1872 / 126 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 31 May 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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schriften auch vor pharmazeutischen Examinations-Kommissio⸗ nen bei den genannten polytechnischen Schulen abgelegt werden.

Berlin, den 17. Mai 1872. Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.

Bekanntmachung, die Post karten betreffend.

Nach der Verordnung des H karten) vom 1. Juli d. J. ab Groschen bz. 2 Kreuzer.

Vom gleichen Zeitpunkt ab soll gestattet sein, daß außer ostanstalten zu beziehenden Formularen zu Postkarten, auch solche verwendet werden dürfen, welche das Publikum, je nach seinem Bedürfnisse, auf eigene Kosten sich herstellen läßt, oder bei Papier⸗, Couvert⸗- ꝛc. Fabrikanten c.

den, bei den P

entnimmt.

Von den Postanstalten werden die Postkarten-Formulgre zu den bisherigen Bedingungen abgegeben, mithin die mit der

Halbgroschen⸗ 2c. Marke beklebten gegen Entrichtung des Mar—

kenwerthes, die nicht beklebten Formulare dagegen zum Preise

von Groschen oder 1 Kreuzer für je 5 Stück. Das neue Formular ist 8,3 Centimeter hoch und 14,9 Centimeter breit; es besteht aus stärkerem Papier als das bisherige. Postkartenformulare, welche das Publikum sich selbst her⸗ stellen läßt, oder welche von Fabrikanten 26. zum Verkauf ge⸗ stellt werden, müssen in Größe, Format, Stärke und Steifheit ben von der Post gelieferten gleichen über kleine Ahweichungen in Größe und Format wird von den Postanstalten hinweg—⸗ gesehen werden, doch kann dies bezüglich der Stärke und Festigkeit des Papierstoffes nicht geschehen. Die Farbe bleibt der Wahl überlassen. Ebenso die Angabe des. Namens und der Firma des Absenders, einer entsprechenden Vignette u. s. w. mittelst VoVꝗdrucks u. s. w. gleichviel, ob auf der Vor⸗ oder Rückseite. Dagegen ist die gedruckte oder geschriebene Ueber⸗

schrift »Postkarte« auf der Vorderseite nothwendig. Die Rück-

seite ist für die schriftlichn oder gedruckten Korrespondenz mittheilungen in bisheriger Art bestimmt. Auf die Vorderseite darf lediglich die Adresse geschrieben werden, der Bestimmungs⸗ ort unten rechts. Die Marke ist oben rechts aufzukleben. Den⸗ jenigen Fabrikanten u. s. w., welche Postkarten⸗Formulare zum Verkauf an das Publikum herzustellen beabsichtigen, wird, wenn sie sich in frankirten Schreiben an das General⸗Postamt wenden, schon jetzt eine Probe des amtlichen Formulars gratis geliefert werden.

Postkarten mit Rückantwort kosten vom 1. Juli ab 1 Sgr. bz. 4 Kreuzer. Unbeklebte Formulare derselben 3 Gro⸗ schen bz. 2 Kreuzer für 5 Stück.

Berlin, den 29. Mai 1872.

Kaiserliches General⸗Postamt. Stephan.

Am 1. Juni er. werden die Kaiserlichen Telegraphenstationen zu: Petersthal, Griesbach und Rippoldsau für die Dauer der Badezeit dem Verkehr wieder geöffnet werden.

Kaiserliche Telegraphendirektion.

Das 15. Stück des Reichs⸗Gesetzblatts, welches heute aus— gegeben wird, enthält unter

Nr. 82h den Postvertrag zwischen Deutschland und Spanien Vom 19. April 1872; unter

Nr. 826 die Bekanntmachung, betreffend die Approbationen

für Thierärzte und die Prüfung der Kandidaten der Thier— heilkunde und der Pharmacie aus Württemberg, sowie den Besuch der polytechnischen Schulen zu Stuttgart und Karls— ruhe. Vom 17. Mai 1872, unter

Nr. 827 Ernennungen zu Konsuln und Vize⸗Konsuln des Deutschen Reichs; und unter

Nr. 828 den Konsuln Lueder in Canton, Annecke in Shanghgi, Wentzel in Tientsin und von Bergen in Bangkok ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4 Mai 1870 (Bundes⸗ gesetzbl. S. 599), einem Jeden für seinen Amtsbezirk, die all— gemeine Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Ehe— schließungen von Deutschen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen, Sterbefälle von Deutschen zu beurkunden.

Berlin, den 31. Mai 1872.

Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kaufmann und Waffenfabrikanten Karl Augu Demmler zu Berlin das Prädikat eines Königlichen .

e e . zerrn Reichskanzlers vom 1. Mai beträgt das Porto für Post karten (Correspondenz⸗

Ju stiz · Ministerium.

Allgemeine Verfügung vom 24. Mai 1872 be— treffend den zwischen , . und Oesterreich wegen Legalisi⸗

rung von Urkunden abgeschlossenen Vertrag vom 4. September 1865.

meistens auch nicht einmal in der Lage, den an sie gerichteten Anträgen zu entsprechen, weil das Kaiserlich 3. e erf, osterreichisch, ungarische Ministerium des Aeußern regelmäßig die Beglaubigung solcher Urkunden, welche nach dem Vertrage einer weiteren Legalisation nicht bedürfen, ablehnt. Der Justiz-Minister nimmt hieraus Veranlassung, die estimmungen des mehrerwähnten Vertrages vom 4. Septem⸗ her 1865 in Erinnerung zu bringen.

Berlin, den 24. Mai 1872.

Der Justiz⸗Minister.

. In dessen Vertretung: de Rege.

An sämmtliche Justizbehörden.

Minist erium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Am Gymnasium in Stralsund ist die Beförderung des ordentlichen Lehrers hr. Hermann Theodor Wäh 3 Oberlehrer genehmigt worden.

Am evangelischen Schullehrer⸗Seminar zu Homberg ist der Lehrer Maxtin von der höheren Töchterschule in Cassel als ordentlicher Lehrer angestellt werden.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 31. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König haben Sich gestern Mittag nach Potsdam * geben, wo Allerhöchstdieselben heut die Parade über die dort garnisonirenden Truppen abnahmen.

Gestern Mittag 2, Uhr kam Se, Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin von Ita⸗ lien und der Herzogin Wilhelm von Mecklenburg mit Gefolge per Extrazug auf der Wildpark⸗Station bei Potsdam an. Zum Empfange waren anwesend der Commandeur der L Kavallerie Brigade, Prinz zu Hohenlohe, in Vertretung des Kommandanten von Potsdam, der Platzmajor Premier-Lieute⸗ nant von Unruh und der Polizei⸗Präsident Engelcken. Die Höchsten Herrschaften begaben sich zu Wagen nach dem Neuen Palais bei Potsdam, woselbst die Hohen Gäste Ihrer Kaiser—⸗ lichen und Königlichen Hoheit den ersten Besuch machten; da— rauf in Königlichen Equipagen durch den Park von Sans— souci nach dem Schloß von Sanssouci, woselbst Ihrer Maje⸗ stät der verwittweten Königin, und dann durch ö Neuen Garten nach Klein- Glinike, wo Ihren Königlichen Hoheiten der Prinzessin Carl und dem Prinzen Friedrich Carl Besuche erstattet wurden. Um 5 Uhr fand Diner bei Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Carl von Preußen auf Schloß Glinike statt. Die Tafel war in dem großen Speisesaal zu ebener Erde zu 32 Couverts servirt, im Garten war die Musik des Ersten Garde⸗Regiments zu Fuß auf— gestellt und unter den Klängen derselben und dem Rauschen der Fontainen wurde bei offenstehenden Glasthüren das Diner eingenommen. An der Tafel nahmen Theil: Se. Majestät der Kaiser und König, Se. Kaiserliche und König⸗

liche Hoheit der Kronprinz, Ihre Königlichen Hoheiten

der Kronprinz und die Kronprinzessin von talien die Prinzessin Carl, Herzogin Wilhelm zu helme n, rin, die Prinzen August und Wilhelm von Württemberg und Herzog Wilhelm von Mecklenburg, sowie die Gefolge der Aller⸗ höchsten und Höchsten Herrschaften. Nach Aufhebung der Tafel ergingen Sich Dieselben im Park von Glinike, machten dann in offenen Equipagen eine Rundfahrt durch denselben und fuhren 8 ö in, 34 . 97 , nach der Station euendorf, wo der Extrazug hielt, der die italienischen Herr⸗ schaften nach Berlin zuͤruckführte. ,

lieferanten zu verleihen.

und die Prinzessin Marie von Baden, Kinder Sr. Königlichen Hohelt des Prinzen Wilhelm, sind am Mittwoch, von Karlsruhe kommend, hier eingetroffen und im Hotel Royal abgestiegen. Heute . Sich Dieselben nach St. Petersburg und werden mit Ihrer Mutter im Monat August von dort nach

Karlsruhe zurückkehren.

. Nach einer Mittheilung der Kaiserlich deutschen Botschaft in Wien wird dieselbe häufig von Königlich ,,, hörden und Privatpersonen ersucht, Urkunden, welche von österreichisch⸗ ungarischen Behörden ausgestellt oder beglaubigt sind, zu legalisiren, obgleich eine weitere Beglaubigung dieser Urkunden nach dem preußisch-österreichischen Verkrage vom 4. September 1865 (Ges. Samml. von 1865 S. 1036 nicht erforderlich ist. Hierdurch werden nicht nur lästige Weiterun⸗ en hervorgerufen, welche zu vermeiden gerade Zweck des ge⸗ achten Vextrages ist, sondern die Kaiserliche Botschaft ist

25. April d. J. beschlossen, in Uebereinstimmung mit der von der Kaiscrlich Königlich österreichisch ungarischen Re⸗ . ausgesprochenen Ansicht es für zulässig zu erkennen,

vom 9g. März 1838 zugestandenen Erleichterungen des Ver⸗ edelungsverkehrs auch für das Zwirnen von Anfertigung von Zwirnknöpfen aus Zwirn und Metallringen, r n werden. Ferner wurde in Betreff der Zollberechnung

,, (§. 24 des Niederläge⸗Regulativs) und auf, den

unter (8. 12 des Regulativs für Privatlä, treffend die Zoll- Erleichterungen fur den Handel mit fremden Weinen und Spirituosen (68. 3 und 9 des Regulativs für

Fallen, in welchen Flüssigkeiten auf der Niederlage aus Fässern in andere Fässer od

posten zur Eingangs⸗Verzollung abgemeldet werden, die Zoll⸗ erhebung bis zum Betrage des von dem Einlagerungsgewicht sich berechnenden Zolles erfolge, sofern der Niederleger vor der Abmeldung des ersten Theilpostens auf die Wiederausfuhr der

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Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz Maß

Der Bundesrath hat in der Sitzung vom

die in Artikel 6 des deutsch⸗österreichischen Handelsvertrages Garn und für die

ei Theilungen von Gebinden mit Flüssigkeiten auf den öffentlichen

Litverschluß der Zollbehörde stehenden Privatlägern ,

Theilungsläger) beschlossen, es für zulässig zu erklären, daß in

er Umschließungen umgefüllt und in Theil⸗

äaämmtlichen Theilposten und die Begünstigung der Verzollung erselben nach dem Auslagerungsgewicht Verzicht lei et. Endlich wurde noch beschlossen, daß die Bestimmungen im ersten Absatz des §. 4 und im zweiten Absatz des §. 7 des Regulativs vom 23. Juni 1871, betreffend die Zollerleichte⸗ rungen für den Handel mit fremden Weinen und Spirituosen, auch auf diesenigen Weine und Spixituosen Anwendung finden sollen, welche in die jetzt in Wein-Theilungsläger umgewandel⸗ ten Wein -Transitläger in Gebinden eingelegt und daselbst in Flaschen umgefüllt worden sind.

In der Plenarsitzung des Bundes raths am Don⸗ nerstag wurde eine Vorlage des Präsidiums, betreffend die Ab⸗ änderung von Bestimmungen des Eisenbahn⸗Betriebsreglements, dem betreffenden Ausschusse überwiesen.

Hierauf wurde berathen über a4) den Entwurf eines Ge— setzes, betreffend die Einführung der Gewerbeordnung in Bayern, bz den vom Reichstage beschlossenen Entwurf eines Gesetzes wegen Erhebung der Brausteuer, e) die Verordnungen der Königlich sächsischen Regierung zur Ausführung des Straf⸗ gesetzbuchs, d) den Gesetzentwurf wegen Feststellung des Lan⸗ beshaushalts-Etats von Elsgß⸗ Lothringen für 1872, e) dens Befetzentwurf über die Besoldungen der Elementarlehrer und Lehrerinnen in Elsaß⸗-Lothringen.

Bei Gelegenheit der Berathung des Gesetzentwurfes, be— treffend die Einführung des Gesetzes des Norddeutschen Bundes vom 6. Juni 1876 über den Unterstützungswohnsitz in Württemberg und Baden, hat der Reichstag in seiner Sitzung vom 6. November pr. beschlossen, den Reichskanzler zu ersuchen, I) durch Vermittelung bei den Bundesregierungen feststellen zu laͤssen, ob die sowohl nach dem Gesetze über den Unterstützungs⸗ wohnsitz vom 6. Juni 1870, als nach dem Gesetze über die Freizügigkeit vom 1. November 1867 unerläßliche Fest⸗ stellung des Personenstandes der Bundes ⸗Angehörigen geregelt und sichergestellt ist, und 2) wenn sich erge— ben sollte, daß dies nicht in vollem Umfange der Fall ist, die durchgreifende und gleichmäßige Regelung dieser An⸗ gelegenheit im Wege der Reichsgesetzgebung herbeizuführen. Rachdem hierauf der Bundesrath in seiner Sitzung vom 8. Dezember 1871 den Beschluß gefaßt hat, dem Reichskanzler anheim zu stellen, den ersten Theil des Beschlusses des Reichs⸗ tages den Bundesregierungen zur Aecußerung mitzutheilen, sind sämmtliche Bundesregierungen im Sinne dieses Beschlusses um Aeußerung über den in den einzelnen Stagten gegenwärtig bestehenden Rechtszustand ersucht worden. Das Ergebniß ist in einer Rachweisung der in den einzelnen Bundes— staaten über die Feststellung des Personenstandes geltenden Vorschriften zusammengestellt und Seitens des Reichskanzlers dem Reichstage vorgelegt worden.

Der Ausschuß des Bundesrathes für Rechnungs— wesen hielt heute eine Sitzung ab.

In der heutigen G62) Sitzung des Reichstages, welcher am Tische des Bundesrathes die Staats⸗-Minister Del⸗

Mittnacht, von Bülow, der General-Post-Direktor Stephan, der Präsident Dr. Friebberg, der Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Dr. Michaelis und mehrere andere Bevollmächtigte und Kommissarien beiwohnten, wurde die Diskussion über den Antrag des Abg. Lasker auf, Erweiterung der Reichs kompetenz über das ganze Gebiet des bürgerlichen Rechts fortgesetzt. Nach⸗ dem Abg. Hr. Windthorst (Meppen) gegen und der AUntragsteller für den Antrag das Wort genommen, wurde die erste 4h geschlossen und nach einigen thatsächlichen Berichtigungen un

persönlichen Bemerkungen des Staats⸗Ministers von Mittnacht, der Abgg. Lasker und Dr. Windthorst (Meppen) zur zweiten Berathung übergegangen. An derselben betheiligten sich zunächst der Königlich saͤchsische Geheime Justiz⸗Rath Held und der Abg. Pr. Braun (Gera. Beim Schluß des Blattes dauerte die Berathung fort.

Der Ausflug der Mitglieder des Reichstages nach Rügen findet am 1. Juni statt. Der von der Berlin⸗ Stettiner Bahn dazu gestellte Extrazug trifft Sonnabend, Mor⸗ gens 8 Uhr 15 Minuten in Stettin ein, worauf die Theil⸗ nehmer sich direkt an Bord des Baltischen Lloyd Dampfer »Der Kaiser« begeben, welcher dann sofort nach Rügen abgeht. Die Schiffe im Hafen werden während der Durchfahrt der Reichstagsmitgileder flaggen. :

Die Jury zur Prüfung der für den Bau eines Parlamentsgebäudes eingesendeten Entwürfe tritt heut Abend zusammen.

Das Staats-Ministerium trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Durch das Reichsgesetz vom 4. Dezember 1871 ist be⸗ kanntlich angeordnet, daß die innerhalb des vormaligen Nord⸗ deutschen Bundes den bedürftigen Familien der aus Anla des Krieges gegen Frankreich einberufenen Reserve⸗ un Landwehr-⸗-Mannschaften auf Grund der bestehenden Ge⸗ setze gewährten Unterstützungen, soweit dieselben die im Ge⸗ seße von 1850 festgestellten Minimalsätze nicht übersteigen, den verpflichteten Kommungl⸗Verbänden oder Staaten erstattet werden sollen. Auf Grund der demgemäß. stattgefundenen weiteren Verhandlungen und e,, sind nunmehr die den einzelnen Kreisen in Preußen zu ers attenden Beträne für die vom 16. Juli 1870 bis zum 30. November 1871 gewährten Unterstützungen endgiltig festgestellt und deren Zahlung an—⸗ gewie en worden. Die von der Provinzial⸗Correspondenz ver⸗ öffentlichte Liste der in den einzelnen Regierungshezirken und Landdrosteien zu erstattenden Beträge ergiebt, daß für die Unter⸗ stüßzung von 351K 730 Frauen und 642,118 Kindern im Ganzen „376,343 Thlr. von Reichswegen erstattet werden. Im Ein⸗ zelnen fallen davon auf die Provinz Preußen (für 52,446 Frauen und 97 355 Kinder) 1,120 011 Thir. 4 Sgr. 1 Pf Branden⸗ burg (45,326 Fr, 786671 K) 9öz 678 Thlr. 24 Sgr. 6 Pf., Pommern (23578 Fr., 45,781 K.) 508,674 Thlr. 11 Sgr. 7 Pf., Posen Gl, 053 Fr.,, 69,197 K) 645,793 Thlr. 4 Sgr. 7 Pf., Schlesien (55,996 Fr., 96428 K.) 1133,582 Thlr. 23 Sgr. 7 Pf, Sachsen G38, 938 Fr, 70 840 K.) 8284168 Thlr. 13 Sgr. 2 Pf., Schleswig ⸗Holstein (19064 Fr., 20309 K. 179,431 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf, Hannover (4666 Fr., 5571 K) 107,887 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf, Westfalen (26,627 Fr., 50,238 K.) 574,746 Thlr.

. 4 Pf., Hessen⸗Nassau (12 M3 Fr., 16,547 K.) 201,069 .

2 Sgr r., 97 700 K.)

hlt. 9 Sgr. J Pf, Rheinprovinz (50,338 F

I, 111492 Thlr. 15 Sgr. 8 Pf., Hohenzollernsche Lande (825 Fr., 1481 K.) 12,108 Thlr. 26 Sgr. 4 Pf.

Die Konferenz zur Hebung des Volks schul“ wesens ist vom Minister der geistlichen ze. Angelegenheiten nunmehr bestimmt zum 11. k. M. einberufen worden. An der⸗ selben werden außer den betheiligten Beamten 21 Mitglieder theilnehmen, welche besondere Einladungen erhalten haben, und zwar außer einer Anzahl von Schulräthen und Seminar⸗ Direktoren die Herren von Kleist⸗Retzow, Dr. Paur, Lr, Techow Pastor Richter, von Mallinckrodt, Bohm und Pr. Schirm aus Wiesbaden.

Nach den hier eingetroffenen Nachrichten hat der Wirk⸗ liche Geheime Ober⸗Regierungs Rath Wehrmann seinen bis⸗ herigen Aufenthalt in Interlaken beendet und ist am 29. d. M. nach Wildbad Gastein zum Gebrauch der dortigen Thermen abgereist.

Der Minister-Resident des Deutschen Reichs bei der mexikanischen Republik, Graf von Enzenberg, ist am 28. April in der Hauptstadt Mexiko eingetroffen. Die Ueber⸗ reichung der Kredikive sollte am 3. d. M. stattfinden.

brück, Graf von Roon, von Stosch, Camphausen, von Fäustle, von

Die Ausschußmitglieder der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger hielten am 29. d. M. zu