Kerlin, den 13. September 1872.
P HRO SHHHCTL.
(6439)
Aktien- Bauverein Friedrichshain
ist auf dem Prinzipe begründet,
dass der Mohnungsnoth nur durch den Häuserhau in der Nähe dicht hevalkerter, an Arheitsgelegenhe reicher Stadigegenden wechmüssig ahgeholsen were, lass der höher Preis der 0uadrafruthe jn Solchen Gegenden die Wohnungen Weniger verheuere, als leit verlust Und Cie Transportkosten zu den wohlfeileren Banstellen allf dem lande, das nicht dio Erin dung voll Arheiterkolonien jn der Ferne, hich der usschhuss ler Arheiter aus den or. heilen der Slültischen Einrichtungen, sondern hur der Ilüuserhau, welcher allen Hrwerbskiassen Nohnung in der Nachbarschaft ihrer 1rbeitsstellen gewährt, das Lusammenlehen MNohlhahender und linderheguterter he.
Zünstigt, materiell und moralisch allen Fhejsen zum Jvoriheil gereicht.
Diesem Brinzipe entsprechend ist bereits ein Terrain angekaust, las am Friedrichshain gelegen, die Hwer- stellung von Wohnungen gestattet, welche nur ca. 1000 Schritte von den Thoren, Kaum z0 Minuten vom Alexander. Platze entfernt sim und den Bewohnern im Umkreis einer halben Stunde Arbeitsgelegenheiten jeder Art: Fabriken ö . J und amtliche Bureaux darbieten. . .
as Terrain wird der Gesellschast für 70 Thlr. diFe Quadratruthe überlassen, während in leicher Ents 8 der Stadt im Osten 150 bis 250, im Westen 500 bis 800 Thlr.“, selbst eine Meile von der Stadt . 9 ö HD In bezahlt werden. ⸗ 3 . . Es hat daher die Gesellschaft nur die Strassen anzulegen und die Parzellirung zu bewerkstelligen um einen = . , 2n . ö wird den . aber nicht als Frucht . Spekulation, 1 als e, eistung verdienen, indem sie eine Bebauung veranlasst, welche geräumige, helle una esunde wol n GO hir. bis A400 Thlr. dem HEkediürtfuiss ler Familien zur err mn stellt. ö ᷣ,,
Has Terrain der Gesellschast ist baar bezahlt mit! w ; ö Ihlr. S65, 410 Betriebs-Kapital zur Anlage von Strassen und Musterhäusern. —. VJ 134.596 in Summa Thsr. Loo - Geh
Aktien-Kapital, welches von einem Konsortium fest übernommen worden ist und in dessen Auftra e die nachstehend aufge- führten Bankfirmen zu den näher bezeichneten Bedingungen Zeichnungen entgegennehmen . Aus dem Erlöse der verkausten Parzellen soll weiteres Terrain gekaust werden? Das Kapital der Geséllschast wird daher dauernd vortheilhaste Verwendung finden. Die Erfolge werden maassgebend sein für die Ausdehnung des Unternehmens und eine künstige Erhöhung
des Aktien- Kapitals. In den Aufsichtsrath wurden gewählt:
Hr. Otto Hiüühmer, Direhtor der Preuss, I olheken- Versicherungs ktich- dtadthaurath a. D. All Gerstenberg, . lessen zh nne, ae mm m Hr. wilhelm AHhegg, Direktor der Feutschen Hypothekenbank;
dladlverordneter Nos tiicst;
anquier anlius Sanmelscm (irma: Samelsoh C Fa ckur).
der
Jorsitzender:
Subskriptions. Bedingungen. Eine Million Thaler Mien, es enen als 5000 lien 3 2090 Hh. Alitinn- Hane inn Hic elk ichs khaünm
werden unter nachstehenden Bedingungen zur öffentlichen Subskription ausgelegt: . Die Subskription erfolgt zum Course von 103 Eroxent
am Mittwoch, den 25. u. Donnerstag, den 26. d. II.
in Berlin hei Herren GeenHꝶ. &Giuttentag, Franvzosischè Fir. ,.
in Berlin bei Herren Sannelsom E Sack, Inter den Iinden A; in Breslau bei Herren Gehr. GGuttentag; in Beuthen O. S. hei der Gherschii. Kani. sir Handel uml Industrie; in GCöln bei der Cälnischen VVechsier- um (l Hommissions-KHanke; in Cgöthen bei Herrn Gar Firstenheim's Erhen; in Dresden bei Herren Gehr. euttentag; in Enankfunt a. CO. bei Herrn EL. Mende; in Görlitz bei der Görklitzer Vereinsbank; in Hannover bei der Hannoverschen Erovinzial-Wechsler- Rank; in Magdeburg bei Herren Leetzmann, Hoch Ahlenseld; in Weimar bei der Weimarschen Kane. . Bei der Subskription sind 10 prozent des gezeichneten Betrages als Kaution zu hinterlegen.
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Bei Ueberzeichnung bleibt Repartition vorbehalten.
. 5. 4. Die Abnahme der Stücke hat vom 1. Oktober bis 8. Oktober c. mit Zinsen vom 1. Oktober o. gerechnet zu
ersolgen.
R- z Das Abonnement beträgt 1 Thlr. ? Sgr. G Pfg.
für das Vierteljahr.
8 Insertionspreis für den Raum einer Druchzeile 8 e. — n. ö. ) 5 *
M 226.
Berlin, Dienstag,“
] für Berlin die Expedition: Zietenplatz Nr. 2.
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24. September Abends.
Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht: rn . Genehmi ung zu ertheilen: zur Anlegung des dem Ober⸗Regierungs⸗ Rath ö zu Cöln verliehenen Lommandeurkreuzes des Großherzoglich luxemhurgischen Ordens der Eichenkrone, des dem Oekonomie Kommissartus Tolberg ü Weißensee im Regierungsbezirk Erfurt verliehenen Fürstlich uw n gen Ehrenkreüzes dritter Klasse, sowie des dem Ober Zoll Inspektor Schil de zu Malmedy und dem pensionir⸗ ten Provinzial⸗Steuer-Sekretär Licht zu Magdeburg ver⸗ liehenen Ritterkreuzes des Königlich schwedischen Wasa⸗Ordens.
Deu tsches Reich.
Se. Ma jestät der Kaiser und König haben in einer Privat- Audienz aus den Händen des bisherigen Königlich spa⸗ nischen Gesandten Grafen Don Juan Antonio de 6 ein Schreiben Sr. Majestät des Königs von Spanien entgegen zu nehmen geruht, wodurch derselbe von feinem hiesigen Posten 1bberufen wird. Unmittelbar darauf hatte dessen Nachfolger, Don Patricio de la Es cofura y Morrogt, die 6. Sr. Majestät sein Kreditiv als gußerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister Sr. Masestaͤt des Königs von Spa— nien am hiesigen Allerhöchsten Hofe zu überreichen.
Bekanntmachung. .
Bei der unterzeichneten Telegraphen⸗-Direl lion gehen häufig Nellamationen wegen verspäteter oder nicht erfolgter Depeschen⸗ Bestellung ein, die nach Lage der Bestimmungen ꝛc. über das Depeschen⸗Expeditions⸗ und Bestellungsverfahren ungerechtfertigt sind. Es wird deshalb . genommen, das hiesige telegraphisch korrespondirende Publi um auf die bezüglichen i nn nn 24., soweit dieselben Privatdepeschen betreffen, aufmerksam zu machen.
Ist die Adresse der Depesche nicht der Art, daß die Be— stelung an den Adressaten ohne weitere Ermittelungen Rück⸗ fragen, Zweifel ꝛc. erfolgen kann, enthält dieselbe 9 nicht die Anzabe der. Straje uind Hausnummer, oder in Ermangelung dessn die Angabe der Berufsart oder ähnliche Bezeichnungen, so erfolgt die Feststellung, wo resp. an wen die Depesche zu bestellen ist, zunächst mit Hülfe des Wohnungsanzeigers. Giebt Utterer keine genügende Auskunft und ist der Adressat bei der Telegraphenstafion auch unbekannt , dann wird die Aufgabe station von der Unbestellbarkeit der Depesche benachrichtigt. Um jedoch wenn thunlich — wenigstens nachträ lich, wenn guch verzögert — die Depesche dem AÄdressaten aus andigen zu können, werden demmächst noch Erkundigungen bei dem Ein wohner Meldeamt resp. bei der hiesigen Kommandantur ein⸗ edge, Haben diese Erkundigungen nicht den erwarteten Er— olg, so wird die Depesche bei der Station aufbewahrt und, sofein dieselbe nicht inzwischen abgeholt worden, nach Verlauf von 5 Wochen vernichtet. ö
Im Fall der Adressat seinen Aufenthaltsort verändert und derselbe in einer bei der betreffenden elcgraphenstation nieder⸗ zulegenden schriftlichen Erklärung das Verlangen der Nach sendung der für ihn eingehenden Depeschen ausdrücklich aus— gesprochen hat, werden die betreffenden Depeschen an den neuen Adreßort auf Kosten des Adressaten nachtelegraphirt.
Ist der . im Orte verzogeu, so wird die Depesche nach der neuen Wohnung gebracht, sofern Letztere bekannt ist. Das Verlangen einer Depeschenbestellung 7 verschiedenen Jageszeiten an verschiedenen Stellen ist unzulässig, mit einziger Ausnahme der Bestellun während der Börsenzeit an der Börse. Für Depeschen, die an eschäftsfirmen adressirt sind, und son⸗ tige Angaben bezüglich der Bestellung nicht enthalten, gilt als Ort der Bestellung das betreffende Geschäftslokal.
Der Telegraphenbote hat die Depesche nach der Wohnung des Adressaten resp. nach der in der Depesche bezeichneten Adresse zu bringen und dieselbe daselbst gegen Empfangsbeschei ; nigung zu verabfolgen. Kann diese Empfangsbescheinigung nicht erlangt werden, so ist die Depesche als unbestellbar von dem Boten zur Station zurückzubringen, wo sie nach erfolgter Meldung an die Aufgabe Station ebenfalls gu i ahrt und event nach Ablauf von 6 Wochen vernichtet wirb.
Es ist zwar neuerdings nachgegeben worden, daß Depeschen unter Verzichtleistung auf eine mpfangsbescheinigung Seiten der Adreffaten in die von Letzteren unterhaltenen besonderen Brieflasten gesteckt werden können, indeß darf dieses Verfahren nur dann stattfinden, wenn die betreffenden Depeschen · Empfänger dieserhaib schriftlich' einen Antrag! gestellt und darin erklärt haben, alle aus demselben entspringenden Folgen auf sich neh⸗ men, auch dieserhalb keinerlei Reklamation . u wollen.
Beruht die Unbestellbarkeit der Depesche arauf, daß der Adressat in seiner Wohnung nicht angetroffen ist und die De— pesche, sofern in derselben nicht das Verlangen der . an den Adressaten selbst enthalten iß⸗ weder an ein erwachsene Nitglied der Fainille desfeiben, an dessen Geschäftsgehülfen, Dienerschaft, Gast oder Hauswirth, oder an den Portier des Hotels ober des Hauses, event. an den der Telegraphenstation namhaft gemachten besonderen Empfänger abgegeben werden lonntz, fo wird vom Volen eine bezügliche Anzeige zurückgelassen.
keine sichere Gelegenheit vorhanden, diefe Anzeige in Besitz der Depeschen . Adressaten gelangen zu lassen, z B. durch Niederlegen in der Wohnung desselben, durch Hineinstecken in einen dem⸗ selben unzweifelhaft gehörigen Briefkasten, so wird die Anzeige an, die zur Wohnung ze. des De eschen⸗Adressaten führende Thür geklebt. Auf die Rückkehr des abwesenden Adressaten zu warten,
oder denselben an einem zweiten und dritten Orte aufzusuchen, ist dem Boten nicht gestattet. Auch kann ein nochmaliger Ver⸗ such zur Bestellung der Depesche Seitens der Station hierbei nicht beansprucht werden. ö. .
Jede der hiesigen Kaiserlichen Telegraphen⸗ Stationen hat innerhalb eines bestimmten Bezirks die Bestellun der ange⸗ kommenen Depeschen zu besorgen. Zur Zeit bestehen solche Telegraphen · Stationen ;
A) in der Französischen Straße Nr. 33h, und C. (Central⸗ station), h) im Börsengebäude, ch im Hauptpostgebäude Königs— straße, dj am Brandenburger Thor, c) in Moabit, h am Oranienburger Thor, 5 in Gesundbrunnen, h) a, dem neuen Viehmarkte, ih in der . S9, K) in der Blumen⸗ straße 45, 1) auf dem Ostbahnhof, m) in der Oranienstr. 45, n) in der Kommandantenstr. 7, o) in der Lindenstr. 123, ö * Potsdamer Thor, q) in der Königin ⸗Augustastraße vin
a. Außerdem haben besondere Bestellbeztrke überwiesen er⸗ halten: ; Die Eisenbahn⸗Telegraphenstationen r) auf dem Anhalter Bahnhof, 8) auf dem Lehrter Bahn⸗ hof, h auf dem Görlitzer Bahnhof erner werden zu den Telegraphenstationen des Stadt—
bezirks gerechnet:
u) die Kgiserliche Telegraphenstation in Pankow, y) die Kaiserliche Telegraphenstation in Schöneberg. .
Die sub b bis v aufgeführten Stationen halten resp. be⸗ züglich des Reichs-⸗Telegräphenverkehrs vollen Tagesdienst — von 7 Morgens im Soinmer- und 8 Uhr Morgens im Winter- semester bis 9 Uhr Abends — . Die in der Nachtzeit hier ein⸗ n, . Depeschen werden, soweit nicht die Adressaten von er Einrichtung Gebrauch machen, daß die für dieselben von 19 Uhr Abends bis 7 Uhr Morgens ankgmmenden Depeschen asservirt werden und demnächst erst , ing gelangen, von der sub a genannten Centralstatlon betet.
Die voraufßsefithrten. S 4ationgh . en ng, 6. Jag chlosse das Diner eingenommen, zu welchem mehrere Ein⸗
denen sogenannte Stadtdepeschen är die gnh hr pro einfache Hr, von 27 Worten und 16 Sgr. mehr für je 10 Worte mehr aufgegeben werden können. — Berlin, den 29. September 1872.
Kaiserliche ö n rd ireh an.
Cunio.
Königreich Preußen. Justiz⸗Ministerium.
Dem Rechtsanwalt und Notar Middendorf in Ahlen ist gestattet worden, seinen Wohnsitz nach Oelde zu verlegen.
Finanz⸗Ministerium.
Bekanntmachung.
Nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften sind die Neichs ⸗Wechselstempelmarken zu Wechseln und den dem Wechselstempel unterworfenen Anweisungen ꝛc. in der Art zu verwenden, daß die den erforderlichen teuerbetrag darstellen⸗ den Marken auf der Rückseite der Urkunde, und zwar, wenn die Rückseite noch unbeschrieben ist, am oberen Ranbe der⸗ selben, andernfalls unmittelbar unter dem n Vermerke , , . 2c. dergestalt aufzukleben sind, da oberhalb der Marken kein zur Niederschreibung eines Vermerkes hinreichen⸗ der Raum übrig bleibt, und daß ferner der zur Seite oder zu beiden Seiten der Marke etwa frei bleibende Raum seiner ganzen Ausdehnung nach in Höhe der Marken zu durchkreuzen ö Außerdem müssen in jeder einzelnen der aufgeklebten
arken mindestens die Anfangsbuchstaben des Wohnorts und des Namens desjenigen, der die Marke verwendet, sowie das Datum der Verwendun mittelst deutlicher Schriftzeichen Buch staben und Ziffern), ohne jede Rasur, Durchstreichung oder Ueberschrift niedergeschrieben werden. Auf diese zur Sicherung der Stempel ⸗Einnahmen nothwendigen Bestimmungen, welche häufig unbeachtet bleiben, wird da betheiligte Publikum zur Vermeidung der hohen Strafe der Kontravention hiermit auf⸗ merksam gemacht.
Berlin, den 19. September 1872. . ,
Königliches Haupt Steuer ⸗Amt für in ländische Gegenstände.
Das 36. Stüch der Gesetz Sammlung, welches heute aus-= gegeben wird, enthält unter:
Ur, S070 das Privilegium wegen Ausgabe von Priori⸗ täts-Obligationen der Hannover-Allenbekener Eisenbahngefell⸗ schaft bis zum Betrage von 23 Millionen Thaiern. Vom II. März 1872; und unter
Nr. 8MI den Allerhöchsten Erlaß vom 12. a ut 1872, betreffend den Tarif, nach welchem die Abgaben für enutzung des Hafens zu Labö, im Kreise Ploen, Regierungsbezirk Schles⸗ wig, vom 1. November 1872 ab bis auf Weiteres zu ent⸗ richten sind. .
Berlin, den 24. September 1872.
Königliches Gesetz'Sammlungs-⸗Debits. Comtoir.
Ang ekom men: Se. . der General der Kavallerie und kommgndirende General des II. Armee Corps, H ann— von Weyhern, von Stettin.
Se Ercellenz der General-Lieutenant und Commandeur der J. Division, von Groß, gen. von Schwarzhoff, von Magdeburg. .
Der General-⸗Major und Commandeur der 40. Infanterie⸗ Brigade, von Diringshofen, von Braunschweig—
Der General Major und Inspecteur der 3. Ingenieur⸗ Inspektion, von Biehler, von Memel.
Ab gerei st: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober Ceremonienmeister Graf von Stillfried, nach Schlesien.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 24. September. Se. Majestät der Kaiser und König begaben Sich am Sonntag Nach— mittag um 5 Uhr in Begleitung Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Krönprinzen und Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen Carl sowie des Prinzen August von Württemberg vom Stettiner Bahnhofe aus per Extrazug nach dem Punkte hinter Neustadt- Eberswalde, wo die nach Joachimsthal führende Chaussee die Bahn schneidet, um demnächst, begrüßt von den lebhaften Zurufen der Bevölkerung, in bereit gehaltenen Wagen über Joachimsthal 2c. nach Hubertusstock zu fahren, wo⸗ selbst die Ankunft um 8 Uhr Abends erfolgte. Sämmtliche Ortschaften, durch welche der Weg führte, waren mit Fahnen und Laubgewinden festlich geschmückt. Nachdem Se. Majestät der Kgiser und König bald nach dem Eintreffen im Jagdschlosse noch einige Persönlichkeiten empfangen hatten, wurde das Souper eingenommen an welchem auch Se. Kgiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz und Ihre Königlichen Hoheiten der ö Carl sowie der Prinz August von Württemberg Theil nahmen.
Gestern hielten Se. Magjestät ein Jagen auf Hochwild und wurde nach Beendigung desselben um 4 Uhr im
ladungen ergangen waren. Nach Aufhebung der Tafel ver⸗ ließen Se. Majestät der Kaiser und König mit der Begleitung u. s. w. Hubertusstock und trafen, auf demselben Wege zurück⸗ kehrend, um 9 Uhr wieder in Berlin ein.
— Sx. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht Befinden ist, dem heutigen Bulletin zufolge, nach einer sehr unruhig verbrachten Nacht heute insofern weniger befriedigend, als der Kräftezustand mehr beeinträchtigt ist.
— Bei dem Regimentsfeste des Kalugaschen In— fanterie⸗Regiments Sr. Majestät des Deutschen Kgisers und Königs von Preußen Nr. 5 wurde, der Kama⸗Wolga⸗Zeitung« zufolge, nachstehendes Telegramm an den Hohen Chef des Regiments entfandt:
Das Kalugasche Infanterie Regiment Rr. 5, welches den Namen Ew. Kaiserlichen Majestät führt, trinkt bei der Feier seines Regiments⸗ festes auf das Wohl des Hohen Ehefs, Ew. Kaiserlichen Majestät. Der Regiments⸗Commandeur Oberst. Lieutenant Rost.«
Es erfolgte hierauf folgende Antwort:
»Ich danke Ihnen für das heutige Telegramm und bringe dem braven Regiment Meinen Glückwunsch zum Feste in dem Augenblick dar, in welchem der Kaiser sich in Meiner Hauptstadt befindet.
— Nach der letzten Notiz über die Ausprägung der Reichs- Goldmünzen waren bis zum 7 September d. J. in den Münzstätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 255, 2,380 Mark und in Zehnmarkstücken 27087, 1109 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 8. bis 14. September d. J sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in Berlin S892, 40 Mark, in Frankfurt a. RM. 1,299,999 Mark, in München 132368690 Mark, in Dresden L371,960 Mark und in Stuttgart 736,290 Mark, ferner in Zehnmarkstücken: in Hannover 459,440 Mark und in Frankfurt 2. M. 725, 380 Mark.
Die n n erg ging stellt sich daher bis 14 Septem⸗ ber auf 2933318070 Mark, wovon 2655/046140 Mark in eg n nnn n, und 28,271,930 Mark in Zehnmarkstücken estehen.
= Der General Feldmarschall Graf von Moltke ist˖ zum Chef des Kaiserlich russischen Rjäsanschen Infanterie⸗Regi⸗ ments Nr. 69 ernannt worden.
Se; Durchlaucht der Fürst Leopold von Salm Reifferscheidt, welcher vor einiger Zeit hier eingetroffen und im Brltish Hotel abgestiegen war, ist heute auf seine Besitzun⸗ gen im Großherzogthum Baden und Steiermark abgereist.
— Der deutsche Botschafter in Paris, Graf Arnim, ist heute Vormittag über Lehrte nach Paris zurückgekehrt.
— Der General der Kavallerie und kommandirende Ge— neral des II. Armee⸗Corps, Hann⸗ von Weyhern, ist von Stettin hier angekommen und in British Hotel abgestiegen.
— Der General- Lieutenant und Commandeur der 7. Divisiton von Groß, gen. von Schwarzhoff, welcher zur Vertretung des erkrankten kommandirenden Generals des III. Armee Corps, General- Lieutenguts von Alvensleben, kom— mandirt, ist von , ur Abstattung 6 Mel⸗ 6 en, sowie zum Antritt . Kommandos, hier einge— roffen.