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Summarische Uebersicht über die Zahl der Studirenden
auf der Königkichen Georg-Augusts-Universität zu
. im Sommersemester 1872 nach der am 28. Mai 1872 veranstalteten Zählung.
Im vorigen Semester sind immatrikulirt SI. Davon sind abgegangen 211. Es sind Hierzu sind in diesem Semester gekommen 266. Die Gesammtzahl der ünmatrikulirten Studirenden beträgt daher S. J. Die cwangelisch= theologische Fakultät zählt Preußen 89, Nicht Preußen 17 = 195. Die
juristische Fakultät zählt Preußen 128, Nicht⸗ Preußen 58 — 186. Die
medizinische Fakultät zählt Preußen 129, Nicht⸗Preußen 32 — 161. Die e wh . zählt a) Preußen mit dem Zeugniß der Reife
12. b) Preußen ohne Zeugniß der Neife nach en des Reglements vom 4. Juni 1834 96. — Preußen 308 C) Nicht ⸗ Preußen 110 zusam-= men 418 im Ganzen 81. Unter den immatrikulirten der philosophi⸗ schen Fakultät befinden sich 8 Preußen und 1 Nicht ⸗Preuße, welche dem landwirthschaftlichen Institute angehören. Außer den Immatrikulirten 3 nn, n., hics ge . k Hören der
erechti ; nehmen mithin an den Vo
. Theil 8 ⸗ .
nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 7. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König begaben Sich heute Vorm hh etz Uhr aus Veranlassung des Todestages des Königs Friedrich Wil⸗ helm III. nach Charlottenburg. Nach der Rückkehr von dort , . Allerhöchstdieselben die Vorträge der Hofmarschälle und des Hen Ministerd . von Schleinitz entgegen und geruhten die Orden des verstorhenen Direttors der König- lichen Museen von Olfers aus den Händen des Sohnes dessel—= ben in Empfang zu nehmen. Um 2 Uhr beabsichtigten Se. Majestaͤt Allerhöchstsich in das hiesige Zeughaus zu begeben.
. — Se. Majestät der Kgiser und König haben au die Anzeige des Ministers des Innern von dem n mn, von welchem das Dorf Schulzendorf im Ruppiner Kreise kürzlich betroffen worden, zur Linderung der über die Abge⸗ brannten hereingebrochenen Noth die Summe von Dreihundert Thalern zu bestimmen geruht.
— Se. Königliche Hoheit Prinz Albrecht nach Hannover air ger, . , n — Ihre Durchlaucht die Fürstin von Liegni . in 1. Juni zu mehrwöchentlicher Kur in Homburg .
. — Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin von Italien wohnten gestern Nachmit- tag in Begleitung Sr. Kaiscrlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen den Verhandlungen des Reichstages bei, besuchten später das Aguarium und den Zoologischen Garten, machten
hrer Königlichen Hoheit der Herzogin Wilhelm von Mecklen⸗
urg⸗Schwerin im Schlosse Bellevue einen Besuch und kehrten zum Diner, welches um 5 Uhr im hiesigen Schlosse eingenom⸗ men wurde, zur Stadt zurück. An demselben nahmen auch Se. Majestät der Kaiser, der Kronprinz und die Offiziere der Deputation vom 1. Hessischen Husaren⸗Regiment Nr. 13 Theil. Abends 7 Uhr begaben Sich der Kronprinz und die Kronprin - Em von Italien mit Extrazug der Anhalter Bahn nach
eipzig. Bei der Abfahrt von Berlin waren der Kaiser der Kronprinz, die Prinzessin Carl, der Prinz August von Würt⸗ ar. . . 6 . Launay und die Depu⸗=
ion des 1. Hessischen Husaren⸗-Regiments Nr. 13 2c.
dem Anhalter Bahnhofe anwesend. ; .
— Unmittelbar nach dem Taufakte im Neuen Palais er⸗ folgte von Seite Ihrer Königlichen Hoheiten * Kron⸗ vrinzen und der Kronprinzessin von Italien die Uebergabe des nach italienischer Sitte üblichen Taufge⸗ schenkes an Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin des Deutschen Reiches und von Preußen. Dasselbe besteht in einem vollständigen Schmucke, in einem Diadem, in Ohrgehängen, einem Halsbande und einer Brustspange, ist aus dem feinsten Dukatengolde durchaus mas⸗ siv gearbeiket und mit rosenrothen Rubinen und grauen Perlen in verschiedener Größe besetzt. Der größte Kunstkenner Italiens, der Herzog von Sermoneta, hat die Zeichnungen dazu geliefert, und mit der Herstellung des Ganzen war der Jumelier Castel- lani in Rom beauftragt worden, der unter dem Einflusse des genannten Archäologen sich völlig in die besseren antiken und romanischen Formen seiner Kunst eingearbeitet hat. Das kro⸗ nenartige Diadem ist zusammengesetzt aus einem Reife, der in erhabenen, mit kleinen Nubinen besetzten Arabesken geschmückt ist. Auf diesem Stirnband erheben sich Kreuze, die mit runden durchbrochenen Goldscheiben abwechseln. Jedes Kreuz hat in
ewesen (804 4 12 — emnach geblieben 605.
tener Schönheit, die Scheiben sind durchbrochen und über u über mit ag Rubinen besetzt 6 e und 3 stehen über dem Reif gerade aufwärts, und jedes Stück ist zum Abnehmen . um es in anderer Form verwenden zu können. Es ist dieselbe Gestalt der Krone, mit der man die Königin Adelheid, die Mutter Kaiser Otto's IJ. und Groß- mutter Otto's III. abgebildet sieht, dieselbe, die die deutsche Kaiserkrone mit e. verbunden hat. Die durchbrochenen Goldscheiben der Krone wiederholen sich an den beiden Ohr⸗ gehängen; diese endigen in einer großen, in Gold und Rubinen elchartig gefaßten grauen Birnenperle. Die Brustspange hat die Form eines kleinen Schildes, dessen runde Form wieder aus fünf kleinen ebenfalls runden aber erhaben gearbeiteten, und mit einer grauen Perle geschmückten Schildchen besteht. Ein in den mit Rubinen besetzten Arabesken dem Diademe ähnlicher Reif bildet den oberen Theil des Halsgeschmeides. Von demselben hängen schmale Goldstäbchen herab, die in einem Rubine endigen, und zwischen jedem derselben, von einem kelch⸗ artigen Stiese gehalten, dreißig graue Perlen in abfallender Größe, die schönste und größte befindet sich in der Mitte, ein wahres Unicum. Abgesehen von seinem hohen materiellen Werthe ist dieser Schmuck durch die stylvolle Burchbildung in der Zeichnung, in den edlen, wenn auch strengen Linien roma—⸗ nischer a, durch die vollendete Techmnit der Arbeit, ein wahrhaftes Meisterwerk. Auch selbst das Kästchen, in welches er auf einer rothsammtenen , ,. eingeschlossen, ist von künstlerischem Werthe. Es ist in einem Oktogon von ver⸗ oldeter Bronce mit einem aufsteigenden Deckel gebildet, In ie 8 Felder des unteren wie des oberen Theiles sind Mosaiken von feinster Arbeit eingelassen, Nachbildungen der edelsten an⸗ tiken Muster, z. B. der Capitolinischen Masken. Die Mosaiken des Deckels stellen kleine Thierfiguren vor, und die Plattform
des Deckels schmückt eine runde größere Mosaik von der vollen⸗
detsten Ausführung. Es ist ein echt nationales, dem hohe Kunstsinn der Empfängerin entsprechendes Geschenk, bj gn Hohen Taufpathen hier darboten, und ein natignales Kun stwerk war auch das Geschenk, welches hinwiederum Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin den Hohen Pathen ihres Kindes ö Bekanntlich ließ unter den Augen und unter der Beihülfe des Bildhauers Rauch König Friedrich Wilhelm IV. ein Modell zur Nach- bildung des Denkmals Friedrich des Großen im Kleinen in einer Höhe von fünf Fuß herstellen. Bisher waren von diesem Lunstwerke nur drei Exemplare vorhanden, eines . König Friedrich Wilhelm 19, eines besitzen Se. Majestät der Kaiser und König, ein drittes der Kaiser von Rußland und ein vier⸗ tes wird nun dem Kronprinzen Humbert zum Geschenk gemacht. Die Herstellung in echter Bronze erfordert ein Jahr. Vor⸗ läufig konnte deshalb den italienischen Herrschaften im Orangerie⸗ hause nur ein Modellabguß in Zink vorgestellt werden.
— In der gestrigen Plengrsitzung des Bundesraths unter dem Vorsitz des Ha gn Delbrück, wurden . Schreiben des Präsidenten des Reichstags über die Beschlüsse des Reichstags, betreffend a) den Gesetzentwurf wegen Regull= rung des Reichshaushalts vom Jahre 1871, b) die Uebersicht der Ausgaben und Einnahmen des Deutschen Reichs mit dem Nachweise der Etatsüberschreitungen und außeretatsmäßigen außerordentlichen Ausgaben für das Jahr 1871, ) den Aus—⸗ n , n, zwischen dem Deusschen Reiche ünd Groß⸗ britannien, d) den von den Abgeordneten Lasker und Ge⸗ nossen vorgelegten ,, . wegen Abänderung der Nr. 13 des Artikels 4 der Verfassung des Deutschen Reiches mitgetheilt und hierauf über die Vorlagen, betreffend den Ent⸗ wurf eines Gesetzes wegen Verlängerung der Wirksamkeit des Gesetzes vom 27. Mai 18790 über die Ausgabe von Banknoten, den Entwurf eines Gesetzes wegen Verlängerung des Termins für die Wirksamkeit der Reichsverfassung in Elsaß⸗Lothringen, sowie über die neuen Amendements Lasker und v. Benda zu dem Gesetzentwurfe über den Rechnungshof, endlich über die Auslegung der Vorbemerkungen Nr. 2 und 4 zur 1. Abtheilung . an ne. . , re, ,. , den Ueber⸗
ing eichtem Garn über die Zollgren = reich, in Berathung getreten. — ö 3
den sind, ob durch den §8 111 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 und die zur Ausführung a . . Be⸗ stimmungen die frühere Vorschrift im §. 76 der Zollordnung, sowie die Verabredungen im §. 22 Jitt. d. und im 8. 59 36 21 des Haupt⸗Protokolls der fünften resp. funfzehnten
eneralkonferenz aufrecht erhalten seien, wonach bei der Versendung von Wein oder versetztem Branntwein aus dem Inlande durch das Ausland nach dem Inlande oder bei der Transitabfertigung der. artiger Flüssigkeiten unter Kolloverschluß den Sendungen stets
den vier Enden und in der Mitte eine graue Perle von sel⸗
amtlich versiegelte Probefläschchen beigegeben werden sollen,
— Zur Beseitigung der Zweifel, welche darüber entstan ⸗
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hat der Bundesrath in der Sitzung vom 6. v. M. beschlossen, daß es dem Ermessen der Abfertigungsämter zu überlassen sei, ob in den einzelnen Fällen bei Sendüngen der bezeichneten Art ur Sicherung des Zollinteresses die Beigabe von io hchen ür nothwendig oder zweckmäßig zu erachten ist und daß die Empfangsämter lediglich aus dem Fehlen von Probefläschchen leinen Grund zu eninehmen haben, die weitere Abfertigung der eingegangenen Flüssigkeiten zu beanstanden.
Der Ausschuß des Bundes rathes für Handel und Verkehr trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— Im weitern Verlauf der gef gen Sitzung des Reichs⸗ tages wurde das Gesetz, betreffend den au ßerordentlichen Geldbedarf für die Reichseisenbahnen in Elsaß⸗Loth⸗ ringen, in zweiter Lesung unverändert genehmigt. Es polgte die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffen die Gebühren und Kosten bei den Konsulgten des Deutschen Reichs. Zu §. 2 beantragte der Abg. Bernards; zunter die Amtshandlungen, welche im Fall der Dürftigkeit der Betheiligten von den Konsuln gebührenfrel zu verrichten seien, auch das eheliche Aufgebot, die Eheschließung und die Abnahme des Partheieneides aufzunehmen . ö Das Haus lehnte das Amendement in seinen beiden ersten Punkten ab und genehmigte nur den letzten. Demnächst wurde ber Tarif im Einzelnen durchbergthen. Nr. 3 desselben be⸗ stimmt an Gebühren für Aufbewahrung, Erhebung, Auszah⸗ lung, Ueberweisung von Geldern oder Werthsachen, außer den son 63. Gebühren für besondere Amtshandlungen 3 Sgr. für je 10 Thlr. Der Abg. Kapp beantragte, hinter »Anitshandlungen« einzufügen: jedoch ohne Uebernahme einer Garantie seitens des Relchs. Dieser Antrag wurde abgelehnt; dagegen wurde ein Antrag des Abg. Schleiden, die Gebühren 3 die Expedition von Schiffen auf , Sgr. für jede Tonne (2000 Pfund), doch ,, unter 3 Sgr. festzusetzen, angenommen. Der Rest des Tarifs wurde uin we ann , genmnig, — Es folgte die Fortsetzung der zweiten Berathung über den Reichshaus⸗ halks⸗Etat für 1873, zunächst uber den Etat der Verwaltung des ,, an welcher Berathung sich der Staatsminister v. Roon, Gberst Lieutenant v. Holleben und die Abgg, Richter, Ludwig, Georgi, Graf Ballestrem und Lasker betheiligten. Nachdem noch zum Etat der Münze die Abgg. Gerstner und Pr. Bamberger gesprochen hatten, schloß die zweite Berathung des Reichshaushalts⸗Etats. n der auf 12 Uhr anberaumten heutigen G37) Sitzung
des Reichstages, welcher am Tische des Bundesrathes die Staats⸗Minister Delbrück, Graf von Roon von Stosch, von
Mittnacht, der Ministerial⸗-Direktor von Philippsborn, der
Präsident Dr. Friedberg, Reichs- Rath und Präsident von Neu⸗ mayr, der Oberst Frieß, der Oberst Lieutenant von Holleben, der Minister⸗Resident Pr. Krüger, der Geheime Regierungtz⸗ Rath Br. Michaelis und mehrere andere Bevollmächtigte bei- wohnten, wurde in dritter Berathung der Additional⸗Vertrag zu dem Postvertrage mit Rußland und der Gesetzent⸗ wurf, betreffend die Gebühren und Kosten bei den Konsulgten des Deut schen Reiches — letztere mit einer unwesentlichen Modifikation des §. 8 — angenommen. Es folgte hierauf die zweite Berathung über das Militärstrafgesetz buch. Rach einem eingehenden Referat des Abg. Dr. Lamey wurden ohne Debatte die 8. 1 bis 8 angenommen. Zu 8. 9 beantragte Abg. Krüger (Haders⸗ leben), die nordschleswigschen Distrikte von der Geltung des Heseßzes auszuschließen. Der Antrag wurde abgelehnt, und die §§. 9 bis 1 unverändert genehmigt. Zu den §§. 19 bis 27 lag eine Reihe von Amendements der Abgg. Eysoldt, Freiherr v. Hoverbeck und Gen. vor, welche die Arreststrafe zu mildern bezwecken. Außerdem beantragte Abg. Lasker; en Reichs⸗Kanzler * ersuchen; I) zu veranlassen, daß eine sach⸗ verständige und umfassende Maier ich hn darüber angestellt werde, welche Einwirkung auf die Gesundheit die Vollstreckung des mittlern und des strengen Arrestes ausübe, ob und inwieweit nachtheilige Wirkungen wahrzunehmen sind, welche mit der besonderen Art der Ernährung und des Aufenthalts zusammenhängen;; 2) das Ergebniß dieser Untersuchung zur Kenntnis des Reichstags zu bringen. An diese Anträge knüpfte sich eine längere big n ffn, an der sich zunächst Abg. Eysoldt und der kah * e Ber i lie Oberst Fries betheilgten. Bei Schluß des Blattes dauerte die Berathung fort.
— Die Mitglieder des Bundesrathes und des Reichstages, welche an der Rügenreise Theil genommen), haben für das Arndt denkmal auf dem Rugard aus ber gemeinsamen Reisekasse 200 Thaler bewilligt, welcher Summe ein Mitglied für seine Person noch 100 Thaler hinzugefügt.
— Die bereits vor 1870 zwischen der preußischen und der französischen Regierung geführten Verhandlungen über den
kanals durch das Ried⸗Thal, um eine Verbindung der Saar mit der Mosel herzustellen zur billigeren Beförderung der so vorzüglichen und für die französische Eisenhüttenindustrie un⸗ entbehrlichen Saarkohlen wurden durch den Ausbruch des Krieges unterbrochen. Inzwischen ist durch den Frankfurter Frießensvertrag das betreffende Terrain vollständig in die ände der deutschen Regierung übergegangen welche dies Projekt nunmehr wieder aufnehmen und die desfallsigen Ver⸗ handlungen zwischen der Militär⸗ und Civilverwaltung und zwar diesmal in Metz weiter entwickeln wird. Zu Mitgliedern der deshalb unter dem Vorsitze des Qber⸗Präsidenten von ,,. zusammentretenden Kommission sind außer dem Bezirks⸗Präsidenten von Lothringen und dem . Direltor von Elsaß⸗Lothringen der Oberst Schott, Inspeecteur der 9. unge n , der Geheime Berg⸗Rath Achenbach, Vorsitzender der Königlichen Bergwerks⸗Direktion zu Saar⸗ brüäcken, der Regierungs und Bau⸗Rath Seyffarth in Trier, und der Bau⸗Inspektor Lieber in Saarbrücken ernannt.
— Das Neben-Zollamt J. zu Bärngu im Haupt amts Bezirke Waldsassen (Königreich Bayern) ist vom 1. Juni d. J. ab in ein Reben Zollamt II. verwandelt worden.
— In der heutigen, auf 9 Uhr anberaumten G57) Sitzung des Haüfes der Abgeordneten, welcher am Ministertische die Staats-Minister Graf zu Eulenburg, Graf von Itzenplitz und Camphausen, der Geheime Ober. Regierungs Rath Wohlers und einige andere Re ierungskommissarien beiwohnten, legte der Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg dem Hause zwei Gesetzentwürfe betreffend die gesetzliche egelung der standes herrlichen Verhältnisse der Häuser von Arenberg und Sayn⸗ Wittgenstein, zur verfassungsmäßigen , , vor. Der Beschluß über die . Behandlung wurde bis nach er⸗ olgtem Druck der Vorlagen ausgesetzt. Die Abgg. Dr. Oetker,
r. Bgehr und Hr. Wehrenpfennig richteten hierauf an die Königliche Staatsregierung folgende durch Dr. Baehr näher motivirte Interpellation:
Nach amtlichen Bekanntmachungen hat die Königliche Staats ⸗ regierung in dem Verhältniß einer Anzahl kleinerer Rittergüter und Domänen im Regierungsbezirk Cassel zu den Ortsgemeinden Ent⸗ scheidungen getroffen, welche die ersteren aus dem bisherigen natür- lichen Verbande mit diesen Gemeinden loslösen und namentlich die Armenlast bezüglich der regelmäßig auf jenen Gütern beschäftigten Ärbeiter den Gemeinden zuwälzen.
Welches sind die Gründe dieser Entscheidungen?
Saben zuvor statistische h m eh über die Lage, Größe, Be⸗ en , 2c. der betreffenden Güter stattgefunden? und mit welchem
rgebniß?
; Sind die Gemeinde- und Kreisvertretungen über die Neuerungen gehört worden? und wie haben sie sich geäußert?« .
Der Regierungs⸗Kommissar, Geheimer Ober⸗Regierungs— Rath Wohlers, beantwortete die Interpellation dahin, daß über die betreffenden Verhältnisse die eingehendsten Ermittelungen angestellt und erst nach , . Prüfung in jedem einzelnen Fall beschlossen und entschieden worden sei, Auf den Antra des Abg. Hellwig beschloß das Haus in eine Besprechung de Gegenstandes zu treten, an welcher sich die Abgg. Herrlein und Br. Baehr, sowie der Regierungs⸗Kkommissar betheiligten. — Der Abg. Dr. Rickert referirte sodann Namens der udget⸗ enn ion über den 22. und 23. Bericht der Staatsschulden⸗ Kommission, betreffend die Verwaltung des Staats⸗
chuidenwesens in den Jahren 1869 ünd 1879. Das
Haus beschloß nach dem Antrage der Kommission ohne De⸗ hatte, der Königlichen Hauptverwaltung der Staatsschulden über die betreffenden Rechnungen Decharge zu ertheilen.
Es folgte hierauf, nachdem vorher der Ges etzentwurf, betreffend die , der Geschäfte der preu⸗ ßischen Bank auf die freie ansestadt Bremen (S. die J. Beilage) ohne Debatte angenommen worden, der mündliche Bericht der Budget ⸗Kommission über die Ueber sichten von den Staa tseinn ahmen und Ausgaben des Jahres 1870 nebst der dazu gehörigen Denkschrist für die darin nach- gewiesenen Etatsüberschreitungen und außẽretatsmäßigen eptra⸗ ordinären Ausgaben. Der Referent Dr. Virchow beantragte:
vorbehaltlich der bei der Prüfung der Rechnung sich noch etwa ergebenden Erinnerungen a) die nachgeiviesenen Etatsüberschreitungen für das Jahr 1870 mit 3771081 Thir. 13 Sgr. 9 Pf h) die außer etatsmäßlgen ertraordinären Ausgaben mit 65 371 Thlr. 27 Sgr.
1Pf. nachträglich zu genehmigen. . . Das Haus trat diesem Antrage bei. Endlich wurde die Wahl der Abg. Larz und Mehlhausen im II. Königsberger Wahlkreise für giltig erklärt. — Schluß 113 Uhr. Nächste Sitzung Montag 23 Uhr.
— Der Evangelische Ober⸗Kirchenrath besteht zur Zeit unter dem Präsidium des Wirklichen Geheimen Raths
r. Mathis aus folgenden Mitgliedern; Hr. Twesten, Ober⸗ Konsistorial⸗Rath und Professor; Dr. Hoffmann, Ober- Hof⸗
Bau eines mit einer Hafenanlage versehenen Schiffahrts⸗
—
prediger, Ober ⸗Konsistorial⸗Rath und General Superintendent /