ände und andere Korporationen des Deutschen 2 auch 6 oder , an, welche genannten Papiere ausgegeben werden, . Beleihung von ze n Gold und Silber gleichfalls rundsätzen der Preußischen Vank; .
W durch Hinterlegung bei Banthäusern und Bankinstituten. uf und die Beleihung der eigenen Akttien ist der Bank
ten, Kommunalverb Neiches ausgeben, s für die vor
nach den G
n den vom Aufsichtsrathe über den Geldverkehr festzustellenden ö . werden, daß die der Bank aus dem Depo⸗ ee ff ha . nicht baar bereit zu halten sind, ausschließlich 1 rgefrf h um! 6 Wechseln und Schatzanweisungen oder durch 1 8 ö
öhe eines Drittels dieser Gelder rentbar gema ö 9. 14. Grundstücke zu erwerben ist der Bank nur gestattet: weck der Benutzung zu Gesellschaftslokalien; cherstellung oder Realisirung von Ge—
Normen muß
sitenverkehr u elder, insofern solche
durch Discontirung, Kauf und Beleihun
Beleihung von an jedoch nur bis zur
weck der Si sellschaftsforderu
Abschnitt Il. Hypothekarische Darlehen. A. Unkündbare. ᷣ
bare hypothekarische Darlehne werden nicht unter on Dreihundert Thalern bewilligt. ⸗ Amortisation von mindestens pCt. Die Zinsen und Amortisationsquoten hne Rücksicht auf die Amortisatlon bis zur Beendigi lben von der vollen ursprünglichen Darlehns ezahlt und sind die, auf den amortisirten Betr nden Zinsen und Amortisationsquoten zu verwenden. ;
Auch ist der Schuldner berechtigt, noch anderweite außerordentliche Zah tionsraten hinzutreten, zur weiteren, — t amortisirten Darlehns zu leisten. ie Bar er, über die regelmäßigen Amortisations · schlagszahlungen in den von ihr ausgege⸗ 1 Zinssatz den des Darlehns nicht übersteigt,
rfahren bei derselben Reglement
§. I5. Unkünd Beträgen v Die Tilgung geschieht durch jährlich der Barlehnssummen
summe an die Bank ag des Darlehns fal—⸗ gleichfalls zur Amortisation
außer den Amortisationsraten, lungen, welche den Amortisa⸗ lichen 3
beziehentlich gänz Jedoch ist die
des noch nich die Leistung di raten hinausgehenden A benen Pfandbriefen, deren zu verlangen.
Der Modus der Amortisation und das Ve Aufsichtsrathe
§. 16. In folgenden Fällen können die unkündbaren ausnahmsweise seitens der Bank gekündigt werden:
a) Wenn nicht innerhalb dreie termine die vom Schuldner v nebst etwaiger Konventiona abgeführt sind. . ;
EP) Wenn das verpfändete Grundstück oder ein Theil desselben zur Subhastation oder unter Sequestration gestellt worden ist. die Rechtsgültigkeit oder der Hypothek bestritten wird.
Wenn der Schuldner in Konkurs verf gerichtlich seine Zahlungen einstellt oder eine E ihn vollstreckt worden ist.
e) Wenn durch irgend welche Ursache der Werth des rischen Unterpfandes in Vergleich zu em bei Gew lehns angenommenen Werthe so gesunken ist, da sirte Theil des Darlehns nicht mehr als genügend erse jedoch der Werthsverminderung ein unwirthschaftliches Ver⸗ fahren des Besitzers nicht zu Grunde liegt, oder rungen stattfinden sollten, der Anschädlichkeit na Gesetrzes vom 3. März 1859 hörde bescheinigt wird, nur in dem Betrage be den Substanz des Pfe Deckung findet, zur Kündigung des gesammten D dann, wenn der gedeckt bleibende Betrag desse geringsten Satz einer zulässigen Darlehns bew
f Wenn das Unterpfand theilweife verä Eigenthümer getheilt wird, ohne daß wegen ein Abkommen mit der Bank getroffe
g) Wenn verpfändete Gebäude ur von dem Aufsichtsrathe festgesetzten sichert sind.
Wenn diese Ausnahmebe werden, so muß eine dreimon
Abgesehen von den vorstehend tritt die Kündbarkeit nur noch in lösung der Bank ein. sem Falle werden auch die ausgegebenen Hypothekenbriefe
wird durch erlassendes
r Monate nach dem Fälligkeits⸗ ertragsmäßig zu leistenden Zahlungen lstrafe und sonstigen Kosten an die Bank
Rang der bestellten
ällt oder auch außer— zekution fruchtlos gegen
ährung des Dar s der nicht amorti-⸗ gend gesichert erscheint.
Falls Abveräuße⸗
Ges. S. 145 von der zuständigen Be⸗ so ist die Bank zur Kündigung des Darlehns rechtigt, welcher in dem Werthe der verbleiben Pfandobjektes nicht mehr seine st
atutenmäßige arlehns aber nur lben nicht mehr den illigung erreicht.
ußert, oder unter mehrere Regulirung der Hypothek
1d Inventarien nicht nach den Normen gegen Feuersgefahr ver⸗
stimmungen zur Anwendung gebracht e Kündigung vorhergehen.
sub a bis g aufgeführten Fällen dem Falle der statutenmäßigen Auf⸗
Die Auflösung der Bank kann nur erfolgen nach bewirkter Ein- lösung aller noch im Umlauf befindlichen Hypothekenbriefe.
§. 17. Kündbare hy tisation werden unter ve sichtsrathe festzustellenden Normen
Dieselben werden nur in kapitals und der Hälfte des Re
Der Vetrag der zu beleihenden und zu forderungen wird auf die lehne angerechnet und mü Sicherheit haben, wie die Seit
Abschnitt III.
§. 18. Die Bank giebt in schen Forderungen (§. iz Nr. 1 und ? der Beleihungsgrenze liegen schaftlichen Vereinen oder sons nen Forderungen lich sind und auf
pothekarische Darlehne ohne allmälige Amor— Bedingungen nach den vom Äuf—
Höhe des baar eingezahlten Grund— servefonds be erwerbenden Hypotheken- se zulässige Gesammthöhe kündbarer Dar⸗ solche Forderungen unbedingt dieselbe ens der Bank selbst zu gewährenden
Hypothekenbriefe. er ihr zustehenden hypothekari⸗ , soweit dieselben innerhalb 26), sowie auf Grund der von land igen konzessionirten Anstalten erworbe— Hypothekenbriefe aus,
§. 13 Nr. 3) en Inhaber lauten. Dieselben sind Scitens der Inhaber künd Beide Arten werden äußerlich unkerscheidbar Für unkündbare und für kündbare H höchstens je zwei bestimmte Zinssätze, be und fünf Prozent nach Wahl der Bank i fen zu anderen Zinssätzen kann vom ist jedoch durch die besondere E andels⸗Ministers bedingt. Thlr. sollen nicht ausgegeben werden. Die Gesanmtsumme der Hypothekenbriefe darf den z lten Grundkapitals nicht übe welche bei Ausreichung der Darlehnsvalut Feldes gegeben gt werden, als und Verwal⸗
welche verzins⸗
bar oder unkündbar. angefertigt.
ypothekenbriefe kommen zichentlich zu vier ein halb n Anwendung; die Aufsichtsrathe rmächtigung des
von Hypothekenbrie beschlossen werden, Finanz und des
Stücke unter
fachen Betra Hypothekenbriefe Hypothekenschul werden, dürfen zu keinem welchen der Schuldner, tungskosten · Beiträ
Den Schuldnern, welche beim briefe zum Nennwerthe in Zahlun zahlung des Darlehns in gleicher
Der Syndikus der Bank besch daß die in den Statuten vorgeschriebe
§. 20. Kein Hypothekenbrief zuvor durch eine ausstehende Hypothà ist, wobei solche Hypotheken, welche eine etwa gefährdete Forderung hat
g des baar eingezah
dner zum Nennwerthe Fstatt baaren geringeren Zinssatze angeferti abgesehen von Amortisaions⸗ zu entrichten hat. Darlehnseinpfange die Hypotheken⸗ g erhalten, ist das Recht zur Rück— Art ausdrücklich vorzubehalten.
gt unter den Hypothekenbriefen, ne Sicherheit vorhanden ist. gegeben werden, der nicht ändig gedeckt Sicherheit für
gen, an die Bank
kenforderung vollst sich die Bank zur bestellen lassen, außer Betracht
lchem die Summe der als Garantie die— ch Rückzahlung Betrage sollen Verkehr ge
In dem Betrage, in we nenden Fordern oder in anderer die ausgegebenen Hypotheken . durch andere Forderungen
Dit unkündbaren Hypothekenbriefe werden nach dem an und mit Zinscoupons für 19 Jahre und einem Talon nach dem Schema
en. durch Amortisation oder, dur eise vermindert wird, in gleichem briefe entweder aus dem
in statutenmäßiger Weise
chema E ausgeferti nach dem anliegenden Schema
§. 22. Die schieht durch baare Grund einer in Gegenwart e
8. 21. liegenden S
Verminderung der emittirten unkündbaren ahlung des Nennbetrages derselben auf nes Richters oder Notars vorzunehmen
den Ausloosung. Für die dergestalt ausgeloosten Pfandbriefe kann eine Aim oriisa ins. Cha big?! bis höchstens 19 pCt. des Nenn- betrages gezahlt werden, welche aus den Ueberschüssen der von den n zu entrichtenden Verwaltungskosten ⸗ Beiträge zu ent⸗ nehmen ist.
Die ausgeloosten Nummern, der Termin und der Ort der Rück⸗ zahlung werden drei Mal, das erste Mal mindestens sechs Monate vor ö. Rückzahlungstermnine, in den Gesellschaftsblättern bekannt gemacht.
Mit dem Rückzahlungstermine hört die Verzinsung auf. Die Rückzahlung erfolgt gegen Einlieferung der Pfandbriefe und der am Rückjahlungstermine nicht fälligen Coupons und Talons.
Der Tilgungsplan wird vom Aufsichtsrathe festgesetzt.
§. 23. Die auszugebenden kündbaren Hypothekenbriefe können sowohl von dem Inhaber als auch von der Bank nach vereinbarter Frist, welche auf den Briefen zu vermerken, gekündigt werden. Die Gesammtsumme derselben darf den Betrag des baar eingezahlten Grundkapitals nicht übersteigen. Die Kündigung Seitens des In— habers erfolgt durch Vorlegung bei der Bank und Bescheinigung der⸗ selben guf dem Hypothekenbriefe; die Kündigung Seitens der Bank durch Bekanntmachung in den Gefellschaftsblättern. Mit Ablauf der Kündigungsfrist hört die Verzinsung Seitens der Bank auf. Die Rückzahlung erfolgt gegen Einlieferung der Pfandbriefe und ber am Rückahlungstermine noch nicht fälligen Coupons und Talons. Die kfündbaren Hypothekenbriefe werden nach dem anliegenden Schema H. angefertigt und ihnen Coupons auf 5 Jahre nach dem Schema J. und Talons nach dem Schema K. beigefügt. .
Sie dürfen zu keinem höheren Betrage als denjenigen der Hypo— thekenforderungen, welche die Bank mit gleicher oder kürzerer Frist ihren Schuldnern zu kündigen berechtigt ist, . werden.
§. 24. Die Zinsen der unkündbaren sowie der kündbaren Hypo⸗ thekenbriefe verjähren in 4 Jahren, vom 31. Dezember desjenigen Jahres an gerechnet, in welchem sie fällig geworden sind. Dies ist auf den Coüpons zu vermerken.
§. 25. Die Bestimmungen der SS. 11 und 12 bezüglich verlorener oder vernichteter Aktien, Dividendenscheine und Talons finden auch auf verlorene oder vernichtete Hypothekenbriefe, Coupons und Talons
Anwendung. . Abschnitt 1IV. Sicherheiten.
S§. 26. Hypothekenforderungen, auf Grund welcher Hypotheken-⸗ briefe ausgegeben werden können, müssen derart gesichert sein, daß der Kapitalsbetrag des Hypothekendarlehns einschließlich der demselben vorangehenden Verpflichtungen: . ͤ
aJébei Liegenschaften den vierundzwanzigfachen Betrag des jähr ⸗ lichen Reinertrages,
b) bei Gebäuden den zehnfachen Betrag des jährlichen Nutzungs= werthes, zu welchem die als Unterpfand haftenden Liegenschaften und Gebäude, behufs Veranlagung zur Grund— beziehungsweise Gebäude steuer nach Maßgabe der Gesetze vom 21. Mal 1861 (Gesetzsammlung S. 253 fla.) abgeschätzt worden sind, nicht übersteigt, bel Gebäuden jedoch nie über den halben Feuerkassenwerth hinausgeht. Bei Liegen schaften mit Gebduden werden beide Beleihungswerthe zusammen— gerechnet. Grundstücke, welche landschaftlich abgeschätzt worden sind, können zu demjenigen Betrage beliehen werden, zu welchem die be⸗ treffende Landschaft Pfandbriefsdarlehne zu geben berechtigt ist.
Den erworbenen Hypothekenforderungen dürfen im Hypotheken buche Privgtverbindlichkeiten nicht vorgehen. Kann der Darlehns⸗ sucher die Priorität vor bereits eingetragenen Forderungen nicht so— fort beschaffen, so ist die Bewilligung des Darlehns dennoch zulässig, wenn der Darlehnssucher sich verpflichtet, die schon eingetragenen alten Forderungen, sobald dies, fei es mit oder ohne Kündigung, zulässig ist, zur Löschung zu bringen, und wenn er wegen der An ⸗— sprüche aus denselben der Bank eine Kaution in der Art bestellt, daß er für je achtzig Thaler solcher alten Forderung Ein Hundert Thaler in emittirten Hypothekenbriefen der Bank oder von der baaren ihm zustehenden Valuta bei der Bank im Depot liegen läßt.
Bei Berechnung des Betrages der Forderungen wird der Zinssatz derselben, wenn sich kein höherer herausstellt, auf 5 pCt., und der Nückstand der Zinsen, soweit deren Berichtigung nicht glaubhaft nach- gewiesen worden ist, auf acht Jahre angenommen.
S§. 27. Die auf dem verpfändeten Grundstück befindlichen Baulich⸗ keiten müssen nach den vom Aufsichtsrathe festgesetzten Normen gegen Feuersgefahr versichert sein. Das Pfandrecht der Bank ist auf die Brandentschädigungsgelder auszudehnen. .
S. 28. Die pünktliche Zahlung von Kapital und Zinsen der Hypothekenbriefe wird gesichert:
II durch Hinterlegüng des den ausgegebenen Hypothekenbriefen wenigstens glelchen Betrages hypothekarischer Forderungen mit der vorstehenden §§. 26 und 27 angegebenen Sicherheit oder hypothekarisch gesicherter Forderungen (§. 13 Nr. 3); ͤ
Y durch die Haftung insbesondere mit ihrem Hrur ta ß inn und dem Reservefonds.
Titel lv. Die Bilanz und der Reservefonds.
S8. 27). Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Ge⸗— schäftsjahr läuft vom Tage der Eintragung der Bank in das Handels. register bis zum 31. Dezember 1872.
Am 31. Dezember jeden Jahres ist die Bilanz zu ziehen und innerhalb der drei nächsten Monate von der Direktion aufzustellen und dem Aufsichtsrathe vorzulegen
Der Ueberschuß sämmtlicher Aktiva über sämmtliche Passiva ein. schließlich des Grundkapitals und des Reservefonds bildet den Rein— gewinn. Geldwerthe Papiere sind in der Bilanz höchstens zu dem Course anzusetzen welchen sie zu ultim Dezember des Jahres haben, für welches die Bilanz aufgendmmen ist.
An den übrigen Werthen sind, soweit dies erforderlich, jährliche Abschreibungen vorzunehmen. Ber aus der Vergleichung sammitlicher Aktipg und Passiva sich ergebende Gewinn oder Verlust ist am Schlusse der Bilanz besonders anzugeben.
S 39. Von dem nach der Bilanz festgesetzten Reingewinn werden zuvörderst 10 pCt. zum Refervefonds abgesetzt.
Von dem verbleibenden Ueberrest erhalten die Aktionäre zunächst eine Nente von 4 pCt. auf das eingezahlte Grundkapital.
Von dem dann verbleibenden AUeberschusse werden:
a) 19 pCt Tantième an den Aufsichtsrath,
PM bis 19 pCt. Tantieme an die Hircktlon und die Beamten der Bank nach näherer Bestimmung des Aufsichtsrathes,
Wsder Nest als Superdividende an die Aktionäre vertheilt.
Die Tantieme ad a. darf dem für das erste Geschäftsjahr fun⸗ girenden Aufsichtsrathe nur durch Beschluß der nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres stattfindenden ordentlichen Generalversammlung be⸗ willigt werden.
S§. 31. Alljährlich am 1. Juli wird die Dividende nach Fest stellung der Bilanz gegen Einlieferung der Dividendenscheine in Berlin. und an den sonst bekannt zu machenden Stellen bezahlt.
Die Dipidendenscheine verjähren in“ vier Jahren, vom letzten Dezember desjenigen Jahres, in welchem sie fällig geworden sind, zu Gunsten der Bank.
Die Bilanz wird mit dem Geschäftsbericht der Direktion gedruckt und für die Aktionäre bereit gehalten. Außerdem erfolgt die Ver⸗ öffentlichung der Bilanz auch durch die Gesellschaftsblätter.
. 32. Der RNeservefonds ist zur Deckung außerordentlicher Ver⸗ luste der Bank bestimmt.
Er wird mit dem übrigen Bankvermögen als ein Theil desselben verwaltet, der daraus erwachsende Gewinn fließt den sonstigen Ein= nahmen der Bank zu.
Sobald der ö den zehnten Theil des eingezahlten Aktienkapitals erreicht hat, und fo lange dieser Betrag sich nicht ver— mindert sällt die Absetzung der zu seiner Bildung bestimmten zehn Prozent fort.
der Bank mit ihrem ganzen Vermögen,
Titel V. Srganisation. Abschnitt J. Die Direktion.
S. 33. Die Direktion besteht aus zwei oder mehreren vom Auf- sichtsrathe mit Stimmenmehrheit zu ernennenden Mitgliedern.
Auch Mitglieder des Aufsichtsrathes können in die Direktion ge wählt werden.
Der Präsident des Aufsichtsrathes kann den Mitgliedern der Direktion für den Fall ihrer Abwesenheit oder Behinderung aus der Zahl der i,, ,,. des Aufsichtsraths oder der Gesellschaftsbeamten Stellvertreter bestellen.
So lange Mitglieder des Aufsichtsraths als Mitglieder der
das gesammte Gru
licher Erklärung vom heutigen Tage gesa vie hiermit allsei
zeichnet und auf jede gezeichnete Akti
wird zehn Prozent des Nennbetrages e Berlin, den 13. Februar 1872.
gez. Alexander Bertheim,
für die Handlung Bertheim &
H. Friedemann, für die Handlung N. Helfft Julius Nelke für A. Paderstein.
M. Simon, Firma S,. K M. Simon.
Hermann Friedländer für Jacob S
Julius Schiff, Firma Gebr. Sch
lanntmachung in den Gesellschaftsblättern, Tage vor dem Versammlungstermine erfol ö bestimmiten Gegenstände enthalten inn 5 Je fünf Aktien geben eine Stimme; es när, weder sür sich, noch als Stellv n mehr als 60 Stimmen führen. s können vertreten werden: Handlun Behörden und Korporationen durch durch ihre Ehemänner, Pflegebefohle er und Kurat ⸗ ; ; n allen übrigen Fällen kann ein Akti stimmberechtigten Aktionär vertreten Legitimationen der Vertreter eralversammlung der Direktion ein Nur diejenigen Aktionäre
am Tage vor der Generalversa
deponiren oder den Besitz derselben der
Den hiernach stimmberechtigten Ak
den Legitimationskarten mit der
menzabl ausgehändigt. — Die Vorlagen zu der ordentli 9H der Geschäftsbericht, b, die Jahresbilan, P rtheilung der Decharge an die Direktion und der ( Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrathes und der derweitige, Vorlagen des Aufsichtsrathes
Anträge der Mitglieder können nur dann zur
Beschlußfassung gebracht werden, wenn sie von wen berechtigten Aktsonären unterzeichnet und vier
nme der Generalversammlung bei der
vorden sind.
ner ssezrigen ist glrt. A3 des H 6. der General- Präsldent des Aufsichtsraths oder sein Steller! Zur Beschlußfassung in der General
heit der vertretenen Stimmen erforderlich, den Bestimmungen dieses Statuts übe Bei Stimmiengleich
welche mindestens
Direktion oder Stellvertreter funktioniren, dür gen und die zur
als Mitglieder des Aufsichtsrathes nicht aus Ueber die Ernennung der Mit Stellvertreter ist ein
sie ihre Befugnisse
n sowie d rotokoll auß
en Mitglieder der Direklion und der ür erden vom Aufsichtsrathe in den
Aktien Interimẽsscheine) ei einer von dem
ndkapital ge. Schema G. tig anerkannt Deutsche Hypothekenbank. Aktien · Gesellschaftz. Talon zum Couponbogen des , .
Serie.... L
glieder der Direktio
gerichtliches oder notarielles P Hypothekenbriefes.
kann jedoch kein ertreter anderer Aktionäre im verzinslich zu
Adolph Frentzel, werden gegen dessen
Die Namen der jeweilig dieselben ernannten Stellvert Gesellschaftsblättern veröffentlicht.
Jedes Mitglied der Dire mit den dazu gehörigen Div sichtsrathe zu bestimmenden Kass.
Diese Aktien dienen als Kaution führung erwachsenden Verbindlichkeiten bleiben zu diesem Zw Vorstandsmitgliedes bi bezüglichen Rechnungen deponirt.
Die Geschäftsvertheilung und die den Mitgliedern der Direktion wird d sichtsraths festgesetzt. Die Mit vertreter legitimiren sich durch durch die Ausfertigung des über gerichtlichen oder notariellen Protok Beamten der Bank w stande der Bank ausgestelltes, Attest legitimirt.
S. 34. Die Direktion leitet u mäßigen Grenzen die Gesch Gemaßheit der Bestimmung gemeinen Deutschen Handel
Für die Bank gültige Verpflichtun werden, wenn dies durch Untersch Direktor und einem Stellve
Die Mitglieder an an, dn n des Aufsicht
Rückgabe nach
gshäuser durch ihre Pro⸗ rektion, Zins-
gesetzlichen· Vertreter, ne durch ihre Vor⸗
Dem Inhaber dieses Talons ; ahren und vorgaängiger Bekanntmachung der Di nebst einem neuen Talon, soweit
coupons für und 12 des Statuts kundgemacht
nicht ein Wid ist, ausgehändig Berlin, den
fernere zehn Jahre,
ktion hat fünfzig f 25 pruch nach §§.
denscheinen b e zu deponiren.
für die aus der Geschäfts. ie Gesellschaft und n des betreffenden gung der auf seine Geschäfts führung
Art der Beschlußfassung unter urch ein Reglement des Äuf— ieder der Direktion und deren Stell. üge aus dem Handelsregister und hre Ernennung aufgenommenen
onär nur durch einen sind spätestens 2 Tage vor der Schema A. Deutsche Hypothekenbank.
ecke auch nach Aüsscheide ñ J Aktien · Gesellschaft.)
sind stimmberechtigt, welche spätestens 9g bei der Direktion ihre Aftien Direktion bescheinigen.
tionären und Vertretern wer— Angabe der ihnen gebührenden Stim—
S zur Erledi
Der Controlbeamte. ! z Unterschrift). fikation verlorener oder vernichteter Talons findet
§. 25 und 19.
veihundert Thaler. ktie, auf welche der volle Nennw imt in Gemäßheit des Sta igenthum, dem Gewinne un
Eine Morti nicht siatt 5.
Schema I.
3 Der Inhaber dieser z 9 Thlr. gezahlt ist, nin mäßig Theil an dem E der Gesellschaft. Berlin, den Der Aussichtsrath. Unterschrift eines Mitgliedes.) Eingetragen in das Aktien⸗Buch Pol
tuts verhältniß⸗
chen Generglversammlung sind: d dem Verluste
ahresbilanz, c) Bericht der Revisoren, 1 Aussichtsrath, Revisoren, f) an und der Direktion.
erden durch ein denselben vom Vor— . gerichtlich oder notariell beglaubtes ghet w pothe kenbank. Aktien Gesellschaft konzessionirt
Kündbarer H
Die Direktion. Deutsche ö
j zweier Direktoren.) r.,
Verhandlung und nigstens 10 stimm-« Vochen vor Zu⸗ Direktion eingebracht
nd führt innerhalb der statuten— äfte und Angelegenheiten der Bank, in en Buch 2, Titel 3, Abschnitt 3 des All Sgesetzbuchs.
Der Controlbeamte.
Unterschrift.) laut Königl. Erlaß vom
Die Deutsche kündbaren Hypothek
verzinslich zu 26, 28 des Statuts ver
Dieser Hypothekenb
et dem Inhaber dieses
. Prozent, unter der im eichneten Sicherheit rief ist nach den untenstehenden Bedingungen
gen können nur ein Hypothekenbank verschuld
ei Direktoren oder einem Schema B.
setzbuches maßgebend.
rift von zw sammlung führt der
rtreter geschieht.
ktion resp. deren Stellvertreter nehmen hender Stimme Theil. n Anstellung und Ent— sofern dieselben nicht ein Fixum be—
Deutsche Hypothekenbank (Aktien · Gesellschaft).
Dividendenschein NRrr zu der Aktie Nr. .... bei der Ge
sonst bekannt gemachten Stellen.
und Garantie.
Versammlung ist die Mehr-
vorbehaltlie
Sraths mit berat h der abweichen
Direktion ist zur selbständige
Agenten berechtigt, Berlin, den. ten
r einzelne Fäll
lassung von Sta ; heit giebt die Stimme des Vorsitzenden den
Die Direktio: Unterschrift . Direktoren.)
Daß für diesen nach thekenbrief die vorschriftsmä
Berlin, den.
zahlbar den. sellschaftskasse in Berlin
an, welche einen Gehalt von
Ferner stellt sie diejenigen Beamten h — nicht auf längere als dreimonat.
nicht über 800 Thlr. beziehen und
liche Kündigung engagirt werden. L. 36. Durch Beschluß des Au
der Direktion vom Amt sus Die Entlassung kann nur au
Die Gehaltsan dem Aufsichtsrathe Abschnitt II.
§. 37. Der Syndikus wir menmehrheit ernannt. wählt werden.
Er muß die Befähigung zum rechtliche Prüfung der von d und die Kontrolle darüber, ausgegebenen Hypothekenbrie hierüber abzugeben Aufsichtsrathe eine thekenbriefe und die dafür vorhandenen D
Abschnitt III. Der Aussichtsrath besteht für das erste Ge ͤ . ern, welche befugt sind, weitere Mit⸗ n jwölf zu kooptiren; sodann aus 12 denen mindestens 7 ihr Domizil in Berlin haben
Die Mitglieder des Aufsichtsrathes werden von der General.
ergestalt, daß jährlich 4 Mitglieder
Alle Wahlen erfolgen durch geheimes Skrutinium. astn Wahlgange keine absolute findet die engere Wahl zwischen meisten Stimmen erhalten ha doppelte Anzahl der zu Wählenden in d Im Falle der Stimmengleich eber die Verhandlungen ist durch einen ein Protokoll aufzunehmen. ; Die Namen der zur Theilnahme an der Ver tigten und wirklich erschienenen Mitglieder werden Direltion zu vollziehendes Verzeichniß dem In dem Protokolle sind die Gegenstän das Resultat der Wahlen, sowie die Ab Stimmenzahl zu vermerken. Die Motive der Vorlagen und V nicht aufzunehmen.
Das Protokoll ist von dem Mitgliedern des Aufsichtsraths un drei der anwesenden Aktionäre Beschlüsse über St des Gegenstandes des Unternehmer
deren Gesellschaft können von de einer Mehrheit von mindestens 2 schlossen werden.
Anträge auf Zusätze oder Aend nicht von dem Aufsichtsrathe od
(EL. D. Inhalt des Statuts aus
gegebenen Hypo- ßige Sicherheit vorhande
Die Direktion. J 1 n ist, bescheinigt
Stimmenmehrheit erzi⸗lt wird, so w . . ) ; 69 (Faesimile der unt jh j zweier Direktoren.)
jenen Kandidaten statt, welche die in diesem Falle die Wahl gebracht.
Aufsichtsrathes können die Mitglieder pendirt werden.
1 ben, und es wird Beschluß der Generalversammlung
Eingetragen nn Negister sub Fol. Der Controlbeamte. Unterschrift.)
dem 31. Dezember 18.. dende alsdann der Gese
Der Syndikus. Unterschrift)
Der Controlbeamte. Unt'rschrift.) Z3 des Statuts kündbar.
heit entscheidet d sprüche regulirt der zwischen den Direktoren und Richter oder einen Notar geschlossene Dienstvertrag.
Der Syndikus.
d von dem Aussichtsrathe mit Stim Er kann aus der Zahl der Außssichtsräthe ge
Eingetragen im Register sub Fol Dieser Schein ist nach darauf zu erhebende Divi (8. 31 des Statuts.) Eine Morlisikation verlorener oder findet nicht statt. (5. II des Statuts.)
ungültig und die llschaft verfallen.
ernichteter Dividendenscheine
sammlung berech- durch ein von der Protokoll beigefügt.
de der Verhandlung und stimmungen unter Angabe der
Dieser Hypothekenbrief ist laut 8e
Richteramte haben. Ihm liegt die er Bank zu erwerbenden Hypotheken ob / statutenmäßige Deckung für die fe stets vorhanden sel. Er ertheilt die ᷣ Er hat allmonatlich dem Sgegebenen Hypo⸗ eckungen zu erstatten. Der Aufsichtsrath.
schäftsjahr (9. 2)
S8. 18, 19, 23, 25-23 im Abdruck. Schema 0. 5
zoten sind in dem Protokoll Deutsche Hypotheken -Bank Schema ].
Aktien · Gesellschafh.
Talon zum Dividend Dem Inhaber dieses Talon Jahren und vorgängiger Bekannt scheine für fünf fernere Bilanz ja Widerspruch nach §. 17 des Sta
Deutsche Hypothekenbank (Akt ien⸗Gesellschaft.⸗/
Zinscoupon Nr.. thekenbriefe Serie
zorsitzenden, von den anwesenden d der Direktion und von mindestens zu unterzeichnen.
kenveränderungen, über Aenderung is, über Vereinigung mit einer an. r General Versammlung nur mit der vertretenen Stimmen giltig be⸗
den Bescheinigungen. n Bericht über die Summe der au enbogen der Aktie Nr. ...
n gegen dessen Rückgabe nach der Direktion Divi⸗ einem neuen Talon, tuts kundgemacht ist,
zum kündbaren Hypo J prozentige Sine, i der Gesellschaftskasse in Berl Berlin, den. .
soweit nicht ein ausgehändigt. Berlin, den
aus mindesiens sieben Mitglied 96. bis zur Gesammtzahl vo 18 Mitgliedern, vo . ,
dern, von Die Direktion. Unterschrift ö. Direktoren)
erungen der Statuten, welche er der Direktion, sondern von den gehen, müssen erst von der General zulässig erachtet werden, bevor in einer weiteren definitive Beschlußfassung erfolgt. ö . Die Generalver aus der Zahl der Aftionä Geschäftssahres Rechnungen un haben der nächsten Gener
— e Facsimile von zwei Direktoren. ersammlung für (vaesi zw ) Versammlung die
s Ationären aus l versammlung ö ; ; , . h — ; inge d Joi. Dieselben fungiren 3 Jahre, d Eingetragen im Register sup Fo
ausscheiden. . j ‚ Die Ausgeschiedenen sind wieder wählbar.
Reihe im Austritt sich bildet, entscheidet darüber das
Eingetragen im Regi * * Fol. gerrgg gister su h Der Control Beamte.
Unterschrift.) ungültig und der
Der Controlbeamte. Unterschrift.) er Talons findet nicht
Die Revisoren. sammlung hat alljährlich drei Revisoren welche die Bilanz des nächsten ben sind befugt, in
Dieser Coupon i darauf zu erheben Eine Mortifikation v nicht statt (§58§. 25 und 11
Schema k.
st nach dem 31. Dezem der Gesellschaft verfallen. erlorener oder ver
ö Eine Mortifikation verlorener oder vernichtet näre zu wählen, (8. 12.)
zu prüfen haben. Diesel der Gesellschaft Einsich alversammlung
die Bücher, nichteter Zinscoupons findet t zu nehmen.
ericht über den Befund
auf der Amtsdauer aus, so kann nächsten Generalversammlung einen Ersatz. ist gerichtlich oder notariell
Scheidet ein Mitglied vor Ab der Aufsichtsrath bis zur mann ernennen; der desfallsige Beschluß zu protokolliren enn ein Mitglied die bürgerlichen Ehrenrechte verliert, scheidet
Jedes Mit die in ihrem Die Namen der Mitglieder des Austritt und bei jeder Neuwahl bek
Schema D. Deutsche Hypothekenbank. Aktien Gesellschaft.
Interimsschein
Deutsch e Hypothekenbank (Aktien⸗Gesellschaft./
Hypothekenbriefes.
ehinderung sind die ver⸗
Im Falle des Ausscheidens oder der B ahl der Aktionäre zu er—
bleibenden Revisoren befugt, sich aus der 3 Talon zum Couponbogen des kündbaren
i ,,,, Thaler, verzinslich zu ieses Talons werd fünf Jahren und vorgängiger Bekann coupons für fernere nicht ein Wider ist, ausgehängt. Berlin, den
glied muß wenigstens zehn Aktien der Bank besitzen, dauer zu deponiren sind.
Aufsichtsrathes sind bei ihrem Der erste Auf⸗
Prozent Einzahlung auf die Aktie Nr. er dieses Interimsscheines hat das
. Thaler gleich es einer Aktie, statutenmäßig zustehende Recht er⸗
estellt, werden, welche auf Theil nehmen.
ssoren dürfen keine Personen b Weise an der Geschäftsführung Aufsicht der Staatsregierung. Die, Staatsregierung ist befugt, zur W ts über die Bank für beständ einen Kommissar zu ernennen.
„ Derselbe hat das Recht, die Ge
Der Inhab Einzahlung von
Proz e ahrnehmung ihres ,
ig oder für einzelne Fälle
Archiv während dessen Amts
—
aus der erfolgten
Dem Inhaber d en gegen dessen Rückgabe nach der Direktion Zins- m neuen Talon, soweit
des Statuts kundgemacht
annt zu machen. Titel VII.
sichtsrath wird nur für längstens ein Jahr gewählt, i aber wieder ĩ s“i th d für längster Jahr gewählt, ist fünf Jahre nebst eine
ö ö . , . spruch nach F§. 25 und 12 (Unterschrift eines Mitgliede Eingetragen im Register sub Fol.
Dit Direktion.
anntmachungen des Aussichts⸗ Unterschrift zweier Direktoren)
Die Willenserklärungen und Bek raths sind mit den Worten: »Der Aussichtsrath der Deutschen Hyp thekenbank Aktiengesellschaft)⸗ unter Beifügung des Namens des V treters zu unterzeichnen. ö Der Aufssichtsrath w
Ergiebt sich bei einer von dem Au
schäftsorgane, einschließlich der berufen, ihren Berathungen bei en Kassen, Büchern, Rechnungen und Gesellschaft Einsicht zu nehmen.
hat der Staats-Kommissarius das Recht der Betrag der von der Gesellschaft aus Gesammtsumme der von derselben erworbenen Hypo⸗ ersteigt, auch der in §§. 26 und 27 vor— ͤ us nicht überschritten wird. Liquidation.
flösung der Bank kann durch Beschluß der Gene⸗
ie Auflösung Be— sämmtlicher Aktien vertreten iesem Falle jeder Aktie eine Stimme gewährt. ur Fassung des Auflösungsbeschlusses berufene wegen Unvollzähligkeit der vertretenen Stim— eite Generalversammlung der vertretenen Stimmen g der zweiten Generalversammlung
alversammlung gültig zu yuwohnen und jederzeit von d onstigen Schriftstücken der T 59. Insbesondere
jur Kontrole darüber, Hypothekenbrief lon, sowie die Summe thekenforderungen nicht üb geschriebene Beleihungsmod ⸗ Titel Vll.
Die Direktion. ö . Der Controlbeamte. , ser Hir ⸗ orsißenden oder dessen Stellver ⸗ un ier hr fr (Die Unterschrift zweier Direktoren)
(L. S.)
J . ; 8 7 Ti ; im Register sub Fol
) yrlich en Präsidenten, sowie Schema E. Eingetragen im Reg
ählt jährlich seinen Präsid s ch Der Controlbeamte.
Unterschrift] er vernichteter Talons findet
einen Stellv der zulässigen Vorderseite. ssichtsrathe vorzunehmenden Stimmenmehrheit, so findet die engere Wahl statt, welchen die meisten Stimmen zugefallen iesem Falle die doppelte Zahl der zu Wählen—
l gebracht. Bei gleicher Stimmenmehrheit ent—
Eine Mortifikation verlorener od nicht statt. (G8. 25 und 12.)
Vorstehendes Allerhöch Deutschen Hypothekenbank dem Bemerken bekannt gem das Handelsregister unbean machung auch durch das Amtsb der Stadt Berlin erfolgen wird. Berlin, den 14. Juli 1872. Der Minister des Innern. Gr. Eulenburg.
Wahl keine absolute zwischen den Personen sind, und es wird in d den in die engere Wah scheidet das Loos.
Geschäftsbe
Au flösung.
stes Privilegium nebst dem Statute der Aktiengesellschaft) zu Berlin werden mit acht, daß die Eintragung des le et erfolgt ist und daß die Bekannt= latt der Regierung zu Potsdam und
ralversammlung erf In einer Gene chluß fassen soll, m ein und es wird in d Sofern die erste z Generalpersammlung men nicht beschluß welche oh zeschiußfähig sst. sist hierauf ausdrückl
Der Aussichtsrath übt die allgemeine Kontrole über den trieb aus, mit den im Art buches angegebenen Rechten und Pflichte
Er faßt bindende Beschlüffe der Generalversammlung no Er kann nur durch eine spezielle V bestimmte Gegenstände an e Der Aufsichts Einladung
ralversammlung, welche über d
äisen wen igfteiz! laut Königl. Erlaß vom
Die deutsche Hypothekenb kündbaren Hypothekenbriefes . Thaler verzinslich zu §8§. 18, 19, 26 u. 23 des Statuts vorge
Dieser Hypothekenbrief ist von Seiten des ven Seiten der Bank nach vorgän Aufgebot einlöslich.
Berlin, den
Der Aufsichtsrath. . Unterschrift eines Mitgliedes. (. 8.
Daß für diesen nach Inhalt des kenbrief die vorschriftsmäßige Sicherheit vo
Berlin, den
ikel 225 ff. des Handelsgesetz⸗ ; ank verschuldet dem Inhaber dieses un. über alle Gegenstände, welche weder h s ch der Direktien ausdrücklich vorbehalten ollmacht seine Befugnisse für inzelne seiner Mitglieder übertragen. rath versammelt sich mindestens alle drei des Präsidenten oder seines Stellvertreters. ktion eine Sitzung anberaumt werden. Präsident oder sein Stellvertreter, und end ist, das älteste Mitglied. . Versammlung, wenn mindestens fünf Mit—
soluter Majorität gefaßt. Bei Stim⸗ t die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
gen und Veschlüsse des Aufsichteraths, wird von sämmtlichen anwesenden Mitgliedern
ths kann den Sitzungen Geschäftssührung der, Ge— Verwaltung und kann die Bücher, chriften derselben jederzeit einsehen. ( ; ch mindestens einmal gemeinschaftlich mit Kasse und das
Prozent, unter der in den P
zeichneten Sic Der Minister für Handel, Gewerbe
und öffentliche Arbeiten. Im Auftrage:
Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. Im Auftrage:
fähig ist, wird eine ziv ne Rücksicht auf die Zahl In der Einladun ich hinzuweisen. sungsbeschluß kann in jedem Falle nur mi destens zwei Drittel der in der betreffen vertretenen Stimmen giltig ge gt durch die Direktion, unter Aufsicht des
unkündbar, giger Ausloosung und öffentlichem ingnz · Minister. Im Auftrage:
Monate auf Auch muß auf Antrag Den Vorsitz führt der falls keiner von ihnen anwes Beschlußfähig ist die glieder anwesend sind. . Beschlüsse werden nach ab
t einer Mehr⸗ l den General⸗ faßt werden.
ie Direktion.
ift ,. ö gegebenen Hypothe⸗ handen ist, bescheinigt.
Der Syndikus. Unterschrift.
Der Controlbeamte. Unterschrift.)
versammlung
Liquidation erfol Statuts aus
Titel I. Uebergang Ss⸗Bestimm ungen.
rzeichner dieses Statuts, sowie ben gebildeten ersten Aufsz
Per sonal - veränderungen in der Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. förderungen und Versetzungen.
v. Bo nin, Unteroff. vom 2. Garde- n, Unteroff. vom 4. Gard v. Günderrode, Port a See. Lt. befördert. 2. Leib -⸗Hus. Negt. Nr. la suite des 2. Garde⸗ Dannert, Sec. Lt. vom 3 leistung hei einer Militär Intendantur t. Königin (Pomm
leichheit gieb leber die Verhandlun ein Protokoll geführt und
842., Der Präsident des Aufsichtsra der Direktion beiwohnen, er überwacht die sellschaft in allen Zweigen der Dokumente und S
Er revidirt monatli einem der Direltoren die fund ist ein Protokoll aufzunehmen. Aufsichtsraths für diese Funktionen 3. Die Mitglie
die Mitglieder
chtsrathes erhalten den Eingetragen im Register sub Fol.
2 Grund dessel ndesherrliche Genehmigung diefes Statuts, sowie die
A. Ernennungen, Be Den 13. Juli 1872 Regt, zu Fuß, v. Bennigse Port. Fähnrs, Frhr. Garde Ulgnen · Regt zun von dems. Regt, in das ö 2 l Negt. aggregirt. Nr. 14, zur Dien v Krause, Pr. Rittm. und Escadr. Chef, v. Regt. zum Prem. Lt., Ulanen⸗ Regiment Rr. Schwittay, Premier. Schneidemühl) 3. P interimist. Comp. Führer er und interimist. Comp. Führer vom zum Hauptm. und Comp.
empel, Vize Feldw. vom Res. Landw. Bat. S es. des 7. Posomm. Inf. Re Wachtm. vom 2. Bat. (Naugard) 5. Pomm. m. Sec. Lt. der Res. des J. Brandenb. Uia ußland) Nr. 3, Voß Vize. der Res. des Neumärk. Dra von der Inf. des 2. Bats. Stralsund) 1.
Erthellung des Uusuchen ünd su t vorzunehmen, wel
der Hypothekenbriefe nach= alle Zusätze und Aenderungen zu diesem che von der Köni der auf Antrag zugelassen werden gen Zusätze und Aenderungen v ter zum Zwecke der E
Privilegs zur Ausgabe Rücseite) Die §§. 18, 19, 26 — 28 im Abdruck. e Regf. zu Fuß ö Fäͤhnr vom
Altag, See. Lt. Drag. Regts, dem
glichen Staat ollten. Sie sind ferner orzunehmen, welche
z ema F. intragung in das Handelsregister Saen
Ueber den Be— Er ist befugt, ein Mitglied des
zu delegiren.
der des Aufsichtsrathes erhalten zusammen
r, durch ihre Funktion veranlaßten Auslagen,
se vertheilt, daß der Vorsitzende e Anwesenheitsmarte für, jede und hiernach die Vertheilung
Deutsche Hypothekenbank. Rien esell schaft./ Zinscoupon Nr.
zum unkündbaren Hypethekenbriefe Serie
Portefeuille.
erfordern sollte rem. Lt.
Zur Vornah venn dieselb sp. Mitglie sufsi sodann in seinem künftigen, durch Zusätze und Aenderungen abgeänd ienzeichner gültig und bind Der erste Aufsichtsrath ist ermäch ellvertreter, sowie die Direktion e selben zu kooptirenden Mitglieder müssen allen Er— prechen, welche in diesem St sichtsraths. Mitglieder fesigescht ste konstituirende Generalverfammlung findet heute ruar 1872, Vormittag 11 U ereinbarten Orte ohne be anntmachung statt Der vorstehende Gesellschaftsvertra von den sämmtlichen Die Kontrahenten haben laut besonderer schrift⸗·
me und Annahme derartiger Zusäßze und Abänderun⸗ en auch nur von zweien der Unterzeichner dern des Aufsichtsraths erfolgt, Annahme oder erten Wortlaut end sein soll.
tigt, seinen Präsidenten zu wählen.
Lt. vom Kür. Re Nr. 2, zum cc. Lieut., von demf.
Pommerschen
es 2. Bats. 4, zum in. . Ct, von der Inf. sselben Regts., chönberg,
ts. Nr. 54, Köpke andw. Regts. Rr. 42. Negts. ( Kaiser von nBat., zum Sec. St ricius I., S omm Landw. Regts. Nr. 2
gert e nr, , . Pfennige halbjährige Diese Tantisme wird in der Wei je zwei, jedes andere Mitglied je ein
er sie beiwohnen, erhält,
außer der Er
die nach §. 30 fest . . ö v. Bernstorff, Gefr. vom 2.
Portepee - Fähnri Lieutenant von der Infanterie schen Landw. Regts. Nr. 1 v. Bibow, P 1. Bat. (Gnese Führer, Stubenrau
zornahme solcher
ür simmtliche Akt Sitzung, welch Berlin, den
angelegt wird.
Abschnitt Iv. Die General ⸗Versammlung. ; e General Versammlsung findet jährlich in nate des Jahres statt; außerordentliche da, enn sie die Direklion als nothwendi Aufsichtsrathes oder wenn ein Vierte eil des Grundlapitals repräsentiren, es verlangt, ine außerordentliche General-⸗Versammlung an—
Die Berufung der Aktionäre erfolgt durch die Direktion mittelst
§. 53. Und Nessen St ie von dem
chung der Auf
Die n, ( ö (Facsimile von zwei rektoren. t überhaupt In §. 44. Die ordentlich atut überhaupt in An 6.8
einem der ersten sechs Mo Eingetragen im Register sub Fol. ...
Der Controlbeamte.
Dleser Coupon ist nach dem 31. Dezember 1 ; . Zins der Gesellschaft verfallen ortifikation verlorener oder
findet nicht statt (§. 1 und 25).
r, an den, mit sämmit⸗ ec. Lts. der
ondere Berufung resp.
wird, wie hiermit tionären der Gesell⸗
der Aktionäre / . welche den dritten Th elta und muß die Direktion e z
beraumen.
Wachtm. von demselbe
k Regts. Nr
vernichteter
alsenig anerfã