wren täglicher Verkehr mit Leipzig (derselbe wird gegenwärtig durch tägliche mehrmalige Post- und Omnibusfahrten ver-
mittelt) bei dem starken Konsum der Stadt und als Mittelpunkt des ganzen geschäftlichen Verkehrs einer weiten Umgegend, andererseits das an Naturschönheiten reiche Bahngebiet Seitens der Bewohner der grossen Stadt in sichere Aussicht stellt, so darf man wohl mit Bestimmtheit behaupten, dass — bei der Annahme von 14000 Thlr. pro Meile an jährlichen Betriebs- Ausgaben, welcher auf Erfahrungen beruhende Satz bei den obwaltenden günstigsten Betriebs - Verhältnissen sicherlich nicht wnberschritten werden wird, — die Verzinsung der Prioritäts-Stamm-Aktien, welche 10400 Thlr. pro Meile ersordert, überhaupt ein Brutto-Erträgniss von mindestens 24400 Thlr. pro Meile absolut gesichert erscheint.
Eine zuverlässige Bestätigung der Richtigkeit unserer Annahmen finden wir in der Werthschätzung, welche dle Börse und das Kapital. Anlage suchende Publikum den, konstant zu 91-2 pCt. notirten Priorit‚ts-Stamm-Aktiem der Altem- pur g-FTeitzer Eisemhbahwm-Gesellsehaft angedeihen lässt, deren Bahn in erster Linie ebenfalls auf den Kohlenverkehr der Meuselwitzer Braunkohlen-Lagerstätten begründet ist, und welche kein solches Absatz-Gebiet in solcher Nähe für die transportirten Kohlen, wie die projektirte Bahn in Leipzig, besitzt.
Wir dürfen daher wohl die Leipzig-Gasehwitz-Menselmitzmwer Priorkftnita-Stamm-Aktiem als mindestens
gleichwerthig mit Jenen betrachten. . —
Die Prioritäts - Stamm-Aktien tragen während der Bauzeit S pCt. Zinsen, welche durch die Gemtkal-KBanmks Für Gemossemschaftem and das Kank harman Riess & tzinger garnnmtirt imad md durch dieselben, gowie Mie aoGmatigenm Eahlstellen, gezahlt werdem. Nach erfolgter Inbetriebsetzung der Bahn ist den Prioritäts-Stam m- AHLtiem eim prioritätischer Eimagenmmess vom S pOt. gesichert nmel nwehmenm dlieselbem, a0 ball aich ale Dlridende der Stamme-AHhtiem anf hdher als G pOt. 3tellt, mit dem Letzteren gleleh⸗münsig mach werhältmies dier WNomtimalbeträge am dem UVehbersehwase heil. Sollte in dem einen oder dem anderen Jahre der Reinertrag nicht ausreichen, um den Inhabern der Prioritäts Stamm-Aktien eine Dividende von 5 pCt. zu gewähren, so
wird das Fehlende aus dem Reinertrage des oder der folgenden Jahre unverzinst nachgezahlt. Diese in dem Unternehmen selbst liegenden Momente einer gesicherten Rentabilität werden eine wesentliche Steige-
rung erfehren auren ae jn Aussicht genommene Fortsetzung der Bahn von leuselwitz nach dem Hsterthale, wodurch die gegenwärtige Localbabn Theil eimer grossem dur ehgęehendem HRKonmte Leipzig-
Eger vir d.
Die Statuten der Gesellschaft Können bei allen Zeichenstellen entgegen genommen werden.
Gentral- Bank fur Genossenschaften. Riess & Itzinger.
KReciim umen ¶d er Su hhskriptionm 780, 000 Thlr. prozentige Prioritats - Stamm- Aktien
Leipzig-Gaschwitz-Heuselwitzer
FEisenbahn-Gesellschafst.
I) Die Subskription findet
amm Pienstug, dem Rif. Hunt C., gleichzeitig
in Berlin bei der Centrak Bank für Genossenschaften und den Herren Riess & Itzinger,
in Leipzig bei der Leipziger Vereinsbank,
in Dresden bei der Sächsischen Credithank und der Dresdener Wechslerbank,
in Chemnitz bei dem (Chemnitzer Bankverein,
in Halle bei Herrn I. H. Lehmann,
in Nagdeburg bei Herrn M. S. Meyer,
während der üblichen Geschäftsstunden statt.
) Der Subskriptionspreis ist auf Sy pCt. in Thaler-Währung festgesetæt.
3) Bei der Subskription ist eine Kaution von 10 pCt. des Nominalbetrages in baar oder in guten, nach dem Tagescourse zu veranschlagenden Effekten, welche an dem Orte der Subskription gangbar sind, 2u deponiren.-
Die Originalstücke nebs? Coupons seit 1. April 1872 sind in der Zeit vom 1. bis 5. Juli C. bei den betreffenden Subskriptions Stellen gegen baare Zahlung der Valuta nebst aufgelaufenen Zinsen von 5 pCt. vom 1. April e. zu beziehen. — Nach geschehener Abnahme wird die deponirte Kaution verrechnet resp. zurückerstattet.
5) Sollten die subskribirten Summen den aufgelegten Betrag überschreiten, so tritt eine verhältnissmässige Re- partition ein.
S Jeder Zeichner erhält über seine Anmeldung und Kautionsleistung eine Bescheinigung, welche bei Abnahme der Stücke zurückgegeben wird. a. 2026.)
1
Deutscher Neichs⸗ Anzeiger 3 .
Königlich Preußszis cher Staats ⸗ Anzeiger.
vas Ar 1 bdetrãn Thlr. Z Sgr. G Pfg. sur das bierteljahr. Ansertionspreis für den Naum einer
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Ale Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an, für Serlin die Expedition:
Sietenplatz Or. 3. — m — m —
AM 137.
Berlin, Donnerstag den 13. Juni, Abends.
Deutsches Reich.
Dem bisherigen Kaiserlich brasilianischen Konful Joseph Behrend in Berlin ist Namens des Deutschen Reiches das Eęgequatur als Kaiserlich brasilianischer General⸗Konsul ertheilt worden.
Das 12. Stück des 8 für Elsaß⸗Lothringen, welches heute ausgegeben wird, enthält unter Nr. 73 das Gesetz, betreffend die Besoldung der Lehrer und Lehrerinnen an offentlichen Elementarschulen. Vom 4. Juni 16 nner erg, betreffend die e e e, a, r. a etz, betreffe ie id n⸗ ber verkäuflicher . im Justizdienst in Elsaß Lothringen. m 10. Juni 18722. J Berlin den 16. Juni s;; Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt.
*
* u Steinau a. O. den .
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Wasserbau⸗Inspektor Pralle in Burgdorf, Provinz Hannover, ist unter Enthebung von seinen bisherigen Dien st⸗ eschäften die Funktion eines Meliorations⸗Bau⸗Inspektors der 6 Schleswig ⸗Holstein kommissarisch übertragen worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und dedizinal⸗Angelegenheiten.
Am Gymnasium in Neuß ist die Beförderung des or⸗ dentlichen Lehrers Lambert Stein zum Oberlehrer geneh⸗ migt worden. ö ö .
Der praktische . Dr. Schmidt zu Lyck ist zum Kreis⸗ Physikus des Kreises Lyck ernannt worden.
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Zur Ausführung der Vorschrift des ersten Nachtrags zu dem Er⸗ lasse der Kaiserlichen Normal -⸗Eichungs-Kemmission vom 15. Februar 1871, die Maße und Meßwerkzeuge für Brennmaterialien betreffend (Beilage zu Nr. 12 des Reichsgesetzblattes d. J), nach welcher Torf⸗ kummimaße zur Eichung zugelassen werden, wenn ihr Inhalt eine ganze Anzahl Kubikmeter beträgt, wird die den Aufsichtsbehörden vorbehaltene nähere Bestimmung über die Beschaffenheit solcher Kummt⸗ maße hierdurch für den Bezirk der Königlichen Eichungs - Inspektion dahin getroffen, daß Kummtmaße von dem vorschriftsmaßigen Inhalte nur unter der Voraussetzung für . zu erachten sind, daß die Dimensionen des Querschnitts derselben, n ihre anderweitige Kon—⸗ struktion den in f 6 Alinea 3 des Erlasses vom 15. Februar 1871 gegebenen Vorschriften entsprechen. .
Berlin, den 11. Juni 1872. . Der Königliche Eichungs - Inspektor für die Provinz Brandenburg. . Dr. Kosmann Königlicher Berg⸗ Alfessor.
beabstchtigen Allerhöchstdi berg zu
Nichtamtliches. Deutsches Re ich.
Preußen. Berlin, 13. Juni. Gestern Nachmittag 4 Uhr hatte der Graf Karolyi, K. K. österreichischer Bot- schafter, die Ehre, Sr. Majestät dem Kaiser und Könige in besonderer Audienz ein Schreiben zu überreichen.
Heute früh 9 Uhr begaben Se. Majestät der Kaiser und Lönig Allerhöchstsich zu Fuße in die Akademie, um, unter Führung des Grafen zu Münster und des Professors Lucae, die dort ausgestellten Entwürfe zu einem Gebäude für den Deutschen Reichstag, sowie zwei ebendaselbst gusgestellte Pia⸗ ninos in Augenschein zu nehmen, welche der Kaiser-Wilhelm⸗ 8 . die betreffenden Fabrikanten als Geschenke über⸗ wiesen sind. .
Um 10 Uhr empfingen Se. Majestät im Königlichen Palais den Fürsten von Pleß und arbeiteten darauf mit dem go Marschall Grafen Perponcher, dem Obersten von Albedyll un dem Kriegs Minister Grafen von Roon. 6
Zum Diner sind höhere Militär mi
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Herzogin Wilhelm angenommen Fund . nach der 8er nach Babels.
ahren.
In der heutigen Plenarsitzung des Bundesraths führte der Staats⸗Minister Delbrück den Vorsitz. Es wurden die Be—⸗ schlüsse des Reichstags über den Bericht der Reichsschuldenver⸗ waltung, die Mittheilung der vom Bundesrathe gefaßten Ent⸗ schließungen auf die Beschlüsse des Reichstags, und über meh— rere Petitionen vorgelegt, sodann eine Vorlage des Präsidiums, betreffend den Entwurf eines Gesetzes wegen Uebernahme der Verwaltung 2c. der Wilhelm⸗Luxemburg⸗Eisenbahn den betreffen⸗ den Ausschüssen überwiesen, endlich über die Berechnung der nach dem Reichshaushaltsetat für 1873 aufzubringenden Ma— w — Anlage XIV. zum Etat — in Berathung getreten.
— Der Bundesxath hat in der Sitzung vom 12. April d. J. beschlossen, den Reichskanzler um geeignete . dahin zu ersuchen, daß sämmtlichen im Geltungsbereiche der gemeinsamen Branntwein und Brausteuer fungirenden Ver⸗ eins bevollmächtigten und Vereins⸗Kontroleuren die Kontrole der Branntwein⸗ und Brausteuer übertragen werde. In Folge dessen hat der Reichskanzler die Vereinsbhevoll⸗ mächtigten zu Königsberg, Glückstadt, Breslau, Magde⸗ burg, Cöln, Hannover und Darmstadt angewiesen, die Kontrole der Branntwein⸗ und Brausteuer innerhalb ihres Amtsbezirks von nun an zu übernehmen, beziehungsweise die mit der Kontrolirung dieser Steuern bisher nicht betraut ge⸗ wesenen Stations⸗Kontroleure ihres Bezirks wegen Ausübung der gedachten Kontrole mit entsprechender Weisung zu versehen. Die gleiche Anweisung ist mit Rücksicht auf die zur Zeit be— stehende Vakanz der Stelle des Vereins Bevollmächtigten in Stettin den beiden Stations⸗Kontroleuren zu Stettin und Stralsund direkt zugegangen.
— Der Bundesrath hat dem Entwurfe eines Gesetzes, be⸗ treffend die Einrichtung und die Befugnisse des Rechnungs⸗ . in der Fassung, wie derselbe vom Deutschen Reichstage
eschloffen worden ist, die Zustimmung nicht ertheilt. In der Absicht, einstweilen eine Regelung der Kontrole des Reichs- haushalts für das Jahr 1872 herbeizuführen, hat der Bundes⸗
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