1872 / 138 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 Jun 1872 18:00:01 GMT) scan diff

J das Amendement des Hrn. Freiherrn v. Soverbeck noch ein anderes Bedenken, welches allerdings nicht die ng feines Amendements betrifft, sondern die Fassung des Art. IV.

an den es sich anschließt. . weite Alinca des Artikels IV. beginnt mit den Werten: erstellung und Vervollstän⸗ rverwaltung verbliebenen wird, wie mir scheint, eine unge⸗ m die ganze Frage getragen. Das Alineg 1 des Artikels disponirt über die Einnahmen aus der Veräußerung der Festungsgrundstücke, das zweite Ang ö ie Festun⸗

eine rein

Wiederher⸗ llendet ist? und

sich sehr

sind, und man nicht ber n gedacht atrikularbeitrã Einnahmen

be nun aber gegen e eg 9 herunter zu seßen. 97 bin aber der Art, wie ich sie jeßt allein ins illigt haben und 6 neil n 3.

von 1871 eingetrag

e, m, rn, Auge zu fassen habe, sehr füglich dazu verwen Ausgaben, welche die legislativen Faktoren ben weil das Rechnungsjahr nicht mit einem it einer Unterbilanz abschließt solchen Summen! die durch dergle ch kann deshalb nur wiederhslen, daß ich dagegen, was de bgeordnete im Prinzipe ausdrücken will elne richti seines Gedankens vorausgesetzt meinerseits nicht viel zu er finden würde. Ich finde aber in der Fass schlagen h dann eine

Eine Veräußerung der nach der

digung der Festungen im Besitz der einem Uebersch

Bestimmung keine Deckung hab loöͤse erzielt sin

w. Durch diese meine Rechtsunsicherheit i

entbehrlich werdenden voraus, daß die

rage der Enkbehrlichkeit abgeschlossen i wieder herg

estellt worden sind, n ist atsächliche Frage, an die ja sehr erhebliche Rechtsfolge ist der Moment eingetreten, wo die

ung, wie er sie hier vor- einmal seinen Gedanken nicht richtig ausgedrückt, und odann chwierigkeit geschaffen, die, wie ich glaube, im Interesse einer der bethciligten Faktoren, weder der Verwaltung, noch eines der legislativen Faktoren ist.

Auf eine Anfrage des Abg. Grumbrecht in Betreff der elnen Staaten zu überweisenden Entschädigun inaus an die Familien der 9 stationen, antwortete der Staats⸗Minister

Herren! Zu dem von dem Herrn Ab nd weder der Königl

st es, glaube

werden sollen: wann oder Vervollständigung der Festungen vo ich wiederhole, es fnüpfen Rechtsgültigkeit im Falle eines Rechtsstreites durch die man die Bestim⸗ Tage, wo der Verkauf stattfand, ver⸗ ein Bedenken, das, wie ge⸗ reihern von Ho⸗ Kommission.

assung der Kommission meinerseits noch haben, indessen, so wie sie steht, glaube e im Allgemeinen als aufgegeben ansehen zu können, und ich deshalb auf die Bemerkungen zu den gestellten Amen zements beschränken zu können.

Was nun das Amendement des bemerke ich zunächst zu seinem zw welcher 0 sa des Artikels 70 der n Reichshaushalt aufzunehmen, F Bestreitun

age olgen daran schäfts bleibt zur Erlediguu Beweis offen: war die einzelne Festung, au beziehen kann, an dem r; . ndigt oder vollendet? Es ist dies ch nicht gegen das Amendement des Herrn F verbeck richtet, sondern gegen die Fassung der

Ich würde gegen die F weiter Bedenken zu erheben

der über andwehr⸗

den ein . ge ic 3 männer geleisteten Delbrück: eordneten für Har⸗ sächstschen noch ; ; deiches Mittel ittel nicht bewilligt waren.

diese Antwort eingebracht

burg bezeichneten Zweck irgend einer anderen Bundesregierung von Seiten des zur . gestellt, weil solche

Ferner:

Wenn mein Gedächtniß mich nicht trügt, so hinlänglich gegeben im vorigen Jahre, als das wurde, durch welches die Mittel bewilligt wurden zur Erstattung der Unterstüͤtzungen an die Familien der Reservisten und Landwehrmänner. Es ist damals, wenn ich nicht irre von dem Herrn Abgeordneten für Harburg selbst, jedenfalls aber von einem andern Herrn Abgeordneten ein Amendement zu diesem Geseßz gestellt worden, welches den An⸗ sichten des Herrn Abgeordneten für r daffelbe ist jedoch hler von dem Bundest und der Reichstag hat es abgelehnt.

Art. VII. lautet: Ueber die dem ehemaligen Norddeut. eit des Artikels VI. dieses Gesetzes zu⸗ Wege des Reichsgesetzes ver

Der Abg. v. Wedell Malchow beantragte, hinter dem wird einzuschalten: »soweit dieselbe nicht zur Deckung der von 1870 und 1871 veranlaßten ung der fünf⸗ von 1870 zu

laube mi

errn Abg. Lasker anlangt, so eiten Theile, namlich zu demjenigen innahmen sind nach Maßgabe e Bestände in den näch⸗ des: Der Artitel 70 der aller gemeinschaftlichen Ausgaben e etwaigen Ueberschüsse der Vorjahre, sowie⸗ u. s. w. fel 70 setzt also, abgesehen natürlich von den Einnahmen voraus, daß das vo ossen hat, mit einem apitel des Elats, sondern mit einem Ueber⸗ sind Ueber⸗ veräußerten

ssung als verfügbar

ssung sa

Der Arti aus der laufenden Verwaltun mit einem Ueberschuß ab blos bei einem einzelnen schuß überhaupt, denn nur unter dieser Vorgu

üsse der Vorjahre denkbar. Es würden Erlöse au en in dem Etat natürlich unter den Ueberschüssen nerhalb dessen die Verkaufe

entsprochen haben würde a aus bekämpft ane, egangene Jahr berschuß nicht schen Bunde in Gemäßhei fallende Einnahme wird im stungsgrundstü n ĩ cheinen, wenn das Rechnungsjahr, in tigefunden haben, überhg

2 durch den Krieg e

außerordentlichen Ausgaben und zur Til prozentigen Anleihe des Norddeutschen Bunde verwenden ist.

Der Abg. v. Hoverbeck ste

einem Ueberschuß abschließt, erschuß begriffen sein und Wenn indessen b des Artikel 70 als verfügbare Bestände trifft diess Bestimmung Herr Abgeordnete der Me

t mit nn würden Ueb in diesem Ueberschuß nachg wird, daß sie nach Maßgabe d ; ewiesen werden sollen, so glaube ich nicht zu. Ich weiß nicht, oh der diese Verkaufserlöse besonders gebu Abschluß auch

gewiesen werden.

Al llte hierzu das Unter⸗Amendement, die gesperrten Worte zu streichen. dee

. Meinung ge- hucht werden t einen Defizit abschließen, n den nächsten sicht, so würde

wesen ist, da und daß sie, mag men doch als Ueberschüͤsse aus der Verwaltung des Vorjahrs senommen werden sollen. Wäre das seine A daß man damit zu einer klaren und xichtigen wäre das aher nicht seine auf Artikel 70 nicht das aus, nach meiner Ansicht bei der e vorhin aus- kommt, das ist, verkauften Grundstücken erwachsen, und daß ihre Verwendung, sei es in der Weise, Ihrer Genehmigung unterliegt. v. Wedell 5 Amen

Delbrück äußerte hierüber. hrer Kommission ig : welche ihr nendements des Herrn

Der Staats ⸗Minister Meine Herren! Ich habe bei der Berathung egen den Artikel 7 diejen err Referent so eben bei Erz bgeordneten von Wedell Malchow besprochen hat. Ich habe nach deni Gange der Kommissionsverhandlungen e daß dieses Amendement diejenige lebhafte Herrn Referenten finden würde, die sie gefunden hat denn ich bin davon ausgegangen, und ich glaubte, dazu berech ; durch dieses Amen dement ausgedrückt werden sollte, in der That der Gedanke der Kom⸗ misston war. Ich hielt mich um so mehr dazu auses, in der Wintersessionẽ

; en Einwendungen erhob 5 . tetung des A einrichtung nicht kommen würde; so glaube ich, drückt die Bezugnahme waß sie ausdrücken will, das worauf es hier vorliegenden rochen habe für die Einnahmen, d nachgewiesen werden/ oder in der andern Dies glaube i ügend ausge ement zur Annahme empfehlen.

Auf eine Replik des Abg. Lasker erwiderte der Staats.

Delbrück: zen Prinzipien, die der Herr Ab eordnete für Meiningen eben entwickelt hat, könnte ich mich im erllären. Die Eisenbahnen habe ich nicht als ein spezisisches Wesen ichnet, auf welches allein dasjenige zu beziehen sei, was das Alinea des Kommissionsentwurfs ausdrücken will; ich habe als Beispiel bezeichnet, und ich würde gar nicht Anstand nehmen rkennen, daß Ver ausdrückte, nicht im gew sondern wirkliche ! den. Ich habe nur darauf hingewiesen, da sehr schwer und namentlich über weit hinausgehend ansehe, jetzt ein bestimmt f fest zu ctabliren. Der Herr Abgeordnete Meiningen hat jeßt näher erörtert, was er unter der auf den Art. 70 der Neichsverfassung gemeint hat. Ich glau er immerhin im Interesse seines Gedankens doch gut chun würde, ihn in einer andern allen Umstãnden, ; Gedanken hinaus, 1 erst im zweiten was der

entlich nicht geglaubt, nfechtung von Seite

e in der Begrenzung, wie ich

ie geseßzgebenden Faktoren an

tigt zu sein, daß Gedanke, r berechtigt, als in beiläufig schon henden Punkte, nämlich die kam und damals von einer ni ewo werden kann, daß sie nicht Rechte des Reichstags hielte, von dem Abgeord neten für Nudolstadt, bemerkt wurde:

»Es liegt mir insbesondere noch daran, aus denen sonst möglicherweise ein Konflikt zwischen der ler Amtes und des Reichstages entstehen könnte. erung in Bezug auf das Netab fugt; ohne Weiteres aus den

orräthe von Kleidung, Waff zben, wieder her

der leßten Session des entlichste der hier in Fra e des Retablissement welcher gewiß nichts vorgeworft

in dem Amendement des Hrn. A

und ich kann Ihnen daher nur der wes

chtig auf die

ͤ wei Punkte klar zu llgemeinen einverstanden

K ,

cht des Reichskanz ch halte die? Heer wohl für Kriegoentschädigung die wie sie vor dem Kriege bestan die Regierung aber n vermehren, u. s.

lissement

Munition, ustellen / ich halte lteres fur befugt, diese Vorräthe zu

; W. * s ist also damals von dem eben bezeichneten Herrn Abgeordneten t auch, wie ich glaube, in der eine Kriegsentschädigung de, was davon, ab⸗ zu bestreiten ist, das herstellung des Status quo bestanden. Das Amendement giebt als was im Kredit⸗ Es heißt da: »Der die durch die angeordnete Mobil⸗ führung entstehenden außerordent⸗˖ verwaltung zu bestreiten.«

die damals 31 höhere Summen. Ich Satz, daß über die Ausgg d, und serner über zee erforderlich sind zu verfügen sei

en, die, wie der en Laufe der Verwaltun Finanzoperationen darstellen, ebenso behandelt wer ich es an und für sich ber den Rahmen der vorliegenden Vor⸗ ormulirtes Pri

Abgeordnete sich vorkommen,

das anerkannt was in d

Sache liegt,; m ick dal

31 ges

Natur der / wenn gezahlt wird, z

ehen von den K

clablissememt ist, also die wie er vor Ausbruch des Krie ian nach dieser Seite weiter nichts wieder, Jahre 1870 ausdrücklich bestimmt ist.

in dieser Beziehung 66 gn, 7

ezugnahme

er Ausdruck ändnissen un schon weil die Uebersch

auszudrücken; wic ich glaube, zu Mißv

hrt unter eht über l sse/ von Jahre im Etat in Ein⸗ Herr Abgeordnete Einnahmen nicht verfügt w der legislativen Faktoren, das gebe ich ihm nicht finden, daß sz nothwendi

derliche Kategorie lten, weil ein

denn auch etze vom . ndeskanzier wird ermach Armee und die en der Militär- und Marine kommi dann weiter die Kredithewi I20 Millionen gestellt wurde un abe also, wie ges ie direkt durch de ; aßt f aben, die zum Rekablissement der Armer er es NReichsgeseßes

eig

der Art. 70 spri ,. werden. ati

nämlich über di 4 soll im Prin- 16 aus ir ha⸗ berschüsse herunterzusetzen / der Beweis

pater gu gegeben hatte, die Ma

ee , ,.

davon spricht

lich im 8 Neichsgeseß

n. dur

und für das

habe mendement eine

errn Abg. v. ell ⸗Malchow bezweckt wird. leber Art. ITV. der Regierungsvorlage, dessen Strei⸗ ung die Kommission beantragt hatte, nahm der Bundes⸗ ommissar Major von Lettow das Wort:

Meine Herren! Gestatten Sie mir zunächst, gewissermaßen zur Rechfferligung des Verfahrens, das der Herr Berichterstatter so eben angegriffen hat, Einiges zu erwähnen. Es ist seltens der eben er⸗ rlegsverwaltung bei der Vorlage, die den Kadettenhaus⸗ neubau b gar nicht der Gedanke . , m,. daß diese ne ; ng etwas anderes sei oder anders zu rubriciren sei, als die übrigen n der Drucksache Nr. M gemachten Forderungen. Es handelte sich, nach Ansicht der Kriegsverwaltung und es ist ja in dem rsten Vortrage des Herrn Referenten heute bestätigt worden bei der ganzen , Nr. 92 der Drucksachen, ja im Wesentlichen darum, erstens ber die perwendeten oder noch zu verwendenden Beträge der ern n, Beschluß zu fassen, zweitens aber klar zu wer⸗

n, welche Beträge demnächst noch zu vertheilen und in welchem Maß⸗ stabe sie zu verthellen seien. Es war also aus . Grunde nur gewissermaßen anzumelden so wurde es aufgefaßt also anzu. melden e, , , , nicht gelangen könne; deswegen sind di 3 6 Militär Erziehungs˖ und Bildungs.

sen für den Fer u des G , für Erweiterung des . inisteriums gerade . au . wie die jet lirsen Pesttionen in dem Axt. 1. des Gesetzez. kills nun / meine erren, ber Wunsch kund wurde, namentlich in Buß auf, den adettenhaus Neubau detaillirtere Anschläge 6 haben, detaillirtere Uugztunft zu erhallen, da, meine Herren, ist diese ofort und bereit ˖ wihligst erchellt worden, einmal in Gestalt der näheren Motipirung, welche durch die Denkschrift e,. ist, und . Pläne f t sind, welche einen Ueberblick über das Ganze ge— währen dle ferneren Angaben darüber, wie weit die detaillirte Ausarbeitung des Projekts bereits erfolgt lst. Meine Herren! Daß andere Pläne als die der Kasernen, namentlich Spezialpläne, noch nicht ferlig sind; das liegt eben darin, daß wir zunächst ja nur für die ersten Jahre Spezialprojekte brauchen, namentlich für die soge nannten Kädettenkasernen. Aber, meine Herren in Bezug auf diese ist jedes Detail bereits festgestellt, es sind die vollständigen, nicht goss en ber fis e sondern Kostenanschläge bis ins äußerste Detail so weit fertig . daß wir jeden Tag, wie in der Denkschrift erwähnt ist, mit dem Bau anfangen können, wenn die Mittel bewilligt sind, Daß man bei einem großen Bau, welcher fünf Jahre dauern soll, bereits jeßt die leßten Ainschläge fertig haben sollte, das ist ja vom Hause aus nicht beabsichtigt, weil es darauf zunächst * gar nicht in dem Maße ankommt. Ich meine also, es wird das Verfahren der Kriegs verwaltung seine Entschuldigung finden können in dem, was ich mir erlaubt habe darzulegen.

Es liegen zwei Amendements vor, welche, nach Ansicht der Ne—= gierung, beide sehr dankengwerthe Verbesserun gen zu dem Kommissions⸗ porschlage enthalten, die Anträge der Herren Abgg. v. Behr und Graf v. Rlttherg. Der Unterschied zwischen den beiden Amendements ist / glaube ich, im Ganzen ein sehr geringer, Es hat der Herr Abg. v. Behr die Gesammtsumme, die für den Bau gefordert ist, in sein Amendement aufgenommen und hat in dem ersten Alinea den Schluß= saß hinzugefügt: »Die spater erforderlichen Summen werden in die Reichshaushalis Etats gufgenommen;“

Der Abg. Graf Rittberg hat die Gesammtsumme in das erste Alinca nicht aufgenommen, hat aber denselben Zusatz. Ich meine, wenn diefe Gesammtsumme aufgenommen wird wie es der Herr . 16 v. Vehr gethan hat, so wird dadurch ein Verfahren hergestellt,

welches dem zu Art. 1 angenommenen Verfahren entspricht, und namentlich dem Grundsatze, den der Herr Referent ausgesprochen hat,

daß nämlich die Zurdispositionstellung solcher Summen nichts weiter heiße als daß der Reichskanzler ermächtigt werde die betreffende Position aus den bereitesten Mitteln der Kriegscutschäßgigung zu entnehmen, daß aber über die Verwendung dieser Mittel im Ditail der Neichsta . be⸗ schließen habe, weil durch das Gesetz vorgeschrieben ist, daß die Mittel im Detail durch den Reichshaushalts-Etat gehen sollten. Ich wiederhole alfo, im Wesentlichen ist der Antrag des Hrn. Abg. v. Behr soweit er die Aufnahme der 2400000 Thlr. ausspricht, entsprechender dem rsten Theile des Gefeßes. Dagegen hat der Antrag des Abg. Graf Rittberg den Vorzug, daß er die verbältnißmißig kleinen Summen für die Erweiterung der Voranstalten Wahlstatt und Oranienstein mit

acaaufmimnit, und aus diesem Grunde, und weil die Fortlassung der

Gesanimtbaufumme nicht für erheblich erachtet wird, glauben die Re⸗

indem diejenigen kann nicht

gierungen dem Amendement des Abg. Graf Rittberg den Dor eben zu sollen, wenn der Hr. Antragsteller nicht etwa auch noch , aufnimmt, worauf aher kein erheblicher Werth zu legen ist. . Gegen die Resolution des Hrn. Abg. Graf Ritiberg; quf mög. lichste Ermäßigung der Baukostin zu wirken, würde ein Bedenken nicht vorliegen, denn dasselbe Streben hat die Militärverwaltung von Anfang an gehabt und die lange Zeit, welche die wiederholte Um- änderung der Projekte in Anspruch genommen hat, um bei dem Bau der Kasernen, deren Pläne Ihnen vorliegen, selbst Kleinigkeiten zu sparen, dürfte ein bestimmter Belag dafür sein. Ich glaube also, daß, da die Militärverwaltung dasselbe Ziel verfolgt, gegen die Annahme der Resolution kein Bedenken obwaltet.

Nach dem Abg. von Behr ergriff der Staats⸗Minister General Graf von Roon das Wort: Meine Herren! Ich habe nur wenig zu sagen; ich möchte Sie

nicht lange mit einer Frage aufhalten, die so lar und durchsichtig ist,

daß sie weiterer Erläuterungen nicht bedarf. Ich kann nicht läugnen, daß es mich geschmerzt hat, als ich aus der Zusammenstellung ge . und durch meine Kommissarien erfahren habe, daß der Art., Vll, wie er nach den Beschlüssen der Kommission heißen würde, n zum Streichen bestimmt war; ich habe gemeint, daß dies vielleich einer fehlerhaften Operation von Seiten der Militärverwaltung, wie mich denn auch der Herr Referent darüber in diesem Sinne zu belehren versucht hat, zuzuschreiben wäre. er Herr Major von Lettow hat Ihnen bereits gesagt, warum in diesem Falle die Vorbereitung des Postulats nicht gründlicher und ausführlicher geschehen ist, ünd ich kann nur wiederholen daß diefelbe Forderung nach Anschlägen, nach Detailplänen, nach Zeich. nungen ünd so weiter ehen so gut verlangt werden tönnte für alles das, was Ihre Kommisston zu bewilligen Ihnen vorgeschlagen hat. Es ist das in dem cinen Fall von Ihnen nicht verlangt iworden, in dem andern ist es verlang! worden. Nun kann ich nicht glanben, daß die Verweisung auf das Paüschquantum, welche in der Kommission verfucht worden ist ernsthaft gemeint ist, denn wenn ich nicht irre so ist gerade . Hinweisung guf das Pauschguantum von einer Seite ,,. auf welcher gewöhnlich die größte Verwunderung darüber ausge— sprochen wird, daß die Armee besteht und erhalten wird lediglich durch das Pauschguantum, weshalb man auch geneigt ist, dort an- ,, . die Militärverwaltung verschaffe 14) noch hier und da ge⸗ egentlich unerlaubter Weise eine Birne für den Durst, was zu er weisen, allerdings bisher nicht gelungen ist. Wenn Sie die Anträge auf . von Summ die Erweiterung des Generglstabsgebludts: und des Kriegs ministeriums in diesem Jahre nicht genehmigen wollen, so wird daraus kein Nachtheil erwachsen, weil leider die Vorverhand⸗ lungen mit den betreffenden Ressortchefs soweit 3 nicht gediehen sind, daß ich Ihnen versichern könnte es kann in diesem Jahre noch ebaut werden; bloß weil Sie den Daumen auf dem Beutel halten / t icht gebaut werden. Ich verzichte daher unter dem Vorbehalt. äterhin die Mitwirkung des Reichstgges für diese Zwecke in An= ruch zu nehmen und zwar in der bestimmten Erwartung, daß man mich dann nicht achselzuckend auf das Pauschquantum verweisen wird.

Was den anderen Bauzweck anbelangt, von dem bereits hier längere Zeit gesprochen worden ist, so würde gn in diesem Fall rie Veriwelgerung eine wesentliche Schädigung und Bengchtheiligung in g schließen. Die Fortdauer und Erweiterung der lee gn fan i eine Nothwendigkeit, eine Nothwendigkeit für die Armee, folglich für das Vaterland. Die Verweigerung der Erweiterung ist natürlich eine Schädigung der Interessen des Vaterlandes, aus eben diesem Grunde. Es ist bis 1 noch nicht behauptet worden, daß die Armee der Hülfe en önnte, welche ihrem Offizlercorps aus den Kadettenhäusern zuwächst.

Noch in diesem Augenblicke, tro des großen Zudrangs aus allen Klassen zum Hffiziers ande, der sich während des Krieges und nach dem Kriege eingefunden hat, ist es nicht gelungen, die gelichteten Reihen ganz auszufüllen. Es fehlen allein in Preußen etwa Sh Of= . und, meine Herren man mag prinzipiell über die Nützlich⸗ kelt und Nothwendigkeit dieser Anstalt denken wie man will, die Er= fahrung hat sie absolut für sich die Anstalt hat sehr gute und zwar eine große Zahl von sehr gujen Offizieren geliefert, die dem Vater lande die ersprießlichsten Dienste geleistet haben. Das istz glaube ich, rn, gewagte noch weniger einphatische Aeußerung, das ist die

ahrheit.

Wenn also, wie der Kommisslonsantrag zu wollen schien, alle Mittel zur Erweiterung des Kadetten Corps verweigert werden, so wird die Verantwortlichkeit dafür nicht die Militärverwagltung , . sondern diese hohe Körperschaft, wenn sie einen solchen Beschluß fassen sollte, was ich nicht erwarte.

Im Uebrigen würde was die prinzipiellen Gegner der Kadetten⸗ Anstälten betrifft, den Wünschen derseiben dadurch in keiner Weise

enügt werden, vielmehr würden die vorbandenen Anstalten fortbestehen, 9 unzureichend und unvollkommen, wie sie sind. Ob das zu ver. mtivorten ist; daß man eine große Zabl von jungen geuten ferner zusammenhäuft in einer dicht bevöllerten Stadt, an dem Brodem eines übelrieckenden Wassers, ob das namentlich auf die Länge zu verantworten ist: das mögen Andere entscheiden, Ich meinerseits be— haupte, es ist zu beklagen, daß es nicht schon früher möglich war, die Verlegung der Ansialt herbeizuführen Die Unzulänglichkeit der jetzigen Jofaltäten, sowobl nach dem Raum als nach der Beschaffenheit, ist Ihnen bereits durch die Dentsa rift dargethan, und ich . auch, der Herr Ab geordnete Graf Rittberg wat einige Worte darüber gesagt, die i

Übrigens nicht genau z vernebmen im ⸗-tande war. Ich mag nich lauben, daß der Reichstag alle Zweckmäßigeeitsgründe außer Acht assen will, und noch weniger, daß hier im Reichstag jemals ein Be-

keine Herren, Summen für