1872 / 130 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Jun 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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3348 Nechte Oder⸗Afer⸗Eisenbahn.

Die diesjährige ordentliche General⸗Per ammlung findet hierselh e. im gene Saale des Teuen B ? gebäudes/ Len faz Nr. 6

28 am Donner stag⸗ den T. Juni ., Nachmittags Uhr, won die Herren Aktignäre unter Hinweis auf die Gesellschz Statuten hierdurch ergebenst . werden. Außer den in d n 2 21111

n 2 und 3 der Gesellschafts ˖ Statuten vorgeschriebenen egenstãnden, werden noch folgende träge zur Berathung und B geladen:

J. Auf Erhöhung der Zahl der ,, . Direktionsmitglieder von 8 auf 10. II. Fiuf Erhzßhnng der Zahl der Mitglieder des Verwaltungörathes von 13 auf 156 unter Wegfall der Stellvertreter. III. Bewilli u einer Tantisme für den Verwaltungsrath von 3 Prozent des Reinertrages. J ö. ee den ad I. ii. III. gefaßten Beschlüssen entsprechende Abänderung der betreffenden Paragraphe des Gesellschast V. Bericht der Direktion über bisherige Verwendung der durch die dr,, , vom 28. Juni vor. J. bewilligten Anleihe von 7 Millionen Thalern, sowie über die ferneren Verwendungen: Antrag auf Zustimmung hierzu. Die Aktien müssen Bebufs . an der Generalversammlung . AY entweder ber unferen Gesellschaftskassen, insbesondere bei der Hauptkasse in Breslau, Berliner Straße Nr. 76, ü oder bei der Sireltion der Preußischen Hypotheken ˖ Kredit und Bank Anstalt, Kommandit ˖ Gesellschaft auf Aktien: »Serrmam Henckel⸗ zu Berlin. Wilhelinstraße N. 5 ; 4 c) oder bei der Direktion der Ce rns. Gesrilschaft zu Berlin, aon Kew d) oder bei dem Banlhause Meyer Linselm von Rothschild & Söhne zu Frankfurt a. M. eponirt werden. ; Die Jahresberichte werden in den der Generalversammlung vorhergehenden 3 Tagen in unserer Hauptkasse und in unserem For mular ⸗Magazsn, Berliner Straße Nr. 76 part. ausgegeben.

Breslau, den 23. Mai 1872. ; Der Vorsihende 5 Verwaltungsraths: Frey. .

(a Sto. 88 gV.

ö Magdeburg Galberstädter Eisenbahn⸗Ge sell schaft.

Vom 1. Juni er. ab werden außer den im bereits pupsistrten Sahcplan fur die Strecke Berlin Lehrte angegebenen Zügen noc täglich Abends Lokalzuge zwis chen Berlin und Spandau nach folgendem Fahrplan verkehren und Personen in allen vin gewohnli eisen befördern: ia n ,,,, i ,. 14: ; Lotkalzug 18a: Spandau Abfahrt 9 Ahr 40 Min. Abends.

Berlin Abfahrt 8 Uhr Min. Abends. Span Spandau Ankunft 8 Uhr 20 Min. Abends. Berlin Ankunft 10 Uhr Min. Abends.

Magdeburg, den 31. Mai 1872. Direktorium.

ne agdeburg w H alber tädter Eisenb ah Gesellschaft. .

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*

Vom 15. Juni bis ultimo Oktober er. werden Billets Il. und III. Klasse a) von Berlin (Berlin⸗Lehrter Strecken nach Thale und Wernigerode via Stendah by von Magdeburg nach Thale und Wernigerode ausgegeben, welche zur einmaligen Rückfahrt innerhalb sechs Wochen, vom Tage der Ausgabe ab, berechtigen. Bei Hin- und Ruͤckfahrt konnen alle Zuge, welche die betreffend Klasse füͤbren, benutzt werden (excl. Expreßzüge). Die Rückfahrt darauf kann von allen Stationen unferer Bahnen zwischen Thale oder Wernigerode und Oschersleben oder Ballen stedt und Vienenburg, angetreten werden. Der Fahrpreis beträgt: ad a. II. Klasse 6 Thlr., III. Klasse 41, Thlr. ad b. II. Klaffe 21 Thlr., III. Klasse 1 Thlr. 25 Sgr. SG Pfund Freigepäck werden gewährt. ¶— 9j 4 Berlin und Thale findet zweimalige taͤgliche Befoͤrderung ohne Wagen wechsel statt. Das Naͤhere ist in unseren Billet⸗Expeditionen Berlin (Berlin -Lehrter Bahnhof) und Magdeburg (Magdeburg⸗Halberstaͤdter Bahnhof) zu erfahren. Magdeburg, den 15. Mai 1872. Dir ektorinm.

Königlich Pr euffi

Deuts cher Neichs⸗Anzeiger

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scher Staats- Anzeiger.

F aue pan. Augalten des n- um

Auslandes nehmen gestelung an, für gern die CGrpedition: SZietenplai Nr. 2. / ,

n, 3g.

Berlin, Mittwoch den 5. Juni, Abends.

1872.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Bürgermeister Streuber zu Pasewalk den Rothen Adler ⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem ö, ,. a. D. von n n. ünd Gaffron zu Oels den Rothen Adler ˖ Orden vierter R dem Geheimen Hofrath und Hof⸗ staats. Sekretär Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen, Ströhmer, den Koͤniglichen Kronen ⸗Orden zweiter Klasfe; dem katholischen Pfarrer und geistlichen Rath Schroeder zu Camp im Rheingau -Kreise den Königlichen Kronen ⸗Orden dritter Klasse; dem Silberverwalter Sr. König⸗ lichen Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen, Wer niger, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, und dem Schul⸗ lehrer und Küster Peters zu Karken, Kreis Heinsberg, den Abler der vierten Klasse des Königlichen Haus⸗Ordens von

Hohenzollern zu verleihen. Deu tsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reiches den Kaufmann Ernst Roll in

Kustendje zum Vizekonsul des Deutschen Reiches daselbst zu er ˖

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sene dänische Gesez, betreffend die

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namentlich für den scher Schiffsleute vorgeschrieben. Die deutschen Schiffer werden

Mannschaft annimmt oder entläßt, soll sich = wenn er es nicht vorzieht, seine Mannschaft nach den Vorschriften der 8 489 vor der Musterungsbehörde zu mustern auf einer Bemannungsliste eine Bescheinigung seines Landes- konsuls über die stattgehabte Veränderung der Schiffs⸗ mannschaft geben lassen und darnach die Liste oder eine vom Konsul beglaubigte Abschrift derselben der Musterungs⸗ behörde vorlegen. Sollten sich unter der auf der Liste auf eführten und im Schiffsdienste befindlichen n el äͤnische Leute befinden, oder sollten solche nach Ausweis

im Lande entlassen worden sein, so soll der Schiffsführer zu⸗ gli die Seefahrtsbücher oder ont Beweise dieser Leute ei ber betreffenden Musterungsbehörde abliefern (6. 4; an Letztere hat er ferner eine von ihm selbst beglaubigte Abschrift der Bemannungsliste * übergeben, die in dem Musterungs⸗ Comtoir verbleibt. enn die Musterungsbehörde Grund u der Vermuthung hat, daß Jemand von der auf er Liste 2 . übrigen Mannschaft, die nach An.

gab des Schiffsführers aus Fremden besteht, dessen ungeachtet änisch ist, so ist die Musterungsbehörde berechtigt, .

näheren Aufschluß zu verlangen. Die Bemannungsli

die von dem Landeskonsul beglaubigte Abschrift derselben wird,

er Liste hier

e oder

ehe sie dem Schiffsführer zurückgegeben wird, von der Muste⸗ rungsbehsrde gtiestirt. Bevor diesen Vorschriften nicht Genüge 6 ist, kann das Schiff von der Zollbehörde nicht aus- lariet werben. .

§. 11. Wenn indeß das Schiff . im Hafen klarirt,

k im Vorbeisegeln begriffen ist, soll es genügen, daß die

änische Mannschaft, welche angenommen wird, ein Attest der Musterungs behörde mitbringt und an den Schiffsführer ab⸗ liefert, worin esagt ist, daß kein Hinderniß vorliegt, daß sie die Fahrt mit dem betreffenden Schiffe antreten kann, und daß die hier entlassene dänische Mannschaft von dem Schiffsführer angewiesen wird, sich bei der Musterungsbehörde zu melden. Das erwähnte Attest wird kostenfrei .

Die Musterungsabgabe, welche bisher im Hafen von k erhoben wurde, ist seit dem 1. April d. J. auf⸗ ge 1.

Berlin, den 3. Juni 1972.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.

é BVekanntm arch ung. Durch die Bekanntmachungen der unterzeichneten Kom-

mon von 32 bb

n, we der Artikel J. und 4. chs⸗Gesetzblatt S. 249) Entsche 6 aus Reichsmitteln zu beanspruchen haben auf⸗· igel en worden, die Einreichung der Schaben. Viquibalion um 31. Dejtmber v. J für die Stilllieger und bis zum 30. April d. J. für die qufgebrachten Schiffe bei Vermeidung des Verlustes Ihrer Rechte zu bewirken.

Insoweit nicht bereits durch . jener Fristen der Veriust der Ansprüche eingetreten ist, werden die auf Grund des obengedachten Gesetzes w,, ,, deutschen Rheder, ,, , Schiffer und Schiffsmannschaften nunmehr , ert, die zur vollständigen Begründung der eingereichten Liquidationen etwa noch nothwendigen Beweis⸗ mistel möge deren Beschaffung hereits speziell erfordert sein oder nicht bis zum 302. September d. 1 einschließ⸗ lich der Kommission zugehen zu lassen, widrigenfalls die Liquidanten ihrer bis dahin nicht gehörig nachgewiesenen For⸗ derungen verlustig gehen werden.

Berlin, den J. Mai 1872. .

Die dteichs · diauidations Kamm mission für Rhedereischäden.

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Es kommt häufig vor, daß den bei der Unterzeichneten ein= gehenden Gesuchen um Ausfertigung von Abschriften früher aufgegebener Depeschen entweder gar nicht oder nur nach mühe⸗ vollen und zeitraubenden Recherchen entsprochen werden kann,

weil die bezüglichen Anträge die zur . der betreffenden Original⸗Depeschen erforderlichen Angaben nicht vollständig ent⸗ ,. Daß telegraphirende Publiküm wird deshalb hierdurch

arauf aufmerksam n, derartige Anträge nur dann berücksichtigt werden können, wenn in denselben außer der Adresse, Unterschrifk und event, dem ungefähren Terte, quch das Auf⸗ gabe⸗Datum der betreffenden Original ⸗Depesche, sowie die Auf⸗ gzabe⸗Telegraphen ·Stgtion gengu bezeichnet wird. Berlin, den 3. Juni 1872. Kaiserliche Telegraphen⸗-Dire ktion.

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