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Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
An der Realschule in Elberfeld ist die Beförderung des ordentlichen Lehrers hr. Krum macher zum Oberlehrer, sowie die Anstellung des bisherigen ordentlichen Lehrers an der Real schule in Essen Dr. Wilhelm Kaiser als Oberlehrer ge⸗ nehmigt und dem ordentlichen Lehrer Cornelius das Prä⸗ dikat »Oberlehrer« beigelegt worden.
Das 28. Stück der Gesetz Sammlung, welches heute aus— gegeben wird, enthält unter Nx. 3034 das Gesetz über den Eigenthumserwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke, Bergwerke und selbständigen Gerechtigkeiten. Vom 5. Mai 1872, unter Nr. 8035 die Grundbuch⸗Ordnung. Vom 5. Mai 1872, unter Nr. S035 das Gesetz über die Form der Verträge, durch 1 Grundstücke zertheilt werden. Vom 5. Mai 1872, und unter ö 66 . . die k von gewissen, bei dem Grundbuchamte anzubringenden Anträgen. Vom 5. Mai 18,2. 3 . „Berlin, den 7. Mai 1872. Königliches Gesetz-Sammlungs-Debits-Comtoir.
Preußische Bank.
Wochen ⸗Uebersicht der G vom 23. Mai 1872.
h .. Thlr. 179,597, 000 9 noten
3,253,000
3 113,157,000
j st 17,274,000
* 2,220, 000
Thlr. 230, 207/000 22 592/000
. ; Banknoten im Umlauf ... ...... ..
8 32/681, 000
Nichtamtliches. Deutsches Reich,
Preußen. Berlin, 27. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König besichtigten vorgestern Morgen die 1. Garde⸗In⸗ fanterie⸗Brigade, die unter dem Ko]mmando des Commandenrs derselben, des General-Majors Grafen von Kanitz, auf dem Bornstädter Felde bei Potsdam aufgestellt war. Es waren 6 Bataillone, die ein Gefecht ausführten. Im Vortreffen stand das Garde⸗Jäger⸗Bataillon, im ersten Treffen ein aus! dem Lehr-Infanterie⸗ Bataillon und der Unteroffizierschule kombi⸗ nirtes Regiment, in dem zweiten Treffen, stand das Erste Garde⸗Regiment zu Fuß. Gestern nach dem Gottesdienste in der Hof- und Garnisonkirche nahmen Se. Majjestät der Kaiser und König die Kirchenpaxade des Ersten Garde⸗ Regiments zu u unter dem Kommando des Obersten v. Böhn' ab. Die
ruppen in den historischen Blechmützen waren nach dem Gottesdienst in den Lustgarten einmarschirt, wo die Gewehre zusammengesetzt waren und nahmen ihre Aufstellung mit dem rechten Flügel nach der Brücken⸗Kolonnade zu, während der linke Flügel sich an das Marstallgebäude anlehnte. Se. Majestät der Kaiser und König schritten, umgeben von Sr. Kaiserlich⸗ Königlichen Hoheit dem Kronprinzen und Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzen, Friedrich Carl, Alexander“ und Prinz August von Württemberg, als dem Eommandeur des Garde⸗Corps, der Generalität und einem zahlreichen militärischen Gefolge, vom linken Flügel ab die Frönt des Regiments hinab, worauf zweimaliger Vorbeimarsch, das erste Mal Parademarsch in Zügen, das zweite Mal in Com- — erfolgte. Nach der Parade ließen Sich Se. Mase⸗ stät der Kaiser ünd König mehrere Offiziere der Potsdamer Garnison vorstellen. Von den Fenstern des Schlosses sahen Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessin Carl, die Herzogin Wilhelm von Mecklenburg und die Prinzessinnen Töchter des
rinzen Friedrich Carl der Parade zu, die vom schönsten etter begünstigt war, und nach deren Beendigung in den Sälen des Stadischlosses ein Dejeuner servirt wurde.
Nach dem Dejeuner kehrten Se. Majestät nach Babelsberg zurück. Der Graf Schwerin-Putzar hatte die Ehre, die Orden seines verstorbenen Vaters in besonderer Audienz Sr. Majestät überrichen zu dürfen. Zum Diner hatten Se' Masestäl die Einladung Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Carl an— genommen, kehrten Abends 7 Uhr nach Berlin zurück und wohnten der Vorstellung im Schauspielhause bei.
Heute besichtigten Se. Majestät der Kaiser und König um WAUhr auf dem Exerzierplatz hinter der Hasenhaide die 3. Garde⸗ Infanterie⸗Brigade unter General Knappe von Knappstaedt, nahmen demnächst im Palais militärische Meldungen, sowie den Vortrag des Civilkabinets entgegen und empfingen in besonderen Audienzen den Ober⸗Bürgermeister Hobrecht von Berlin und den Fürsten Bogislav Radziwill gelegentlich dessen Abreise zu längerem Sommeraufenthalt. Um 5 Uhr fand ein militärisches Diner von circa 390 Couverts im Palais statt.
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin war gestern in Karlsruhe anwesend, um mit Ihren Koͤniglichen Hoheiten dem Großherzog und der Großherzogin dem Leichen begängniß der Freiin von Ungern⸗ Stern berg, ehemaligen Erzieherin und dann Hofdame der Großherzogin, beizuwohnen.
— Der Bundesrath, die vereinigten Ausschüsse desselben für Handel und Verkehr und für Justizwesen, ö der . schuß für Justizwesen hielten heute Sitzungen ab.
— Im weiteren Verlauf der Sitzung des Reichstags am 25. d. M. wurden §. 7 und §. 23 des Gesetzes, ar d fg die Einrichtung und Befugnisse des Rechnungshofes, in folgender Whg angenommen:
§8. 7. Der Geschäftsgang bei dem Rechnungshof wird durch ein Regulativ geregelt, welches auf Vorschlag des Rechnungshofes im Einvernehmen mit dein Bundesrathe durch Kaiserliche Verordnung erlassen und dem Reichstage zur Kenntnißnahme mitgetheilt wird. In dem Regulativ sollen besonders auch diejenigen Bestimmungen enthalten sein, welche zur Geschäftsleitung des Präsidenten erforder— lich sind. Bis zu diesem Zeitraume bleiben die hicrauf bezüglichen, bisher gültigen Vorschriften und Instruktionen in so weit in Kraft, als sie nicht dem gegenwaͤrtigen Gesetze und den darin festgestellten Grundsätzen kollegialischer Berathung widersprechen. 3 Vorbehaltlich der anderweiten, gesetzlichen Regelung der Vorschriftin über die Kontrole des Reichshaushaltes behält für den Rechnungshof die in der Anlage abgedruckte In— struktion für die preußische Ober -Rechnungskammer vom 18. De- zember 1824 Gesetzes kraft, soweit ihre Bestimmungen der Verfassung und den bestehenden Reichsgesetzen, ins besondere dem gegenwärtigen Gesetze nicht widersprechen. Die nah dem Gesetze vom 28. Oktober 1871, betreffend die Kontrole des Reichshaushaltes für das Jahr 1871 gegebenen Vorschriften, finden auch für das Jahr 1872 Anwendung.
8 19 wurde nach längerer Debatte zwischen dem Staats. Minister Delbrück, den Äbgg. v. Benda, v. Zedlitz, Miquel, Lasker und v. Wedell⸗Malchow in der Fassung der Kommission angenommen, welche lautet:
Die Rechnung welche nach Artikel 72 der Verfassung dem Bun— desrathe und dem Reichstage über die Verwendung aller Einnahmen des Reichs jährlich zu legen ist, muß spätestens in der ersten ordent— lichen Session des auf das Etatsjahr folgenden dritten Jahres gelegt werden. Derselben sind die von dem Rechnungshofe unter selbst⸗ ständiger, unbedingter Verantwortlichkeit aufzustellenden Bemerkungen darüber beizufügen: I) ob die in der Rechnung aufgeführten Beträge in Einnahme und Ausgabe mit denjenigen übereinstimmen, welche in
den von dem Rechnungshofe revidirten Kassenrechnungen in Einnahme und Ausgabe nachgewiesen sind, 2 ob und in wie weit bej der Ver⸗ einnahmung und Erhebung, bei der Vergusgabung oder Verwendung von Reichsgeldern oder bei der Erwerbung, Benutzung oder Veräußerung von Neichseigenthum Abweichungen von den Bestimmungen des gesetzlich festgestellten Reichshaushalts - Etats oder der von dem Reichstage ge⸗ nehmigten Titel des Spezialetats (8. 2) oder von den mit einzelnen Positionen des Etats verbundenen Bemerkungen, oder unter Verant⸗ wortlichkeit der Centralbehörden Abweichungen von den Bestimmun— gen der auf die Reichseinnahmen und Reichsausgaben oder auf die Erwerbung, Benutzung oder Veräußerung von Reichseigenthum be— züglichen Gesetze und Vorschriften stattgefunden haben, ins besondere 3) zu welchen Etatsüberschreitungen (§8. 20), sowie zu welchen außer⸗ etatsmäßigen Einnahmen und Ausgaben die Genehmigung des Bundesrathes und Reichstages nickt beigebracht ist. Mit den Be— merkungen des Rechnungshofes ist von demselben eine Denkschrift zu verbinden, welche die hauptsächlichsten Ergebniffe der Prüfung über⸗ sichtlich zusammenfaßt. —
Neu eingeschaltet hat die Kommission folgenden 8. Der Reichstag kann auf die Rechnungen, auf die Bemerkungen des Rechnungshofes und auf die Entlastung des Reichskanzlers bezüg⸗ liche Rückfragen an den Rechnungshof richken, auf welche dieser Aus- kunft zu ertheilen verpflichtet ist. Sowohl die Rückfragen an den Rechnungshof, als auch die von dieser Behörde ertheilte Auskunft werden durch das Reichs⸗Kanzleramt vermittelt. Der hierauf bezüg⸗ liche Geschäftsverkehr wird von dem Praäͤsidenten des Reichstages
wahrgenommen.
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welcher nach kurzer Debatte zwischen dem Staats-Minister Delbrück und den Abgg. Gerstner, Lasker und von Benda an— genommen wurde. Die übrigen Paragraphen wurden ohne Debatte nach den Vorschlägen der Kommission angenommen, und damit schloß die zweite Lesung des Gesetzentwurfs.
— In der heutigen (29.5 Sitzung des Reichstages, welcher am Tische des Bundesrathes die Staats⸗-Minister DVel— brück und von Stosch, der Geh. Ober⸗-Finanzrath Burghardt, Geh. Ober⸗Finanzrath Hitzigrath und mehrere andere Kom— missarien beiwohnten, beschäftigte sich das Haus mit der dritten Berathung des Gesetzentwurfs wegen Erhebung der Brau— steuer. Zu §. 1 der Vorlage über die Erhebungsweise und in? Stufen (von denen die jetzte alle nicht speziell aufgeführten Malzsurrogate mit 1 Thlr. 10 Sgr. besteuert), die Erhebungs⸗ sätze der Brausteuer normirt, beantragten die Abgg. Dernburg und Gen, das zweite Alineag dahin zu fassen:
»Der Bundesrath ist jedoch ermächtigt, vorbehaltlich der Geneh⸗— migung des Reichstages den Steuersaß für die Stoffe zu 7 nach ihrem Brauwerthe niedriger festzusetzen.«
Der Abg. Günther (Deutsch-Crone) schlug vor, unter den Steuersãtzen
anstatt 5) von Zucker aller Art (Stärke,, Trauben us. s. w. Zucker), sowie von Zuckerauflösungen mit 1 Thlr. 10 Sgr., 6) von Zyrup aller Art mit 1 Thlr. — zu setzen: 5) von Rohr— zucker (Rüben⸗ ö sowie von Rohrzuckerauflösungen mit L Thlr. 10 Sgr., 6 von Fruchtzucker (Stärke, Trauben. U. s. w. Zucker), sowie von Syrup aller Art mit 1 Thlr.
Der Abg. Dr. Löwe endlich stellte den Antrag, Nr. 7 der Steuersätze ganz zu 6 Nach längerer Debatte, an der sich außer den Antragstellern der Bundes-⸗Kommissar Geh. Ober⸗Finanz⸗Rath Hitzigrath, die Abgg. Dr. Braun (Gera), Freiherr v. Patow und v. Hennig betheiligten, wurde der Antrag des Abg. Dernburg nach Ablehnung der übrigen Amendements in einerdurch Abg. Freiherr von Patow redaktio— nell modifizirten Fassung angenommen, und sodann §. 1 im Ganzen genehmigt. — Bei Schluß des Blattes dauerte die Berathung fort.
— Für die morgen stattfindende 6öffentliche Sitzung des Bundes-Amts für das Heimathwesen stehen fol— gende Termine an: Armenverband Stettin contra Armen— verband Bredow. — Armenverband Berlin contra Armen— verband Königsberg i. Pr. — Armenverband Frankfurt a. O. contra Armenverband Pillgram. — Armenverband Fische⸗ nich contra Armenverband Kriel. — Armenverband Niemegk contra Armenverband Bitterfeld. — Armenverband Elbing contra Armenverband Groß. Wickerau. — Landarmenverband des Kreises Tilsit contra Ortsarmenverband Pasewalk.
— Auf Grund der Gesetze vom 9. Mai 1867 und 20. Mai 1869 waren Ende 1870 10200009 Schatzanweisungen des Norddeutschen Bundes in Umlauf gesetzt worden, die im Jahre 1871 bis auf 190 Thaler eingelöst worden sind. Im Jahre 1871 sind auf Grund derselben Gesetze 19,164,000 Thlr. aus— gegeben worden, wovon 8,471,600 Thlr. im Laufe des Jahres wieder eingelöst wurden, also noch 10.692.500 Thlr. Ende 1871 in Umlauf waren. Auf Grund des Gesetzes vom 21. Juli 18970 sind in Schuldverschreibungen der Bundesanleihe von 1870. 11377353900 Thlr. und 47992, 8909 Thlr. Schatzanweisungen ausgegeben worden. Die letzten sind sämmtlich im Jahre 1871 wieder eingelöst. Endlich sind auf Grund des Gesetzes vom 29. November 1870 102,000,000 Thlr. in fünf und 4,247,500 Thlr. in einjährigen Schatzanweisungen verausgabt worden. Die ersten sind ge— kündigt, und waren bis 30. April 9M, 06,208. Thlr. davon eingelöst. Von den auf Grund des Gesetzes vom 21. Juli 1879 ausgegebenen Darlehnskassenscheinen waren Ende 1871 noch 26,794,820 Thlr. im Umlauf. Der Schuldenstand des Nord— deutschen Bundes resp. Deutschen Reiches belief sich Ende 1871 auf 10,692,500 Thlr. für die Marine ꝛc. kreirte Schuld und 220,020,800 Thlr. Kriegsschuld, zusammen 230,713,300 Thlr.
— Die Zunahme der Bevölkerung wie das rege Wachs⸗ thum der Stadt Berlin haben in letzter Zeit die Vermehrung der bestehenden Polizei Reviere um vier erforderlich gemacht, so daß der Polizei-Bezirk Berlin zur Zeit aus sechs ,, Hauptmannschaften, unter diesen aus fünfzig
tadt⸗Polizei⸗Revieren und ferner aus den vier Land⸗ Polizei Revieren zu Schöneberg, Pankow, Lichtenberg und Rirdorf besteht. Die vorerwähnten vier neuen Stadt⸗ Polizeirepiere sind durch Theilung der bisherigen Reviere Nr. 17, 25, 31 und 43, demnach durch Verkleinerung der Be⸗ zirke in der Nähe des Gesundbrunnens, Bethaniens, sowie des an die Hasenhaide grenzenden Revieres entstanden, geben also durch ihre Lage an den äußersten, ganz verschiedenen Grenzen der Hauptstadt einen entschiedenen Beweis für deren Erweite— rung; die neuen Reviere führen die Bezeichnung von Nr. 4
bis 50 und haben ihre Bureau in der Johanniterstraße 10, Kottbuserstraße 22, Oranienstraße 4 und Lottumstraße 3.
— Der diesjährige Wollmarkt wird hierselbst in den Tagen vom 19. bis 23. Juni, und zwar dieses Mal nicht auf dem Alexanderplatz, sondern auf dem zwischen der Acker, und Vr unnen sttaße belegenen Neuen Berliner Viehhofe, abgehalten werden.
Düsseldorf, 24. Mai. Ihre Königliche Hoheit die Fürstin zu Hohenzollern, welche mit Höchstihrem Sohn, dem Prinzen Friedrich Königliche Hoheit, einige Tage zum Besuche auf Schloß Benrath bei dem Erbprinzen verweilte Und das erste Concert des Musikfestes durch Ihre Gegenwart beehrte, hat Sich nach Bad Rauheim begeben wo Se. König⸗ liche Hoheit der Fürst bereits die Kur gebraucht.
— Der Feneral-Lieutenant Graf Stolberg-Wernige⸗ rode, beauftragt mit der Führung des VII. Armee-Corps, ist gestern hier eingetroffen und im Breidenbacher Hofe abgestiegen.
Bayern. München, 25. Mai. Die Herzogin von ,. s n ist mit Familie heute Morgen von hier nach Paris abgereist.
26. Mai. Der Kronprinz und die Kron prinzessin von Italien sind heute früh 5 Uhr aus Mailand hier einge⸗ troffen. Dieselben werden morgen über Leipzig ihre Reise nach Potsdam fortsetzen.
Sach sen. Leip zig, 25. Mai. Der Kronprinz Albert ist heute Mittag mit Gefolge von Dresden hier angekommen und im Königlichen Palais abgestiegen.
Württemberg. Stuttgart, 24. Mai. Der Prinz Hermann zu Sachsen⸗ Weimar ist gestern von der Bei— setzung seiner Schwester, der Prinzessin Amalie der Niederlande, n hier eingetroffen und heute vom König empfangen worden.
— 26. Mai. Der Justiz.Minister von Mittnacht ist heute wieder nach Berlin abgereist, um den Sitzungen des Bundesraths und des Reichstags anzuwohnen.
Baden. Karlsruhe, 24. Mai. Die Großherzogin ist gestern Nacht von Schloß Mainau in Karlsruhe eingetroffen. Der, Großherzog und der Exbgroßherzog, sowie die Prinzessin Victoria und der Prinz Ludwig Wilhelm werden morgen Nachmittags Schloß Mainau gleichfalls ver⸗ lassen und hierher zurückkehren. .
Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 25. Mai. Gestern traf die Großherzogin-⸗Mutter von Mecklenburg- Schwerin hier ein und reiste heute Morgen wieder ab. Um dieselbe Zeit kam die Prinzessin Louise von Anhalt⸗ Dessau, welche längere Zeit hier zu verweilen gedenkt,
ier an.
: Lübeck, 24. Mai. Der König von Dänemark kam heute Nachmittag hier an, dinirte auf dem ihn schon erwarten⸗ den Regierungsdampfer »Sleswig« und ging alsdann mit demselben nach Kopenhagen in See.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 25. Mai. Nach dem gestern um 53 Uhr Abends ausgegebenen Bulletin ist das Befinden Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Erzherzogin Sophie im Laufe des gestrigen Tages vollständig unverändert geblieben.
Während der letzten Nacht haben die Erscheinungen tiefster Schwäche und Schlafsucht wesentlich zugenommen.
— Die Erzherzogin Alice, Gemahlin des Erzherzogs Ferdinand, ehemaligen Großherzogs von Toskana, ist am 24. d. M. zu Salzburg von einem Prinzen glücklich entbunden worden.
— Im Abgeordnetenhause theilte der Präsident gestern mit, daß die bisher nicht erschienenen Abgeordneten aus Böhmen aufgefordert wurden, zu erscheinen oder ihr Aus blei⸗ ben zu rechtfertigen. Sodann folgte die Spezialberathung über die Strafprozeßordnung. Die Berathung drehte sich um ein Amendement Pergers betreffs Zulässigkeit der Appellation.
Heut wurde die Debatte forth, Der Pergers 'sche An⸗ trag wurde vom Justiz-Minister Glaser in einstündiger Rede bekämpft, mit großer Majorität abgelehnt und hierauf der Gesammtentwurf der Strafprozeßordnung en bloc nach den Ausschußanträgen angenommen, mit der einzigen Ausnghme des §. 409, zu welchem die vom Ausschusse geänderte Fassung, wonach die Kosten des Strafverfahrens im Sinne der bisher bestandenen Vorschriften einbringlich zu machen sind, die Majo⸗ rität erhielt. . ᷣ
— Im Landwehrausschuß begründete der Landesverthei⸗ digungs-Minister gestern die Regierungsvorlgge damit, daß die Folgen des letzten Krieges in allen europäischen Staaten eine weitere Anspannung der Wehrkräfte bedingen. Die Vorlage be⸗ zwecke eine festere Organisation der eisleithanischen Landwehr. Der Mehraufwand werde eine Million betragen, jedoch werde