. 3232 . ist die Indianer⸗Revolution in der Provinz Chimborazo unter⸗
ů̃ theile von dem gedachten
ö ; ; im Wenn die von einer ĩ ĩ i jestät soll es jedoch freistehen, in den auf Bayern und Württemberg fallenden An ,,, ,
X. ᷣ Linfuhr von Waffen ng de treinigten Königreichs verfolgte Persoön in ei Verbrecher, welche innerhalb dieser Kolonien und aus- — b und Munition aufs Strengste verboten wird Staaten des Kinn Reichs we ; —ĩ zafmnem er rung deut weg wen — d b f möglichst gleicher Krieges, besonders verdient gemacht haben. ; : . gen einer andern strafbaren Hand. wärtigen Besitzungen Zuflucht gefunden haben, auf mo ; ̃ hierzu lauten: ung in Untersuchung ist, so foll ihre Auslieferung bis Bꝛendi it den Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages be— Die Motive hierz H . ö. gung dieser Unterfuchung! gabe, dur, Beendi. Grundlage in Während des Krleges gegen Frankreich in den Jahren
Neichstags⸗ Angelegenheiten. sie erkannten rb ,,,, nnen der etwa gegen , . gi h iiefe ung von Verbrechern, welche aus 1871 wurde das Landespostrefen innerhalb der besetten franzöͤsischen
i . . i ĩ ile i Die anfänglich zu Berlin, 31. Mai. Dem Reichstage liegt folge d J Art. V. Die Auslieferung foll nicht stattfinden, wenn sei se oder auswärtigen Besikung Ihrer großbritannischen Gebietstheile in deutsche Verwaltung genommen lieferungsvertrag zwischen i. 8 . ff . dee e r. begangenen strafbaren Handiung, oder d kit. rr giner olon ö
j 3 ; 1870 nach Rheims verlegte deutsche
ͤ * ü . äsessät gefli den Beftim̃mungen der vorstehen⸗ Nancy errichtete, Anfangs Oktober 15 ver c
und Größbritankicn' mit! D kschri lichen Verfolgung, oder der erfolgten erer ü un rf , . n nn gh, , behandelt werden. Postadministration unterhielt, . der ö . e n ene .
ee gene, en we bl d ,, dee lehrer, n, , ,,, , , , ä erkannten i zękeit“ ̃ en ( . f
9 dachdem Se. Hlajcftät der Deutsche Kaiser, und Ihre Majestäd Art. VI . . r r in. Gemäßheit ö. 2 dien d fe fe nge unn in Kraft en . Ländern im Transit durch Deutschland; sie unterstüßte ferner
ie Königin des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und n g iger Verbrecher soll nicht ausgeliefert werden, Theile vorgeschriebenen Forn
. . ei e ĩ bei Organi- ̃ ᷓ r zer ̃ den hohen vertragenden die Postanstalten bei Herstellung der Postverbindungen, Irland, behufs besserer Verwaltung der Rechtspfleg: und Sen nn diegtrgsbare enn lung wegen deren seine Aüslicferung ver., reien. Der Vertrag kahn von se'dsn der en. kündigun irung des Postdienstes auf den Eisenbahnlinien, sowie bei allen biin ren, Verhreczen innerhaltz der in hee hd . n n n,, Chara ter an sch trägt, odcktthesn? *. Teilt qufgeündigt werden, bieibt jedoch nach erfolgter Auftündigung ing dez he
richtsbarteiten, es, füß zweckmäßig befunden haben, daß Personen h n ntrag auß sein
— ; ; sonstigen Veranlassungen. ; en, . zaseine Auslieferung in Wirklich, noch 6 Monate in Kraft,! sifikationen werden nach 9 Uebernahme der Besorgung des Landespostwesens in den . ö. . diesem Vertrage aufgeführten strafbaren Handlungen be⸗ ö 6 i 3 wegfn. inc. L epbrechens . n , n,. , besetzten französischen Gebietstheilen ist aus . — in,, were g oder, weren. solcher verurtheist ünd vor de; Juftiz flüchtig Art VI Di „tur zu verfoldgen oder zu bestrafen. ö . . ki fd Heiderseiti gen Bezollmächtigten die der deutschen Postverrpalt ng bervor gc gangen, n ,,, . ere . unter bestimmten Umständen gegenseitig ausgeliefert welchen die Ausli 1 aui dgelieferte. Person derf in dem Staate an 53 . n de l ltunls unterzeichnet und mit ihren Wappen den zur Verwaltung des Landes n. . Cr em 6 96 fn sollen, so baben, Ihre eben gedachten Majestäten behufs Ab— ,, u trung erfolgt ist, keinenfalls wegen einer anderen i , . — auch dem französischen Publikum von welchem j izt 6 st ,, n. eines desfallsigen Vertrags zu Ihren Bevollmächtigten jenigen ,, ,. ö y,. , a der. inte g i jghehen zu London am 14. Mei im Jahre des Herrn 1872. . w n a . . ö er du er e tin . . ist, in Ha wesentlichen ⸗ tutsche t ö . mie th der Deutsche Kaiser Allerhöchstseinen Staats- 25 un . iogen werden, . . *. 83 . ist die Verwaltung vom Ende August 1870 bis gegen Ende März , . Kämmerer Albrecht, Grafen von Vernstorff. verübl nl ö ö k welche nach erfolgter Auslieferung . 1871 geführt worden. ᷣ 8 hat sich aus dem — ine zien r Rühl ter des hohen Ordenz vom Schwarzen akdlin Grozz. . ö 9 ö. . 3. Bestimmung keine Anwendung. Während dieses achtmonatlichen i nn h a z , r hen . ., mit Eichen laub Groß Komthur des matischen Agenten 6 Die a Auslieferung sollen durch die diplo. n f, rt dem Begriffe des Aspyl Postbetriebe ö. 9 e, i, . fee b eh Veit e sh bi. . ö ö. ichen . von Hohenzollern in Mit Fenn gin , Theile grstesft werden. Die Auffassung— wel, . Eng . uit nel de rl isches Renie= ringen) von der ,, ,, n. . ö. anf n Kreuz, Gtoßfren; . ren teen . at . ef fol en ein Haftbefehl, welcher von * r ö. a gn n , , ,. nne . . mit anderen Mächten abzu— . 9e s ,,,, Verwaltungskosten ein reiner Ueber sachsen ernestinischen Hausordens ilteren 9 . 6*R des Fferunz begehrenden Staates erlassen ist w . . e , , d 5 , Hub likations. Eremplare anliegende) un yen gr w Thlrn. 29 Sgr. 6 Pf. herausgestellt. Löwen des Haufes Nasfai c' außerord n vom Goldenen werden, welche nach den Heschen! des Ortes weh D ee g. a gen, , 4 1870, beireffend die Verbesserung des Gesctes schu An diefen Ueberschussc, größtenthéils in Porfo bestehend, welches hal en e a n . Kaiserischen e . ai e ginn oh fe , gn, . 56 er haftung recht scltigen n , mn, . ,,, von Verbtächern (rhe , von kenn fen Unferthnnen für die i fg ir . ei Ihrer großbritanni Majestät / are Handlun r äre. ö schkeit 1 ägen gewährt. 36 — ᷓ ämmtliche deutsche Postve ö und 3 n 6 ej n ir n n . Vereinigten Köni Betrifft der . , Person, so ß d . in n , Il cn er ü 9 Reiches Verhandlungen . vn gen Hr ec n Beamte zur Wahr⸗ reichs von Groß brit an nien und . 9 nig⸗ Erreff i zi helgeßrachl lehren ae r eilten ,,, gt , Abkommen angeknüpft , n , ü ö 9h Postdienfies in Frankteich gestellt worden sind. 3 . ., 9. 19e , nville, er . erung begehrenden Staates gegen den Verurtheilten niß derselben ist der ö t ; 3 Aus zwischen ist die badische Postverwaltung mil der Reichs- Postverwal. ⸗ en Köni i ö ede ner vdlen rden s E on 3e fer reh inte greichs, Ritter des Höchst mußte sich , , innerh
er ĩ 1872 vereinigt, so daß außer der letzteren
er d rbalb der ie diesseitigen kung seit dem 1. Januar , ; lied Ihrer Majestät Hächst. Auf Strafurtheile, welche von Ungehorsams wegen l - lieferungsgefeßes halten. Dies hat, nicht verhindert, die ann nur noch Bayern und Württemberg in Betracht kommen. ĩ . ö . . Hafen, k erlassen sind , kann der Auslieferungs. Antrag iht n Ge re. 8 nach alien Richtungen hin zu wahren, so daß das Deen nach en Rhe ahln der der dendeten Veamten vorzunehmenden Verthei
1 . 3 ; . . Thlr. n tät London n in Deutschland seit längerer Zeit empfundenen lung drüben won dem gedachten Ucberschusse' nur etwa ja T Allerhöchstihren Haupt . Staatsfekretär für die auswärtigen Ange! f nk ght. ö. fertigenden strafbaren , und etwa 2400 Thlr. auf Württemberg fallen. Da
legenheiten;
̃ fz ie Auslieferung recht m Grunde eine verhältnißmäßig geringere Verwen-
welche, nachdem sie sich gegenseitig ihre Vollmachten mitgetheilt und si n, * . sich der rf Anlage des , ,. dach . 466 . wostbeamten bei der
ditselben in guter und gehöriger Form befunden, die folgenden Der Ergriffer . . an. Unter Nr. 1 ist ,,,, to murder aus- deutschen Post - Administration in Frankreich stallgefunden hat, weil
Artifel vereinbart und abgeschlosfen haben . . 9 weil das Seutsche Strafgesetzbuch ein re ultatlos i,. ent Cernctal Bäestn chic tlich dere suddeutschen Potbcanmten nicht
Art. J. Die hohen vertragenden Theile verpflichten sich, einander zu untersuch , , nicht straft, bei wirklich begangenen , in gleichem Maße, wie bei den norddeutschen Beamten, die 66
,, n. ul k be ring Weifẽ persuchten Verbrechen aber die Köomplottan ten als Perfonalkenntniß beiwohnt,, so erscheint es billig, als Maßstab der rafbaren
ilung die Zahl der überhaupt im Bereiche der Postverwaltung, 5 ü . inst , ,, . ürttemb vorhandenen Postbeamten zu . ; en Theils aufgefunden Tagen seit der Er . hinzugefügt, um eine Uebereinstinnnung mit 8 zeihschen Kerle in n aer In. Wür ten; berg , i ü wenn die Beweise für ge⸗ — izuführen. Die Zusäße bei Nr. 4 un 1. Nach diefem Maßstabe fallen und Voraussetzungen vonne edi J. ? , nn n setzen des ersuchten Staats Strafgeseßbuchs herbeizuführe 8 Grunde zu leger
h — erfolgt wäre. zröncing suto Gircusatione ist bei Nr 3 oder verur theilt find ind i Kin C hie tre! , , m,. beschuldigt Art. X. Die Auslie auf Von 15 zu bestrafen sind. Das bringing
* — ie abweichende ; t oder 105036 Thlr. ; e Zipelfel zu beseitigen, zu welchen die a auf bie Kieichs Bostveriwaltunmg Jo; Prozent o Art I. Die stralbaren Handlungen / wegen deren die Ausliefe⸗ rechtfertigen) fall f. f 2 ; ,, uglischen und deutschen Strafrechts Anlaß geben h auf Vayern 7. Prozent oder 9lIo7? * rung zu gewähren ist, sind folgende: I) Mord, Mordversuch. I Todt. begangen wäre, oder dar
. ü 6 Prozent oder 712835 * ö 1 könnten. J ls besonderes Ausliefe 3) auf Württemberg . salt volt Bayern schlag. 35 Nachmachen ober Verfa v Gerigten des j zracz Ly la, os nations, ist night alabe Vie Termendung der, ag, wi aft erw un n . 34 Inder or bringen nach n 36 , ,, . 3 . Xl. : st rungd . . , 2 . K . und . fallenden Antheile wird diesen Kin kd asien zu geldes. achmachen oder Verfälschen von Papi . rüfun t ildet, und der Zusaß „bz ö ö. j isse überlassen sein. . . zer anderen. Werthpqpieren, ill, her e ln n err Een hb gi . erfordert habeñ würde, üm nicht Bestimmtheit vermissen Was den Antheil der Reichs ⸗Postverwaltung anlangt, so wird öffentlicher oder Privat Airkunden imgieichen Veransgabun) od! In. WVrotokoll
̃ ᷣ den siegreichen Krieg gegen ; ᷣ i lassen. ; ; j an vorgeschlagen, denselben in Erinnerung an eg g verlehrbringen oder wissentliches Gebrauchen solcher nachgemmäncht? 6 * Artikel 3 bis 7 des Vestrags bezeichnen, . 6, . Frankreich, in weichem 125 Angehörige der Postverwaltung ihr Leben , , m, sch engen britische Auslieferungsgese und in Einllang mit den entf le zum Opfer gebracht haben und 187 verwundet worden sind, so wie ͤ : icbstahl und Unterschlagung. 6) Er— das britische Au an em Län die stnigen Fälle n n ,,, langung von Geld oder anderen Sachen durch falsche Vorspiegelun den Bestimmungen anderer Auslieferunzsverträg. zum dauernken Andenken an das Jahr, in welchem mi wie 7) Strafbarer Bankerutt, unter welchen Begriff alle a n,, * näher, in welchen die Auslieferung aue geschlessen 1st. tig ist der herstellung der Einheit Deutschlands auch die Kaiserliche Reichs post baren Handlungen fallen, die nach den bezüglichen . . z Zeugen oder durch Artikel 8 und folgde. regeln das Verfahren. . ; 1th der alten ä, zit Begründung einer milden Stiftung zu vet woe nden, deutschen Strafgesezbuchs gerichtlich gegöndch werden. 8. Un gere, anch anderen Staats Atlrtikcl If, welcher den' Verhandiungen Urtheilen und etre füestn din rk hun Kenftlftzen und ge tigen Pilt ung und eh. eines Verwalters uͤnd . Banquisers, , Art. XII. Wenn d erung genügenden Beweis. . Behörden die volle Beweiskraft in England sichert fahrt der Reichs Posibeamten, sowie die Unterstützung ihrer Hinter Vormmundes oder Kurafors, Vorftandes, Höltglicbes oder Vramten annz nicht binnen. ge der Ergreifung des Fi ä bliebe nen bezwecken soll. durch Allerhöchste Bestimmung Sr. Majestät l d ü r ine f . mifg g j 13. J Ergriffene auf freien rj Der dem Reichstag vorgelegte n bear k 96 e des , uu diesem Vehnfe die Euin me & Noth , ntführung. Kinderraub. 12) Ein—⸗ . phalng ger wendung des Ueber sgi nden zu ö brechen und Eindringen in ein Wohnhaus oder dazu gehöriges Neb Art. XIII setzes, betreffen 1 rz5fischen Lande s- von Einhunderttausend Thalern zur Verfügung zr 5 — gebäude mit der Absicht, ein Verbrechen zu begehen l Ta . 1 36 ) aus der Verwaltung der franzi d, n, ng Bie spezielle Art der Verwendung, sowie die durch das 36 = breaking) oder Nachtzeit hurgla ri) 15) Vor glu Kr n f, 3. ll posten durch die Deutsche Reichs . Post ö Postamt zu führende Verwaltung der Stiftung wird des äheren 14 Raub mit Ger f genf . 15) Erpressun 16) 4 z 1g. ; während des Krieges gegen Frankreich 1n den Jah durch ein Allerhächst zu genehmigendes Statut zu regeln sein. d Versenkung oder Zerstörung eines Schiffes zur Ber . 6 870 und 1871 hat folgenden Wortlaut: . Der nach Errichtuͤng' der Stiftung und nach ueber ng er dieses Verbrechens. 17 Angriffe auf Perfonen' an Deld nnr g 8. 1h U ] ĩ Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser. König guf Bayern und Württemberg fallenden Antheile verbleibende 3 fes auf hoher See in der Absicht, zu tödten oder eine fre gs ö . ßen ac veroͤrdnen im Ramen des Deutschen Reiches nach betrag des gedachten eberschusses, voraussichtlich einige . verletzung zu verüben. 18 Widerstand mit Ty id Kere rf, 2 Preuß . des Bundesrathes und des Reichstages, was Thal r wird zweckmäßig zur Vertheilung an solche Postbeam 8 verü : — ter Zustimmung de . . ährend des Krieges besonders verdient gen den Schiffssührer an Bord eines Schiffes auf hoher See , ö 66 „ öbestimmen sei“, welche fich während de g ; 9 ( ö! wenn Art. XIV. Die hohen vert 9 . folgt: berschusse, welchen die ö ö feen n ,, sonen verübt wird, oder Verschwö— Eilan bern ren e een ende re rn gh r ene, D , 3 ö. . . an ,. gemacht haben. Die Auslieferung findet auch mw Thei un n terhalt des. Augszuliefernden und seinem Trans vort bis . ' 18.6 und 1851 durch Wahrnehmung des Post⸗ , ö, . , an einer der Einschiffung erwachsen, in Anspruch zu zur reich in den Jahren d
ᷓ illigen vi ᷣ ösischen Gebietsthei is zum 4 Reichstage ist ferner folgender Entwurf eines Ge⸗ f ( 19 nehmen, willigen vielm ̃ ktupirten französischen Gebietstbeilen b Dem Reichstag . an n , , der Ge gegenseitig darin, diese Kosten selbst zu tr ⸗ g ehr ent an g, . bat, wird nach Herauszahlung . setzes, betreffend den außerordentlicen GelLdbedarf
assen. * 2
I ᷣ Art. XV. i i j ürtt⸗ llenden, nach dem Ver⸗ ; ; 6 lsaß⸗Lothringen, vor⸗ Deunl i 1 . , . . , des sollen auf die ke be ln fen n engen ,, , n nn ,,,, unb württembergischen für . . nen in Elsaß h gen, kon Seiten die ser rn es, mr ferihfäcinigtehf k und britannischen Majestät Anwendung sinde! sikungen Ihrer groß. hältnisse der Ker Anzahl der Reichs. Hosibegmten zu bestimnienden gelegt ar erden, e, d Gan den,, Deutschen Reichs ausgeliefert werden. d Der Antrag auf Auslieferung eines siüchtigen Verbrechers zel m 6 n. . Einhunderttausend Thalern dem Kaiser zur . f m /,,
. e nnn; ö. DJ ö. ö . oder auswärtigen Vesitzungen . 33 . , um eine Stiftung zu ,,,, 6 . k es Hum ehrlhes und des! Hieiche tages, iner Regi ĩ mn 9 ⸗ ; nden hat, soll an den Statth— di Bryn ie Wohlfahrt der Angehörigen der deutsc en Meichs. z J Wee ni ge ü g ir i ih i ien , . ö Besstzung durch , t , , ane n ö den ,,, Verwaltung was k 4 Paragraph. Dem Reichs lanzler . bis Kenigreichs verfolgle Person fl esnene tze ö 2 19. en eulschen Reiches in dieser Kolonie oder Vesißung gerichtet werden. und ihren Hinterbliebenen Untersiüͤtzungen zu Farsbten, . füt den Bau der Eisenbahnen a) von Diedenhosen bis zur Nächs wegen derselben strakbaren Handlung, egen! de du tschen Ueber solche Anträge soll der gedachte Stat ballern die gedacht ie Verwaltung dieser Stiftung und die Verlvendung Landesgrenze in der Näbe ven Sierf als ersie Rate Mobo Thir, . n tra H. gen deren die Aus. oberste Behörde fo pi j der die gedachte Die Verwaltung das General-Postamt des Deutschen Landesgzenz . * Metz bis zur lickcrun n Wan bt len Fitrs, ,. . wege Dehorde, so,. viel als mönlich nach den Vestin d j d rräge erfolgt durch das Genre 1j zon Cofmar nach Breisach 121106009 Thlr., C) von Meß z
ung gewesen und außer Ver. gegenwärtigen RNer — ᷣ mungen des kommenden Eriräge ersolg dem Kaiser genehmigten Stistungs! b) ven Er . ae, , nn,. f. ung, gesckt wor en, der sich noch in Untersuch ung befindet, oder . die gens s rn r w eh 26 ,, seistetzen, ent. dizichs nach Maßgabe der von dem Kaiset Lenchmig Lande grenze bei . , Vahnen von Saarburg ereits bestraft worden ist. gierung zu berichten en oder aber den Fall an ihre Re. , . ch Errichtung der Stiftung und nach Ueberweisung der Il. für die Ausrüstung der erp ; er na trich