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Bank · and Industrie- Aktien.
Banken.
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Industrie · Faplere.
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Bank- und Industrie- Aktlen.
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Bremer Bresl. Disk. Bank. do. do. neue. Centr. Bk. f. Gen.. do. f. Ind. u. Hdl. Coburg. Kredit ... Danz. Privat- Bank Darmstädter Bank. do. Zettel-Bank Depositen-B. 6095. Dessauer Cr. A neue Dessauer Landesb. do. neue n,, . o. Hyp. -B. 4000 do. e e , Diskonto- Komm. .. do. Provinz. 6074 Effekt: u. W. B. Hahn
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Silber in Barren und Sorten per Pfd. fein Bankpreis: Thlr. — — Sgr. Zinsfuss der Preussischen Bank für Wechsel 4, für Lombard 5 pCt.
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Mannheimer Stadt-Anl.. 45 11. u. 17. — — Oldenburger Loose 3 12. 38h bn Stettiner National- Hyp.. 5 II. u. 17. — —
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Vorgestern: Centr. Bk. für Gen. 141 bez. u. G. Gothaer Grundkredit 116 bez. u. G.
Berlin, Druck und Verlag * , . * v.
Redaction und Rendantur:
Schwieger.
Decker).
n Deheimen Ober. Sofbuchdruckerel
Folgen zwei Beilagen
zum Deutschen Reichs—
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Königreich Preußen. Frivilegium wegen Emission von Prioritäts - Obli ationen d alle · Sdrau. Gubener Eisenbahn⸗ Gesellschaft bis zum etrage 23
n,. ᷣ Zwei Millionen Einhundertnenn ig Tausend Thalern. Vom 7. rn fn ,. . !
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem von Seiten der Halle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahn ⸗Gesell⸗ haft auf Grund des in der Generalversammlung vom 21. Jun 1871 siaßten Veschlusses darauf angetragen worden ist, derselben behufs herstellung des vollständigen betriebsfähigen Zustandes der Halle⸗ Eorau⸗Gubener Eisenbahn die Aufnahme eines weiteren Darlehns Ion Zwei Millionen Einhundertneunzig Tausend Thalern gegen zusstellung auf den Inhaber lautender und mit Zinsscheinen und alons versehener Prioritäts- Obligationen zu gestatten, so wollen Fir in Gemäßheit. des §. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 durch zeenwärtiges Privilegium zur Ausgaͤhe der gedachken Obligationen ff landesherrliche Genehmigung unter nachstehenden Bedingungen tthheilen. ö ö.
§. 1. Die in Höhe von Zwei Millionen Einhundertneunzia— Kusend Thalern zu emittirenden Obligationen, n . site dieses Privilegium abzudrucken ist, werden unter der Bezeich jung: . ö .
Prioritäts Obligationen der Halle Sorau-⸗Gubener Eisenbahn⸗ Gesellschaft fach dem anliegenden Schema J. in Fünfßzundert Apoints von Eintausend Thaler unter Rr. 10201 bis Nr. . 99. ö. .
Vierzehnhundert Apoints von Fünfhundert Thalern unter Nr. 107 big Ar. I h . 6
Zwei Tausend fünf Hundert Apoints von Zweihundert Thalern unter Nr. 12, 101 bis Nr. 14,600,
Vier Tausend neun Hundert Apoints von Hundert Thalern unter Nr 14601 bis Nr. 19.500
ulgefertit.
Jeder Obligation werden Zinscoupons auf zehn Jahre und in Talon zur Erhebung fernerer Coupons nach den anliegenden Schemas (IJ. und III.) beigegeben. Diese Coupons sowie der Talon perden alle zehn Jahre ,, besonderer Bekanntmachung erneuert.
Die Prioritäts⸗ Obligationen werden mit Faksinrile⸗Unterschriften ton zwei Mitgliedern des Verwaltungsrathes, zwei Mitgliedern der Ditektion und des Hauptrendanten, die Zinscoupons und Talons nit Faksimile⸗Unterschriften von zwei Mitgliedern der Direktion und es Hauptrendanten versehen.
8. 2. Die Prioritäts - Obligationen werden mit fünf Prozent sihtlich verzinst und die Zinsen in halbjährigen Terminen am [April und 1. Oltober jeden Jahres in Berlin ünd Frankfurt a. M. der n ne, von der Direktion zu bezeichnenden Zahlungsstellen htrichtigt.
Zinsen, deren Erhebung innerhalb 4 Jahren von dem in dem läteßfenden Coupons bezeichneten Zahlungstage an nicht geschehen ist, befallen zum Vortheil der Gesellschaft.
Werden Talons nicht innerhalb Jahresfrist vom Tage ihrer sillikkeit ab zur Erhebung der neuen Coupons benußt, so erfolgt t Ausgabe der neuen Coupons nebst Talons nur an die Inhaber t Obligationen.
§. 3. Die Prioritäts⸗-Obligationen unterliegen der Amortisation, bozu alljährlich und zwar vom 1. Januar des auf die Betriebs- Er siung der Halle: Sorgu⸗Gubener Eisenbahn in ihrer Gesammtlänge enden Jahres die Summe von Zehn Tausend Neunhundertfunfzig lalern unter Zuschlag der durch die eingelösten Prioritäts-Obliga— onen ersparten Zinsen aus dem Ertrage des Eisenbahn-Unterneh— nens verwendet wird.
Die Zurückzahlung der zu amortisirenden Obligationen erfolgt
m 1. Oktober jeden Jahres und zwar zuerst in demjenigen Jahre,
pelhes auf das Jahr folgt, aus dessen Betriebs⸗Einnahmen Rück h für die Amortisation erfolgt sind, spätestens aber am 1. Oktober dl4.
Es bleibt jedoch der Generalversammlung der Eisenbahn⸗Gesell—⸗ haft vorbehalten, unter Genehmigung des Staates den Amortisa—⸗ lons-Fonds zu verstärken und so die Tilgung der Prioritäts -⸗Obliga⸗ Ionen zu beschleunigen. Auch steht der Eisenbahngesellschaft das licht zu, außerhalb des Amortisations - Verfahrens sämmtliche idann noch vorhandene Prioritäts -Obligationen durch die ssintlichen Blätter mit sechsmonatlicher Frist zu kündigen und uch Zahlung des Nennwerths einzulösen. ö
Ueber die geschehene Amortisation wird dem Eisenbahn⸗Kom⸗ nissariat alljährlich ein Nachweis vorgelegt.
5. 4. Die Inhaber der Prioritäts⸗Sbligationen sind auf Höhe nn darin verschrlebenen Beträge Gläubiger der Halle⸗Sorau ˖ Gubener senbahn Gesellschaft und haben in dieser Eigenschaft an dem Gesell— Fastsoermögen mit den Inhabern der nach dem Ällerhöchsten Privi— lium voni 18. November 1871 emittirten Prioritäts-Obligationen n gleiches Recht und ein unbedingtes Vorzugsrecht vor den Famm. und Stamm - Prioritäͤts- Aktien nebst deren Zinsen und Diidenden.
5. Die Inhaber der Prioritäts-Obligationen sind nicht befugt, li Zahlung der darin verschciebenen Kapitalbeträge anders als nach ge des im §. 3 gedachten Amortisationsplanes zu fordern, aus= nommen: a)„wenn ein Zinszahlungstermin durch Verschulden der Gesell— haft länger als drei Monate unberichtigt bleibt; wenn durch Verschulden der Gesellschaft der Transportbetrieb 3 5 Eisenbahn länger als sechs Monate ganz eingestellt ge— en ist; nh wenn die im 5§. 3 festgesetzte Amortisation nicht innegehalten (In den Fällen zu a und b bedarf es einer Kündigung nicht, ndern das Kapital kann von dem Tage ab, an welchem einer dieser gil eintritt, zurückgefordert werden, und zwar:
ju u bis zur Zahlung des betreffenden Zinscoupons,
nh! . bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transport- es.
gegn dem sub C. Fedachten Falle ist jedoch eine dreimongtliche ndigungsfrist zu beobachten; auch kann der Inhaber einer Priori—⸗ Obligation don diesein Kündigungsrechte nur innerhalb dreier sionate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zahlung des nortisationsquantums hätte stattfinden sollen.
) Die Kündigung verliert indessen ihre rechtliche Wirkung, wenn Eisenbahn,Gefellschaft die nicht inne gehaltene Amortifatlon nach- t und zu dem Ende binnen längstens dreier Monate nach erfolgter 9 igung die Ausloosung der zu amortisirenden Prioritäts ⸗ Obli⸗ gionen nachträglich bewirkt. ö
. Vei Geltendmachung des vorstehenden Rückforderungsrechts sind . snhaber der Prioritäts - Obligationen sich an das gesammte be— iche und unbewegliche Vermögen der Gesellschaft zu halten befugt. 6. So lange nicht die gegenwärtig kreirten Prioritäts. Obliga - Ii. eingelöst, oder der Einlssungs⸗Geldbetrag gerichtlich deponirt narf vie Gesellschaft keines ihrer Grundstücke, welches zum Bahn. y ober zu den Bahnhöfen gehört, veräußern. . (t Diele Veräußerungsbeschränküng bezieht sich jedoch nicht auf die tg alb der Bahn und Bahnhöfe befindlichen Grundstücke, auch hut auf solche, welche inn rhalb der Bahnhöfe etwa an den Stgat sundere juristische Personen zu öffentlichen Zwecken, als zur Er⸗ mn ug von Post', Telegraphen-, Polizei- oder steuerlichen Einrich ; ö elche zu Packhöfen oder Waarenniederlagen abgetreten
Erste Beilage
Montag
r —
den 26. August
— —— 3 ——
wenn den auf
räumt wird. §8 7
. . öffentlich bekannt gemacht.
er Au ĩ ; 200 Tir dosung sind die Apoints zu 1000 ihrer Gesammtbeträge zu berücksichtigen. Amortisation . ,, baren Ueberschuß reservirt.
Soweit die nach
Gegenwart eines
habern der Pei tete g bl ggticnen der Zutritt gestattet wird. ie
oder an anderen von der Direftior von der Gesellschaftskasse
noch nicht falligen Zinscoupons. Werden die Coupons nicht mitabgeliefert, so
verwendet.
die Verzinsung der ausgeloosten Prioritäts⸗Obligationen auf.
die öffentlichen Blätter bekannt aber, welche in Kündigung (8. die lr l gh §. 10.
Folge der Rückforderun
aft, wieder ausgeben. Die Nummern der zur
nächsten drei Jahre nach dem der Direktion der Gesellschaft Behufs der Empfangnahme Zahlung öffentlich aufgerufen.
eingereicht werden, sind werthlos, und öffentlich zu erklären.
a nn, mehr. morifizirt werden, so wird ein gerichtliches Aufgebot nach meinen gesetzlichen Bestimmungen erlassen.
unbrauchbar gewordene,
neue dergleichen ausgefertigt. ZSZinscoupons und Talons fizirt werden. Demjenigen, wel Ablauf der Verjährungsfrist (§. den stattgehabten Besiz glaubhaft darthut, soll nach
orschein gekommenen werden.
§. 12. Die in den §.5. 3, 7, 8, 9
Börsenzeitung, die Berliner Bank⸗ burger Zeitung, den rb 6 ;
Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Vrivilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und mit Unserem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dn Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewähr⸗ leistung von Seiten des Staates zu geben oder Rechten Dritter zu präjudiziren. . ;
Das gegenwärtige Privilegium soll durch die Amtsblätter der Regierungsbezirke Potsdam, Merseburg, Frankfurt a. O. auf Kosten der Gesellschaft bekannt gemacht und eine Anzeige von der landes herrlichen Genehmigung in die Gesetz Sammlung aufgenommen werden.
Gegeben Bad Gastein, den 7. August 1872.
(L. S.) Wilhelm. Für den Finanz Minister: Graf zu Eulenburg.
und Handelszeitung,
Graf von Itzenplitz.
Schema l. rh tt, gte
er Halle⸗Sorau⸗ Gubener Eisenbahn-⸗Gesellschaft. Jeder Obligation sind 20 Cou⸗ N Wegen Erneuerungen der Cou⸗ pons auf zehn Jahre und ein 1 pons nach dem Ablauf von zehn Talon zur Erhebung sernerer über Jahren erfolgen jedesmal be— Coupons beigegeben sondere Bekanntmachungen. Eintausend Thaler (Fünfhundert Thaler) (Zweihundert Thaler) (Einhundert Thaler) Preußisch Courant.
Inhaber dieser Obligation hat auf Höbe des obigen Betrages von Eintausend Thalern (Fünfhundert Thalern) (Zweihundert Thalern) Ein⸗ hundert Thalern) Preußisch Courant Antheil an dem in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegiums vom...... emittirten Kapitale von Zwei Millionen Einbundertneunzig Tausend Thalern Preußisch Courant Prioritäts ⸗Obligationen der Halle⸗Sorau. Gubener Eisenbahngesellschaft.
Berlin, den Der erwalung t cat der halle. Sorauj Gube r gisenbahngesellschaft.
Direktion ber Ha lle⸗
Eingetragen Fol. ..... Seri ten fe er , n wslishaft.
Der Haugt Atendant.
Schema ll. .... te Serie ter Zins. Coupon ,,, Thaler
zur Halle⸗Sorau - Gubener Eisenbahn ⸗Prioritäts⸗ Obligation
Nr,, zahlbar am 1. April (1. Oktober) 18..
Wnhaber dieses empfängt am 1. April (1. Oktober) 18. die halb- jährigen Zinsen der oben benannten Prioritäts - Obligationen Über Eintausend Thaler (Fünfbundert Thaler) Zweihundert Thaler) (Ein- hundert Thaler) mit 25 Thlr., (12 Thlr. 15 Sgr.), (Fünf Thlr.) und (2 Thlr. 19 Sgr.). .
Berlin, den . Die , Eisegbahngesellschaft. MH. . .
Dieser Zins Coupon wird ungültig und Der Haupt⸗Rendant.
werthlos, wenn er nicht binnen vier Jahren F.
gen, oder nien m6 Veräußerung wird in diesen Fällen durch
w möchten. e T iüassigteit der ird
escheinigung des Eifenbahn-⸗Kommissariats dargethan.
Eine weitere Vermehrung des Gesellschafts ⸗ Kapitals durch Emi . sion von Aktien oder Prioritäts Obligationen darf nur dann Ie, denn den Grund des gegenwärtigen Privilegiums emittirten Prioritäts . Obligationen für Kapital und Zinsen das Vorrecht einge⸗
Die Nummern der nach der Bestimmung des 8. 3 zu amortisirenden Obligationen werden jährlich im April ö. . kor
R Thlr., 500 Thlr. und 100 Thlr. nach dem im 5§. 1 angegebenen Verhältnisse 3 zur verwendende Summe einen hiernach id ö. ergiebt, wird derselbe zur nächsten Amortisation
S8. 8. Die Verloosung geschieht durch die Eisenbahndirektion in ü vereideten Notars in einem vierzehn Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem den In—
8. Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an dem im §. 3 dazu bestimmien Tage zu Berlin und . 9 M. zu bezeichnenden Zahlungsstellen nach dem Nominalwerthe an die Vorzeiger
der Obligationen gegen Auslieferung derselben und der dazu gehörigen,
wird der Betrag der fehlenden von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung der ö
Mit dem nach §. 3 sür die Auszahlung bestimmten Tage hört
Die im Wege der Amortisation eingelöfien Obligationen sollen in Gegenwart eines Notars verbrannt, und, daß dies geschehen, durch gemacht werden, die Obligationen . §. 5) oder in Folge einer 3) außerhalb der Amortisation eingelöst werden, kann
. Die Rückzahlung fälligen, nicht recht⸗ zeitig zur Einlösung vorgezeigten . ,, . Zahlungstermine jährlich einmal . er Die Obligationen, welche nicht inner⸗ halb zehn Jahren nach dem letzten öffentlichen Aufrufe zur Einlösung
eic ist dies von der Direttion unter Angabe der Nummern der werthlos gewordenen Stücke alsdann
Die Gesellschaft hat wegen solcher Obligationen keinerlei Ver-
11. Sollen angeblich verlorene oder vernichtete Obligationen den allge
Für dergestalt mortifizirte, Jowie auch für zerrissene oder sonst , ꝛ nen an die Gesellschaft zurückgelieferte und gänz— lich zu kassirende Obligationen werden auf Kosten des Empfängers
können weder aufgeboten noch morti⸗ er den Verlust von Zinscoupons vor
R bei der . , , , . . de geh Ablauf der Ver⸗ e, der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht zum Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt
83 D und 10 vorgeschriebenen öffentlichen Belanntmachungen erfolgen durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeiger, die Berllner rliner die Magde Halleschen Courier und den in Frankfurt a. 56
)
Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
Schem all. Talon
zur Halle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahn ⸗Prioritäts⸗ Obligation. . Thaler Preußisch Courant.
Der Produzent dieses Talons Jahretzfrist vom ab Prioritäts- Obligation neu anzufertigenden nächsten zehn Jahre, sofern nicht von dem
hoben wird. Berlin, den 18. Die Direktion der Halle⸗Sorau. Gubener Eisenbahngesellschaft. N. N. N. N.
Der Haug fen mn,
Nichtamtliches.
Spanien. Madrid, 22. August. Der König ist gestern von Corunñg nach Santander gereist. Von dort begiebt er sich nach Madrid, wo er vor dem 24. eintreffen wird.
24. August. (W. T. B.) Der König ist mit seiner Familie, begleitet von den Ministern, heute Morgen hierher ,
— Nachrichten aus den Provinzen zufolge haben di Corteswahlen überall in , Ruhe ö 3
= Einem Telegramm aus Paris vom 24. d M. zufolge haben die spanischen Behörden die französische Regierung be⸗ nachrichtigt, daß sich gegenwärtig in den Grenzdepartements zahl⸗ reiche Karlisten aufhalten, welche eine Bewegung vorbereiten die gegen Ende des Monats ausbrechen soll, und daran das Ersuchen geknüpft, gegen dieselben Maßregeln zu ergreifen.
. August. Soweit das Resültat der Wahlen Sei⸗ tens der verschiedenen Wahlbureaux bekannt geworden ist, ge⸗ hören die e e Kandidaten zur Hälfte der Regierungs⸗ an ei tt Hälfte der republikanischen oder konservativen Opßo⸗
n an.
Türkei. Belgrad, 22. August. Die heute erschienene Proklamation des Fürsten lautet nach einem Telegramm der Wiener »Presses:
Proklamation an mein wohlgeliebtes Volk! Zur gesetzlich für den Souverän Serbiens vorgeschriebenen Voll. jährigleit gelangt, übernahm ich heute die Regierung des Landes, den . . ö r e n rn gemäß und in meiner Ligenschast als erblicher Fürst von Serbien dur i un , , , . . .
Serben! 8 ich, noch jung und unerfahren, vor vier Jahre den serbischen Thron bestieg, erblickte ich in dem , mit dem Ihr mich empfangen, den Ausdruck Eurer Verehrung meiner erlauchten Ahnen und der Verdienste, die sie sich um Serbien erwor= ben ane indem sie alle ihre Bemühungen der Erhalfung und Kon— solidiruncdes Thrones widmeten und mir ein blühendes und zufrie⸗ denes Land übergaben.
Brüder Im Angesichte solcher mir und meiner Dynastie be⸗ wiesenen Treue kann ich für den Moment Euch nicht besser entgelten, als indem ich heute Euch mein feierliches fürstliches Wort gehe, alle Anstrengungen aufzubieten, um ein würdiger Nachfolger der Obreno⸗ witsche und der treue Fortsetzer der nationalen Ideen meines erlauch⸗· ten Vorgängers, des unsterblichen Fürsten Michael, zu fein. Möge ö n . , und uns der Stern
in, welcher uns dem glänzenden Ziele, der schönen 3 Ser⸗ pin; ,, wird. — 3 ,,
seit damals in der wohlthuenden Wärme Eurer Ergebenhei und Eures Patriotismus erzogen, erfülle ich heute eine . Pflicht, indem ich meine souveraine Dankbarkeit den Vertretern der Nation, der Landwehr, dem stehenden Heere, der Geistlichkeit, den Beamten, mit einem Worte der ganzen Nation abstatte, welche im schwierigen Momente den Sproß der Qbrenowitsche mit Akklamation aufnahm. Eine besondere Erkenntlichkeit erfüllt mich für die ver- dienstvollen und patriotischen Männer, welche, durch das Vertrauen . ö zur Regentschaft berufen, mich mit ihrer Fürsorge um⸗ ga s
Die Wohlthaten der aus dem Einverständnisse zwischen Volk und Regentschaft hervorgegangenen Verfassung r end! freue ich mich, die Regierung als konstitutioneller Fürst anzutreten. Betrachten wir Alle die sorgfältige Erhaltung dieser Grundlage unserer nationalen Institutionen, welche in sich die Gewähr der Entwicklung enthält, als eine Pflicht. Dieser große nationale Akt setzt mich in den Stand, im Vereine mit der Nationalversammlung an der Entwickelung des Volks⸗ wohlstandes nach allen Richtungen zu arbeiten.
Ist auch der Fortschritt, den unser Fürstenthum in jeder Bezie- hung gemacht, ein ansehnlicher, so bleibt uns dennoch eine große Än- zahl schwieriger Aufgaben zu lösen, damit wir mit Vertrauen der künftigen Generation die Fortsetzung des Werkes überlaffen können. a., Ganz besonders sind die Staatsbeamten berufen, mich in der Er— füllung dieser schwierigen w zu unterstützen. Indem ich Sie heute in ihren Aemtern und Würden bestätige, empfehle ich Ihnen
ungusgesetzt gewissenhaft jene Pflichten zu erfüllen, welche Ihnen zum Heile des Landes anvertraut sind. Aber alle unsere Anstrengungen würden ohne die Mitwirkung der Nation sich als ungenügend erweisen. Deshalb lade ich auch die Serben alle ein, mich zu unterstützen mit jenem Patriotismus, der Euch stets auszeichnete.
Dadurch daß ich Euch in allen, selbst in den schwierigsten Ver . hältnissen als Freunde der Ordnung, als den gesetzlichen Gewalten ergebene Bürger und als treue Vollstrecker der Gesetze erkannte, habt Ihr Serbien die allgemeine Achtung erworben. Unsere Bemühungen müssen nicht nur darauf gerichtet sein, dieselbe unversehrt zu erhalten, sondern sie auch noch zu vergrößern. Es wäre bedauerlich, wenn wi das Mindeste davon einbüßen sollten, was unsere Väter erworben, und wenig verdienstlich von uns, wenn wir nicht noch mehr hinzu⸗ ar . i
Bleibet also immer auf diesem sheilsamen Wege und vertraut Eurem Fürsten, der fest entschlossen ist, sich gänzlich ka Glücke zu widmen, die göttliche Vorsehung wird uns reicht ich unsere patriotischen Bemühungen lohnen und unser theures Vaterland wird rasch Uumter den in der Civilisgtion vorgeschrittenften Staaten jene Stellung ein. nehmen, auf die ihm die zahlreichen Tugenden der serbischen Nation ein Recht verleihen.
Gegeben zu Belgrad den 10 22. August 1872. Milan M. Obrenowitsch, Fürst von Serbien.
Nußland und Polen. St. Pet ers burg, 24. August. Der Kaiser ist am 22. August von Livadia nach Kertsch af Taganrog abgereist. Die Kaiserin wird Se. Masjestät bis ö begleiten.
Der Großfürst Constantin Nikolgjewitsch ist am 20. August von Reval in St. Petersburg eingetroffen.
dem »J. de. St. P. wird der Kaiser die Mit⸗— internationalen statistischen Kongresses
. i glieder de um 25. August zu einem Diner nach Zarskofe⸗Sselo nladen.
6 der Verfallzeit zur Zahlung praͤsentirt wird.
in Extrazüg wird um 13 Uhr die Geladenen nebst ihren Fa⸗
erhält gegen dessen Rückgabe binnen die für die vorstehend bezeichnete ins ⸗- Coupons für die ĩ rn 1 ) nhaber der Obligation bei der unterzeichneten Direktion rechtzeitig Widerspruch dagegen er⸗
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