1872 / 130 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Jun 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnäͤdigst geruht:;

Die vortragenden Räthe bei dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Geheimen Bau⸗Räthe

laminius, Lüddecke und Herrmann, zu Geheimen

ber⸗Bau⸗Räthen zu ernennen. Berlin, 5. Juni 1872.

Gestern Nachmittag um 2 Uhr hat im Neuen Palais bei Potsdam die Taufe der am 22. April d. Is. geborenen Prin- zessin, Tochter Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des

Kronprinzen, durch den Hofprediger Heym, unter Assistenz der übrigen Hof⸗ und Domprediger, stattgefunden. . 282 Die junge Prinzessin hat in der heiligen Taufe die Namen: Margarethe Beatri ee , nn. 1

erhalten.

Von den Allerhöchsten und Höchsten Taufpathen waren

anwesend: Se. Majestät der Kaiser und König, Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin von talien, Ihre Königlichen Hoheiten der roßherzog und die Großherzogin von Mecklenburg ⸗Schwerin, Seine Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm von . Württemberg, . Hoheit der Erbgroßherzog von ach sen, Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog von Mecklenburg ⸗Strelitz, Seine Hoheit der Erbprinz von Sachsen⸗Mei⸗ ni ngen. Abwesend; , * Majestät die Kaiserin und Königin, re ia , die Königin Wittwe, hre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin von Brasilien, Ih re ,. der König und die Königin von achsen Ih re Fön igilchen Hoheiten der Großherzog und die Großher ogin von Baden, Ihre n g ., Hoheit die Prinzessin Beatrice von Großbritannien und Irland, Ih re k Hoheit die Landgräfin Friedrich von Hessen, ; Se. . Hoheit der Prinz Albrecht von reußen. ; J Nach beendigtem Taufakt fand im Marmorsaale Gala⸗ Tafel statt. weh

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der bisherige Baumeister Robert Ruttkowski in Breslau ist zum Königlichen Eisenbahn Baumeister ernannt . 66. solcher bei der Oberschlesischen Eisenbahn angestellt

orden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Die Berufung des ordentlichen Lehrers Dr. Theodor Uebert vom Gymnasi um in Kempen zum ,, . an der höheren Bürgerschule in Exrefeld ist genehmigt worden.

Dem ordentlichen Lehrer Dr. Wilhelm Hörling am

rogymnasium in München Gladbach ist das Prädik at » Ober⸗ Lehrer beigelegt worden.

56. Plenar⸗-Sitzung des Hauses der Abgeordneten am Donnerstag, den 6. Juni 1872, Vormittags 10 Uhr. Tagesordnung.

I) Verlesung der Interpellation der Abgg. Dr. Virchow und Dr. Loewe, die Königl. Thierarzneischulen zu Berlin und Han⸗ nover betreffend. ) Mündlicher Bericht der Budget Kommifsion über den 23. Bericht der Staatsschulden⸗Kommission, betreffend die Verwaltung des Staagtsschuldenwesens im Jahre 1869. 3 Mündlicher Bericht der Budget Kommission über den 23. Be= richt der Staatsschulden⸗Kommission, betreffend die Verwaltung des Staatsschuldenwesens im Jahre 1870. ) Mündlicher Be⸗ richt der Budget ⸗Kommission über die Mebersichten von den Staats - Einnahmen und Ausgaben des Jahres 1870 nebst der dazu gehörigen Denkschrift für die darin nachgewiesenen Etats⸗ überschreitungen und außeretatsmäßigen raordinären Aus⸗ gaben. 5 Bericht der verstärkten Kommission für die Agrar⸗ verhältnisse über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden in den vormals Kurfürstlich hessischen und Großherzoglich hessischen

lung des Bundesraths zu den

Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und ha erte n, Klotz, nach Schle⸗

6 der 4. Ingenieur⸗ en 2c. ĩ

hnichtamtliches. Deutsches Ne ich. .

Preußen. Berlin, 5. Juni. Der Hof nahm ge ern Aberk enen hohen Gästen den Thee und das . im Neuen Garten bei Potsdam ein.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Italien wohnte vorgestern Vormittag mit Sr. Kaiserlichen ünd Königlichen Hoheit dem Kronprinzen den Kavallerieübun⸗ gen auf dem Bornstädter Felde bei. Rach der Rückkehr be⸗ gleitete der Letztere Ihre Königliche Hoheit die Kron⸗ prinzesfin von Jfalien auf einem Ausritte in die Um- gebung. Gestern wohnte der Kronprinz Humbert den Uebun⸗

en des Füsilier Bataillons J. Garde⸗Regiments, welches im

euer excrcirte, sowie des Regimentes der Gardes du Corps 3 . Garde Husaren⸗Regimentes auf dem Bornstädter

elde bei.

Se. Königliche Hoheit der Kron rinz Humbert von Italien ist zum Chef des 1. Hessischen Husaren. egiments Nr. 15, , , in ö n,. ernannt worden. Der Commandeur desselben, O rst von Heuduck, ist mit mehreren Offizieren des Regiments . Meldung bei dem neuernannten

ef heute früh hier eingetroffen.

In der gestrigen Plenatsitzung des Bundesraths wurden, nachdem der V itzende, tz Minister . die Schreiben des Präsidenten des Reichstags über die vom 8 beschlossene Genehmigung der Postverträge mit Oesterreich⸗ Ungarn und mit Portugal Mittheilung gemacht hatte, Vorlagen des Präsidiums, betre end: A) den Entwurf eines Gesetzes wegen Verlängerung der Wirksamkeit des Gesetzes vom 2. Mai 1870 über die Ausgaben von Banknoten; b) den Entwurf eines Gesetzes wegen Verlängerung des Termins für die Wirksamkeit der Reichsverfassung in Elsaß⸗Lothringen; 9) den AÄbschluß einer Uebereinkunft mit Belgien wegen gegen⸗ seitiger Zulassung von Medizinalpersonen in den Grenzgemein⸗ den, d) die Ausführung der ergangenen Gesetze wegen der Kriegsanleihen, sowie e) ein Antrag reußens, betreffend die Statistik der Einfuhr und Ausfuhr von Tabak den betref⸗ fenden Ausschüssen überwiesen. Hierauf wurde über die Stel.

der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs, betr. den Rechnungshof, Beschluß gefaßt. ü irn nr, hnungs hof

Auf den Antrag Mecklenburg⸗Schwering hat der Bundes⸗ rath am 29. April 1871 beschlossen, veine für das Deutsche Reich ausschließlich gültige Pharmakopöe festzustellen⸗ und mit Bearbeitung dieser Pharnigkopöe eine Kommiffisn von 12 Mitgliedern zu berufen. Hie in Folge dessen mit der Aus⸗ arbeitung des Entwurfs einer Pharmakop öe beauftragte Kommission hat ihre Berathungen in der Zeit vom 28. September bis 14. Oktober 18371 und vom 11. bis 22. Dezember 18.1 zu Berlin her Nachdem der von der ge ff festg te Entwurf dem Bun des rathe vorgelegt worden, hat der letztere in der Sitzung vom 22. v. M. nach Anhörun des Ausschusses für Handel und Verkehr beschlossen: lz daß das von der zur Bearbeitung einer Pharmakopöe berufenen Kommission fest⸗ gel ellte mit einer Vorrede dieser Kommission versehene Arznei⸗ uch unter dem Titel »PEharmacopoea Germanica vom 1. Rovember d. J. an die Stelle der in den einzelnen Bundes⸗ staaten geltenden Pharmakopöen trete; ) daß von der Publi- kation einer autorisirten deutschen Uebersetzung dieser Pharma⸗ kopöe Umgang genommen werde.

Auf den vom Präsidium gestellten Antrag, be treffend die zur Ausführung des ken n fen ne. ver⸗ trages zwischen Deutschland und Italien herbei⸗ zuführende Vereinbarung zwischen dem Deutschen Reiche und Italien einerseits ünd der Schweiz andererseits, hat der Bundesrath am 22. v. Mts. nach Anhörung des Ausschusses für Handel und Verkehr beschlossen, sich mit der Herbeiführung einer solchen Vereinbarung mit der Schweiz und, im . das Bedürfniß dazu eintreten sollte, auch mit der Herbeiführung einer ähnlichen Vereinharung zwischen dem Deutschen Reiche und Italien einerseits und Oesterreich anderer⸗ seits, einverstanden zu erklären.

Landestheilen und in der Provinz Schleswig -Holstein.

Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 22. v. M. auf den Antrag des Ausschusses für 53 und Gewerbe

eschlüssen des Reichstages bei

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deutschen Meßbriefen die nach dem Raumgehalt zu ermit⸗ tende Schiffgröße ins Künftige in Kubikmetern ausgedrückt werde, unter Hinzufügung der entsprechenden Anzah briti⸗ scher register tons.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Justizwesen und für Rechnungswesen für Justizwesen und für Zoll⸗ und Steuerwesen, sowie der Ausschuüß desselben für Justlzwesen hielten heute Sitzungen ab.

Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Reichs- tags würden in der Debatte über das Gesetz, betreffend die Rechtsverhältnisse von Reichs beamten, in S. 86, welcher lautet:

Bie entscheidenden Disziplinarbehsrden . in erster Instanz die ö , ,, 27) in zweiter Instanz der Disziplinarhof in Berlin,

. ͤsich damit einverstanden zu erklären, daß in den

auf Antrag des Abg. Klotz (Berlin) die beiden letzten Worte

gestrichen. In S. 94, welcher lautet: . In der Vorüntersuchung wird der Angeschuldigte unter Mitthei⸗ lung der Anschuldigungspunkte vorgeladen und der Beamte der Staats anwaltschaft a egen. Dieselben werden, wenn sie erschei⸗ nen, mit ihren Erklärungen und Anträgen gehört. Die Zeugen werden, nach Befinden, eidlich vernommen und die sonstigen Be⸗ weise erhoben. Den Vernehmungen der Zeugen dürfen der Beamte der Staatsanwaltschaft und der n e g nicht beiwohnen. Die Verhaftung, vorläufige Festnahme oder orführung des An⸗ geschuldigten ist unzulässig.⸗

wurde auf Antrag des Abg. Lasker das Wort »nicht⸗ *.

strichen Aus §. 7 ist von der Kommission folgende Be⸗

stiminung neu in das Gesetz eingefügt. „Nach. geschlossener Voruntersuchting ist dem Angeschuldigten der Inhalt 6 erhobenen Beweismittel mitzutheilen, Darauf werden Fie Aten an die oberste Reichs behörde eingesandt.

Trotz des Widerspruchs des Bundesbevollmächtigten, Unter⸗

Staatssekretärs Achenbach, wurde der Paragraph genehmigt.

§. 33, welcher lautet:

„Alle nach den Bestimmungen der §§. 61 bis 132 erfolgenden Auf⸗ forderungen, Mittheilungen, ustellungen und , , . sind gültig und bewirken den Lauf der Fristen wenn sie unter Beobach⸗ tung der für gerichtliche Insinugtion in Strafsachen vorgeschriebenen

ormnen demjenigen, an den sie ergehen, zugestellt sind. Die ver⸗ . , ne n. haben dabei den Glauben der Ge— richts boten

wurde mit nachstehendem, vom Abg. v. Dörnberg beantragten

und vom Bundes⸗Kommissar, Unter⸗Staatssekretär Dr. Achen⸗

bach, n, Din angenommen:

Hat der Angeschuldigle seinen dienstlichen Wohnsitz verlassen, ohne daß seine vorgesetzte Behörde Kenntniß von seinem Aufenthalt hat, so erfolgt die Huf fish in der letzten Wohnung des Ange⸗ schuldigten an dem dienstlichen Wohnort desselben.·

8 135 der Vorlage, welcher bestimmt, daß der Beschluß des Disziplinargerichtshofes auch auf Beschlagnahme des Ver⸗ mögens oder Gehalts des demnächst im Rechtswege auszufüh⸗ renden Anspruchs, sofern ein Defekt aus dem Vermögen und ber Kaution des zunächst verantwortlichen Beamten nicht zu decken sein sollte, gerichtet werden könne, wurde gestrichen. Von der Kommission neu eingeschaltet ist der §. 156: ;

»Die Reichstagsbeamten haben die Rechte und Pflichten der Reichsbeamten Die Anstellung der Reichstagsbeam ten. erfolgt durch den Reichstags ⸗Präsidenten, weicher die vorgesetzte Behörde derselben bildet. Nach lebhafter Debatte zwischen dem Bundes⸗Kommissar, Unterstaatssekretär Dr, Achenbach und den Abgg. v. Dörn⸗ berg, Dr. Windthorst (Meppen), Hölder, Lasker und Freiherr von Hoverbeck wurde der Paragraph genehmigt und damit schloß die zweite Lesung des Gesetzes.

In der heutigen 663 Sitzung des Reichstags, welcher am Tische des Bundesrathe die Stagts⸗Minister Delbrück, Graf von Roon, von Fäustle, von Mittnacht, von Bülow, der Präsident Dr. Friedberg, Geh. Ober ⸗Regierungs · Rath Dr. Michaelis und mehrere andere Kommissare beiwohnten, wurde in dritter Berathung der Gesetzentwurf, betreffend die Regelung des Reichshaushalts⸗Etats vom Jahre 1871 nebst der Uebersicht der Ausgaben und Einnahnien des Deutschen Reiches mit dem Nachweise der Etats . Ileberschreitungen und außer⸗ etatsmäßigen außerordentlichen Ausgaben für das Jah nach den Beschluͤssen der zweiten Lesung genehmigt, Ebenso wurde in dritter Berathung der 1 wischen dem Deu tschen Reiche und Großbritannien 5 der von dem Abg. Lasker beantragte Gesetzen tw u rf, betreffend die Erweiterung der Reichs kompetenz auf das gesammte Gebiet des bürgerlichen Rechts, ohne Debate angenommen. Eine längere Diskussion knüpfte si e, nn n ef über die Einrichtung und die Befugnisse des Rechnungshofes. Der Abg. von Wedell⸗ Malchhw hatte zu demselben eins Reihe pen Amendements eingebracht, die vom Staatsminister Delbrück, welcher von Paragraph zu Paragraph die Stellung des Bundesrathes zu

rathung beschlosseneFassung, worauf

den Beschlüssen des Hauses in = Lesung präzi rte, als ein geeigneter Boden der Verständigung acceptirt wurden. Die Abgg. Richter und Lasker we e, e, die in der zweiten Be⸗ er ö,, ,. noch einmal zu Gunsten der Amendements das ort nahm. Ihm schloß sich der Abg. Dr. Windthorst (Meppen) an, der trotz mehrfacher Bedenken die Annahme der Kompromißvorschläge empfahl, vum durch das Zustandekommen des Gesetzes eine Grundlage für die Kontrole der Finanzwirthschaft des Reiches zu schaffen.‘ Nachdem die Abgg. Lasker, Gerstner und Hölder die Praxis Bayerns, Württembergs und Sachsens in Deng auf die Finanzkontrolle und den unmittelbaren Ver⸗ kehr des repräsentativen Körpers mit dem betreffenden Rech⸗ nungshofe der obersten Reichs behörde als Muster aufgestellt atten, nahm schließlich der Abg. von atow das Wort, um le Bedenken, zu denen die Beschlüsse der zweiten Berathung Anlaß geben, zu entwickeln. Damit schloß die allgemeine Dis. kuffion und wurde die spezielle bis 8. s geführt, dann aber auf den Antrag des Abg. von Bernuth bis zur nächsten Sitzung vertagt, um für neue Verständigungsversuche Zeit zu gewinnen. Bis dahin wurden die Beschlüsse der zweiten Berathung ge⸗ nehmigt, nur in §. 2 das on mg,. des Bundes rathes auf die Direktoren und Räthe des echnungshofes beschränkt, während der Präsident desselben unmittelbar durch den Kaiser ernannt wird. Den bezüglichen se,. hatte der cg Frei⸗ herr v. Zedlitz⸗Neukirch , . Bei Schluß des Blattes trat das Haus in die zweite Berathung des Gesetzzentwurfes, betref⸗ fend die Verwendung des Ueberschüsses aus der Reichs ⸗Post verwaltung auf französischem Gebiet während des Krieges ein.

Vor einiger Zeit ist der Fall vorgekommen, daß ein der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft gehöriger doppelthüriger Coulissenwagen, in welchem Leinewand aus dem freien Ver— fehr des Zoöllvereins von Breslau nach Warschau befördert würde und der von der russischen Zollkammer in Sosnowice mit Kunstschlössern verschlossen worden war, auf dieser Tour zum großen Theil seines Inhalts beraubt, der amtliche Ver⸗ schluß aber unverletzt geblieben war. Aus Anlaß dieses Vor⸗ gangs sind auf dem Bahnhof der Oberschlesischen und der Niederschlesisch Märkischen Eisenbahnverwaltung zu Breslau ein⸗ und zweithürige Eisenbahnwagen verschiedener Eisenbahngesell= schaften unterfüicht worden und es hat sich hierbei ergeben, daß die auf Räder laufenden Thüren an einigen einthürigen Wagen der Oberschlesischen Eisenbahn mittelst eines Hebels aus den Schienen . werden können.

Die Thüren ließen sich nach dem Ausheben von der Wagenwand derartig ausschwenken, daß eine Oeffnung von che 2 Centimeter 'entstand, welche eine Beraubung der in der Naͤhe der Thüre lagernden Waaren möglich machte, Die Thüren wurden mit Leichtigkeit in weniger als einer Minute ausgehoben und in ihre frühere Lage zurlickgebracht, ohne daß dadurch die Verschlußvorrichtung an der Wagenthuür in irgend einer Weise verletzt war. .

In Folge dieser Wahrnehmung sind die Provinzial⸗ Steiserdirektuten Seitens des Finanz-Ministeriums beauftragt worden, für die Beseitigung derartiger Mängel in der Ver⸗ schlußfähigkeit von Eisenbahnwagen 9 g. zu tragen. Zur Ausführung der erforderlichen Sicherheit maßnahmen kann den Eisenbahnverwaltungen eine angemessene, nicht über 3 Monate zu erstreckende Frist bewilligt werden. Nach Ablauf derselben werden in Gemãäßheit des §. 8 des Regulativs, die zollamtliche Behandlung des Güter und Effektentransports auf den Eisenbahnen be reffend, die nicht verschlußfähig her⸗ gerichteten Wagen als Transportmittel für unter ollverschluß zu versendende Waaren nicht ferner zugelassen werden.

Für alle höhern Lehranstalten des preußischen Staates ist jetzt die Bestimmung getroffen worden, daß dem Einen von den drei Brüdern, die gleichzeitig dieselbe Anstalt befuchen, auf Ersuchen der Eltern das Schulgeld erlassen wer⸗ desr muß. Welchen der Brüder jedes Mal das Schulgeld er⸗ lassen werden soll, bleibt der Entscheidung des Königlichen Provinzial⸗Schulkollegiums überlassen.

Unter dem Titel: »Meine Stellung zu den drei Preußi⸗ schen Regulativen vom 1, 2, 3. Oltober 1854. hat (der Geh. Sber⸗Regierungs⸗Rath im Ministerium der geistlichen und Unterrichts Angelegenheiten) F. Stie hl soeben eine Flugschrift ver⸗ öffentlicht, in welcher derselbe die Entstehung, sowie die Grund⸗ saͤtze der Negulative darlegt und uber seine im Jahre 1844 be⸗ gonnene Wirksamkeit als „Schul verwallungs Beamter und Dezernent für das Seminar- und evangelische Volksschulwesen Auskunft giebt. . .

Rachdem der Verfasser zuvörderst seine politische Richtung namentlich »in der Deutschen Frage⸗= unter Anführung von

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