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res Präsidenten Thiers zu Gunsten des 8.2 Art. G des
ö nach 2 . Gel dien nach zurückge⸗
4 w 17 6 . 1 . , . kommen , ragraph mi egen
und darauf der ganze Artikel mr, , 66
Spanien. Madrid, 13. Juni. Das 6 ielle Journ
enthält folgende Nachrichten über den Stand ö a, g tion in den Provinzen: Die Kolonnen Mediovillg und Al- ceya haben bei Marroir in der Provinz Tarragona die Banden
von San Quico und Vale geschlagen. Dieselben, 900 Mann
stark, verloren 8 Todte und 6 Gefangene. ̃ z . Gefangene. Die Truppen hatten — 15. Juni. Die Gegenwart von carlistischen herum⸗ irrenden und entmuthigten Banden wird , . und der Umgegend gemeldet, Da die Nationalmiliz hinreicht, um die Ordnung in Madrid aufrecht zu erhalten) so hat die Re⸗ 66 die Garnison von Mabrid in die Propinz beordert. amachos ist in Feres verhaftet. Carlistische Agitationen wer⸗ den aus Galicien gemeldet. Die Regierung ergreift Maßregeln,
derselben Herr zu werden.
Italien. Rom, 15. Juni. Die Kammer hat die Konventionen für die Seedienste genehmigt. DBefeit wird demnächst ihre Sitzungen beendigen. Es wird sofort der Senat einberufen werden, üm die von den Abgeordneten votirten Gesetze zu, . *.
Der Cent re- miral Brocchetti ist beauftragt wor⸗ den, das Chefkommando des permanenten n,, ,. geschwaders zu übernehmen. Er wird unter sich den Contre⸗ Admiral Mongle, als Kommandanten einer Division haben. Der Admiral Brocchetti wird sich auf dem Dampf⸗Panzerschiff Roma einschiffen, und wird seine Funktionen antreten, so⸗ bald er sich nach Venedig begeben. Sein Stellvertreter als Chefkommandant des 3. Seedepartements wird de Carretto sein.
Nußland und Polen. St. Peters burg. 16. uni Der Ka ifer beabsichtigt, in Begleitung des rn fn fte! . folgers Cesarewitsch, der Großfürstin Cesaxewna und des Groß⸗ fürsten Wladimir. Alexandrowitsch am 1 . Morgens von ber Statlon Kolpino nach Moskau abzureisen und daselbst an demselben Tage um 115 Uhr Abends einzutreffen. — Der »Kronst. B. meldet, daß zu heut der Kaiser in Kronstadt er= wartet wird, wo Se. Majestät die Dampfklipper »Abrek« und Gaidamak«, die nach einer dreijährigen Fahrt aus dem Stillen Ocean zurückgekehrt sind, in Augenschein nehmen wird.
Dänemark. Kopenhagen, 14. Juni. Der Köni empfing in besonderer Audienz den am hiesigen Hofe in tirten Königlich belgischen Ministerresidenten van Loo.
Ueber das Befinden der Prinzessin Thyra erhielt die »Berl. Tid.« gestern Abend die telegraphische Mittheilung, daß sich dasselbe fortwährend bessert und daß die . der . der Prinzessin noch in diesem Monat zu er⸗
Amerika. New⸗York, 13. Juni. (Telegramm der Morning Post «„ Die Befestigungen an ger nn, des mexikanischen Meerbusens und der am Atlantischen Meere gele⸗ genen Südstaaten werden verstärkt. Die Flotte wird ,
— Am 24. April erließ die Regierung von Nicaragua an sämmtliche Präfekten der Republik . Cirkular, 6 mitgetheilt wird, daß der Vereinigte Staaten Dampfer Kan sas« mit der Expedition zur Untersuchung der Ausführbarkeit . . w und Stillen Ozean er Republik an Bord, in Norte angekommen sei. k — Der am 14. d. M. in Southampton gelandete D
Douro? überbringt Nachrichten aus den La e ,, bis 15. Mai. Der »Buenos Ayres Standarde vom 15. Mai sagt: Der 2 hat in diesem Jahre seine Thätigkeit unter günstigen Vorbedeutungen begonnen, indem er das Projekt iner Verlängerung der Villa⸗Maria⸗ und hid Ce ers fe bahn bis San Luis aufnahm. Die Kosten, nach Maßgabe derer der Rio⸗Cuarto⸗Eisenbahn berechnet, werben etwa 680,000 Pfd. St. betragen. Die Länge der Bahn ist 120 engl. Meilen. — Eine der wichtigsten Vorlagen der Regierung an den Kon. greß ist der Plan, die Einwanderung auf . iche Weise wie in den Vereinigten Staaten dadurch zu befördern, daß ein De⸗ partement für öffentliche Ländereien errichtet wird, wo Einwan⸗ derer . und Anweisungen auf Ländereien umsonst er⸗ theilt erhalten sollen. Die Regierung beabsichtigt, zu diesem Zwecke Staatsländereien in Cordova von ungefähr g h Acres in Parzellen von etwa 100 Acres zu vertheilen.
NewYork, 17. Juni. Der Präsident Grant, sowi die übrigen Rabinelsmi glieder werden . nach .
ton zurückkehren, um über die Frage der Vertagung des Genfer
Schiedsgerichts Beschluß zu fassen.
Neichstags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 18. Juni. In der gestrigen Sitzung des Reich
In der ge eichs⸗
ö nahm in der Diskussion über den 85 ] .
Jefuiten betreffend, der Staats⸗Minister
dem 26 1 das Wort: eine Herren! hätte im Hinblick auf das, was
der vorliegenden in in Bayern bereits , . 22 hn
Wort nicht ergriffen, wenn nicht der geehrte Abgeordnete Herr Baron
. . , 3 berührt ee. die es einem Vertreter der
. ; ö
tar, ab ae. r ng ur gebieterischen Pflicht machen, eine Er⸗ or Allem akkusirt der geehrte Herr Abgeordnete ei
des bayerischen Reservgtrechts in Bezug . 61 ,
lafsungsverhältnisse. Wenn diese Sache richtig gewürdigt werden soll,
fo muß ich vor allen Dingen einem möglichen Irrthum in ee
Frage begegnen. Es ist nicht richtig, daß das ganze bayeri über Heimath Verehelichung un . . 46 Gegenstand des bayerischen Reservatrechtes ist — Gegenstand des danerischen Rteserpabrechtes sind nur die, Heimaths- und Nieder. 6 3 16 . . — 6 4 3. 1 der Reichs nd des Art. ; er Verfassung des N Bundes. Die Norddeutsche , *. ,, die Versailler Verträge geschlossen worden sind, bildet das wesentlichste Interpretationsmittel für die vorliegende Frage. Bezüglich des Aus. drucks Niederlassungsverhältnisse⸗ ist die baherische Regierung schon hüben und drüben mannigfachen, ich darf wohl sagen, unbegründeten Vorwürfen begegnet. Besieht man sich die Bestimmungen der Ar⸗ sikel 3 und 4 J. J. der Reichs verfassung indeß nahen, so wird man finden, und ich bin hier im Einklange mit der bayerischen Praxis owohl, wie mit der Literatur des bayerischen Verwaltungsrechtes — daß mit jenem Ausdrucke, welcher überdies mit dem Worte »Heimath⸗ in engste . gebracht ist, nur diejenigen Beziehungen ge⸗ troffen werden wollten, welche sich in Folge der Niederlassung zwischen der Gemeinde und dem Einzelnen hinsichtlich des Heimaths⸗ erwerbes und der damit zusammenhängenden Ehebeschränkungen, dann des Gemeindebürgerrechtes im engeren Sinne ergeben. Daß diese Auffassung die richtige ists das ist wohl am allerunzweideutigsten an⸗ erkannt dadurch, daß in Bayern kraft Reichsgesetz vom 22. April v. J. das Gesetz vom 1. November 1867 über die Freizügigkeit, welches nicht blos den Aufenthalt des Preußen in Bayern und des Bayern in Preußen und Hessen u. s. f. regelt sondern welches auch die Aufenthalts verhältnisse der Bayern in Bayern regulirt, in Geltung ist. enger ist wohl zu beachten, daß das Geseß vom 1. Juni i betreffend die Erwerbung und den JVerlust der Bundesstaats . keit, als Reichsgesetz in Bayern n ; rt ist, und daß die bayerische Legislative durch das Gesetz vom 23. Februar 1872, , . die Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom . . . — . . und Aufenthalt, jene f ; anerkannt und das i ie,, 6, en a' n, hat. , also von bayerlschem Reseryatrecht in Be i⸗ maths⸗ und Niederlassungsverhältnisse a wird, 369 ö 9 nur unter der Begrenzung geschehen, welche ich eben darzulegen mir erlaubte. In dieser Beziehung aber kann ich den geehrten Herren aus Bayern die beruhigende Zusicherung geben, daß im Bundesrath dar- Über, daß das bayerische Reservatrecht hinsichtlich der Heimaths, und Niederlassungsverhaltnisse von dem gegenwartig vorliegenden Geseß⸗ entwurf in keiner Weise eren, werden sollte, daß die e hee in. Verordnung, welche der Bundesrath zu erlassen hat, mit diesem bagherischen ,,, unbedingt zu rechnen haben wird, keinen Augenblick ein Zweifel bestand. Man. war darüber vollkommen einig, daß alle diejenigen bayerischen Sonder- rechte, welche aus dem Heimathsverbande fließen, innerhalb der 3 nne men , den ö. dem gegenwärtigen Gesetz⸗ f ersonen, wenn sie bayeri i sind, n. . ö. i e h . inbelangend den Orden der Redemptoristwn in Ba kann ich selbstverständlich in dieser . die fe e es 3 6 Ressort ganz fremdes Gebiet berührt, weder dem Beschluß des bayeri- schen Ministerraths noch dem Beschluß des Bundesraths in irgend einer Weise vorgreifen. Ich möchte nur, soweit es die unvollkommene Information, welche ich von der Sache habe, gestattet, Ihnen meine dorläufige persönliche Auffassung nicht vorenthalten. Nach meinem Dafürhalten werden wir, wenn wir den Vegriff »verwandte Kon. , ,, richtig bemessen wollen, auf das Wort weniger Gewicht egen dürfen; es wird auf die Sache ankommen, auf die Verfa 6 auf die Statuten und auf den Zweck der betreffenden Gesellschaften. In dieser Beziehung muß nun allerdings aner⸗ kannt e,, daß die bayerischen Redemptoristen in Bayern zur Zeit lan sind, obgleich sich die bayerische Regierun auf das Eise ichste geweigert hat, dem Jesuitenorden in Bayern Aufnahme zu ver- schaffen, und es wird daher, wenn der Bundesrath seiner Zeit darüber zu befinden hat, ob die e, , ,. Redemptoristen unter das gegen⸗ 4 6. , . n unter allen Umständen eine en, ihrer i . ih erfassung und ihres Zweckes
— Der in Nr. gg C. Bl. abgebruckte Vent 11. d. M, die der erg eren. Sr fer g g ff gehörige Eisenbahn betreffend, ist jetzt dem Reichstage zur
verfassun en en Beschlußnahme ver legt worden. Dem i,, olgende Motive beige fg ; D ahnnetz em
die Linien 1 Heer mit h Grenze 61 äu stle nach i
zwischen d hauch diese fand am 5 burgischen Regierung, nachdem die fr dazu verstanden hatte, außer der der Wilhelm ˖ Lu gemburg⸗Gesellsch
zu zahlenden Jahres pa t von 3 Millionen ischen . verschiedene , . welche derselben eine größere
Eid rtung au ; zu machen, und nachdem sie insbesondere die Verpflichtung über ⸗
nommen hatte, der Regierung die zum
Subvention im Betrage von die für diese Rückgewähr in den Konzesstonsurkunden festgesetzten Vor
bedingungen eintreten würden.
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as
Bahnen auf die Gesellschaft überging cken zu keiner 3 Jahre 1857 an die franz
T der Letzteren abgeschlossene längeren Verhandlungen welche zu einer neuen,
Vugemburg · und der Dsibahn⸗Gesellschaft unterm S653 abgeschlossenen Vereinbarung führten, die niglich großherzoglichen Regierung. ; ijst demnächst durch eine am 21. Januar 1868 e
Dezember ej. die Zustimmung der lupem anzösische Ostbahngesellschaft iin a
Francs auch der luxembur
en Betrieb und die Festsetzung der Tarife sichern sollten,
Bau der Bahnen hergegebene 8 Rilllonen Francs zu erstatten, obald
übernahm die französische Regierung eine Garentie
hn aus der Verwaltun ctwa erwachsenden Einbußen, Handel
anderer⸗
leichzeiti
den.
L und der Ost⸗ bahn · Gesellscha ellsch burgischen Reg 5.
Ver
thringen für Deutschland der Verhältnisse, auf wesentliche Ver⸗
Luxemburg grenzen
erworben wurden.
welcher die abgeschlossenen
änderung. . — Mit Rücksicht hierauf erklärte sich die deutsche Regierung in dem
Zusatzartikel IJ. zum Friedensvertrage vom 10. Mai 1871 bereit, in die aus den geschlossenen Konventionen für die Ostbahn, erwachsenen Rechte und Pflichten einzutreten, während andererfeits die französische Regierung die Ver flichtung übernahm, 3 den Fall, daß sie, sei es durch den Rückfauf der der Ostbahn für französische Bahnen ertheilten Ronzessionen, sei es durch eine besonder. lÜiebereinkunft in, die von der Ostbahn erworbenen Hechte eintreten würde, diese innerhalb einer
Frist von 6 Wochen unentgeldlich an die deutsche Regierung abzu⸗
treten. . . Die franzoͤsische Ostbahn Gesellschaft hat durch eine Erklärung vom 2. in 6 auf den Betrieb des luremburgischen , . verzichtet Und sich bereit erklärt, das Großherzogthum mit ihrem Ma⸗ terial an einem ihr bekannt zu gebenden Tage zu verlassen, worauf e ihr aus dieser Verzichtleistung über⸗
die franzoösische Regierun d 1 a. Ron vom 1. Juli 1871 an die deutsche Re⸗
gierung übertragen hat. ᷣ Die von der Letzteren mi
5 wegen der Ausübun Unterhandlungen haben i dem glüht nach dessen Fe
urgische Regierung
Gesellschaft im Ge
strecken bis zum 31. Dez b — dem Ablaufe P der Ostbahn — durch der Eisenbahnen in Elsaß ⸗Lothringen be irektion in Straßburg oder durch eine andere, von twa einzusetzende
Reichsbehsrde verwaltet und Um in die ziemlich kom Differenzen thunlichst von vorne
Die von der deutschen Re e. zu können burgischen Regierung
bahnen im Großherzogthum Konventionen und cahiers d
luxemburgischen 6 ertrages
Letzteren als
etwa erho
auf der in Saarbrücken vers war es für beden
Ansprüche
u Deutschland,
daher mit diesem Die §§. 14 und . Wünschen der lugemburgischen 4 Wie bereits erw — konzeffionirten Bahnstrecken eine Subvention 8 elllanen Franes, zugewendet, deren Rückerstattung
tte, sobald der
hel hat wegen d
egierung die
gewesen ist, den unter völli
J — und da
handeln wird.
ö 35 . i 7 machten vorzugsweise unkte ge
ra⸗(Ei I Die *, , when n legten vor All b darauf, daß durch den an Deutschlan Eisenbahnen im Großherzogthum die V neutralen Staat obliegen, in keiner ; Beeinträchtigt würden, eine Forderung) deren Berechtigung nicht zweifel haft sein konnte und welche zu erfüllen die deutsche Regierung keinen
Augenblick Anstand
Prozent gewährte.
Die Betriebseinnahmen auf den z
d.
u überlassenden erpflichtun en welche dem
eife verlekzt oder
tt tsprechenden Au achten, daß
gen mit der Großherzoglichen Regierung
em Werth Betrieb der
sdruck gefunden.
die Großherzog⸗
sie sich mit der ltung einverstanden
rg Wasserb läßt, zu übe
klich zu era zu vertreten welch Grund des Cahier des charges vom 9. ben werden möchten. 3) Luxemburg hatte ferner ein welche durch den
n il, n. Zo ertrag vom 2025. * , schie en er est oben . e. find, für eine längere Zeit gesichert und ferner die Post und
elegraphen · Verträge welche zum J. d
Ueber⸗
Gesellschaft, dem schen Gesellschaft,
den Fahr⸗
J
olchen
Ilverhältnisse Oktober 1865
Juli 1872 gekündigt waren un
Tage außer Kraft getreten wären, erneuert zu sehen. 5 des Vertrages ergeben in welcher Weise den
Betrieb der Bahnen einen
egierung Rechnung getragen ist. hnt, hat die luxemburgische Regierung den ĩ im Betrage von zu erfolgen Reinertrag von mehr als Nach de Wirtikel 4 der Uebersinkunft vom französische Ostbahn die Verpflichtung,
lion? zu bewirken, die Feststellung der Grunde zu legen sei, Regierung und der Wil⸗
ö. und lag e Rückgewä
Die e , in den Sy
berechtigt
cht genommen hnstrecken im Großherzogthum en der Pachtsumme durch die Betriebseinnahmen nahezu Deckung finden,
es sich
war einer
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ischen ellen.
ischen Regierung chen.
triebskosten so wie
tfallende Antheil an
somit bis zur nächsten Etatsfeststellung gern fg.
nur um die Kosten für Vermehrung des Betriebsmaterials, etwaige dringende Bauten zur berrlebssicheren Herstellung der Bahnen
ur Verwaltung zu überneh. menden Bahnen haben bei einer Lä— . 176 Kilometer im Jahre J
1868 34 CM2MSIIL Franes, i. J. 1869 4, J. I * i. 3 1871 4276279 Fr. betragen und sind fur die verflossenen onate
7 Jahres derart gewesen, daß eine destens 5 Millionen Franes erwartet werden darf.
owie für
98tz Fr. i. J. 1870 . 403, I55
Steigerung auf min⸗
ledigun Dr. Scholz
loogoomulla⸗
zeichnen Sitzung Vorschläge.
Meeting. um 44 9 Königs be
als Basis dienen zu lassen. 8 im 866 kj Vertrages angezogen und zu dem leßzteren
paraphirt worden.
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tekturen vor, zu
Kunst und Wissenschaft In der Sitzung des wiss
*
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5. Juni übernahm der neugewählte wissen⸗
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hien indi istorischen wi zumeist englische dem 1
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Er⸗ hrer rchi⸗ Er
Baudenkmäler aus
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Landwirthschaft.
Berliner Rennbahn zu . Dritter Tag, Montag / 17.
Juni.
chiedener zum
erlin erschi
n Provinz 3. un
Madras.
u Ka⸗ . ind in
en und Den Schluß der Statut gemachten
1872. Sommer⸗ ie Rennen, welche
nach Antunft Sr. a,,. des , n,, e und König.
annen und denen außerdem er Kronprinz und Se. Königliche
e. Kaiserli
Hoheit
er Prinz Al
ö
12
—
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