1872 / 132 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Jun 1872 18:00:01 GMT) scan diff

viele Fälle vorkommen vielleicht die meisten, in denen rechtzeitig ; hilfe =. werden kann. Ich möchte Sie daher bit D . . ten Antrag . und ich der Vorlage der verbündeten gerte. dem Sause rungen anzusch eßen. l en, er 5 . henen Konsuln bleibt d erung . e er. it versehenen Kon eibt der d ne geleger Beme Gesetzt vom 29. Juni 1865 über die Gerichtsbarkeit der 2 * 5 * . er r ne n , , , er ir r , nene, ell. , ,, e han ; 7 ah die * rigen ist fur ein in arif nicht aufgeführtes Amts. 1. 61 eschast der Konsuln bei den Konfulgten in Europqh . 2 26 n in 36. e , .

1 *

? * 14 2 I. .

rie nebsi Vafallenstaaten, eine Gebühr von]! Thaler, bei denen ir do ĩ e alt Lare un n ber Hürtei nehst 1 ,, Worte zu sprechen n ** 62 . 4 Sachsen? über den Angriff; der Vorhin von keärare ge er Hon Wernards, das Aling 2 ku ftreichtz i, d , wise nn , gn nne, g, mne . e * ö von Philipsborn erklärte zu 867 gegenüber eine Vertheidigung 2 ? , ver 1 e: suchen wollen. icse Ange i ; Meine Herren! Es scheint mir doch nothwendig daß über die * ern, als 2 e n n, , 2 2 2 Auffassung der Bundegregierungen in' Anschung der vorliegenden sächsischen Kammer, und Rvar in sehr eingehender Weise che e age kein Zwesfel bestehe. Ich acceptire bestend und erkenne voll- Und erledigt worden ist wie guch der Hert Abg. Ludwig d 23 mdäen Und mit ank die Auffaffung an, die don dem ersten Hern nicht in Abrede gestellt hat. Was das run heit . 14 Vorredner in Du af bit Nhatigheit Und die Stellung der Kan. Faseme betrifft, iwas er so befenders hervorgehoben . di n ain und über den Charakter der onsulgrischen Vertretung überhaupt hicrüber von Seiten des Königlichen ae, , nine ; a bargethan ist, aber, eben indem ich. die Anlrtennung die er Auffa fung Widerlegung erfolgt in beiden Kammern. Ucberhaupt hl 6 ae soreche und ihr beitrete, kann ich nicht verst hen, wie ein der? Vorstand des Königlichen Kriegs Ministeriums der Verantw. 1 ie ig darin gefunden werden foll, daß das Geseß dieses Alinea 2 den sachsischen Kanimern gegenüber niemals entzo mn, und * * s 8 8 enthält. Der Zweck bei dielem Alineg 2 geht . käbin, Wir in Foige dessen zund chf nicht nötig daß aer ohn . 2 das Geseß vor einer Lucke zu Kan eee mir ml Hositivitä! dieser Angelzgendeit hier weiter beschaseigt werde k behauptet werden, daß in dem Tarif Alles aufgezählt sei, was täglich Den Abgg. Ludwig und von Hoverbeck widerte de JJ 2 / i eichnet sind, ein ̃ ĩ ö i ich erwi i 3 zu . Ich ahh 6 , 6. . es ben en r in ö. ,,, ,,. 4 ö . twas Notbwendiges un ich glaube, daß meine Schuldigkeit vollauf thue oder nicht; id ub es dem en Gefeße entspricht, und daß es mst seiner Harmonie wohl andere Poten i ,. 9 22 . im Einklang steht, wenn das Hohe Haus sich dahin entscheidet und muß nur bemerken 26 , ,. 1 Ei tschei ĩ 1 sen, daß er vollkommen Recht bätte wenn g Reichs- ,. 1. der §. 8S im 2 Alinea 6 bleibe, wie hier vor- . n 8. 2. solche Stelle existirt nicht und che . Bei Berath Etat für 1873 Dem 2 iherr ill i i ĩ ; . ; Abg. Freiherrn v. overbeck will ich mein Bedauern 3 1 t des Reichs⸗ . . ere daß er unh so falsch verstanden hat. Ich abe res, erklärte in ch dem emanden censtren noch weniger Jemanden kranken wollen. Die Zeit wo ich das gelegentlich vielleicht gerne gethan habe / ist längst vorüber. Ich habe und hatte nur die Absicht. weil die Pflicht, der Verständigung. Ich habe ferner nicht daran gedacht, heute mit den wenigen Wor. ten, die ich sprach, zu verleugnen / was ich vor Jahr und Tag gesagt habe bei der . . in der Kommission über das Pauschquantum. Ich weiß sehr genat, iwas ich gefagt habe; ich habe es mit Absicht , . ist mir nicht entschlüpft, ich habe es vielmehr ausdtück eine Guslsmmung 4 6. . 6 um darzuthun, wie unzulãnglich das Pauschauantum In die fem Lichte, bilte ich s. so daß das Vuskommen mil diesem Betrage nicht möglich ige del Bemer tungen des ö. 3 . . 3. Vorhandensein von Reserdebeständen und die trachten gabe gefunden? da 2e . . 6 . war mein Recht ünd meine Pflicht, fleißig mit der A gn n ge bela ig; *. ö. f glaube ich, kann gegenwärtig eme Diskussien wohl Un immer daß Jichtige zu kreffen. . J a i ; 866 habe nur jest dem Abgeordneten Freiherrn tinäber aug. fehr wenig zan den ö e . cklich sagen wollen, daß ich jetzt Das jenige nicht in, wird sih die Gelggendent 6 en will und wers, was ich früher gesagt habe; ich gebe das hi verständigen über einen neuen Röormal . Vo ständig zu und werde das seiner Zeit auch vertreten dan Gegen den Abg. Lasker wandte sich der Bundesbevoll⸗

Etat für das Reichsheer. dann werden auch alle dieienigen Ve ; merkungen die von seiner Seite wie ich glaube, n e g d g, mächtige, Oberst⸗ Lieutenant von Holleben mit folgender

65 die 2 * 86 n . rie i fn . , . 5 d was administrativen Gewissen des preu ischen eine Herren! In der Belehrung, welche der Kriegs Ministeriums nahezu an die Beschuldigung der Fälschung für Reeiningen mir änscheinend 9 9 . , 8 grenzte und ebenso die Bemerkungen über die Verwendung von kann ich nur die Aufforderung erblicken, mich über ein hier entschieden ef webestän den berichtigt werdet,. , feet e Un gettetenes Veißperständniß aus zusprechen, Es hat mir nicht ein- ö Meine Seren In diese Materie jezt einzugehen dazu fehlt die fallen wollen die Verantworllichkeit des sachsischen Kriegs Ministeriums Zeit und die Veranlassung. Sarum will ich nur erklären daß ich für die militärischen Zwecke des Reiches irgendwie in Abrede zu die se Erinnerungeng wie manche andere / die der Herr geinacht hat, stellen, ich habe nur deñ lokalen Charakter der Angelegenheit betonen für unbegründet und für nicht zutreffend erachte. Wenn hier l wollen, und muß das den Ausführungen egenüber die ich inzwischen ein Umstand zur 5 gebracht worden ist, der die Heite en des gehört habe, noch ganz besonders thun. 8 von dem Herrn ö Haufes in hoßem Maße 26 hat, so glaube ich, daß ich auch diefen Georgi habe ich nichts anderes gehört, als Beschwerden lokaler Natur Umstand zu den Vorzügen der Etalsaufstellung zählen muß nicht wöorals vielleicht das Hohe Haus umsomehr die Ueherzeugung ge— blos, weil er Ihre Heiterkeit erregt hat, sondern weil daraus hervor wonnen hat, daß diese Angelegenheit zu einer Verhandlung in diesem geht, das wir genau das thun, was wir thun müssen. Augenblick sehr wenig geeignet erscheint. Den Weg, welchen die Herren Wenn die Nilitärverwaltung von Mecklenburg Streliz noch in Beschwerdeführer, wenn ich sie so bezeichnen darf einzuschlagen haben, diesem Augenblicke nicht verschmolzen ist mit der . Militär / um diese Angelegenheit zu einem een lern zu führen, muß verwaltung des Norddeutschen Bundes, so beruht dies ja auf einen ich ihnen lediglich anheimstellen, aber einer Verantwortung / so weit , k,, . 8 en,, n 6. der , ung dem fächsischen Kriegs- Ministerium wu ] ie Rede sein, i obliegt, sich zu entziehen, lie ĩ ĩ ie 5 Thaler Kosten für Unterbaltung der Festungen zu ern, 4 9 , niemals in de en Absicht. und es hat

! 241 36. 6. . 23 ö . ö . . . 3 ch nicht in der melnigen gelegen, dies zu behaupten. ö 1 ; ausnimm 0 ha 18 U , , berechugten Grund. Die De ern ngen de Berlin 2 k * . 23 28 , , 2 . K der Abgeo 1dner̃en zen e a en,, ,, . c glaube an dic] 2 schaftlichen Angelegenheiten von Selchow die Interpellation ben eich tag ge der Abgg. Dr. Virchow und Dr. Löwe, die Ressortverhältnisse piße der Königlichen Thierarzneischulen zu Berlin und Hannover bet ei, . solgt 30 ; erren! werde mich bemühen, unter Vermeidun 7 ö Bezschungen mich lediglich, und zwar kurz, an * Fellung nicht Kennen Benn ãußert Dle Interpellation enthält zwei Die ei hi —ͤ . zwei Fragen. Die eine lautet ; . ,,, mir / die der He i nnover von der nete bei Sesprechung Eta unmisaglich Veranlaffung ! Kultu Ninisteriums, unter dem sie bisher gestanden e ., 6

3413 ichen Ministerium zu überweisen? Diese

.

auf das ganze

In der Distkuffion über diese Interpellation * ——

ich n m , Stacks. Minister hr. Ja li nach dem Abg. Dr. Löwe da

habe, ein Wort nicht

t darũü der ange von der einen Sei

dern er 61 wird man diese beiden i . d Vet g inã k be L ein follte, wahr ist oder nicht, es li

rwesen trennen können. aber

bicfem Haufe kein Zweifel

Motivirung , daß classen bleiben möchten. Nunde des Herrn Abg. v. Kardo ht dahin: Warum hat die en, es ver in die Well hinausgehen zu lasten. Der Staatsregierung ist entgegen dgetberathung über gehalten worden daß sie die dem Hause zu sprechen und warum dat sie dem Hause einer extravaganten T eorie, von einer staatsrechtlichen Theorie ge⸗ sprochen worden die sich nicht gualifiziren lasse. Ich alaube es nicht

Ninisterium Die zweite Frage ge der kurz vorhergegangenen Bu e in die ihm verfassungsmãäßig zustehende Mitwirkung nicht belassen? Die

rinã wirthschaft 3 und nicht * dig g ich in ministeriums vor. Warum ich das bestehen. hier j die meiner Meinung nach die Pflicht der Sta

wie sie der Sert Vorredner ö

geiommen sind nicht ohne eleuchtung

rfaffung verletzt habe! es ist von

Antwort darauf i sehr einfach. . Augenblick, als das Budget angaͤnglich / zu gestatt kn Acußcrungen von dieser Stelle

berathen wurde, war as Staats

rathung dieses Gegenstandes getreten und es lag eine Allerhöchsie und nicht gehabt ha

Kabinctsordre über die Abzweigung und Zulegung amals noch n vor. Folglich konnte darüber noch gar nicht gesprochen werden. Es ist aber niemals die Absicht der Regierung gewesen Ihnen, meine erren; aus der Maßregel irgend ein Geheimniß zu machen; die Regierung hat fortwährend in einer ganzen Reihe von Jahren hei den Budgetberathungen sich dahin ausgesprochen,

inisterium noch nicht in die Be. in einem Sinne au 9 den . 1 ae haben a er

Das rund, wes-⸗

enöthigt bin, rage nicht des Wei- twas komplizirte

theilen vermag in chtig

und ich selbst habe die Ehre gehabt, vor Ihnen das auszu prechen, ist, wenn mei ;

daß eine Erweiterung des landwirthschaftlichen Ministeriums vor allen Dingen durch Zulegung des Veterinärwesens nothwendig sei, In dem 2 ist zu , , . Malen die Behauptung aufge ellt: so geht ar nicht mit dem landwirthschaftlichen nisterium] entweper muß dasselbe an oder es muß sich andere ranchen annekt ren. Diese leßte Alternative hat das Staats Ministerium als de ässigen W anerkannt, dasselbe hat daher eine Erweiterun besch

don allen den Materien, die dabei in Frage kommen ko Veterinarangelegenheiten als diejenigen erkennen müffen, die zunächst, weil sie zur Tandwirthschaft gehören, dort abzutrennen und hierher zu

legen seien ö Der Herr Abgeordnete der soeben die Interpellation des Näͤheren

motivirt hat, hat aber noch nach einer anderen Fichtung Zweifel auf. estellt, die Zweifel nämlich, ob die Regierung überhaupt berechtigt

ei, eine so tief einschneidende Maßregel zu verfügen! hne das Ha rüber zu hörten. Die Regierung hat sich bi t

hierzu gehalten sieht es al

einen Ausfluß be

von Rönne 66 Belehrung verdanken,

r Grundsätze der konstitutio. gin ch beschranke mich wiederum hinein, die der Sache einen den hier zu verhandelnden steht daß die Abgrenzung Zuständigkeit der Verwaltungs- Er citirt die gewichtigen Namen en Namen fügt er dem rede iesen Saß nicht aus ohne. Be= iese en weiter als diejenigen wurd en diefes Tisches. Es ist . B der esetz beiden

hen. Es g

die Abgrenzung der

ganisiten. Sie st se icht isoli . er ich mich auf eine Autorit fen d se R d behord erichten. ch ĩ wicht, ier in

Frage sehr genau und scharf amen nennen, der in dem Bedeutung wahrscheinlich aner t nenne Ih

die Regierung ausscßzungen zuträfen. Diese beiden Voraussetzungen sind einmal daß keing höheren Anfordetungen im Etat gemacht werden, und in dieler Hern fann ich versichern, daß diese höheren Anforderungen im Etat nicht gemacht werden sollen / jedenfalls nicht ohne Mitwirkung des Hauses emacht werden sollen. Zweitens stellt er die Bed ingen daß ein esez nicht alterirt werde. Ein solches Geseß befleht nicht, sondern eine Verordnung die Se. Majestät der König durch eine neue Ordre zu modisiziren berechtigt ist. Diese neue. Ordre welche mir augen. blicich vorliegt, i6 erst unterm 27. April d. J. erlassen und weist allerdings das Ministerum an, um die Besorgnisse die hier bereits in der Motivirung der Interpellation angeregt worden an. daß möglicherweise die Wissenschaftlichkeit leiden könnte, wenn die Thier⸗ arzneischulen nicht mehr unter dem Kultus. Ministerium / sondern unter dem landwirthschaftlichen Ministerium ständen daß diese Be⸗ sorgnisfe, sage ich, beseitigt wärden dadurch, daß übergll. wg Lehr⸗ pläne aufgestellt werden, eine Kommunikation zwischen den verschiede⸗ nen bei der Sache betheiligten Ministern stattzufinden habe. Die

Kabinctsordre lautet in diesem Theile lgt mit sgabe daß der Land⸗

lchen durch Anordnun⸗

Ressorts betrof⸗

t den betheiligten Ministern

e der Umstände gem e snschgrtlig mit

esondere ist der Lehrplan der Thier

durch den Minister für die land.

den Ministern des Krieges und

genheiten zur Aeußerung

mitzutheilen, au organische Verfügung über

die Ausbildung er zu herathen⸗

Die Regierung k ,,. der Frage um so

weniger zweifeln, als seit einer langen Reihe von ahren bei Gelegenheit

der Budgetberathung in dirfem Hause selbst mehrfach ausgesprechen

it; man möge verschiedene Branchen zu dem landwirthschaftlichen

Ministerium herüberziehen, und nachdem das Landes Oelgnemje.

Kollegium in wiederholten Sitzungen fast ununterbreęchen allsãhrlich

den Äntrag gestellt hat mehrere erwaltungszweige diesem Ministe⸗

rium 6 egen. Unter diesen Zweigen, die das andes⸗Oekonomie-

Kolleglum namentlich aufführte, hat dasselbe aber 4 Jahre hinterein

ander in den Jahren 16k, i866, Je68 und 1879 immmer die Veteri⸗

rer,, , ,. in erster Linie . Deshalb ler. die ĩ e

berall berechtigt sei zu organistten, wenn Rwer Vor⸗ entgege

eig ist, daß er Exekutive

a den st die Gren,

Rönne⸗s. Er . in feinem Staatsrecht ganz genau ausgeführt daß zu ziehen t

U

Es ist und sie enth gegenwärtige Verfassung; man wird Abg. v. Kardorff, decidiren können, es handle Akt der Gesetzgebung. Von Standpunkte a der Herr 8e Virchow, bei Seite lassend, si Artikel 1099 der n ungen seien es, ne Verordnung ändert werden:

8 W . habe ich diese eduktion aus 2 Alles, Art. 109

was nach der Verfassun

aufrecht erhalten würde, Wo bliebe die Königliche Machtwollkommenheit aus A der wollen Sie sagen) die Königlichen Verordnungen ezekutiper Natur, die vor der Verfa ssung ergangen sind, die bleiben und sind sacrosanet. bis die Gesetzgebung , kommt; aber Diejenigen, die nach der Verfassung er⸗ Ea sind, können vom Könige 1. werden? Ich glaube, diese duktion hat in sich ein solches edenken daß sie an den . legt: die Ausführung des Herrn Abg. Virchow aus Art. 109 hat ihre Schwäche in sich selbst. Ich . auch noch das Ander hin ufügen, daß die *g wie es sich mit dem Fortbestande der Behörden ver. halt, im Art. 110 also an einer andern Stelle erörtert worden ist, und daß es auch aus diesem Grunde nicht angehen möchte, die Bestimmung des Art. 109 auf den Fall auszudehnen, von dem der Art. 110 andelt. Es bleibt aber immer noch eine andere Beschränkung brig und diese ist der Art, daß ich, wenn ich von deren Vorhandensein überzeugt gewesen ware / vollkommen mit den verehrten Herren, die gesprochen haben sagen würde die Stasi re gern habe nicht so verfahren können, wie sie

verfahren ist. Das ist nämlich, die Rücksicht auf das Budgetre diefes Hohen Hauses, Seien Sie versichert, meine Herren daß es absolut nicht im Willen r, liegt, von diesem Bu get Litelchen direkt und ich betone Ras Wort indirekt chränken. Es würde eine indirekte elch an lung vorliegen, wenn die Aenderung eingetreten wäre wie fie eingetreten ist/ und

, ch ebenso sehr in ihrem als in der Ueberzeugung u befinden, daß sie eine zweckniaßige Maßregel anordnete, wenn sie je Verwaltung in dieser Weise geändert hat.

damit der Keim zu neuen NAußgaben gegeben wäre; man wäre dann zu einem fait accompli gekommen, dem Sie sich gar nicht oder doch