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Summarische Nebersicht über die Zahl der Studirenden auf der Königkichen Gearg-Augusts Universität zu . im Sommersemester 1872 nach der am 28. Mai 1872 veranstalteten Zählung,
Im vorigen Semester sind immatrikulirt
SI6. Davon sind abgegangen 211. Es sind k geblieben 605. Hierzu sind in diesem Semester gekommen 266. Die Gesammtzghl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 871. Die cvangelisch= . Fakultät zählt Preußen 89, Nicht Preußen 17 1965. Die juristische Jakultät zählt Preußen 128 Nicht Preußen 53 —= 186. Die medizinische Fakultät zählt Preußen 123 Nicht- Nreußen 32 — 161. Die , . zählt a) Preußen mit dem Feng ni der Reife
12, P) Preußen ohne Zeugniß der Neife nach z des Reglements vom 4 Juni 18034 96. — Preußen 308, C Nicht ⸗Preußen 110 zusam⸗ men 418 im Ganzen 871. Unter den immatrikulirten der philosophi- schen Fakultät befinden sich 8 Preußen und 1 Nicht⸗Preuße, welche dem landwirthschaftlichen Institute angehören. Außer den Immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt 1. Es nehmen mithin an den Vorlesungen überhaupt Theil 872.
nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 7. Juni. Se. Majje stät der Kaiser und König begaben Sich heute Vormittag m 10 Uhr aus Veranlassung des Todestages des Königs Friedrich Wil⸗ helm III. nach Eharlottenburg. Nach der Rückkehr von dort , . Allerhöchstdieselben die Vorträge der Hofmarschälle und des Haus⸗Ministers . von Schleinitz entgegen und geruhten die Orden des verstorbenen Direktors der König⸗ lichen Museen von Olfers aus den Händen des Sohnes dessel⸗ ben in. Empfang zu nehmen. Um 2 Uhr beabsichtigten Se. Majestät Allerhöchstsich in das hiesige Zeughaus zu begeben.
— Se. Majestät der Kgiser und König haben auf die Anzeige des Ministers des Innern von dem Brandunglück, von welchem das Dorf Schulzendorf im Ruppiner Kreise kürzlich betroffen worden, zur Linderung der über die Abge⸗ brannten hereingebrochenen Noth die Summe von Dreihundert Thalern zu bestimmen geruht.
— Se. Königliche Hoheit Prinz Albrecht (Sohn) i nach Hannover zurückgekehrt. 53 We Durchlaucht die Fürstin von Liegnitz ist M 1. Juni zu mehrwöchentlicher Kur in Homburg einge⸗ roffen.
— Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin von Italien wohnten gestern Nachmit⸗ tag in Begleitung Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen den Verhandlungen des Reichstages bei, besuchten später das Aguarium und den Zoologischen Garten, machten
hrer Königlichen Hoheit der Herzogin Wilhelm von Mecklen⸗
urg⸗Schwerin im Schlosse Bellevue einen Besuch und kehrten zuni Diner, welches um 5 Uhr im hiesigen Schlosse eingenom⸗ men wurde, zur Stadt zurück. An demselben nahmen auch Se. Majestät der Kaiser, der Kronprinz und die Offiziere der Deputation vom 1. Hessischen Husaren⸗Regiment Nr. 13 Theil. Abends 7 Uhr begaben Sich der Kronprinz und die Kronprin= zessin von Italien mit Extrazug der Anhalter Bahn nach Leipzig. Bei der Abfahrt von Berlin waren der Kaiser, der Kronprinz, die Prinzessin Carl, der in August von Würt⸗ temberg, der italienische Gesandte Graf Launay und die Depu⸗ tation des 1. Hessischen Husaren⸗Regiments Nr. 13 ꝛc. auf dem Anhalter Bahnhofe anwesend.
— Unmittelbar nach dem Taufakte im Neuen Palgis er⸗ folgte von Seite Ihrer * Hoheiten des Kron⸗ prinzen und der Kronprinzessin von Italien die Uebergabe des nach italienischer Sitte üblichen Taufge⸗
ö an Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit
ie Kronprinzessin des Deutschen Reiches und von Preußen. Dasselbe besteht in einem vollständigen Schmucke, in einem Diadem, in Ohrgehängen, einem Halsbande und einer Brustspange, ist aus dem feinsten Du katengolde durchaus mas⸗ siv gearbeiket und mit rosenrothen Rubinen und grauen Perlen in verschiedener Größe besetzt. Der größte Kunstkenner Italiens, der Herzog von Sermoneta, hat die Zeichnungen dazu geliefert, und mit der Herstellung des Ganzen war der Juwelier Castel⸗ lani in Rom beauftragt worden, der unter dem Einflusse des genannten Archäologen sich völlig in die besseren antiken und romanischen Formen seiner Kunst eingearbeitet hat, Das kro⸗ nenartige Diadem ist zusammengesetzt aus einem Reife, der in exhabenen, mit kleinen Rubinen besetzten Arabesken geschmückt ist. Auf diesem Stirnband erheben sich Kreuze, die mit runden durchbrochenen Goldscheiben abwechseln. Jedes Kreuz hat in den vier Enden und in der Mitte eine graue Perle von sel⸗
ewesen (8604 4 12 —
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tener Schönheit, die Scheiben sind durchbrochen und über und über mit kleinen Rubinen besetzt; k. und Scheiben stehen über dem Reif gerade aufwärts, und jedes Stück ist zum Abnehmen . um es in anderer Form verwenden zu können. Es ist dieselbe Gestalt der Krone, mit der man die Königin Adelheid, die Mutter Kaiser Ottos 1. und Groß— mutter Ottos II. abgebildet sieht, dieselbe, die die deutsche Kaiserkrone mit . verbunden hat. Die durchbrochenen Goldscheiben der Krone wiederholen sich an den beiden Ohr⸗ gehängen, diese endigen in einer großen, in Gold und Rubinen elchartig gefaßten grauen Birnenperle. Die Brustspange hat die Form eines kleinen Schildes, dessen runde Form wieder aus fünf kleinen ebenfalls runden aber erhaben gearbeiteten, und mit einer grauen Perle geschmückten Schildchen besteht. Ein in den mit Rubinen besetzten Arabesken dem Dia deme ähnlicher Reif bildet den oberen Theil des Halsgeschmeides. Von demselben hängen schmale Goldstäbchen herab, die in einem Rubine endigen, und zwischen jedem derselben, von einem kelch⸗ artigen Stiele gehalten, dreißig graue Perlen in abfallender Größe; die schönste und größte befindet sich in der Mitte, ein wahres Unicum. Abgesehen von seinem hohen materiellen Werthe ist dieser Schmuck durch die stylvolle Durchbildung in der Zeichnung, in den edlen, wenn auch strengen Linien roma nischer Orngmentit, durch die vollendete Technik der Arbeit, ein waährhaftes Meisterwerk. Auch selbst das Kästchen, in welches er auf einer rothsammtenen hohen Unterlage eingeschlossen, ist von künstlerischem Werthe. Es ist in einem Oktogon von ver⸗
oldeter Bronce mit einem aufsteigenden Deckel gebildet. In
ie 8 Felder des unteren wie des oberen Theiles sind Mosaiken von feinster Arbeit eingelassen, Nachbildungen der edelsten an⸗ tiken Muster, z. B. der Capitolinischen Masken. Die Mosgiken des Deckels stellen kleine Thierfiguren vor, und die Plattform
des Deckels schmückt eine runde größere Mosaik von der vollen⸗
detsten Ausführung. Es ist ein echt nationgles, dem hohen Kunstsinn der Empfängerin entsprechendes Geschenk, das die Hohen Taufpathen hier darboten, und ein nationales Kunstwerk war auch das Geschenk, welches hinwiederum Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronpri . den Hohen Pathen ihres Kindes , Bekanntlich ließ unter den Augen und unter der Beihülfe des Bildhauers Rauch König Friedrich Wilhelm IV. ein Modell zur Nach- bildung des Denkmals Friedrich des Großen im Kleinen in einer Höhe von fünf Fuß herstellen. Bisher waren von diesem Lunstwerke nur drei Exemplare vorhanden, eines besaß König Friedrich Wilhelm 19, eines besitzen Se. Majestät der Kaiser und König, ein drittes der Kaiser von Rußland und ein vier= tes wird nun dem Kronprinzen Humbert zum Geschenk gemacht. Die Herstellung in echter Bronze erfordert ein Jahr. Bor—⸗ läufig konnte deshalb den italienischen Herrschaften im Orangerie⸗ hause nur ein Modellabguß in Zink vorgestellt werden.
— In der gestrigen Plengrsitzung des Bundesraths unter dem Vorsitz des Ha ring Delbrück, wurden 63 Schreiben des Präsidenten des Reichstags über die Beschlüsse des Reichstags, betreffend a) den Gesetzentwurf wegen Reguli⸗ rung des Reichshaushalts vom Jahre 1871, b) die Uebersicht der , und Einnahmen des Deutschen Reichs mit dem Nachweise der Etgtsüberschreitungen und außeretatsmäßigen außerordentlichen Ausgaben für das ahr 1871, ) den Aus⸗ de, ,, , zwischen dem Deutschen Reiche und Groß⸗ britannien, q den von den Abgeordneten Lasker und Ge⸗ nossen vorgelegten Gesetzentwurf wegen Abänderung der Nr. 13 des Artikels 4 der Verfassung des Deutschen Reiches mitgetheilt und hierauf über die Vorlagen, betreffend den Ent= wurf eines Gesetzes wegen ,, der Wirksamkeit des Gesetzes vom 27. Mai 1870 über die Ausgabe von Banknoten den Entwurf eines Gesetzes wegen Verlängerung des Termins für die Wirksamkeit der , in Elsaß⸗Lothringen, sowie über die neuen Amendements Lasker und v. Benda zu dem Gesetzentwurfe über den Rechnungshof, endlich über die Auslegung der Vorbemerkungen Nr. 2 und 4 zur J. Abtheilung 24 ene d mn, . eine eh en ö den eber⸗ ang von gebleichtem Garn über die Zollgrenze na ester⸗ reich, in Berathung getreten. ; ,,,,
— Zur Beseitigung der Zweifel, welche darüber entstan⸗ den sind, ob durch den 8. 111 des Pereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 und die zur Ausführung desselben . Be⸗ stimmungen die frühere Vorschrift im §. 76 der Zollordnung, sowie die Verabredungen im §. 22 Jitt, d. und im S. 59 37 21 des Haupt ⸗Protokolls der fünften resp. funfzehnten
eneralkonferenz aufrecht erhalten seien, wonach bei der Versendung von Wein oder versetztem Branntwein aus dem Inlande durch das Ausland nach dem Inlande oder bei der Transitabfertigung der⸗
artiger Flüssigkeiten unter Kolloverschluß den Sendungen stets amtlich versiegelte Probefläschchen beigegeben werden sollen,
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. der Bundesrath in der Sitzung vom 6. v. M, beschlossen, aß es dem Ermessen der Abfertigungsämter zu überlassen sei, ob in den einzelnen Fällen bei Sendüngen der bezeichneten Art ur Sicherung des Zollinteresses die Beigabe von fie hchen ö nothwendig oder zweckmäßig zu erachten if und daß die Empfangsämter lediglich aus dem Fehlen von Probefläschchen feinen Grund zu eninehmen haben, die weitere Abfertigung der eingegangenen Flüssigkeiten zu beanstanden.
= Der Ausschuß des Bundes rathes für Handel und Verkehr trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— Im weitern Verlauf der 6 en Sitzung des Reichs⸗ tages wurde das Gesetz, betreffen den außerordentlichen Geldbedarf für die Reichseisenbahnen in Elsaß⸗Loth⸗ ringen, in zweiter Lesung unverändert genehmigt. Es 16. die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Gebühren und Kosten bei den Konsulgten des Deutschen Reichs. Zu §. 2 beantragte der Abg. Bernards; unter die Amtshandlungen, welche im Fall der Dürftigkeit der Betheiligten von den Konfuln gebührenfrei zu verrichten seien, auch das cheliche Aufgebot, die Eheschließung und die Abnahme des Partheieneides aufzunehmen;
Das Haus lehnte das Amendement in seinen beiden ersten Punkten ab und genehmigte nur den letzten. Demnächst wurde der Tarif im Einzelnen durchberathen. Nr, 3 desselben be⸗ stimmt an Gebühren für Aufbewahrung, Erhebung, Auszah⸗ lung, Ueberweisung von Geldern oder Werthsachen, außer den sonstigen Gebühren für besondere Amtshandlungen 3 Sgr. für je 10 Thlr. Der Abg. Kapp beantragte, hinter ⸗Anitshandlungen« einzufügen »jedoch ohne Uebernahme einer Garantie seitens des Relchs. Dieser Antrag wurde abgelehnt; dagegen wurde ein Antrag des Abg. Schleiden, die Gebühren für die Expedition von Schiffen auf /, Sgr. für jede Tonne (2000 Pfund), doch im Ganzen nicht unter 5 Sgr. festzusetzen, angenommen. Der Rest des Tarifs wurde unverändert genehmigt. Es folgte die Fortfetzung der zweiten Berathung über den Reichshaus⸗ halts -Etgt für 1873, zunächst über den Etat der Verwaltung des Reichsheeres, an welcher Berathung sich der Staatsminister v. Roon, Oberst⸗Lieutenant v. Holleben und die Abgg. Richter, Ludwig, Georgi, Graf Ballestrem und gasker betheiligten. Rachdem noch zum Etat der Münze die Abgg. Gerstner und Pr. Bamberger gesprochen hatten, schloß die zweite Berathung des Reichshaushalts⸗Etats.
n der auf 12 Uhr anberaumten heutigen G87) Sitzung
des Reichstages, welcher am Tische des Bun esrathes die Staats⸗Rinister Delbrück, Graf von Roon, von Stosch, von NMittnacht, der Ministerial⸗Direktor von Philippsborn, der Präsident Dr. Friedberg, Reichs⸗Rath und Präsident von Neu⸗ mayr, der Oberst Fries, der Oberst⸗Lieutenant von Holleben, der Minister ⸗Resident Dr. Krüger, der Geheime Regierungs⸗ Rath Pr. Michaelis und mehrere andere Bevollmächtigte bei⸗ wohnten, wurde in dritter Berathung der Additional ⸗Vertrag zu dem Postvertrage mit Rußland und der Gesetzent⸗ wurf, betreffend die Gebühren und Kosten bei den Konsulaten des Deut schen Reiches — letztere mit einer unwesentlichen Modifikation des §. 8 — angenommen
Es folgte hierauf die zweite Berathung über das
Militärstrafgesetzbu ch. Nach einem eingehenden Referat des Abg. Dr. Laméy wurden ohne Debatte die 8 1 bis S angenommen. Zu S§. 9 beantragte Abg. Krüger (Haders⸗ leben J, die nordschleswigschen Distrikte von der Geltung des Gesetzes auszuschließen. Der Antrag wurde abgelehnt, und die §§. 9 bis 18 unverändert genehmigt. Zu den §§. 19 bis 27 lag eine Reihe von Amendements der Abgg. Eysoldt, Freiherr v. Hoverbeck und Gen. vor, welche die Atreststrafe zu mildern pere Außerdem beantragte Abg. Lasker: en Reichs⸗Kanzler zu ersuchen; ) zu veranlassen, daß eine sach⸗ verständige und an, e Untersuchung darüber angestellt werde, welche Einwirkung auf die Gesundheit die Vollstreckung des mittlern und des strengen Arrestes ausübe, ob und inwieweit nachtheilige Wirkungen wahrzunehmen sind, welche mit der besonderen Art der Ernährung und des Aufenthalts zusammenhängen; 2) das Ergebniß diefer Unterfuchung zur Kenntnitz des Reichstags zu bringen.
An diese Anträge knüpfte sich eine längere Diskussion, an der sich zunächst Abg. Eysoldt und der bayerische Bevollmächtigte Oberst Fries betheilgten. —
Bei Schluß des Blattes dauerte di e Berathung fort.
— Die Mitglieder des Bundesrathes und des Reichstages, welche an der Kügenreise Theil genommen haben für das Arndtdenkmgal auf dem Rugard aus ber gemeinsamen Reisekasse 200 Thaler bewilligt, welcher Summe ein Mitglied für seine Person noch 100 Thaler hinzugefügt.
— Die bereits vor 1870 zwischen der preußischen und der französischen Regierung geführten Verhandlungen über den Bau eines mit einer an, . versehenen Schiffahrts⸗
kanals durch das Ried⸗Thal, um eine Verbindung der Saar mit der Mosel herzustellen zur billigeren Beförderun der so vorzüglichen und für die französische Eisenhüttenindustrie un⸗ entöechrlichen Saarkohlen wurden durch den Ausbruch des Krieges unterbrochen. Inzwischen ist durch den Frankfurter Frießensvertrag das betreffende Terrain vollständig in die Dirne der deütschen Regierung übergegangen, welche dies Projekt nunmehr wieder aufnehmen und die desfallsigen Ver= handlungen zwischen der Militär- und Civilverwaltüng und zwar diesmal in Metz weiter entwickeln wird. Zu Mitgliedern der deshalb unter dem Vorsitze des Ober⸗Präsidenten von , . zusammentretenden Kommission sind außer dem Bezirks⸗Präsidenten von Lothringen und dem Wasserhau⸗ Direktor von Elsaß-Lothringen der Oberst Schott, Inspecteur der 9. nge n der Geheime Berg⸗Rath Achenbach, Vorsitzender der Königlichen Bergwerks⸗Direktion zu Saar⸗ brücken, der Regierungs und Bau⸗Rath Seyffarth in Trier, und der Bau⸗Inspektor Lieber in Saarbrücken ernannt.
— Das Reben⸗Zollamt 1. zu Bärngu im Haupt- amts · Bezirke Waldsassen (Königreich Bayern) ist vom 1. Juni d. J. ab in ein Neben. Zollamt II. verwandelt worden.
— In der . auf 9 Uhr anberaumten G57) Sitzung des Haüses der Abgeordneten, welcher am Ministertische die Staats⸗-Minister Graf zu Eulenburg, Graf von Wenn und Camphausen, der Geheime Ober. Regierungs⸗Rath Wohlers und einige andere Regierungskommissarien beiwohnten, legte der Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg dem Hause zwei Gesetzentwürfe betreffend die gesetzliche Regelung der standes⸗ herrlichen Verhältnisse der Häuser von Arenherg und Sayn. Wittgenstein, zur verfassung mäßigen Genehmigung vor. Der Beschluß über die geschäftliche Behandlung wurde bis nach er⸗ folgtem Druck der Vorlagen ausgesetzt. -Die Ahgg. Dr. Oetker, Dr. Bgehr und Dr. Wehrenpfennig richteten hierauf an die Königliche Staatsregierung folgende durch Dr. Baehr näher motivirte Interpellation:
»Nach amtlichen Bekanntmachungen hat die Königliche Staats⸗ regierung in dem Verhältniß einer Anzahl kleinerer Rittergüter und Domänen im Regierungsbezirk Cassel zu den Ortsgemeinden Ent⸗ scheidungen getroffen, welche die ersteren aus dem bisherigen natür- lichen Verbande mit diesen Gemeinden loslösen und namentlich die Armenlast beg ng der regelmäßig auf jenen Gütern beschäftigten Arbeiter den Gemeinden zuwälzen.
Welches sind die Gründe dieser Entscheidungen?
Haben zuvor statistische Erhebungen über die Lage Größe, Be⸗ . 2c. der betreffenden Güter stattgefunden? und mit welchem
rgebniß? ; Sind die Gemeinde⸗ und Kreisvertretungen über die Neuerungen gehört worden? und wie haben sie sich geäußert?«
Der Regierungs⸗Kommissar, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗ Rath Wohlers, beantwortete die Interpellation dahin, daß über die betreffenden Verhältnisse die eingehendsten Ermittelungen angestellt und erst nach arg al tige Prüfung in jedem einzelnen Fall beschlossen und entschieden worden sei. Auf den Antra des Abg. Hellwig beschloß das Haus in eine Besprechung de Gegenstandes zu treten, an welcher sich die Abgg. Herrlein und Fr Baehr, sowie der Regierungs⸗Kommissar betheili ten. — Der Äbg. Pr. Rickert referirte sodann Namens der Budget⸗ Kommiffion über den 22. und 23. Bericht der Staatsschulden⸗ Kommifsion, betreffend die Verwaltung des Staats⸗
chuidenwesens in den Jahren 1869 ünd 1870. Das
Haus beschloß nach dem Antrage der Kommission ohne De⸗ batte, der Königlichen Hauptverwaltung der Staatsschulden über die betreffenden Rechnungen Decharge zu ertheilen.
Es folgte hierguf, nachdem vorher der Ges etzent wurf, betreffend die Ausdehnung der Geschäfte der preu⸗ ßischen Bank auf die freie ansestadt Bremen (S. die 1. Beilage) ohne Debatte angenommen worden, der mündliche Bericht der Budget⸗Kommission über die Uebersichten von den Staatseinnahmen und Ausgaben des Jahres
I 870 nebst der dazu gehörigen Denkschrift für die darin nach⸗
gewiesenen Etatsüberschreitungen und außẽretatsmäßigen extra⸗ ordinären Ausgaben. Der Referent Dr. Virchow beantragte: vorbehaltlich der bei der Prüfung der Rechnung sich noch etwa ergebenden Erinnerungen 4) die nachgeiwiesenen Etatsüberschreitungen für das Jahr 1870 mit 3771 81 Thir. 13 Sgr. 9 Pf b) die außer⸗ etatsmäßigen extraordinären Ausgaben mit 65,371 Thlr. 27 Sgr.
1Pf. nachträglich zu genehmigen. — rg 6 trat diesem Antrage bei. — Endlich wurde die
Wahl der Abg. Larz und Mehlhausen im II. Königsberger Wahlkreise für giltig erklärt. — Schluß II Uhr. Nächste Sitzung Montag 23 Uhr. — Der Evangelische Ober- Kirchenrgth m besteht zur Fit unter dem Präsidium des Wirklichen Geheimen Raths r. Mathis aus folgenden Mitgliedern: Pr. Twesten, Ober⸗
Konsistorigl⸗Rath und Professor; Dr, Hoffmann, Ober ⸗Hof⸗ prediger, Ober⸗Konsistorial Rath und General⸗Superintendent;