1872 / 243 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Oct 1872 18:00:01 GMT) scan diff

Verschiedene Bekanntmachungen.

nns! Offene Lehrerstelle

in Konstantinopel.

An der evang. deutschen Schule zu Konstantinopel wird, wenn irgend möglich, schon zum 1. Januar 1973 die . eines 3 Lehrers mit einem Gehalte von 600 Thalern un freier bestehend aus einem möblirten Zimmer im Schulgebäude, beabsichtigt. Das Engagement wird, bei freier Hin und Rückreise, vor⸗ läufig auf 5 Jahre abgeschlossen. Seminaristisch gebildete Bewerber wollen beglaubigte Ab- schriften ihrer Zeugnisse unter Veifügung eines kurzen Lebens— laufes möglichst bald an den Vorstand gedachter Schule, zu

änden des Kaufmannes C. Vd. KEolland, Perun,

anceo einsenden. (Cc. 42/10) .

ass Disesnto⸗Gesellschaft.

Eine außerordentliche General⸗Versammlung findet statt am Dienstag, den 2p. Oktober d. J., Nachmittags 4 Uhr, in unserm Lokale, Behrenstraße 4.

Verhandlungs⸗Gegenstände werden sein:

1) Mittheilung, daß die Direktion unter Zustimmung des Ver waltungsraths von den nach dem Beschlusse der General-⸗Ver⸗ sammlung vom 13. November 1856 noch zu emittirenden fünf Millionen Kommandit⸗-Antheilen Eine Million Thaler mit k. vom 1. Januar d. J. ab im Laufe dieses Jahres an der Börse begeben und den hieraus erzielten Agio- gewinn, im Betrage von ca. Thlr. 1500000, dem allgemeinen Reservefonds der Diskonto -⸗Gesellschaft überwiesen hat;

daß der Verwaltungsrath und die Geschäftsinhaber der 6 auf ein Fünstel ihrer statutenmäßigen Tantisme zu Gunsten des Gewinn und Verlust-Conto der w r mne vom 1. Januar d. J. ab für immer ver- zichtet haben; .

daß dagegen der Reservefonds die Ablssung der vertrags. mäßig noch auf einige Jahre laufenden, zu Abschreibungen wegen Henrichshütte dienenden Beiträge des Verwaltungsraths und der Geschäftsinhaber der Disconto ⸗Gesellschaft von , ihrer

atutmäßigen Tantisme übernommen hat.

Beschlußfassung über die hierdurch bedingte und die sonst als zweckmäßig erachtete Abänderung einzelner Bestimmungen des Statuts, insbesondere der Art. 2. 3, 6, 18, 21, 27, 32, 42, 45, 46, 48, 50, 55, 57, 58, 61, 65, 665, 67, 69, 70, 72. 73, 74, 75, 76 77, 78, 79, 81, 84, 88, sowie die aus diesen Aenderungen sich k Uebergangsbestimmungen.

Ein Entwurf zu einem »Revidirten Statut«, in welchem

die zu den einzelnen Artikeln vorgeschlagenen Aenderungen ent— halten sind, liegt vom 20. d. Mts. ab auf unserm Bureau zur Einsicht der Betheiligten offen. Fernerweite Ausführung des oben angeführten früheren Be— schlusses auf Erhöhung des Grundkapitals bis zu 20 Millionen Thaler durch Ueberlassung von 4 Millionen Thaler Kommandit- antheile mit Dividendenberechtigung vom 1. Januar 1873 ab an die vorhandenen Kommandstäre im Verhältniß von einem neuen Antheil zu vier alten unter den vom Verwaltungsrathe und der Direktion näher festzustellenden Bedingungen.

Wir laden zu dieser Versammlung die stimmberechtigten Mit⸗ betheiligten und Kommanditäre unter dem Bemerken ein, daß sie die Eintrittskarten während der letzten drei Tage vor der Versammlung, . am Versammlungstage während der Vormittags stunden n unserem Bureau in Enipfang nehmen können.

Die Kommanditäre haben ihre Stimmberechtigung durch eine Bescheinigung über die rechtzeitige Einschreibung der Kommandit— Antheile (Art. 36, 78 des Statuts), sowie durch den fortdauernden Besitz der letzteren nachzuweisen. Auswärtige Kommanditäre können den Nachweis dieses Besitzes durch ein in den acht letzten Tagen vor der Generalversammlung ausgestelltes Zeugniß einer öffentlichen Be—⸗ pode oder einer angesehenen und bekannten Firma oder Person ühren; auch sind sie befugt, sich durch einen stimmberechtigten Kom manditär vertreten zu lassen, haben aber uns schriftlich anzuzeigen, wem sie desfallsige Vollmacht ertheilen.

Berlin, den 12. Oktober 1872.

Direktion der Disconto⸗-0Gesellschaft.

949 Witt ien ge sellschaft für Ei sen⸗ Industrie zu Styrum.

* ** * 1 2 X * *

Unsere diesjährige ordentliche Generalversammlung ist auf Sonnabend, den S. November, Morgeus 19 uhr, in unserem Geschäftslokal anberaumt, wozu wir unsere Aktionäre nach §. 13 und 14 des Statuts hiermit ergebenst einladen.

Tage s⸗Ordnüuüng. 1) Bericht über das Geschäftsjahr 1871 72. 2) Rechnungslage, Bericht der Revisoren und Feststellung der Dividende. 3) Beschlußfassung über die Anzahl der zur Ausloosung gelangen den Partial -⸗Obligationen. 4) Beschlußfassung über den Verkauf eventuell sofortige Versteige⸗ rung der im Besitz der Gesellschaft befindlichen 8 Aktien La. A., 5) Wahlen: a) der Verloosungs - Kommission, , der Rechnungs-⸗Revisoren und deren Stellvertreter, c) eines Vorstands⸗Mitgliedes. Oberhausen, den 1. Oktober 1872. Der Vorstand.

Berlin⸗Hamburger Eisenbahn. Betriebs- Einnahmen pro Monat September 18723: Einnahmen für Personen ac. ca. 133,782 Thlr. bis ult. September N75 M746 Thlr. Einnahmen für Güter ac. ca. 318,951 Thlr., bis ult. September 2/539, 813 Thlr. Anderweite Einnahmen ca. 22521 Thlr., bis ult. September 181014 Thlr. Summa ca. 475,254 Thlr. bis ult. September 3687573 Thlr. Da⸗ n pro September 1871 3593331 Thlr, bis ult. September

53,418 Thlr. Mithin pro 1872 mehr ca. 115,923 Thlr., bis ult. September 534,125 Thlr.

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Nen⸗ Schottland, Berg- und Hütten⸗Aktienverein zu Gorst bei Steele.

Wir bringen hiermit zur Kenntniß der Herren Aktionäre unseres Vereins, daß der Verwaltungsrath an Stelle der diesjährigen ordentlichen Generalversammlung . ; . . auf Donnerstag, den 34. dieses Monats, Mittags 1 Uhr, in dem Geschäftslokale zu Horst bei Steele

eine außerordentliche Generalversammlung anberaumt und für dieselbe folgende Tagesordnung festgestellt hat: h Geschäftsbericht des Verwaltungsraths pro 1871 —72. 2 Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsraths. 3) Wahl der ge, e ge gon ffn, 4 Vertragsmäßige Verloosung von Obligationen. 5 Bericht der Direltion über die Ausführung der in Betreff der Deklaration des Statuts SS. 38 und 49 Uebertragung resp. Verkaufs des Gesammtvermögens an Union, Aktiengesellschaft für Bergbau, Eisen⸗ und Stahl - Industrie zu Dortmund und Auflösung des Vereins in der außerordentlichen Generalversammlung vom 16. März 2. C gefaßten Beschlüsse. Mittheilung über von Seiten eines Aktionärs gegen jene . eingeleiteten Prozesses, Fortführung dieses Prozesses unter eventueller Bestätigung und Erneuerung dieser Beschlüsse. Genehmigung der in Vollziehung der Letzteren von der Direktion 6 Abschluß gebrachten Rechtsgeschäfte und sonst getroffenen Anordnungen und Decharge⸗Ertheilung für die Direktion. 6) Abänderung des §. 2 des Statuts durch Verlegung des Domizils des Vereins nach Dortmund.

Indem wir die Herren Aktionäre zur Theilnahme an dieser Versammlung hiermit einladen, bemerken wir unter Hinweis auf die Bestimmungen des §. 27 des Statuts, daß diejenigen Aktionäre zu der Theilnahme berechtigt sind, welche ihre Aktien bis spätestens den 30. dieses Monats, Mittags 12 Uhr, entweder z ; ;

bei der Direktion der Diskonto⸗Gesellschaft in Berlin, oder den Herren Sal. Oppenheim zam. CK Co. in Cöln, oder dem Herrn Wilhelm von Born in Dortmund, oder einem öffentlichen Notar oder der Gesellschaftskasse in Horst bei Steele deponirt haben.

Gegen Vorzeigung der Depotscheine können am Morgen vor der Generalversammlung die Eintrittskarten zu derselben in Empfang

genommen werden Die Direktion.

2074

Bericht der Revisions⸗Kommission. Decharge -Ertheilung.

Horst bei Steele, 11. Oktober 1872.

2825 J. ö Auf Beschluß des Aufsichtsrathes wird eine außerordentliche General-Versammlung unserer Mitglieder auf Dienstag, den 23. Oktober (r., Nachmittag 2 Uhr, Be

in un serm Geschäftslokal, Stettin, große Domstraße 22, berufen. Zur ,,. und schlußfassung kommen: I) Einwilligung resp. Ertheilung einer Vollmacht an den Aufsichtsrath oder den Vorstand zur Einwilligung in die von der k verlangten Abänderungen des Beschlusses der General⸗Versammlung vom 21. März er., betreffend die §§. 15. 18. 42. 67 des Statuts. . 2 Wahl eines Direktors in Stelle des verstorbenen Majors und Ritterschafts⸗Raths von Dewitz. Die Vollmachten sind am Tage vorher in unserm Bureau zur Prüfung zu präsentiren und sind Eintrittskarten bis eine Stunde vor Eröffnung der Versammlung daselbst in Empfang zu nehmen. Stettin, den 26. September 1872.

Xatinnnl-H V HDοtlhels On- r- sellschaft,

eingetragene Genossenschaft zu Stettin. Der Vorstand:

Von Eoreclkèée. UHsacdel.

Baltischer Lloyd. Direkte Wwost⸗Dampfsehifffahrt zwischen

stettin und Rew⸗RHork

vermittelst der neuen Post⸗Dampfschiffe J. Klasse: . Hann bolt, Donnerstag, 31. Oktober. THaornwaldgem,R Donnerstag, 23. November.

Ernst Roritz Arndt, im Bau. Vwashicngton, im Bau. . Passagepreise inkl. ,,, (a 131 / 10 Kajüte Pr. Ert. 80, 100 und 120 Thlr. Zwischendeck Pr. Ert. 55 und 65 Thlr. Wegen Fracht und Passage wende man sich an die Agenten des Baltischen Lloyd, in Berlin an J. E. Eonhe Æ Co., Neue Friedrichstraße 37, sowie an Die Direktion des Baltischen Lloyd in Stettin.

bann Hlagdehurg-Halberstädter Eisenbahn - Gesellschaft.

5 * *

*

THhynmn.

M. 1280]

DT Am 15. d. Mts. werden wir unsere Bahnstrecke Cönnern-⸗-Halle durch Einrichtung von gemischten Zügen provisorisch auch für den Personenverkehr eröffnen. Die Abfahrt und Antunft dieser Züge erfolgt in Halle auf unserem dortigen Güterbahnhofe, auf welchem wir die nöthigen Einrichtungen zur Abfertigung von Personenzügen getroffen haben. Es verkehren in jeder Nichtung drei Züge nach folgendem Fahrplan, welcher auch auf unseren Stationen durch Aushang dem Publikum zur Kenntniß gebracht wird:

Von Gönnern nach Halle: Von Halle nach Gönnern: Zug 55a. Zug 6224. Zug 56a. Wagenklasse Wagenklasse ,, . 1 84.

Zug 58a. Wagenklasse 154

Zug 63 a. Wagenklasse .

eee ee, 8 10 * 8.50

Zug 53 a. i,, 1.3. 8.4.

12.30 12. 50

1.15

240 3.5

9.40 10.5

10.25

Cönnern Nauendorf a. P..

Wallwitz Trotha Hall

Abfahrt 8 fah 8.13 8.40

Abfahrt

3. 25 Wallwitz ö 10.43 4 9.10 Nauendorf a. P. 8 55 1.30 Ankunft 10. 55 4. 12 222 Cönnern Ankunft 9.13 1.48

Die Züge haben in Cönnern Anschluß an die Personenzitge jwischen Cönnern und Aschersleben. Die Fahrzeiten von 6 Uhr Abends

bis 5 Uhr 59 Minuten Morgens sind eingerahmt.

Sobald unsere Bahnlinie Aschersleben-Halle in den Magdeburg Leipziger Personen Bahnhof Halle eingeführt sein wird, kommt der

. ae nn 1 Wegfall und wird dann die Strecke in ganzer Ausdehnung für den Personenverkehr mit entsprechendem erweiterten ahrplan eröffnet werden.

Magdeburg, den 11. Oktober 1872.

n n

Direktorinm. Hier folgt die besondere Beilage

Deutscher Neichs⸗

und

Königlich Preußischer Staats Anzeiger.

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für das Vierteljahr.

Das Abonnement beträgt Thlr. ? Sgr. G6 Pfg. 2

Insertionspreis für den Raum einer Druchzeile Sgr. . 2 J ö ö 16 Berlin die Expedition: Zietenplatz Nr. 3.

nehmen Gestellung an,

383

H 243.

Berlin, Montag,

den 14. Oktober, Abends.

1822.

ö 83

Deutsches Reich.

Zu der als Anhang zum internationalen Signalbuche vom Reichskanzler⸗Amte herausgegebenen »Amtlichen Liste der Schiffe der Deutschen Kriegs und Handels-Marine mit ihren Unterscheidungs ⸗Signglen vom Jahre 1872« ist soeben der dritte Nachtrag erschienen.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Präsidenten der Finanz ⸗Direktion zu Hannover, Neinecke, zum Wirklichen Geheimen Ober-Finanz⸗Rath und direktor der Etats⸗ und Kassen⸗Abtheilung des Finanz⸗ Ninisteriums; und

Den Kreisrichter Frantz aus Delitzsch zum Direktor des sreisgerichts in Zeitz zu ernennen; sowie

Den praktischen Aerzten Dr. Pauly zu Tost und Pr. Holtze zu Kattowitz den Charakter als Sanitäts-⸗Rath ju verleihen.

Ninisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der bisherige Königliche Kreis ⸗Baumeister Herschenz

in . ist zum Königlichen Bau⸗Inspektor daselbst ernannt vorden. . Der bisherige Königliche Kreis⸗Baumeister Fölsche in Bartenstein ist zum Königlichen Bau - Inspektor ernannt und demselben die Bau⸗Inspektorstelle zu Belgard (Regierungsbezirk Cöslin) verliehen worden.

Dem Lehrer für Photographie an der Königlichen Ge⸗ verbe⸗ Akademie Dr. Hermann Vogel ist das Prädikat Professor« beigelegt worden. ö.

Haupt⸗-Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung, betreffend die Einlösung der zum 1. Juli d. J. gekün⸗ digten 5Hproz. Anleihe von 1859.

Von den durch unsere n, , , vom 21. . b. Is. (Reichs und Staats⸗Anzeiger von 1871 Nr. 201) zur baaren Einlösung am 1. Juli d. J. gekündigten Schuldverschreibungen der Hproz. Staatsanleihe vom Jahre 1859 ist ein erheblicher Theil noch nicht zur Ein⸗ lösung eingereicht. .

Da die Verzinsung dieser Schuldverschreibungen bereits seit dem 1. Juli d. J. aufgehört hat, so werden die Betheiligten zur Vermeidung weiterer Zinsverluste an die , nnn der fraglichen Schuldverschreibungen hierdurch erinnert.

Berlin, den 11. Oktober 1872.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. RGötger.

Nichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 14. Oktober. Se. Majestät der

LKaiser und König arbeiteten am Freitag Vormittag, wie

aus Baden gemeldet wird, mit dem Chef des Civil⸗Kabinets, Geheimen Kabinets⸗Rath v. Wilmowski, nahmen den Vortrag des Ober- Hof- und Hausmarschalls Grafen Pückler entgegen und ertheilten Audienz. , empfingen Se. Majestät den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden.

Ihre Majestät die verwittwete Königin, Allerhöchstwelche auf der Rückreise von Aberitalien einige Tage zum Besuch Ihrer Schwester, der Herzogin Maximilian in Bayern, in Possenhofen verweilte, ist vorgestern von dort wieder auf Schloß Sanssouci eingetroffen.

Der Krankheitszustand Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht hat mehr an Bedenklichkeit zugenom⸗ men; durch Steigerung aller Erscheinungen ist die Lebenskraft

sehr geschwächt.

Hinsichtlich der Frage: bis zum wievielfachen Betrage des Gebäudesteuer⸗Nutzungswerthes die Ausleihung von Sparkassen⸗Kapitälien ausgedehnt werden dürfe, hat der Minister des Innern entschieden, daß es sofern nicht besondere, eine Abweichung rechtfertigende Verhältnisse vorliegen = sich im Allgemeinen nicht empfiehlt, die Bemessung der Be⸗

leihungsgrenzen lediglich nach dem Gehäudesteuer⸗-Nutzungs⸗

verthe statuiren. Dieser Nutzungswerth beruhe auf Grund- lagen, welche der Natur der Sache nach sich im Laufe der Zeit leicht ändern, namentlich auch ein erhebliches Minder⸗Ergebniß liefern können. Deshalb und indem es sich bei der Frage, ob ein Sparkassen⸗Keapital als sicher belegt anzusehen sei, um Verhältnisse bon längerer Dauer und folgeweise um die gin ng bleiben. derer Werths⸗Merkmale handele, sei auch die Vorschrift des 2B der Subhastations Ordnung vom 15. März 1889 hier nicht von entscheidender ö,, . Dieses Gesetz, indem es von der Annahme 3 daß das 125 fache des Gebäude- steuer⸗Nutzungswerthes dem 29 fachen des Grundsteuer⸗Rein- ertrages entspreche, lege demgemäß dem in einem Subhastations⸗

verfahren auftretenden Bietungslustigen die Befugniß bei, die erforderliche Bietungs-Kaution mit Hypotheken ⸗Forderungen zu leisten, welche innerhalb des einen oder anderen der vor⸗

erwähnten zwei Multiplikatoren auf dem zu subhastirenden

Grundstücke intabulirt sind. Indessen der Zweck dieser Be—⸗ stimmung sei ein durchaus vorübergehender. Es handle sich dabei keineswegs darum, einen Maßstab, zu finden, welcher Anspruch darauf machen darf, als eine bestimmte Quote des wahren Grundstückswerths zu gelten, sondern es komme vielmehr darauf an, eine Summe zu bestimmen, aus deren Vorhandensein mit einiger Wahrscheinlichkeit gefol⸗ gert werden kann, daß der Bieter für den Erwerb des Sub— hastationsobjekts die erforderlichen Geldmittel besitze.

Eine bestimmte ih l ch Norm hinsichtlich des Verhält⸗ nisses des Grundstücks⸗Reinertrages zu dem wahren und blei⸗ benden Grundstücks⸗Werthe existire nur für Liegenschaften.

Nach dem Gesetze vom 6. März 1868 seien die Gerichte hinsichtliy eines aus dem General⸗Depositorium auszuleihenden Kapitals, welches innerhalb des 15fachen Betrages des Grund⸗ steuer⸗Neinertrages zu stehen kommt, der Verpflichtung zu einer anderweiten Prüfung der Sicherheit überhoben. ;

Aus dieser Vorschrift in Verbindung mit der weiteren, daß die Generaldepositorien auch bei Landgütern nur bis zur Hälfte der Taxe beleihen können, (89. 45 Th. J. Dep. Ordn, §. 188 Tit. 14 Th. I. A. L.R.) folge . wie die Gesetzge⸗ bung von der Annahme ausgeht, daß der 30 fache Grundsteuer⸗

Reinertrag entweder den wahren Werth einer Liegenschaft re⸗

präsentire oder doch nahezu erxeiche. .

An einem gleichen geh chen Maßstab für die Werth⸗ Haßung von städtischen Grundstücken fehle es. Indessen werde aus den bereits erwähnten Bestimmungen der Sub⸗ hastations⸗Ordnung gefolgert werden dürfen, daß dem, den halben Grundstückswerth darstellenden 15 fachen Betrage des Grundsteuer⸗Reinertrages nicht sowohl der 123 fache, als viel⸗ mehr der etwa 10fache Betrag des Gebäude⸗Nutzungswerths entspricht. Diesen 10fachen Betrag nehmen demgemäß auch als die regelmäßige , , . bei städtischen Grund⸗ stücken an! Das Statut der Preußischen Boden⸗Kredit⸗Aktien⸗ bank, §. 25, und das Statut der Schlesischen Boden⸗Kredit⸗ Aktienbank, §. 14. 63

Ueberdies komme in Betracht, daß die bei der Grundsteuer⸗ Veranlagung als maßgebend angenommenen Reinerträge um ein erhebliches hinter den wirklichen Erträgen zurückbleiben.

Unter diesen Umständen werde von einem Kapital, welches sich innerhalb des 10fachen und bei besonders günstigen Ver⸗ n . innerhalb des 12 fachen Betrages des Gebäude⸗ Nutzungswerthes hält, im Allgemeinen zwar angenommen wer— den dürfen, daß es als ausreichend sicher im Sinne der Ziffer 5 des Reglements vom 12. Dezember 1838, d. h. als pupillarische Sicherheit bietend anzusehen sei. ;

Gleichwohl müsse der Minister des Innern es für zweck— entsprechend erachten, bezüglich auszuleihender Spar assen⸗ Kapitalien die Werthsermittelung nicht nach dem alleinigen Gebäudesteuer⸗Nutzungswerthe eintreten zu lassen, er nehme aber auch nicht an, daß es in dieser Beziehung genüge, eine gleichzeitige angemessene Berücksichtigung des Materialien resp. des Feuerkassenwerthes vorzuschreiben, sei vielmehr der Ansicht, daß bezüglich des wahren Werthes eines als Pfandobjekt offe⸗ rirten Hausgrundstücks noch andere Faktoren von wesentlichem Einflusse sind, insbesondere die bauliche Beschaffenheit, ferner die Lage, die Tauglichkeit zu bestimmten Gewerhen, endlich die größere oder geringere Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Veränderung in allen diesen Verhältnissen. ;

Wenn in den Sparkassen⸗Statuten eine sorgsame Berück— sichtigung dieser Gesammtverhältnisse eines Grundstücks als maßgebend für die Werthsermittelung bezeichnet wird, so würde es nicht nothwendig sein, die konkrete Werthsfeststellung unbe— dingt von einer immerhin mit Kosten und Umständen ver— knüpften gerichtlichen Taxe abhängig zu machen, vielmehr statt⸗ haft sein wie beispielsweise im S. 31 des durch Allerhöchsten Erlaß vom 20. April 1863 genehmigten Statuts der Kreis- Sparkasse zu Oppeln geschehen neben der gerichtlichen Ab⸗ schätzung auch die Möglichkeit einer »anderweitigen zuverlässigen Werthsnachweisung« zu statuiren.

In voriger Woche sind im landwirthschaftlichen Ministe rium zwei Konferenzen abgehalten worden, von denen die eine den Bau eines landwirthschaftlichen Museums und der damit in Verbindung zu setzenden Räume für Unter— richt und dergleichen, die andere die von den landwirthschaft⸗ lichen Akademien beabsichtigte Beschickung der Wiener Aus— stellung betraf. Die erstere kam mit ihren Berathungen nicht zum AÄbschluß, da es als wünschenswerth angesehen wurde, daß noch erst einige weitere Situationspläne vorgelegt würden. Die Konferenz wird zur Beschlußberathung am 23. oder 23. d. Mts. von Neuem zusammentreten. Sie war zusammenge⸗ setzz aus dem Vorsitzenden des Landes Oekonomie -⸗-Kollegiums, 4 Ober ⸗Regierungs⸗Rath. v. Nathusius, dem General- Sekretär des Kollegiums, Geheimen Ober -Regierungs - Rath v. Salviati, aus zwei Landwirthen, die zugleich Mitglieder des Abgeordnetenhauses sind, und schließlich aus den betreffenden Bauverständigen. Die zweite Konferenz, an welcher die Direktoren der landwirthschaftlichen Akademien Theil nahmen, an. die Pläne der einzelnen Akademien für die Beschickung der Wiener n entfernte dasjenige aus denselben, was eine zu starke

ertretung geben würde, ergänzte das Fehlende und füllte die Lücken aus, welche sich kund thaten. Es wird

hierdurch eine abgerundete und vollständige Veranschaulichung der Leistungen der höheren landwirthschaftlichen Lehranstalten in Preußen herbeigeführt. Auch verständigte man sich über Kollektiv⸗Ausstellungen für verschiedene Gegenstände. Schließ⸗ lich wurde bestimmt, daß jede Akademie von der nach den ge⸗ faßten Beschlüssen zu veranstaltenden Ausstellung einen speziellen Plan aufstelle und den andern zuschicke. Die Ausstellung der Akademien wird zum größten Theile der 26. Gruppe, welche den Unterricht umfaßt, angehören und ihren Platz in dem von dem Deutschen Reiche zum Ausstellungs⸗Palaste zu er⸗ bauenden Annex erhalten.

Die in der Nr. 241 des »Reichs⸗ u. Staats⸗Anzeigers« befindliche Notiz über die Ausstel lung kunstgewerblicher Gegenstände bedarf hinsichtlich der darin erwähnten Tauf⸗ geräthe folgender . ;

Die aus schlesischem Golde angefertigten Taufgeräthe Taufbecken und Kanne —, welche in der Garnisonkirche zu Potsdam, nicht in der Nikolaikirche daselbst aufbewahrt wer⸗ den, sind nach Anordnung Königs Friedrich Wilhelm III. für die Taufen in der Königlichen Familie bestimmt. Se. Kaiser⸗ liche und Königliche Hoheit der Kronprinz ist der Erste, welcher aus dem Becken getauft ward. Auf demselben sinden sich übrigens die Namen derjenigen Mitglieder der Königlichen ,, eingravirt, welche die Taufe aus ihm empfangen haben.

Heute fand wiederum eine Königliche Parforce⸗ Jagd und nach derselben Diner statt. Das Rendezvous zur Jagd war wie gewöhnlich um 1 Uhr am Jagdschloß Stern bei Potsdam.

Der Prinz Johann Radziwill, welcher den Gesandten des Deutschen Reichs im Haag, Grafen von Perponcher, ver⸗ treten hat, ist, nachdem der Gesandte die Geschäfte dort wieder

übernommen hatte, hierher zurückgekehrt.

Der Chef des Ingenieur⸗Corps und der Pioniere und General⸗Inspecteur der Festungen, General⸗Lieutenant v. Ka⸗ meke, ist gestern von seiner vor Kurzem in Begleitung des Majors und Adjutanten der General-⸗Inspektion des Ingenieur⸗ Corps und der Festungen v. d. Gröben zur Inspizirung der Küstenbefestigungen angetretenen Dienstreise hierher zurückgekehrt.

Der Oberst und Chef des Generalstabes des Garde⸗ Corps, Bronsart v. Schellendorff, ist von der General- stabs⸗üebungsreise des Garde⸗Corps, mit deren Leitung derselbe beauftragt war, und der zur Dienstleistung beim Kriegsmini⸗ sterium kommandirte Hauptmann Schering, A la suite des Garde⸗Festungs⸗Artillerie⸗Regiments, von einer Dienstreise nach Elsaß Lothringen hierher zurückgekehrt.

Der Inspecteur der 2. Festungs⸗Inspektion, Oberst Bock, hat eine Dienstreise zur Inspizirung der Festungen Thorn, Colberg, Swinemünde, Stralsund und Stettin an⸗ getreten und sich zunächst nach Thorn begeben.

Der Inspecteur der Königlich bayerischen Gewehrfabrik, Major Freiherr v. Frays, ist zur Erledigung von Dienst— geschäften auf kurze Zeit hierher kommandirt worden.

Der Fürstlich Rumänische Generalstabsoffizier, Haupt- mann Romulus Maghieru, ist zur Fortsetzung seines Kommandos zur Kriegsakademie aus Bukarest hier ein⸗ getroffen.

Ein großer Theil derjenigen Trigonometer des König— lichen Bureaux der Lan destriangulgtion, welche mit den Vermessungsarbeiten in den Provinzen Preußen und Pommern beauftragt waren, ist nach Einstellung der Feldarbeiten hierher zurückgekehrt und hat die Winterarbeiten begonnen.

Die Stadt Berlin hat vom 6. August 1870 bis 1. Januar 1872 in 496552 Wochenzahlungen 853,132 Thaler Ünter⸗ stüßungen an Familien einberufener Reservisten uns Landwehrmänner bezahlt. Die größte Zahl der zu unterstützenden Familien war am 18. März 1871: 14,682.

annover, 11. Oktober. In der heutigen 10 Sitzung des Provinzial-Landtages hatte der Stadtdirektor Rasch den Vorsttz. Berselbe kündigte eine Eingabe der Stände des Landes Hadeln über . ,, an, welche dem betreffenden Ausschuß übergeben wurde.

. a der Abg. Grumbrecht Namens des Rech= nungsausschusses Bericht. Zu der Uebersicht des Haushaltes für 1871 wurden 69 Antrag des Ausschusses die aus dem Dispositionsfonds bestrittenen Ausgaben als gerechtfertigt an- gesehen, der un ,, für 1870 Decharge ertheilt, ebenfo für 1871, und zugleich einige Nachbewilligungen und Bevorwortungen ausgesprochen. Debatten riefen die nicht hervor, .

Betreffs des Anschlusses des Jadegebietes begründete sodann der Abg. Hugenberg folgenden Antrag des ständischen Verwal⸗ tungsausschusses: .

Der , , wolle beschließen: Mit dem An schiuss des Jadegebiets an die Provinz Hannover, und zwar an den Bezirk der Landdrostei Aurich, sowie des re Aurich unter der Bedin⸗

ung sich einverstanden zu erklären, daß durch den Anschluß weder Ln provinziglständischen Verbande noch einem Wegeverbande der Provinz aus dem Neubau oder der Unterhaltung von Wegen inner-

nträge