1872 / 123 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 May 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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1 Thlr. 10 Sgr. erhoben würde, nicht aber, wie heute wieder bean⸗ tragt wird, daß der Zucker auf 1 Thaler herabgesetzt würde. Das er e. ich dem Herrn Abgeordneten für Deutsch Crone gegenüber be⸗ merken.

ch möchte dann noch ein paar Worte gegenüber den Aeußerungen des . Abg. Dr. Loewe und gegenüber seinem Antrag gleich hier beizufügen mir erlauben. .

Es ist ganz richtig, daß die Regierung in ihrem Entwurfe die Rr. 7 des 8. 1 nicht aufgenommen gehabt hat. Es ist diese Nr. 7 erst ins Gesetz hineingekommen bei der zweiten Lesung im Reichstage, aber ich habe damals schon die Ehre gehabt, Ihnen mit utheilen und näher darzulegen, daß dieses Amendement von Seiten der Regierung für eine sehr große Verbesserung und namentlich für sehr gut geeignet sur Herbeiführung einer Geschäftsvereinfachung erachtet wurde, und ich kann heute hinzufügen, daß ich die Be— denken, welche der Herr Abg. . keiner Weise zu theilen vermag Die Bedenken gehen, wenn ich richtig verstanden babe, hauptsächlich darauf hinaus, daß in Folge der Annahme der Nr. 7 die untern Steuerbegmmten uͤberall, wo sie in eine Brauerei kommen, wie Gespenster die Malz surrogate sehen und nun überall darauf fahnden. Es ist dabei gleich- zeitig vom Herrn Abgeordneten bemerkt worden, daß es eine Reihe von anderen Surrogaten Lieht die lediglich auf den Geschmack des Bieres wirken, ohne irgendwie Alkoholgehalt zu haben. Ich glaube, alle solche Surrogate treffen unter Nr. 7 gar nicht zu. Es heißt hier ausdrücklich von allen andern M alzsurrogaten. Unter Malzsurro⸗ gaten versteht man unbedingt nur solche, aus welchen dieselben Zucker⸗ und Alkoholstoffe entwickelt werden können wie aus dem Getreide⸗ malz Wir würden sonst auch Hopfen, und dergleichen darunter zu verstehen haben, der auch ins Bier hinein- kommt, wenn nicht unter »Malzsurrogat« ein ganz be⸗ stimmter technischer Begriff zu verstehen. wäre, der die Be⸗ fürchtungen des 3 Abgeordneten Dr. Löwe ausschließt. Ferner verstehe ich auch die Ermächtigung, welche hierin liegt, nur so, und sie wird ich glaube, ich kann es im Namen des Bundesrathes erklätren, auch Seitens des Letzteren nur so verstanden werden daß dergleichen andere Malzsurrogate in die Reihe des Tarifs unbedingt nur auf Grund einer vorherigen genauen technischen Erörterung und auf Grund eines Erlasses des Bundesrathes aufgengmmen werden. Ver untere Beamte kennt also ganz genau die bestimmten Malz⸗ surrogate / welche unter Nr. J überhaupt nur subsummirt werden können. Die andern, über die er keine a,. Anweisung erhält, existiren für ihn nach dieser Fassung, nicht. Ich habe schon neulich gehn und will auf das Beispiel noch einmal zurückkommen, inzwischen, seit dem Bekanntwerden dieses Gesetzentwurfes, die Fabrikanten sich in der Weise glaubten helfen zu können, daß sie mit irgend einem folchen Surrogate, dem die strikte Bedeutung einer der Nr. 3 6 abgeht, irgend eine neue Mischung machen und diese nun als eine solche hinstellen, die nicht unter das Gesetz fällt. Es. ist in dieser Beziehung speziell von mir das Saccharin genannt worden. Ich habe seit der zweiten Lesung noch von vielen Seiten her Proben und e rell über das Saccharin erhalten, die meistens überein stimmend annehmen, es sei das Saccharin nichts als völlig krystall⸗

heil gereinigtes Glycerin. Gleichzeitig wird aber von Brauern und von Fabrikanten von Glycerin angeführt, man sei darauf, Glycerin zu verwenden, dadurch gekommen, daß schon vor einigen Jahren von Gelehrten in der gewöhnlichen Mischung des Getreidemalzes, in der Würze des Bieres, Glycerin entdeckt worden sei, und um nun, diesem Naturprozeß zu Hülfe zu kommen, sei ja nichts besser, als das Glycerin fe Weiteres in das Bier besonders hineinzumischen. Bei alledem bleiben diese Leute dabei das Saccharin, d. h. gereinigtes Glycerin bewähre sich ganz vorzüglich

als wirkliches Malzsurrogat, indem man bei einem Gebräu von7 Cent— ner Malz, 2 Eentner durch die Hälfte Saccharin ersetzen kann. Das hat man also behauptet. Meine Herren! Wir würden nun auf Grund der Ermächtigung die Sie uns gegeben haben, etwa so vorgehen, daß wir dies gesammte Material über, diesen neuen Stoff, das Saccharin, einer höheren technischen Behörde zur Prüfung hingeben und uns ein Gutachten darüber geben lassen, und wenn sich dabei sindet, daß Saccharin nichts als ein wirkliches Surrogat ist in dem Sinne, in welchem ich das vorhin erläutert habe, es alsdann be— steuern, und zwar lediglich auf Grund der Nummer 7. Nehmen Sie uns diese Ermächtigung, so würden wir selbstredend damit zu warten haben, bis der Reichstag wieder zusammenkommt und wir würden Ihnen das ganze Materigl aufs Neue vortragen müssen, Ob die Sache hierzu wichtig genug ist, ob Sie glauben, daß allzu leicht verfahren wird, wenn Sie uns in dieser Beziehung Ihre allgemeine Genehmigung geben, das muß ich Ihnen, meine Herren, überlassen, zu beschließen.

In dem zweiten Alinea des §. 44, welches lautet: M den Herzogthümern Sachsen Meiningen und Sachsen Coburg⸗ otha, so wie in dem Fürstenthum Reuß ä. L., darf jedoch von dem Centner Malzschrot derjenige Betrag, um weschen die dort zur Zeit gesetzlich bestehende Brausteuer vom Malzschrot den Satz von 2 Sgr. pro Centner übersteigt, zunächst bis zum 1. Januar 1876 für , Rechnung der genannten Bundesstaaten forterhoben werden. beantragte der Abg. Braun (Gera), die gesperrt gedruckten Worte ju streichen. Dem Antragsteller entgegnete derselbe

Bundeskommissar:

Meine Herren! Gestatten Sie mir, das Interesse von Reuß älterer Linie gegenüber dem Herrn Abgeordneten von Reuß jüngerer Linie wahrzunehmen. Die finanzielle Seite der Sache ist doch wohl unter den grade obwaltenden Verhältnissen nicht so gering, wie der

Herr Abgeordnete für Reuß jüngerer Linie meint. Es beträgt in

Dr. Loewe daran knüpft, in

Reuß älterer Linie die Einkommensteuer 1 Thlr. pro Kopf, die Grund. steuer 20 Sgr. pro Kopf. Die Einnahme hat von 1600990 Thlr. auf 140 000 Thlr. herab n, werden müssen, aus direkten Steuern sind etwa 80 000 Thlr. au ,, und es würde eine Erhöhung der Steuern um etwa 25 pCt. ohnehin jetzt erforderlich sein. Unter so ungünstigen Verhältnissen kann auch der Topf überlaufen, wenn nur ein paar Tropfen hineinkommen, und ich möchte Sie also bitten, das Land nicht anders zu stellen, als die beiden andern Bundesländer, von denen hier die Rede ist, sondern eben in Rücksicht auf die gleichen Rechtsverhältnisse die drei Staaten in Bezug auf die temporäre Auf— , m. der Staatszuschläge zur Brausteuer auch gleich zu be— handeln.

Zu der von dem Abg. Dernburg eingebrachten Re⸗ solution: Den Reichskanzler aufzufordern, wegen Errichtung einer ständigen Reichssteuerbehörde behufs Sicherstellung gleichförmiger Ausführung der Bestimmungen des Gesetzes, die Erhebung der Brausteuer be— treffend, dem Reichstag demnächst Vorlage zu machen.

bemerkte der Staatsminister Del brück:

Meine Herren! Im Reichstage sind wiederholt Verfassungs⸗ änderungen durch Anträge oder Resolutionen in Anregung gebracht worden, eine so fundamentale Verfassungsänderung aber, wie in die⸗ ser Resolution steckt, hat meines Erinnerns den Reichstag weder des Rorddeutschen Bundes, noch des Deutschen Reiches beschäftigt. Ob es auch vom Standpunkte des Herrn Antragstellers richtig ist, eine so fundamentale Aenderung anzuknüpfen an eine vergleichungsweise untergeordnete Veranlassung, will ich dahin gestellt sein lassen. Das, was er anführt, gilt mit gleichem Rechte auch von unendlich viel wichtigeren Einnahmen, als den Einnahmen von der Biersteuer. Die gesammte Zollverwaltung und Zollerhebung beruht auf Gesetzen, die vollständig so übereinstinimend sind für das ganze Reich, wie dieses Gesetz Üübereinstimmend ist für einen Theil des Reichs.

Die eld ge ung über die Rübenzuckersteuer beruht gengu auf den⸗ selben allgemeinen esetzen für das ganze Reich, wie die Gesetzgebung über die Zölle. Dasfselbe gilt von, der Salzsteuer, und weun in Bezug auf die Branntweinsteuer, so weit ihre Erträge gemeinschaftlich sind, die absolute formelle Identität der Gesetzgebung allerdings nicht vor— handen ist, so ist es eben nur die formelle Identität, die fehlt, denn die materielle Identität ist, so weit eben die Steuergemeinschaft geht, auch vorhanden. De Resolution ist also in der That logisch und verstaͤndig gar nicht anders aufzufassen als dahin, daß die Bestimmungen in dem sechsten Abschnitt der Reichsverfassung dahin geändert werden sollen, daß die Verwaltung der in diesem Abschnitt bezeichneten Abgaben, soweit sie dem Reiche gemeinschaftlich sind, in oberster n, . Reichs wegen erfolgen, daß sie stehen soll unter einer obersten Verwaltungs behörde des Reiches. Ich glaube in der That nicht, daß hier e Schluß der Berathung über die Brausteuer der richtige Ort ist, eine so um⸗= faffende Frage nach allen Seiten hin zu erörtern. Aber ich habe eben die große Tragweite hier nur andeuten wollen und ich will mich meinerseits darauf beschränken, die Frage zu erwägen, ob gerade in der Besonderheit des hier beschlossenen Gesetzes oder der durch dieses Gesetz eingeführten Steuer ein Anlaß liegt, diese Steuer anders zu behandeln, wie die anderen gemeinschaftlichen Steuern; denn formell 3 ja die Resolution dahin, daß sie anders behandelt werden soll.

iese Src g glaube ich nun antschieden verneinen zu müssen. as vorliegende Steuergesetz hat, wie eine An— ahl anderer Steuergeseze, auch den wenn man, es sᷣ nennen will Mangel, man kann es ebenso gut bezeichnen als Vorzug der Gestaltung des Gewerbes folgen zu wollen, nicht absolute Negeln aufzustellen in dem Sinne, daß eine Ausnahme ar nicht zulässig wäre. Das Gesez nimmt Rüclsicht auf die he— 6 Dinge. Wenn der Herr Antragsteller hieraus gerade ein

Motiv hergeleitet hat zu der von ihm gewünschten Einrichtung, so

möchte ich zunächst daran erinnern, daß nach dem §. 43 der Kom— misstonsbeschlüsse es ist §. 39 der Vorlage der verbündeten Regie⸗ rungen der Bundesrath mit dem Erlasse der zur Ausführung des Gefctzes erforderlichen Bestimmungen beauftragt ist. Es ergiebt sich hieraus schon, daß es nicht richtig ist! daß die obersten Verwaltungen der einzelnen Staaten nach ihrein Belieben die Vorschriften des He— setzes durch allgemeine Regulative in Anwendung zu setzen hätten Diese Befugniß zum Erlasse der allgemeinen Regülagtive ist dem Bundesrathe vorbehalten und diese allgemeinen Regulative werden allerdings der Art sein, um auch auf die Punkte, die das Gesetz ebf fakultativ behandelt, näher bestimmend einzugehen. E

sehlt alfo in der That durchaus nicht an einer Vorschrift, welche in Bezug auf die allgemeinen Anordnungen die Uebereinstimmung sichert. Nun ist anzuerkennen, daß damit, daß übereinstimmende Vorschriften erlassen werden, noch nicht der übereinstimmende, Vollzug dieser Vor⸗ schriften garantirt ist. In dieser Beziehung aber reichen nach allen bisher 6 Erfahrungen und diese Erfahrungen sich nicht von gestern, ondern sie schreiben sich aus einer langen Reihe von Jahren her in diefer Bezichung reichen nach den gemachten Erfahrungen diejeni⸗ gen Organe aus, welche nach der Reichsverfassung vorgesehen sind. um die gleichförmige Ausführung der Zoll, und Steuergesetze zu über⸗ wachen; es sind dies die sogenannten Vereinsbevollmächtigten und die Stations Controleure. Ich möchte den Reichstag bikten, die Wirkfamkeit dieser Beamten nicht zu unterschätzen. Es wer, den in ein bestimmtes Land ich will bei dem Heimathlande: des Herrn Antragstellers stehen bleiben: nach dem Großherzogthum Hessen zu diesem Zwecke natürlich nicht hessische Beamte abgeord⸗ net, fondern Beamte aus andern deutschen Staaten, Beamte, welche in diesen andern deutschen Staaten genau kennen gelernt haben dit Art und Weise, wie man in diesen Staaten die bezüglichen Geseße ausführt, die also nicht von vornherein identifizirt sind mit der Art

und Weise, wie sie gerade in Hessen obwaltet, sondern im Gegentheil

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die D ff tun mitbringen, welche in Beziehung auf die Aus- führung der Gesetze in den andern Staaten herrscht. Die Stations- Kontroleure, die den einzelnen Hauptämtern beigeordnet sind und die in Beziehung auf die Ausübung der Kontrole die weit— gehendsten Befugnisse haben, sie dürfen selbst direkt nicht einschreiten, aben aber alle Befugnisse, um sich selbst die Ueberzeugung zu ver= chaffen, wie die Geseßze gehandhabt werden; diese Beamten stehen be— zirksweise unter den sogenannten Vereins Bevollmächtigten, höheren Zollbeamten, welche ebenfalls in ein bestimmtes Land entsendet wer⸗ ßen aus anderen Ländern. Diesen Beamten haben die Stations. kontroleure ihre Wahrnehmungen mitzutheilen, und diese Beamten sind ebenso berechtigt, wie verpflichtet, erstens wenn sich aus den Wahrnehmungen ihrer untergeordneten Organe oder aus ihren eigenen Wahrnehmungen Mängel ergeben dieselben bei den Behörden des Staates, in dem sie fungiren, zur Sprache zu bringen und dann, wenn den Mängeln nicht abgeholfen wird, sind sie ebenso berechtigt wie verpflichtet, die Mängel beim Bundezrath zur Sprach zu bringen. Es geschieht dies wie ich lonsiatiten lann, durchaus nicht selten, sondern im Gegentheil sehr häufig, und diese Berichte der Vereinsbevollmächtigten unterliegen im Bundesrath der vollen Prüfung, welche die Sache erfordert, und haben schon in zahlreichen Fällen RBeranlaffung gegeben, nicht nur einzelne Uebelstände in bestimmten

Ländern abzustellen, sondern allgemeine regulatirmäßige Anordnungen

zu treffen. Ich glaube also, daß der gegenwärtige Zustand in Be⸗ ziehung auf die Biersteuer die volle Garantie gewährt. daß das hier gleichmäßig beschlossene Gesetz auch in soweit gleichmäßig gehandhabt werden wird, als das bei menschlichen Dingen überhaupt möglich ist. Also mit Ruͤcksicht darauf, daß es sich hier um eine Frage handelt, die in Beziehung auf die Bierstener allein nicht zu entscheiden ist, und zweitens es sich um eine Frage handelt, welche, wenn man sie für die Biersteuer alleln entscheiden wollte, genügend geregelt ist, aus diesen Gründen bitte ich Sie, den Antrag abzulehnen.

In der darauf folgenden Berathung des Etats der

Marineberwaltung für 18353 nahm nach dem Abg. Miquel das Wort der Ehef der Admiralität, Staats-Minister von Stosch:

Es ist der Denkschrift der Vorwurf gemacht worden der Unklar= heit; das veranlaßt mich, zunächst im Namen der Regierungen hier u sprechen. Die Dentschrift wurde gefordert als eine einfache Aus⸗ ah des Flottengründungsplans im vorigen Jahre; ich selbst wurde im vorigen . aus Frankreich zurückgerufen, um das Marine⸗ Ministerium zu übernehmen. Im Monat Februar bereits mußte die Denkschrift bearbeitet werden, damit sie im März por elegt werden konnte; sie ist im Monat Februar gemacht und schloß sich daher einfach an die Bestimmungen des Flottengründungsplans an; es war meine Aufgabe keinenfalls, meine Ansicht in iese Denkschrift hineinzu— bringen, das wagte ich nicht, dazu fehlten mir die Kenntnisse / sie fehlen mir heute noch, um mich positiv auszusprechen: ich will die deutsche Kriegsmarine so und so entwickeln. Ich kann nur sagen, daß ich das Vergangene mit warmer Liebe angefaßt habe und auf Grund der Vergangenheit vorwärts gebaut habe und daß deswegen die Denkschrift eben nichts als das Vergangene enthält. Meine eigene Ansicht zu der Sache will ich aber dahin geben daß ich als Soldat, sein den Hauptaccent der deutschen Macht auf die Landarmee lege und daß ich nicht glaube, daß wir berufen sind, mit unserer Armee große Sceschlachten zu schlagen und mit 6 Staaten zu konkurriren, die bis jetzt große Flotten entwickelt haben; ich glaube nicht, daß wir im Stande sind, uns auf dem Meere mit Frank reich und England, den, beiden einzigen. Staaten / die dabei in Betracht kommen können, zu messen. Ich glaube, daß es unsere Aufgabe allein ist, eine Vertheidigung der Rüsten in der Art zu führen, daß die Meere die an unfere Küsten grenzen frei bleiben, daß wir uns deshalb nicht beschränken auf Stromsperren und Torpedos, sondern

daß wir in den Häfen solche Flotten zur Disposition haben, mit denen wir Ausfälle machen und die Schwächen des Feindes benutzen können. Wir brauchen deshalb an der Nordsee eben solche Schiffe, wie diese

größere Marinen an unsere Küsten führen können) um unsere Küsten zu blokiren; wir brauchen eine größere Ausfallsflotte von Panzerschiffen an der Nordsee, wir brauchen außerdem an der Ostsee solche Schiffe, wie der dort uns entgegentretende Feind uns vor— führen kann, das sind flachgehende Panzerschiffe mit großer Artil⸗= leriemacht und ordentlichem Panzer aber den dortigen Küsten ent⸗ prechend Ich glaube deswegen, daß der Flottengründungsplan, er diesen Standpunkt nicht hat, sondern nur eine sogenannte Schlachtenfloltte im Auge hat, außerdem zwanzig Korvetten, nach der andern Richtung hin einer Ausdehnung oder Variation be⸗ darf. Darin also, daß über die volle Ausführung der Zukunft in der Denkschrift noch Richts gesagt ist, darin könnte eine Unsicherheit sein; welche Schiffe zu bauen sind, weiß ich eben noch nicht. Die Russen haben gewisse Modelle gegeben; das sind Sachen der Zukunft. Die Refolution, welche hier unter den Anträgen vorliegt und welche also den Flottengründungsplan gewissermaßen beschränkt oder vorweg bestimmen will, hat meiner Ansicht nach wenig Bedeutung, und es kommt nicht darauf an, oh Sie in dem Schluß passus die fünf Panzerschiffe fortnehmen oder ob sie fehlen; denn die finanziellen Mittel sind unmoglich dazu bereit, um in den nächsten Jahren etwas anderes zu thun, als das, was eben angefangen ist. Ab. der

ufaß über die fünf Panzerschiffe dort steht, oder nicht die Mittel 5 nicht vorhanden, neue Schiffe in Angriff zu nehmen. Ich be⸗ finde mich also mit den im Hohen Hause ausgesprochenen Ansichten bem vorhandenen Floltengründungsplane gegenüber und bei meiner Unkenntniß in der Marine selbst, in der Lage, daß ich sagen kann, ich habe noch ein bis zwei Jahre Zeit, ehe überhaupt von dem Neu⸗ bau irgend eines Schiffes, von einer weiteren Entwickelung in der Richtung des alten Floltengründungsplanes, oder eines neuen, die

Rede sein kann. Ich glaube also, daß ich den er l den Vorschlag machen kann, die Resolution ohne den Schlußpassus anzunehmen und , n,, . in ein bis zwei Jahren von der Regierung zu fordern, daß sie sich ausspricht, ob eine Aenderung des Flotten gründungsplanes ne m,, oder nicht.

Was nun die übrigen Be ürfnis einer Flotte anbetrifft, von denen die Rede ist, von denen ich bis jetzt nur die Vertheidigung der Küsten berührt habe in ihrem offensiven Elemente die Mo⸗ nitors und Torpedos sind ja ein nothwendig defensives Element so fehlt uns noch das Zweite, das ist der Schutz unseres Handels, zu dessen Bedürfniß die Korvetten im Flottengründungsplane vor- gesehen sind. In der Beziehung ist geschehen, was der Flottengründungs⸗ plan angedentet hat und es wird weiter gebaut. Ich glaube, daß wir in der Richtung allen Bedürfnissen der Güte und Schnelligkeit solcher Schiffe voll entsprechen.

. Wir haben nämlich in der allerneuesten Zeit noch die Satisfak⸗ tion gehabt, daß eine auswärtige Regierung sich an uns gewandt ö nach einem Modell eines unserer letzten Schiffe, da sich dasselbe o außerdrdentlich in den verschiedenen fremden gien bewährt und gezeigt hat. Es fehlt uns nur noch an kleineren Schiffen, die der Herr Abgeordenete Harkort fordert, zur Vertheidigung unserer Schiffe in den ostasiatischen Gewässern gegen Seeräuber.

3 bedarf es weniger schnellsegelnder, als flacher Schiffe, die in die einzelnen kleinen Häfen eindringen können, und in der Rich- tung hin ist eine dritte Art von Schiffen, die wir bauen und die langsam in Gang kommen.

Ich glaube also den Herren einfach empfehlen zu können, dies mal den Etat der Marine, wie er vorliegt, in den Details anzu: nehmen und über die Zukunft der Marine im nächsten oder in zwei Jahren volle Entscheidung zu treffen.

Die in Karls ru he ericheinende konservative Zeitung »Süddeutsche Reichspost« veröffentlicht in einer Extrabeilage zu Nr. 121 vom 65. Mai folgendes Pfnrogramm der kon— servativen Partei des Reichstags:

Wir sind durch die Gesinnungsgenossen im Reichstage ermächtigt, folgendes Programm zu veröffentlichen:

»I) Im Hinblick auf die immer tiefer greifenden Tagesfragen, die, ungelöͤst und falsch behandelt, Staat, Kirche und Gesellschaft zu erschüttern drohen, hält sich die konservative Mrz des Reichstags für verpflichtet, die Grundsätze klar zu legen, nach denen sie wie bis—= her, so in Zulunft im neuen Deutschen Reiche Stellung genommen hat, resp. nehmen will.

Als politische Partei im Deutschen Reiche hat sie deutsche In⸗ teressen zu vertreten, und erkennt es als Nothwendigkeit an, die , . Bestrebungen in allen deutschen Staaten in sich zu ver⸗ einigen. .

ig Cie selbe wird nur dann gedeihlich zu wirken vermögen, wenn sie es als ihre Hauptaufgabe erkennt ünd wenn es ihr gelingt, auf einer festbestimmten Grundlage mit der Regierung zu stehen und mit ihr Hand in Hand in gegenseitigem Vertrauen zu handeln.

Auf der andern Seite kann aber auch die Regierung des Rück halts einer konservativen Partei um so weniger entbehren, als die selbe für gewöhnlich nicht ohne, und gegen die Majorität des Reichs. tages zu regieren vermag und ihr, in Ermangelung einer festen Basis der staatlichen Entwickelung, die zur Sicherheit ihrer Zukunft noth= wendige Stätigkeit fehlen würde.

Diese Basts muß aber eben eine feste, d. h. eine solche sein, auf welche die Regierung sich verlassen und mit der sie in den bewegen⸗ den Fran der Zeit nit Zuversicht und Vertrauen rechnen kann.

) Die konfervative Partei ist ihrem politischen Grundgedanken nach die monarchisch nationale Partei. .

Als solche sieht sie in einer starken Kaiserlichen Gewalt und in der weiteren staatlichen Ausbildung und Ausstattung des das Deutsche Fürstenthum sowie den Staats gedanken , Reiches reprä⸗ sentirenden Bundesrathes die Bürgschaft für die Einheit des Reichs und die gedeihliche Fortentwickelung und Selbstständigkeit seiner Glie⸗ der. Demgemäß wird sie den Bestrebungen entgegentreten, welche einerseits auf die Herrschaft parlamentarischer Majoritäten hinzielen, und welche andererselts, im Gegensatz zu der eigenartigen Entwicke— lung der einzelnen deutschen Länder und Stämme, das Reich zum Einheitsstaat zu verkümmern trachten.

Mehr als irgendwo anders ist für das Deutsche Reich der monarchische Gedanke identisch mit dem nationalen, und es ist des⸗ halb eine tiefe Unwahrheit, wenn die Gegner des nationalen Ge— dankens sich als Vorkämpfer des monarchischen zu geberden versuchen und umgekehrt.

Gleichmäßig sind alle Tendenzen zu bekämpfen, welche die monarchische Einigung Deutschlands wieder zu zerreißen, oder der Staatsgewalt auswärtige kirchliche Mächte zu koordiniren oder zu substituiren gedenken. .

3) Die aus diesen Grundgedanken sich ergebende Stellung den hervorragenden politischen Fragen gegenüber ist folgende:

Die Selbständigkeit des Reiches auf finanziellem Gebiete fordert eine fo vollständige Ausstattung des Reichshaushalts durch Reichs steuern, daß derselbe von den direkten Zuschüssen der Einzelstaaten möglichst unabhängig wird. Es ist eine Forderung gerechter Steuer vertheilung, an Stelle derjenigen Steuer -⸗Auflagen, welche einseitig einzelne Klassen der Bevöskerun belasten, Objekte zur Besteuerung heranzuziehen, die für die indirekte Besteuerung als Genußmittel, oder in ihrer Bewegung im Verkehrsleben sich besonders eignen.

4) Nicht minder hängt die Behandlung der sozialen Frage mit der Stärkung der monarchischen Gewalt und mit der nationglen Ent- wickelung Deutschlands , nicht allein weil die Lösung nur im großen Maßstabe und durch den starken Arm einer den sozialen