1872 / 133 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Jun 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Dem Reichstag ist folgendes Gesetz betreffend den 3 x ö ü̃ ̃ ; o ti ve. rund dieser Verordnungen war mit dem Herzoge von Aren. in welchen die Gleichstellung mit einer Gemeinde nicht gerechtfertigt 1 für die Wirksamteit, der Verfassung des Das Geseß vom . Märg 13.0 Bundesgesebblatt Seite h) be 3 arsasd he fer me e Tn, es, . r,, , naturlich im ölugenbiid nicht iögiig ee schen Reichs in Elsaß⸗Lothringen, vorgelegt 6 daß die Befugniß ur Ausgabe von Banknoten nur durch ein Herzogthums Arenberg Meppen im Jahre 1852 ein Uebereinkommen auf vie Hetails diefer Fälle einzugehen. Es würde selbstverständlich ee, undesgesetz erworben werden kann. Die Dauer der Wirksamkeit welches die Ausübung der standesherrlichen Gerichtsbarkeit den betreffenden Gemeinden überlassen bleiben, insofern sie eine Be⸗ Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, Konig des erwähnten Gesetzes ist in dessen §. 6 auf die Zeit bis zum 1. Juli und der administrativen ,, des Herzogs regelt. Die. schwerde be ründen zu können glauben eine solche Veschwerde zu er⸗ von Preußen ꝛc verordnen im Namen des Deutschen dierchs, nach 1972 beschrantt . weil man hoffte daß es bis dahin gelingen ses Abkommen ist unter dem Vorbehalt der Kündigung auf heben, die dann geprüft werden würde. Im Allgemeinen muß ich erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt: werde, die durch Art. 4 Nr. 4 der Verfassung der Neichsgese gebung chn Jahre vom 1. Oktober 1852 ab chlossen worden. aber die Behauptung aufstellen, daß nicht so verfahren ist, wie der Der im §. 2 des Gesetzes vom 9 Juni 1871, betreffend die Ver- überwiesenen allgemeinen Bestimmungen über das Bankwesen, ins- un Dat die Erfahrung gelehrt, daß . Herr Vorredner behauptet hat. . einigung von Elsaß-Lothringen mit dem Dentschen Reiche (Reichs. beson dere die Ausgabe von Banknoten zu treffen., Lehzteres ist bisher diefes Ablommeng mil den Bestimmwüngen der preußischen Verfas⸗ Es ist überall mit der größten Sorgfalt darauf geachtet worden / die Gesezblatt i871 G. is) auf' den J. Januar 1853 besthnmte Termin, mit Rcksiht dgraüf unterblieben daß der geshichen Regelung sungsurkunde und mit unferer abministraliven Organisätien in vielen Fildung gut accredirter Gemeindebezirke herbeizuflihren und eine an welchem die 2 bes Deusschen Jreichs in Elsaß. Lothringen Rusgabs von Banknoten und Papiergeld die einheitliche Ordnung . bäwlünkdun hd. Dasselbe t daher rechtzeitig ge. Gieichstellung mit den Gemeinden mich wiederhole es nur da in Wirksamkeit treten soll, wird auf den 1. Januar 1874 verlegt. des deutschen Münzwesens zweckmäßig vorauszugehen hat. ndigt worden und läuft am 1. Oktober dieses Jahres ab. eintreten zu lassen, wo wirklich die Verhältnisse dazu angethan waren Urkundlich 2c. Gegeben ꝛc. Zu dieser Ordnung ist durch das Gesetz, betreffend die Aus- Es wäre der Regierung sehr erwünscht gewesen, wenn sie und kein hinreichend entscheidender Grund vorlag, gegen den Willen Moti vre. prägung von Reichsgo dmünzen, vom 4. Dezember v. J. Reichs · im Wege der Vereinbarung mit dem Herzoge von Arenberg der Besitzer eine Inkommunalisirung eintreten zu lassen. In dem Entwurfe des die Vereinigung von Elsaß Lothringen mit 5 . 404 nur der erste Schritt geschehen. Die desfinitiwe au einem neuen 9ißkommen gelangt wäre welches sie dann als solche⸗ In der hierauf folgenden Debatte erwiderte der Regie⸗ dem Deutschen Reiche betreffenden, unterm 9 Juni 1871 vollzogenen 3 ö. einem Münzgeseß vorbehalten, welches in der näͤchsten em Landtage hätte unterbreiten können. Allein leider ist dies nicht rungékommissar dem Abg. Baehr: Gesetzes (Reichsgefetzblatt S. 2l3) halten die verbündeten Regicrungen 6 20h. . zur Porlgge zu bringen sein wird. gelungen, und da an Stell den bis herigen zletzerein kommens, nun ein ch fehe mich doch gengthigt dem Herrn Abg. Baehr zwei Worte den 1. Januar 1873 als den Termin bezeichnet, an welchem die Ver⸗ v 37 53 em Erlaß des Geseßes über die Ausgabe von Banknoten zesetilch geregelter Zustand eintreten muß f ist ein Geseß aus. zu envidern. Ser Hert Abg. Vachr sagt, ich hätte die Hauptsache fassung des Deutschen Reichs in ki e nn in Wirksamkeit . 24 rz 1870 die Absicht nur dahin gehen konnte, daß dasselbe gearbeitet worden / welches den fiandesrechtlichen Rechtszustand des desjenigen, was in der Interpellation he auptet worden sei, nicht be⸗ kreten sollte. Es lag diesem Vorschlage die Annahme zu Grunde, 9 . esmnitiven gesezlichen Regelung des Bankwesens in Kraft Herzogs von 8 in Vezug auf, das Herzogthumnt Klrenberg. sirilten? Das habe ich allerdings gethan. Die Mnterhellation be. daß die dringlichen? Arbeiten der 8h gebung hn em , 1 3 ö 4 geboten, durch ein noch vor dem J. Juli d. J. Meppen regeln soll. Ben Gesetzentwurf früher gls jezt vorzulegen schwert sich darüber und zielt darauf hin, daß die Rittergüter exkom- ö. Zeitraum nicht zu bewältigen sein, durch die nothwen⸗ z p . 4 es Neichsgesetz die Wirksamkeit jenes Gesetzes über dẽn war unmöglich. Man bemühte sich, zu einem Einverständnisst mit munalisirt und aus dem Gemeindeverbande losgelsst worden seien. ige Mitwirkung des Hieichsiages aber, da derfelbe nur wäh— oben gedachten Termin hinaus noch um ein Jahr zu verlängern. dem Herzoße zu kommen, und dies hat Zeit weggenonunen. Ob es Ich habe das auf das Enischiedenste e,, ,. ich habe meinerseits . . 3. 3 e. . i. Wi nig ist, in einer für die . 26 sein 3 * ; * 8 . I. . 66 die , nn, aufgestellt, daß das nicht in einem einzigen Falle nteressen des Landes nachtheiligen Weise aufgehalten w Die Abgeordneten Gr ĩ ahres zum Gesetze / aft; vorgekommen ist. . Der Vorschlag fand 66 7 die Ii n ns n r, Braun (Gera) 6. Patow, 8 r , mn g. Faß eg geraihen fi] den Landtag e fäl als piöglich it der Sgchk Waß ferner die Bemerkung des Herrn Abg. Baehr, betrifft! die tages, vielmehr beschloß derselbe, den Termin für die Wirksamkeit der 8 stelen den Antrag, den Reichskanzler ersuchen, di u saisiren, damit der Gesetzentwurf vielleicht in einer künftigen Ses˖⸗ Kreistage 23 sich fast alle gegen die Loslöfung qusgesprochen, so Reichsverfasfung schen auf den J. Januar i8r3 festzufeßen. Da die Nufhebung des in dem Freihafengebicte des Vundesstaates * e. on zum grsten Gegenstand der Tagedordnung gemacht werden ann. ist das auch nicht richts Es haben sich einige allerdings dahin aus. Entscheidung über die richtige Wahl des Terniins nicht wohl anders burg auf Frund der Hamhurgischen Zollverordnung vom 2 . Ich überreicht! zugleich im Namen des Hetrn Justiz. Minlisters , es mh Alles ohne Wusnabme inkommunalisirt werden; als an der Hand der Erfahrung zu gewinnen war, fo haben die ver! zember 1864 welche mit einigen Abänderungen . k Gefezenlwohrfe. Vielleicht macht sich zie Kannmner über die dagegen haben anderg Kreistage . ic dahin aus gesprochen bündeten Regierungen den gg n des Reichstages angenommen vom 39. Dezember 186, und dann alljährlich prolon kee nn , Ychandlung derselben erst dann schlüssig! wenn sie sit gedruckt geschen daß s gerechtfertigt sei in den und den Fällen die Gleichstellung mit J ö. 1. r r ah in 5 33 946 der J. Januar 1873 als An. * pCt. 8 5 Waarenzolls zu ,, . 3 . . , , den Gemeinden zu verfügen. ermin für die Geltung der Verfassung bestimmt. ie in⸗ . eordneten Ackermann, Dr. ] . on nen Ri. . wischen gemachten Erfahrungen n. an e 6j zeitige 86 ö. Miguel, Dr. 5 unterstützt von 68 ö a hen, überwelsen oder da nicht blos . rad gn . 32 bilden, Kunst und Wissenschaft. erhältniffe sprechen jedoch mit Entschießenheit dafür, daß der ur. Antrag, an den Reichskanzler das Ersuchen zu richten, dem Neichs« cat n. r zur Borberalhüng derselben einzuseken. Berlin, 8. Juni. Der hiesige , , und Antiquar , , orschlag der e, , ,, wieder aufgenommen tage die von dem Bundegsrathe gefaßten Entschließungen auf die Die nterpellation der Abgg. Oetker und Genossen in Prager Linienstr. I38) hat soeben den 2. ant quarischen Katalog und zur Ausführung gebracht werde, Die Einführung der Ver⸗ bon dem Reichstage beschlossenen Gesetzentwürfe und Anträge spä—= Betreff der Gemeindeverhältnisse einzelner kleiner Rittergüter Jon Werten aus dem Gebiet der Rechtswissenschaften , . die Wirkung haben, daß Abgeordnete zum Neichstag *. beim Beginne der nächsten Sesston in schriftlicher Form mit und Domänen im Regierungsbezirk, Cassel beantwortete der her us ges ze Derfelbe umfaßt namentlich deutsche Rechtsquellen r dessen nächste Sizung im Frühjahr 1873 in Elsaß Lothringen zu zutheilen. ; ice n enn ar, Wc Ober. zl ieee es gen, w nn fers, n,, ginn

wählen sein würden und daß die gesammte Gesetzgebung des Landes wesltn Gia nne t and Bollswirlhsch aft. 2 . H ni nr ir, Hrn fern nr e geb üg der Senior der philosophischen . z Landtags ⸗Angelegenheiten. 6 , , Ute itte Fakultät der dortigen Universität, Dr. med. et phil. Johann Frie

; ; ĩ t. i n der ersteren Beziehung ist von Bedeutung, daß nach den . . 4 en natürlichen Verbande mit drich Hessel.

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2 i i r Berlin, 8. i. i i ,,,, ,,, , , e, anreden e f cher ern, ,, , , ih. ere ee, gaer. durch heimliche Agitation vielfach genährt und des idehng eh . zu Eulenburg die Vorlegung der G i,, Has Dach herhimiß it Sieimehr folgendes Hie, tur he sischt Hemi de. Breslau! 6. Juni. (Wol lmarktR. Die andauernd reservirte . schwer zugänglich, einen nicht erwarteten Grad ö. Sleek den, hr esetzliche Regel d gung nd n, Gele kentmärseg betreffend ibnung enthält nicht, wie die zommunalgesetz für die älteren Pro. Haltung der Käufer beeinflußt die Verldüufer insofern, daß allseitig ein hat. Unter diesen Umständen ist auf ein richtiges . d . ü f füüng der stand gs herrlichen Perhästnifse der unzen! nc Bestimmmung des Jnhans da jedes Grund tück einen dale file ne, der leßteren unverkennbar ist; der vierte Theil der . die Bedeutung der Wahlen und ihren Zweck 3 u 33 e , in er von Arenberg und Sayn -⸗Wittgen stein wie Gemmeindeverbande oder einem Butshezirke . müsse und in zum Ptarkt gebrachten Wollen ist bereits verkauft., Als auptab- 1. 1. Jktober 8.2 bis zu welchem di rt eff niß nah d . Einbri Jolge desfen befand sich im chemaligen Kur fürstenthum Hessen bis nehmer in ge bei den abgeschlossenen Verkäufen Rhenländer, / Friedensvertrage ausgeübt werden kann wird binn di ö Bei Einbringung zweier Gesetzentwürfe, welche die Regulirung auf die neueste Zeit eine außerordentlich große Anzahl pon Grundstücken Fran zosen und einheimische Fabtikan len. Die Preife stellen sich für . eine Aenderung vorausͤsichtlich herbeiführen, der Zeitraum ei k 3 der standesherrlichen Werhältnisse des Fern v. Arenberg und des jeder Art , jedes Gemeindeverbandes. Hierbei konnte es, Irdinre Wollen 55 60 Thlr., mittelfeine 70 -= 86 Thlr. hochfeine bis . ines Jie el⸗- Fürstlichen Hauses zu Sayn⸗Wittgenstein Berleburg betreffen, erlhube wie der Herr Vorredner bereits aus ,. hat nicht e eee Ii Thlr. , de, mn n, 2 . ö, h. = . . , . ich mir einige einleitende Bemerkungen. nachdem das Reichsgesetz über den *. erstützungswohnsitz bestimm Tom5. Juni. Nachdem am 5. und 6. d. Mts. (a. 10000 font tte, welche Sicherheit dafur bieicg daß in Len . ö. 3 Sie wissen, daß Artikel 14 der Deutschen Bundesakte den seit hatte, daß jedes Grundstück einem Ortzarmenderbande angehören (ir, mit ciwa 3 Thür. Auffchlag größtentheils an Nheinlander . ordneten daß In ref. des ruhigeren und hisorn en f Th e der . , hernals reichs ständischen, fürstlichen un inge müsse und = der Brtgarmenverband aus einer ober mehreren He. gif dem Lager verlauft worden, begann heutz der, e grkt ziemlich . Eee d er ng seiñ Her etung ub m enn, eiles der Häusern gewisse Vorrechte zusicherte. Zur Ausführung dieses Artikels arllde“ oder Gutsbezirken zu bestehen hab. Die in Rede stehenden icbhaft unter, gleichem Preisverhältniß, Man elhafte Wollen ö In Petreff der Gesctgk bung ist lauf cine gewisse Stetigkeit und hom Mreuhgn zie Brtsrbnung vor 21. Jun is und die In. nedefelen Grunbstücke waren vielmehr förtan entweder ziher Cizielten vorsährige Preiss. Der Mark. Wird von. Rhein ländernz be. . Ruhẽ der Fortentwicklung besonderer Werih zu legen. Jeb 2 9. nd struktion vom 39. Mai 1320— Beim Erlaß der Verfassungsurkimmde emeinde ein zuverleiben, oder aher wie dies die kurhessische Gemeinde. harscht, da fonstige Inländer und das Ausland nur schmag oper ren. ö. ohne forgfästige Erwägung des Bedürfniffes und der Bere . wurden die bundesrechtlich garantirten echt der chemals reichs unmittel= Srdnung zuläßt, einer Gemeinde rügsichtlich der örtlichen Ver. Pie Waschen sind etwas besfer, als voriges Jahr. Die Tendenz . der bestehenden Verhältnisse wäre cben fo unheilvoll wi h igung baren Fürzsten un Grafen nicht berückschtigt und mehrere auf Grund waltung! Cleichfustellen. Demgemäß sind im Laufe der Jahrt scheinl fich zu befestigen. Duldung ungeordneter oder der Refgym nach Maßgabe e, ,, . Verfassungsurfunde erlassene Speziglgesetze beseitigten Vorrechte r, mund 16g mehrer hunderte von Rittergütern,, Do— t ces elechrwar bei steigender auflust fast 3 der feil. n, be, e, dn e , g. nf die dien Sarern ban rrchrlich zu ande. Die van den ƷBerlthien mähen mnrund Forsthründstücken, folie von sonstigtn leinen gchotenen Adaare verkauft ganz ordinaͤre Sorten waren sehr gesucht erlaffen; Vieles und Wichtiges bleibt noch zu thun 9 Jr n. sind dagegen erhobenen Beschwerden wurden als berechtigt anerkannt und Besitzungen den angrenzenden Gemeinden einverleibt worden und sehlen. der ebenen Riufgabe warche3 nicht: ede li 2 96 and es ö das Gesetz vom 10. Juni 1854, welches anordnete, und zwar im Gesammtgreal von girga 200M οο Casseler Acker das Ehgttzends 6 Ubr 45 Minuten. Der Wollmarkt verlief mit dem i n m ler m mmm, os . ö ae, ebe. daß die Bestimmungen der Verfassungsüriunde der Wiederherstellung ist ungefähr i. des Gesammtareals des ehemaligen Kurfürstenthums bereits gemeldeten Rreisgusschlage in so rapider Schnelligkeit, daß der Frühjahrssession des Reichstages soweit erreichbar, durch hin drt Sunkesseseß lic Jargntitten, Nechte nicht entgegenstehen und 3. Jessem! Aindeierseits aber ist allerdings eine nicht unbeträchtliche An, derfeibe seßt schn als vollständig beendet zu betrachten ist. Auf den demkach big um Frühjahr 6 eln! Unterbrechun . geführt, die Restitution durch Königliche Verordnung zu erfolgen habe. Auf ahl bisher gemeindefreier Besißungen nicht inkoinmunalifirt, sondern Lagern dürfte sich das Geschäst noch fortseßen, da mancher Bedarf ten. mech das wann nnr är cin Ferrero n 9. 6 . . Grund dieses Gesetzes wurden 5 Allerhöchste Srdres erlassen ö. Gemeinden gleichgestellt worden. Dies aber ist nur in solchen ungedeckt blieb und das zu Markt gebrachte Guantum geringer war verloren machen würde. gestaltung welche aligemein einzelne echte diefer Herren wieder herheliten/ ich er! Alen defgchen, in Welchen nach der Größe und Prästatignsfägigleit, gis sonst, Hochfeine schlestsche Wollen halten auf H bls 113 Thir. Lindererfeits darf die Erwartung gehegt werden, daß auch i wähne namentlich den exinirten Gerichtsstand und die Befreiung von ö ei wach derl in der Hauptfache arrondirten Lage des betreffenden feing auf Sc bis ö Thir, Hittelwollen auf Jo bl; So Thir Pofene Reichstage durch die bisherigen Ergebnisse der Verrydltung i El a ,,, Hutes eine solche Gleichstellung gerechtfertigt erschien und in welchen Kollen erfreuten fich besonderer Verüäcksichtigung und wurden je nach ,, , 2 . ; Es wurde aber außerdem zur Ausführung des Geseßes eine all. alfo ein ausreichender Grund zur ue n ung eng gegen Beschaffenheit bis zu 80 Thlr. bezahlt, . Berathung des Gesetzes gegen die Himausschiebung bez . 2 . er gemeine Verordnung vom 12. Dezember 1855 erlassen in welcher der den in allen diefen Fällen ausdrücklich erklärten Widerspruch der Gin weidn iß, 6. Juni. ( Wol' imarkt) Heut früh wurden ( die Wirkfamkeit der Verfasfung geltend gemacht worden sind ins für Aber Präsident von Düesherg beguftragt wurde mit den vormals Vesitzer nicht erkannt werden konnte, Es handelt sich hierhei ca. um 2. 3 Thlr. über vorijährigen Preis bezahlt und stark gekauft; um 10 . Die zu wänschende Verlängerung dieses Termins schlägt der v Reichsunmittelbaren über die Restitution ihrer Rechte, eventualiter Ij55 Besitzungen, welche im Durchschnitt je ca. 1360 Easseler Acker Ihr ermaltete jedoch das Geschäft und sind später unter dem vor. ö liegende Geseßzentwurf vor, e. er die im §. 2 des Geer .. über die für verloren gegangene Rechte zu leistende Entschädigungen enthalten. erden sind nur noch große siskalische Waldlompleßes jährigen Preise Abschlüsse gemacht worden. Feine Wollen wurden . 3. Zuni v. J. über deren Dauer getroffene Bestimmung aba 2 Verhandlungen zu pflegen und Rezesse mil ihnen abzuschließen, welch die in artondirter Lage zusammenliegen und bei denen allerdings kein Init M, ordinäre mit n gehandelt. An den Ptarit wurden Eine weitere Ausdehnung über den 1. Januar 1874 . * 1 der Königlichen Genehmigung unterliegen sollten. Auf Grund diefer Anlaß dazu gefunden werden konnte / nicht inkommunglisirt worden. jweniger als voriges Jahr gebracht. Zufuhr betrug 2300 Centner. 3. nach dem Grunde, welcher die Verlängerung hauptsächli . Verordnung ist denn auch eine Reibe ven Nezessen mit mehreren der Dagegen st, so viel irgend konstirt; in keinem einzigen Falle eine ach en; 5. Juni. In Eupen ist ein Weberstrike ausge⸗ . in F rg, ,, fen ich motivirt erren abgeschlossen worden. Die Belastung des Budgets mit 8. von welcher , war, daß sie bisher einen integri⸗ brochen. zummen, welche zu , für verloren gegangene Rechte renben Vestandtheil eines Gemeindebezirks gebildet und namentlich 9 Gera, 6. Juni. Der in letzter Zeit kund gewordene Preis. . ö. dienen sollten und in diesen en stipulirt waren, gab zu Er= ben? Armin? Und fonstigen Lasten der betreffenden Gemeinde abschlag der Wölle äußerte sich gestern such auf dein hiesigen Woll Ein dem Reichstag ebenfalls vorgelegtes Gesetz, be— e, d, im Abgeordnetenhause Veranlassung, welche ihren Abschluß kontribuirt habe, aus dem Gemeindeverbande losgelöst, vieimehr ml enmcnd. Von den auf 1o65 Wagen angefahrenen ea, 700 Etr. treffend die Verlängerung der Wirks ade rij des n , n, , n,, buch welches zwar die sind, wo solche Anträge gestellt worden, diese durchweg urückgewiesen Wolle plieben 235 Partien mit nahe an 180 tr., unverkaust. Die

Gesetzes über die Ausgabe von Banknoten vom Mittel zur eöahlung der stipälirten Entschärigungen bereit gestens öden tte, wle gesagh es handell sch in being Heile um. enz Preise schwantten Rhischen n und 70 Shlra brot, ggenähe Vor

ö . wurden, zugleich aber bestimmt wurde, daß künfti ĩ ĩ dern überall nur um Zurückweisung der auf ĩ ; i durchweg gut.

94. 221 ed. d n n = ; an. Kagiser, König 3. , K . , . ö denen ein nachgewiesener jahr also noch ein ,, war durchweg g von Preußen c, verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach Dlesen Weg betretend, l ĩ f Rechtganfgruich nicht zur Srite end: i 7 i. Die Dampf ⸗YJacht Amp hitrite« hat auf

er Zusti . egt nun d n und anderen Sinne getroffenen Athen, 7. Juni. Die Damp mp 1 Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was , d le e, n ac, . , 3. . und 1 ö Dr . ö . . ö

6 . K ö t 8 ĩ aur in 5 ie ĩ . ältni 8 Eingehendste usbruch eines Fe 8 itten. .

Die Beslimmungen in den 88. 1 bis einschlicßlich 8 des Gesees 3 9 h un er y esherrlichen Verhältnisse des Fürstlichen Haufes hört worden. Die örtlichen Verhältnisse sind auf 2. nr . äber die Ausgabe von Banindlen vom 2. Ytntz 1870 7 Bundes Im e , . erleburg . trmittelt worden; es ist auf das Gutachten der Kreistage überall, getodig i Die Küste N lan ds ist von

25 . 2 4 52 94 en Königrei ahnli . ĩ t genommen worden. Rew⸗Hork, 7. Juni. Die ste Neueng lands ist von , . zum 30. Juni 1875 in Wirksamkeit. Prenßen zur Ii f hrinn 6. gere ne n el n n . e, . err eee, en n welchen seiner (inn verheizt mne heimgesucht worden ien, ö. 9 . erlassen worden und zwar am 9. Mai 18226 und am 5. Oktober 6 Ansicht nach die Inkommunalisirung ne saltigl gewesen wäre und Schiffe zum Scheitern kamen.

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