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einer solchen Riesenstadt, die von einem so mittheilungs · bedürftigen Volke bewohnt wird, nun plötzlich losbrach und gleich einer entfesselten Naturgewalt seine Wirkungen über unsere Linien stürzte; es war nicht eine Fluth ven Briefen, ich kann sagen, es war ein Katarakt, gegen den die paar Centner Petitionen, welche sich über unsere heimathlichen Postbureaus vor Kurzem in einer bekannten Frage ergossen haben, nur als ein Staubhach anzusehen sind. Nun, meine Herren, nur durch die Opferwilligkeit der Beamten war es möglich, diese außergewöhnliche Last zu bewältigen. Die Vortheile davon kamen keineswegs den Franzosen allein zu statten, sondern bei den vielen verwandtschaftlichen und geschäftlichen i ng na⸗ mentlich zwischen dem Westen Deutschlands und den öostlichen Depar= tements wie der Hauptstadt von Frankreich, auch den Deutschen, und in entsprechendem . selbst den andern Nationen; man muß die Klagen gehört haben, die an jedem Orte in Frankreich, welchen man pafstrte, damals erhoben wurden; die bitterste von allen war immer bie, daß die Nachrichten ausgeblieben waren von Familienangehörigen, von Gatten, Brüdern und Söhnen, die in Deutschland zu Hundert⸗ tausenden in Gefangenschaft waren, oder von den nach entlegeneren Departements geflüchteten weiblichen Familienmitgliedern; seit Mo naten hatte Riemand etwas von dem Andern Echt und das in einer Zeit, wo jeder Tag über Tod oder Leben, ja, über noch theurere Güter . konnte. Da war es die aufopfernde Thätigkeit der deutschen Post im feind lichen Lande, welche die zerrissenen Beziehungen wieder renn Trost und Ruhe Hrachte, und auch ihrerseits Zeugniß ablegte für die Huma⸗ nität unferer Kriegführung. Aus der Heimath ward zur Bewälti⸗ n dieser Arbeit an , r. , , . was irgend noch isponibel zu machen war. Bei Ausbruch des Krieges hatte die Post= verwaltung 3300 Köpfe für die Armee 2200 waren für verschiedene Zwecke des ö nach Frankreich gestellt, mithin im Ganzen Fptr. 6600 Köpfe, ungefähr ein Sechstel des damaligen gesammten Personals der Verwaltung. Natürlich konnte diese Lücke nur ergänzt werden durch ganz außergewöhnliche Anstrengungen des zurückgeblie⸗ benen Theiles und durch den Umstand, daß alle Beamte welche auf Urlaub waren oder an irgend einem Orte zur Herstellung der Ge⸗ sundheit verweilten, auf den ersten Ruf zu dem heimathlichen Dienste en ,. n waren durch ein glückliches Zusammen⸗ reffen verschiedene Vereinfachungen und Umänderungen im Getriebe der Postanstalten und im Verwaltungssystem zur Ausführung ge kommen, welche es ermöglichten, die Kräfte für die ihrer harrenden großen ke, , . in freiere Thätigkeit zu verseßzen und ihre Beistungsfähigkelt dadurch zu steigern. Gleichwohl werden die Folgen diefer Zeit, meine Herren, bei Manchem ein fruͤhes Siechthum sein, vielleicht ein beschleunigteres Ende, als ihm sonst wohl nach dem Laufe der Natur gesteckt sein würde! Es widerstrebt eigentlich meinem Gefühle, die Leistungen der Post hier in dieser Weise hervorheben zu müssen, ich weiß auch, daß das nicht im Sinne der großen Mehrzahl der Beamten der Postverwaltung ist, die sich durch das eigene Be— wußtsein und durch die Ehre, in einer so großen Zeit für das Vater⸗ land in hervorragender Weise ihre Schuldigkeit haben thun zu können, bereits reichlich belohnt fühlen; aber ich muß es thun, meine Herren, um diese immerhin etwas ungewohnliche Gesetzes vorlage zu motiviren. Uebrigens ist seinerzeit durch den beredten Mund des Herrn Abgeordne⸗ ten Dr. Bamberger in viel wirtsamerer Weise, als ich dies nach dem
geringen Maße meiner Kräfte vermochte, bier der Anerkennung
jener Leistungen unter dem Beifall des ganzen Hauses Ausdruck ge— 86 worden. Und das läßt mich hoffen, meine Herren! daß 33
orlage heute der beredteste Fürsprecher nicht fehlen wird; das Ge⸗ fühl dieses Hohen Hauses, die warme Theilnahme, welche dasselbe stets dem Wohl der Beamten bewiesen hat, und der wiederholt be⸗ thätigte Sinn der ehrenden Würdigung und Anerkennung, welche die Leistüngen und die Opfer dieses , Krieges hier gefunden haben. Meine Herren! Die Streiter die in diesem großen Kampfe auf dem Schlachtfelde der Arbeit gefallen sind sie werden in den Verlustlisten der Ration vielleicht erst in einigen Jahren unter der Nubrit der Gebhlie⸗ benen verzeichnet stehen; ihre Gräber werden nicht von dem Lorbeer des Ruhmes geschmückt sein; ihre Angehörigen werden der Wohl- thaten nicht theilhaftig werden, welche das Gesez gewährt, und welche die Mildthätigkeit noch erhöht. Die Thränen zu lindern, die dann werden vergossen werden, dazu ist diese Stiftung zum Theil mit ⸗ bestimmt; es werden Hunderte, und ich sage nicht zu viel im Laufe der Jahre Tausende und Abertausende mit dankbarer Rührung die Wohlthaten empfangen, welche dieselbe ihnen gewähren wird; und es wird der Segen Gottes auf der Stunde ruhen, in der sie zu dieser Geseßesvorlage Ihr Ja und Amen gesagt haben.
Nach dem Abg. Dr. Braun (Gera) nahm der General⸗ Post Direktor noch einmal das Wort:
Meine Herren! Ich erlaube mir zunächst in Beziehung auf den letzten Punkt, welchen der geehrte Herr Abgeordnete Dr. Braun (Gera) ur Sprache brachte, einige Erläuterungen zu geben. Es würde in er That eine Ungerechtigkeit gegen Bahern und Württemherg gewesen sein wenn man lediglich nach der Zahl , Postbeamten, welche diese beiden Staaten für die Zwecke der Administration in Frankreich gestellt haben also nach dem Kontingente, wie der Herr Abgeordnete es genannt hat, die Vertheilung hätte bewirken wollen. Es i hier ani, eine Thatsache inmitten, welche für die Enischeidung dieser Frage nicht ne f ist. Die Leitung jener Administratiön war durch Befehl, des Allerhöchsten Kriegsherrn dem General ⸗Postamt in Berlin übertragen worden;
nichtsdestoweniger war die Wirksamkeit, wie es ja auch alliixten
Verhältniß entsprach, eine er. Das General ⸗Postamt war nicht in der Lage, in dem Maße die Individualität der süddeutschen ostbeamten zu kennen, wie es a ich seiner eigenen Beamten dies jm Stande war, und wie es nothwendig war, um für diesen expo⸗
nirten Dienst und die Schwierigkeiten, denen die Beamten entgegen Lingen die entsprechenden Kräfte an Ort und Stelle hinzusenden.
ediglich dadurch ist es geschehen, daß in einem Verhältniß, welches für die füddeutschen Verwaltungen benachtheiligend war, mehr Beamte aus Rorddeutschland haben herangezogen werden müssen, als aus Bayern und Württemberg. ö. ᷣ
Es würde aber noch in einer anderen Beziehung nicht gerecht fertigt erschienen sein, wenn man die Vertheilung lediglich nach dem Kontingent bewirkt hätte, und nen. aus dem Grunde weil ja nicht allein die Arbeit der Beamten, die nun zufällig in Frankreich beschäf⸗ tigt gewesen sind, bei diesen Leistungen mit in Betracht kommt, son⸗ dern in egg wesentlichem und vielleicht n Theil die Arbeit der Beamten, welche in der Heimath beschäftigt waren, und von denen die nach Frankreich gesandten Kräfte mit übertragen wur⸗ den, während ohnehin durch den immensen Verkehr der Nation mit der Armee die heimathliche Arbeit der Post sich, im Gegensaß zu an⸗ deren Verwaltungszweigen, erhöhte und der Betrieb daheim die eigent- liche Basis bildete für die Entfaltung der Thätigkeit in Frankreich. Aus diefen Grunden also, meine Herren, haben alle Postbeamten von Bayern und Württemberg im vollsten Maße denselben Anspruch auf Anerkennung wie die Beamten in orddeutschland, und es hat den Anforderungen der Gerechtigkeit danach weit mehr entsprechend erscheinen müssen, die Vertheilung nicht nach dem Kontingent was von zufälligen Umständen hahangig war, sondern nach der Gesammt ˖ zahl der Beamten, welche bei den deutschen Postverwaltungen beschäf⸗ tigt waren, eintreten zu lassen.
Ich komme jetzt auf den zweiten Punkt, den der Herr Abg. von Hoverbeck angeregt hat und den auch der Herr Abg. Braun insofern zur Sprache brachte, als ihm die finanziellen Unterlagen der Vorlage nicht volltommen begründet zu sein schienen. Ja, meine Heeren in dieser Beziehung glaube ich mich ee, . auf dasjenige berufen zu dürfen, was in den Motiven zur Gesetzesvorlage steht und was in dem Gesetzentwurfe, wenn ich nicht irre, mit denselben Worten sich wiedergegeben findet. Es ist in den Motiven gesagt, daß dieser Antheil der Keichspostverwaltung »zum dauernden Andenken an das Jahr, in welchem mit der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands auch die Kaiserliche Reichspost entstanden ist, zur Begründung einer milden Stiftung zu verwenden welche die rderung der sittlichen und geistigen Bildung und Wohlfahrt der Reichspostbeamten, sowie die Unterstüßung ihrer Hinterbliebenen bezwecken soll.. Ich glaube, daß hierin schon die Hauptmomente angegeben sind, welche für den Erlaß der Statuten, die dieser Stiftung wie jeder andern zu Grunde zu liegen haben, maßgebend fein werden, so daß das Statut im Wesentlichen nur die nähere Ausführung dieser hier bereits angegebenen Hauptpunkte ent⸗ halten wird. Wenn von dem Herrn Abg. v. Hoverbeck erwähnt worden ist, daß eigentlich kein rechter Zusammenhang vorhanden sei zwischen der Vertheilung dieser Erträgnisse auch auf die Zukunft und
en Leistungen, die der Gegenwart angehören, so glaube ich doch, im Sinne sämmtlicher Postbeamten, die an diesen Ergebnissen Theil hatten, zu sprechen, wenn ich behaupte, daß es ihrem Gefühl und ihren Gesinnungen weit mehr entspricht, diese 11 zu einer auch der Zukunft zu Gute kommenden Stif⸗ tung zusammengefaßt und im Sinne der Humanität und Wohlthätigkeit dauernd verwendet zu sehen, als sie durch eine Ver⸗ theilung an die verschiedenen Beamten, wobei ein zutreffender Maß. ab sehr schwer zu finden sein dürfte, und — da eigentlich Alle betheiligt ind — ein äußerst geringer Betrag auf den Einzelnen fallen würde, zu verzetteln. Mit solcher Sersplitterung würde also nicht allein nichts Weseniliches geleistet werden, sondern es würde auch der ganzen Sache gerade der cthische Hintergrund und der monumentale Charakter, nämlich die Sicherung eines dauernden Andenkens an diesen Krieg und an die Leistungen und die Thätigkeit der Postverwaltung in demselben genommen werden. Ich glaube aber die Gesinnungen der Beamten genugsam zu kennen, um zu versichern, daß sie dies bedauern würden, . n n daher bitten, daß es bei der Vorlage sein Verbleiben ehalte.
— In der Diskussion über die Einnahmen aus den Zöllen 26 erklärte der Staats⸗Minister Delbrück in Betreff der von den Abgg. Freiherrn von Hoverbeck und Genossen beantragten Sal ene.
Meine Herren! Ich habe dem was ich in der ersten Berathung der vorliegenden Frage von hier aus zu erklären gehabt habe, sachlich nichts hinzuzufügen. Ich glaube kon atiren zu konnen, daß mit sehr wenigen Ausnahmen der Reichstag und die verbündeten Regierungen über das anzustrebende Ziel einig sind. Ich nehme an) daß die große Mehrheit des . die volllge Aufhebung der Salzsteuer als ein wünschenswerthes 36 ansieht und ich kann erklären, daß dies auch die Ansicht der verbündeten Regierungen ist, wenn auch die verbündeten Regierungen ihre Auffassung von den Wirkungen der Salzsteuer nicht identifiziren können mit den Auffassungen, die von einzelnen der Herren Redner in der vorigen und in der laufenden Debatte angeführt worden sind. Die Differenz, um welche es sich handelt, ist die Methode. Zunächst habe ich dem An—⸗ trage auf ,, der Salzsteuer auf die Hälfte gegen⸗ über . wiederholen . aß die verbündeten Regierungen eine solche Ermäßigung nicht ihr Ziel und auch nicht einmal als eine von ihnen auf dem Wege zum Ziele zu beschreitende Etappe ansehen. Ich kann mich in Bejiehung auf die Motivirung dieser Auffassung be— ziehen auf das was ich früher zu sagen die Ehre gehabt habe und was von dem Herrn Abgeordneten für Ottweiler St. Wendel sehr viel ausführlicher, als ich es andeuten könnte ausgeführt worden ist, Es ist nun eine e. Differenz die, daß ein Theil des Hauses wänscht; daß die Abschaffund zer. Sa ltsteuer mil Beffimm:ung' eins festen Termins schon heute beschlossen werde. Hiermit können sich,
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wie ich wiederhole, die verbündeten Regierungen nicht einverstanden erklären 9 sie können sich damit nöcht einverstanden erklären, weil sie an der enn festhalten müssen, daß die Beseitigung der Salz- steuer als Theil einer Steuerreform eine angemessene Maßregel , daß sie aber nicht allein stehen kann, sondern sie muß das Stück eines Systems und zwar deshalb, weil die verbündeten Regierungen der Ueberzeugung sind, daß es nicht im , n des Reiches liege, die eigene Einnahme des Reiches wesentlich zu vermindern. Zwei der heutigen Herren Nedner, die Herren Abgeordneten ö. . und f Frankfurt, sind nun zwar sehr leicht mit dieser Auffassung dadurch ertig geworden, daß sie herausgerechnet haben, es handele ch Üüber⸗ haupt gar nicht um Verminderung der Einnahmen; die Einnahmen im Jahre 1873 würden, auch wenn die Salzsteuer ee. sei es ganz sei es zur Hälfte, immer noch genügen, um, ohne die Erhöhung der Matritularbeiträge, das Budget zu balanciren. Der Herr Ab- e,. für Harburg hat dabei sich auf Zahlen berufen. Es ist ihm abei zuerit begegnet, daß er die Einnahme von 187 brutto berechnet hat, während von dieser Brutto⸗Einnahme 3 300000 Thlr, abgehen müssen, um dieselbe Einnahme d , . wie sie im Etat überhaupt erscheine. Der Herr bgeordnete für Harburg hat die Einnahme auf 31689000900 Thlr. angegeben. Die Zahl ist vollständig richtig als Brutto- Einnahme. Davon . aber I300 000 Thlr. an Erhebungskosten ab und es bleiben also 2500000 Thlr. Der Herr Abgeordnete für . hat ferner aus dem guten Abschlusse, den das erste Quarta des laufenden Jahres an Zolleinnahmen ergeben hat, gefolgert, daß, wenn man auch nicht erade mit 4 multiplicirte, ein ganz erheblicher Mehrbetrag in Aus. icht zu nehmen sei jedenfalls für das Jahr 1873. Er hat dabei, wie ich glaube, den von ihm allerdings angedeuteten Zusammenhang übersehen, in welchem die Zolleinnahmen zu den Einnahmen von der Rüben zuckersteuer ehe Hätte er sich diesen Zusammenhang vollständig vergegenwärtigt, o würde er nicht blos geltend gemacht haben, daß im ersten Quartal des laufenden Jahres allerdings eine recht erhebliche Mehreinnahme an Zöllen gegen das entsprechende Quartal des Vorjahres stattgefun⸗ den hat, sondern er würde dann auch noch hinzugefügt haben zur Drientirung des Hauses, daß in demselben Quartal von der Rüben= zuckersteuer nur 3 Millionen weniger eingenommen worden sind keen das entsprechende Quartal des Vorjahres; er würde ann vermuthlich zu dem Schluß gekommen sein, der rich⸗ tig gewesen sein würde, daß ein nicht ganz unwesentlicher Theil der Mehreinnahmen im ersten Quartal des laufenden Jahres . in der Verzollung von Zucker liegt. Es ist im ersten Quartal es laufenden Jahres bei 27 Hauptämtern — es sind das die wich- tigsten — 124000 Ctr. . verzollt worden, während im ganzen Jahre 1871“ bei sammtlichen Zollämtern nur 150,000 kEentner Derzollt sind, also im ganzen Jahre 1871 bei sämmt. ichen Zollämtern nur unerheblich mehr als im ersten Quartal 1877 bei N allerdings der hauptsächlichsten Zollämter. Die Verzollung von Raffinaden stehe nicht ganz in demselben Verhältnisse, aber in einem ähnlichen; es sind im ersten Zuartal bei den bezeichneten 7 Zollämtern 43,000 Ctr. Raffinade verzollt, während im ganzen Jahre 1871 bei sämmtlichen Zollämtern nur 6d Etr. verzollt wurden. Ich führe diese Zölle an, um dargquf
aufmerksam zu machen, daß es überaus bedenklich ist, aus dem Er⸗
gebnisse eines Quartals, aus einer Steuer, die man allein herausgreift, weil sie gerade für die Argumentation passend ist / Folgerungen zu ziehen, die das gaus und die verbündeten Regierungen darüber beruhigen sollen, daß, wenn sie eine Einnahme von s Millionen oder eventuell von 12 Millionen aufgeben sollten dafür doch hinreichende Deckungs⸗ mittel vorhanden seien. Ich würde glauben, das Haus zu ermüden, wenn ich weiter in dergleichen Zahlenaufstellungen eingehen sollte: ich habe diese Beispiele, wie gesagt, nur deshalb angeführt, um da⸗ vor zu warnen, auf herausgerissene Zahlen hin eine Beschlußnahme ju gründen, die von der entschiedensten finanziellen Tragweite ist, Ich kann zum Schluß nur wiederholen, was ich bereits früher zu erklären die Ehre 3 habe: die verbündeten Regierungen wer- den noch im Laufe diefes Jahres es zum Gegenstand ihrer ernstesten Studien machen — und es ist dabei in Aussicht genommen und i der Wunsch, daß bei den einzuleitenden Erhebungen die Vertreter der
sämmtlichen größeren Bundesstaaten sich betheiligen werden die
Grundlagen zu finden für die Vorschläge von Ersatzsteuern für die Aufhebung der Salzsteuer.
In Betreff der Etatistrung der Mehreinnahmen aus der Braumalzsteuer antwortete der Staats ⸗Minister Delbrück auf eine Anfrage des Abt e, n,
Meine Herren! Das Gesetz über die Braumalzsteuer hat die Zustimmung des Bundesraths und die Vollziehung Sr. Majestät des Kaisers erhalten und wird in den nächsten Tagen publizirt wer. den. Es versteht sich von selbst, daß die verbündeten Regierungen damit einverstanden sind, daß die von diesem Geseß zu erwartenden Mehreinnahmen hier im Etat bei der Einnahme der Brausteuer in der dritten Lesung) die ja dazu hinlänglich Veranlassung noch dar⸗ bieten wird, zugefetzt, natürlich also bei der Berechnung der Matri⸗ kularbeiträge in Anregung gebracht wird.
— Bei der zweiten Berathung über die Uebersicht der Aus⸗ gaben und Einnahmen des Hun chen Reiches mit dem Nach⸗ weise der Etats ⸗Ueberschreitungen und außeretatsmäßigen, außerordentlichen Ausgaben für das Jahr 181, sowie über den Gesetzentwurf, betreffend die Regelung des Reichshaushaltes von 1871, bemerkte der Staats⸗Minister Delbrück zu den An⸗ trägen der Kommission:
Ich kann nur bestätigen, wa der Herr Referent g sagt hat. Die Mitfheilung wird, wenn es thatsächlich möglich ist, gleichzeitig gemacht werden und ich greife der Diskusston vielleicht nicht vor, wenn ich
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jet 1. das Einverständniß mit dem Antrag der Kommission zu T. are.
— Zu dem Gesetzentwurf, betreffend die Regelung des Reichshaushalts von 1871, erklärte Derselbe, mit Bezug auf die von dem Referenten v. Benda monirten Ausgaben der
Marineverwaltung: .
Meine Herren! Daß die von dem Herrn Referenten ge, n, m, nen Vorgänge Regelwidrigkeiten waren, wird von den verhündeten Regierungen keinen Augenblick in Abrede gestellt. Es ist in den Mo tiven ausgefprochen. Baß diese Regelwidrigkeiten nur im Wege der Gesetzgebung sanirt werden können, ist ebenso von den verbündeten Regierungen nicht einen Augenblick verkannt worden. Sie haben zu diesem Zwecke den Weg ,, den §. 2 in die Vorlage e nn,. Wenn das Haus der Meinung ist, daß es richtig sei, diese Sanirung im Wege der Gesetzgebung in einer andern Form herbeizuführen, so zweifle ich nicht, daß die verbündeten Regierungen diesen Weg betreten werden, und bin daher meinerseits nicht in der Lage, für Nufrechthaltung des §. 2 in diesem Gesetze zu plaidiren.
— Dem Reichstag ist der am 26 / 14 Mai d. J. zu St. Petersburg unterzeichnete Additional⸗Vertrag zu dem Post⸗ vertrage mit Rußland vom 22. / 10. August 1865, welchem der Bundesrath seine Zustimmung ertheilt hat, zur verfassungs⸗ mäßigen Genehmigung vorgelegt worden. Denselben erläutert folgende Denkschrift:
Die gegenwärtigen postalischen Beziehungen zwischen Deutschland und Rußland beruhen auf dem nachstehend abgedruckten Postvertrage vom 22. August 1865. . .
In der seitdem verflossenen Zeit hat auf dem Gebiet der inter natioõnalen Postverhältnisse eine weitere Entwickelung stattgefunden.
Die Refultate derselben, wie sie in der Gesammtlage der heuti- gen Fostvertragsbeziehungen Deutschlands sich darstellen! lassen die Festsezungen des Vertrags von 1865 für den deutsch russischen Verkehr in zwei wesentlichen Punkten als nicht mehr im Einklange mit den gegenwärtigen Verhältnissen erscheinen.
In dem gedachten Vertrage sind, abgesehen vom Grenzverkehr, für das Briefporto noch zwei Zonen festgesetzt, welche eine Tage von 3 Sgr. und von 4 Sgr. ergeben, während die übrigen Verträge von dem Prinzip des Einheitsportos ausgehen.
Sodann dürfte der Portosatz von 4 Sgr. für den einfachen, fran ⸗ kirten Brief zwischen Deutschland und Rußland nach den heutigen Anschauungen und Analogien überhaupt als zu hoch zu bezeich⸗
nen sein. . 36 ö beiderlei Beziehung schafft der vorliegende Additionalvertrag e. .
1 wird durch denselben, in Uebereinstimmung mit den an⸗ deren neuerdings abgeschlossenen Postverträgen, die Gewichtsstufe für Druckfachen und Waarenproben von 40 auf 380 Grammen erweitert, . das System der Erleichterung der Posttransite weiter ausge⸗ ehn
— In Gemäßheit des Art. 72 der Verfassung hat der Reichs⸗ kanzler 1) die allgemeine Rechnun über den e. des Nord⸗ deutschen Bundes n das II. Semester 1867 nebst den dazu gehöri⸗
en Spezialrechnungen, einem Vorberichte und den Bemerkungen des
echnungshofes, 7 die allgemeine Rechnung über den Staatshaus⸗ halt des Norddeut chen Bundes für das Jahr 1868 nebst den dazu gehörigen Spezialrechnungen einem Vorberichte und den Bemerkun⸗ gen des Rechnungshofes, dem Reichstage behufs der verfassungsmäßi⸗ gen Entlastung vorgelegt.
Landtags ⸗ Angelegenheiten.
Berlin. Die Resolution, welche die errenhaus⸗Kommission rücksichtlich der Kreisordnung mit 10 gegen 2 Stimmen angenommen hat, lautet wörtlich: . J .
Das Herrenhaus wolle: I) in Erwägung der großen Verschieden⸗
eit der Verhälinisse in den einzelnen Provinzen — 2) in Erwägun 8. daß in dem Gesetze vom 24 Mai 1853 Ar titel 3 ausdrückli borgeschrieben ist, daß zur Fortbildung der Kreisverfgssungen besondere probinzielle Geseße erlassen werden sollen, — 3) in Erwägung endlich, daß auch für die neuen Provinzen die Kreisverhältnisse im Jahre 1867 provinziell geregelt worden sind, unter Ablehnung des Gesetzentwurfs beschließen: die Königliche Staatsre . n erfuchen, zur Fortbil⸗ dung der Kreisverfassungen in den gc oͤstlichen Provinzen besondere provinzlelle Gesetzentwürfe dem Landtage vorzulegen.
Das Amtsblatt der Deutschen Reichs⸗Postver⸗ waltung Nr. 41 hat folgenden Inhalt: Generalverfügungen: vom 279. Mai 1872: Postlarten; vom B. Mai 1872. Bücherzettesl; vom 2). Mai 63. Postdampfschiff Verbindung Stettin ⸗New. Hort.
— Das Reichs-Sber⸗Handelsgericht in Leipzig hat fol- ende Ensscheidungen getroffen: Auch die Ausfuhryrämie, welche dem chiffskapitän gewährt wird) hat derselbe der Rhederei in Einnahme ü stellen. (Art. 5i3, 496, 503 al,. 5 g G. B.). — A. Das Nach⸗ odr eines präsudizirten Wechsels giebt demselben die Natur eines Sichtwechsels. B. Auf die erste Präsentation eines solchen Wechsess zur Zahlung muß auch der Protest innerhalb der für den- 1 im Art. 41 der W. O. vorgeschriebenen ag, erfolgen, wenn er Regreßanspruch nicht verwirkt sein soll. rt. 16 al. 1, Art. 98 Nr. 2, 41. 26, 31 der 2. D. W. O. — Wer Lieferung einer Waare vom 1. bls zum 30. Septbr. incl. nach seiner Wahl verspricht, ohne