1872 / 179 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Aug 1872 18:00:01 GMT) scan diff

. ö . . ie diesjährigen Maler⸗Reparatur- Arbeiten im Kaserne⸗ ment Friedrichstraße 107 sollen im mission verdungen werden. ; Es ist hierzü ein Termin auf Freitag, den 2. Auguft er., Vormittags a1 uhr, in unserem Geschaftglokale * Kloster⸗ aße 76 anberaumt, ivoselbst die Bedingungen und der Kosten⸗ nschlag zur Einsicht offen eg sind. Berlin, den 7. Juli 875. Königliche Garnison ⸗Verwaltung.

M. T9 Königliche Bergfaktorei.

Submission auf Bulverlieferung. Der Bedarf von eircea 488,5 h Kilogramm Sprengpulver der Königlichen Steinkoblengruben bei Saarbrücken während der

Lieferzeit vom 14. Oktober 182 bis 3G. September 18:3 soll * —z

im n, im Ganzen oder in einzelnen Theilen vergeben werden. ( , mn, nebst den gehörig bezeichneten Proben sind mit der ufschrift: „Submission auf Lieferung von Sprengpulver“ an die unterzeichnete Stelle bis zum 10 Uhr,

3. August d. J, Morgens e Lieserbedingungen liegen im Bureau der Unterzeichneten zur

rang. und frankirt einzureschen. Einsicht offen und können auf frankirte Anfrage bezogen werden. Die Submittenten bleiben 4 Wochen an ihre Offerten gebunden.

St. Johann ⸗Saarbrüuͤcken, den 27. Jusi 1872. Königliche Bergfaktorei. (a 754sy)

2366 Die Lieferung der nachbezeichneten, während der Herbstübungen der 16. Infanterie ⸗Brigade und der an diesen Uebungen Theil neh menden Kavallerie. und Artillerie Truppenthesse bei' Torgau und Eilenburg in der Zeit vom 5. bis inkl. 15. September cer. erforder⸗ lichen Verpflegungs und Bivouaksbedürfnisse, als: Hen Noggenstroh, Nindfleisch, Speck, Erbsen, Reis, Salz, Kaffee, artoffeln und weiches Klobenholz, fowie die Gestellung des Fuhr⸗ werks zur Ueberführung der Bwouaksbedürfniffe nach den betreffen⸗ den Bivouats, ferner die Gestellung des für die Abfuhr des Brodes und Hafers von dem Bahnhofe in Eilenburg nach dem in diesem Orte zu etablirenden Kantonnements-⸗Magazine erforderlichen Roll⸗ fuhrwerks soll an die Mindestfordernden im Wege der Submission verdungen werden. Zu diesem Behufe sind Termine auf a) den 4. August e. (Montag), Vormittags 10 Uhr, im Bureau des Königlichen Proviant Amtes in Torgau, b) den 18. Angust (Dienstag), Vormittags 16 Uhr, im A unteren Rathhaussaale zu Eilenburg und zwar: in Torgau für den Bedarf pro 5. bis 7 September, in Eilenburg für den Bedarf pro 7 16. September C. anberaumt worden. Die Lieferungsbedingungen können in den Bureauz des genannten Pro— viant⸗ Amts, des Magistrats zu Eilenburg, sowie in dem der unter— zeichneten Intendantur während der Dienststunden eingesehen werden. Die Submissionsforderungen sind schriftlich und versiegelt vor den bezeichneten Terminen an zas Königliche Proviant⸗Amt in Tor— Jau betreffs der Lieferungen für Torgau und an den Magistrat in Eilenburg betreffs der Lieferungen für Eilenburg mit der Aufschrift:

„Offerte auf Manoͤerbednrfnisse für die 16. Infanterie⸗Brigade!!,

portofrei einzusenden und werden solche in den Terminen in Gegen⸗ wart der erschienenen Submittenten geöffnet werden.

M denselben ist anzugeben, daß die Lieferungsbedingungen von den Submittenten gelesen worden sind.

Es wird schließlich bemerkt, daß für Torgau Heu, Roggenstroh, Speck und Erbsen nicht erforderlich sind.

Erfurt, den 23. Juli 1872.

Königliche Intendantur der 8. Division. Oppermann.

Oherschlesische Eisenbahn.

Es soll die Lieferung von S000 Stück Unterlagsplatten 55 700 Seitenlaschen 125,100 Laschenbolzen 617.100 Hakennägeln 104000 Seitenlaschen 20000 Laschenbolzen für Roßbahnen. S0 000 Hakennägeln im Wege der Submission vergeben werden. Termin hierzu ist auf . Mittwoch, den La. August ., Vormittags 11 uhr, in unserm Central ⸗Burcau guͤf hiesigem Bahnhofe anberaumt, bis zu welchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der Aufschrift:

„Submission zur Lieferung von Kleineisen⸗ . zeug fuͤr die Oberschlesische Eisenbahn“

eingereicht sein müssen und in welchem auch die eingegangenen Offer ten in Gegenwart der etwa persöntich erschienenen Submttenten er— öffnet werden. Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt. Die Submissionsbedingungen liegen im vorbezeichneten Bureau ur Einsicht aus und können daselbst auch Kopien derselben in mpfang genommen werden. Breslau, den 15. Juli 1872.

Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn.

e

für Lokomotivbahnen.

& ñ ?.

2

Oberschlesische Eisenbahn.

** 9 Es soll die Lieferung von S8ö30hh Ctr. Bahnschienen von Eisen für Locomotivbahnen, 52800 * des Stahl für desgl. / 12100 * 1. » Eisen für Roßbahnen im Hege der Submission vergeben werden. Termin hierzu ist auf , ,. den 2 OG. Angust e., Vormittags 11 uhr, in unserem Centralbureau auf hiesigem Bahnhofe anberaumt, bis zu welchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der Aufschrift:

Wege der öffentlichen Sub⸗

Reichs⸗Eisenbahnen

M. M3]

Qualifizirte Unternehmer, welche bereit sind, an die unterzeichnete General · Direktion einzusenden.

Straßburg, den 27 Jult 18

in El saß⸗Lothringen.

Zur, Feststellung der Fundamenttiefen für mehrere über den Rhein zu' erbaisende Brücken sollen Bohrungen ausgeführt werden diese Arbeiten auszuführen, werden aufgefordert, ;

lor vi]

Kaiserliche General⸗Direktion der Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen.

Die Lieferung von

soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. Die Offerten sind bis zum

Mittwoch, den 28. August

portofrei, versiegelt und mit der Ausschrift: ; „Offerte auf Oberbaumateriall

versehen, an die unterzeichnete Direktion einzureichen, welche etwa erschienenen Submittenten, eröffnen wird. . : Später eingehende Offerten bleiben unberücksichti

auch von da, gegen Erstattung der KopialJebühren, bezogen werden.

Wies baden, den 24. Juli 1872.

Bekanntmachung.

Wa ssanuis che KEäs en baHR M.

, lfde. Meter oder 1,226,230 Kilogramm Gußstahl-Eisenbahnschienen niederen Profils, un v2, Och Ifde. Meter oder 1, 52, ; OG a Kilogramm eiserner Langschwellen

J. J.. Vormittags 11 Uhr,

die eingegangenen Offerten zur genannten Terminsstunde, in Gegenwart der

6 Die Lieferungsbedingungen und Zeichnungen . auf dem Bureau der unterzeichneten Direktion zur Einsicht aufgelegt, und können

(a. 713 / 7

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

Verloosung, Amyrtisation, , u. s. w. von öffentlichen Papieren. 1650

Bei der am 26. v. M. stattgehabten Ausloosung der

Obligationen des Danziger Landkreises J. Emis⸗ sion sind folgende Nummern gezogen worden: Littr. A. Nr. 13 über 500 Thlr.,

K B. 200 C. 100 . 100 O. 100 . .

Die ausgeloosten Obligationen werden den Besitzern mit der Aufforderung hierdurch gekündigt, die entsprechende Kapitalabfindung vom 4. Januar k. J. ab bei der hiesigen Kreis ⸗Kommunalkasse

egen Rückgabe der Sbligationen mit sämmtlichen dazu gehörigen Loupons in Empfang zu nehmen.

Danzig, den 14. Mal 18572.

Der Vorsitzende der Kreisständischen Chausseebau— Kommission. Landrath v. Gramatzki. 13841 Bekannt im ach ung. Von den in Gemäßheit des Allerhöchsten Prwilegit vom 13. Fe⸗

bruar 1865 ausgegebenen Chodziesener Kreis-Obliga—⸗

tionen sind bei der am 27. Januar er. planmäßig erfolgten Ver loosung die Obligationen Tit. Bz. Rr. Z5 über 500 Thlr., C. Nr. 190. 199 je über 3090 Thlr., P. Nr. 15. 118 je über 40 Thlr., . RE. Nr. 17. 22. 112. 136. 227. 228. 301. 338. 350. 439. 444. 464. 0 je über 20 Thlr.

gezogen worden.

Diese Obligationen werden hiermit den Inhabern gekündigt und Jetztere aufgefordert, am 1. Oktober d. J. den Nennwerth der- selben mit den bis dahin fälligen Zinsen gegen Rückgabe der Obli— Mationen und der zu denselben gehörigen ZinsCoupons der späteren . bei der hiesigen Kreis ⸗Kommünal -Kasse in Empfang zu nehmen.

Chodziesen, den 26. April 1872.

Der Königliche Landrath. gez. von Colmar.

öl Bekanntmachung.

Bei der am 13. d. Mts. stattgehabten Äusloosung der dies—⸗ , . Kreis⸗Obligationen sind folgende Nummern gezogen worden:

Litt. A über 590 Thlr.

Nr. 56. 101. 125. und 168.

Litt. B. über 1065 Thlr.

Nr. 5. 54. 161. 167. 388. 415. 510. 535. 536. 542. 656. 667. 869.

10935. 1153. 1175. 1240. 1252. 1310. 1330. 1418. 1465. 1493. 1573. 1607. 1659. 1695. 1782. 1783. 1801. 1828. 1853. 1875. 1891. 1924. 1949. 1974 und 1990.

Litt. 0. über 50 Thlr.

Nr. 66. 128. 139. 207. 213. 266. 272. 305. 325. 383. 431. 603.

7M. 759. 851. 882. 905. 986. 1090. 1097. 1171. 1184. 1211.

; 260. 1270. 1298. 1392. 1445 und 1472.

Litt. D. über 25 Thlr.

Nr. 37. 272. 275. 331. 338. 389. 43. 598. 630. 679. 772. 790.

827. 839. 80. S55. 866. 933 und 998. .

Diese Kreis ⸗Obligationen werden den Besitzern mit dem Bemer . ken gekündigt, daß die vorbezeichneten Beträge vom 4. Oktober d. Is; ab bei der Kreiskommunal-Kaffe hlerselbst und bei dem Banquigr M. S. Meyer in Magdeburg gegen Nückgabe der Obliga⸗ tionen baar in Empfang zu nehmen sind. Mit den Obligationen sind auch die dazu gehörigen Zins Eoupons der späteren Fälligkeits˖

termine zurückzuliefern und wird für fehlende Coupons der Betrag vom Kapital abgezogen werden. Von den früheren Ausloosungen sind bis jetzt folgende Obligatio . nen zur Rückzahlung noch nicht präsentirt worben: ; am L. Oktober 1879 fällig: Litt. B. über 100 Thlr. Nr. 673 und 857. D. über 25 Thlr. Nr. 359. . ! am 1. Oktober 1871 a . Litt. B. über 190 Thlr Rr. 276. 375. 495. 77 und 1164. O. über 50 Thlr. Nr. 250. 496. 497 und 817 Die Inhaber derselben werden zur Empfangnahme der ihnen zu⸗ stehenden Kapitalbeträge mit dem Bemerken wiederholt aufgefordert, i n dem Zeitpunkte der Fälligkeit eine Verzinsung nicht weiter attfindet.

Calbe 4. S., den 18. März 1872.

Die Kreischaussee⸗Baukommission. B. von Steinäcker.

M. gin Bekanntmachung,

betreffend die Aus reichung neuer Zinscoupons zu den Deichbau Obligationen des Wilkau - Carolather Deich⸗ verbandes Serie III. nebst Talons.

Nachdem mit dem 1. Oktober d. J. der legte Zinscoupon Il. Serie zu den in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegii vom 12. März 1869 ausgegebenen Deichbau Obligationen des Wilkau⸗ Carolather Deichverbandes fällig geworden, wird die Ausgabe der il, Zinscoupons -Serie Nr. 1— 10 nebst neuen Talons vom 1. Ok- tober ah bei der Deichverbandskasse hier erfolgen.

Die Inhaber dieser Obligationen werden hierdurch aufgefordert, die mit der II. Zinscoupons-⸗ Serie ausgegebenen Talons von dem gedachten Termine ab bei der Kasse des ilkau Carolather Deich⸗ verbandes hier einzureichen und die neuen Zinscoupons dagegen in Empfang zu nehmen. Die Talons sind mlt einer Nachweisung zu übergeben, in welcher dle bezüglichen Obligationen nach itt. und Nummernfolge geordnet und unter Angabe der Kapitalsbeträge zu verzeichnen sind. Diese Nachweisung ist mit den Kapitalsbeträgen zu summiren und am Schlusse mit folgender, von dem Empfänger eigen ˖ händig zu unterschreibenden ö zu versehen:

Die Zinscoupons-⸗Serie III. Rr. 1 -= 16 nebst Talons zu den vorstehend verzeichneten Stück Deichbau⸗ Obligationen des Wilkau Carolather Deichverbandes, über zusammen Thlr., sind mir durch die Deichverbandskasse heute ausgeliefert worden worüber ich quittire.«

Formulare für diese Nachweisungen können bei der Deichverbands kasse in Glog au unentgeldlich in Empfang genommen werden.

Auswärtige er,, haben die Talons nebst der bezüglichen Nachweisung unser der Adresfe: »An die Kasse des Wilkau⸗ Carolather Deichverbandes zu leg au⸗ portofrei ein⸗ zusenden. Die Gegensendung der neuen Coupons . inner halb dreier Tage. ( Cto. 387 / Vll.)

Glogau, den 1. Juli 1872

Der Deichhauptmann, Koͤnigl. Landrath . gez. v. Jagwitz. 2122

Sanl⸗Unstrut⸗Gisenbahn.

Die Inhaber pon Stammaktien, auf welche die per 31. Mai a. . ausgeschriebene Einzahlung von 20 Thalern pro Stück bisher nicht geleistet worden ist, werden hiermit aufgefordert, dieselbe bis

15. August a. (.

bei unserer Hauptkasse, der Thüringischen Bank in Sondershausen, nebst 5 pCt. Verzugszinsen und der festgesetzten Konventionalstrafe von 2Thalern pr Stück nachträglich zu bewirken, widrigenfalls nach §. 16 des Statuts verfahren werden wird.

Cölleda, am 30. Juni 1872.

Der Aufsichtsrath. v. Weithein.

M. 9g68

in Berlin bei der Direktion

»Submission zur ö von Eisenbahn⸗ schienen für die Oberschlesische Eisenbahn z.

eingereicht sein müssen, und in welchem auch die eingegangenen Of⸗ ferten in Gegenwart der etwa perfönlich erschienenen? Gubmittenten eröffnet werden. Später eingehende Offerten bleiben unberüͤck ichtigt. Die Submissionsbedingungen liegen im J, ureau zur Einsicht aus und können daselbst auch Kopien derselben in Empfang genommen werden Breslau, den 15. Juli 1872.

Koͤnigliche Direktion

Dusseldorf bei dem Herrn C. Herz,

eingeloͤst. Crefeld, den 25. Juli 1872

der Oberschiesischen Eisenbahn.

Erefeld⸗Kreis⸗Kempen— Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Die am 1. August a. C fälligen Diridendenscheine unserer Stamm Prioritaͤts- Aktien werden mit 3 Thlr. pro Stic und die Coupons unserer Prioritaͤts-Obligationen mit 21/, Thlr. pro Stück

der Diskonto⸗Ge sellschaft

und den Herren Al. Paderstein, Frankfurt a. M. bei den Herren M. XV. v. Noth schild ce Söhne, Ceiniz bei e Allgemeinen Dentschen Kredit⸗Anstalt,

Industrie⸗

Crefeld bei unserer Sauptłasse

Die Direktion.

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Das Abonnement beträgt 1 Thlr. ? Sgr. G Pfg.

für das bierteljahr.

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Berlin, Donnerstag,

.

Alle Post-Anstalten des An- und Auslandes

nehmen Gestellung an,

den 1. August, Abends.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kreisgerichts Rath Roever zu Landeshut in Schle— sien und dem technischen Gymnasiallehrer Ossowski zu Conitz den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem Obersteiger Joseph Horstmann auf der Grube Eckefeld bei Giershagen im Kreise rilon, dem pensionirten Förster Schimmel fen nig von der Oye zu Seibersbach, Kreis Kreuznach, und dem Schulzen Görcke zu Groß⸗Bandtken, Kreis Marienwerder, das Allge⸗ meine Ehrenzeichen, sowie dem Feuermann Ludwig . mann zu Berlin die Rettungs- Medaille am Bande zu ver⸗

leihen.

Deutsches Reich.

Ernannt sind zu Kaiserlichen Beamten in der Bergver— waltung von Elsaß⸗Lothringen: der Königlich preußische Berg⸗ Assessor und kommissarische Revierbeamte Blees zu Metz, so—= wie der Königlich preußische Berg⸗Assessor und kommissarische Revierbeamte Mosler zu Straßburg.

Zu Berg⸗Revierbeamten mit dem Amtscharakter als Bergmeister der Königlich preußische Berg⸗Eleve und kom missarische Revier⸗Assistent Illing zu Metz zum Berg⸗Revier⸗ Assistenten.

Bekanntmachung..

Durch die Bekanntmachungen der unterzeichneten Kom— mission vom 6. November v. 7 und vom 11. März d. J. ist denjenigen deutschen Rhedern, ,,, Schiffern und Schiffsmannschaften, welche auf Grund der Artikel J. und Il. des Gesetzes vom 14. Juni v. J. (Reichs⸗Gesetzblatt S. 249) Entschädigung aus Reichsmitteln zu beanspruchen haben, auf- gegeben worden, die Einreichung der Schadens Liquidation bi zum 31. Dezember v. J. für die Stilllieger und bis zum 30. April d. J. für die aufgebrachten Schiffe bei Vermeidung des Verlustes ihrer Rechte zu bewirken. .

Insoweit nicht bereits durch e e, , . risten der Verlust der Ansprüche eingetreten ist, werden die auf Grund des ee e, we, ghhs entschädigungsberechtigten deutschen Rheder, Ladungseigenthümer, Schiffer und Schiffsmannschaften nunmehr aufgefordert, die zur vollständigen Begründung der eingereichten Ii lhnen etwa noch, nothwendigen Beweis mittel möge deren Beschaffung hereits speziell erfordert sein oder nicht bis zum 30. September d. J. einschließ⸗ lich der Kommission zugehen zu lassen, widrigenfalls die Liquidanten ihrer bis dahin nicht gehörig nachgewiesenen For⸗ derungen verlustig gehen werden.

, . Die t, ,,,, , fon für Rhedereischäden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den ordentlichen Professor, Wirklichen Hofrath Dr. Ru- dolf von Ihering in Wien, unter Verleihung des Charak— ters als Geheimer Justiz-Rath, zum ordentlichen Professor in der hiristis en Fakultät der Universität zu Göttingen, und Den Großherzoglich badischen Geheimen Hofrath und ordentlichen Professor Dr. Eduard Zeller in Heidelberg zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der König. lichen Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität in Berlin zu ernennen; sowie ; J Dem Kreisgerichts⸗ Sekretär Rump in Lüdinghausen bei einer Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei⸗ Rath zu verleihen.

Kriegs⸗Ministerium.

Erlaß vom 16. Juli 1872 betr. die anderweite Organisation

i ,, k ;

n Ausführung der durch Nr. 6 des diesjährigen Armee ⸗Verord un mn d n, an nn. Allerhöchsten Ordre vom 1. März d. J.

die anderweite ,,, . ,, betreffend, wird hiermit das Nachstehende bestimmt.

1 Die Führung 9 speziellen Dienstangelegenhelten der Garde · Landwehr, in dieselben nicht bestimmungsgemäß von den ro vinzial Landivehr⸗ Behörden ressortiren, geht an Stelle der Garde Land wehr · Bataillons · Sommandos allgemein auf die Linien ˖ Infanterie Brigade Kommandos unter direktem Verkehr der leßteren mit dem General Kommando des Gardecorps über, wie dies gegenwärtig bereits ) den Bezirlen des IX. ö ., . ö, ö 8 mrs S. 27 der

ero om 5. September 1867 vorge ; ö

y, , sind die . tirungs ⸗Vorschläge für Garde Mannschaften des Beurlaubtenstandes welche die Landwehr - Bezirks- Kommandos Behufs der weiteren Veranlassung fortan den 6 en Truppenthellen des Garde- Corps übersenden, bei denen die Be— treffenden ihrer aktiven Dienstpflicht genügt haben.

2 in die halbjährlich nach Schema 14 e , ,., Rapporte von den Offizieren und Mannschaften des Beurlaubtenstandes nehmen die San dmweht. zczirke-⸗Kommgndos fernerhin nur die Offiziere 2c. der Provinzial -⸗Landwehr, resp. Reserve auf. Diejenigen der Garde sind in besonderen, zu den gleichen Terminen und nach r, deer, Schema an die Linien⸗Infanterie⸗Brigade⸗ Kommandos einzureichenden Rap porten, und zwar die Mannschaften der Infanterie regimenterweise

uu führen. ö. te Rapporte werden demnächst gesammelt und per Couvert dem General Kommando des Garde Corps , ,

3 In Betreff der auf die Ergänzung und die Dienstverhältnisse

der Offfziere des Beurlaubtenstandes der Garde Infanterie und Ka

e r e Tre een ee

vallerie bezüglichen Angelegenheiten, für welche die Verordnung vom 4. Juli h den Mage nstanzenweg vorschreibt, treten die Land- wehr. Bezirks -⸗Kommandos fernerhin mit deni entsprechenden Garde. . resp. der Garde ⸗Keavallerie⸗Division direkt in Verbindung. :

nn buch der Offiziere des Beurlaubtenstandes der anderen

Waffen verkehren gedachte Kommandos gleichfalls direkt mit den in

2 3 sub C. bis f bezeichneten Kommando⸗Behörden des Garde⸗ Torps. z 1 Die Garde⸗Landwehr-⸗Offiziere der Infanterie führen fortan en Titel: Seconde · Lieutenant 2c. der Landwehr des des betreffenden Garde⸗In fanterie⸗ Regiments), diejenigen der anderen Waffen . ö Seconde · Lieutenant ꝛc. der Garde ⸗gandwehr Kavallerie (Artillerie ꝛ.

5] Die Offiziere der Garde ⸗Landwehr-⸗Infanterie tragen die Uni⸗ form des korrespondirenden Garde⸗Infanterie⸗Regiments, statt des Helms jedoch den Czafot. / .

Werden sie im Fall einer Mobilmachung zu einem Garde -Infan= terie⸗ Regiment oder einem Ersatz Bataillon eingezogen, so ist es ihnen gestattet, den Helm mit dem Landwehrkreuz zu tragen. .

6) Beim Verziehen aus einem Landiyehr · Bataillons · Bezirk in einen andern findet auf sämmtliche Garde ⸗Landwehr⸗Offiziere die be⸗ züglich der Neserve⸗Offtziere des Garde Corps in §. 8 a. 4. B. gegebene Bestimmung analoge Anwendung, dergemäß dieselben nach erfolgter Ueberweisung zu dem Offizier ⸗Lorps des neuen Bezirks übertreten, ohne daß es hierzu einer weiteren Ordre bedarf. 23

7) Die Garde Landwehr-Offiziere rangiren in dem . der einzelnen Landwehr ⸗Bataillone innerhalb einer jeden Waffe und Charge für sich. ĩ ö

Außerdem bilden die Landwehr-Offiziere eines jeden Garde . Infan⸗ terie⸗Regiments einen in sich geschlossenen Verband und reichen beregte Truppentheile mit der ersten Rangliste in jedem Jahr, sowie bis her betreffs 6, en,, , men auch eine besondere Rangliste ihrer

andwehr ⸗Offiziere ein. . ö 8) Für . Avancement der Garde Landwehr Infanterie und Jäger -Offiziere bleiben die bisherigen Etats maßgebend.

Für die Garde- Landwehr-Offiziere der übrigen Waffen wird je ein Rittmeister, resp. . und je ein Premier⸗Lieutenant in jedem der Bezirke des J. bis Xl, XlV. inn XV. Armee -Corps etats

mäßig. 2 ; ; 38 Bestimmung des §. 19. 5 a. a. D., . die für Haupt⸗ leute Rittmeister) und Premier Lieutenants der Infanterie, Kavallerie und Artillerie bewilligten Stellen innerhalb des Garde ⸗Corps über- tragen werden können, bleibt in Geltung. ; ö

9) Wenn ein Garde Landwehr Offizier zur Beförderung in eine höhere Charge herangerückt ist, so haben die betheiligten Waffeninstan⸗ zen (eéfr. Passus 3) die 8 des Vorzuschlagenden zu der , . , ,. 6 ö Requisition des Landwehr⸗

ezirks Kommandos zu veranlassen. ; 2 Die bezügliche ö reicht demnächst der Landwehr Vezirks Commandeur auf dem Waffen Instanzenwege ein. . Soweit zur Regelung der in Rede stehenden Verhältnisse inner— halb des Garde- Corps noch Spezialbestimmungen erforderlich sind, hat das General⸗Kommando solche zu erlassen. 4

10 Wenn es sich um die Einleitung des ehrengerichtlichen Ver—⸗

fahrens gegen einen Offizier des Beurlaubtenstandes der Garde- nfanterie oder Kavallerie handelt so hat der Divisions⸗Commandeur * Linie) von der zu treffenden Verfügung die Meinung des Com- mandeurs der betreffenden Garde ⸗Division einzuholen. ö n Betreff der Offiziere des Bꝛurlaubtenstandes der übrigen Waffls des Garde Corps findet vorher eine bezügliche Kommunikation mit dem General -⸗ Kommando des letzteren statt. . . ;

11) Den vierteljährlich an das vorgesetzte Infanterie. Brigade Kommando einzureichenden Rang, und Quartierlisten, sowie den be— treffenden Veränderungs⸗Nachweisungen haben die Landwehr-⸗Bezirks⸗ Kommandos en auf 7 Offiziere des Beurlaubtenstandes der

e bezüglichen Auszug beizufügen. ; dar hig kli gg? . Vakat-Anzeigen reicht der Linien-Infan terie Brigade Commandeur, nach Prüfung ihrer Uebereinstimmung mit dem Original, gesammelt per Coupert an das General-⸗Kom⸗ mando des Garbe. Col ho weiter. .

Bei Leßterem werden die zum Gebrauch der einzelnen Waffen Instanzen erforderlichen Listen zusammengestellt. 6

123 Die sub 2 und 11 bezeichneten Rapporte und Ranglisten sind pro Il. Semester resp. 4 Guartal d. J. bereits auf dem neuen Instanzenwege beziehungsweise in der veränderten Form einzureichen.

Im Uebrigeu treten vorstehende Festsetzungen erst mit dem 1. Ja⸗ nuar . f. J. in Kraft, bis zu welchem Termine die Garde ⸗Landwehr⸗ Bataillons Kommandos noch in Funktion bleiben.

Berlin, den 16. Juli 1872.

Kriegs ⸗Ministerium. . In Vertretung: v. Karczewski.

Bezeichnung

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der bisherige Königliche Eisenbahn⸗Bau - Inspektor riedrich Bormann, früher in Münster, jetzt zu Saar— rücken, ist zum Königlichen Ober⸗Betriebs⸗Inspektor bei der

Saarbrücker Eisenbahn ernannt worden.

1 .

Das Studienjahr 1872 73 auf der Königlichen Bau⸗ Akademie zu Berlin beginnt am 7. Oktober a. C., von welchem Tage ab die Immatrikulation erfolgt,. .

Die Meldungen zur Aufnahme in diese Anstalt müssen unter Beifügung der Nachweise, welche über De r ung zur Aufnahme ngch den S8. 7 bis R der Vorschriften für die Königliche Bau Akademie vom 3. September 1868 gefordert werden, bis spätestens zum 4. Oktober a. c. schriftlich bei dem unterzeichneten Direktor erfolgen. .

Da jedoch die Zahl der Aufzunehmenden gewissen Be⸗ schränkungen unterliegt, so kann bei dem voraussichtlich . Andrange der Fall eintreten, daß die zuletzt sich Meldenden . werden müssen.

X.

Die Vorlesungen werden am 17. Oktober a. C. beginnen.

Die Vorschriften sind in der Kasse der Bau- Akademie käuflich zu haben und werden auch gegen Einsendung von 2 Sgr. 10 Pf. in Briefmarken übersandt.

Berlin, den 1. August 1872. .

Der Direktor der Königlichen Bau⸗Akademie. Geheimer Ober⸗Bau⸗Rath Grund.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Am Gymnasium zu Neustadt in Westpreußen ist der ordentliche Lehrer Barthel zum Oberlehrer befördert worden.

Am Gymnasium in Eulm ist der ordentliche Lehrer Dr. Franz Schultz zum Oberlehrer befördert worden.

Akademie der Künste.

Bekanntmachung.

Die Königliche Akademie der Künste hält am Sonnabend, den 3. August, Vormittags 11 Uhr, im langen Saale des Königlichen Akademie ⸗Gebäudes eine en iht Sitzung, in welcher außer Erstattung des Jahresberichts die Prämitrung der Schüler der Königlichen Akademie, so wie der hiesigen Königlichen Kunstschule stattfindet. .

Außerdem wird der Erfolg der Bewerbungen um die Michael Beerschen Preise erster und zweiter Stiftung ver⸗ kündigt. ͤ

Berlin, am 31. Juli 1872. . ö

Das Direktorium der Königlichen Akademie der Künste. Im Auftrage: Ed. Daege.

Nichtamtliches. Deu tsches Reich.

Preußen. Berlin, 1. August. Se. Ma test ä Kaiser und König haben nach, dem Allerhs gestern Abend in der festlich geschmückten Stadt reiteten enthusiastischen Empfange noch der Vorstellung in der italienischen Oper beigewohnt. Heute Vormittag haben Aller⸗ höchstdieselben in den Anlagen des Kurhauses eine Promenade gemacht, Abends wird ein abermaliger Besuch der Opernvor⸗ stellung stattfinden. ; . ö

Ihre Majestät die Kgiserin⸗Königin empfing gestern den Besuch Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin von Italien auf der Durchreise von Schwalbach nach Ostende.

Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen⸗ Töchter Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Carl trafen am 28. v. M., von Kiel kommend, mit S. M. Schiff »Niobe« in Sonderburg ein, verweilten daselbst einige Stunden und fuhren darauf zu Wagen über Gravenstein nach Flenõhurg nachdem Höchstdieselben noch das Düppeler Monu⸗ ment in Augenschein genommen hatten.

Nach der letzten Notiz über die Ausprägung von Reichsgoldmünzen waren bis zum 13. Juli d. 9 in den deutschen Münzstätten in Zwanzigmarkstücken 29 6 ge *g 5.

Mark und in Zehnmarkstücken 8,155,960 Mark worden. In der Woche vom 14. bis 20. Juli sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in Hannover L0904940 Mark, in 5 a2. M. 2194869 Wart, in München 1,196,920 Mark, in Dresden 16224780 Mark, in Stuttgart 552,420 Mark und in Karlsruhe 260000 Mark; ferner in Zehnmarkstücken: in Berlin 3,121,270 Mark.

Die Gesammt- Ausprägung stellt sich daher bis 20. Juli d. J. auf 221,575,430 Mark, wovon 210,299,100 Mark in Zwanzig⸗ markstücken und 11,276,330 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.

Am Gedächtnißtage des Todes der Königin Luise, welche am 19. Juli 1810 in Hohenzieritz starb, wurde daselbst das neue Rettungshaus Bethanien eingeweiht.

Der kommandirende General des Garde ⸗Corps Prinz August von Württemberg ist mit der ,, rung der Geschäfte des Gouvernements von Berlin Aller. höchstenorts beauftragt worden.

Der Oberst und Commandeur des Kaiser Franz Garde Grenadier⸗Regiments Nr. 2, Bogun von Wan genheim, hat sich mit Urlaub nach Salzungen begeben.

Der vor Kurzem zum Chef des Generalstabes VII. Armee -Corps ernannte Oberst Lieutenant von Schli 8. ting, bisher im 4. Oberschlesischen Infanterie⸗Regiment Rr. ist auf der Durchreise nach Münster hier eingetroffen.

Der luxemburgische Geschäftsträger Dr. Föhr hat Berlin wieder verlassen und ist behufs Fortsetzung seiner Kur nach Ems zurückgekehrt.

Der diesjährige Verbandstag der Kon sum vereine der Provinz Brandenburg ö August,

Vormittags 9 Uhr, zu Potsdam, Spandauerstraße 19, statt. Am ne sben 6 3. August, Abends 7 U r, versammeln sich die Vertreter der Genossenschaften zu Berlin, Mehner- straße 3, im Vereinshause des »Konsumvereins nach Schulze⸗ Delitzsch zu einer Vorbesprechung und zur Abhaltung des vierten Börsentages dieses Verbandes. .