zu 3: 9ellR498 Thlr. für die Kriegsmarine zu Gunsten de Norddeutschen Bundes - ; . . ; J für die Küstenvertheidigung und Strom . ,,,, Thlr. für den Norddeutschen Bund, 66511 Thlr. für Bayern l 745 Thlr. für Baden. ö zu 5: 6 335,959 Thlr, für Anlegung und Wiederherstellung von
anzusehen ist. Es i eine 6. n ĩ mmen, die nur mit geringer Ge , 63 . Die gJusammense zung der für diese Zwecke
Eisenbahnen im Interesse der Kriegsführung ꝛc., und zwar auf
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