der Ministerien des N und der Justiz vom 18. April 1871, Reg. Win 14, die durch Einführung des Deutschen Strafgeseßtz⸗ buches erforderlich werdenden Aenderungen bei den Strafanstalten be treffend. — c) Geseß vom 10. Oktober 1371, Reg. Bl. Nr. 35 be treffend den Uebergang zu dem Strafgesezbuche für das Deutsche Reich, insbesondere d , der Pol izeistrafg fieß gebung und der 28 polizei Jagd- Fischerei⸗ Forst. und Feldpolizeigesetz, Das Polizei- rafgese vom 36. Oktbr. 1855 bleibt mit Ausnahmen in Wirksamkeit. —— Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 10. Oktbr. 1871, eg. Bl. Nr. 35, durch welche das Polizeistrafgesezvom 30. Oktober 1855 / welches nach den Bestimmungen des Geseßes vom 19. Oktober 1871, betreffend den Uebergang zu dem Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich, insbesondere bezüglich der Polizei Strafgesetz gebung und der Preßpolizei, Jagd ⸗ Fischerei. Forst. und Feldpolizei⸗-Gesetze, unter Zufügung der §9§. des Deutschen Strafgesetzbuchs, . der (Norddeutschen) Gewerbeordnung, welche an Stelle aufgehobener Ar⸗ tikel treten, neu redigirt ist, zum Abdruck gebracht wird. Die in das k eingeschobenen §§. des Strafgesetzbuchs für das eutsche Reich und der (Norddeutschen Gewerbeordnung, sowie die aus dem Uebergangsgesetze vom 10. Oktober 1871 aufgenommenen Stellen sind durch besonderen Druck kenntlich gemacht. X ) Bekannt- machung des Kriegs ⸗Ministeriums vom 13. März 1871, Reg. Bl. Nr. 13, den Verlust 2 Invalidenwohlthaten wegen strafgerichtlicher Verurtheilung betreffend. ; J .
2 e un ge nf vom 12. Juni 1869, die Errichtung eines obersten Gerichtshofes für Handelssachen betreffend, in Hessen publizirt durch Bekanntmachung des Ministeriumẽs des Gr. Hauses und des Aeußern vom 31. Dezember 1870, Reg. Bl. Xr. 63: a) Bekanntmachung des Ministeriums des Gr. Hauses und des Aeußern vom 31. Dezember 1870, Reg. Bl. Nr. 63, wodurch die Verordnung betreffend die Aussührung des vorstehenden Gesetzes vom 22. Juni 1870 zum Abdruck gebracht wird. — b) Gesetz vom 24. Juli 1271 Reg. Bl. Nr. 25, das Kassationsverfahren betreffend. Das 333 ist für Rheinhessen bestimmt, um das bei dem Großherzoglichen Ober · Appellations · und Kassations · Gericht eingeführte Prozeßverfahren mit den Bestimmungen des genannten Reichsgesetzes in Einklang zu bringen. .
3 Bekanntmachung des Ministeriums des Gr. Hauses und des Aeußern vom 31. Dezember 1870, Reg. Bl. Nr. 63 6. welche das Gesetz, betreffend die Einführung der Allgemeinen Wechselord⸗ nung, der Nürnberger Wechsel—-RNovellen und des Allgemeinen Hu mschen Handels-Gesetzbuchs als Bundesgesetze vom 5. Juni 1869 zum Abdruck gebracht wird. Die Anlagen dieses Gesetzes und zwar die Allgemeine Wechselordnung sind im Reg. Bl. 1849, Nr 40, die Nürnberger Wechsel⸗ Novellen in Art. 1— 8 des Gesetzes vom 1. August 1862, 64 Bl. Nr. 30 und das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch im Neg. Bl. 1862, Nr. 33 abgedruckt.
Bekanntmachung des Ministeriums des Gr. Hauses und des Aeußern vom 31. Dezember 1870, Reg. Bl. Nr. 63, durch welche das Gesetz, betreffend die Aufhebung der Schuldhaft vom 29. Mai 1868 (abgedruckt im Reg. Bl. 1868, Nr. 32) zur Nachachtung für Hessen bekannt gegeben wird. .
5) Bekanntmachung des Ministeriums des Gr. Hauses und des
Aeußern vom 31. Dezember 18370, Reg. Bl. Nr. 63, über die Ein- führung des Gesetzes, betreffend die Komm anditgesell schaften , , . 9 ö. Aktiengesellschaften vom 11. Juni 1870 Abdruck des Gesetzes). — 6) Bekanntmachung des Ministeriums des Gr. Hauses und des Aeußern vom 31. Dezember 1870, Reg. Bl. Nr. 63, durch welche das Gesetz, betreffend die privgtrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften vom 4. Juli 1868 zum Ab— druck gebracht wird.
7 ö nn des Gr. Ministeriums des Gr. Hauses und des Aeußern vom 31. Dezember 1870, Reg. Bl. Nr. 68, wodurch das Gesetz betreffend die Beschlagnahme des Arbeits- oder Dien st⸗ lohnes vom 21. Juni 1869 für Hessen publizirt wird.
XIII. Das Militärwesen des Reiches und die Kriegs— marine.
I) Die Verpflichtung zum Kriegsdienste betreffend. a) Be⸗ kanntinachung des Ministeriums des Gr. Hauses und des Aeußern vom 31. Dezember 1870, Reg., Bl Nr. 63, wodurch das Gesetz⸗ be treffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste vom 9 November 1867 (ab⸗ gedruckt im Reg. Bl 1868, Nr. M) für Hessen zur Kenntnißnahme und Nach⸗ achtung veröffentlicht wird. — B Bekanntmachung des Kriegs⸗Ministe— riums vom 19. Dezember 1868. Reg. Bl. Nr. J von 1869 die Ergänzung K betreffend. — c) Betanntmachung der Ministerjen des 3. ünd des Krieges vom 7. Mai 1879, Reg. Bl. Nr. 20 die
inführung der gegenseitigen militärischen Freizügigkeit zwischen dem Großherzogthum Hessen süͤdlich des Mains und dem Großherzogthum Baden betreffend. (Publikatlon des Vertrags zwischen dem Nord- deutschen Bunde und dem Großherzogthum Baden vom 25. Mai 1869 ö. Ausführungs⸗Uebereinkunft und Landwehr-⸗Bezirkseinthei⸗ lung des Großherzoglhums Baden)) — ) Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Krieges voni 15. März 1871, Reg. Bl: Nr. 13, die Geltung des Gesetzes über die Verpflichtung zum Kriegsdienste vom 9. November 1867 in Württemberg, Baden und Hessen südlich des Mains betreffend. — ) Bekanntmachung des Ministeriums des Gr. Zauses und des Aeußern vom 25. Septeniber 187, Reg. Bl. Nr. 32, die Militärkonvention vom 13. Juni 1871 betreffend. (Publikation der Konvention nebst Schlußprotofoll). — H Verord⸗ nung vom 23. Dezember 18719 Reg. Bl. Nr. 43, die in Folge der Mtlitärkonvention vom 13. Juni 1871, in der Organisation der Militärbehörden eintretenden Veränderungen betreffend (Aufhebung des Kriegs-Ministeriums, des General ⸗Auditoriats, des Kriegszahl= amts, Militärbau⸗Amts und Montirungsdepots mit Wirkung vom 1. Januar 1872). — 9) Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegs vom 4. Februgr 1870, Reg. Bl. Nr. G6. das Ver= fahren mit den nach dem 1. Januar 1870 in das militärpflichtige Alter tretenden Studirenden der Theologie 2c. bezüglich Ableistung ihrer Militärdienstpflicht betreffend — h) B-lanntmachung des Kriegs -Ministeriums vom 27. Mai 1870, Regierungs -Blatt Nr. 23, die Bestimmungen über das Studium in den König lich preußischen militärärztlichen Vildungsanstalten und die Freizügigkeit der Militärärzte betreffend. (Publikation dieser Bestim⸗ mungen, der Bedingungen und des Modus der Aufnahme in jene Anstalten. . -
2 Die Pensionsverhältnisse betreffend; a) Gesetz vom 1. Juli 1869, Neg. Bl. Nr. 29, die Pensionsverhältnisse der Offiziere und oberen Milltärbeamten betreffend Publikation des Königlich
reußischen Militär -Pensions - Reglements vom 13. Juni 1825 nebst Her, und der hierzu erlassenen ergänzenden erläuternden und ab⸗ ändernden Bestimmungen). — b) Zum Gesetz vom 2. Juni 1871, die Pensionirung und Versorgung von Militärpersonen und deren
interbliebenen betreffend (publizirt im Reichs ⸗Gesetzblatt Nr. 31): ö des Kriegs-Ministeriums vom 5. September 1871, Reg. Bl. Nr. 30, die Verwilligung von Staats ⸗Beihülfen an Eltern oder Großeltern im 2. 2c. gebliebener oder gestorbener Militär-
ersonen betreffend. — c) Zum Reichsgesetz vom 22. Juni 1971, die 8 . Beihülfen an Angehörige der Reserve und Land= wehr betreffend: Vollzugsverordnung des Ministeriums des Innern vom 8. September 18.1.ů Reg. Bl. Nr. 3!, in demselben Betreff. — d) Bekanntmachung des Ministeriums des. Gr. Hauses und des . vom 31. Dezember 1870, Reg. Bl. Nr. 63, wodurch das Gesetz, betreffend die Bewilligung von lebenslänglichen Pensionen und Unterstützungen an Offiziere und obere Militärbeamte der vor= maligen schleswig-holsteinischen Armee, sowie an deren Wittwen und Waisen, vom 14. Juni 1868 zur Publikation gebracht wird. — e) Durch dieselbe Bekanntmachung wird das Geseßz / betreffend die Bewilligung von n n n g, e,, . rn, nn ; . ersonen der Unterklassen der vormaligen schleswig ho id . 6e an deren Wittwen und Waisen, vom 3. März 1870 zum Ab⸗ druck gebracht. ᷣ 3 ö‚. Bundesgesetz vom 25. Juni 1869 die Quartier leistung für die bewaffnete Macht während des Frieden s⸗ u standes betreffend: a) Gesetz vom 7. August 1369, Reg. Bl. Nr. 37 / ien Betreffs, wodurch u. A. das obige Bundesgeseß nebst An= lagen publizirt wird. — P) Bekanntmachung der Ministerien des nnern und des Krieges vom 4 Februar 1879 Reg. Bl. Nr. J die nstruktion i Ausführung des Bundesgesetzes über die Quar-
tierleistung
1
ustandes vom 7. August 1869 betreffend (Publikation der
ie en vom 31. Dezember 18685). — ) Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Krieges vom 13. Ok- tober 18570, Reg. Bl. Nr. 52 die Abänderung des §. 15 der Instruk— tion zur Ausführung des Bundesgesetzes wegen der Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes, vom 25. Juni 1868, betreffend. . 2
ö. , der Ministerien des Innern . der Finanzen und des Krieges vom 25. Juli 1870, Reg. Bl. Nr. 34, das Gesetz vom 11. Mai 1851 wegen der Kriegsleistungen und deren Vergütung und die zur Ausführung dieses Gesetzes erlassene In— struktlon vom 8. Januar 1854 betreffend. e
5) Bekanntmgchung des Kriegs ⸗Ministeriums vom 16. August 1869, Reg Bl. Nr. 406, die Beherbergung von Refraktären und Deserteuren, insbesondere Legitimation der Soldaten be- treffend. . . ; XIV. Maßregeln der Medizinal⸗ und Veterinärpolizei.
Zum Gesetz vom 7. April 186, Maßregeln gegen die Rind erpest betreffend, publizirt für Hessen durch Bekanntmachung des Ministeriums des Gr. Hauses und des Aeußern vom 31. Dezem— ber 1870, Reg. Bl. Nr. 63: a) Verordnung des Ministeriums des Innern vom 7. Oktober 1869, Reg. Bl. Nr. 49, den Vollzug des Ge— setzes des Norddeutschen Bundes wegen der Rinderpest vom 7. April 1869 und der hierauf bezüglichen Vollzugs⸗Verordnung vom 26. Mai 1869 betreffend. — b) Bekanntmachung des Ministeriums des Gr. Hauses und des Aeußern vom 31. Dezember 1870, Reg. Bl. Nr. 63, wodurch der Erlaß, betreffend die Genehmigung der Instruktion zur Ausführung des Bundesgesetzes vom 7. April 1869, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend, vom 26. Mai 1869, zum Abdruck elangt. ;
8. . Gesetze c., nach den verschiedenen Verwaltungs zweigen geordnet.
1. Justizwesen. D. Gesetz vom 27. März 1869, Neg. Bl. Nr. 10) die Einführung der in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen über die Sicherung und den Erwerb des Grund⸗ eigenthums bestehenden Gesetze in den durch den Friedensschluß mit Preußen neu erworbenen Gebietstheilen betreffend. — Y) Gesetz vom 31. März 1869, Reg. Bl. Nr. 11, die Ausdehnung der über das Pfandrecht und andere Vorzugsrechte der Gläubiger in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen bestehenden Gesetze auf die durch den Friedensvertrag vom 3. September 1866 erworbe⸗ nen Gebietstheile betreffend. — 3) Gesetz vom 3. April 1869, Reg. Bl. Nr. 13, die Einführung verschiedener Gesetze des Großherzogthums in den in Folge des Friedensvertrags vom 3. September 1866 neu erworbenen Gebietstheilen betreffend — 4) Gesetz vom 27. Juli 1869, Reg. Bl. Nr. 35, die Pensionirung der Gerichtspollzieher in der Pro⸗ vinz Rheinhessen betreffend. — 5) Gesetz vom 4. August 1869. Reg. Bl. Nr. 40, die privatrechtliche Stellung der Erwerbs. und Wirth haft. Gen ossen chaften betreffend. Bringt das im Bundes -Gesetzblatt des Norddeuts en Bundes Nr. 24, vom 8. Juli 1868 datirte, in obigem Betreff publizirte Gesetz für Südhessen zur Veröffentlichung. — 6) Gesetz vom 13. August 1869, Reg. Bl. Nr. 41, die Eintragung der neuen Erwerber in die älteren aus zwei Theilen bestehenden Grundbücher betreffend. — 7) Gesetz vom 21. August 186 Reg. Bl. Nr. 43, die Folgen der wegen gemeiner Vergehen gegen Militärper sonen erkannten Strafen betreffend. - S) Verordnung vom 31. Juli 1870, Reg. Bl. Nr. 37, die zu Gunsten der ö eintre · tende Einstellung des Civilprozeß Verfahrens betreffend (während des Krie gszustandes für Südhessen erlassen) — 9) Bekanntmachung des Gr. Hauses und des Aeußern vom 9. Dezember 1870, Reg. Bl. Nr. 61. den Abschluß einer Uebereinkunft zwischen Hessen und Preußen wegen Ausdehnung der Behuss Verhütung und Bestrafung der Forst, gap Feld⸗, Fischerei⸗ 2c. Frevel getroffenen Vereinbarung vom 8.
= . 1861 auf das gesammte gegenseitige Staatsgebiet betref⸗ sent? rh) Gesetz vom 30. Dezember 1870 Reg. Bl. Nr. Lvon 1871, betref
end den Uebergang zu dem für den Norddeutschen Bund erlassenen kee n, Hierüber s. oben unter A. XIII. 1) — 11). Verord- nung vom 18. Juli 1871, Reg. Bl. Nr. 26, die Gebühren der Gerichtsvollzieher in Rheinhessen betreffend. — 12) Gesetz vom 4. August 1871, Reg. Bl. Nr. 27, die verbindende Kraft der Immobiligr: Veräußerungsverträge betreffend. Das Gesetz sst für Starkenburg und Oberhessen bestimmt. Veräußerungs verträge
digen Ortsgerichts⸗Vorsteher angezeigt und von Letzterem prototollirt
nobiliar⸗Veräußerungsverträge mit rechtlicher Wirkung zu proto— an Ist . . Gesetze oder Verordnungen die Proto—⸗ kollirung oder Ausfertigung von Verträgen der letzteren Art an andere Behörden als die Ortsgerichte verwiesen, so vertritt diese Pro- tokollirung oder Ausfertigung die Protokollirung durch die Orts- ichtsporsteher. . ö. ¶. e S. I) Geseß vom 3. April 1369, Reg. Bl. Nr. 13, die Einfüh⸗ rung verschiedener Gesetze des Großherzogthums in den in Folge des Frie densvertrags vom 3. September 1866 neu erworbenen Gebietstheilen
ufgabe von feuüergefährlichen und explodirenden Gegenständen zur 5 disth 6. Post betreffend. — 3) Bekanntmachung des Ministeriums des Gr. Hauses und des Aeußern vom 29. Juli 1869, Reg. Bl. Nr. 35, den zwischen Hessen und den Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossenen Vertrag über die Staatsangehsrigkeit der Auswandernden betreffend. (Publikation des am 1. August 18668 zu Darmstadt. abgeschlossenen Vertrags zur Rege— lung der Staatsangehörigkeit der aus den nicht im Nord- deutschen Bunde begriffenen Theilen des Großherzogthums in die Vereinigten Stagten von Nordamerika und umgekehrt Auswandern den, nebst zugehörigem Protokoll vom 1. August 1868. — 4 Gesetz vom 27. Juli 18693, Reg. Bl. Nr. 36 die Ausgleichung und Ver⸗ gütung der im Jahre 1866 durch die Königlich preußischen und die mit denselben verbündeten Truppen während ihres Aufenthalts in dem Großherzogthum verursachten Kriegslasten, insbesondere die Ge- stattung von Fristen für die von den Gemeinden herauszuzahlenden Beträge und die Verzinsung derselben betreffend. — 5) Geseßtz vom 3. August 1869, Reg. Bl. Nr. 41, die Einführung der Gesetze des Großherzogthums über Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr in den in Felge des Friedensvertrags vom 3 September 1865 neuerworhenen Gebietstheilen bett. — 6] Gesetz vom 16. März 1870, Reg. Bl. Nr. 9, die Errichtung von Kreis kassen betreffend. (Zur Bestreitung von Ausgaben bestimmt, welche gemeinsame Interessen des Kreises berühren) — 7) Gesetz vom 18. Mai 1870, Reg. Bl. Nr. 19 die Wahl des Gemeinderaths und des Be— zirksraths betreffend. An die Stelle der Personalsteuer, insoweit deren Entrichtung Voraussetzung der Stimmberechtigung bei Ortsvorstands · wahlen ist, tritt die Einkommensteuer . 8) Gesetz vom 27. Mai 1870, Reg. Bl. Nr. 22, das Civildiener⸗Wittwen ⸗Institut betreffend. —
Nr. 365, hierüber und in Bezug auf die Uebergangsbestimmungen zu derm Deutschen Strafgesetzzuch vergl. oben A. XIII. 1. —
sicherung von Mobilien in Feuer -Versicherun gs: Anstal—
ten betreffend. Sämmtliche im Großherzogthum zum Geschäftshetrieb
zugelassene Mobiliar Feuer; Versicherungs - Anstalten haben jährlich
2 Prozent ibrer Brutto ⸗Prämieneinnahme für die von ihnen im
Großherzogthum übernommenen Versicherungen der Regierung zur
Verwendung für öffentliche und gemeinnützige Zwecke zur freien Dis-
position zu stellen — 11) Verordnung vom 11. Dezember 1871, Reg.
Bl. Rr. 40, die Versicherung von Mobilien in Feuer⸗Versicherungs.
astalten betreffend. (Verfahren, welches bei den über die Versicherung chließenden Verträgen zu beobachten ist.) .
Land wirthschaft. I) Gesetz vom 3. April 1869, Reg.
Nr. 13, die Einführung verschiedener Gesetze des Großherzogthums
m den in Folge des Friedensvertrags vom 3. September 1866
vorbenen Gebietstheilen betreffend. — 3 Gesetz vom 18. August
l, Reg. Bl. Nr. 29, die Zusammenlegung der Grund
„ Theilbarkeit der Parzellen und Feldwege ⸗ Anlagen betreffend.
r Aufhebung des Gesetzes vom 24. Dezember 1857, soll die Zu⸗
ür die bewaffnete Macht während des Friedens⸗
sammen cg ung von Grundstücken nicht blos bei freier Vereinigung
9) Vo lizei⸗Strafgesetzbuch 9. ö. ö . . und zur Publikation gebrach ur ekanntmachung des ; ĩ . z 218 8. .
isteri d 19. Okteber 1871, Reg. Bl. den Ausschlag der diretten Steuern c. für das Jahr 1872 betreffend. n n n ede ml rng nn k ,, direkten Steuern: 3,873,145 Fl.; außerdem für den
; Staatsstraßenbau 89 035 Fl. und für den Provinzialstraßenbau in j0) Gesetz vom 25. November 1871, Reg. Bl. Nr. 40, die Ver. / . B
treffend. — 12) Gesetz vom 165. März 1870, Neg. Vl. Nr. 9, die Aufhebung der Regalitätsabgabe von Bergwerken für
sämmtlicher Grundeigenthümer in einer oder in mehreren Fluren oder Theilen derselben, sondern auch alsdann stattfinden, wenn mehr als die Hälfte der Eigenthümer der zusammenzulegenden Grundstücke sich dafür erklärt, diese Mehrheit sich zugleich im Besitze von mehr als der Hälfte des Flächeninhalts der zusammenzulegenden Grund stücke befindet und auch mehr als die, Hälfte des Steuer kapitals aller zusammenzulegenden Grundstücke auf, diese Mehr- heit fällt. Der Zusammenlegung sind in der Regel nicht unter- worfen: Grunkstücke, die ihrer Lage nach als Bauplaͤtze zu betrachten sind, zum Bergbau gehörige Grundstücke, Sand⸗, Lehm- ꝛc. Gruben, Stein- und Schieferbruͤche, Torf- ꝛc. Lager, Grundstücke mit Mineral- quellen, arrondirte Hofgüter, Anlagen zur Obst und Hopfengewinnung, Gärten, Weinberge, Wald.
V. „Handel und Gewerbe. 1) Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen vom 27. Februar 1869, Reg. Bl. Nr. 8ů, die Errichtung eines Freihgfens zu Worms betreffend. — Y. Gesetz vom 3. April 1860, Reg. Bl. Nr. 13, die Einführung verschiedener Gesetze des Großherzogthums in den in Folge des Friedensvertrages pom 3. September 1866: neu, erworbenen, Gebietstheilen, ber treffend. — 3) Bekanntmachung des Ministeriun:s des Großh. Hauses und des Aeußern vom 17. Mai 1869, Reg. Bl. Nr. 21, die zwischen Hessen und Bayern behufs Herstellung von Eisenbahn Verbindungen in den beiderseitigen Rheinprovinzen abgeschlossenen Vereinbarungen betreffend (Publikatien des Staats ˖ vertrags). — 4 Gesetz vom 7. August 1869, Reg. Bl. Nr. 41, die Ein führung der für den Norddeutschen Bund erlassenen Maß und Ge— wichtsordnung in den nicht zum Norddeutschen Bunde gehörigen Theilen des Großherzogthums betreffend (Publikation dieser Ord- nung). — 5) Gesetz vom 3. August 1869, Reg. Bl. Nr. 41. das Brückengeld und die Ueberfahrtgebühren bei Mainz Worms, Qppen heim, Gernsbeim und Kostheim betreffend (Herabsetzung der Gebüh— ren) — 6) Verordnung des Ministeriums des Innern vom 18. Juli 1870, Reg. Bl. Nr. 30, die Eichordnung betreffend Publikatien der Eich · ordnung für die nichtzum Norddeutschen Bunde gehörigen Theile des Groß- herzogthums) — 7) Verordnung des Ministeriums des Innern vom 8. Juli 1879, Reg. Bl. Nr. 34, die äußersten Grenzen der im öffent ˖ lichen Verkehre noch zu duldenden Abweichungen der Maße, Gewichte
und Waagen von der absoluten Richtigkeit betreffend. (Publizirt für
Südhessen. — 8) Verordnung des Ministeriums des Innern vom 10. 36 hs 9g. Bl. Nr. 38, die Taxe der Eichgebühren betreffend. (Für Südhessen, in Uebereinstimmung mit der sür den Norddeutschen Bund erlassenen Taxe.) — 9) Gesetz vom 17. November 1871, Reg. Bl. Nr. 38, die, Handelskammern betreffend. Die Handels- kammern haben die Gesammtinteressen des Handels und der, Manu— sakturen ihres Bezirks wahrzunehmen, insbesondere die Behörden in der Förderung des Handels und der Fabriken durch thatsächliche Mit- theilungen, Anträge und Erstattung von Gutachten zu unterstützen. Theilnehmer an der Wahl der Mitglieder einer Handels kammer sind diejenigen Kaufleute und Gesellschaften, welche als Inhaber int Firma in dem für den Bezirk der Handelskammer geführten Handels register eingetragen sind und einer der vier ersten Klassen der Gewerbe. steuer angehören. Wählbar ist, wer das 25. Lebensjahr zurücggelegt hat, in dem Bezirke der Handelskammer seinen ordentlichen Wohnsitz hat und in dem Handelsregister des Bezirks als Inhaber einer Firma oder als persönlich baftender, zur Vertretung einer Handel sgesesschaft befugter Gesellschafter, oder als Mitglied des Vorstandes einer Aktien ˖ Gesellschaft oder Genossenschaft, oder als Pro kurist eingetragen steht.
V. Finanz wesen. 1 Gesetz vom 18. Dezember 1868, Reg. Bl. Nr. 65, die Erhebung der Staatsauflagen in den ersten 6 Monaten des Jahres 1869 betreffend. — 2) Bekannt machung des Ministeriums der Finanzen vom 16. Dezember 1868, Reg. Bl. Nr. 65, den Ausschlag der direkten Steuern und Veitrage zu den Kosten der Staats- und Provinzialstraßen für das Jahr 1869 betreffend. Direkte Steuern mit Ausschluß der Einkommensieuer ss. Unter Bekanntmachung des Ministeriums der Dinanzen vom 2. Februar 1869, Reg. Bl. Nr. , jährlich 2.979.249 Il. außerdem ür die Kosten des Neubaues der Staatsstraßen 68.486 Fl. und zu den Kosten des Neubaues der Provinzialstraßen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen 71,015. Fl. beziehungsweise 8 6d Il. — 3) Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen vom 2. Fer bruar 1869. Reg. Bl. Nr. 4 die Erhebung der Einkommensteuer in den ersten 6 Monaten des Jahres 1869) betreffend. (Gesammtsumme Al 504 Fl. — H) Gesetz vom 21. Juni 18635, Reg. Bl. Nr. 25, die
über unbewegliche Güter und Rechte haben keine verbindende Kraft, Einführung einer allgemeinen Einkomm ensteuer betreffend. so lange und insoweit sie nicht von den Kontrahenten dem zustän⸗
Einkommensteuerpflichtig sind mit Ausnahme): Die im Großherzog⸗ thum wohnenden Inländer, die im Auslande wohnenden Inländer,
i ibt übrige : i die ein Ei igst 300 F s dem Großherzog⸗ Herichten verbleibt übrigens die Befugniß, Im die ein Einkommen von wenigstens 309 Fl. aus d ̃ z , f fun thum bezichen, für dieses allein bei ihnen in Betracht kommende
Einkommen, ferner Ausländer, welche im Großherzogthum wohnen
und daselbst eine mit Erwerb verbundene Beschäftigung ausüben oder im Beginn des Steuerjahres bereits 2 Jahre im Großherzogthum gewohnk haben, außerdem auch solche Ausländer, welche im Groß
herzogthum Grundeigenthum oder gewerbliche oder Handelsanlagen besitzen, bezüglich ihres Einkommens aus diesen Einnahmequellen, wenn dasselbe wenigstens 300 Fl. beträgt. Das Einkommen aus im Auslande belegenen Immobilien wird dann nicht besteuert,
betreffend. — 2) Gesetz vom 7. April 1869, Reg. Bl. Nr. 14, die wenn wegen desselben schon dort eine gleichartige Steuer ent-
richtet wird. Die Veranlagung der Einkommensteuer erfolgt in 2 Ab⸗ theilungen: die erste Abtheilung für Einkommen von 1500 Fl. an bis weniger als 159,060 Fl. in 27 Klassen, von da an für jede weitere 30h Fl. Einkommen 3009 Fl. Steuerkapital mehr; die zweite Ab theilung in 11 Klassen für Einkommen von weniger als 209 Fl. bis weniger als 1500 Fl. In letzterer Abtheilung geschieht die Schätung ohne lästiges Eindringen nach dem muthmaßlichen Gesammteinkom⸗ men des Steuerpflichtigen, mit Rücksichtnahme auf andere, die Leistungsfähigkeit desselben berührende Umstände, so daß auch eine Einschäßung in die zunächst niedrigere Klasse erfolgen kann. Die bis— herige . ist aufgehoben. — 5) Gesetz vom. 18. Juni 1869, Reg. Bl. Nr. 26, die Erhebung der Staats auflagen im dritten Quartale des Jahres 1869 betreffend. — 6) Finanzgesetz für die Jahre 1869, 1876 und 1871 vom 12. August 1859 Reg. Bl. Nr. 39. — 7) Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen vom 26. Dezember 1869, Reg. Bl. Nr. 60, den Ausschlag der direkten Steuern und der Beiträge zu den Kosten der Staats und Propinzial= straßen für das Jahr 1870 betreffend. (Totalsumme der diretten Steuern; Is739 291 Fl. außerdem zur Verzinsung und Tilgung der für den Staats ⸗ Straßenbau aufgenommenen Kapitalien o/o Fl. und desgleichen für den Provinzial - Straßenbau in Starkenburg 2052 Fl. und in Oberhessen 69,761 Fl.) — 8) Belan'ntmgchung des Ministeriums der Finanzen vom 22. Dezember 180 Reg. Bl. Nr. h0⸗ den Ausschlag der direkten Steuern 2c. für das Jahr 1871 betreffend. (To-
talsumme der direkten Steuern: 3781 882 Fl.; außerdem fur den Staats
Straßenbau 86,937 Fl. und für den Provinzial⸗Straßenbau in Starken burg 92.1915 Fl. und in Oberhessen 76,331 Fl.). — 9) Gesetz vom 20. De⸗ zember 1871, Neg. Bl. Nr. 42, die Erhebung der Staatsauflagen in den ersten 3 Monaten des Jahres 1872 betreffend. (Prolongation des Finanzgesetzes vom 12. August 1869. — 10) Bekanntmachun de Ministeriums der Finanzen vom 20. Dezember 1871, Reg. Bl. Nr. 42,
Starkenburg 95 404 Fl. und in Oberhessen 70 832 Fl.). — 11 Bekannt machung des Ministeriums der Finanzen vom 18. Dezember 1868, . Nr. 65, die neue Bonitirung der Eichenschälwaldungen be—⸗
Eisensteine und Braunkohlen betreffend. - 13) Gesetz vom 26. März 1570, Reg. Bl. Nr. 11, den Steuerfuß bei außerordent: lichen Steuerausschlägen und Gemeindeumlagen betreffend. (Bei Gemeindeumlagen werden die Einkommensteuerkapitalien nur ur Hälfte zugezogen; — 14) Verordnung vom 25. Mal 1870, Reg. Bl. r. 22, die Erhebung und Kontrolirung der inneren Abgaben von Wein betreffend. — 15) Gesetz vom 28. Juli 1870, Reg Bl. Nr. I / die Aufbringung der zur Feldaufstellung und Unterhaltung der Großh. Division . Mittel betreffend. — 16) Verordnung vom 8. November 1870. Neg. Bl. Nr. Hh, die Vollziehung des Gewerbe= steuergesetbzes, insbesondere die besonderen Erlaubnißscheine in einzelnen bestimmten Fällen für In und Ausländer betreffend. VI: Kirch en und Schulwesen. IJ 86 vom I. Oktober 1870, Reg. Bl. Nr. 48, die Pen sionirung der Volksschullehrer
sion beträgt in den ersten 10 Dienstja kzt bezogenen dienstlichen Einkommens, fh bre Arnold T i . 16 37 84 zur Höhe des feit. 1 Erre ie Pension die Höhs v Nem⸗ sie bis auf diefen Betrag zu rr horn Hie ber n n, . Verwendung nach bestandener Schluß⸗ vollendetem 70. Lebensjahre kann ein t auf Dienstun fähigkeit die Versetrzung Der Nensionsfond wird durch einen ö. o n der Konfesslons gemeinde eben. verlangt . ,,, ,, , , . Die Maximalhohe des großen Gotthard -Tunnels ist 11525 . . ö , . ö ' nner 367 M., Mont ⸗ Cenis i334 M
Prozent des zule gen Diensteinko
. von der rüfung an Schullehrer in den NRuhest jährlichen Bei tuell politischen wird das Feh
ersten dienstlichen
uch ohne Rücksich and beanspruchen.
Juli 1870, Reg. Bl.
,. Groß on eines Verfassungsen Reg. Bl. Nr. 3 ; vorstände evang 8. Dezember 1876 provisorischen Kirche Verfahren betreffend 11. August 1876, Reg. für Soldatenkinder ber
berzogthums Hessen betreffend (nebst Publi⸗· ö i twurfs). 37 Edikt vom 8. Dezember 1870, r ish d Gem un er bz K 6 . . . Organisation der Kirchen on betreffend. — 4 d . . Verordnung vom nvorstände evangelischer Konfession einzuhaltend 5) Vorschrift des geen nf n be n Bl. Nr. 52, die Bestreitung des Schulgeldes
—
diesjährig
Bei nicht ausreichendem Bedarf
. Mi der Tunnel wi M. lang und lieg am höchsten Punkt 9 ie nns nd den gißee la s en an ge a tt mn t fh. * n ĩ ö. fürchtungen Anlaß bieten. Auf der Südseite vol gi . * Wasserkraft benutzt. Die Bohrmaschinen werden durch drei Turbinen . 6. . 3 fie itz Eesett. Bei Göschenen liefert h ige Wasserkra ie bei de ü e ,,. * ö 9 abgelellet wird. 21, / Feew Hort, 28. August. Der nordd Köln ⸗ ist gesterñ Abe . ;
n 1871, das bei der Wahl der
. Ostende. In den 14 T . ĩ Gewerbe und Handel. s fi 3 . vom 1 15, August steigerte sich,
. Berliner Werkzeugmaschinen, sonen und hat, obschon hoch in der folgenden Woche fernere Zu⸗
Perls K Moser in
Fabrik vo Eisengießerei von Berliner Phsnix⸗ gen öffentlichen Anzei
Danzig, 29.
die Hände der Attien. Gefelischaft ihren Höhepunft erreicht. Doppelt un istadi ; . sellschaf ch pp angenehm ist diese große Fre ger enthaltene Prospekt. August. XIII. — Die gestern vom Kongre nach Schluß der Si kooptirt: Oberb
Kongreß deutscher Volks— / solchen Tagen lieber das Concert entbehren und sich anderswo zu
kung zusgmmengetreten und hat zu Risgliedern offene, nur durch Darqussen geschütte Halle) ivie, der Ogrele des Danzig) Dr. Faucher (Berlin, Lains, in dem drei- bis viermal wöchentlich die sifirses dansantès ingen, Professor Emminghaus
ürgermeister v. Winter h Professor Soetbeer (Göͤtt Müller (Stuttgar Breslau), Dr. H. B
langen), Dr. Gras — Nentz sch (Dresden
Magdeburg), Dr. Berlin), Schulze⸗Delitzsch Potsdam Deputation hat sich konstituirt und Smith, zu dessen Stell Kanzleirath Quandt, sämmt Auf der Tagesordnun kussion über die Unent Nachdem Dr. Wolff genommen, nahm der Kongreß lautet: »Es ist dahin unterrichts allgemein durchgeführt w den zweiten betheiligten sich die Wahsner. — Lesse (Berlin) gestellter lautet: »Der Kongreß Schäden aus, welche der Binnenschiffahrt, der betreffenden Wasserstraßen und dem Volkswohlstande fortdauernd zu neter Schritt zur A Stromgebiete besond
. Geh. Rath Hr. Michaclis herzustellen, sondern auch den ganzen Strand r*rngenj ue — pr. Bamberger (Mam) Bie Pavillon du Phar bis zu den Hotels de FOcean und . la ö zum Vorsitzenden Hrn. Prince. mit großen Hotels zu bebauen, wozu durch die demolirten Festungs— vertreter Dr. Braun, zum Schaßmeister werke Raum genug vorhanden ist. Das nahegelegene Blanckenberghe lich zu Berlin, gewählt. he ö J gestand zunächst die Fortsetzung der Dis. längst o n, geldlichkeit des öffentlichen Schulunterrschts. Die Prei H. B. Oppenheim hierzu das Wort lich, daher suchen Viele das nahe Blanckenberghe und das im Werden reß den Antrag von Winters an, welcher / zu wirken, daß die Unentgesdlichkelt des Volks. hat, auf, obschon es auch im Letzteren bereits nicht mehr billig ist. ü i erde. —— An, der Debatte über In Ostende ergeben ssch für bescheidene Ansprücheé folgende Durch. Punkt der Tagesordnung: Die Zustände der Binnen schnittepreise, die jedoch für den erst Anfang August * Herren O. Hempel, Lesse, Holtz und wesentlich höher, besonders im Logis, werden. st wurde ein von Zwicher (Magdeburg) und 96. Antrag einstimmig angenommen. Derselbe pr. Tag, 1 Salon mit Kabinet 4 2 Betten Fres. 10 = 20 auf 1 spricht wiederholt fein Bedauern über die großen Wochen genommen gewöhnlich Fires. 550 cl. Service, wobei natür⸗ durch ungenügende Fürsorge für die Verhaͤltnisse insbesondere für die Verbesserung des Züstandes im Hause Fres. 1— Errichtung von heuen Kanälen 3 ja carte inkl. 3 Fiasche ordinären orldaue gefügt werden. Als ein geeig. 2 Ahr exkl. Wein Fres. 3— 4, um 5 Uhr Fres. 4—5 und kosten die bhülfe wird empfohlen, daß für die einzelnen bill igsten Weine, die man in der Weinhandlung für Fres. J pr. ig ect öasserbaudiretlionen errichtet werden. wie 4h asche holen läßt, in allen Hotels. Frentz gi. 3 Nasche. solche für die preußische Elbstrecke durch Errichtung einer Elbstrom bau. 1 Tasse 40 Ct., 1 Glas sogen. Bayer. Bier 35 46 Ct. 1 dito Minia⸗ , . angebahnt ist.« ! des Dhlleht bericth der Kongreß über die Eisenbahnpolitik mit beson. von allermindestens 5-16 Ct. für eine Tassc Kaff! fü derer Berücksichtigung der Konkurrenz verschiedener k h, und Diner von 25 = 560 C cn ee g r, e gr den Schienenwegen, sowie die v Dorn (Triest) beantragte Schienen wegen unter Beachtun nöthigen Rücksichten, dazu sei e Staat übergehen, der aber nur Regelmäßigkeit im öffentlichen In des Schienenweges Jedermann ffre Betriebsordnung inne halte und Benußung der Bahn zahle. en folgende Anträge: ührte, demnächst auf den süddeut System des Wagenraum und E Fortschritt in der Praxis des El
erschiedenen Tarifreformen. Referent die Badekarre ohne Costume 60, mit Co ume S0 Cts. i volle Freiheit des Verkehrs auf den oder Baigneuse ä 50 Eis, der den Had hn inein · . 3 , e erf l o eiii . ; . sz nöthig, daß alle Eisenbahnen an den k ⸗ J 6. ö beer dessen Die Preise für größere Wohnungen i, . sich der Publizität, eresse sei; daß aber das ; ; 3 7 istünde, 1 . Hen nm ngen r 66 . n ,, dis großen Belgischen Familien bringen . eine entsprechende Vergütung für ihre D n . ö. 6. ee. ant ba. für überall Vorkehrungen vorhanden sinds weshalb man aber auch in unächst für Elsaß Lothringen ein- en Eisenbahnverband ausgedehnte bietet Morgens das reizende Bild eines Jahrmarkts a ollotarifs enthält einen . kleine Welt sich hervorragend amüsirt. . H isenbahnverkehrs, dessen Ausdehnung Deutsche Reich mit allen Mitteln zu fördern ist. durch welche die Funktionen der Herstellung aktion und der Spedition in weltem Um' n fange getrennt werden, aus technischen Gründen durchführbar sind, z J ist nur an der Hand der Erfahrung zu entscheiden, und die Anstel Nichtung daher wünschenswerth. N en Händen der Staatsverwaltung 6 Behrend (Cöslin) erklärte sich gegen die Dorn U Lr. Eras (Breslau) die Meyerschen Anträge. ertagung des Antrages, welchem Meyers der Kongreß entsprach. ongresses beendet und der Vor⸗ s Havre
a Carlsruhe. 350,9
ern Maßregeln, des Bahnkörpers, der Tr
lung von Versuchen 3), Das Speditionsgewerbe ist d möglichst zu entziehen. schen und empfahl wie Darauf beantragte Dr. Vorschlage unter — Damit waren di sitzende Dr. Braun
Danzig und das Lo Wien im nächsten Jahre.
Dorn die V Zustimmung Dr. e Arbeiten des K loß denselben mit einem Danke an die Stadt Wunsche des Wiedersehens in rt, ur Erheiterun 8t. leu Ztg. meldet, hat heute ein Theil der striken. Fo nihi e Ge 7 63 . auch die Kornträger und Holzschieber) die Arbeit aller die rielle Etablissements, welche chtänken müssen, sind heute
lkomite und dem
den Arbeiter (u. a. wieder aufgenommen. den Betrieb
wieder in Th
Mehrere indu atten einstellen oder be
. trike der Maurer i = mehr ebenfalls als beendel anzusehen. er ist nun
Verkehrs⸗Anstalten.
Die Nr. 192 der Zeitung des Vereins Deut scher Eisen · i 6 n-Verwaltungen« hat folgenden s *. ü rachttarife. — Deut triebs ahr 15.65. R ebiet. Nassauische Eisenba entral Eisenbahn, Stan Korrespondenz: Flaue Bö Entscheidun Verfahren; Direkte Verkehre r
ittheilunge
rsenstimmung; rn n , . ; ] ö zur Wastenübung; das Frachtbrief ⸗ Formular.
ind Tarifwesen. . Offizielle und Privat d i, .
Eisenbahn
New ⸗9Yo rk, 30. A Fahrt zwischen New⸗Hor rend eines Sturmes mit ersterer zum Sinken kam und 60
Zur Bade und Reise saison.
Bäder ⸗Statistik. Aachen bis 28. August 18,558; Augustus.
bad bis 25. August 357; Baden ⸗ Baden bis tg Alu ust an,
Blantenborghe bis 28. August 7421; Borby bis 26. August 389,
, Büsum his 29. August 150 Burtscheid bis 28. Augußt II, Carls
daz Tzein eier bad bis 21. August' 17641; Tudomwa bis 22. August 1236. Depp
schwer; Siraff nil bis 15. August 204; Dievenow bis 15. Au ust 9865; Doberan bis
chte einzufshren? ta Kun 27. August 2036; Elmen bis 29. August 33 Ems bis 29. August
ni deutschen Civisprozess ! zäs'd2. nel, sri Paffanten, Hastein! bis 1 irg ust bein, Gn
ungen vor der cend obne, burg bis 20. August 313; Haßburg bis 29. August 26; Heil en ⸗
9. . hafen bis 20. August 59; Helgoland bis 9h Luguñ .
9 Heringsdorf bis 15. August 1100; Hermannsbad in Ligau bis
bie Herstell ua] . glugust 509; Hejst bis 28. August 696; Klein Horst bis
, 15. August 15 Kiel bis 26. August 894; Kissingen bis 3. August
eine Forbeenng * r. Königsdorf Jasirzemb bis 3 Uugust 6, Alerh much bis 28. August
des internationalen 766d Marienbad bis 26. August 8979; Misdroy bis 15. Nugust
, , 236093; Münster a. Rh. bis 30. Juli 858, Neuenahr bis 14. August
. Rei. öl Norderney biß 23. Augüst 55g) Putbus bis 15. August
werden gh. 7005 Ruvahl bis 15. Wugust' 33; Saßniß bis 15. August 712;
eint? gem cf Scharbentz bis 29. August 5735; Swinemünde bis 15. August 2640,
, 2 79 396m 66. . . 235. August 7982,
rofessor Dr. Lemcke ist zum g ß . Wyc bis 20. August 1363 / Zins. en für die Zeit von lt n witz bis 18. August öh. ö
laut der Kurli
en, die Fremdenzahl von 56075 auf 19695 Per-
Verbindung mit, der Berliner züge anlangten, dagegen aber auch viele Parteien abreisten, wohl
Näheres besagt der im heul. gJuenz, wenn sehr windiges oder gar regnerifches ᷣ i ! en. den engen Raum des Kurhauses n m en ö 9
gewählte ständige Deputation placiren suchen. Daß das Kurhaus sowohl nach dem Meer eine
P stattfinden, sogar das geräumige Kasino für die Bälle th Professor Makowiczta (Er- längst nicht mehr, ausreichen, ist anerkannt und sind bercits vit en „Orꝑpenbeim (Berlin Zwicker entwerfen, um nicht nur diese Baulichkeiten in nöͤthiger Ausdehnung
hat mit seinem prachtvoll und komfortable bebauten Damme Sstende
e in Ostende sind denen am Rhein und in Wien ähn—
begriffene Heyst, das Eifenbahn von Brügge und per Blancenberghe
nlangenden L Zimmer mit 1 Bett Fres. 3 46, mit 2 Betten Fres. 8-15
lich die Lage der ö. welche Tage 2c, bestimmend sind. rühstück
edoe Fres. 5— 6, Diner um
turflasche Fres. 14 — 2, wozu überall noch das obligatorische Trinkgeld t hinzukommt. Jeder Stuhl am Strande s Ct.,
fahrende Kutscher, die die Cabine reinigende Person ꝛc. alle erha ten
Befahren für einen Mongt sind Wohnungen don 1550 2006 Fres. durchaus
mit und führen eigene Menage, wo⸗ stende mehr Kinder wie in irgend einem Bade sieht, der Strand
welche da⸗
7
* *
Abhülfe fortdauernde rl
ahnlinien; Reklamations.«
sich die Annehm⸗ bietet. Dies Unter- te Deutschlands ge= n, daß der und daß sich der nden) auf 2200
us dem Prospekt führen w Dampfer die Titania. ist, tliche Fahrt (bei 40 Mitreis
Unternehmen Preis für die fünfmona Thaler à Person siellen
eines Bedi
gezeichneten Herzogthunis Nassau unge—
Rechtsverhältnisse, Berggewohnheiten Die hochgelegenen aft betrieben wird,
nichts geändert.
Bergbau schwungh llenausflüsse hingemw führte die H
ogliche Reglerun
9. Berggesetzes am 1. April 1867 In Folge der im die bereits blühende e. Verleihungen von nicht als bergrechtliche r als bergpolizeilich die, bei Beseiti⸗ der betreffenden mußten. Man Beobachtung des contradiftori⸗ strativen Wege als Schutzbezirke, iten in der Nähe überivachen, Feldes anzeigen mußten und die Sache hung der Interessenten mit dem Recht der Beru⸗
Nassau ein Ende.
ufreiheit galt es, rn. Während neu wurden die alten genthum, sondern
ssene Distrikte betracht nschädlichen Abtrocknung gbau wieder geöffnet werden nfelder, unter lich im admini nten Schürfarbe
assau, welche mehr der Nati man besondere nnenen Schür icherheit darb
Bemerkung bezüglichen Pol
Telegraphisehe Wit terungahbexriehte v. 30.
„im Ku F 4—2 ühstü 9 Kurhause 53 14-2 zweites Frühstück / Mg Himmelsansicht
P. L. v. M. g5 7,2 — Id. — Rb be wõskt. 31. August. O., schwach. Windstille. SSW. , schw. SSQ., schwach. OsSO., mässig. bewölkt. ) SVW. , schwach. S., schwach. 8G., mässig. 122 — S0., mässig. 10,8 -O. S0. , 8. schw. zieml. heiter.
Constantin.
7 Haparanda. 336, 2 Christians. 338. Hernõsand 334, Stockholm. 336 Skudesnäs. 33, 2 Frederiksh. — Helsingör . —
Memel. ... 3 Elensburg. 3335 — Königsbrg. 337, Danzig... 336.3 Kieler Haf. 335,9 —
Cöslin .... 335,6 O, Wes. Lehtt. 332.8 4
Stettin. ... 336, 2 = 0, Gröningen 333, x Bremen. .. 333, — 7 Helder. ... 6 Berlin . . ...
hasb heiter. j
bedeckt, Nebel. bedeckt, Regen.
SSO. , mässig. 13,09 2, s So., 3. schw. 14,2 — WS W., lebhaft. trübe. 13,0 2, s OsO., schw. 13,0 — 18 W., still. 135,2 — S8 W., schw. 13.1 — WsSW., schw. 12 8 *2,2 S., schwach. 103 H9a NO., 8. schw. 13,1 * 26 SW. 125 72 a8.
S — * G C 6ù
55, — ,s -. . 334, * 0.1
, . völlig heiter.
Münster.. Torgau . .. Breslau . .. Brüssel ... göln ...... 333, z Wiesbaden 330,9 Ratibor ... NTrier
7 Cherbourg 3836, 2 —
S., schwach. — 0,7 80., mässig. 11.8 — MW.. schwach. 1I.8 Na WNVW., mas 1, — s8O., still. 8, 1 - 1.8 S., sehr achw. 12,8 2, 9 S., schwach. 14.2 — W., schwach.
halb heiter. völlig heiter. bedeckt, Regen. sig. bedeckt. a)
leieht bewölkt.
Farid 336,0 NX mässig.
wenig bewölkt NW., mässig. 3
wenig bewölkt.
) Gestern Aben
Gestern Nachmittag SS WV. schw. WSW. schw. Strom RN.
) Morgens kurzer Regen.
stetigen Genusses der Sec. N Gewitter.
6 ĩ Nachmit 9. g bietet ei 26 6
Strom 8. ö ) Heute früh 7 Uhr Gewitter
ch dem »Kawkas« ist am 1. Augu in Schemacha ein kurzer, a Inhalt: Ueber die Bildung ñ ,, sche , . ür das n über Eisenbahnen: Vereins- : i i
hn / Geschäftsbericht pro 1971. Pommersche mn T im Cen Baues. — Desterreichisch Ungarische d
, . Expropriations⸗· ] Hergen Gand
st, Nachmitt er heftiger Er
er in d ge g er Weichsel noch um 3 Zoll, so Am 11. August um
bei Warschau 10 tunde 3. x du
— Das Warsch. Ta
ebl. meldet: 8 erreichte am 106 Au 6 a .
gust bei der Stadt fe des Tages stieg es uß 3 Zoll hoch stand. as Wasser der Weichsel ch und fuhr fort, um 1 Zoll in der S Auguüst. Aus Brontheim tterung berichtet, wel und welche in der ganze
am Abend 17
.
n Norwegen che man dort vor n Umgegend großen
Stock 118 2 . . r r n einigen Tagen gespürt ha Bord wü ahrt gegen Schrecken genre hat.