Bergwerks- und Hütten Aktien. Gesellschaft.
(Prlsslan lining all Iron orks (ompam)
mpreunßische Bilanz pro 80.
Deutscher
8⸗Anzeiger
Jun i E SZS.
Aktiva Gütte Vulkan.
I Immobilien, Saldo 187071 Thlr. 526,459. 19. 3. Zunahme im Jahre 1871772 * 69,621. 6. 1. 27) Maschinen, Uten⸗ silien und Mo⸗ bilien, Saldo 187071 Thlr. 158,013. 15. Abschreibung de 187071 * 21120. —. Thlr. IH5j893. 15. J. Zunahme im Jahre 187157 * 273559. 2 ( ö 3) Verräthe und Cassa, Saldo 1870571 Thlr. 161,357. 4. —. Zunahme im Jahre 187177? * 137,850. 4. 1. x
20237. 8. 1.
Thlr. 596 C80. 25. 4.
183,453. 14. 2.
Thlr. 10787771. 17. .
Eisenstein⸗Gruben.
) Immobilien, Saldo 187071 Thlr. 125.923. 15. 3. Zunahme im Jahre 187172 * —.
Y Maschinen, Uuten⸗ lien und Mo⸗ ilien, Saldo 187071 Thlr. 33,6683. 18. 8. Zunahme im Jahre 18717 * 9a 2
J 4. 10
.
3) Vorräthe und Cassa, Saldo 187971 Thlr. 40012. Zunahme im Jahre 187157? 16,467.
56879. 22. 3.
Thlr. 125.923. 15. 3.
427691. 20. 10.
225,494. 28. 4.
eche 1) Immobilien, Saldo 187071 en Tech 1 Zunahme im Jahre 187172 137.939. 22. — 7 Maschinen, utensilien und Mobelien, Saldo 1870 71 Thlr. 265,13t. Abschreibung de 187071 * 35 ꝛ Thlr. NI, 3837. Zunahme im Jahre 187172 * 81.737. 3) Vorräthe und Cassa, Saldo 1879071 Thlr. Zunahme im Jahre 187 1.77 *
14. 10. Sansa. ;
11004. O. 5 364. 28.
Thlr. 823,756. 27. I.
1133, 246. 19. 10
rin. Thlr. 816,328. 29.
Zeche I) Immobilien, Saldo 187071 Thlr. TZ. 049. 26. Zunahme im Jahre 189172 * 93279. 27) Maschinen, utensilien und Mobilien, Saldo 187071 Thlr. 201.635. Abschreibung de 187071 * 5/245. Thlr. 196,399. Zunahme im Jahre 1971/72 * 390 274. 3) Vorräthe und Cassa, ; Saldo 187071 Thlr. 12441. 25. 3. Zunahme im Jahre 197 172 * 7201. 27. —.
333
I) Immobilien, Saldo 180,71 Thlr. 4615743. Zunahme im Jahre 1871/72 * 121,334.
7 Maschinen, Uten⸗ lien und Mo⸗ ilien, Saldo 1879071 Thlr. 105,876. Abschreibung de 1870,71 * 659.
TVist. Gi b d T Zunahme im Jahre 1971572 * 24750. 24. 7. —
3) Vorräthe und Cassa, Saldo 187071 Thlr. 7.207. 19. 5. 414265. 11. 1. *
Zunahme im Jahre 187172 * 11634. — 6.
1 3. Thlr. 86, MS. 14.
89968. 2. II.
1M122637. 18. z.
Eisenbahn⸗ Waggons ⸗ C onto.
Saupt⸗Büũrean. 1) Mobilien, Saldo 1870,71 Thlr. 3.162. —. 9. Abschreibung de 1376061 ꝛ— 765. 24. 16.
Thlr. 458. 5. J. Zunahme im Jahre 197172 - ö 46.
Y Saldo des Haupt⸗Cassa⸗Conto
3 Reserve⸗Conto für Partĩial⸗Obligationen 4 Conto der diversen Debitoren
5) Conto peo Fat ur
im Voraus gezahlte Abschlags⸗Dividende pro 1871572
5. ö 36. 23.
Usigo4. —
Thlr. M7377. I4I. *
Passiva. 1) Aktien⸗Kapital⸗Conto dd ...... ...... .... Thlr 7) Partial⸗Obligationen⸗Conto . Total · Summe Thlr. 1.200, 000. —. —.
Q2MA400ò;òèͥa
1 175,400.
3 322 878.
; 0 1 77921.
5 .
8 9 C ren
1I5 Gewinn⸗ u. Verlust⸗Conto, Gewinn im Betriebe Thlr.
Davon ab: Kapital · Kosten Thlr. 66,089. 19. 7. 6 400. , ,
206 33 Si S556. 5
Amortisirte Obligationen 72489. 19. 20.396.
—
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rscheinen.
Ordens in Brillanten und des gar.
Minister Del brü 8 de z Isterreichischen Leopold⸗- Ordens und des Kaiserlich russischen Weißen Adler⸗Ordens Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.
Thi T t S
Ge winn⸗
u n d
An ö 4 insen un rovisionen Syyotheken⸗Conto ĩ Zinsen
Thlr.
24.939. 28. 4. bs723. 28. 9. 35425. 22. 6. Thlr. 66,089. 19. 7.
amortisirte 32 begebene Obligationen
Abschreibungen auf Maschinen und Zubehör, Utensillen und Werkzeuge, und
(. Materialien Conti Saldo · Reingewinn
6 ⸗ 400. —. —.
314143. 5. 9. 229253. 13. 3.
X eCTIust . Cut
O.
Credit.
Per folgende Betriebs ⸗· Conti Der Jahres Gewinn von: J . Thlr. 189, 193. 14. 4. b. Zeche hensa 93137. 12. 8. C0. Zeche Erin 66555. 12. TJ. Thlr. 342,886. 9. 7.
Thlr. JB 6. F. X.
Tir Ts . 7.
I) Vertheilung des Neingewinns — zufolge §. 13 des Statuts 10 pCt. des Reingewinnes zum Uebertrag auf Reservefond Thlr. 23,925. 10 10pCt. Tantième für den Aufsichtsrath und Vorstand
B45. 105. 3. Thlr. PT. 850. 20. 3.
Y Dividende. am 1. April 1872 bereits gezahlte 6 pCt. des Aktien ⸗ Kapitals an die Aktionäre als Abschlagès⸗= Dividende noch zur Vertheilung an die Aktionäre gelangende 4 pCt des Aktien Kapitals mit ö
Thlr. 113.994. — —. DBoo6. ——
189, 990. —. —.
3) a, I . 6 k
ö 1412. 23. —.
e , 3.
Per Saldo⸗Reingewinn 239,253. iz. 3.
Thlr. BMäöö35. 13. 3.
Duͤsseldorf, September 1872.
Revidirt, mit den Büchern übereinstimmend und richtig gefunden. sion s - Commiss
Die
Revi
Gustv. Arndt.
Her bvorstan d. Th. J. Mulvany.
i on. S. C. Cruys.
öniglich Preußis
taats⸗Anzeiger.
* Abonnement beträgt 1 Thlr. ? Sgr. G Pfg.
für das Vierteljahr.
n,. für den Raum einer Oruchzeile Sgr.
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Alle Post-⸗Anstalten des In- und Aus landes
nehmen GBestellung an,
für Gerlin die Expedition: Zietenplatz Nr. 3.
23G.
Berlin, Sonnabend,
den 28. September, Abends.
1878.
Abonnements Bestellungen auf den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger für das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Quartal nehmen fir Berlin die Ezpedition dieses Blattes, Zieten⸗Platz Nr. 3, außerhalb jedoch nur die Post⸗Aemter resp. Feldpost⸗Anstalten entgegen. Der Abonnementspreis für das Quartal des aus dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger und dem Königlich Preußischen Staats- Anzeiger bestehenden Gesammtblattes beträgt 1 Thlr.
1 Sgr. Bei verspätetem Abonnement kann eine Nachlieferung bereits erschienener Nummern nur soweit erfolgen als der Vorrath reicht.
Während der Dauer der Sessionen des Bundesrathes, des Deutschen Reichstags und des preußischen Landtags werden über deren Sitzungen Referate, welche den Gang der Verhand-
lungen übersichtlich darstellen und die Beschlüsse der Versammlungen enthalten, in denselben aufgenommen.
Sodann publizirt derselbe den Wortlaut der Gesetzentwürfe nebst Motiven, welche im Namen der verbündeten Regierungen dem Deutschen Reichstage und von der Königlich preußischen Staatsregierung dem preußischen Landtage vorgelegt werden, sowie die nach dem stenographischen Berichte mitgetheilten Auslassungen der Bevollmächtigten zum Bundesrath und
Bundes ⸗Kommissarien resp. Minister und Regierungs⸗Kommissarien, namentlich so
dieselben im Anschlusse an die Motive für die Interpretation der Gesetze von Wichtigkeit sind.
Besondere Beilagen zum Deutschen Reichs und Königlich Preußischen Staats -⸗Anzeiger, wie sie mit demselben seither ausgegeben worden sind, werden auch ferner
Dieselben sind bestimmt, Aufsätze über deutsche und preußische Geschichte, Landes- und Staatskunde sowie über deutsche Kunst, Literatur und Kulturgeschichte zu bringen.
Die Vierteljahrshefte des Deutschen Reichs und Königlich Preußischen Staats ⸗Anzeigers bilden eine Separatausgabe sämmtlicher Artikel, welche in der wöchentlich erscheinenden Sesonderen Beilage des Deutschen Reichs ⸗ und Königlich Preußischen Staats- Anzeigers publizirt werden. Es können demgemäß die einzelnen Nummern derselben entweder wöchentlich oder in ein Heft gesammelt vierteljährlich durch alle Post - Anstalten und Buchhandlungen für den Preis von 75 Sgr. pro Vierteljahr bezogen werden.
Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller—
iti geruht: zur Anlegung des dem Reichskangler, Fürsten 2
von Bismarck, verliehenen Kaiserlich a, t. Andreas e
des Kaiserlich österreichischen St. Stephan Ordens in Brillanten; sowie zur Anlegung des dem J des Reichs kanzler⸗ Amts, Staats-
k, verliehenen Großkreuzes des Kaiserlich
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Wirklichen Geheimen Rath Dr. Sulzer, Mitglied
der General⸗Ordens⸗Kommission, den Rothen Adler⸗Orden
erster Klasse mit Eichenlaub zu verleihen.
Deutsche s Re ich. Bekanntmachung des achten Verzeichnisses derjeni⸗
gen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gülti-
ger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum ein⸗ jährig . Militärdienst berechtigt sind. Vom 71. September 1872. —⸗
Im Verfolg meiner Bekanntmachung vom 3. März d. J.
, ,,
Militär- Ersatz⸗Instruktion vom 26. März 1868 bringe ich hier⸗
durch zur öffentlichen Kenntniß, daß diejenigen höheren Lehr⸗
anstalten, welche in dem anliegenden (aà) achten Verzeichnisse
aufgeführt sind, die Fortdauer ihrer den Anforderungen ge— nügenden Einrichtung vorausgesetzt zur Ausstellung gültiger Jeügnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig Ffteiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
Die unter Littr. D. J. des Verzeichnisses aufgeführte Lehr= anstalt darf dergleichen Qualifikations- Zeugnisse denjenigen ihrer Schüler ausstellen, welche nach Absolvirung der ersten theoretischen Klasse die Reife für die Fachklasse erworben haben; sowie die unter Littr. D. II. aufgeführte Lehranstalt denjenigen ihrer Schüler, welche der mathematischen Abtheilung mindestens ein Jahr angehört und sich das Pensum dieser Abtheilung gut angeeignet haben.
Berlin, den 21. September 1872.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.
a. Achtes Verzeichniß der höheren Lehranstalten, wel' Ausstellung gültiger Zeügnisse, über die wissen liche unn icin zum ein jährig freiwilligen Mil = dienst berechtigt sind. A. Gymnasien. .
l. Großherzogthum Mecklenburg ⸗Schwerin. Das Gym⸗ nasiuum zu Waren.
II. Elfaß-Lothringen. Das Lyceum zu Straßburg, das im zu Metz und das Lyceum zu Colmar; das . zu Mülhausen, das Kollegium zu Buschweiler, das Kollegium R Hagenau, das Kollegium zu Saargemünd und das Kollegium zu Weißenburg.
B. earn nn zweiter Ordnung.
Königreich Württemberg, Die Realanstalt zu Hall.
CG. Höhere Bürgerschulen.
1) Die den Gymnasien und den Realsaulen erster Ordnung in den entsprechenden Klassen gleichgestellten höheren Bürgerschulen (Militär ⸗Ersat-Instruktion vom 26. März 1868 8 154 Nr. 2),
Königreich Preußen. Rheinprovinz. Die höhere Bürger schule zu gin f dult . ;
Y Die übrigen zu Entlassungsprüfungen berechtigten höheren dir er cui lebenda 5§. I54 Ni. 26).
Königreich Preußen. a) Provinz Brandenburg. Die Nealklassen des Gymmasiunis zu Cottbus. b) Provinz Pommern. De höhere Bürgerschule zu Wollin. C). Provinz Sachsen. Die höheren Bürgerschulen zu Mühlhausen und Weißenfels. d) Provinz Hannover. Die Realklassen des Gymnasiums zu Stade. ) Provinz Hessen⸗ Nassau. Die höheren Bürgerschulen a n, und zu Hofgeismar.
II. Großherzogthum Baden. ie höhere Bürgerschule zu
heidelberg. ; . Ill. . ar enburg. Die Realabtheilung es Progymnasiums zu Birkenfeld. ; gr . , Waldeck. Die höhere Bürgerschule zu olsen. D. Andere Lehranstalten,. Militär ⸗Ersatz⸗ Instruktion vom 26. März 1868 §. 154. Nr. 4) IJ. Ran n Preußen. Provinz Schlesien. Die Provinzial- Gewerbeschule zu Gleswit. . : ; Il. Königreich Württemberg. Die mathematische Abtheilung der polytechnischen Schule zu Stuttgart.
Bekanntmachung, betreffend diejenigen Gymnasien, welche
hinsichtlich ihrer vom Unterrichte in der griechischen Sprache
dispensirten Schüler zu den im 5 154 Nr. 20. der Militär⸗
Ersatz⸗Instruktion vom 26. . 868 bezeichneten Lehranstalten ehören.
Vom 21. ö 1872.
Im Verfolg meiner Bekanntmachung vom 3. März d. J. (Reichsgesetzbl. S. 65) und in Gemäßheit des §. 154 der Militär⸗ 3 vom 26. März 1868 bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß zu denjenigen Gymnasien, deren vom Unterrichte in der griechischen Sprache dispensirten Schülern nach Maßgabe des . 154 Nr. 26. 4 4. O. ein gültiges Zeug⸗ niß über die ,, Qualifikation zum einjährig frei⸗ willigen Militärdienst ausgestellt werd n darf, auch die Gym= nasien zu Rastatt und Wertheim im Broßherzogthum Baden, '. zu Eutin und Jever im Großherzogthum Oldenburg ge— hören.
Berlin, den 21. September 1872.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.
Bekanntmachung. Postdampfschiff⸗Verbindungen mit Dänemark und Schweden.
Die zur Postbeförderung dienenden Dampfsschiff-Verbin— dungen mit Dänemark und mit Schweden gestalten sich bis auf Weiteres wie folgt: .
Linie Kiel⸗-Korsoer. Ueberfahrt in 6 bis 7 Stunden. Die Fahrten finden in beiden Richtungen täglich statt. Ab—
ang aus Kiel: täglich um 12 Uhr 35 Minuten Nachts nach lila nt des Schnellzuges aus Altona (Harburg, Hannover, Cöln 24) bz. aus Hamburg und Berlin; Ankunft in Kor⸗ hee. am nächsten Morgen gegen 7 Uhr zum Anschluß an en ersten Zug nach Kopenhagen, Ankunft ah um 19 Uhr 40 Minuten Vormittags; Abgang aus Korsoer: täglich um 10 Uhr 5 Minuten Abends nach Ankunft des letzten Zuges aus Kopenhagen; Ankunft in Kiel: am nächsten Morgen gegen 5 Uhr zum Anschluß an den um 6 Uhr früh abgehenden Schnellzug nach Altona (Harburg, Hannover, Cöln ꝛc.) bz. nach Hamburg und Berlin.
Linie Lübeck⸗Kopenhagen-Malmoe. AUeberfahrt wischen Lübeck und Kopenhagen in 14 bis 15 Stunden. Die Fahrten finden in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 15. Dezember dreimal wöchentlich statt und zwar aus Lübeck an Sonntag, Mittwoch und Freitag, aus Malmoe und Kopenhagen am Montag, Mittwoch und Freitag, Abgang von Lübeck: 4 Uhr Nachmittags, nach Ankunft des a Zuges aus Berlin, Ankunft in Kopenhagen: Morgens. Ankünft in Malmoe: Mittags, zum Anschluß an den um 2 Uhr Nachmittags nach Stockholm abgehenden Schnellzug, Abgang aus Malmoe: Vormittags, Abgeng aus Kopenhagen: Nachmittags, Ankunft in Lübeck: Morgens, zum Anschluß an den ersten Zug nach Berlin.
Linie Stettin⸗Kopenhagen. Dauer der Ueberfahrt 15 Stunden. Die Fahrten finden bis zum Schlusse der Schiff fahrtsperiode einmal wöchentlich, und zwar aus Stettin jeden Sonnabend, aus Kopenhagen jeden Mittwoch statt. Ab= gang von Stettin; Mittags nach Ankunft des Schnellzuges aus Berlin, Ankunft in Kopenhagen: am darauf folgen den Tage Morgens Abgang aus Kopenhagen; 3 Uhr Nach—= mittags, Ankunft in Stettin: am darauf folgenden Tage Morgens.
uf der Linie Stralsund⸗Malmoe sind für dieses Jahr die Fahrten geschlossen, Berlin, den 27. September 1872. Kaiserliches General-Postamt. In Vertretung: ie be.
n Weilburg, Limburg a. L. und Diez werden zum 16. Okteber . Stationen mit beschränktem Tagesdienste eröffnet
werden. Frankfurt a. M. den 25. September 1872. Kaiserliche Telegraphen ˖ Direktion.
Zu Langenberg im Regierungsbezirk Düsselderf wird am 16. Ot. tober or, eine mit der Postanstalt kombinirte Telegraphenstation mit beschränktem Tagesdienste eröffnet.
Cöln, den 27. September 1872.
Kaiserliche Telegraphen ⸗Direktion.
Zu Neuhaus a. Elbe in der Landdrostei Lüneburg wird am 1. Oktober d. J. eine Telegraphenstation mit beschränktem Tagesdienste (cfr. § 4 der Telegraphenordnung) eröffnet. amburg, den 23. September 1872. Kaiserliche Telegraphen ˖ Direktion.
Das 31. Stück des Reichs⸗Gesetzblattes, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter:
Nr. 885 die Bekanntmachung des achten Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gül—= tiger Gg er der die wissenschaftliche Qualifikation zum ein jährig j Militärdienst berechtigt sind. om 21. September 1872; unter
Nr. 886 die Bekanntmachung, betreffend diejenigen Gym⸗ nasien, welche hinsichtlich ihrer vom Unterricht in der griechi= schen Sprache dispensirten Schüler Mn den im §. 154, Nr. 20 der , vom 26. März 1 bezeichneten Lehranstalten gehören. Vom 21. September 1872, und unter
Nr. 887 Dem Minister⸗Residenten des Deutschen Reichs in den Vereinigten Staaten von Columbien, Dr. Schumacher, ist die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, innerhalb seines Amtsbezirks bürgerlich gültige Eheschließungen von Deutschen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von Deutschen zu beurkunden.
Berlin, den 28. September 1872.
Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt.
Königreich Preußen.
Se. Mafestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Rechtsanwalt und Notar Goetze in Coburg den Charakter als Justiz⸗Rath; und Dem Kämmereigutspächter Adolf Sorsche zu Wittgen⸗ en. s im Kreise Sprottau, den Titel »Oekonomie⸗Rath« zu verleihen. t
Ministerium für Handel, Gewerbe und 6qͤffentliche Arbeiten.
Der, bisherige Königliche Eisenbahn-Baumeister Karl 1 Julius Müller in Posen ist zum Königlichen Lisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs ⸗Inspektor ernannt und demselben die dortige Betriebs-Inspektorstelle bei der Posen⸗Bromberger Eisenbahn verliehen worden. Der Königliche Kreis-⸗Baumeister Arnold zu Gersfeld ist ö. , n nach Rotenburg (Regierungsbezirk
assel)h un
Der Königliche Eisenbahn-Baumeister Alexander Theo⸗ dor Middeldorf zu Posen in gleicher Eigenschaft zur Oberschlesischen Eisenbahn nach Breslau versetzt worden. . Der bisherige Baumeister Ewald Emil Monscheur in in Inowraclaw ist zum Königlichen Eisenbahn⸗Baumeister er= nannt und als solcher bei der Posen⸗Thorn⸗Bromberger Eisen⸗ bahn angestellt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
An dem Gymnasium zu Salzwedel ist der erste ordentliche Lehrer, Dr. Brandt, zum Ober⸗Lehrer befördert worden.
Dem Lehrer Dr. Brandt an der Realschule zu St. Johann in Danzig ist das Prädikat Ober⸗Lehrer verliehen worden.
Die Königliche Regierung erhält beikommend (a) die all⸗ gemeine Verfügung vom heutigen Tage, betreffend die Einfüh⸗ tung der Pharmacopoena Germanica zur Kenntnißnahme und , , mit der Veranlassung, dieselbe schleunigst durch das Amtsblatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Zugleich übersende ich der Königlichen Regierung Exem—
lare der Pharmgcopte und des . von denen je eins für die Bibliothek des Kollegiums, die übrigen für die