1872 / 137 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Jun 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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; w wie der Herr Vorredner sie hier stellt. Ich muß mich an das 3 ten, was in den einzelnen . eht und was Ihre Kom⸗ mission als solche aufführt. J finde da folgende Punkte. Der erste ist: die Großherzogliche Reglerung habe sich eine Veränderung der jeßigen ratzeburger Verfassung vorbehalten, wenn es sich um den Anschluß event. um eine Veränderung der mecklenburger ,, . handle. Ich halte dieses für weise und zweckmäßig und die Beschwerde zeigt nur, daß in Natzeburg noch größere Partikula⸗ risten sind, als mir überhaupt je bekannt geworden sind. Sie sind in einem eigenthümlichen Verhältnisse zu Mecklenburg, ff haben nicht bloße Personalunion. Sie haben dieselben Gerichte, dieselbe Kameral-⸗ verwallung, und sollten sich unter solchen Umständen nicht enger an Mecklenburg anschließen? weshalb das eintretendenfalls nicht sollte geschehen können, ist mir unerfindlich! .

Das zweite ist die Zusammensetzung der Vertretung. Ja, meine erren, jeßzt hat der Herr Advokat Kindler großen Werth darauf ge⸗ egt, daß nach der Kopfzahl gewählt werden solle für die Vertretun

des Fuͤrstenthums, das heißt 17060 Menschen und er sagte; für]

ein Vertreter also 17. Es wurden damals die Hauswirthe, so heißen die zu⸗ nächst vertretungsberechtigten Bauern die meist große Gehöfte besitzen , be ˖ fragt, die sagten nein, sie wünschten durchaus nicht, daß man die soge⸗ nannten kleinen Leute mitwählte, sie wollten allein wählen. Sie hatten darin ganz entschieden recht denn wenn auch die Regierung unbedenklich die eine oder andere Kategorie erweitern will, kann sie doch nicht für ein Ländchen, welches eine Kommunalverfassung haben muß, das allgemeine Stimmrecht einführen: denn, so Großes auch das allgemeine Stimmrecht in großen Dingen leisten mag vor diesem Hohen Hause werde ich kein Wort gegen dasselbe sagen. Für ein kleines Land, für welches eine ,, , ,, die ent ˖ sprechende ist, worin zunächst Vermögen, Einkünfte, Wege, Schulsachen ü. . w. aber nicht große politische Fragen behandelt werden sollen, wäre das Bedenklichste, was überhaupt im stagtlichen Leben erfunden wer— den kann, ein allgemeines Stimmrecht einzuführen. Sehen Sie nach Amerika, sehen Sie dahin, wo die Kommunal ⸗Verwaltung als solche schließlich in die Hände des allgemeinen Stimmrechtes und der Nicht⸗ Besißenden gefallen ist. Das einzige Bedenken, was der Herr Advokat Kindler bei der vertraulichen Besprechung hatte war nicht gegen die Su gen der drei Rittergutsbesitzer die dort überhaupt keine politische Vertretung, keine ständische Vertretung gehabt haben, es war das, daß die Stadt Schönberg drei Abgeordnete bekommen sollte. Er wünschte nur Einen, um andere intelligente Kräfte ee n ben, Die Regierung hat es vorgezogen, die Stadt durch drei vertreten zu lasen, weil es besser für das Verhältniß der Stadt zum Lande aht Ferner hat 4 Kindler Bedenken gehabt gegen die Hinzuziehung der drei Pastoren, ein Bedenken, das von mancher Seite getheilt wurde. Es war aber, wie ich glaube, durchaus zweckmäßig, diese Herren, die durch das ganze Land besonders , waren, mit allen Verhältnissen Bescheid wußten, meistens selbst Landbesttz ver- walten und sich für die Kommunal Angelegenheiten lebhaft inter essiren, e, ,. . .

Der dritte Punkt, über den jetzt e gt wird, ist der, daß die Versammlung ihren Vorsitzenden nicht selbst wähle. Ich n, . einfach, daß sich Vertrauensmänner mit Herrn Kindler an der Spitze empfohlen haben, weil sie einen Mann haben müßten, der die Ge—⸗ schaͤfte leiten könne und der daran sei es als Regierungs⸗Komt— missar oder als Vorsitzender Theil nehmen könne.

Der bedeutendste Paragraph, auf den es im Grunde ankommt und auf dem das Ganze beruht, ist der § 7. Das ist der Punkt, der schon im Bundesrathe zur Sprache gekommen ist und hinsichtlich dessen die Regierung bereit ist, jede beruhigende Erklärung, die sie schon früher geben bat, nicht nur zu wiederholen, sondern auch die Sache zu ändern. Diese hat für sich keine große Bedeutung. Die Frage ist, daß die Ratzeburger nicht blos, wo es sich um Reichs⸗ angelegenheiten handelt, sondern auch dann, wenn Angelegenheiten des ganzen Großherzogthums zur Frage stehen, eben an dessen ganze Ge- sezgebung gebunden sein sollen. Die Sache ist nicht sehr bedenklich. Ich glaube es können, so weit meine Praxis und Kenntniß reicht, nur zwei bis drei Fälle vorgekommen sein, wo wir Einheit der Geseß⸗

ebung haben mußten: bei Feststellung von Stempelabgaben für das Cin gn, ten e ncht. und einer . für die Magistrate. Allgemeine Steuern kommen dabei nicht in Betracht. Man hat den mecklenburgischen Ständen mancherlei vorgeworfen; man hat ihnen aber bis jetzt nicht vorgeworfen, daß sie zu leichtsinnig oder zu rasch oder zu viel Steuern bewilligen. Für Ratzeburg koͤnnen sie das überhaupt nicht thun; dafür giebt die Verfassung Garantien. Der wichtige Punkt, worauf es eigentlich ankommt, ist der, daß man den Rgöe—= burgern das Steuerbewilligungsrecht gegeben hat für jede neue Ab⸗= gabe und für jede Veränderung einer bestehenden Abgabe. Wenn die erren das gering anschlagen, 98 verstehe ich das nicht. Meiner An cht nach ist es die Basis für jede gesunde Volksvertretung und auch ie richtige Basis für die Stellung, die das Fürstenthum als ein klei- nes Land haben kann. Haben die Vertreter des Landes die Intelli = enz und den Willen, sich mit Landes angelegenheiten zu beschaftigen, ann werden für ihren Einfluß auf diese die Zeitverhältnisse schon sorgen, wenn dieselben neue Steuern erfordern werden. Ratzeburg ist freilich sehr verwöhnt; meine Herren, bis jet hat es Steuerzulage nickt bekommen, eiwa mit Ausnahme von Einem Thaler pro Kopf, welchen der Beitritt in den Zollverein zu Wege gebracht hat, daher war der Zollverein dort nicht sehr angenehm, sondern eher iumer⸗ wäünscht Im Uecbrigen sind in Ratzeburg die alten Steuern geblieben / neue werden nur mit Bewilligung der Landes vertreter dazu kommen. Im Uebrigen hat man und zwar bona side und mit gutem Willen die einzelnen Sachen aufgezählt, mit welchen sich die Raße⸗

burger zu beschäftigen haben: das Schulwesen, zu dem die Ort⸗ sehr bereitwillig

Sckullchrer nicht

schasten das Geld für die die Bau⸗

hergeben, das Versicherungswesen, und Wegesachen,

das Armenwesen, Sachen, welche gewiß von Inter nd und wo man, wie mir scheint, al li ac e 36 Einwohner des Fürstenthums Ratzeburg in vollständigerer Weise befriedigen kann, als wenn man ihnen eine konstitutionelle . oktroyirt hätte, wie es jetzt verlangt wird. Das Finanz- recht als solches wird bur den Landesfonds noch besonders be⸗ gründet; es sind das verschiedeng Fonds, es ist die Ueberweisung einer gewissen Summe ich kann mich auf das theilweise ver wickelte Steuerwesen nicht einlassen, ich kann nur sagen, daß ich

jeden Augenblick bereit bin, aus der 29 erung bekannten Thatsachen

nachzuweisen, daß Ratzeburg das in Norddeutschland am wenigsten besteuerte Land ist, so daß deshalb Klagen nicht erhoben werden können, und daß der Landesfonds auch den Vertretern des Fürsten⸗ thums eine willkommene Gelegenheit Hirn sich mit den Landes⸗ Angelegenheiten zu beschäftigen und Verbesserungen herbeizuführen, wo es nothwendig Gist.

Endlich wurde darüber geklagt, daß sie nicht ein jährliches Budget haben, daß sie nicht jährliche Rechnungsablage u. s. w. be= kommen. Meine Herren! Man ist in Mecklenburg gewohnt, die Sachen zu thun und vollständig zu thun, und nicht viel Worte darüber zu machen. Das Rechnungswesen ist in Ordnung, und wenn Eescgt wird: es wird geschehen, es wird Mittheilung ö gemacht, so weiß auch Jedermann, daß es gef iht im Uebrigen ohne Rücksicht darauf, ob man Landes ⸗Budget nennt oder nicht. Ich glaube, es weiß Jedermann, daß, wenn die Rechnung vorge⸗ legt wird von der Landesvoigtei, wie die Vertretung des Fürsten⸗ 1 4 es dann so vollständig geschieht, soweit es überhaupt geschehen kann.

Endlich ist darüber geklagt worden, daß am Schlusse dieses Ver⸗ ie e eine Behörde, nämlich das 2 ericht bestellt sei fuͤr Streitigkeiten. Ja, meine Herren, die Reichsverfassung, auf die wir uns immer berufen und berufen müssen und woran wir uns halten sollen, seßt ja in Art. 76 voraus, daß eine solche Behörde existire; sie verlangt es freilich nicht. Aber das ist ja immer als der heilsame Punkt außerhalb der Welt be⸗ zeichnet, den man haben müsse, um zwischen Regierung und Volksvertretung in Ordnung ꝓu kommen und um nicht mit Verfassungsstreitigkeiten immer Deutschland in Bewegung zu setzen Also das ist vorgesehen, jetzt wird aber gesagt: das paßt nicht, wir können das nicht annehmen. .

Genug die e fen hat, um mich kürzer zu i, eine Kom- munalverfassung sein sollen, es ist eine Conn alert che Verfassung, wie der Ausschuß des Vunbegralhs ie genannt, geworden, als solche ist sie gegeben und kann als solche viel zum Heil und Wohl des Her bern Rgtzeburg beitragen. Die Regierung ist keineswegs gemeint, ah die Verfassung als solche abgeschlossen fiir sie hat ier erklärt und noch vor einigen Wochen wiederholt, sie sei, wenn die Landes- ,, zusammenkomme, vollständig bereit, hinsichtlich der haupt⸗ e. als beschwerend angeführten Punkte in 8.7; Gesetzgebung für

as ganze Großherzogthum über den Landesfonds, für den man eine röhere ussteuer wünscht und über das Petitionsrecht, welches die Landesvertretung selbstverständlich hat, wie jeder Staatsangehörige, wenn sie das alles weiter geregelt wünschle, ihr jedes Entgegenkommen zu zu zeigen. Wenn sie aber hier Beschlüsse machen, meine Herren, un⸗ fen een nach immer neuen Gesichtspunkten, anstatt stehen zu bleiben ei der Entwickelung der jetzigen Verhältnisse in Ratzeburg zu einer Landesvertretung, welche als solche eben e g erfü

üllt, was man von einer Landesvertretung fordern kann, so sind wir zu einer solchen Bewilligung nicht bereit. Und darum muß ich noch einmal auf die , , , der Sache kommen) die schließlich das Entscheidende sein wird für das Hohe Haus und für den Bundesrath, für den zu . ich die Ehre habe. Meine Herren! Es sind schon in dem ericht der Petitionskommission die verschiedenen Gründe aufgezählt, aus denen ein Anspruch auf Weitergehendes auf eine sogenannte Konstitution für die Ratzeburger gefolgert wird. Ich will nun nicht mehr davon reden, daß die Verhältnisse; wie sie dort sind einer solchen Konstitution nicht angemessen sind, für verantwortliche Minister, für ein Budgetrecht bei einem Budget von 30 000 Thlr. u. s. w. Ich will auch nicht Gewicht darauf legen, daß auch hier schließlich wieder nur allgemeine Gründe angefuͤhrt sind, ich will mich an das halten, was in dem Bericht der Petitionskommission gesagt ist, und wat der Herr Vorredner theilweise wiederholt hat: klein oder groß sei einerlei, schwierig oder nicht sei gleichgiltig, eine Unmö lichkeit gebe es nicht für die Erfüllung, man müsse auch nicht * n nehmen darauf, iwas zweckmäßiger sei, was mehr im Interesse des Fürstenthums liege dem Recht muͤsse Genüge geschehen ich fordere meinen Schein! Aber wo steht der Schein Wenn ich die Frage hier mit der Auf⸗ richtigkeit, die ich Ihnen schuldig bin, stellen soll we steht denn in der Reichsverfgssung, daß jedes Land, welches eine Verfassung nicht hatte, eine Verfassung haben soll, in dem Sinn, wie Sie es nehmen ich weiß nicht die Stelle zu finden, wo es steht, und . mich auf dasjenige, was ich bei früheren Gelegenheiten zu äußern die Ehre gehabt 3 Wir haben hier den Begriff der Verfassungsstreitigkeiten nicht definiren können, von einer Justizverweigerung kann ebensowenig die Rede sein. Die Reichsverfassung hat mit Wohlbedacht und guter Ueberlegung nicht gesagt: so soll das Minimum, und so das Maximum sein die Verfassung des einzelnen Landes ist der freien Entwickelung und der Gestaltung der Dinge überlassen unz anheimgegeben, und darum, vermuthe ich, kommt der Bericht Ihrer Petitionskommission auch noch auf andere Gründe. Man beruft sich auf einzelne Aeußerungen des Herrn Reichskanzlers, die ich ganz außerordentlich respeltire unnd die ganz an ihrem Orte waren; aber man vergißt daß der Herr Reichs-⸗ kanzler als Vorsitzender des Bundesraths die Ratzeburger Perfassung als solche anerkannt und ausgesprochen hat, daß die Petition gegen dieselbe nicht gerechtfertigt sei, man kann also jene Aeußerung für die Petition unmöglich anführen. Ebenso beruft man sich auf eine Stelle ö

ie , . gegenüber, ir ngen, die schon bestehen und schon

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emwähn

Befriedigung hergestellt werden

.

konnen solche vielleicht einer neu zu aber nicht gegenüber den im vollen Rechte egründet sind, anführen, und jedenfalls kann ein bloßes Motiv nach den einfachen Grundsätzen nicht ein Gesetz abändern; am wenigsten

vorkommt. Sie

ann der Bundesrath das im Auge . haben, der ja selbst an⸗

erkannt hat, daß die Ratzeburger Verfassung als solche den Ansprüchen Wir kommen en wieder auf das, was ich schon erwähnt

enüge. W 6 das allgemeine Bewußtsein und die allgemeine Empfindung.

eine Herren! Die Regierung hat eine Verantwortlichkeit, die weiter

geht, als nach dem auch noch so allgemein verbreiteten und den An⸗

dhe ffn anderer Staaten noch so ehrwürdigen und in diesen vielleicht sehr gedelhlichen Grundsätzen und Bestimmungen sich zu richten; sie hat gigebene Verhältnisse ins Auge zu fassen, und gerade die Realitäͤts. r. die nicht allgemeine . aufstellt, sondern sich an den ingen hält, wie sie sind, damit Jeder seine Pflicht thut, und damit sie sich gedeihlich entwickele, die ist der große Vorzug unserer Reichs= ,. welche so viele Interessen und Rechte vereinigt hat. ehe ich dann noch auf einen Punkt über, der nicht im Berichte ist, aber dessen die Petenten und guch der Hr. Vorredner göidacht hat, nämlich auf die Zusage, von 1818, so möchte ich kurz daran erinnern, daß die Großherzoglich Strelitzsche Regierung 6a damals der konstitutionellen Entwickelung, wie sie ins Leben gerufen werden sollte, angeschlossen hat, aber da deren Voraussetzungen nicht

in Erfüllung gingen, zurückgetreten ist in einem Augenblicke wo sie

kein bestimmtes Engagement hatte, und ihr von keiner Seite der Vorwurf hat gemacht werden können, daß sie ihre Zusage nicht

galten hätte.

Meme Herren! Ich bin vielleicht schon zu ausführlich geworden; indessen die Sache ist gerade für die ö Raßeburgischen Verhältnisse, gerade 6 , guten Lande gegenüber, das im—⸗ mer von tüchtigen, war, wo immer Üchtige Verhältnisst gewesen sind, wirklich eine außerordent⸗ üch wichtige, und der Wunsch, da Befriedigung und Friede kerzustellen, für uns ein sehr großer und aufrichtiger. Vĩollige ien heit herzustellen ist überhaupt im Leben sehr schwer; es wird m Ratzeburg mit jedem Jahre schwerer, weil, wie wir ja eben Gelegen⸗ it zu hören gehabt haben mit jedem halben Jahre die Ansprüche 4 Und spbillinische Bücher n uns doch auch nicht vorgelegt. Wir sind jetzt dabei angelangt, daß eine vollständig, neue sogenannte sonstitutionelle Verfassung für ein Land von 7 Guadratmeilen mit j7ö6h6h Einwohnern verlangt wird. Für solch ein Land gieht man nicht solche Konstitutionen, wie Sie sie verstchen, wie Sie sie ver— jangen. Wenn auf dem Wege, den Sie proponiren, eine könnte, wenn dann die Dinge

in ihrem ruhigen und regelmäßigen Gange wären und den Vetenten die Ueberzeugung verschafft werden könnte, daß

freien Bauern bewohnt

ie Rechte ihres Landesherrn ihnen gegenüberstehen, nicht zu ihrem

Schaden, sondern zu ihrem wahren Wohle, wenn sie die Ueberzeugung

Felommen könnten, daß diese Verfassung als solche eine entwicklungs

fähige sei und nach dem Wunsche der Regierung auch sein soll, so würde ich in der Rücksicht nichts weiter bemerken, sondern ö

ögen die Dinge ihren Weg gehen. Wenn ich aber erwäge, daß es sich hier um eine bereits bestehende Verfassung handelt, die innerhalb der verfaffungsmäßigen und vom Reiche garantirten Kompetenzen des Landesherrn gegeben ist, so daß der Referent in dem Berichte, der im vorigen Jahre erstattet iwurde, selbst anerkannt hat, die Verfassung ist ohne Zweifel zu Recht bestehend und galt wenn ich daran denke, Daß sich die Ansprüche nur vermehren, wahrend wir den Ratzehurgern entgegenkommen, und daß es schließlich die Frage geworden ist zwi⸗ chen demjenigen, was der Landesherr als solcher berechtigt ist zu hun demjenigen gegenüber, was er seinen übrigen Unterthanen, was er feinen Üͤberlieferten Rechten schuldig ist, so kann ich mich nur dahin esumiren, daß ich Sie bitte zur Tagesordnung überzugehen / wie auch Ihre Kommission in der vorigen Session vorgeschlagen hat.

Dem Abg. Pogge EStrelitz) entgegnete der Staats⸗

Minister von Bülow: Nur wenige Worte, nachdem der Herr Vorredner Sie so lange n Anspruch genommen hat. habe der Nede des Herrn Ab= ordneten für das Großherzogthum Strelitz nichts anderes zu ent- egnen, als was ich bereits vorhin gesagt habe. Es sind nur einige Bunkte, die ich klar stellen möchte. Vor allen Dingen möchte ich, da er mecklenburgischen , ,. erwähnt wurde, ganz offen und auf⸗ ichtig erklären, daß ich in der mecklenburgischen erfassungssache kein Wort gesagt habe und sagen werde, was nicht vollständig im Ein⸗ lang mit denjenigen Miitheilungen und Aufträgen gewesen ist ͤ die h von meinen Vollmachtgebern bekommen habe und ich nur deren nträge und Wünsche zu pertreten die Ehre Lehabt habe. Wenn der zerr Vorredner auf einzelne Partikularitäten in Ratzeburg eingegangen ist,

kann ich darauf um so weniger eingehen, als wir unmöglich alle

iese Fragen hier verhandeln können. Ich möchte nur konstatiren, ich auf die meisten eine ausreichende und beruhigende Antwort ss leichter finden könnte, als er selbst doch nicht so überaus schlimmes gegen die Regierung vorgebracht hat. Das Einzige, jorauf ich jezz ein gewisses Geivicht legen möchte, ist die Litation 8 Geseßes über die Erbfolgeordnung. Die Sache verhält sich aber genwärtig fo, daß ich glaube) sie ist majorem hanorem der Regierung tordnet. Die Regierung hatte geglaubt, die bestehende von dem höchsten herichtshof anerkannte Erbfolgeordnung behufs Zusammenhaltens r Bauernstellen neu reguliren zu müssen. Die Hauswirthe sagten, ir DJaben sie felbst zusammengehalten, wir verkaufen si. nicht; wir be⸗ alten sie und geben sie unsern Kindern, wir wollen aber kein neues eseß darüber. Es sind nun Verhandlungen entstanden, die aller- ings mit einer gewissen Schärfe geführt worden sind. Die Regie⸗

die in einem von einem Ausschusse des Bundesraths erstatteten Be-

nügend Gelegenheit gehabt und

rung sagte, wir haben nur Euer Bestes gewollt und sind bereit, dem Ober ⸗Appellationsgerichte anheimzustellen, wie weit wir im Rechte

waren; erkennt das Ober⸗Appellations)zericht, daß wir nicht im Rechte

waren, so nehmen wir das Gesetz zurück im entgegengeseßten Falle werden wir es modifiziren. Das Ober ⸗Appellationsgericht hat nach seiner genauen Prüfung gesagt, die Regierung sei in der Hauptsache vollständig innerhalb des 5 zustehenden Rechtes gewesen, nur in . Nebenpunkten nicht. arauf hat sich die Regierung gefreut, ie Gelegenheit ergreifen zu können, das ganze Gesetz zurückzunehmen. Es besteht daher gar kein Grund mehr, auf diese Sache zurüchkzukom⸗ men, und noch weniger ist für die Ratzeburger ein Grund vorhanden, aus diesem Anlaß unzufrieden zu sein. Dann muß ich noch sagen— daß die Stellung der, Pächter voön dem Herrn Vorredner viel zu ab- hängig und nachtheilig aufgefaßt worden ist. Daß die Ratzehurger in den Zollverein gekommen sind lag in der Natur der Sache. Wenn 6. früher nicht in das mecklenburgische Zollsystem hineingekommen sind, so hatte der Großherzog das abgewandt, erade in dem Wunsche ihnen entgegen zu kommen, obschon es schon damals natürlicher ge- wesen wäre / sie dem anzuschließen, als daß das kleine Land zwischen Lübeck und Hamburg ohne Grenzzoll sein sollte.

Endlich möchte ich mir noch erlauben, dem Herrn Vorredner zu bemerken, daß ich so viel ich weiß, weder an einem Graben noch an einem Bache stehe, sondern wenn ich irgendwo stehe, so stehe ich an dem Scheidewege, um den K den rechten ö. zu zeigen, den sie gehen sollten, um zum Frieden und zur Ruhe zu kommen.

Gegen den Abg. Wiggers bemerkte der Staats⸗Minister v. Bülow: Ich möchte mir noch zwei Worte erlauben, nämlich zu bitten daß, wenn ich eine einzelne err Erinnerung vorbringe, nich

daraus geschlossen werden möge / da siger explizire, rektifizire, justi zire, mich im reihen befinde. Der Herr Vorredner hat einen Grund vermeintlichen Irrthums genannt, den ich in keiner Weise gelten lassen kann. Ich bin seit zehn Jahren wieder in Mecklenburg und habe ge⸗ : l zabt e auch benutzt, mich über so einfache Verhältnisse, wie sie hier in diesem Punkte zur Sprache standen, voll- ständig zu orientiren übrigens waren sie auch anderweit bekannt und wenn ich nicht näher darauf eingegangen bin und nicht so voll- . wie das bei der genauen, nur zu genauen Verhandlung un⸗ erer mecklenburger Verhältnisse mehr oder weniger vorzukommen scheint, so ist es nur die Rücksicht auf dieses Hohe ö

ich wenn ich sie nicht weitläu= ie Bache nicht kennen sollte oder

aus gewesen.

Dem Reichstag ist Seitens des Reichskanzlers eine Denkschrift, J,. den projektirten Bau einer Central⸗Kadetten⸗Anstalt in Lichterfel de, die als Er⸗ gänzung der Motive zu dem Gesetzentwurf, betreffend die frgn⸗ zösische Kriegsentschädigung, dient, übersendet worden. Wir

entnehmen derselben Folgendes:

. Erörterung der Bedürfnißfrage⸗ Die in der Neuen Friedrichstraße auf einem Flächenraume von etwa 19 Morgen belege⸗ nen Etablissements des Kadettenhauses zu Berlin entsprechen nur dem Raumbedürfnisse, welches die Anstalt bei einer Zahl von 400 Zög- lingen haben würde. ; .

Für die zu einer solchen Stärke des berliner Instituts erforder- lichen Offiziere, Lehrer, Beamten für die Unterrichts, Oekonomie- und Lazarcthräume findet sich das nothwendige Gelaß auf den be⸗ zeichneten Grundstücken. ö

In Folge der allmälig bewirkten Erweiterung der Kadetten. anstalten, die durch die n,, ,, . preußischen Staatsgebietes und die Bildung des Norddeutschen Bundes erforderlich wurde, sind die Lokalitäten des hiesigen ,,, . gegenwärtig durch 7600 Zöglinge in Anspruch genommen. Es ist aber die Unterbringung der Föglinge nur dadurch möglich geworden, daß gus den Räumlich- keiten der Anstalt alle diejenigen Personen entfernt worden sind⸗ deren unmittelbarste Verbindung mit den Zöglingen einstweilen ent- behrt werden kann, wenn auch der Dienstbetrieb der Anstalt durch diese Maßnahme mehr oder weniger beeinträchtigt wird und der Auf⸗ wand an laufenden Unterhaltungskosten dadurch erhöht werden muß.

Durch Ausmiethung der Handwerker und Wärter, des Anstalts⸗ arztes und Predigers fowie der sämmtlichen mit Dienstwohnung versehenen Lehrer ist es möglich geworden für die Zahl von ppt. 700 den nöthigen Raum zu schaffen, ohne daß eine stärkere Belegung der einzelnen Kadettenstuben stattgefunden hat, als sie in früheren Zeiten üblich war. Hierdurch, sowie durch die größte Sorgfalt, welche auf Salubrität und Anordnung zweckmäßiger Ventilation der Anstalt gerichtet wurde ist es gelungen, von dem Berliner Kadettenhause bis zum Nahr 1870 die in der Stadt zu verschiedenen Zeiten auftreten⸗ den Epidemien fern zu halten. 6 verminderte sich mit der größeren Inanspruchnahme der zwei im Institute belegenen Erhelungs. pläße durch die Zahl der Zöglinge, die Möglichkeitz in gewünschter Weife für die Bewegung in frischer Luft, während ber an sich knapp bemessenen Erholungspausen sorgen zu können. Dazu fommt, daß in dem Stadttheile, in welchem die Gebäude des Kadetteaghauses ein- geengt an dem, die übelsten Ausdünstungen verbreitenden Königs. i en liegen, eine gesunde Luft überhaupt nicht vorhanden sein

ürfte. . mußte die Militärverwaltung darauf Bedacht nehmen, das Central ⸗Kadetten⸗Institut nach einer freieren Gegend zu verlegen, und es mußten die bezüglichen Erwägungen unter dem Drucke der gebieterischen Nothwendigteit erfolgen, als im zweiten Quartale des Jahres 1870 eine in der Stadt herrschende Epidemie, zum ersten Male seit Bestehen der Anstalt, Eingang in dieselbe fand.