M. 916 Aufforderung.
er Nachlaß meines am 4 März d. J. verstorbenen Vaters, des früheren Stadtraths,
. i Ludwig Schüttler hierselbst, rann nf Straße 33 wohnhaft gewesen, soll zur Vertheilung rer,, n und Fabrikbesitzers Herrn Carl
Ich fordere daher alle Diejenigen auf welche etwa noch Forderungen haben sollten:
, e e. an die Handlung Schüttler o. früher Ziegelstraße 1 —=12 jetzt Schi ĩ ker er ben, (früher auch renn, E 3 ,, .
an die an deren Kommandite; Eementfabrik Stille Wiese bei Joachimsthal i. U.
solche im Comtoir der nunmehr aufgelösten Handlung Schüttler & an mich anzumelden. Dies mache den etwaigen
heil ( * r erg a gen Erbschaftsaltubigern unter Hinweisung auf die Vorschriften des Allgemeinen Landrechts 8. 187 und folgende
Berlin, den 18 Juli 1872
C. A. Schüttler,
als Testamentsvollstrecker.
1
Luremburger Bergwerks⸗ und Saarbrücker Eisenhütten⸗Aktien⸗Gesellschaft.
Die Herren Aktionãre unserer Gesellschaft werden hierdurch benachrichtigt, daß die diesjährige ordentliche General⸗Versammlung
am z. September d. J. Morgens 14 hr,
im Geschäftslokale der Gesellschaft auf der Hütte zu Burbach stattfinden wird.
Gegenstände der Tageso ꝛ:
3 Bericht uber dag bersso fene d, . . gesordnung: . . ef iht; ö, . ö . und il rng, ö ü Er Bilanz und der Dividende für das verfl äftsj 4) Wahl eines Mitgliedes des Verwaltungs. und er ee rr ren e ssbaftsjahr
Die Herren Aktionäre, welche beabsichtigen, der General- Versammlung beizuwohnen, werden gebeten, den Bestimmungen des
Artikel 35 der Statuten nachkommen zu wollen. Eisenhütte Burbach bei Saarbrücken, den 15. August 1872.
Luxemburger Bergwerks. Saarbrücker Eisenhütten⸗ A ktien⸗Gesellschaft.
Der Direktor N. Flamm.
24160
Rhein- Nahe - Eisenbahn
.
In Gemäßheit des §. 27 der Statuten beehrt sich der Unterzeichnete die Herren Aktionäre zur
ausser or entlichen
General⸗Versammlung
anf Donnerstag, den 26. September 1822, * Vormittags B uhr,
in den Saal des hiesigen Casino -- Gebäudes ergebenst ei 3 J. 9 Tagesordnun fr . ; ö 3 n w. des Verwaltungs ⸗Ausschusses an die Stelle der freiwillig ausgeschiedenen Mitglieder Herren Cetto, eschlußfassung üher den nachstehenden Antrag der Aktionäre Herren Berger, Kaul, Cetto, Stöck euch: Eee e , , so lange mit allen zuständigen Hillen! gewahrt . hr un ] . d , , nnen, mn j, zwischen der Gesellschaft, vertreten durch ihren Ausschuß, und dem ö ,. ,,,, ö ,, Form abgeschlossenes und durch die General⸗Ver⸗ 3) Beschlußfa n über die nachstehenden Anträge des Aftionärs Herrn C. L. von Viebahn: Die i . , , . den n , ,,, . ermächtigen: nghme der gegen die Königliche Staatsregierung resp. die Königliche Eisenbahn⸗Direkti l ,, nn, ang ai , . *. . n 8e ee . kü h , . i iet, ns-⸗Gerichtshofes zu Cöln vom 25. Mai 1872 unter Verzichtleistung auf die iglichen Eisenbahn⸗Direktion zu Saarbrücken ü i . ĩ i k . . 6 . 3. fe, eaten Bau und Betriebsrechnungen Decharge zu ertheilen,
;. . , , zum Zwecke der Ausführung des theilweise nothwendigen zweiten Geleises eine . ie Königliche Eisenbahn-Direktion gleichzeitig in der für die Gesellschaft vortheilhaftesten Weise di i um den Staatsvorschuß sofort zu tilgen, oder dessen Stundung in,, e n n dn ,
zinsung herbeizu sühren. daß der Aktionär Herr Carl Cerf aus Landau die von ihm zur außerordentlichen General ⸗Versammlung
Hierzu wird bemerkt, vom 2. August 1872 gestellten Anträge sup aà unb b. zu Gunsten der vorstehend sub 3 bezeichneten von Viebahn'schen Anträge und den Theil zu nehmen wünschen, werden unter ern gn auf
sub o gestellten Antrag überhaupt zurückgezogen hat. Diejenigen Herren Aktionäre, welche an' dieser General Versammlung aufmerksam gemacht, daß nur solche Besitzer von Attien zur bis spätestens 8s Tage vor dem . der .
Die Bestimmungen der §§. 25, 26, 30, 31 des Statuts noch darauf besonders , , n, ,,. , . en, . in 8 Ken? auf ee ge intragen lassen, und welche sich über das Fortbestehen des Besitzes bis spät i 2 . ö . . . ihre n r Bevollmächtigten . aneh ie n nn 3 5 . . . gegennahme der Anmeldungen für die Einschreibung in die Gesellschaftsbücher' sind zur Erleichkerung für ie Direktion der Disconto⸗Gesellschaft in Berli . 66 , n ln . . iligle der Bank für Handel und Industrie in Frankfurt a. M und zwar bis zum 17. September d. J inkl. zur Entgegennahme der ÄAinmelßungen für die Ei i in di ᷓ zum 22. ire e , . . 6 1 ö 6 den Fortbesitz , ö ⸗ beilna n der General-⸗Versammlung auszugebenden Eintrittskarten, wel leich für di 3 6. ie i htm in n nn,, feel 31 können In 53 , 6rd .., nd 6 . len. a e. e e, , n, e altungs Ausschusses jedoch vom 18. bis 25. September er. inkl. gegen Einlieferung des Kreuznach, den 3. August 1872. vlan g ann mn,
Der Vorsitzende des Verwaltungs ⸗ Ausschusses d ir enge. fe nn , r sse ö
Engelmann.
Hi. Cos] Bekanntmachung.
Braunschweigische Eisenhahngesellschaft.
Auf Grund des §. 29 unserer Statuten berufen wir auf „Vormittags 11 Uhr,
. 5 Dienstag, den 17. September d. än das Direktionsgebäude unserer Gesellschaft zu Braunschweig eine 2 J auseerordentliche Generalversammlung, erren Aktionäre na — it di ᷣ .in Produktion der Aktien bei unserer & fe N 2 ben gn Kö JJ, . Tagesordnung:
) Berathung und Beschlußfassung über den Bau einer Verbindungsbahn von Braunschweig nach der Berlin . Lehrter Bahn.
2) Berathung und Beschlußfassung wegen Uebernahme des ues Betri a) einer Eisenbahn von Langelsheim nach Hure e K
b) der s. g. Harz-⸗Gürtelbahn, die Linie Langelsheim⸗Goslar⸗Sar = i = . ; ? 63 nch . ö . . ö. oslar · Sarzburg⸗ Wernigerode · Blankenburg · Quedlinburg · Hettstedt · Halle · X). Beschlußfassung über die Beschaffung der event. erforderlichen Geldmittel.
Braunschweig, den 1. August iS Der Aufsichtsrath der Braunschweigischen Eisenbahngesellschaft.
omp., Schiffbauerdamm Nr. I7, bis 31. August dieses Jahres
liegen in dem Bureau unseres Ober⸗-Maschinenmeisters hierselbst aus und werden von demselben auf portofreie Anträge um entgeltlich mitgetheilt.
Anfragen Auskunft ertheilen.
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Fleisch und Gemüse, empfiehlt auf Bestellung
—— ? J . Verloosung, Amartisation, i rng u. s. w.
vor Ankauf meiner 2 Sola-Wechsel von
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen re.
Das dem Königlichen Domänen-Fiskus gehörige Rest . des ehemaligen Dona, We rn ersf Lteg i eu arzellen auf Grund eines bestimmt vorgeschriebenen Bebauung Planes an den Meistbietenden veräußert werden. Bas sn veräußernde Areal liegt in der Nähe der Berlin⸗Potsdamer Chausst und der Station Steglitz der Berlin Potsdam ˖ Magdeburger Eisenbahn 1 Meile von Berlin, 2. Meilen von Potsdam, 1 Melle von Char lottenburg, 2 Meilen von Spandau und 17 Meilen von Teltow en. fernt, ist mit Kiefern, Birken, Akazien und andern Waldbäumen he standen, umfaßt überhaupt 12761 Hektare oder 4) Morgen 1753 ¶ ut und soll in 36 Parzellen, von welchen die größte O30 Hektar da 1 Morgen 179 ARth. und die kleinste C224 Hektare oder 157 Agith enthält, zur Veräußerung gestellt werden. Für die Anlage en. sprechender Wege und Pläße äan und innerhalb . früher veräußerten und der jetzt zu veräuüernden Flächen ist gesorgt. Der Termin zut Veräußerung ist auf Mittwoch, den 28. August d. J., Vor mittags 10 uhr, im Lehmannschen Nestauration s⸗Lokalt in Steglitz, vor dem Domänen ⸗Renimeister Boddin aus Berlin a. beraumt. Die, die Veräußerungs. Bedingungen enthaltenden Entwürs u den abzuschließenden Kaufverträgen, der Veräußerungsplan, de Negeln der Lizitation, der Situgtions. und Bebauungsplan und ein Beschreibung vom Dorfe und Gute Steglitz, können täglich, mit Aus. schluß der Sonntage, während der Dienststunden, in n g , Registratur Zimmer Nr. 24, der unterzeichneten Regierungs. Abth lung, im Bureau des Domänen · Polizei⸗ Amts Mühlenhoff zu Berlin, Simeonstraße Nr. 13, und bei dem Gärtner Schirm zu Steglitz ein. gesehen werden, auch sind diese Schriftstücke, in n n, an denselben Stellen gegen Entrichtung von 5 Sgr. für das Erempim zu erhalten. Der Gärtner Schirm in Steglitz, Schloßstraße Rr. zl bei dem Gutsbesitzer Jürgens, ist angewiesen, den sich bei ihm mel. n , 3 . . ,. abgesteckten Par
estatten, und sonst erwünschte Auskunft zu ertheilen. Potsdam, den 2. . 9. ö ft an ; Königliche Regierung, Abtheilung für direkte 33 Domänen und Forsten.
ultze.
M. 1039 Submission auf Kieslieferung.
Die Lieferung von ca. 250 Kubikmeter Kies zum Ghiesigen
ö,, soll im Wege söffentlicher Submission verdungen
Die Submissionsbedingungen liegen im Baubureau von Mot
ens 9 Uhr bis Nachmittags 3 Uhr zur Einsicht aus u e ens abschriftlich uff theilt ĩ sith . Versiegelte Offerten mit der Aufschrift
»Submission auf Kieslieferung zum Strafanstaltsbau⸗
sind bis zum 26. Au gust cr. Mittags 123 Uhr, an die unttt
. Baukommission einzusenden, zu welcher Zeit die Eröffnung
er eingegangenen Offerten siattfindet. (a. 455, Ill] Später eingehende Offerten werden nicht berücksichtigt.
Rendsburg, 14. August 187
Königliche Strafanstalts⸗Bau⸗ Kommission.
M. 1034
Königliche preußische Ostbahn. . bi iiglich. If sisch e'stbahn. Lieft·
vierrädrigen offenen Güterwagen (hiervon 27 Stück mit Bremse und Schaffner n
86 Stück , sitz 5 Stück vierrädrigen bedeckten L T iagewagen (ohne Bremse und Schaffnersiz), 40 Stück vierrädrigen offenen Arbeitswagen (hiervon 13 Stüc mit Bremse und Schaffnersiß) und
26 Stück vierrädrigen Langholz⸗Wagen mit D n im Wege der Submisslon . werben. rehschemel
Offerten hierauf sind portofrei und versiegelt mit der Aufschthf: „Submission auf Lieferung von Wagen fur
die Koͤnigliche Ostbahn ! .
versehen, bis zu dem auf Dienstag, den . September tz æ, Vormittags 11 uhr,
in unserm Central Bureau auf dem Bahnhofe hierselbst anberaumten
Termine an uns einzureichen.
Die Eröffnung der eingegangenen Offerten erfolgt zur bezeich,
neten Terminsstunde in Gegenivart der etiwa persönlich erschienenen Submiltenten. ö; personlich ersch
Die Submissions⸗ und Kontrakts⸗Bedingungen nebst ,. r
Herr Graef wird auch über sonstige, die Lieferung betreff a. 49 /
F. VV. Schhäöttle.
Koͤnigliche Direktion der Ostbahn. Hier folgt die besondere Beilage
—
Dentscher Neichs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
y , 3e Das Abonnement beträgt 1 Thlr.? Sgr. G Pfg. 41 ] für das bierteliahr. 2 ** ‚ Jaserlionspreis für den Raum einer Druchzeile G Sgr.
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Alle Post⸗Anstalten des In- und Auslandes
nehmen Bestellung an,
für Serlin die Expedition: Zietenplatz Nr. Z.
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6 1 84.
. 3 . So n mn *. 3 9 87 s 5 ö R 1 31 8 1 4 s 3 ö. 1 . 5 '. 14 5 — 1 — z ., 2 11 7
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: ziehungsweise so lange sie bei Staats, oder Privat⸗Eisenbahnen den nachbenannten Kaiserlich russischen Offizleren Orden zu verleihen, und zwar: den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse:
dem Obersten Baron von Seddeler im Generalstabe und dem Obersten von Tutschkoff, beide Flügel⸗Adjutanten Sr. 96. des Kaisers;
den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse:
dem Obersten Grafen de Balmen, Commandeur des Husaren⸗Regiments Achtirsk Nr. 12 Prinz Friedrich Earl von Preußen, dem Obersten Grafen Kamaroffsky, Adjutanten Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten Constantin, dem Sbersten von Feldmann im Generalstabe und dem Haupt— mann Fürsten Dolgorucki, Flügel⸗Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers; sowie
den Königlichen Kronen-grden dritter Klasse:
dem Hauptmann von Dawidoff, Adjutanten des Chefs des Generäͤlstabes, dem Rittmeister Baron Free dericks, gita⸗ chirt dem Chef des Generalstabes, und den Rittmeistern Mu, chano ff und Abuloff, beide im Husaren-Regiment Achtirsk
Rr. 12 Prinz Friedrich Carl von Preußen.
professionelle Arbeiter derselben füngiren, zur Reserve resp. Landwehr des Eisenbahn⸗Bataillons übergeführt werden. Ich will ferner den Anträgen des Chefs des Generalstabes der Armee bezüglich Versetzung geeigneter Offiziere des Beurl ubten⸗ standes von anderen Waffen 8. Reserve, ee, n, Land⸗ wehr gedachten Bataillons enlgegensehen. leichzeitig bestimme Ich, daß die Befugniß zur Anerkennung der für den Mobil—
ständigen Arbeiter, sowie die Eytscheidung klamationen gegen die Einberufung von 3 und Mann⸗ schaften des Cee ie cher des Eisenbahn⸗Bataillons zu Uebungszwecken auf den Chef des Generalstabes der Armee übergeht, Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen. Berlin, am 6. Juni 1872. Wilhelm.
Graf v. Roon.
An den Kriegs⸗Minister.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Den Herren Wirth u. Eo mp, in Frankfurt a. M. ist unter dem 15. August 1872 ein Patent
auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene
Maschine zum . soweit dieselbe für neu und
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Bürgermeister Scholz zu Haynau und dem Beige⸗ ordneten, Kaufmann Matthias Johannes Lüps zu Vier⸗ . „Kreis M. Gladbach, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; em Schullehrer, Kantor und Organisten All städt zu Niemegk, Kreis Zauch Belzig, den Adler der vierten Klasse des König lichen Hausordens von Hohenzollern; dem emeritirten Schul— lehrer Karl Friedrich Schaefer, jetzt zu Eulm, und den Fabritkmeistern Die drich Dahlhaus, Johannes Copalle und Heinrich Küch, sämmtlich zu ö das Allgemeine
eigenthümlich erachtet ist, ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, ; auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Ministerium der geistl hen, Unterrichts⸗ und Medizin al⸗Angetegenheiten.
Der Bestimmung des Königlichen Hohen Ministerii der eistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗Angelegenheiten zufolge st die Königliche Bibliothek der vorzunehmenden baulichen Ein- richtungen, sowie der Reinigung der Säle und Bücher wegen vom 26. AÜugust bis 16. September C. geschlossen.
Berlin, den 17. August 1872.
Die Königliche Bibliothek.
Ehrenzeichen; fo wie dem Schullehrer Hildebrand zu Beyers. dorf, Kreis Pyritz, die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.
Deut sches Resich.
Dem Privatier A. L. Wolf in Frankfurt a. M. ist Na⸗ mens des Deutschen Reiches das Exequatur als Vize⸗General—⸗ Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika ertheilt worden.
Dem Kaufmann Adolph Nicol gus Zerssen in Tön ning und dem Kaufmann Carl Christiansen in Husum ist Namens des Deutschen Reichs das Exequatur als Königlich großbritannische Vize⸗Konsuln ertheilt worden.
Königliche Universitäts-⸗Bibliothek.
7) der Woche vom 26. — 30. August e, in den Stunden von 12 — 2 Uhr, findet die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Universitäts Bibliothek entliehenen Bücher statt. Es werden daher alle diejenigen, welche Bücher aus der 61 lichen Universitäts Bibliothek in Händen haben, hierdurch auf⸗
efordert, solche während der angegebenen Zeit gegen die dar⸗ über ausgestellten Empfangsscheine r nn fen
Die Bibliothek bleibt vom 1. September bis inkl. 11. Okto⸗
ber geschlossen.
Bekanntmachung. ;
Für das im Auslande befindliche Per sonal der Kai⸗ serlichen Marine können bei allen Reichs Postanstalten auf gewöhnliche Postanweisungen Geldbeträge bis zu 50 Thlr. eingezahlt werden. Die ,, ,, der eingezahlten Be—⸗ träge an die Adressaten bewirkt das i in Berlin zu denselben Terminen, welche für die Absendung der . an die im Auslande befindlichen Personen der deutschen Marine bestimmt sind. . . Vom Absender ist zu erheben: a) Bei Zahlungen an die Offiziere und die im Offizierrange stehenden Beamten für Be. räge bis 25 Thlr., einschließlich eine Gebühr von 2 Gr., und h ür Beträge über J bis 5h Thir. eine Gebühr von 4 Gr. bei ? Postanweisungen aus Berlin in beiden Fällen eine Gebühr von 2 Gr Bb) Bei Zahlungen an Mannschaften vom Deck⸗
Preußische Bank.
Wochen ⸗Uebersäicht der Preußischen Bank vom 15. Au gust 1872. Aktiva.
Geprägtes Geld und Barren Thlr. 71,518,000 Kassenanweisungen, Privat Banknoten
und Darlehnskassenscheine 3 431,000 Wechsel⸗Bestände 121746, 0900 Lombard ⸗Bestände Staats papiere, diskontirte Schatzanweisun⸗
en, verschiedene Forderungen und
ktiva
offizier erster Klasse abwärts für Beträge bis zur Höhe von 1 5s Thlr. eine Gebühr von 1 Gr., bei höheren Betkägen die 6 Gebühren unter a2).
Außer der Adresse und der Angabe des Namens und Wohnortes des Absenders dürfen Mittheilungen auf die Post⸗ anweisung nicht niedergeschrieben werden. Die Adresse selbst 5 im Un muß neben dem Namen und Dienstcharakter ꝛc. des Adressaten! Depositen · apitalien . folgende Angabe enthalten: — 8 Gutha hen. der Staatskassen, Institute
„An Bord Sr. Majestät Schiffs (Name des Schiffs) per und Privatpersonen mit Einschluß des . adr. des Kaiserlichen Hof⸗Postamtes in Berlin.« Giro erkenn 2 . 12,852,000 J . . er , en, 6 ö. 3 Bank ⸗ Direktorium fer es General-⸗ð . Dt⸗ Be . . 9 . . . von Dech en! Boese. Rotth. Gallen kamp. ö , . von Koenen.
Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Das bisherige Mitglied des Konsistoriums und , Schul-⸗Kollegiunis der Provinz Sachsen, Konsistorial . ath von der Groeben, zum Mitgliede des Konsistoriums und Provinzial-Schul⸗-Kollegiums der Provinz Posen zu ernennen.
Berlin, 19. August. Se. Königliche Hoheit der Prinz Adalbert von Preußen ist von Teplitz hier eingetroffen.
Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 6. Juni 16. betreffend die Ueberweisung der im Staats- oder Privat ⸗Eisen⸗ bahndienst angestellten Maünschaften bezw. Versetzung geeigneter Offiziere des Kleben hren nun des zur Reserve, resp. Landwehr des Vifenbahn-Bataillons, sowie Uebertragung der Vefugniß burger Garnison Und bat Sich, wie in Stuttgart, über zur Anerkennung der als ungbkömmlich bezeichneten Eisenbahn. die Leistungen der Truppen in hohem Grade befriedigt ausge.
Beamten c. auf den Chef des Generalstabes der Armee. 61 Se. Kaiserliche Hoheit begab Sich am Abend über
.... Thlr. 260, 322,000
Banknoten im Umlauf... 26,600,000
nRichtamtliches. Deutsches Remich.
Preußen. Berlin, 19. August. Se. Ma e ät der Kaiser und König hatten zu der s,. in Gastein veran⸗ stalteten großen Hofiafel zu Ehren des, Geburtstages Sr. Ma— jestät des Kaisers von Jehlr bh die Fürsten Rohan und Paar, den Grafen Clam-Gallas und andere hochgestellte Personen eingeladen. Der Togst, welchen Allerböchstdieselben auf den Kalser von Oesterreich ausbrächten, wurde Seitens des Fürsten Rohan erwidert.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz inspizirte vorgestern die Truppen der Ludwigs⸗
2
A ten Vortrag genehmige Ich, daß bis auf Weiteres Heilbronn, wo festlicher Emipfang stattfand, zum Besuche des aun sthe Fenn , d. en m wh mn s welche, be⸗ Fürsten von Hohenlohe nach Langenburg, wo Höchstderselbe
im Bau⸗ resp. Betriebsdienst angestellt sind, oder als ständige
machungsfall als unabkömmlich bezeichneten Beamten und auf etwaige Re⸗
st, Abends.
den Sonntag zuzubringen gedachte, um heute Morgen die Inspektionsreise nach Ulm fortzusetzen.
— Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl besuchte gestern die reorganisirte Königliche Gärtner⸗ Lehranstalt am Wildpark bei Potsdam und nahm unter Führung des Hofgarten⸗Direktors Jühl ke von den neuen Ein— richtungen Kenntniß, welche gegenwärtig als ein Bedürfniß für den praͤktischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Unterricht im Gartenwesen nicht mehr zu entbehren sind. Nach Besichtigung der Hörsäle, der Sammlungen, der Musterhecken, der Mustergärten, der In truktionsmauern, der Gewächshäuser 2c. und der zahlreichen Versuchsfelder ließ Se. Königliche Hoheit Sich die Eleven der Anstalt vorstellen, die hier in dem gegenwärtigen Kursus in einer Anzahl von 25 angehenden Gärtnern ihre Ausbildung verfolgen; zwei Eleven der Anstalt hatten die Schlachten bei Metz und Orleans mitgemacht und waren mit dem Eisernen Kreuz belohnt worden. Nach Beendigung dieser Vorstellung dehnte Se. Königliche Hoheit Höchstseinen Besuch auch auf die Königliche Landesbaumschule und auf die mit derselben verbundene e, ,, Ausbildun brauchbarer Landgärtner in Alt⸗ Geltow aus. Nachdem daselb die umfangreichen Kulturen der Obstbäume, der Alleebäume, der Weidengrten, der Samenschulen und die eingeleiteten kom⸗ parativen Versuche speziell und eingehend besichtigt worden waren, verließ Se. Königliche Hoheit die Anstalten mit der ermunternden Versicherung, den erfolgreichen Bestrebungen der⸗ selben, wie seither so auch ferner, Seine lebhafte Theilnahme be⸗ wahren zu wollen.
— Gestern [. hier die feierliche Enthüllung des Denkmals statt, welches das Kaiser Franz Garde⸗ Grenadier⸗ Regiment Nr. 2 seinen im Feldzuge 1870-71 gefallenen Kameraden auf dem Hofe des hiestgen Kasernements er hat. Das Regiment hatte sich hierzu um 10 Uhr Vor. mitkags in Compagniefront Kolonnen vor dent Denkmal auf den drei Seiten eines Carrés aufgestellt, dessen vierte Seite, rechts und links vor dem Denkmal, für die Angehörigen der Gefallenen bestimmt und freigelassen war, während die Ehren äste vor dem 2. Bataillon, dem Denkmal gegenüber, standen. geirhdern die Tambours zung Gebet geschlagen und ein Theil des Liedes »Sei Lob und Ehr' dem höchsten Gut« gesungen war, hielt der Garnisonpfarrer Frommel die Weiherede über den Text 2. Sam. 1, 27 und 1. Corinth. 15, 57: »Wie sind die Helden gefallen und die Streitbaren umgekommen«, und; „Gott aber sei Dank, der uns den Sieg n . hat durch unsern Herrn Jesum Christum.« Nach dem Gebet und dem Segen ligen die Tambours wieder ab, worauf unter prä—- senlirtem Gewehr und einem dreimaligen Hurrah auf. See Majestät den Kaiser und König die Hülle des Denkmals fiel, während die Musik »Heil Dir im Siegerkranz« intonirte. — Der Regiments⸗Commandeur erinnerte sodann daran, daß der 18. August auch der Geburtstag des hohen Chefs des Re— giments sei, ern, derselbe unter den Klängen des Liedes Gott erhalte Franz den Kaiser« auch diesem, Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich, ein dreimaliges Hurrah ausbrachte. —
Ein Parademarsch, am Denkmal vorbei, beschloß hierauf diesen Theil der erhebenden militärischen Feier, zu welcher sich außer vielen Offizieren und. Mannschaften der Gaͤrnison auch ein zahlreiches Publikum auf dem Hofe des Kasernements eingefunden hatte. Das Denkmal selbst ist in Obeliskenform aus Sandstein errichtet und trägt die Namen der Gefallenen, 29 Offiziere und 469 Unteroffiziere, Gefreite und Grenadiere. 5 .
Nachmittags und Abends vereinigten Festmahle die Offi⸗ ziere und die Mannschaften des Regiments.
— Nach Artikel 9 des Handels, und Schiffahrts⸗ Vertrages zwischen Deutschland und Portugal vom 2. März d. J, dessen Bestimmungen nach Artikel 29 auch auf das Großherzogthum Luxemburg Anwendung finden, so lange dasselbe dem deütschen Zoll! und Handelssystem angehören wird, hat der Importeur, um die Behand« lung der einzuführenden Waaren nach dem Fuße der am meisten begünstigten Nationen zu sichern, der Zollbehörde des anderen Landes eine Bescheinigung vorzulegen, durch welche bezeugt wird, daß die Waaren einheimischer Herkunft oder Fabrikation sind. Diese Bescheinigung kann, einer Verfügung des Finanz-Ministeriums zufolge, entweder in einer vor elner Behörde am Orte der Versendung abgegebenen Er— klärung, oder in einem von dem Vorstande des Ausgangs Zollanits ausgestellten Zeugniß oder in einem von dem am Versendungsort oder Verschiffungshafen residirenden Konsul oder Konsülaragenten des Landes, wohin die Einfuhr erfolgen soll, ausgefertigten Zeugniß bestehen. Für diejenigen Waaren, welche nicht nach dem vertragsmäßigen, sondern nach dem all. gemeinen portugiesischen Tarif ver olll werden sollen, bedarf es keines Ursprungszeugnisses.
— Vom 1. September ab können die zur Deutschen Okkupa⸗ tions⸗Armee in Frankreich gehörigen Truppen, Militär. und Civilbeamten zur Versendung von Geldern nach der Heimath, ferner auch innerhalb des okkupirten Gebietes, sich der Po st⸗ anweisungen unter folgenden Bedingungen bedienen: die Einzahlungen dürfen im Einzelnen den Betrag von 50 Thlrn. nicht dir fenen und können in französischem oder deutschem