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— Im Münzhotel haben diesen Morgen die Versuche mit vergessen, nn sg, daß den milderen Strafen auf der einen Prägung von 20⸗ Centimes stücken von Aluminium be⸗ Sete im bayeri .
gonnen. Die Kommission hat die Herren Morin und, Naquet chärfungen en berstehen, und zweitens, daß wenn man ein Ge mit diesen Verfuchen beauftragt. Man hat zunächst einige . , , , . in einer Armer 53 Tiickh bon Aummhium mil nem Zufat von s pöt ir enen, enneltner nshriffer gin ele fene, mässen. versucht, die ein Gramm wiegen und jwanzigmal weniger (zistiren nun in Bayern, wenn Sie zunächst das trafgeseß
schwer, wie sechsmal weniger groß als die a ,. sind. Allein vornehmen, wohl allerdings die Milderungen im Vergleiche zur uminium⸗ Vorlage, die Sie hier im Amendement des Herrn Abg. 33 und
enn sich die Versuche bewähren, wird man durch münzen theilweise auch die 50⸗Centimes⸗ und J- Francsstücke Jenossen finden; andererseits aber finden Sie auch im
ersetzen. ; ; . fer, sailles 7. Juni. n der Nationalversamm⸗ dies mit ein Grund, weswegen die speziellen Strafschärfungen etwas
plinarvorschriften eine andere bedeutende Verschärfung: das ist die
Kriegsdienst . Geset die Generale Ducrot und Chanzh für eine Möglichkeit, den Dunkelarrest 3 2 nach einander eintreten zu
fünfsährige Dienstzeit sich ausgesprochen hatten audot das — Wort. Berselbe wurde 30 don Thier unterbrochen, welcher ,,,, . , n n 1
guseinandersezte, daß die im Jahre 1863 geschaffene Reserve bayerlschen Bis iplinarvorschriften zulässig in der Dauer von fünf ⸗ ihren Zweck nicht erfüllt habe und daß es vielmehr darauf an⸗ zehn Tagen. Ich , 6 wenigen Bemerkungen können genügen,
fomme, eine küchtige Armee mit einem Frie ensfuße von tine genauere Würdigung des baherischen Milltãr · Strafgeseßbuchs
6 6hh / Mo Mann herzustellen. »Die Sachen würden anders möglich zu machen, als dies aus den Aeußtrungen des Herrn Vor · genen sein, erklärte derselde, wenn wir 500 000 Mann bei redners der Fall war. x
et aht hätten, und ich bin jetzt noch überzeugt, daß wir — Gegen den Abg. Lasker wandte sich der Staats Minister mit J50 909 Mann wohlgeschulter Soldaten unser c ige⸗ Be Graf von Roon: . dürfniß decken könnten.“ Er fügte hinzu, den Beweis dafür Meine Herren! Es liegen Ihnen die Nummern 166 und 14
liefere Deutschland, welches im letzten Kriege nicht über der Drucksachen vori über die erstere hat der Herr , , Eysold,
S0 O00 Mann unter den Waffen gehabt habe. Nach Thiers über die legtere und über die erstere der Herr Abgeordnete asker sprach Raudot weiter, und es vertagte die Versammlung die sprochen. Mein verehrter Freund, Graf Moltke, hat mich der Mü weitere Berathung auf morgen, da Thiers den Wunsch aus— ern, , ,, ö. , ,, 2 z 5 : ö drückte, morgen nochmals das Wort zu nehmen. man die Strafen homöopathisch und unwirtsamn 3 kräftig und Spanien. Madrid, 6. Juni. Die Banden des Carasa darum ellen zu verfügen hat, darum handelt es sich in der Frage; aus 1200 Mann Pestehend, haben sich gegen Urae um nichts Anderes. Ich bin der unvorgreiflichen Meinung, daß die
hat eine Stellung eingenommen, wa . 4 gungen, welche diejenigen Herren be t haben die für die Mil⸗ t. Moriones ist in Pampeluna pzerangen gesprochen haben, der Regierun i rs 2 liegen und nicht fern lagen. Es ist eine harte r d e, sich für Maß- regeln einzusetzen, die der Herr Ab eordnete Lasker »grausams nennen konnte und 2schädli gr d ährlich und zu gleicher unnöthig.‘ Meine Herren nichtsd eniger 2 das geschet
rreststrafe, namentlich die geschärfte Arreststrafe, schädlich ist, der
einen Zweifel gehabt, und für mich bedarf es keiner physiologischen
Erwägungen und keiner neuen technischen Untersuchung um dieses
Faktum anzuerkennen. Ich bin aber der unvergreiflichen Meinung
daß der Straffällige ja nicht zum Vergnügen der Strafanordnenden
* . Zwischenfall unterworfen wird, sondern aus eigner erschu
seidet, er fich selbst als Ursache betrachten muß. Aus diesem Grunde,
en 3 Rom, 7. Juni. iesige Blätter versichern, möchte ich sagen, würde mein Gewissen und ist mein Gewissen als aß de
r Gesundheitszustand des Papstes ein sehr befriedigender 86 eßzter und als . niemals in der Gefahr gewesen, sei und gegentheilige Gerüchte jeder Begründun enkbehren. — sich beschwert zu fühlen. Ich habe im Gegentheil die Erfahrung ge⸗
; ; 3 macht, daß en ergische Strafen sehr bald ahin führten, die viel 2 , , zwichen den bär chen nf fachen Strafen aus der Welt zu schaffen; ich h 9 dil ö.
über Regelung der Verhältnisse der katholischen ] f ; m . . ; gemacht, daß die Straflisten sich in sehr kur er Zeit so außerordentli Kirche in Polen nehinen, wie verlautet, einen günstigen ber tzten daß man 9 einen wee ,. Fortschritt ö der Dis Verlauf. * ziplin des betreffenden Truppentheils erkennen konnte. Aber dabei
; 2 ; habe ich nicht die Erfahrung gemacht, daß die Leute nach einer schar. Amerika. Der Samburger Börsenhalle wird unterm fen Strafe unmittelbar 2 2. rtest 6. das ö. 2
6. d. Nis. von Havanna telegraphirt, daß der mexikanische wären; das ist mir nicht erinnerli Die Möglichkeit in einzelnen Kongreß den neuen Zolltarif mit der Modifikation ange Fällen läu . i 1c aber das 6 für den Gefetzgeber 6 mei⸗ nommen hat, daß der Ausfuhrzoll auf Silber 5, derjenige auf ner Aan m ng urchaus kein Motiv sein, um Bestimmungen zu Gold 3 Prozent beträgt. Außerdem ist Artikel 8 gestrichen treffen, die der sachkundige und erfahrene Jachmann von vornherein und Artikel 19 dahin ab , daß nach dem neuen Tarif gls unwirksam bejeichnen muß. Der Herr Graf von Moltke hat
im Bundesdistrikte eine Konfum lich hoben, den anderen Staaten aber freigestellt wird, eine been. im Großen und Ganzen . sondern daß nur derjenige von ihnen
. z n,, 3 betroffen wird der eine Neigung zu Uebelthaten hat. Meine 3. en nr ee, ,, r 12 . ö Seestãdte Herren, die Wurd in mn den Armee in ihrer Gefammtheit, die Wär. 2 richie rs Cenktal. Miner ta om] Nai d. J digung des gemeinen annes, das ist derjenige Gegenstand, guf den fo ? 3. ö, n,, mr, dra Da adrn 6 ich meinerseits stets die allergrößte Aufmerksamkeit gerichtet habe. Ich . ge 1 f 9 . — : er- habe die Beobachtung gemacht, daß der Mann von Heute mehr werth n, falls es dazu aufgefordert werden sollte. Die Geist. 6 als der von vor 69 Jaren im Ganzen und Großen; daß die lichkeit ist in großer Aufregung, da die Regierung angeordnet Sittlichkeit zugenommen hat. Und ich habe erkannt, daß diese Zu⸗ hat, daß in Zukunft jeder Ge ich, der über politische Gegen⸗ nahme wesentlich begründet ist durch die Erziehung, welche die Nation
stände von der Kanzel Pricht, des Landes verwiesen werden in der Armee erfährt. Brauchen wir nun solche scharfen Erziehungs-
solle. Die polilischen BVerhãltniffe zwischen Salvador und mittel, wie sie noch vor 50 Jahren in Gebrauch waren, nicht mehr,
*
Honduras sind noch immer drohender Art. und der Bericht, den Ihre Kommissi ; ; . : sion Ihnen er alvador wird organisirt und alle zum Militärdienst brauch⸗ darauf hin, daß die Regierung keineswegs wie der Hr Abg. Eysoldt baren Leute find einberufen worden. andeutete, lediglich aus einer , . orliebe für den Schlendrian, 2. 3 6. n,. ich denjenigen Veränderungen widerseßt ; ; a e si Neichstags⸗Angelegenheiten. n so ,. 2 ,, ue, . . ö. Berlin, 8. Juni. In der gestrigen Sitzung des Reichs . ne ie nr gn 2 ; r, : gen Sache, die von jedem gewissenhaften ages erwiderte der r, , e,. be, Manne den allergrößten sittlichen Ernst 2 daß . . = berst Fries, dem Abg. Eysoldt bei der zweiten Bera gelegenheit ein tandpunkt behauptet . der von dem Stand · ber das Nilitã r⸗S ra ge e tzb uch punkt cincr gewissen gefühlpollen Humanität, der aber nicht zu gleicher Herren! Der Herr Vorredngt hat so vielfach sich auf Zeit der Standpüntt des Sachtenner; ist, mit Recht, als grausam 86 ,,, . ne,, = enn h , . ünd unnöthig, als schädlich und nachtheilig bezeichnet wird. J 9 1 hier die Nede gewesen ist⸗ e, berhaupt den ganzen Charakter Wiederholung aller derjenigen Argumente pro et contra, welche der dort angensmmenen Militärstafen einer surjen Belcuchtung der Kommisston vorgebracht worden sind von der einen und unterziehen zu sollen. Der Herr Vorredner hat meines Erachtens andern Seite / zurückkommen; ich glaube es ist nicht erforderlich. Ich
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n Strafgesetzbuche , . doch wesentliche Ver ⸗
in, richtig wärdigen will, auch die betref Da
Gesetze, daß der strenge Arrest sechs Monate dauern lann; e ,
humanistischen Erwägungen / um nicht f sagen die sentimenta len Er ;
it aus den . bekannten Gründen Daß jede Strafe, zumal die
fundbeit in gewisfem Grade schadet darüber babe ich niemals Nnann. ertrauen Sie der Regierun
ung, und daß, wenn seine Gesundheit wirklich darunter
onsabgabe von 6 Prozent er⸗ Ihnen bereits gesagt, daß diese schweren Strafen nicht für die Armec
Die Miliz in wohlan meine Herren, so möge man diese ,, . . attet hat weit
e als zulässig erkannte. Wenn Sie das zugestehen n aus
ch möchte, meine Herren, nicht gerne auf eine ausführliche
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soweit orientirt haben; daß Sie die Motive pro et contra
lich kennen, daß Sie sie reiflich erwogen en, daß Sie Ihre Posttion zur Sache bereits genommen haben.
Sen Erklärungen des Herrn Abgeordneten Lasker über die Noth⸗ wendigteit eines Üntrages, wie er ihn unter Nr. 149 der Druck —— . kann ich nicht unbedingt zustimmen. Ich muß
auf auf imerkfam machen, daß die Erwerhung eines erweiterten statisti. schen Materials äber diesen höchst interessanten Gegenstand nur höchst erwünscht sein kann; j möchte sagen, vom wissenschaftlichen Stand- punkt aus würde ich den Antrag durchaus zu unterstützen mich be⸗ mühen; er ist von diesem Standpunkt aus — unver fänglich; die Regierung hätte daher ganz und gar keinen Grund, sich ihm * widerfezn, ja die Negierung würde obne einen soschen
ntrag des Herrn Abg. Lasker wahrscheinlich von selbst Anordnungen getroffen haben, die den. Sachverhalt näher erörtern und Festzustellen im Stande sind, 8 ist aber nicht zu vergessen, daß eine solche Untersuchung nicht blos in einer ᷣ enden, sondern auch möglicherweise in einer ünpassenden Art un ernommen werden kann, in einer Weise, welche die Disziplin schä⸗ digt. Wenn es bekannt ist, daß solche Untersuchungen vorgenommen werden sollen . nicht amtlich Betraute, sondern vielleicht durch Eivilärzte, welche sich nun ihrerseits nicht verhindert finden, dem be⸗ treffenden Arrestanten . zu stellen und Antworten in den Mund ö legen so muß ich sagen es wäre das ein Verfahren), das ich in einer Weise empfehlen unb billigen könnte. Ich müßte also doch unter allen Umstäͤnden, wenn ich mich dem Antrage sub 1. nicht widerseßzen soll, dabei erklären, daß es der Regierung Üüberlassen blem ben muß, diese Untersuchungen anzuordnen und auf die ihr zweck maß einen h Weise zu veranlassen. as nun den Punkt? anbelangt, daß das Ergebniß dieser Unter chung zur Kenntniß des Reichstages zu bringen sei so fühlt man ch veranlaßt zunächst zu fragen: Zu welchem Zwecke?« Blos zur efriedigung des Interesses, welches der Reichstag und welches jeder fühlende. Mensch etwa in diesem Ergebniß nimmt? dazu würde die Mittheilung durch das statistisch: Bureau, durch die Presse u. . w. ja vollständig genügen. Soll diese Angelegenheit aber durch den Herrn Reichskanzler zur amtlichen Kenntniß des Reichstags gebracht werde / so frage ich natürlich: weshalb? Zu dem Zwecke um neue Änträge auf Abänderungen zu dem etwa kaum beschlossenen Gesetzhuche daran zu knüpfen? Meine Herren! Das würde ich unter allen Umständen bekämpfen müssen. Ich glaube, daß die Folge davon eine Menge von parlamentarischem Staub sein würde, der aufgewirbelt wäre, zur Belästigung für Jeder daß sie, wenn sie nach solchen Untersuchungen erkannt hat, was sharkh ist, wenn sie erkannt hat, was nachzulassen ist, von elbst zu einer milderen Prgxis gelangen ö geben Sie ihr nicht ein Messer in die Hand, das keine Schneide hat. ;
Meine Herren! . schließlich das, was ich die Ehre hatte, der Kommission in Bezug auf diesen Gesetzentwurf bereits mit ; zulheilen. Die Regierung hat sich gefreut, in vielen Punkten nach- geben zu konnen, ohne befürchten zu dürfen, daß die Sache litte. Weiter zu gehen, ist aber den verbündeten Regierungen un mög lich.
ch bitte daher zum Schlusse, die Anträge des Herrn Abg. Ey⸗ soldt und Genossen abzulehnen und den Anträgen der Kommission Ihre Zustimmung zu gewähren,
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— In der Diskussion über den Rechn ungs hof erklärte der Staats ⸗Minister Delb rück über das von Bendasche Amendement, §. 21 dahin zu fan Der Reichstag ist be⸗ rechtigt, hinsichklich der nach 5. 1 und folgende an ihn ge⸗ langenden Bemerkungen weitere Aufklärungen von dem Rech⸗ nungshofe zu verlangen; die bezüglichen Anträge ind an das Reichs⸗Kanzleramt zu richten«:
Meine Derren! Ueber das von dem Herrn Abg., von Venda bei der ritten Lesung gestellte Amendement habe ich mich vorgestern nicht äußern önnen, weil es in der dritten Lesung und in einer Frage von dieser Wichtigkeit für mich nicht möglich war, eine persönliche Aeuße⸗ rung zu geben, sondern es meine Pflicht war, eine Aeußerung nur abzugeben nach vorheriger Berathung und Beschlußfassung im Bun ⸗ desrathe. Ich bin heute in der Lage), diese Aeußerung zu geben und zwar dahin, daß der Bundesrath sich nicht hat überzeugen können don der Annchmbarkeit des Amendements des Hrn. Abg. v. Benda. Die Gründe, welche ich gegen den S 21. wie ihn Ihre Kommission beschloffen hatte, hier geltend zu machen hatte, treffen in der Haupt⸗ fache auch das Ihnen vorliegende Amendement. Ich erkenne vollkom-· men an, daß das Amendement sich bemüht, indem es den Kreis der⸗ jenigen Fragen, über welche der e e ef unmittelbar vom Rech⸗ nungshof Auskunft zu erlangen befugt sein soll, verengt, den Bedenken entgegenzukommen,/ welche ich hier zu äußern hatte. Indessen bin ich wicht in der Lage, anzuerkennen daß durch die hier eingetre⸗ tene Beschränkung eine wesentliche Sachänderung herbeigeführt sei.
Bie Frage, was rücksichtlich einer einzelnen Bemerkung Fes Rech⸗ nungshofes noch für eine Aufklärung zu verlangen sei, ist in so hohem Grade zweifelhaft, daß in der That es wenig Unterschied macht, ob nach dem 5§. l, wie es in Aussicht genommen ist, über die Gesammt⸗ heit der Rechnung eine reg. gestellt werden könne, oder nur zur Aufklärung einzelner Bemerkungen
Gegen das Amendement, welches so eben verlesen ist und Ihnen unter Nr. 153 vorliegt, wird, wie ich annehmen darf, von Seiten der verbuͤndeten Regierungen ein Bedenken nicht obwalten; ich kann also Sie nur bitter, sowohl den §. 21 der zweiten Lesung, als auch das Amendement des Herrn Abg. von Benda abzulehnen und eventuell das Amendement unter Nr. 152 anzunehmen.
Auf die Anfrage des Abg. Lasker, welche Stellung der
glaube, meine Herren, daß Sie Alle während dieser Kommissions-⸗ verhandlungen re
Bundesrath zu dem Gesetz einnehme, erwiderte der Staats⸗ Minister Delbrück: Ich bin sehr gerne bereit, der Aufforderung entgegenzukommen/ und wenn ich nicht gleich damit begonnen habe, so hat mich dabei nur der Umstand bestlmmt, daß es sich nicht mehr um eine General- diskussion handelt . nur um emzelne Paragraphen. Ich habe . th arfachll vollkommen anzuerkennen daß, wie Herr orrebner bemerkt hat, die Vertagung welche das Haus bei der letzten Berathung dieses Gegenstandes beschlossen, den Mitgliedern des Bundesraths durchaus erwünscht gewesen ist. Sie ist ihnen erwünscht gewesen, weil es ihnen unmöglich war, zwei während. der Sitzung eingebrachte Amendements in ihrer Tragweite zu übersehen und, weil es ihnen im hohen Grade erwünscht war in diesen Amendements einen Weg zu finden, um zu einer Verständigung in dieser wichtigen Materie zu gelangen. Sie haben deshalb nicht blos das vorhin erwähnte Amendement zum §. 2, sondern auch das von dem Herrn Vorredner gestellte Amende⸗ ment zu §. 1g von diesem Gesichtspunkte aus der ernstesten Erwägung unterworfen. Sie haben dabei nicht einen Augenblick zweifelhaft sein koͤnnen, daß die Lilera b. des Amendements des Herrn Vorredners von ihrer Seite nicht dem mindesten Bedenken begegnen könnte, sie haben aber in dem Amendement unter Litera a. in der That eine n , dessen, was in der Rr. Z des 5. 19 bereits ausgedrückt ist, in keiner Weise erkennen können. Ich bin meinerseits weit ent fernt, auch nur bezweifeln u wollen, daß der Herr Vorredner, indem er dieses Amendement stellte, nicht eine andere Wortwendung der Nr. 2 des 9 19 6 eben wollen, sondern daß er der 56 ge⸗ wesen ist, durch sein mendement eine Beschränkung gegenüber dem⸗ jenigen auszudrücken, was die Nr. 2 des X 19, wie sie in der zweiten Lesung angenommen ist, enthält. Der Bundesrath hat sich indessen nicht davon überzeugen können, daß irgend ein sachlicher Unterschied zwischen dem Amendement und der ursprünglichen Vorlage obwaltet und jwar aus dem Grunde, weil zur Kenntniß des Rechnungshofes und folgeweise zur Monitur des Rech⸗ nungshofes Überall nur solche Bestimmungen der bestehenden Gesetze sowohl, als der bestehenden Vorschriften kommen und der Natur der Sache nach kommen können, welche sich auf die Reichs⸗
Einnahmen und Reichs -Vusgaben, oder auf Erwerbung, Benutzung
oder , . von Reichs ⸗Eigenthum beziehen. Es ist vollkom= men außer Zweifel, daß zu den Gesetzen, wegen deren Nichtbeachtung der Rechnungshof Monita zu ziehen und, wenn sie nicht erledigt werden, Bemerkungen dem Hause vorzulegen hat nicht blos solche Gesetze gehören, welche im technischen Sinne Finanzgesetze sind, sondern auch andere Geseße, die ihrer allgemeinen Bedeu⸗ tung nach nichts weniger als Finanzgesetz sind. Ich will dazu nur ein Beispiel anführen, welches in neuerer Zeit sehr praktisch geworden ist, das Gesetz über die Rinderpest. Das Gesetz, welches, wie seine Ueberschrift darthut, durchaus nicht den Charakter eines finanziellen Gesetzes trägt; hat dessenungeachtet ganz ungemeine finanzielle Wirkungen. Seine Auslegung hat zu umfangreichen Korrespondenzen e, dem Reichskanzler ⸗Amte und dem Rechnungshofes eranlassung gegeben, und dieses Gesetz gehört eben, infoweil es eine finanzielle Wirkung hat, in. den Kreis der hier vorgesehen ist. Aber — und darum habe ich dieses Beispiel gewählt — insoweit es eine finanzielle Wirkung nicht hat, gehört es deshalb ganz einfach nicht in diesen Kreis, weil seine Konsequenzen gar nicht zur Kenntniß des Rechnungshotes kommen weil also auch niemals aus denjenigen Bestimmungen des Gesetzes, die
nicht einen finanziellen Effekt haben, Veranlassung ̃ wen . i
einer Bemerkung genommen werden kann. Hierng der Rechnungshof in der That auch — man mag die eine Fassung wählen oder die andere — nur dann in der Lage, Bemerkungen zur Kenntniß des Reichstages zu bringen, wenn sie sich auf Verletzungen von Gefeßen oder Vorschriften beziehen, soweit dieselben Reichs⸗ einnahmen u. s. w. zum Gegenstand haben. Würde der §. 19 wie er in der zweiten Lesung e fen war, bleiben, so würde damit nicht eine Bemerlung mehr zur Kenntniß des Reichstages gelangen, als nach dem Amendement des Herrn Vorredners, und aus diesem Grunde kann der Bundesrath zu dem Amendement des Herrn. Vor- redners keine andere Stellung einnehmen, als er nach der Erklärung, die ich vorgestern abzugeben die Ehre hatte, zu der Nr. 2 des §. 19 eingenommen hat.
Gegen den Abg. v. Benda erklärte der Staats- Minister
Del brů ck: .
Der Herr Vorredner hat auf eine Antwort hingewiesen, die er von mir erwartete. Diese Antwort gebe ich ihm nicht; ich bin in der Lage, ihm eine andere zu geben.
Dlejenigen n fe gd fran welche bei der Marineverwaltung hervorgekreten sind, waren eine Verletzung des Etatsgesetzes. Sie waren es deshalb, weil Fonds, die für ein bestimmtes Jahr bewilligt waren, nicht etwa reservirt wurden für das folgende Jahr, sondern weil daraus Vorgriffe gedeckt wurden, die im vergangenen Jahre stattgefunden e deshalb war es eine Verletzung des Etats⸗ Jefeßzes, und deshalb würde es zur Kenntniß des Reichstages unter allen Umständen gekommen sein. Der Herr Vorredner hebt ferner hervor, daß man nicht zurückweichen solle von dem gefaßten Beschlusse, und elwas annehmen, was absolut unannehmbar ei. Ich kann nur darauf hinweisen, daß dem Reichstage nichts angesonnen wird, als was der , . Landtag seiner Zeit angenommen hat. ,
Der Herr Redner hebt endlich . daß es in der Reichsver⸗ waltung aͤn einem natürlichen A ürten des Rechnungshofes kh. wie ein solcher in dem preufischen Finanz⸗Minister für die preußische Verwaltung vorhanden sei. ch glaube, in der Reichs verwaltung ist diefer Alliirte, der in der preußischen Verwaltung der Finanz ⸗Minister
ist / der Reichskanzler.
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