lu. & Bekanntmachung. Von den in Gemäßheit der Allerhöchsten Privilegii vom 21. Ok-
tober 1868 ausgegebenen Glogauer Kreisobliga⸗
tionen sind für die diesjährige Tilgungsrate ausgeloost Lit. B. Nr. 5 à 500 Thlr. PD. Nr. 59 a 199 * PE. Nr. 95 a 509 Summa hoh Thlr.
Die Inhaber dieser Obligationen werden hierdurch aufgefordert, dieselben mit den zugehörigen Coupons und Talons bei der Kreis—⸗ Kommunalkasse hierselbst Langestraße Nr. 483) am 2. Januar 1873 einzureichen und das Kapital dafür in Empfang zu nehmen.
Die Verzinsung hört mit ultimo Dezember d. J. auf. Der Betrag fehlender Coupons wird von Kapital abgezogen. logan, den 18. Juni 1872 3850)
Der Königliche Landrath.
von Jmagwitz.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Die Kreis⸗Thierarztstellen der Kreise Goldap und Ragnit, letztere mit dem Wohnsißze des Inhabers in dem mit einer Apotheke versebenen Kirchorte Kraupischken, sind vakant. Qualificirte Bewer— ber werden aufgefordert, sich unter Einreichung ihrer Fähigkeitszeug nisse innerhalb 8 Wochen bei uns zu melden. Mit jeder dieser Stellen ist ein Jahrgehalt von 299 Thlr. aus Staatsfonds verbunden.
Gumbinnen, den 24. Juni 1872.
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
M. 826] ; Am hiesigen Stadt⸗Gymnasium ist, durch Einrichtung der Prima zu Ostern f. J die mit einem jährlichen Gehalte von
2300 Thlr. dotirte Stelle des zweiten Oberlehrers zu besetzen. Wir ersuchen Philologen, welche die Fakultas in den alten Sprachen für die oberen Klassen besitzen, sich um diese Stelle bis zum 4. August d. J., unter Einreichung ihrer Zeugnisse, bei uns zu bewerben.
Stettin, den 25. Juni 19872. Der Magistrat.
i836! Ordentliche General-⸗Versammlung der Aktien⸗Gesellschaft „auhalknin“ fuͤr Bergbau⸗ und Huͤttenbetrieb zu Remagen, Regierungsbez. Coblenz.
Mit Bez. auf Tit. 16. S. 24 des Statuts beehren wir uns, die Herren Aktionäre zur ordentlichen Generalversammlung auf
Samstag, den 20. Juli 4. e.,
Qn m !
Id IRB Meissensteihnn Eröffnet bei Solothurn, E rirltnge k
1. NVNal. I. Nail. 4000 Fuss über Meer. Prachtvolle Rundsicht auf die ganze Alpenkette, Süämtig bis Mont hlame. Unbeschwer— liche nähere und weitere Spaxrierämgse und Vwallkpartiem. Comfortable Einrichtung. HHauarrzt zur Ver- fügung. HEankhh- und Riegenmarnoliten. — Damen- und Lese- Salon, Billard; Leleæxraph. — Täügliele Ver-
M. 520
bimdtimn mit der Pest und Eisenbahn Solothurn. — im Mai, Juni, . ermüssigte Pensionspreise.
Wagen nach dem Weissenstein im Gasthof zur Krone und am Bahnbof. (X. 1265) J. G g e hw im d.
COM —— t NMN Königliches Soolbad Elmen Salze).
I 2 . Eiseubahn Station Schönebeck bei Magdeburg. . ; Die Saison des Königlichen Soolbades Elmen, welches sich durch die günstigsten Heilresultate bei Haut- und Drüsenkrank— heiten, — Skropheln, — Rheumatismus, Gicht, Nervenleiden c. auszeichnet, währt
im Geschäftslokale in Nemagen, Morgens 5. uhr,
ergebenst einzuladen. ö. Tagesordnung. A) Geschäftsbericht für das abgelaufene Jahr 1871. b) Wahl eines Vorstandsmitgliedes lauf §. 38 des Statuts. c) Berathung wegen Verwendung des pr. 1871 erzielten Rein gewinns. d) Decharge⸗Ertheilung des Verwaltungsrathes.
Remagen, im Juni 1872. Der Verwaltungsrath.
Monats⸗Uebersicht der
Coͤlnischen Privat-Bank.
Activa. , Thlr. Kassen⸗Anweisungen und Noten der Preußischen Bank * Wechselbestände * Lombardbestände Diverse Forderungen und Immobilien D 8 n a. n im Umlauf . Thlr. Guthgben von Privatpersonen mit Einschluß des e . 9 Verzinsliche Depositen⸗Kapitalien: mit zweimonatlicher Kündigungsfrist Thlr. 173500 mit dreimonatlicher Kündigüngoͤfrist, » 1.492.500 Cöln, den 29. Juni 1872. Die Direktion.
2089
338 500 19 566 298 bo Ia hh 6 gog ooo
N / 500
16510000
Ausweis
der Hlenhurgischen Landesbank
per 30. Juni 1872.
2088
1755783. hb 77. 216. g. 5.746. Sh ih. 7g. 55.
Diskontirte verlooste Effekten Konto-Korrent-Saldo Lombard - Darlehen Nicht eingeforderte 60 M des Aktien- k kJ . 300,000. Diverse J 10.219. LIhlr. z, 3414, 239.
Realisationsfond des Staats papiergeldes: baar Thlr. 670, 0900. —. —. Wechsel.. 1, N74. 9585. 11. 10. Effekten. 330.492. 26. —.
29075. g. Ri. Tors
Passiva. W , Thlr. 50, Q. Depositen: egierungsgelder und Guthaben öffentl. Kassen Thlr. Einlagen von Privaten .
455, l5ß. 25. 6. L402, 798. 10. 11.
I .68567, 956. 1261. 5. 183563. 15.
iin drs.
6 gg.
Reservefond Diverse
20851 Status am 29. Juni 1872.
Cassa-· Bestand
Wechsel- Bestand
Darlehne gegen Unterpfand Ronds und Aktien
Auswärtige und hiesige Debitores
Hangar. Aktien-Kapital
67185. hl Sh.
1.965. z9 j x. his c.
1,259 odo. re. .
Verzinsliche K.
Accepte gegen Unterpfand 38.045.
vom 1d. Mai bis 15. September.
Außer den aus der hiesigen starken Soole und den Bromrreichen Mutterlaugen in wesentlich vermehrten und mit allem Komfort ausgestatteten Kabinets bereiteten Bädern, werden Sooldunst russische, kalte Soolschwimmbäder (letztere in einem 100 Kubikmeter Soole enthaltenden, mit hohem Soolsturz verschenen Schwimmbafsin) und alle Sorten künstlich bereiteter Bäder gegeben, sowie alle gebräuchlichen natürlichen und künstlichen Mineralwässer in der Trinkhalle verabreicht.
Die Promenade an dem . Meile langen, mit Parkanlagen umgebenen, die gesundeste Luft ausströmenden Gradirwerke, ist von be— sonders günstigem Einflusse auf die Nekonvalescenten.
. Die beiden neu und elegant eingerichteten Badehotels, eine neu angelegte Villen⸗Kolonie der Westend · Gesellschaft, sowie zahlreiche Privatbesitzungen bieten die bequemste Unterkunft. Auskunft über Wohnungen, Taxen, Pensionen sür Kinder 2c. ertheilt die Königliche Bade-⸗Inspektion zu Elmen.
Schoͤnebeck, im März 1872. Königliches Salzamt.
9
a. d. Zugerberg bei Zug (Schweigz). Gröffunng Mitte Mai.
. * . 9 . ĩ z ö 43 Stunden ob Zug, 2c EC Fuß über Meer, prachtvolle Fernsicht, Rigi, Hochalpen, Jurakette, Albis 2c. Milde Voraltzenluft, Parkanlagen, Fichtenivälder, reizende Promenaden, komforfkäͤble Einrichtung für 100 Kurgäste, Damen⸗ aal, Pian in Salon, Billard, Restaurativn, größe Trinkhalle, frisch Kuh⸗ und Ziegenmilch, Molken und . irn eg fa sser, Donchen, kalte und warme Bäder, Wagen und Tragsessel für weiteren Transport. Aufmerksame Bedienung, billige Preise. ; . . 6. deutsch und französisch, stehen zu Diensten. Zug, im Mai 1872.
MW. Sao] M. 1910
Hochachtungsvoll zeichnet ö der Verwaltungsrath Schönfels.
. E. S. Titl. Herrschaften werden gebeten, ihre Ankunft in Zug Tags vorher gengu zu melden, damit sie mit . ur Fuhrwerke abgeholt werden kö ö. ,
]
Thüringische Eisenhahn.
Die Herren Aktionäre der Thüringischen Eisenbahngesellschaft werden unter Hinweis auf die Bestimmungen in den 88. 23 ff. des
Gesellschaftsstatuts zu der am n 22. Inli d. J., Mittags 12 uhr, im Saale des Stadthauses zu Weimar stattfindenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen.
Gegenstaͤnde der Tagesordnung sind: I) Wahl dreier Mitglieder des Verwaltungsrathes an Stelle der ausscheidenden, jedoch wieder wählbaren Herren Banquier Stürke zu Erfurt, Appellationsgerichts-Präsident von Egloffstein zu Eisenach, . Banquier Röder zu Leipzig R Der Verwaltungsbericht für das Jahr 1871, welcher vom 8. Juli er. ab bei allen Billet⸗ Expeditionen der Bahn zu haben ist. 3) Anträge zweier Aktionäre auf Restituirung der Konventionalstrafen für verspätete Einzahlungen auf Stammaktien Littr. C. 4 Antrag eines Aftionärs, die Herstellung einer Eisenhahnverbindung zwischen Gotha und Saalfeld via Arnstadt betreffend. 5) Antrag eines Aktionärs auf Abänderung und resp. Ergänzung der Bestimmungen in den S§§8. 23 und 27 des Gesellschaftsstatuts. Jeder Aktionär, der an der Generalpersammlung Theil nehmen will, hat sich nach Maßgabe des §. 27 des Statuts und resp. des S. 9 des Statutennachtrages bezüglich der Gotha - Leinefelder Bahn acht Tage vorher, also bis ein chließlich den 14. Jull er. als Besitzer von , ,,. 5 K 6. , ö.. , , Littr. B. während der Geschäftsstunden, Vormittags von 9—12 und Nach- mittags von S6 Uhr, entweder durch deren Hinterlegung oder durch deren Anmeldung und Von eigung bei unserer ier entsprechende Bescheinigung zu legitimiren. . 1 , ,,,,
Gegen die Hinterlegungs⸗ und Anmeldebescheinigungen — mit den Anmeldebescheinigungen sind die angemeldeten Aktien selbst am . wieder vorzuzeigen — weder von dem Legitimations. Burcau die Karten zum Eintritt in das Versammlungslokal verabfolgt werden. ;
. ö. . Altien sind alsbald nach der Generalversammlung gegen Rückgabe der Hinterlegungsscheine von der Hauptkasse vieder abzuholen.
Zur Ausübung des Wahl- und Stimmiechts in der hevorstehenden Generalversammlung sind nur die le itimirten Besitzer der alten Stammaktien — nicht auch die der Aktich Littr. B. befugt, weshalb auch nur den Ersteren gegen Veen f der , oder Anmeldebescheinigung freie Fahrt nach dem Versanmlungsort und zurück gewährt wird.
, if . benutzt ö ö . . Anschläge auf den Stationen bekannt gemacht werden.
iel Pritt. srlonen können nur dann die Kegtimation für Aktionäre ünd deren Vertrefung in der Generälver n schriftlicher Vollmacht übernehmen, wenn sie sebst Aktionäre sind und resp. sich als solche kusti ef. n en,,
Erfurt, den 2. Juni 1872. Die Direktion der Thürinzischen Gisenbahngesellschaft.
w , ,
6m, .
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( Sch;hiveix.) Casthof zur Kronè. (Schweiz.)
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em , w nm, 9 J , n e n, i. , , , . , . 13
2086.
Magdeburger Privat⸗Benk. Wir bringen hiermit zür öffentlichen Kenntniß, 1Iß an Stelle des ausgeschiedenen Herrn Otto Reps Herr A. Oppemann zum Nendanten unserer Bank ernannt worden ist.
Magdeburg, den 1. Juli 1872
Die Direktion. ILe lg Croix.
„Ausweislich dieses Tarifes wird bei der Frachtberechnung für Güter, abgesehen von den für bestimmte , fir zur Anwendung kommenden Spezialtarifen und von einigen, einer besonderen Frachtberechnung unterliegenden Transportartiteln, eine ,, nach Gattung der Güter nicht gemacht, vielmehr ledig = lich unterschieden nach Eilgut, Stückgut und . und be⸗ züglich . in bedeckten und offenen Wagen.
Für die Anwendung der Frachtsätze der Wagenladungsklassen A.
oder B. entscheidet lediglich da thatsächliche Verhältniß der Verladung in bedeckten oder offenen Wagen. . Die Vorschrift des Betriebs -Reglements, wonach der Inhalt der Kolli in dem Frachtbriefe speziell, der Natur des Gutes entsprechend, benannt sein muß, findet auch Anwendung, wenn verschiedene Güter als Wagenladung aufgegeben werden.
„(Sofern nicht cine anperweite Etpeditionsweise in dem Fracht; briefe ausdrücklich vorgeschrieben ist, wird angenommen, daß der Ver⸗ . n e fi den 9. ö. . 83 edition nach Maß⸗
ͤ obigen Tarifs erfolgt. Nachgängige hr deaf n f 9 gängige Reklamationen werden
Berlin, den 26. Juni 187
Für die Verwaltungen des Nordwe tdeut g i, ,. stdeutschen Eisenbahn⸗
Das Direktorium der Berlin Potsdam. Magde⸗ burger Eisenbahngesellschaft.
2067
Nordwestder B .
Vom 1. Juli d. J. an findet im Nordwesideutsch Verbande direkte Beförderung von Gütern, Fahrzeugen, lebende hieren und Leichen nach und von Stationen der Ie een in El sa⸗Lothrin⸗ gen nach einem besonderen Tarife statt, welcher letzter auf saämmt.
lichen Verbandstationen zum Preise von m *g n, Cts. pro Exemplar käuflich zu erhalten ist.
.
für das bierteljahr. / Insertionspreis für den Raum einer Druchzeile Sgr.
- M em s
KR
Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachhenaunten Offizieren die Erlaubniß zür Anlegung des von des Großherzogs von Oldenburg Königlichen Hoheit ihnen verliehenen Nitterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Haus- und Verdienst⸗Ordens des Herzogs Peter Friedrich Lud— wig zu ertheilen, und zwar: den Seconde-Lieutenants von Adelebsen, von Branconi, Graf von Lusi, von Elter— lein und von Knebel⸗Döberitz vom Westfllichen Küras⸗ sier⸗Regiment Nr. 4, sowie dem Seconde-Lieutenant Freiherrn bon Schorlem mer vom 1. Bataillon (Soest) 3. Westfäli⸗ schen Landwehr⸗Regiments Nr. 16.
Deut sches Reich.
Bekanntmachung.
Die auf die Dauer der Badesaison berechneten Postverbindungen des Nordseebades Norderney gestalten sich für die Zeit vom 5. Juli cr. bis 14. Juli er wie folgt:
A. Von Norden nach Norderney. I Auf dem direkten Wege über Norddeich. Von Norden wird täglich eine Personen— pvost nach Norddeich abgefertigt, welche zu Norddeich mit einem Fähr- schiffe nach Norderney in unmittelbarem Zusammenhange steht.
Die Abfahrt von Norden erfolgt: ani 5. Juli er. um gr Vorm, am 8. Muli er. um 163 Vorm, am 7. Juli er. um 11. Vorm, am 8. Juli cr. um 11 Mittag, am 9. Juni er. um 123 Mittag, am 19. Juni er. um 126 Mittag, am 11. Juli er. um 17 Nachm. am 12. Juli er. um 14 Nachm, am 13 Juli er. um 2. Nachm., am 14. Juli cr. um 3 Nachmittag.
Diese Verbindung dient zur Beförderung von Postreisenden und zur unbeschränkten Beförderung von Brief und Fahrposigegenständen.
Die Beförderung per Post dauert pr. pr. Stunden, diejenige per Fährschiff 1 Stunde.
In Norden treffen die Personenposten von Emden e n g 3*u stündigen , n um 4,3 früh, 80 Nachm Rös Abends und aus Jever nach einer pr. pr. Il stündigen Fahrt um 413 früh, 4,860 Nachm. und 9.33 Abends ein.
D Auf Lem Wege über Hage, Hilgenriedersyhl und durch das Watt. Diese Verbindung wird auf der ganzen Strecke durch eine tägliche Personenpost vermittelt, bei welcher eine Befoöͤr— derung von Reisenden, sowie von Brief und n enn, n stattfindet. Die Transportdauer beträgt ca. 4 Stünden. Die Abfahrt von Norden erfolgt: am 5. Juli er., um 25 Uhr Nachm am 6. Juli er. um 33 Uhr Nachmittag, am 7. Juli cr. um 44 Uhr Nachmittag, am 8. Juli or. um 5 Uhr Morgens, am 9. Juli cr. um 5 Uhr Morgens, am 10. Juli er. um 55 Uhr Morgens, am 11. Juli cr. um 85 Uhr Morgens, am 12. Juli cr. um 6 Uhr, am 13. Juli er. um 77 Uhr Morgens, am 14. Juli er. um 8 Uhr Morgens. Wegen der e . von Emden und von Jever nach Norden sieche
! B. Von Emden nach Norderney. Die Verbindung wird durch Dampfschiffe unterhalten, deren Abfahrt von Emden nach Norderney stattfindet: am 5. Juli cer. um 8 Vorm, am 6. Juli er. um 8 Uhr Vorm, am 7. Juli er. um 87 Uhr Vorm. am 8. Juli er. um 9 Uhr Vorm, am 9. Juli er. um 10 Uhr Vorm am 10. Juli er. um 109 Uhr Vorm, am 11. Juli cr. um 11 Uhr Vorm, am 12. Juli er. um 11. Uhr Vorm, am 13. Juli er. um 125 Uhr Mittags / am 14. Juli er. um 1 Uhr Nachmittag.
Diese Verbindung wird zum Transporte von Briefpost ⸗Gegen— ständen benutzt.
Die Fahrzeit von Emden nach Norderney beträgt circa 4 Stunden.
CG. Von Geestemünde nach Norderney. Die Verbindung wird gleichfalls durch Dampfschiffe vermittelt, welche aus Geestemünde abfahren am 5. Juli or., üm 47 Uhr Morg., am 8. Juli er. um 6r Uhr Morg., am 10. Juli er. um 8; Uhr Vorm., am 12. Juli um 9. Uhr Vorm.
An Postsendungen werden mit diesen Schiffen nur Briespost— Gegenstände befördert. Die Fahrzeit von Geestemünde nach Norderney beträgt 5— 6 Stunden.
Wie sich die Verbindungen vom 15. Juli er. ab gestalten, darüber bleibt weitere Publikation vorbehalten.
Oldenburg, den 27. Juni 1872.
Der Kasserliche ö. Starklof.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kanzlei ⸗Expedienten des Obergerichts in Verden, Kanzlei⸗Inspektor Horney, den Charakter als Kanzlei-Rath zu verleihen.
Allerhöchster Erlaß vom 24. Juni 1872, betreffend den Bau und die künftige Verwaltung der durch das Gesetz vom 25. März d. Js. (Ges⸗S. pro 1872, S. 288) zur Ausführung
für Rechnung des Staates genehmigten Eisenbahnen.
Auf Ihren Bericht vom 23. Juni d. Is. ermächtige Ich Sie, den Bau und die künftige Verwaltung der durch das Gesetz vom 25. März d. IS. (Ges-S. pro 1872, S. 288) zur Ausführung für Rechnung des Staates genehmigten Eisen. bahnen, . zwar: I) der Eisenbahn von Tilsit nach Memel mit fester Ueberbrückung des Memel bei Tilsit der Direktion der Ostbahn, ) der Eisenbahn von Bebra nach Friedland nebst einer Zweigbahn von Niederhone nach Eschwege der Eisthbahn . Dirẽdtton zu Cassel, 3) der Eisen⸗ bahn von Harburg nach Stade der Eisenbahn- Direktion zu Hannover, 4 der Eisenbahn von Arnsdorf nach Gassen der Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn hierselbst und 5) der Eisenbahn von Eschhofen nach Camberg der Eisen bahn⸗Direktion zu Wiesbaden zu übertragen. Die gedachten Direktionen sollen auch hinsichtlich der ihnen übertragenen . und Perwaltung alle Rechte und Pflichten einer öffentlichen Behörde haben. Zugleich bestimme Ich, daß
Berlin, Dienstag,
nd]
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Alle Post-Anslalten des In⸗=
den 2. Juli, Abends.
und Auslandes nehmen GZestellung an,
1822.
für die vorbezeichneten Eisenbahnen das Recht zur Expropriation , , . Grundstücke, welche zur Bauausführung nach den von Ihnen festzustellenden Baupl inen erforderlich find, sowie zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke nach den gesetzlichen , zür Unwendung kommen soll. Dieser Erlaß ist durch die he, ung bekannt zu machen.
Berlin, den 24 Juni 137. Wilhelm.
tzenplitz.
. Raf . An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Ministerium für Handel, Gewerbe ünd öffentliche Arbeiten. Dem Bautechniker Robert Serrmann zu Gerdauen ist unter dem 238 Juni d. J. ein Patent . auf einen Pflug, soweit derselbe für neu und eigenthümlich erkannt worden ist, 3 auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staates ertheilt worben. Justiz⸗Ministerium. Der Kreisrichter Dr. juris Wie ezo rek in Poln. Warten— berg ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgerichte daselbst und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Breslau, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Poln. Warten— berg, ernannt worden. .
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angekegenheiten.
Am Gymnasium zu Oppeln ist der bisherige erste ordent⸗ liche Lehrer Pr. Ziron zum Obere rer befördert worden.
Der praktische Arzt Jr. Günther zu Krojanke ist zum Kreis Wundarzt des Kreises Flatow ernannt worden.
Der praktische Arzt Dr. R. von Haselberg zu Stralsund
ist zum Kreis-Physikus des Kreises Franzburg ernannt worden.
Der seitherige Kreis⸗Wundarzt Dr. Au st zu Primkenau ist zum Kreis-Physikus des Kreises Landeshut ernannt worden.
nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 2. Juli. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin verweilte gestern Vormittag im Neuen Palais bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin. — Auf Schloß Babelsberg fand ein Diner statt.
Heute Vormittag hat Ihre Majestät die Kaiserin-Königin die Kaiserin⸗Augusta- Stiftung in Charlottenburg und das Augusta⸗Hospital besucht.
— Ihre Königliche Hoheit die Landgräfin Frie— drich Wilhelm von Hessen hat Sich vorgestern Abends nach Aufhebung der Tafel auf Schloß Babelsberg von Ihrer Majestät der Kaiserin-Königin und den übrigen Mitgliedern der Königlichen Familie verabschiedet und ist gestern früh nach Schloß Panker in Holstein zurückgekehrt.
Die gestern der französischen Ngtionalversammlung vorgelegte Uebereinkunft zwischen Deutschland und Frankreich lautet im deutschen Texte wie folgt:
Se. Masestät der Deutsche Kgiser und der Präsident der französi⸗ schen Republik haben beschlossen, die Ausführung der Artikel 2 und 3 der Friedenspräliminarien von Versailles, vom 26. Februar 1871, und des Artikels 7 des Frankfurter Friedensvertrages vom 10. Mai 1871 Durch eine Spezial Konvention zu regeln und haben zu ihren Bevollmächtigten hierzu ernannt,
Se. Majestät der Deutsche Kaiser Allerhöchst Ihren Botschafter bei der französischen Republik, Grafen Harry von Arnim, und der Präsident der franzöͤsischen Nepublik Herrn Charles de Remusat, Minister der auswärtigen An—
gelegenheiten, . welche, nachdem sie sich über die Zeitpunkte und die Art der Zahlung der von Frankreich an Deutschland geschuldeten Summe von drei Milliarden, sowie über die allmähliche Räumung der von dem deut— schen Heere besetzten französischen Departements verständigt und nach- dem sie ihre in guter und regelrechter Form befundenen Vollmachten ausgetauscht, folgende , . troffen haben:
Art. 1. Frankreich verpflichte 4 die gedachte Summe von drei Milliarden an folgenden Terminen abzutragen, nämlich:
I) eine, halbe Milliarde Franken zwei Monate nach Austausch der Ratifikationen des gegenwärtigen Vertrages;
eine halbe Milliarde Franken am 1. Februar 1873,
3) eine Milliarde Franken am 1. März 1874
4) eine Milliarde . am 1. März 1875.
Frankreich ist jedoch befugt, die am 1. Februar 1873, 1. März 1874 und 1. März 1875 zu , . Summen theilweise, in Be⸗ trägen von mindestens hundert Millionen Franken, oder vollständig vor Ablauf dieser Termine zu zahlen.
Im Fall einer antizipsrten Zahlung wird die französische der , . degierung einen Mongt zuvor Kenntniß geben.
rt. 2. Die im dritten Alineg des siebenten Artikels des Frie- densvertrages vom 10. Mai 1871 und in den Separatprotokollen vom 12. Oftober 1871 getroffenen Verabredungen sinden auf alle nach Maß⸗= gabe des vorstehenden Artikels zu leistenden Zahlungen Anwendung.
Art. 3. Se. Majestät der Deutsche Kaiser wird vierzehn Tage nach Zahlung einer halben Milliarde die Departements der Marne und der Oberen ⸗Marne, vierzehn Tage nach Zahlung der zweiten Milliarde die Departements der Ardennen und der Vogesen und vier
zehn Tage nach Zahlung der dritten Milliarde nebst den Zinsen, Welche noch zu zahlen sein werden, die Departements der Meurthe⸗ ö und der Maas sowie das Arrondisfement Belfort räumen assen.
Art. 4. Frankreich behält sich vor, nach erfolgter Zahlung von zwei Milliarden für die dritte Milliarde nebst Zinsen finanzielle Ga—⸗ rantien zu gewähren, welche, wenn sie von eutschland als aus- reichend anerkannt werden, in Gemäßheit des Artikels 3 der Friedens Präliminarien von Versailles an die Stelle der Territorialgarantie treten werden. ö Art. 5. Die Verzinsung zu 5pCt. der im Artikel 1 bezeichneten Sümmen, welche vom 2. März 1872 an läuft, wird in dem . aufhören, in welchem die genannten Summen bezahlt sein werden, sei es an den durch die gegeniwärtige Konvention bestimmten Terminen, sei es vor denselben nach der im Artikel J verabredeten vorläufigen
Benachrichtigung.
Die Zinsen von den Summen, welche noch nicht bezahlt sein werden, sind auch ferner am 2. März jedes Jahres, zuleßbzt mit Zah⸗ lung der letzten Milliarde, zu entrichten.
Art. 8. Sollte die Stärke der deutschen Okkupationstruppen nach allmählicher Einschränkung der Okkupation vermindert werden, P werden die Kosten für den Unterhalt dieser Truppen im Verhältniß
er Zahl derselben ermäßigt werden.
Art. 7. Bis zur vollständigen Räumung des französischen Ge— bietes werden die im Artikel 3 bezeichneten, von den deutschen Truppen allmählich geräumten Departements in militärischer Beziehung für neutral erklärt und es werden dahin keine Truppen · Ansammluüngen als die zur Aufrechthaltung der Ordnung nothwendigen Garnisonen
verlegt. — Hrankreich wird daselbst keine neuen Fortifikationen anlegen und die vorhandenen nicht verstärken
Se. Majestät der Deutsche Kaiser wird in den von den deutschen Truppen besetzten Departements keine anderen Befestigungen errichten lassen als cht vorhanden sind.
Art. 8. Se. Majestät der Deutsche Kaiser behält sich das Recht vor die geräumten Departements in dem Falle wieder zu bescen, wenn die in der gegenwärtigen Uebereinkuͤnst eingegangenen Ver⸗ pflichtungen nicht erfüllt werden sollten.
Art. 9. Die Natifikationen des gegenwärtigen Vertrages durch Se. Majestät den Deutschen Kaiser einerseits und den Präsidenten der französischen Nepublif andrerseits, werden zu Verfaislles binnen zehn Tagen oder womöglich früher gusgetauscht werden.
Zu Urkund dessen haben die bedr ren Bevollmächtigten das gegenwärtige Dokument unterzeichnet und ihre Siegel beigefügt.
Geschehen zu Versailles, den 29. Juni 1872.
(L. S.) Arnim. (Il. S.) Remusat.
— Der Bundetzrath, sowie die vereinigten Ausschüsse desselben für Justizwesen und für Elsaß-Lothringen hielten heute Sitzungen ab.
— Die Einnahmen an Zöllen und gemeinschaft— lichen Verbrauchssteuern im Zollgebiete des Deutschen Reichs haben in der Zeit vom 1. Januar bis uit. Mai d. J. überhaupt 321433280 Thlr. betragen. Es sind nämlich aufgekommen: 15574,686 Thlr. Ein⸗ und Ausgangszoll, M793„498 Thlr. Rübenzuckersteuer, 3,893, 645 Thlr. Salzsteuer, 22622 Thlr. Tabakssteuer, 6,3733214 Thlr. Branntweinsteuer, 292 Thlr. Uebergangsabgabe von Branntwein, 2 M9 6,91 1 Thir! Braumalzsteuer und 90, 392 Thlr. U&ebergangsabgabe von Bler. Von dem angegebenen Gesammtbetrage sind 17,480,429 Thlr. kreditirt worden und belief sich der Betrag der am Schlusse des Monats Mai er. überhaupt noch ausstehenden Kredite auf 125711541 Thlr. Von der Einnahme sind 1 007,558 Thlr. an Bonifikationen für gemeinschaftliche Rechnung in Abzug zu bringen, welche für in das Ausland erportirte Gegenstände zurückvergütet worden sind (darunter 611,488 Thlr. Brannt⸗ weinsteuer, 372161 Thlr. Rübenzuckersteuer, 17,1425 Thlr. Tabakssteuer, 3891 Thlr. Braumalzsteuer), so daß also der Nettoertrag sämmtlicher Abgabenzweige in den ersten fünf Monaten d. J. auf 31,135,722 Thlr. sich stellt.
Die einzelnen Bundesstagten waren an dem Bruttoauf— kommen folgendermaßen betheiligt; Preußen mit 21,455,791 Thlr. (Ostpreußen 750,431 Thlr., Westpreußen 773, 889 Thlr., Brandenburg 2905,109 Thlr., Pommern 1,283,527 Thlr., Posen 0858127 Thlr., Schlesien 2612,9146 Thlr., Sachsen 3,811,506 Thlr., Schleswig⸗Holstein 709,519 Thlr., Hannover 1565365 Thlr., Westfalen 1,0761415 Thlr., Hessen⸗Nassau 8, 65 Thlr. die Rheinprovinz 3,873 328 Thir), Hohenzollern mit 21,856 Thlr., Lauenburg mit 14,371 Thlr., die vereins- ländischen , mn. Lübeck mit 129,328 Thlr., Bremen mit 169799 Thlr. und Hamburg mit 424,079 Thlr., ferner Bayern mit 16926584 Thlri, Sachsen mit 2128624 Thlr., Württemberg mit 725,116 Thlr., Baden mit 1,196,783 Thlr., Hessen mit 5G, 331 Thlr', Mecklenburg-Schwerin und Strelitz mit 232,421 Thlr., Sachsen⸗Weimar mit 985766 Thlr., Olden⸗ burg mit 122,608 Thlr', Braunschweig mit 505,523 Thlr., Sachsen⸗Meiningen mit 152,993 Thlr., Sachsen⸗-Altenburg mit Se,185 Thlr., Sachsen Coburg - Gotha mit 96699 Thlr. Anhalt mit 656,997 Thlr., Schwarzburg - Rudolstadt mit 37,033 Thlr., Schwarzburg⸗Sondershausen mit 165794 Thlr., Reuß ä. L. mit 7785 Thlr, Reuß j. C. mit 58044 Thlr, El= saß Lothringen mit lö392 4568 Thlr. Diesen Beträgen treten sodann noch 126,119 Thlr., welche im n, . Luxemburg an mit dem Reiche gemeinschaftlichen Abgaben vereinnahmt worden sind.
Der Ertrag. der Wechselstempelsteuer im Reiche stellt sich für die Zeit vom 1. Janugr bis ult. Mai d. J. auf überhaupt 891,23. Thlr, wovon 82,962 Thlr. im Reichs. Postgebiete, 433361 Ihlr, in Bayern und W676 Thlr. in
Fürttemberg vereinnahmt worden sind.