2910
Kallenbach hierselbst ist der Oekonom Theodor Bree hier zum
definitiven Verwalter der Masse bestellt worden. Jüterbog, den 1. Oktober 1872. Rönigliches Kreisgericht. Abtheilung J.
BVerschiedene Bekanntmachungen.
Die Kreis⸗Wundarzt⸗Stelle des Kreises Thorn ist noch immer nicht desinitiv besetzt. Qualifizirte Medizinal⸗Personen fordern wir hiermit auf, sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse bei uns in! Marienwerder, den 1. Okto⸗
nerhalb 6 Wochen zu melden. ber 1872. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
1237]
Aufforderung zur Bewerbung um das
Bürgermeister⸗Amt zu Spandow.
Das hiesige Bürgermeister⸗Amt, welches mit einem Jahresgehalt
von 2000 Thlr. dotirt ist, ist vakant und soll möglichst baid wieder
beseßt werden. Qualifizirte Bewerber, welche das Assissor⸗ Examen .
für die Justiz oder Verwaltung gemacht haben, werden ersucht, sich unter Einreichung ihrer Sen n isß an unsern Vorsteher, Herrn Kauf⸗ mann Emden hierselbst, bis
liegenden Bedingungen mitzutheilen. Spandow, den 23. September 1872. .
Die Stadtverordnetenversammlung.
IM. 1266 ö .
Das Pädagogium zu Lichterfelde bei
Berlin
bereitet seine Zöglinge, deren Maximalzahl in allen 7 Klassen 50 sein soll, mit gewissenhafter Fürsorge ir ihre körperliche, sittliche und
ie mittleren und oberen Klassen lschulen vor bis Prima und zum Abi⸗ imer Es bringt zurückgebliebene und ungleichmäßig vorbereitete Schüler in kurzer Zest auf die ihrem Alter entsprechenden
wissenschaftliche , ,. flir der Gymnasien und NReals⸗ turienten⸗ Examen).
Standpunkte und ermöglicht dürch ein geordnetes Familienkeben, daß
sie die heimischen Verhältnisse nicht entbehren. Ueber die bisherigen Erfolge liegen vorzügliche Atteste zur Ansicht bereit. Prospekte durch die Güte der Herren Prof. Dr. Bonnell. Direktor des Friedrich; Werderschen Gymnasiums zu Berlin, Prof. Dr. Runge, Direktor der Friedrichs⸗-Realschule zu Berlin, ö. Dr. Strack, Proreltor der Kgl. . 2 —
weniger annehmbar, als die bisher üblichen Hypothekendokumente, weil sie keine persönliche Schuldverpflichtung des Grundbesitzer enthalten, der nicht eingetragene Inhaber von dem Schicksal des Grundstückes amtlich nicht benachrichtigt werden kann, und die Zinszahlung nicht an dem Wohnorte des Gläubigers zu leisten ist, dieser also, wenn der Grundbesitzer auf Gütern oder in entlegenen Ortschaften wohnt, nur mit großen Unkosten und Umständen die Zinsen einziehen kann.
Realschule zu Verlin, und durch en Unterzeichneten. (a. 66 / X)
br. Meter,
Dirigent des Pädagogium s zu Lichterfelde.
kan, Hallescher Bankverein Kulisch, Kaempf C (o.
Stats ultinno Septem her 1822. ö Ae tiva. Kassenbestand Gathahen bei Banguiers ...... ...... .... K Lombard-Conto Wechselbestünde Essekten, a) für eigene Rechnung
do. b) * fremde
Sorten & Goupons Debitoren in laufender Rechnung Diverse Debitoren
44.650. 326, 131.
163 586.
Aktienkapital Thlr. I, 99, 300.
Depositen
A02, 9I2.
Monats- CTebersiãcht der Hannoverschen Bank
pro September 1872
2909
1) Kassen- Vorrath
a) geprägtes Geld. ...... Thlr. 1,525, 589.
b) Hannoversche Stadt-
scheine, Noten der Preuss. Bank eto
Thlr. l, 2.241.
16, 652
e
Ausgeliehene Kapitalien gegen Unterpfand.-
Debitoren in laufenden Rechnungen gegen
Sicherheiten und Diverse ...... ...... Passi vn.
3, 555, 221.
1.163, 243.
Aktien- Kapital J , .. w Depgsiten-Kapitalien zur Verzinsung . Kréditoren imn laufenden Rechnungen und Diverse ; LaknnoGnvenr, den 30. September 1872.
Hie PDirekla tin.
Neumann. Wertheim er. Direktor.
Läandgräslich Hessische konzossiehirte lu. 1663! Jandeshank. Homburg vor der Höhs. Status am 39. September 1872. 25/X) Activa, Geprägtes Geld
Kassenanweisungen und Banknoten
,, J
Lombardbestände
Staats Kommunalpapiere und sonstige Effekten inkl. 2000 Stück rückgekaufter eigener Aktien.
Grundstücke und ausstehende Forderungen ...... .
Guthaben im Conto ⸗Corrent⸗Verkehr
Hassi vn.
P 3, 60 814. Thlr. 4, MM,00.
1h 6b. Ih. s.
d28 06tb..
150, 814.
46.65 3 372/267. 154 063.
535 837. — gl, 165. 429/027.
Aktienkapital
Noten im Umlauf Verzinsliche Depositen k *
(29241 ö
Fl. 1000000. 500 000. Ih hb)
60 00.
Ostpreußische Südbahn.
* 3/974 * Nach vorläufiger Feststellung jüsammncs Fife' Thi. Im Monat September 1871 definitiv 50,275 5 ᷣJöᷣ Daher im September 1877 micht Isg Thir. Königsberg, den 4 September 1872. Die Direktion.
n dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Paul
pätestens den 1. Dezember or. . zu wenden, welcher auch bereit ist, die näheren, der Wahl zu 3 (a. 852/09
Thlr. 123.020. ori Ih. Ig0. 184337. 23775. 1,1162508. M. 129)
J5l' 66; gr. 599.
—
Zwei ältere Sergeanten der Königlichen Armee, welche sich zur Ausbildung im ui für Mannschaften besonders eignen und hierüber, sowie auch über gute Führung die nöthigen Atteste bei— zubringen vermögen, können mit Genehmigung ihrer Kommando- behörden mit einer Löhnung von 20 Thlr. inkl. 3 Thlr. Kleidergeld monatlich bei der Kaiserlichen Werft ⸗Division sofort eingestellt werden.
Wilhelmshaven, den 27. Sertember 18.2.
Kommando der 2. Werft⸗Division.
Die diesjährige Hauptversammlung des Stiftungsv des Ro le m fen, ' in Potsdam findet am Gen een. den B. November d. J., Nachmittags 3 uhr, im Anstaltg hause. Neue Königsstraße Nr. 61 hierselbst statt, und werden die per. ehrlichen Mitglieder des Stiftungsvereins ersucht, sich hierzu tz zahlreich einzufinden. Potsdam, den 4. Oktober 1872. Das Civil ⸗Waisen ⸗Amt.
M. 1290 Vom 7. Oktober an verlegen wir unser Coumtoir
Jägerstrasße 4, 4. Etage. Sussmann & Heidenreich.
(a. 90.)
ö. . 336
b. Ie herliner India. Faser - lanulactur, Markgrafenstr. A, Eingang Französischestraße.
e, Polstermöheln unverfälschter
X udiafase *, so elastisch wie Roßhaarpolster, dabei reinlicher und durchaus
Neueste Facons. Unverfälschtes Material. Reichste Auswahl. Alustrirte . . de. e . 6 ö 166 X. ö
3 / K
2921] 2 — 8 8 9 5 4 2 Görundsehuldbriefe.
Nach dem am 1. Oktober in Wirksamkeit getretenen neuen Hypothekenrecht sind die Eigenthümer berechtigt, auf ihr
Grundstücke für sich oder Andere vom Grundbuch-Amte Grundschuldbriefe ausfertigen zu lassen, welche durch Blanco Cession
übertragen werden können, und welchen auf Verlangen vom Grundbuch-Amte Zinsquittungen beigegeben werden. Diese Grundschuldbriefe sind, ungeachtet ihrer zum Zwecke des leichteren Umsatzes gewählten Form, für den Kapitalisten
Zur Beseitigung dieser Uebelstände erbietet sich die unterzeichnete Gesellschaft I) für solide Grundschulden die Garantie zu übernehmen und dies auf den Grundschuldbriefen zu bestätigen resp. den Grundschuldbriefen eine Versicherungs⸗Police beizulegen, 2) die Zinsquittungen der Grundschuldbriefe für Rechnung der Grundeigenthümer in Berlin einzuloösen. Die Bedingungen, unter welchen dies geschieht, werden auf Berlin, den 5. Oktober 1872.
Preußische Hypotheken-Versicherungs-Aktien⸗-Gesellschaft. Pr. Ott Hähnen. Justiz⸗Nath Volt, C. GTKafe, Rechts⸗-Anwalt am Ober⸗Tribunal. Bürgermeister a. D.
Ak BERT ARBIIRATIOM.
Letzte praͤklusive Aufforderung der Glaͤubiger.
, ö. . ö Erste Insertion.
In Sachen, betreffend die Ausfuhrung des Gesetzes unter dem Titel:
Ihe Albert Lise Assurahre (ompany Mrbitration act, 1871.
Alle diejenigen Perspnen, welche Besitzer von Policen sind, die eine der im nachfolgenden Verzeichnisse aufgeführten Gesellschaften
ausgegeben hat (und deren Ansprüche, nach unserer in dieser Sache am 26. Juni 1871 erlassenen Bekanntmachung nur' als rechtsgüllige An. prüche wider die Albert Life Assurance Compang anzusehen sind) sowie alle Inhaber von Annuity oder Endowwment Gontracts (auf Jahresrenten oder Ausstattungssummen lautenden Verträgen) welche mit einer der vorerwähnten Gesellschaften abgeschlossen worden 6 werden, falls sie ihren Anspruch nicht bereits . ĩ ;
vember 162728, ihren Namen, Wohnort und alle Einzelheiten über ihre, Ansprüche aus den gedachten Policen oder Verträgen mitzuthellen.
bei uns angemeldet haben, hiermit aufgefordert, uns spätestens bis zum dreißigsten No—⸗ Jeder ivelcher sich an uns wendet, wird ein Formular zur Einrückung der auf den Anspruch bezüglichen Notizen überfandt erhalten. Alle Ansprüche gegen die verschiedenen vorgedachten Gesellschaften unterliegen der Kompetenz h Gch ele n und ö . durch seinen nächsten Schluß — Schiedsspruch entgültig über sie entschieden werden. Alle guf vorstehende Bekanntmachung bezüglichen Mittheilungen sind portofrei an uns zu richten. Im Auftrage des Schiedsrichters
8 . K z S. Lowell . TIC, Gemeinschaftliche amtliche Liquidatoren der verschledenen in John V oung. Konkurs befindlichen Gesellschaften.
Adresse: Alkbert Häfe Assmrarnee Conz pRM) ATKBiItraticom Offiees,
D VWwestralesater ChHarnnhbern, Wietoring London Street 8g. Va. Liste, auf welche oben Bezug genommen ist: Albert Life Assurunce Company, Western Life Assurance Socieiꝶ, Bank of London and National Brovincial Iusurance Association Family Endow ment, Life Assurance, and Annuity SoSꝛvßát ; Medical, Invalid & General Life Assurance Sociéty, 3 National Guardian Assurance Society). Limes Life Assurance & Guarantee Company, Beagon Life C Fire Assurance Company, Kent Mutual Assurance Society, Indian Laudable Mutual Life Assurance Societ), Metropolitan Counties & General Lifo Assurande, Annuitz, Loan & Investment Society St GSsorge Assurance Company, ö London & Continental Assurance Company, Manchester & Lenden Life Assuranes Association, National Provincial Life Assurance Sgciet), Merchant's & Tradesman's Matuai Life Assurance Society, Anchor Assurance Companꝶ, 9 Kalcon Life Assurance Society, Empire Assurange Gompanx, New Oriental Life Assurance Company.
GStmtignt ahan 3h. Septernhber A832. Activa.
(4 1909)
M. 1298
Passiva.
Kapital- Qonto Thlr. 223, 475. — - Lombard 103.419. 2. 15. 965. 4. 71.394. 28. 304,527. 22.
. nk. d, , 36, 96560 Kapital- Einlage. 104.975 P 187.675 * 273. 75 ?
Thlr. gf, la 9. 1.
,
112,282. —. 2.
1.321. 25. 9
257.3518. 5. 10
216 228. 2. 4
20 166. 2. 11.
. Thlr. 718.7831. 25. 2.
Am J. Jannar er. zühlte der Bankverein 126 Mitglieder mit Thlr. . April CT. * * v 445 * * * 1. Juli cr. * ö x 697 — * * 1. Oktober cr. x x 799 — * —
Berlin, den 4. Oktober 1872. Xorceldentscher lanmmil wirthschnftlicher Eankvereim.
Eingetrrápene daenogsgenmselun fe. HHelĩhig. Schur sfe.
Mobiliar
Guthaben bei den Agenturen
Diverse Debitoren
Gründungs. und Handlungs- Unkosten. ...
(a 198 / lo)
Verlangen von der unterzeichneten Gesellschaft mitgetheilt. .
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
für das Vierteljahr.
. * Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 2 Sgr. 6 Pfg. .
Insertions preis für den Raum einer Druckzeile Sgr.
Alle Post-Anstalten des n und Auslandes
nehmen Gestellung an,
für Gerlin die Expedition: Zietenplatz Nr. Z.
Berlin, Dienstag,
, . n . l.
den 8. Oktober, Abends.
1832.
, m e. a. *
—
M z28.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: aus Auslaß der Säkularfeier des Appellationsgerichts zu Marienwerder nachbenannten Justizbeamten des dortigen De— partements Orden und Ehrenzeichen zu verleihen, und zwar:
den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse: dem ersten Appellationsgerichts⸗Präsidenten Breithaupt zu Marienwerder . den Rothen ,, Klasse mit der eife:
dem Ober⸗Staatsanwalt von Luck zu Marienwerder, dem gKreisgerichts⸗-Direktor Neumann zu Marienburg und dem Rechtsanwalt und Notar, Geheimen Justiz⸗Rath Schmidt zu Marienwerder / ;
den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse:
dem Kreisgerichts⸗Rath und Abtheilungs-Dixigenten Ka— ninski zu Elbing, dem Appellationsgerichts-Rath von Hey— king zu Marienwerder, und dem Kreisgerichts⸗Rath und Abtheilungs⸗Dirigenten Polko zu Neustadt; sowie
das Allgemeine Ehrenzeichen:
dem Botenmeister Kriesel zu Flatow und dem Boten
und Exekutor Leinert zu Elbing.
Deutsches Reich.
Se. . der Kaiser und König haben den ordentlichen Professor Dr. Wilhehm Scherer zu Wien zum ordentlichen Professor in der philosophischen und naturwissen- schaftlichen Fakultät der Universität Straßburg zu ernennen geruht.
Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den Kammergerichts⸗Rath Kurl baum, den Appellations— erichts Rath Kurlbaum aus Hamm und den Ober -Gerichts⸗ i Rindfleisch aus Celle zu Geheimen Justiz⸗ und vor— tragenden Räthen im Justiz-⸗Ministerium zu ernennen;
Dem Kreisgerichts Sekretär Fröhlich in Graudenz den Charakter als Kanzlei⸗Rath; und .
Dem Kaufmann Caesar Wollheim zu Berlin den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen.
NMinisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Dem Herrn Julius Reimann zu Dresden ist unter
dem 5. Oktober 1873 ein Patent
auf eine durch Zeichnung, Beschreibung und Modell nach⸗ gewiesene Schußspule für Bandwebstühle . auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Finanz ⸗Ministerium.
Auf Grund des §. 28 des Regulativs über Ausbildung, Prüfung und Anstellung für die unteren Stellen des Forst⸗ dienstes in Verbindung mit dem Militärdienste im Jäger⸗ Lorps vom 1. Dezember 1864 werden wegen Ueberfüllung der Anwärterlisten bei den Königlichen Regierungen zu Gum— binnen, Danzig, Marienwerder, Posen, Bromberg, Stettin, Cöslin, Stralsund, Breslau, Liegnitz, Oppeln, Potsdam, Frankfurt a. O., Magdeburg, Merseburg, Cöln, Schleswig, sowie bei der Königlichen Hofkammer bis auf Weiteres neue Notirungen forstversorgungsberechtigter Jäger der Klasse A. I. insoweit ausgeschlossen, daß bei den genannten Regie⸗ rungen sowie bei der Königlichen Hofkammer nur die Meldungen solcher im laufenden Kalenderjahre den Forstver⸗ sorgungsschein erhaltender Jäger angenommen werden dürfen, welche in dem Bezirke derjenigen der vorgenannten Behörden, bei welchen . sich melden, zur Zeit des Empfanges des Forst⸗= ae fsngt cheines im Königlichen Forstdienste bereits beschäf⸗ igt sind. . Unbedingte Notirungen forstversorgungsberechtigter Jäger können daher nur bei den Königlichen Kegierungen zu Königs- berg i. PrC, Erfurt, Münster, Minden, Arnsberg, Coblenz, Düsseldorf, Aachen, Trier, Cassel, Wiesbaden und bei der König⸗ lichen Finanz⸗Direktion in Hannover, sowie bei dem Ober— ö für Elsaß⸗Lothringen zu Straßburg angenommen
erden. Vorstehendes hat die Königliche Regierung schleunigst durch ihr Amtsblatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 28. September 1872.
* Der Finanz⸗Minister.
; Im Auftrage: von Hagen.
An sämmtliche Königliche Regierungen (exkl. Sigmaringen) und an die Königliche Finanz⸗Direktion zu Hannover.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 8. Oktober. Ihre Majestät die Kaiserin-Königin hat an den Magistrat der Stadt Ehr en— breitstein folgendes Danksch reiben gerichtet:
Dankbar erwidere Ich die Glückwünsche, welche Mir die Vertreter von Ehrenbreitstein zu Meinem Geburtstage darbringen. Ich brauche der Stadt nicht zu versichern, daß Ich ihr Meine Theilnahme bewahre und in alter Anhänglichkeit zugethan bleibe. Baden, den 1. Oktober 1872.
Au gusta. * An den Bürgermeister und Stadtverordneten in Ehrenbreitstein.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronpränz ist am Sonntag Abend mit den Prinzen Frie⸗ drich Wilhelm und Heinrich, Königlichen Hoheiten, von Magde— burg nach dem Neuen Palais zu Potsdam zurückgekehrt.
Ueber den Aufenthalt Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit in Magdeburg ist noch nachzutragen, daß die Sän⸗ gerschaft Höchstdemselben am n ein Morgenständchen darbrachte, worauf die Besichtigung des Domes und später eine Spazierfahrt in die Festungswerke stattfand. Um 11 Uhr begann der Militärgottesdienst, nach welchem sich die Ofsiziere der Garnison auf dem Fürstenwalle versammelten. Um 12 Uhr verkündete der begeisterte Zuruf eines zahlreich versam= melten Publikums die. Ankunft Sr. Kaiserlichen und König—⸗ lichen Hoheit. Höchstderselbe begab Sich sofort auf den rechten Flügel, und die Vorstellung begann, Nach derselben besichtigte Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit in Begleitung des Gene— rals von Schimmelpfennig und des Obersten Behm, des Ober ⸗Präsidenten von Witzleben und des Polizei⸗Prä⸗ sidenten von Gerhardt den Central-⸗-Bahnhof, das Stadt⸗ erweiterungsterrain und einzelne Sehenswürdigkeiten der Stadt. Die Häuser des Breitenweges hatten Fahnenschmuck angelegt und in allen Straßen, welche Se, Kaiserliche und Königliche Hoheit passirte, begrüßte die Bevölkerung, der Stadt Höchst— denselben mit begeisterten Hochrufen. Nach einer kurzen Umfahrt durch die Stadt, bei welcher auch der Kaserne Magdeburg ein kurzer Besuch zu Theil wurde, begab Sich Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit in das Königliche Palais zurück, wo um 5 Uhr ein Diner von 36 Gedecken stattfand. Um 7 Uhr erfolgte die Rückkehr Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit nach Potsdam.
— Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht hat eine weniger ruhige Nacht verbracht, und es macht sich, da erst gegen Morgen ein kurzer Schlaf eintrat, in Folge dessen heute eine größere Abspannung beme bar.
— Von dem Minister der geistlichen ze. Angelegenheiten sind bestätigt worden .
die Wahlen des Professors Dr. Nasse zum Rektor, sowie der Professoren Konsistorigl⸗ Rath Dr. Krafft, Dr. Langen, Geh. Justiz⸗Rath Dr. Hälschner, Geh. Medizinal - Rath Dr. Pflüger und Dr. Hanstein zu Dekanen resp. der evan⸗ gelisch⸗theologischen, der kaätholisch'theologischen, der juristischen, der medizinischen und der philosophischen Fakultät der Univer- sität in Bonn für das Universitätsjahr 1872173,
die Wahl des Professors Dr. Heidenhain zum Rektor der Unisität in Breslau für das Universitätsjabr 187273,
die Wahl des Professors Dr. Clebsch zum Prorektor der Universität in Göttingen für das Jahr vom 1. September 1872 bis dahin 1873, .
die Wiederwahl des derzeitigen Rektors Professors Dr. Kupffer zum Rektor der Universität in Kiel für das Amts— jahr 187374,
die Wahl des Professors Dr. Arnold zum Rektor der Universität in Marburg für das Amtsjahr 1872773,
die Wahlen des Professors Dr. Karsch zum Rektor, so wie der Professoren Hr. Bisping und Geheimen Regierungs⸗ Rath Dr. Winiewski zu Dekanen heziehungsweise der katho⸗ lischen und der philosophischen Fakultät der Akademie zu Mün sster für das Studienjahr 187273, und
die Wahl des Professors Dr. Bender zum Rektor des LVceum Hosianum in Brgunsberg für den Zeitraum vom 15. Oktober 1872 bis dahin 1875.
— Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten hat in einem Spezialfall bestimmt, daß die Verfügung vom 29. Fe⸗ bruar d. J, welche eine Dispensation von dem Reli⸗ gionsunterricht an den höheren Lehranstalten unter be—⸗ stimmten Bedingungen als zulässig bezeichnet, nur auf die Gymnasien, Real- und höheren Bürgerschulen, an welchen dieser Unterricht nach den Konfessionen der sie besuchenden Schüler getrennt und von den übrigen Lehrgegenständen ab— gesondert ertheilt wird, aber nicht auf Schullehrer⸗Semi⸗ narien Anwendung findet, da deren , . Bestim⸗ mung und Einrichtung eine durchaus einheitliche Anordnung des gesammten Unterrichts erforderte. .
In den Seminarien sollen die Zöglinge nicht blos in der
Religion unterwiesen, sondern auch zu. Neligignslehrern in den Volksschulen ausgebildet und zu diesem Zweck an— eleite und in den mit den Seminarien verbundenen . geübt werden. In den Seminar stehen deswegen wie in der Volksschule der Religionsunterricht mit dem Unterricht in der biblischen Geschichte und dieser mit dem Unterricht in der Geschichte der alten Völker in innigem Zufammenhange, wie die Methode des Religions. Unterrichts in der methodölogischen Anleitung für den gesammten Elementar⸗-Unterricht ihren Anhalt findet. Darum könne der ge⸗ dachte Unterricht und der in der Didaktik und Pädagogik im Se⸗ minar nur allen Zöglingen zusammen und nur von einem Lehrer ertheilt werden, welcher Mitglied des Lehrkörpers ist und mit diesem vereinigt harmonisch die ganze Ausbildung der Zöglinge fördern hilft, wie auch nur von einem solchen in der ö , ein begründetes Urtheil über die von den zu, entlassenden Zöglingen erwgrbenen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Ertheilung des Religions ⸗-Unterrichts in einer Elementar ⸗Schule zu erwarten stehe.
— Die durch die Korrespondenz mit der Landarmen ⸗Ver⸗ waltung zum Zwecke der , der Dauer der nach §. 362 des n, Strafgesetzbuches festzusetzenden korrektionellen Nachhaft entstehenden Portokosten sind, wie der Minister des Innern in einem Spezialfall entschieden hat, auf Staatsfonds zu übernehmen, da die bezügliche Korrespondenz lediglich in der Ausübung der den Landes⸗Polizei behörden überwiesenen nn zur Festsetzung der Korrektionsnachhaften ihre Ver⸗ anlassung findet. ;
— Der Gesandte des Deutschen Reichs in Kopenhagen, voWn Heydebrand und der La sa, ist von Kopenhagen hier eingetroffen und in British Hotel abgestiegen.
— Der Kaiserlich österreichische General -Adjutant und General⸗Major Graf Pejaesevich traf am Sonntag Nach⸗ mittag aus Wien hier ein und stieg im Hotel de St. Peters⸗ bourg ab. Nach einem kurzen Aufenthalte daselbst setzte der⸗ selbe über Kiel 2c. seine Reise nach Stockholm fort, um daselbst im Auftrage seines Souveräns den Beisetzungsfeierlichkeiten beizuwohnen. .
— Der General⸗Major von der Armee von Bülow, kommandirt zur Dienstleistung bei der General-⸗Inspektion der Artillerie, und der Oberst à 1à suite des Garde⸗eld⸗Artillerie⸗ Regiments und Commandeur der Garde Artillerie Brigade von Dresky sind von Metz hier wieder eingetroffen, wohin sich dieselben mit Urlaub auf kurze Zeit begeben hatten.
— Die ostpreußische Landschaft ist nunmehr gleich⸗ falls der Central-⸗Landschaft beigetreten. Der geschäftsführende Ausschuß der letzteren wird in Kurzem zusammentreten.
Hannover, 7. Oktober. Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl ist heute Nacht um 1 Uhr, von Berlin kommend, hier eingetroffen und mit zwei Begleitern heute früh 71 Uhr zur Jagd nach dem Thiergarten bei Kirch- rode gefahren. . en,,
— Se. Hoheit der Herzog Eugen von Württem⸗ berg mit Familie passirte auf der Durchreise nach Bückeburg gestern Nachmittag 3 Uhr den hiesigen Bahnhof.
— Der General der Infanterie und Commandeur des X. Armee⸗Corps, von Voigts-⸗-Rhetz, ist gestern Nacht nach Amsterdam abgereist.
— In der heutigen 6. Sitzung des Provinzial⸗Land⸗ tages unter dem Vorsitz des Grafen Münster wurde sofort in die Tagesordnung, betreffend den Gesetzentwurf über das Grundbuch⸗ wesen in der Provinz Hannover eingetreten. Der Abg. Lenthe J. beantragte,
in die Berathung der Vorlage nicht einzugehen, dieselbe vielmehr dem Verwaltungsausschusse zu überweisen, mit dem Auftrage, sich im nächsten Landtage gutachtlich darüber zu äußern und der Regierung Kenntniß von diesem Beschlusse zu geben.
Der Abgeordnete Grumbrecht erklärte sich dagegen. Es handle sich um die Prüfung der Frage über die Nützlichkeit der Einführung. Diese könne sofort vorgenommen werden, und zwar durch eine Kommission, der er zugleich eine genaue Prüfung des §. 8 zur Erwägung empfiehlt. Dieser Paragraph hebt die Rechtsnormen, nach denen die Theilung eines Bauern- hofes, die Veräußerung einzelner Theile desselben, die Vereinigung des 8 ofes mit anderen Grundstücken, so wie die Höfekontrakte der Mitwirkung oder Genehmigung einer Verwaltungs- oder Gerichtsbehörde oder der öffentlichen Beurkundung zu ihrer Gültigkeit bedürfen, so weit sie von dem sonst geltenden Recht abweichen, auf. Der Redner will erwogen wissen, ob der Para⸗ graph und seine Bestimmungen mit der Ausdehnung des Ver⸗ fügungsrechts des Hofeigenthümers auch auf den Todesfall, auf das eheliche Güterrecht ꝛc. sich nicht zum Erlaß eines Spe⸗ zialgesetzes eigne. Er beantragte, die Vorlage einer Kommission von 12 Mitgliedern zu überweisen. — Nach längerer Diskussion wurde darauf der Antrag des Abg. Lenthe gegen wenige Stim⸗ men 4 der Antrag des Abg. Grumbrecht dagegen mit großer Mehrheit angenommen. Die Wahl der 12 Kommissions⸗ mitglieder wurde darauf sofort ausgeführt. .
Schließlich fand folgender Antrag des ständischen Verwal⸗ tungsausschusses einstimmig und ohne Debatte Annahme:
Der Provinzial Landtag wolle beschließen: behufs Herstellung
von geeigneten Geschäftsräumen für die ständische Verwaltung im weiten f des Ständehauses sowie einer Dienstwohnung für en Landes. Direktor im dritten Geschosse des Ständehauses die Summe von 19900 Thlr. aus dem Bau ⸗Reservefonds zu bewilligen, und zu genehmigen, daß die gedachte Dienstwohnung nach ihrer Fertigstellung dem Landes⸗Direktor von Bennigsen gegen Abzug von 10 pCt. seines jährlichen Gehaltes überwiesen werde.
Der ständische Verwaltung agusschuß genehmigte in seiner Sißung am Freitag Abend, die zwischen dem Ober⸗ Präsidenten und dem Landes⸗Direktorium getroffene Verein- barung, die Uehertra ig der technischen Leitung des Land⸗ straßenbaues auf die ständischen Organe betreffend. Am Mitt. woch wird darüber im Landtage berathen werden.
Wies ba den, 5. Oktober. Unter den hier weilenden Kur- gästen befindet sich zur Zeit auch Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog a von Olden burg zum Kurgebrauch der römischirischen Bäder in der Naturheil⸗ anstalt Dietenmühle.
Sachsen. Dres den, 7. Oltober. Dem heutigen Dr. J.« zufolge ist über die Festlichkeiten am Königlichen Höfe zur . der goldenen Hochzeit des Königs und der Königin im Allgemeinen folgendes Programm festgestellt