ö . ö ;;.
e worden ist (8. 31 al. 3 des Gesetzes vom 19. Juni 1872, be die Einführung des deutschen Handelsrechts).
7. Zu jeder Abtheilung des Handelsregisters ist ein alpha betisches Verzeichniß der darin n fer m en f irmen unter Bezug nahme auf die Nummern des Registers zu führen.
II. Von dem Firmenxegister. §. 8. Das Firmenregister wird nach dem Muster in Anlage A. t.
Für jede Firma wird ein besonderer Abschnitt bestimmt, dessen Raum nach Maßgabe der voraussichtlich eintretenden Eintragungen zu bemessen ist. .
5 9. In das Firmenregister sind einzutragen: ; die Firmen derjenigen Kaufleute, welche ihr Geschäft ohne Ge= . 2 oder nur mit einem oder mehreren stillen Gesellschaftern etreiben,
2) die Inhaber der Firmen und .
3) die von denselben bestellten Prokuristen.
Wenn eine Firma geändert wird, oder der Firmeninhaber wechselt (Artikel 25 des Ln hscht⸗ Handelsgesetbuchs), so ist — letzternfalls auf Anmeldung und Nachweis des neuen Inhabers — die Aenderun unter neuer Nummer einzutragen; bei der früheren Eintragung i auf die neue zu verweisen und umgekehrt.
Ist die Firma von einem einzelnen Kaufmanne auf eine Handels. r gl übergegangen, so erfolgt die neue Eintragung in das Ge— ellschaftsregister.
S. 10. Ci Erlöschen einer Firma oder die Verlegung des Han= delsbetriebs in einen andern Gerichtsbezirk wird auf Anmeldung des bisherigen Inhabers, seiner Erben oder Vertreter in die Bemerküngs— kolonne des Firmenregisters eingetragen. . J
Die Erben und Where? haben ihre Legitimation, insofern diese einem Bedenken unterliegt, darzuthn; ein weiterer Nachweis ist nicht
erforderlich.
S. 11, Wenn ein Kaufmann im Bezirke des Handelsgerichts mehrere Niederlassungen unter verschiedenen Firmen hat, so ist er in Bezug auf jede Niederlassung, für welche eine besondere Firma ge⸗ führt wird, unter einer besonderen Nummer einzutragen. !
Bestehen unter der nämlichen Firma innerhalb des Gerichts- bezirks Haupt- und Zweigniederlassungen, so sind beide Niederlassungs⸗ orte in Kolonne 2, spätere Veränderungen in der letzten Kolonne zu vermerken. . ; ;
Im Uebrigen wird in Bezug auf die Eintragung von Zweig
K auf Artikel 21 des Deutschen Handelsgesetzbuchs ver wiesen. S. 12. Ehefrauen müssen behufs Eintragung in das Firmen; register die Einwilligung ihres Ehemanns zum Handelsbetrieb (Art. 7 des Deutschen Handelsgesetzbuchs) in der Form des §. 18 des Gesetzes vom 19. Juni 1872, betreffend die Einführung des deutschen Handels- rechts, — emanzipirte Minderjährige die Erfüllung der durch §. 3 da⸗ selbst vorgeschriebenen Förmlichkeiten nachweisen. ;
§. 13. Die Eintragung der Bestellung eines Prokuristen erfolgt in der dritten Kolonne des Firmenregisters auf Anmeldung des Prin zipals (Art. 45 des Deutschen Handelsgesetzbuchs). .
Wenn der Prinzipal im Gerichtsbezirk mehrere Niederlassungen hat, für welche er verschiedene Firmen führt, so ist bei Anmeldung der Prokura ausdrücklich anzugeben, welche Firma oder welche Firmen der Prokurist zu zeichnen befugt sein soll.
Das Erlöschen einer Prokura wird, gleichfalls auf Anmeldung des Prinzipals, in die Bemerkungskolonne eingeschrieben,
Die Bestellung eines Handlungsbevollmächtigten (Art. 47 des Deutschen Handelsgesetzbuchs ist zur Eintragung nicht geeignet.
II. Von dem Gesellschaftsregister.
§. 14. Das Gesellschaftsregister wird nach dem Muster in An- lage B. geführt. ; ö ;
In dasselbe werden eingetragen die Firmen, die Prokuren und die der Eintragung unterworfenen sonstigen Rechtsverhältnisse aller Handels gesellschaften, welche im Gerichtsbezirk ihren Sitz oder eine Zweig— niederlassung haben (Art. S6, 151, 1521 176, 179 210, 212 des Deut. schen Handelsgesetzbuchs); für jede Hanheloglselischaft wird mindestens eine ganze Seite bestimmt. ö
tille Gesellschaften (Art. 250 des Deutschen ere eng und Vereinigungen zu einzelnen Handelsgeschäften (Art 266 daselbst sind nicht einzutragen.
§. 15. Die Eintragung erfolgt: ö .
I) bei einer offenen Handelsgesellschaft auf Anmeldung sämmt⸗ licher Gesellschafter nach Vorschrift der Artikel 86-88 des Deutschen Handelsgeseßbuchs, in besonderen Fällen können einzelne Thatsachen, z. B der Austritt eines Gesellschafters, auch auf Grund von An- meldungen einzelner Gesellschafter geschehen, insofern der Nachweis der betreffenden ie n, dergestalt geführt wird, daß ein rechtlich be—
rün 1 Widerspruch der übrigen Gesellschafter ausgeschlossen er— eint h 2) bei Kommanditgesellschaften auf Anmeldung sämmtlicher Ge⸗ sellschafter nach Vorschrift der Artikel 151, 155, 166, 171 des Deut- schen Handelsgesetzbuchs; die Anmeldung der persönlich haftenden Gesellschafter genügt, wenn es sich um eine Zweigniederlassung handelt (Art. 152 des Dei lschen Handelsgesetzbuchs ;
3) bei Kommanditgesclischaften auf Aktien zufolge Anmeldung der sämmtlichen persönlich haftenden Gesellschafter nach Vorschrift der Artikel 176 und 177 des Deutschen Handelsgesetzbuchs; die Anmeldung . den im Artikel 176 a. a. O. Ziffer 1—5 bezeichneten Inhalt
aben ; . .
4 bei , auf Anmeldung sämmtlicher Mitglieder des Vorstandes nach Vorschrift der Artitel 210 210, 212 des Deut- schen Handelsgesetbuchs; die Anmeldung muß den im Artikel 210 a. a. G. Absaß 2 und 3 bezeichneten Inhalt haben..
ur Vollständigkeit der Anmeldung gehört bei Kommandit— esellschaften auf Aktien und Ann een chen außerdem die Vor= egung des Gesellschaftsvertrages; derselbe wird nur im Auszug nach Inhalt der Anmeldungen (Ziffer 3 und 4 dieses Paragraphen) in das Handelsregister ,, dagegen in vollständiger Abschrift oder in vollständigem Abdruck . vorgängiger Beglaubigung durch den Sekretär zu den Beilageakten (§. 4) genommen. 16. In die Rubrik »Rechtsverhältnisse der Gesellschaft⸗ (Kolonne 4 sind alle zur Eintragung in die übrigen Spalten nicht eeigneten Angaben, insbesondere die Namen der persönlich haftenden Ce , ftr — bel Kommanditgesellschaften, die nicht Aktiengesell⸗ 1 sind, auch die Namen und Vermögenseinlagen der Lomman itisten — ferner die Namen der Prokuristen und der jeweiligen Vor. standsmitglieder, sowie die nöthigen Bemerkungen über Aenderungen des Gesellschaftsvertrages, Auflösung der Gesellschaft, Eintritt oder Ausscheiden von Mitgliedern, Bestellung von Liguidatoren u. * endlich das Datum der Eintragung mit der Verweisung auf die Akten und der Unterschrift des Sekretärs (§. 5) einzutragen.
Aenderungen der Firma oder des Sitzes der Gesellschaft werden jedoch in der zweiten Kolonne vermerkt.
§. 17. Hinsichtlich der n, von r n erlangen finden die Vorschriften des §. IJ entsprechende Anwendung auf das Gesellschaftsregister.
IV. Von dem Genossenschaftsregister.
§. 18. Der Eintragung in das Genossenschaftsregister sind nur diejenigen Genossenschaften unterworfen, welche sich der Firma einer ve 6, en Genossenschaft« bedienen wollen.
ie Eintragung der Genossenschaft n ehr auf Anmeldung des Vorstandes und auf Grund des von demselben einzureichenden Gesell⸗ schaftsvertrages welcher nur in einem, den Erfordernissen des 8. 4 3c 1—6 und Schlußsatz) des Genossenschaftsgesetzes vom 4. Juli Sö8 entsprechenden Auszug in das Register eingeschrieben, dagegen in vollständiger Abschrift oder in vollständlgem Abdruck zu den Beilage⸗ alten genommen wird.
19. Die Anmeldung muß entweder persönlich vor dem Han delsgerichts. Sekretär erklärt oder in beglaubigter Form bei demselben eingereicht werden.
Geschieht die Anmeldung durch einen Bevollmächtigten, so hat dleser eine authentische, je nach den Gesetzen des Ausstellungsortes vor Notar oder Gericht aufgenommene Vollmacht beizubringen (vergl.
8. 18 des Gesetzes vom 19. Juni 1872, betreffend die Einführung des Obligation ven der Stadt Kiel ein derselben dargeliehenes deutschen Handels rechts). 3 28 z 9qihrehen KR Thalern . 3 ee.
Dieselben Formvorschriften gelten in Bezug auf die Zeichnung (geschrieben . Mark zu forde oder Einreichung einer r fark welches mit vier vom Hundert jährlich verzinst wird, und durch 3 a Die Veröffentlichung der Eintragungen 6. in den nach Ar⸗ von jährlich mindestens Ein vom Hundert des Gesammtkapiia . tikel 14 des Deutschen , . bestimmten Blättern. ausgegebenen Obligationen unter n,, 3 . von den amor. 2X. Das Genossenschaftsregister wird nach dem Muster in tisirken Schuldverschreibungen zurlckgezahlt wird. Die näheren Ve.
e C. geführt. dingungen sind in dem de ,, . abgedruckten Plane enthalten.
Anla * jede , wird mindestens eine ganze Seite bestimmt Kiel am 1872. und, insofern erhebliche Nachträge vorauszusehen sind, auch hierfür
1
er Magistrat und das Stadtverordneten ⸗Kollegium.
eine genügende Seitenzahl in ununterbrochener Reihenfolge frei. (Unterschrift des Bürgermeisters und eines Magistratsmitgliedes, sowie gelassen. des Stadtverordneten ˖Vorstehers und seines Stellvertreters)
ist arg. . ö ö Plan, bite nz die luggabe an jeden Int fr lautender Olin ger , . i en n n e erden auch ö gen tionen der Stadt Kiel o dd e en 000 Thalern oher er jeweiligen Vorstandsmitglieder oder Liquidatoren eingeschrieben ; ; ng. wn, ö ral ö ben ge, ö. e s d ei. r des gen fl afho! Die Obligationen werden in 5 Serien, jede von 110000 Thalern, efetzes vom 4. Juli 1858 über die Zeichnung oder Einrtichung ihrer ausgegeben. Die Ausgabe der einzelnen Serien erfolgt nach einander nterfchriften Genüge geleistet haben. in der Art, daß zuerst die 1. Serie ausgegeben wird ünd die felge §z 21. Ber Anmneltung ist das Verzeichniß der zeitigen Genossen . erst nachdem die vorhergehende Verwendung gefunden hat. Die Füc. schafler nach dem Heuster in . P. beizufügen. hälnng der einzelnen Serien geschieht mittelst Ausloosung oder AÄn. Die Fortführung dieses Verzeichnisses liegt dem Sekretär ob, der aufs der zu denselben gehörenden Obligationen zu einem Betrage jeden nen eintretenden Genoffenschäfter nachjutragen und den Tag von jährlich mindestens Eins vom Hundert des Kapitglbelaufes dr es Ausscheidens der ausgetretenen oder ausgeschloffenen Mitglieder 6 . . der fmnsen der amortistrten Schulz. in Kolonne 4 zu vermerken hat. verschreibungen. je beg nnt mit dem ersten Januar deß. §. 22. Die Eintragung von Beschlüssen der Generalversammlung, a, , 2 den .. H der welche die Fortseßung oder Auflösung der Genossenschaft oder Abän—= y , 3 . erie fo 1 3 . stey ein derungen des Gre e eln, zum Gegenstande haben, erfolgt 3 9 . h 39 2m R ) ö o 1 9 ug werden auf Äknineldung des Vorstandes, beziehungsreise im Falle der Suß. im Januar jeden Jahres die am 1. Juli defse . Ein. pension sammlklicher Vorstands mit licher 5. 23 Libfa 2 des Ge= lõsung kommenden Obligationen in einer Magistratssitzung durch das nossenschaftsgeseßes vom 4. Juli 1868) auf Anmeldung des Aufsichts— 1 Der Stadtgemeinde bleibt aber das die cht var behal zn raths, ünd auf Grund des betreffenden Veschiuffes, welcher denmnächst an Stelle der Ausloosung ganz oder theilweisg den freihändigen An. nach Anleitung des . 2d dieser Insirutkion in das Hauptreglster in kauf der Obligationen treten zu lassen, ebenso das Recht, die Tilgung Auszuge / in das BVellageheft bolssiandig aufzunehmein ist. zu n oder sämmtliche umlaufende Obligationen auf einmal §ß. 23. Auf Betreiben der nämlichen Personen wird die Auf. u tündigen. . ö lösung der Genoffenschaft durch Ablauf der im Geselischaftsvertrage Die nan fgelgosten oder géändigten, Obligationen wfrten untz bestimmten Zeit ün Hiegister vermertt Bezeichnung der Serig, der Büchstaben, Numniern und Beträge, sowie Bie Eintragung der Auflöͤsung geschieht von Amtswegen, wenn , welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich be. ͤ dröff Fallumenks über di s , . n, ( e , fg en ev er d g fn fe, Diese Bekanntmachung erfolgt mindestens 3 Monate vor dem gerichtliches Erkenniniß ausgesprochen ist, leßteren Falles jedoch nicht Dählungzterminz durch . Dentschen , und ö igllic her, als bss dem Handelsgericht? das! mi bem Ältteste der Ficchtß; Preußischen Stagts⸗- Anzeiger, das Amtsblatt der Löniglichn kraft versehene Ürthell von dem zustaͤndigen Gerichts mitgetheilt if. Regierung zu Schleswig / die Kieler Zeitung, die kel oer Neerchrichsin 8. I. Für die kintragung einer Genoffenschaft in bas Regisier und die Hamburger Nachrichten, Sollte eines dieser Blätter ein. des senigen Handelsgerichts, in deffen Bezirt dieseibe nicht ihren Siß, ,, i nnen esn, n, , sben Kolteglen mit Genehminhb sonbern nur eine Zweighiederlasfung Fat, gelten die' vorstehenden der J Regierung . Kapital ö Bestimmungen mit der Maßgabe, daß die Eintragung beim Gerichte Bis gi dem sags an welchem das Kapital zu entrichten ist; wir der Zweign ie derlassung nicht klin, hevor nachgemwiesen ist , daß die es in halbjährlichen Terminen / am 2. Januar und 1. Juli mit vier Eintragung beim Gerichte der Hauptnicderlassung geschehen ist. en,, ,, 6 z §. 25. Die Eintragungen in das Genossenschastsregister erfolgen „„Die Zinsen werden so lange dieselben nicht verjährt sind, gegn gebühren. und stempelfrer vergl. S. 69 des Genosfenschaflggesezes vom Rückgabe der zu jeder Obligation auf fünf Jahre ausgegebenen Con. 1. Juli 18653 und §. 1 * Instruktionj ponge anf, eg. Stadttasse in Kiel auggeiahlt, ö Im Uebrigen sst für den Ansaßz von Kosten der §. 2 der unterm l hd n , 1 t , heutssen age erlaffengn Verordnung zur Ausführung des Gen offen. ufs der, arch das Gesctz Tom . schaftsgesches vom 1. Juli i568 maßgchend. S. 341) eingeführten vierjährigen Verjährungsfrist zur Zahlung pri Berlin, den 28. September 18673 , en wird ein Talon beigegeben, gegen dessen Der. Reichskanzler. Rück d? die ,, des Eure an i g m, des Talons In Vertretung: Delbrück. vera h folgt wild. . Bekanntmachung. ö. 96 der ,. ki e re en , . der Anter Bezugnahme guf den §. 17 des Bundesgesetzes vom Couponbogen an den Taloninhaber Widerspruch so wird bis zur ge 21. Juli 16 53 ie Iennl m f Tin el . , , kassen und die Ausgabe von Darlehnskassenscheinen im Bereiche gation 6. J , . K . bes Rordbeutschen Bundes (Bundes, Gese blatt Seite Ko) wird Peng fitirt . Wird an sfnlen Licht innerhalb ahr ecfis ben, n n n,, ö. ga kö diwi der , , ab gerechnet, zin Erhebung der . G ich beta n 50. Seh e, d. J. so erfolgt die Aushändigung der neuen Coupon-Serie an den Inhaber 418,355 Thlr. in solchen Darlehnskassenscheinen im Umlauf ge der Hide sofern .. Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. wesen sind. Mit dem Ablauf des angekündigten Zahlungstages hört die Ver— Berlin, den 5. Oktober 1872. zinsung der, ausgeloosten und gekündigten Obligationen auf. Der Finanz ⸗⸗Minister. Die Rückzahlung des Kapitals erfolgt nur gegen Auslieferunn Im Auftrage: Elwanger der betreffenden Obligationen nebst den noch nicht fälligen Zink 7 ⸗ . coupons. In ,, letzterer wird der Nominalbetrag der fehlenden z m ? ü ö vom Kapitale abgezogen. - . J Ausgelooste oder gekündigte Obligationen, welche nicht binnen Privilegium wegen Ausgabe von auf jeden Inhaber lautenden dreißig Jahren nach dem Fälligkeitstermine zur Zahlung vorgezeigt
bligationen der Stadt Kiel im Betrage von 506000 Thalern oder oder als verloren oder vernichtet zur Amortisation angemeldet wor ö 11500000 8g 1872. h den, erlöschen, und hort von dem genannten Zeitpunkte die Zahlungs
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 24, verbindlichkeit der Stadt auf. Solche 3 sollen bis dahm
. a ü ; cl jährlich einmal in den oben genannten offentlichen Blättern auf— ertheilen, nachdem die städtischen Kollegien der Stadt Kiel zur Rück Herufen werden.
ah . a r nn iz ,. . 33 Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder ,, esst der Gemeinde die Aufnahme einer Anleihe zum? Betragẽ von Obligationen eder Zinscoupons erfolgt nach k 1 . 560 000 (Fünshundert Tausend) Thalern oder 1.500 000 (Fünfzehn ordnung für das Herzogthum . betr ffn die Mor , Hundert Eaufend, Mark beschiosfen und darauf angetragen häben, der der Attlen der, Holsteinischen Eisenbahnen und ,,,, Stadt Kiel zu diesem Behufe die Ausgabe auf jeden Inhaber vom 11. Juli 1863 mit der näheren Maßgabe, daß die nach S§. 2 der lautender und mit Zinscoupons verfehener Obligationen zu ge. genannten Verordnung zu erlassenden offentlichen , ,, statten, in Gemäßheit des 5. J des Gesees vom s7. Juni 1333 wegen gen bei dem Magistrat, der Stadt Kiel, zu 33. een 6. Äusstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverbindlichteit an Bas fernere Verfahren bei dem kieler Kreiegerichte , , , n,, jeden Inhaber k und der Verordnung vom 17. September daß für alle durch die Verordnung J Bekanntmachun 1867 (Ges. Sammlung Seite 1518 durch ,,. Privilegium gen * 69 , . oller fh ö sindet nicht stat Unsere landesherrliche Genehmigung ur lusgabe gedachter O 6 . 7 tue . . ö ,,, 1 ,,, n dnnn de tet die Stadtgemeinde Kiel mit ihrem gesammten Vermögen und ihrer Es werden ausgegeben: 6 ö
. . ie Demag ai uind das Stadler ordneten · Kollegium 1000 Obligationen, jede zu 50 oder 150 — 56M oder I56 Goo er Magistrat und das Sta gium. , . . Co upon
* 300 — 100000 * 300/000 zur Kieler Stadt⸗Obligation der 1.
566 F 260 * 666 — 1606090 * 366 666
500 . 500 * 1500 — 25000909 750 009
nnn ; 500000 * 16506 Gσσ Die J ö, i n n n, (a) he,. u⸗ .
ellen, mit vier vom Hundert jährlich zu verzinsen, von Seiten der ö 1. iger Stadt⸗
Hin Kiel nach näherem Inhalt der Obligationen kündbar und von Inhaber empfängt am 1. Jun 19. 6 Zinsen obiger
selbiger mindestenz mit Ein vom Hundert des Gesammtkapitals Obliaati r dan ehh an. 1. Juli bis 31. Dezember 18.
der ausgegebenen Obligationen unter Zuwachs der Zinsen von den igation für den Zeitraum vom . Januar bis 35. Jun 18.
amortisirten Schuldverschreibungen jährlich zu tilgen. Thaler oder Mark .. Schilling aus der Kieler Stadtkasse Vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dieser Coupons wird ungültig, wenn der Betrag nicht vor dem
Dritter ertheilen und durch welches für die n rf der Obli.⸗ Ablaufe der durch das Geseß vom 'g. Februar 1869 vorgeschriebenen
gationen ⸗ Inhaber Seitens des Staats keinerlei Gewähr übernommen vierjährigen Verjährungsfrist erhoben wird.
wird, ist nebst dem Schema der Obligationen, der Zinscoupons und Kiel, den ten 18..
der zu diesen , Anweisungen (Talons) durch das Amtsblatt Der Magistrat und das Stadtverordneten ⸗Kollegium.
der Königlichen Regierung zu Schleswig zur allgemeinen Kenntniß ö zu bringen. 7 3. n
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei—⸗ . . z gedrucktem Königlichen Insiegel. Kieler Stadt ⸗Obligation der, Gegeben Berlin, den 4. J 1872. (L. S895 Wilhelm. Zugleich für den Finanz ⸗Minister:
Th Inhaber dieses Talons ückgabe an dit Gr. Eulenburg. ö
Kieler Stadtkasse am ten die te Serie von n Zinscoupons zu obiger Stadtobligation.
ird von dem w er Obligation Widerspruch gegen die Aushln digung der Zinscoupons erhoben, so wird letztere bis . gerichtlichen lle n über die Rechtmäßigkeit des Besitzes der
Itzenplitz. . A. Provinz Schleswig⸗Holstein.
Kieler kö Obligationen er ; ; Anleihe von Fünfhundert . Thalern oder Fünfzehn Dbli 6 . L er ale, siftte halb Jahresfrist vom Tage da Hundert . . keit ab gerechnet zur Erhebung der neuen Coupons benußt er Obligation, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Kiel, den . ten 18.. Sha ler Hr. Courant obst Mart. Der Magistrat und das Stadtverordneten ⸗Kollegium.
(Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums Bemerkung. Pie Unterschriften der Magistratsmitglieder und vom Wintsblat der Königlichen Flegierung zu des Säählgtbhilten Forer fore, dessen ire flir len Schleswig pro 1872 Nr unter den Coupons und unter bein Talon? Int eltern ebe FJaksimil⸗
Der Magisirat und das Stadtverordneten-Kollegium der Stadt Stempeln gedruckt werden. Die eigenhändige Unterschrift eint
Kiel beurkunden und belennen hierdurch, daß der Inhaber dieser ! Kontrollbeamten muß jedoch hinzutreten.
241
Redaction und Rendantur: Schwieger. Berlin, Druck und Verlag 35 Königlichen Geheimen Ober Hofbuchdrucherei
R. v. Decker). . Folgen drei Beilagen
o erfolgt die ,, der neuen Coupon Serie an den 3 :
zum Deutschen Reichs⸗
Das 24. Stück des Gesetzblattes für Elsaß-Lothrin welches heute ausgegeben wird, enthält a n nnn am
Nr. 110 die Verordnung zur Ausführung des Reichs geseßzes vom 4. Juli 1868, i e. die privatrechtliche Stellung ber Erwerbs und Wirthschafts. Genossenschaften. Vom 2 Sep tember 182; und unter
Nr. 111 die Instruktion, betreffend die Führung des Handels registers. Vom 28. September 1872.
Berlin, den 7. Oktober 1872.
Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt.
Königreich Preußen. Se. Majiestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den Ober, Tribunals- Rath Thüm mel in Berlin zum Präsidenten des Appellationsgerichts in Münster;
gie,, , m. Rommel zu Berlin zum Gehei⸗ men Regierungs⸗Rath und vortragenden Rath beim Ministe— rium für Handel, Gewerhe und öffentliche Arbeiten / und
Den Dr. Julius Meyer aus München zum Direktor der Gemäldegalerie der Königlichen Museen zu ernennen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts, und ,
Der bisherige, zweite Lehrer an der hiesigen Königlichen vnn an Rösner ist in die exste 9 telle be ö. und der Lehrer Krüger am Friedrich tift hler 4st als zweiter Lehrer an der genannten Anstalt angestellt worden.
Akademie der Künste.
. Betanntmachung.
Die Anmeldung zur fn e nr in die Königliche Akademie der, Künste findet statt am Mittwoch, den 8. Ottober, bis einschließklich Sonng bend, den 12. 9Etober, im Anmeldezimmer ber Königlichen Akademie, Universitätsstraße 6. Bei der Meldung sind Abgangszeugnisse von der Schule ober Legitimgtionspahiere vorzulegen. Die Aspiranten haben in . fi e , mm mn un sich nr if n zu n . werfen, für welche der Termin ihnen wird mitgetheilt werden.
Berlin, am 7. Oktober 1872. r n mer g
Das Direktorium der Königlichen Akademie der Künste.
In Vertretung: A. Eybel. O. F. Gruppe.
Finanz ⸗Ministerium. Bekanntmachung.
In Gemäßheit des F. 8 des Gesetzes vom 23. Dezember 1867, hetreffend die Abhülfe des in ben Regierungsbezirken n , und Gumbinnen herrschenden Nothstande ö. S. S 1929) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von den im S§. 1J dieses Gesetzes bezeichneten Darlehn s⸗ Kassenscheinen am 30. September d. J. ein Betrag von 222243 Thlr. sich im Umlauf befunden hat.
Berlin, den 1. Oltober 1872.
Der Finanz ⸗Minister. Im Auftrage: Elwanger.
Angekommen: Se. Excellenz der Staats. und Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow von Lüneburg.
Der Unter- Stgats⸗ Sekretär im Justiz⸗Ministerium de Rege, aus der Schweiz.
fnichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 7. Oktober. Beide Kgiserlichen und Königlichen . empfingen in Baden den schwedischen General v. Bildt, der den Thronwechsel in Schwe⸗ den anzuzeigen abgesandt war. Ihre Königlichen Hoheiten der ber behh e und die Großherzogin von Baden sind gestern zu einem Aufenthalt von einigen Tagen in Baden eingetroffen. Beide Kgiserlichen und Königlichen Maßestäten befichtigten die landwirthschaftliche Ausstellung des Badener Gauverbandes.
Ihre Mgiestät die Kaisexin⸗ Königin hat auf das Allerhöchstderselben zu Ihrem Geburtsfeste übersendete Glück wunschschrei hen des Maägistrgts zu Berlin demselben nach- stehende Antwort zugehen lassen:
Die Glückwünsche, welche Mir der Magistrat zu Berlin im eigenen Namen, wie im Namen der Einwohnerschaft darbringt,
verpflichten Mich zu aufrichtigem Dante. Dieselben treffen Meine
tiefsten Gefühle, indem sie des Friedens gedenken und der Segnungen, die er hervorbringt. Auf ihn vereinigen sich alle unsere Wünsche; er fördert auch jedes gemeinnützige Streben wie die Werke der Mildthätigkeit und Nächstenliebe, durch deren Pflege die Berliner Bürgerschaft sich in so großartiger Weise auszeichnet.
Berlin, den 1. Oktober 1872.
An den Magistrat zu Berlin.
— hr Majestät die verwittwete Königin war am 2. d. M. in Meran eingetroffen und im Hotel zum Grafen von Meran abgestlegen.
= Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der . mit Seinen beiden Söhnen vorgestern Abend 5 Uhr 40 Minuten in Magdeburg eingetroffen, am Bahnhofe vom General von Blumenthal, anderen höheren Offizieren und dem Polizei. Präsidenten empfangen und von dem zahlreich bersammelten ublikum mit freudigen Zurufen begrüßt worden. Die eneralität und die Spitzen der Behörden er⸗ warteten Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit im Gebäude des General⸗Kommandbs. Abends fand großer Zapfenstreich J,. und besichtigte Höchstderselbe den prächtig beleuchteten
6 Töniglichen Hoheiten der Prinz und die . in Carl kamen am Freitag Abend von Glinike na erlin, übernachteten hierselbst, staͤtteten gestern Vormit⸗ gs Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Großfürstin Helene von Nüßlanb einen Besuch ab, nahmen die Ausstellung älterer un stgewerblicher Gegenstände im hiesigen Feng ause in Augen shein, 66 Abends der Vorstellung im Victoria-⸗Thenter
Au gu sta.
bei Und kehrten nach bem Schluß derselßen wicher nach Pots dam zurück. ,
Srste Beilage
Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Montag, den 7. Oktoher
glichen Hoheit zur Nachtzeit hit Verhalten verblieben.
— Die Mitglieder des in Halle tagenden XVI. deutschaevan gelischen Kirchentages . des Kongresses für innere Mission hatten a¶n Se. Majestät den Kaiser und König in Baden-Baden unter dem 3) d M. folgendes Telegramm gerichtet:.
; Ew. Majestät bringen die Mitglieder des zu Halle versammelten XII. deutschen evangelischen Kirchentages ehrfurchtsvoll grüßend, ihre uli ne dar. Gott erhalte Ew. Majestät! Er affe im Deulschen
i git fen rr n h Fri den 6 n wohnen!
lerauf ist noch an demselben Tage folgende Allerhöchste Antwort in Halle eingetroffen: z ? eh
Dem XVI. deutschen evpangelischen Kirchentage in Halle spreche Ich Meinen Dank aus für das Mich begrüßende Telegramm und stimme überein in dem Wunsche nach kirchlichem Frieden.
Wilhelm.
— —
— Das Staats⸗Ministerium trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— Bei dem Bundes Amt für das Heimathwesen sind zu morgen folgende Termine angesetzt. I) Ortsarmen⸗ verband . contra Ortsarmenverband Berlin. Y Orts- armenverband Luckau contra Ortsarmenverband Golssen. . Ortsarmenverband rr ge , gontra Ortsarmenverband Bernburg, 4 Ortsarmenverhand Agchen contra Ortsarmen- verband Duisburg. 5) Gesammtarmenverband Uberg⸗Seth contra. Gesammtarmenberband Humtrup. G) Landarmen— verband Alt Pommern contra Ortsarmenverband Stettin. 7) Ortsarmenverband Altenburg contra Landarmenverband der Provinz Sachsen.
— Die zur Vollendung des vor einiger Zeit begonnenen Bahnbgues zwischen Hennigsdorf und . hi vorigen Mongts nach erstgenanntem Orte ausgerückte 4. Compagnie des Eisenbahn-Bataillons ist nach Beendigung des er⸗ wähnten. Baues wieder hierher zurückgekehrt. = Gestern Abend rückte ein Commando des Eisenbahn-ataillons in der Stärke pon ca. 2 Offizieren 35 Mann nach Schlause bei Münsterberg aus, um eine 4 — 5 wöchentliche Uebung im Legen des Eisenbahn. Oberbaues auf der Strecke Münsterberg Camens der Oberschlesischen Eisenbahn abzuhalten.
== Der Hauptmann im Großherzoglich hessischen Artillerie⸗ Lorps, Strassser, ist zur Dienstleistung beim Kriegs⸗ Ministerium kommandirt worden.
— S. M. Schrauben ⸗Korvette »Elisabeth« ist vorgestern früh von Kiel nach Wilhelmshaven in See . 9
— S. M. Kanonenboot Albatros ist am 5. b. Mts., Nachmittags, von Kiel nach Wilhelmshaven abgegangen.
= Die nach Eisen ach einberufene Versammlung zur Besprechung der soziglen Frage, welche sehr zahlreich
besucht ist, hielt gestern ihre erste Sitzung. Der Professor Dr. Schmoller eröffnete diesel be 93 Var lch i der p welche die Veranstalter der Versammlung geleitet. Sas Prãäsi⸗ dium wurde dem Professor Dr. Gneist übertragen, der dasselbe dankend annahm. Zu Vizepräsidenten wurden der Stäats— Minister g. D. Freiherr von Roggenbach und der Professor Dr. Hildebrandt (Jena) gewählt. Der erste Gegenstand der e, ,n, . war eine Rede des Professor Brentano über Ausführung und Weiterbildung der deutschen Fabrikgesetz⸗ ebung. An der Debatte, welche sehr lebhaft war, betheiligten . die Hin, von Holtzendorff, Duncker, Hirsch, Freiherr Ror— eck zur Rabenau, Wagner, Schönburg 2c. Von einer Ab— stimmung über die beantragte Resolution wurde abgesehen. Der Schluß der Eeigum erfolgte nach 3 Uhr.
In der um Uhr eröffneten Abendsitzung wurde zu— nächst die Debatte über die Fabrikgesetzgebung fortgesetzt und sodann eine Kommission gewählt, weiche im Anschluß an den Debattenverlauf in der Mörgen und Abendsitzung gewisse Resolutignen entwerfen soll, welche in der nächsten Sitzung zur Beschlußfassung vorgelegt werden sollen. Hieran schloß sich eine dreistündige Verhandlung über die Gewerkvereine, worüber Schmoller refexirte. Sämmtliche Sitzungen waren öffentlich und von etwa 290 Mitgliedern besucht; außer den oben Genann⸗ ten befanden sich darunter Roscher, Knies, Engel, Wedell, Graf Fin sen, und Vertreter verschiedener Arbeitervereine— Um 10 / Uhr Abends wurde die Abendsitzung vertagt.
Hannover, 4. Oktober. In der heutigen (6) Sitzung des Provinzial gandtages führte Graf Münster den Vorsitz und kündigte 18 neue Petitionen, die bäuerlichen Rechte be— i , sowie den Ausfall der Wahl in den Redaktionsaus—
uß an. 5 Der Abg. v. Bülow erstattete den Bericht über die Petitionen, welche die Reformirung der bäuerlichen Rechtsver⸗ halt i zum Gegenstande haben, und beantragte,
dieselben der Regierung zur Kenntnißnahme zu übersenden, mit dem dringenden Ersuchen, dem nächsten Landtage einen Geseßzentwurf we⸗ sentlich auf Grundlage des vorigjährigen Beschlusses (freies Ver. fügungsrecht des Eigenthümers über den Hof, Intestaterbfolge, im Falle keine Verfügung für den Todesfall , ist) vorzulegen.
Es sind im Ganzen, außer den o . 18, 230 Petitionen eingegangen, von denen 1091 nach einem bestimimten Formulare,
6 hach einen zwelten abgefaßt und 3 und 5 wiederum unter⸗ einander gleichlautend sind, während einzelne eine besondere . n. haben. Die Petitionen kommen aus allen Land— drgstelen, Jol aus Hannover, und so abwärts an Zahl, bis auf Aurich, welchem nur zwei entstammen. Sämmtliche Peti⸗ tienen sind wider den Gesetzentwurf gerichtet, der ihre Veran= lassüng war, aher zurückgenommen ist, ohne vorgelegt zu sein,
id welcher bestimmt war, die für Eigenthümen von Bauer⸗
fen e gf i Rechtsnormen, durch welche die freie Ver⸗ füghng derselben heschränkt war, so wie die, nach welchen Höfe ontrakte der obrigkeitlichen Mitwirkung und nn, un
zedürfen, aufzuheben und unter Beseitigun des AUnerben .
as al i Erbrecht einzuführen, Cin heil, der Petitionen verwirft da . nit gr het Entschiedenheit, 3 anderer läßt
bestehen, alle erklären 4 6 zseitigung der e
Einiges davon be n sich für Ve obrigkeitlichen Bevormündung und für Geschlossenheit der Bauer⸗=
böfe, in welcher sie die Grundlage der Blüthe des hannoverschen i, n,, erblicken. Eine Petition des ö
Hauptvereins zu Osnabrück steht auf dem Standpunkte bes
vorigsährigen Landtagsbeschlussss. — der Antrag des Abg. v. Bennigsen 1 Die Petitionen der Regierung unter Bezugnahme auf den vari la gen Beschluß zu übersenden; 2) den Verwaltungsausschuß U beauftragen, einen Gesetzentwurf, betreffend die Regelung des i . Rechts im Sinne det vorigjährigen Beschlusses, auszu— ! wurde, nachdem der Referent seinen Antrag zurückgezogen, mit Hel Mehrheit angenommen. — Auf der Tagesordnung für , reh stehen: Grundbuchwesen und Ausbau des Stände—⸗ es.
Wiesbaden, 5. Oktober. Die nächste (3.) Sitzung des Kommunal-Landtggs findet am Montag, 7. Oftober, Nachmittags 4 Uhr, statt. Auf der Tagesordnung stehen: ) Mittheilung von Vorlagen des stellvertretenden Königlichen Landtags⸗Kommissars und des ständischen Ausschusses; ) Be⸗ rathung und Beschlußfassung wegen 1jlebernahme des für den Freiherrn vom Stein zu Nassau errichteten Benkmals, 3) Be— richt des Ausschusses für das Brandversicherungswesen, die Uebergabe der Brandkasse von Seiten der Königlichen Regie—⸗ rung betreffend; desgl. über die Zuständigkeik des ftändi⸗ schen Ausschusses zur Verwaltung der Brandkasse, 5) Bericht des Eingaben-Ausschusses über die Ersatzwahlen in den Kom⸗ munaglLandtag; 6) Wahl der Mitglieder der Bezirks ⸗Kommis⸗ sion für die klcssifizirte Einkommenfteuer, 7) Wahl eines Mit⸗ gliedes zur Bezirks ⸗Kommisston für Regelung der Grundsteuer; Y. Beschlußfassung über das Schreiben des stellvertretenden Königlichen Landtags- Kommissars, die Unterbringung weib⸗ licher Korrigenden betreffend.
Breslau, 5. Oktober. Heute Morgen um 11 Uhr hat in öffentlicher Sitzung der Staͤdtverordneken die keln het führung des neuen Ober ⸗Bürgermeisters v. Forcken⸗ beck in sein Amt durch den Regierungs Vizepräsidenten Grafen Poninsky als Stellvertreter des Ober Präsidenten statt—⸗ gefunden. Der Akt eröffnete mit einer Ansprache des Regie⸗ rungs⸗Vizepräsidenten. Derselbe beglückwünschte die Stadt⸗ verordneten wegen der von ihnen getroffenen Wahl und nn. den Wunsch aus, daß das gute Einvernehmen zwischen
er Regierung und dem Magistrat wie fruher auch ferner unget übt, erhalten bleiben möge, ei könne den Ober-Bürger— meister hierfür der Unterstützung der Königlichen Regierung versichern. Der Ober Bürgermeister v. Forckenbeck, welcher alsdann das Wort ergriff, hob besonders hervor, daß er sein neues Amt in einer, namentlich für die Gemeindever— waltungen ernsten Zeit anlrete, denn die Wiederaufrichtung des Deutschen Reichs und die Pflichten, welche Preußen in dem⸗ selben übernonimen, würden seiner Ueberzeugung nach in ver— hältnißmäßig kurzer Zeit zu einer Erwelterung aller Gebiete der Selbstverwaltung führen müssen und den Gemeinden neue Rechte, aber auch neue Pflichten auferlegen. Schon die bevor⸗ stehenden Verhandlungen der gesetzgebenden Faktoren über all⸗ gemeine Reform der Steuergeseßgebung würden wesentliche Umänderungen in dem Haushalle der Gemeinden bedingen. In seiner Erwiderung auf die Rede des Ober-Bürgermeisters brach schließlich der Stadtverordneten⸗Vorsteher Pr. Lewald die Hoffnung aus, daß auch unter des neuen Ober-Bürgermeisters Verwaltung die seitherige Harmonie der städtischen Behörden unter einander von dauerndem Bestande bleiben möge
Min den, 5. Oktober. Das Amtsblatt der hiesigen Königlichen Regierung veröffentlicht die vom Finanz⸗Ministe⸗ rium unter dem 16. August d. J erlassene Zustimmung zu den Anweisungen JL und III. für das Verfahren bei der Fortschrei⸗ bung der Grundsteuerbücher und Karten, beziehüngs⸗ weise der Gehäudesteuerrollen vom 17. Januar 1855 fÜr die Provinz Westfalen und diejenigen Theile des Regierungsbezirks Düsseldorf, in welchen das allgemeine Landrecht gilt.
Bayern. München, 3. Oktober. Der König hat sich von seinem leichten Unwohlsein wieder so weit erholt, daß er das gegenwärtige fast sommerlich schöne Wetter zu einem aber⸗ maligen Ausflüge ins Ie fbi benutzen will.
= 4. Oktober. Im ÄUllerhbchsten uftrage haben sich ge⸗ stern Abends der General ⸗Adjutant Freiherr von der Tann und der Königliche Kämmerer Karl Graf von Drechsel auf die Reise nach Schweden begeben, um den Trauerfeierlichkeiten anzuwohnen und König Oskar II. zur Thronbesteigung zu be⸗
luͤckwünschen. Nach der »A. Z. ist General Freiherr von er Tann beauftragt, außer dem üblichen Schreiben an den König von Schweden auch einen Brief des Königs der ver— wittweten Königin einzuhändigen.
Sachsen. Dresden, 5. Oktober. Der König und die Königin sowie die Herzogin von Genua haben heute das Hoflager zu Pillnitz verlassen und Schloß Weesenstein bezogen.
Dem Dr. J. zufolge ist der Bericht der Zwischen⸗ deputation der I. Kammer über die Steuerreform Vor— ö . die Mitglieder der Ständeversammlung versandt
en.
Württemberg. Stuttgart, 4. Oktober. Der König und die Königin machten vorgestern von Friedrichshafen mit
BJGefolge einen Ausflug nach dem Fürstlich Fuͤrstenbergschen
Schlosse Heiligenberg.
— Die Großfürstin Vera von Rußland ist vorgestern Abend vom Schloß Lichtenstein, wo Ihre Kaiserliche Hoheit einige Tage bei der Herzogin von Urach zugebracht hatte, wie— der in Friedrichshafen eingetroffen.
Baden. Karlsruhe, 5. Oktober. Der Großherzog und die Großherzogin haben heute Nachmittag Karlsruhe 1 um sich zu mehrtägigem Aufenthalt nach Baden zu
geben.
— Der 6 von Sachsen⸗Weimar traf vorgestern Nachmittag zu abermaligem kurzen Besuche der Großherzoglichen Fgmilie in Karlsruhe ein und kehrte am Abend wieder nach Baden zurück.
HGessen. Da rmstadt, 4. Oltober. Die Zweite Kam- mer tritt nach den getroffenen Anordnungen am Monta / den 14 d. M., zusammen und wird zunächst das Seng, gesetz in Berathung nehmen.
ö. Oktober. Der Großherzog hat mittelst Allerhöchster Entschließung vom heutigen en, den Hofgerichts Rath bei dem Hosge 9 der Provin tarkenbuͤrg Ludwi allQ⸗ has zum Ministerial Rath bei dem Ministerium ker l h
Sachsen Meiningen Pildburghausen. Meiningen, 3. Oktober. Der Landtag hat gestern vier Vorlagen g,,