1872 / 131 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Jun 1872 18:00:01 GMT) scan diff

3386 3387 geben haben, konzentriren sich jetzt in Navarra. Das Haupt⸗ Paragraphen welche bei der Spezialdi i ; . ̃ : ü i ĩ . ö ; we pezialdislussion in der . Rechenkammer⸗ nstruklion vom Jahre 1824 festgestellt wird, sondern nur wiederholen, daß die verbündeten Regierungen den hier vor= . der regulären Armee wurde von Zumarraga nach thung hauptsächlich Gegenstand der . ew 4 n darauf daß 3 Hg e e , nl lechnisch als Gesetz gesehenen Verkehr 2 dem we n. und dem Rechnungshofe llsasua verle t. Die spanische Regierung rechnet darauf, daß laube deshalb, daß es auch mir . sein irh. und daß es im gu ifi werde, und zwar auch diese Qualifikation hatte ich nur nicht für zulässig haiten. Es ist bei der zweiten Lesung von dem binnen vierzehn Tagen Alles vorüber sein wird. nteresse der weiteren Y lr ung des Gesetzentwurfes liegt, deshalb als bedenklich zu bezeichnen, weil durch diese ualifikation 8 Abg. für Würzburg in dieser Beziehung hingewiesen auf das ü wenn ich meine Bemerkungen nicht auf den Ge die . ohne Weiteres zu einem der erfahren, welches in andern deutschen Staaten besteht, na. n nicht auf Geseßentwurf im die ; talien. Rom, z. Juni. Die amtliche Zeitung ent. DGanzen, sondern auch auf diejenigen Punkte des Gesetzentwurfs⸗ jenigen Geseße gemacht würde / deren Nichtbegchtung nach §. 18. Nr. , mentlich in Bay d Sachsen. Seine Worte k hält ein anläßlich des Verfaäͤsfungsfestes vom Könige erlg enes beziehe, welche Gegenstand von Wibänderungs - Beschläsfen des von dem Rechnungshofe nicht nur zu moniren, sondern soweit die damals den E ch sie Dekret, wonach die wegen Preßvergehen und derschiebener Reichstages in 3 Lefung gewesen sind. Der Bundesrath ist Monita nicht erledigt werden, zur Kenntniß des Haules zu brin⸗ nach den stenegt nden Bar gehe Verurthellten amnestirk werden äber die in zweiler Lefung gefaßten Beschlüsse in Berathung getreten gen 95 ; . als ob in den, hei derer ee g imme n, , . , ist bei dieser Berathüng von dem lebhaften Wunsche geleitet Ich habe dabei es auch als selbstverstandlich hingestellt, daß, Wie zwischen den Ständen f Es war festigunsen von Spezia fortgesezt , ,,,, een ger gb ahn a n, en rer gehend , k,. . Nn . . . 2 3 J Wenn ich nun jetzt dazu übergehe, das ß di ö fatrecht enthalten, nach wie vor Gegenstand der dem Hause eingehen zu können, das Rußland und Polen. St. Petersburg, 4 Juni. rathung mitzutheilen so *. n n ,. 1 ,. vorzulegenden Beinerlungen sein . Wir haben J ie fn *. nicht dollslandig Der Neg - Tinz. veröffenflicht folgendes Telegramii; Cibadiq— Abänderungen, weiche in den 56 7 N u. 19 Alineg 1 so wie ken ht, diefen. Gesichtsbunkt auf, Tung aetist quszudrücken von 2 Juni. Heute haben Ihre Majestäten der Messe beigewohnt. durch das letzte Alinea vom §. 19 von dem . beschlossen sind, der wir hoffen kennten, 24 sie die Zustünmung des Hauses finden Der Kaiscr befindet fetz in ermwinschtem Wohisein; der Ge= Bedenken nicht obgewaltet haben. Gegen den Beschluß, welchen der rde, närnlich in der Weise daß diczenigen Bazagtahhen der Ober- fundheitszustand der Kaiserin ist noch immer befrichi a, n, . §. 2 gefaßt hat und der seine . in der Ab⸗ Mechenkammer Instcuttion, welche wirkliches Etatrecht ent Um 8 Uhr Nachmittags ist der Großfürst Michael n, ,. See n de, g n, n, nen, ge , die nach der a fie eiche wir rich n a um de deten Regierungen gedachte Verbind ĩ 1 , jewitsch nebst Gemahlin nach dem Kaukasus abgereist. der preußischen a, 6 i. . nicht g Die Ober ⸗Rechenkammer⸗In 9 d A isse, sie für erf

gehoben und ein besonderer Rechnungs ü die Zeit es mit sich brachte ien zu verlan Schweden und Norwegen, Ste chol m 1. Juni. s vollständig abgessnderke Behörde gr el 23 il e a die igen 2364. eh enen g nn e,. Die »Post och Inr. Tid.« enthält eine offizielle Mittheilung Bundesrathe erhebliche Bedenken obgewaltet; es wird indeß wenn in BVestimm nungen ; Rücksichtlich des

üctsichtli t

über den Ausgang der norwegischen Ministerkrisis dritter Lesung diese Bestimmungen von Neuem Annahme hier findet, qus Uns wenigsten⸗ . deen Wil isffen cn Vcenken gegen oi Gen n,. kznnte, daß mung keine Ausnahine gemach sandte die norwegische 3 die vom nicht hergeleitet. Was die e ech an , e n d U der, kaß fowohl die Kanimern a

Storthinge angenommene Mißtrauensadresse ein und stelte q n G i . i so habe ich eine Bemerkung zu machen. Es ĩ fänden Gegenstand der dem Erläuterungen von der Regierung zu verlangen. 93 ch heißt im §. 19 nach der ; ; Wir si entsprechende Verpflichtung erkennen wir vollständig an. Es hat

gleichzeitig ihr Aemter zur Verfügung des Königs, Am 2. Pafsung in der meiten gens: In Betreff derjenigen Betrage / Welche ngen ein. müsse.

legte darauf die Staatsraths⸗ Abtheilung in Stockholm dem den ein T ie die bei ü ü ; . ) t heil . einzelnen Truppentheilen des den Kriegs⸗ daß ebenso wie die beiden Häuser de d dem Hause ein Bericht über die Rechnungen noch nicht vor- Könige diefe Eingabe vor, indem die anwesenden Stäatsraths. marine behufs der Anschaffung ihrer err mn de s . sind, daß durch das in legen! es ist erst vor wenigen Tagen ein Bericht über

ungen d e Rechnungen pro 1867 und 1868 in das Haus gelangt.

Mitglieder ebenfalls ihre Aemter zur Verfügung des Königs schaftung nach Maßgabe des Reichshaushalts. Etats i ; ; hestehenden Praxis, nach welchem Verleß stellten. Der König dekretirte darauf 3 ö hat die Prüfung des , , . u. ö treffenden Bestimmungen der Ober - Rechenkammer - Instruktion zur zätten solche Berichte schon vorgelegen so würde ich mich auf eine Aufrichtige Achtung vor der verfassungomãäßigen Stellung des Maßgabe des Reichshaushalts- Etats. sind in zweiter Jefung hinzu- Kenntniß der Legislative gebracht werden daß ebenso auch der Reichs⸗ raxis berufen können, auf welche man sich im preußischen Landtage Storthings und reger. Wun sch nach einem ergiebigen Zusanimen⸗ gefügt worden. Gegen diese Hinzufügung walten an sich nommen tag und in gleicher Weise versichert sein könnte der gern dickes mit Recht berufen konnte., Wir werden unfererfeits mit der Ertheilung wirken der Staatstegiernngskörper zum Nutzen des Vaterlandes / Bedenken nicht ob. Ich habe indeß auf folgendes Verhältniß aufmerk- Verfahrens, sosern, wie der Zusatz zu §. 3 will, die Ober; echen˖ der gewünschten Auskünfte nicht sparsamer sein, als es da geschehen müssen stets leitende der n en sein, welche bei keiner Regierungs⸗ sam zu machen, welches, wie ich glaube, bei dem Beschlusse dieser Ein⸗ fammer⸗Instruktion aufrecht erhalten wird in einer Weife, die deren ist. In Sachsen haben nach der bestehenden Verfassung die Kammern handlung außer Acht gelassen werden dürfen. Aber diese Rücksichlen , nicht vollstandig berücksichtigt ist. Das Gesetz soll nach der einseitige Abänderung ausschließt. . und ständischen Deputationen, 1penmn, sie einer Austunft bedürfen, um müssen unter Staatsmächten von gegenseitiger Wirkung kein, und ein Absicht der verbündeten Regierungen und diefe Absicht ist von dem Ich haben da ich bei s 13 bin, nun quch noch einige Bemerkungen zu deren Erthei ung darlechesammitministerxiumm oder den Vorstand de unbedingtes Aufgeben von der einen Seite in wichtigen Fragen wird Reichstage etheilt worden = 9 die Rechnungen des Jahres 1833 machen zu demjenigen was der Herr Abgeordnete für Offenbach aus Ressortministeriums / oder die von ersterem oder letzterem gestellten nicht zu einem selbständigen und nußpbringenden Zusammenwirken in Wirkfamkeik treten. In dem Ihnen vorliegenden Mllitäretat für em des 9 13 hier gesagt hat. Ich glaube er irrt sich darin, Koimissare anzugehen; keineswegs können sie unmittelbar oder durch führen, sondern zur Eigeninächtigkeit der einzeinen Staatsmacht. Ich 1873. sind nun aber dicfe den Trüppentheilen des Heeres und der wenn er behauptet, daß die Kontrole der großen Geldsumme von Vermittelung des Gesammt- oder Ressortministeriums von einer den⸗ hure! nicht, , mee Tila sung, welche . Marine zur Selbstbewirthschaftung berwiesenen Fonds nicht ersichtlich welch er gesprochen hat / den Organen des Neichs entzogen sei. Das ir unterstellten Behörde Auskunft verlangen. Dieser Grundsaß Meinungsverschiedenheit der Stagtsmächte namentlich in Sachen, en, wie das bisher auch nicht der gil war Ss würde nun aus ist insofern durchaus nicht zutreffend, als die Kontrole der Veraus- ndet auch auf die Sber⸗Rechnungskammer 2 nwendung / da dieselbe welche durch ihre unwiderrufliche Bedeutung für die Zu er Fassung des §. 10 gefolgert werden können, daß, weil in dem ug dieser roßen Summe vollständig den Organen nach einer Verordnung vom 15. Februar 1842 und S. 3 der Instruktion kunft des Landes in besonderem Grade eine vorsichtige und Etat, für das Jahr 1833 diese onds nicht er ficht ich gemacht sind s Reichs, und den Organen des Reichs ausschließlich zusteht. dem Gesammtministerium untergeordnet ist. Es ist also auch in sorgfältige Ueberlegung erfordern, irgend eine Hintanfeßung der ge fie für das Jahr 1873 mit der Rirkung, wie fie hier das Gefetz au 4 Richtig ist es insofern, als die Kontrole der ,. dieser Summe Sachsen ein direkter Verkehr goil nen Landtage und der säch sischen dachten RKücksichten schen und nicht den ausgleichenden Einfluß Ser nach der Absicht des Hauses haben soll überhaupt nicht existiren, daß ken Srganen des Reichs nicht Usteht! sondern. den betheiligten Sher Rechnungskammer nicht zulässig. Eins habe ich in Beziehung Zeit und der fortgesetzten Ueberlegungen abwarten wollen, berechtigt also, mit andern Worten die ganze BVestinnnung des §. 10 für die Organen der einzelnen Staaten. Die Rechnungen über die Erhebung auf Sachsen zu bemerken: es ist in Sachsen zulässig, daß die ist. Mit getreuem Rillen zu jeder Zeit die grundgeseßzm äßigen Rechte Rechnung des Jahres 1873 wirkungslos sei. . Konscquenz wür⸗ der Zölle und Steuern werden in Preußen von der Ober⸗Rechnungs Rechnungen auf Verlangen den Ständen vorgelegt werden, und um der g fen n, des Landes zu achten, aber zugleich im Bewußt · den die Verbündeten Regierungen uͤnter keinen Umständen acceptiren kanmmer revidirt. Die hieraus herfließenden Bemerkungen werden diesen Verlehr zu erleichtern, ist die Einrichtung getroffen, daß die sein meiner Pflicht, die Königsmacht aufrecht zu erhalten, finde ich können. Es ist thatsächlich nicht mehr möglich, den Militär⸗Etat für dem preußischen Landtage vor elegt, und ich bezweifle nicht, daß ein ständische Deputation, welche mit der Prüfung der Rechnungen be⸗ leinen Grund, meine jeßigen Rathgeber, zu welchen Ich Zutrauen das Jahr 1873 der wie den Herren bekannt ist, ein sehr umfang= Aeiches , in allen übrigen Staaten stattfindet, in welchen auftragt ist, diese Rechnungen im Gebäude der Ober- Rechnungs kam habe, gegen andere umzutauschen. Der norwegischen Regierung wird reiches Werk ist, jeßt noch aus . Gesichtspunkte zu ergänzen, daß Zölle und Steuern erhoben werden. Ich bemerke dies nur] mer, die in Dresden ihren Sitz hat, einsehen kann. Ich, bin hiermit auferlegt, mit unterthänigfler Eingabe, betreffend die gnädigste Mit in diesem Etat die hier in Rede stehenden Fonds bc ndl? ersichtlich um dasjenige, was der Herr Abgeordnete gesagt hat, zum Schlusse meiner Bemerkungen gelangt. Ich habe wiederholt von theilung , welche anläßlich der Storthingsadresse zum naͤchsten ordent- emacht werden, daß also nach Maßgabe des Etats von 1873 der auf sein richtiges Maß zurückzuführen, im Uebrigen wärde Seiten der verbündeten Regierungen die 2 der Worte » und lichen Storthinge zu machen sein wird, einzukommen echnungshof die Bestimmung des 8 10 auszuführen hat. Dies ist ich freilich der Meinung sein er hat das ja schon selbst e,, e. Vorschriften« in §. 19 Rr. 2 sowie der Worte Einnahmen und. im In derselben Staatsrathssitzuig nahm der König, wie be . gelen la g . Mur de a de en Schl ist es aber , nicht . 321 n , 6 , . . 8. . 1 nn, nm,, , : itgethei i i den Staatsrä . ebenso unmöglich, für das 1873 di sek vichmiehr nur geregelt werden kann durch eine dire e Ab und den §. 23 in der Form, wie er hien iegt, ; reits mitgeiheilt, die von den Staatsräthen, General- Major außer W! l Jahr är , Timm e gon d k. , nn 63 zu erklarch, Ich lann hierngch und in dent bon den verbündeten Re⸗

; ; . amkeit zu lassen, und es i ö gie⸗ . Irgens und Dr. O. J. Broch eingereichten Abschiedsgesuche an. rungen in der an. rn lohn er , Ich komme nun zu 5. 19. Ich habe hier, was zunächst die Ein gierungen lebhaft getheilten Wunsche, das Zustandekommen dieses wich⸗ A it 8 ö wenn nicht darüber ein Einverständniß obwaltet, daß aus dieser . nahm̃e unter Nr. 3 betrifft, zu wiederholen, was . in der zweiten tigen esetzes möglich zu machen, nur das Haus dringend bitten, den Aus e , f. e, . 0 ü k z 8. F ; 55 e, . , . des Reichshaushalts⸗Etats« für die Revi⸗ 9 urg ge ght . ; die r n re ,. h . V bezug wen Dl n g, e Nr. ö ef 5 ar m nf 2 äuser des Kongresses über en Tari jon der Rechnungen ine ̃ esten der An die Kenniniß irgend einer innahme, sei sie habe noch hinzuzufügen, daß in eziehung auf diejenigen 9 arif chnuüngen für das Jahr 1873 keine Folgerung hergeleitet st öh en dam ie chstäge e e Amendements unter hi Ki, die erst heute in meine Hände gekem— ĩ

bat fich, wie bereits mitgetheilt, über eine erabsetzun werden kann. un Etat vorgesehen oder nicht vorgesehen 16 per! auf alle Metalle 23 deren garn i 99 . werde. Ser n tag wird alsdann volle Veranlassung haben sich) men sind, eine Berathung im Bundesrath nicht hat stattfinden können.

Ich habe ferner zu §. 14 eine Bemerkung zu machen, deren Ab⸗ 21 von Eisend ; t sich, wie ich glaube / v e, , m, e, 14 mn zwe en dis gra auäumoerfen, und zu beantworten ob ne din Ich Cin also duch nicht in der Lage üäbfr dieses Linien dement ier n Eisendraht, Uhren und Juwelen, ebenso auf Baumwoll⸗ sicht sich glaube, von selbst versteht, Es ist in 8 14 in zwei. in en ,,. eine elch! Einnahme. semner nachträglichen 2 Erklärung abzugeben, noch mehr gilt, das Von dem eben gestellten

‚. ‚, 6. . ; ter Lesung der Saß hin; ügt j tit da ; Wollen, Glas- und Strohwãaren geeinigt. Bücher, die vor 3 der 5 err worden daß von den Veh eden mit Genchmigung bedarf oder nicht, Dagegeh halten es die verbündeten Wen nent welches den S 1 der Veschlüsse zweiten Lesung vertreten

anger als 25 Jahren gedruckt worden, sind zollfrei; mit Bezug die E de des Neiches und dez Bundesstaaten ach wi icht . sen ilung für mi 3 ö 5 die Einsendung von Akt erden Regierungen nach wie vor nicht sür zulässig , die Frage welche außer soll, welches einmal verlesen ist und dessen Beurtheilung für mich zur auf andere trist keine Veränderung ein; Zinnplatten werden Seite der ver d . 3 K, . ' ee, en der . ger gel. es bedürfen, Belt noch nicht möglich ist.

a det, Druckwapter nit 3 pCt. besteuerl. Diese Ver, mzer r , i amchen bah neh geihelllen Voraussetzung. 1 gseß, tarüber * I In der Diskusfion nahm der Staats-Minister Del brück

änderungen treten am 1. August in Kraft. daß diese Akten an bestcht nicht. Ich kann deshalb im Namen der verbündeten ; f s sich auf den Gegenstand der Rechnungslegung be= ä bebt n 3 das Lin n i. mit dem unter Ziffer 4 der nach dem Abg. Lasker das Wort:

J. Juni. Im Cooper-Institut fand gestern Abend eine ziehen. ; Regierungen auch h enthusiastische 3 ammlun ehe nun üb 2 Nr J25 der Drucksachen gestellten Amendement erklären. Dieses Die Schlußbemerkung des Herrn Abgeordneten für Meiningen thusiasti an j g zu dem Behufe statt, um ch geh er zu dem 5. 2B der zwar an der letzten Stelle J. . bestehenden Verfahren De, anlangend glaube ich, auch im Namen der verbündeten Regierungen

bie Tandidafur der Herren Gregley und Brown für des Geseßes sieht, den ich aher hier herausgreife, weil ich glaube d Amendement spricht aus, n ; 3si f . 35 es zur Uebersichtlichkei ĩ j ö He glaube / daß ine Uebersicht der änmtlichen Einnahmen und Ausgaben sobald offen versichern zu können, daß ihnen an dem Zustandekommen eines die Präsidentschaft und Vize⸗Präsidentschaft zu rati⸗ ; sichtlichkeit beitragen . wenn ich ihn hier . eichsta ge e,. werden soll. 3 Damit ist so wichtigen organischen Gesetzes eben so ernsihaft gelegen ist, wie

̃ 8 . ; früher erwähne, als er i ; n 3 als thunlich dem 14163 ; 6 Zugegen waren die Senatoren Tipton und Doolittle, verbündeten . ; ,, , . anufttit. Hie ö. nach der Ueberzeugung der verbündeken Regierungen. Allem dem irgend einem der Herren! die dem Reichstage angehören / und daß

ierungen haben au i i rei 2 ; - . 3 ; ̃ 2 Gencrale Cochrane und Killpatrik und andere hervor gesung elf , . ö . ge d, worauf es dein Reichstage ankommt / und es ist vermieden, wenn sie auf einzelne Anträge / die hier . . sind, nicht ein

ragende Redner. Von den Senatoren Fenton, Trumbull, Neichs ĩ ei j ie di je Hinzufügung der Worte »Ei men und chen zu können glauben, sie für sich dasselbe Recht in Anspruch neh⸗ 2 / eichstags ein entscheidendes Gewicht darauf gelegt wird, festzustellen, e wr ,, ,, . ö im . line k 3 nien 2 von der anderen Seite hier auch mit vollem

Montgomery, Blair u. A. wurden Briefe verlesen, in denen ) dag die Instruktion für di ; ĩ , m,, gebnis win. 2 ion für die preußische Ober Rechnungskammer so⸗ ; hne ge nage als beantwortet hingestellt wird welche Recht in Anspruch genonnmen wird, nämlich nach ihrer wohlerwoge⸗ gung g 9 sie nicht durch die Verfassung, die Geseße oder das vorliegende 5. 6 geshepen , , nn : , , ,. zu handeln.

Gesetz abgeändert ist, fernerhin für den Rechnungshof maßgebend sei in der That nicht beantworket ist. . ;

soll, und 7) daß au n ö 9 1 Dic verbündeten Regierungen halten es ferner nicht sür zu lässig, Wenn ich nun noch auf einige Einzelnheiten der Bemerkungen,

nn,, Instrukign. den 8 isn ge mit der Ee „und Vorschriften« anzunehmen. sowohl des Herrn Abg. für Rudolstadt⸗/ als des Herrn Abg. für Mei⸗ a

die ja ihrer Zeit vom Landes herrn all in 1 5 ] ; . . . Neichstags⸗Angelegenheiten. stimmung des Reichstags 2. . . ö. k Ich kann mich auch hier auf Das jenige beziehen / was ich in der ningen eingehe] so mochte ich zunächst nech was den am wenigsten —; ; Die verbündeten Regierungen sind mit diesen Ge ichts punkten zweiten Lesung über diesen Gegenstand erklärt habe. Was die streitigen Punkt, die Einnahmen, betrifft bemerken, daß wenn in t , In der gestrigen Sitzung des Reichs⸗ , , ,. und sie finden diesen Gesichtspunkt aus-= Worte »unter der e ner , nr der . ö. 6 6 3 . . ; ,, , . . a ab d taats Minisi 7 i 8 gedrückt in dem mendement weichungen« betrifft, welche hier eingeschoben sind, o legen außeretate mg inne m / 983 9 ats Minister Delbrück über die Stellung öclchesz imer r, o Ziff , wn die if et ,, weder auf die Streichung! ügch guf die alss feinerfeils bestäti en der ergänzen, was nach S 2 von der

des Bundesraths gegenüber den Beschlüssen des Neichstags zu dem Herrn Abgeordneten Prenzlaü vorgeschlagen it. Einer Her ö ; ö De] ( . . . . t ; j ö ) dem Reichstag vorzulegen ist, gegen eine e n rf? Hen Rechnung sh o betreffend, die zu Herren Vorredner hat sich nicht klar zu machen vermocht, welch Be⸗ Viibehaltung dieser Werte einen Werth, und es werden die Worte, Finanzverwaltung 4 : ĩ . die nach⸗ deutu ̃ altui h 2 blei allen, in ihrer Stellung zu der sbolche Bestimmung, wie ich glaube von Seiten der derbündeten ng dieser Zuscßz zu . 13 im i . . dem voin Hause be⸗ een feen sülesben oder wegfallen 354 . hin kin Bedenken obwalten würde. Das Bedenken

stehende Erklrung ab . 363 . . . ; enen 5. Z habe. Die Bedeut j V ts ändern. . Regierungen gar ke wa Meine 2 Die bisherige allgemeine Diskussien hat sich, . we s erg ,, auf den * und was damit in Verbindung der verbündeten Negierungen liegt lediglich darin daß dem Rechnungs⸗

wie Tas kaum anders fein konnte, beréits erstreckt auf die einzelnen! beruhten nicht darauf, Saß die fortdauernde Gültigkeit der Ober⸗ stehts dem Zufatze zu Rr. 2 des

aragraphen 8. Auch hier kann ich hof durch die Bestimmung in Nr. 3 des §. 19 die Entscheidung