i m e, r
s Domaͤnen⸗Verpachtung. Die unmittelbar bei der Kreisstadt Sorau belegene Domaͤne
Sorau, welche an: * und Baustellen.... ... 5/14 Hektar, ärten i nen *
ütung , ** 2 Plätzen und Unland ...
*
; Summa 730. Hektar enthält, soll nebst Brennerei, Brauerei und Ziegelei auf die 18 Jahre von Johannis 1875 bis dahin 1891 im Wege bes öffentlichen Meist. gebots anderweit verpachtet werden.
Hierzu ist ein Termin auf
Donnerstag, den 88. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, im Regierungs- Gebäude, Wilhelmsplaß Nr. 19 hierselbst, vor dem Regierüngs-⸗Rath Fischer, anberaumt.
Das Minimum des jährlichen Pachtzinses ist auf 8500 Thaler festgesett und zur Uebernahme der Pachtung ein disponibles Ver- mögen von 50,6000 Thlr. erforderlich, über dessen Besiß sich die Pacht- bewerber vor dem Termine auszuweisen haben.
Die Verpachtungs⸗Bedingungen, von denen wir auf Verlangen . Kopialien fa rif ertheilen, knnen in unserer Domänen
egistratur und bei dem jetzigen Pächter eingesehen werden.
Frankfurt a. O., den 21. September 1872.
Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten.
M. 1869 Bekanntmachung.
Die Lieferung der zur extraordinären Unterhaltung der Staats Chausseen in unserem Verwaltungs⸗Bezirke im Jahre 1873 erforder- lichen Steine soll ganz oder getheilt, im Wege der öffentlichen Sub— mission, vergeben werden.
Der Bedarf kann auf
nn, . Chaussirungs Steine — zum Zerkleinern
estimmt — 16, O GG Quadratmeter rechteckig bearbeitete Pflastersteine aus märkischem Granit oder aus einem Gestein von gleicher Textur und Festigkeit, und 7200 Quadratmeter rechteckig bearbeitete Bruchsteine, angenommen werden.
Die Lieferungs⸗Bedingungen liegen in unserer Registratur zur Einsicht aus. Nach denselben wird der Einreichung der Submissionen bis zum 2p. d. M. entgegen gesehen. Von den Lieferungs⸗Bedin gungen werden auf portofrei eingehende Anträge, Abschriften gegen Zahlung der gewohnlichen Kopiallen, übersandt werden. (a 502/10)
Berlin, den 11. Oktober 1872.
Koͤnigliche MinisterialBau-⸗Kommission.
In Vertretung: Kühlenthal. Zeidler.
laoig Submi ssion.
Die Lieferung der nachbenannten Feld⸗Equipage⸗Gegenstände, franco hier, ist an den Mindestfordernden zu überlassen und sind Offerten bis zum 24. d. Mts., Morgens 8 Uhr, einzureichen:
Lieferungstermin innerhalb drei Wochen.
13 Paar Stangenkummetgeschirre mit Kammkissen zu 4spännigen Geschierzügen; 13 Paar Vorderkummetgeschirre mit Kammkiffen, 32 Halftern, 382 Halfterketten, 9 Trensengebisse mit Zügeln für Hand
pferde 36 dergleichen für Sattelpferde, 45 Kandgren, 45 Hauptgestelle mit Zügeln, 35 komplette ungarische Trginfahrersättel mit Packtaschen, 21 komplette ungarische Reitsättel mit Packtaschen, 8 Satteküberdecken, 13 Paar Packtaschen, 32 große Woylachs, 32 Deckengurte, 7 Kreuz- leinen, 24 Lederpeitschen, 1 Trainpeitsche, 5 große Futtersäcke, 12 kleine Futtersäcke, JI Wagenwinde, 123 Futterbeutel, 56 Hufeisentaschen, 24 Beinleder 13 Wagenbeile, 6 Schippen, 6 Kreuzhacken. 1 Schrau⸗ benschlüssel 3 lange Zugketten, 8 Spannnägel und 63 Wassertrensen.
Alt⸗Damm, den 15. Oktober 1872.
Die Materialien⸗Verwaltungskommission des Pommerschen Train⸗Bataillons Nr. 2.
30l6]
Hannoversche Staats-Eisenbahn.
Dle auf den Bahnhöfen zu Hannover, Göttingen, Bremen und Geestemünde lagernden alten Werkstatts⸗Materialien, als: ca. 39000 Kilogr. alte Eisenblech- Abfälle, O00 * Schmiedeeisen· Gußeisen . * Drehspäne, verbranntes Gußeisen, Gußfederstahl ⸗ Abfälle, Feder stahl * alte eiserne Siedershxen, Radreifen von Kö ö Vudbelstahl, altes , ., x töhren⸗ * Stehbolzen ˖ » Gußmessing, Blech und Siederohr ⸗Messing,
Zink, Gußstahl- Abfälle J. und II. Sorte, Gummi · Abfälle ohne Hanfeinlage, ö . — und Eisen drahtspiralen, Stück alte Dampfpumpen, * Speisepumpen, 15000 Kilogr. 7 Stück alte eiserne Triebachsen mit schmiede⸗ eisernen Speichenrädern ohne Bandagen, 9000 9 Stück alte eiserne Triebachsen mit Guß⸗ 26 000 *
. X X e, , e, , , r r ? . , .
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X.
stahl· Scheibenrädern 2c,
36 Stück alte eiserne Wagenachsen mit schmiedeeisernen Scheibenrädern und Puddel- stahl Bandagen,
46 Paar alte schmiedeeiserne Wagenscheiben ˖
räder, theils mit, theils ohne Bandagen, aar alte schmiedeeiserne Wagenspeichen⸗ raͤder mit Puddelstahl⸗ Bandagen,
4 Paar alte schmiedeeiserne Tenderräder ohne
. andagen,
h 5 Stück ausrangirte 4rdr. offene Güterwagen, sollen im Wege der öffentlichen Submission verkauft werden. Termin hierzu ist auf ; Montag, den 2s. Oktober er., Vormittags 10 Uhr, im Bureau des Unterzeichneten anberaumt, bis zu welchem Tage die Offerten portofrei und versiegelt mit der Aufschrlft:
„Offerte auf Ankauf von Material-Ab⸗
gaͤngen “ versehen, an den Unterzeichneten einzureichen sind.
ie Bedingungen i, in meinem Bureau, sowie auf den Stafionen Hannover, Minden, Osnabrück, Lehrte, Bremen, Har⸗ burg, Uelzen, Göttingen, Cassel und Wunstorf zur Einsicht aus und werden auch auf portofreie an mich zu richtende Schreiben gegen Er—⸗ stattung von 5 Sgr. mitgetheilt.
Hannover, den 14 Oktober 1872. Der Königliche Ober⸗Maschinenmeister. K chäff er.
14
&
* 23/000 * 20000 * 38 v 16600 *
8
NReichs-Eisemhalnmem
⸗ herrührend sollen im Wege der öffentlichen Submission verkauft . ;
mittenten ausgelegt. Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift:
Straßburg, den 12. Oktober 1872.
8 —
j KElsass - Lothringen.
Die auf den Reichs -Eisenbahnen disponiblen alten Schienen und sonstigen alten Materialien, nämlich: ca. 1,2399, 90 Kilogramm alte Schienen über 4.0 Meter Länge, zu Juterimsbahnen noch brauchbar, ca. Ad0, GGG Kilogramm alte Schienen unter A, Meter Länge, refp. Schienen stücke, ca. 4, O40, OHG Kilogramm altes , von Seren 3 ; krahnen 2c. herrührend, ca. 160, 9c Kilogramm altes Schmiedeeisen, von Laschen, Nägeln, Weichen, Drehscheiben 2c.
len, eichen, Drehscheiben, Wasser⸗
Die hierguf hezüglichen Bedingungen nebst Nachweisung der zum Verkauf gestellten alten Materialien und deren Lagerorte sind portofreie an unsere Drucksachen⸗Verwaltung hierselbst zu richtende Schreiben gigen Erstattung der Kosten zu beziehen. J iet an
Auch sind die gu. Bedingungen in den tationsbureaus zu Barr, Bitsch, Bollweiler, Colmar, Diedenhofen, Hagenau, Luxemburg, Metz, Mülhausen, Saarburg, Saargemünd, Schlettstadt, Straßburg und Weißenburg zur Einsicht der Sub.
„Offerte auf Ankauf alter Schienen und Eisentheile“ bis zu dem am Montag, den 4. November d. J., Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäftslokale auf hiesigem Bahnhofe anstehenden Termin, in welchem dieselben in Gegenwart der efwa erschienenen Submittenten eröffnet werden, portofrei an uns einzusenden.
Str. 39X)
Kaiserliche General-Direktion der Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen.
I246. Bekanntmachung.
Die Lieferung von leinenen, resp. baumwollenen Wäsche⸗Gegen. ständen für den Garnison⸗ und Lazareth⸗Haushalt unseres Bereichs pro 1873, bestehend in:
10 feinen Handtüchern, 1488 , ,. leinenen oder baumwollenen Bettdecken ezügen, 1754 biaubunten, leinenen oder baumwollenen Kopfpolster⸗ bezügen und ; 18 Leibmatratzenhülsen, soll im Wege der Submission unter den in unserer Registratur, Gen thinerstraße 2. 2 Treppen, sowie in dem Geschäftszimmer der König lichen Lazareth⸗Kommission zu Spandau einzusehenden Bedingungen und nach den bei dieser Kommission ausgelegten Normalproben in Entreprise gegeben werden. Die bis zum 21. Oktober er., früh, portofrei an uns
einzusendenden, auf der Adresse mit ,, Submission auf Lieferung der Kasernen- und Lazareth-Waͤsche— Gegenstaͤnde ll zu bezeichnenden Offerten werden am 216. Ok⸗
tober er,, Vormittags A4 Uhr, in unserem Büreau, 3. Abthei⸗ lung, in Gegenwart der etwa persönlich erscheinenden Submittenten eröffnet werden.
Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß Lieferungs Offerten, welche mit Bezug auf besondere von den resp. Unternehmern vor—= eech . oder mit Vorbehalt abgegeben werden, unberücksich⸗ igt bleiben.
Berlin, den 8. Oktober 1872.
Königliche Intendantur 3. Armee⸗Corps.
, 2 2 2 Bergifch⸗Märkische Ei senbahn.
Die Lieferung folgender Betriebs-Materialien für das Jahr 1873 soll im Wege der Submission verdungen werden, nämlich: Batteriegläser Bindfaden, Bittersalz, Buchensplitterholz, Carbol⸗ säure, Carbolsäurepulver, Dochtband, Dochtgarn, Dochte, Frucht ⸗ gummi in Paqueten verpackt, Gummi arabicum Hanf, Kreide in Stücken, Kupfervitriol, LZiederung Maschinenöl, Petroleum, Plomben, Vutzheede, Pußtztücher⸗ Putzwolle, Neiserbesen, Roggenmehl, Rüböͤl, Delseife Stangenseise, Harzseife, Schanzen, Schwefelsäure, Soda, Stearinlichte, Talg, Terpentinsl 11 Thoncylinder und Zink. Die Lieferungsbedingungen mit Angabe der Bedarfs-Äuantitäten liegen bei unserer Central⸗Materiglien Verwaltung hierselbst, den Be= triebs Materialien. Magazinen zu Cassel und Obercassel bei Düsseldorf / so= wie in den Bureaus der Stations ⸗Vorsteher zu Hagen, Dortmund, Altena, Altenhundem, Siegen, Arnsberg, Erefeld, Aachen, Deutz und Mühl heim a. d. Ruhr zur Einsicht offen, auch können Abschrfsften derselben gegen Erstattung der Kopiglien an den genannten Stellen bezogen werden. Die Offerten, welche sich beliebig auf einzelne oder mehrere Artifel zusammen beziehen konnen, sind versiegelt und portofrei mit der Aufschrift
Offerte auf Lieferung von Betriebs⸗Materialien versehen, bis zum 29. Oltober Abends an uns einzureichen und wird
die n, derselben am 31. ejd., Vormittags 10 Uhr, in Gegen- ah . erschienenen Submittenten in unserem Central⸗Bureau attfinden.
Elberfeld, den 5. Oktober 1872.
Königliche Eisenbahn-Direktion.
Verschiedene Bekanntmachungen.
I. 1350 Bekanntmachung.
Die Lehrerstelle in Hackenwalde, unweit Gollnow, ist vakant.
Das Gehalt beträgt neben freier Wohnung, freiem Holz und Torf, sowie 3 Morgen Acker, 150 Thaler.
Bewerber wollen sich schleunigst unter Einreichung ihrer Zeug- nisse bei uns melden.
Gollnow, den 12. Oktober 1872.
Der zwa istrat.
* 3 8e
Betriebs Einnahmen pro Monat September 1872. Rhein⸗Nahe-⸗Eisenbahn. für für Extra⸗ . Personen. Güter. ordingir. Summa. bis ult. 1871 im Septbr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. definitiv 621674 67366 5545 135585 1,189 710 1872 im Septbr. provisorisch M900 76665 5 877 123/442 933/674 Mithin pro 1872 w. 21774 m. 9299 m. 332 w. 12,143 w. B6 036 Saarbrücken, den 11. Oktober 1872. Königliche Eisenbahn ; Direktion.
Schlesisch⸗Rheinischer Eisenbahn⸗Verband. Vom 1. Oktober cr. ab ist an Stelle der seit dem I5. Oktober 1876 gültig gewesenen zweiten Auflage des Tarifs für den Güterverkehr im Schlesisch-Rhei⸗ z nischen Eisenbahnverbande vom 1. Januar 1869 eine 2 „dritte Auflage dieses Tarifs in Kraft getreten. — Der Verband umfaßt den Verkehr zwischen verschiedenen Stationen der Cöln Mindener, Hannoverschen, Bergisch⸗Märkischen,. Westfälischen, Braunschweigischen, Niederländischen , und Niederländischen Staatsbahn einerseits und Stationen der diesseitigen, Berlin. Görlitzer, Breslau ⸗Schweidnitz / Freiburger, Oberschlesischen und Rechte⸗Oder ⸗ Ufer Eisenbahn via Berlin andererseits.
Exemplare des Tarifs sind bei unseren Verbandstationen zum
Preise von 1 Thlr. 8 Sgr. pro Stück käuflich zu haben.
Berlin, den 5. Oktober 1872. Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
M. 1346]
Grfurt, den 14. Oktober 1872.
Der Mufsichtsrath des Thüringer Bankvereins.
H ROdziäina.
Durch einstimmigen Beschluß des Aufsichtsraths des Thuͤringer Bankvereins ist die uͤber das Vorstandsmitglied Herrn Wilhelm Moos hierselbst von dem fruͤheren Aufsichts— rath am 22. Juni er. ausgesprochene Suspensihn wieder aufgehoben und tritt Herr Moos mit dem heutigen Tage in seine Funktionen als erstes ern
Smitglied wieder ein.
à 463 10
M. 1345
Cassenbeostand
Wechselbestände
Effekten nach §. 40 des Statuts Unkiündbare Hypotheken-Darlehne Kündbare Hypotheken-Darlehne
Darlehne an Kommunen und Korporationen Lombard-Darlehne
Grundstück -Gonto
Diverse Debitoren
Lingezahltes Aktien-Kapital Unkündbare , . Pfandbriefe Creditoren im Gto.-Corrent Verschiedene Passiva
KBreslam, den 30. September 1872.
Harrcetz Ki.
Schlesische HKeocdlen-Credlit-Acticn-HKBanmke.
Status vom 30. September 1872. A Ctiva.
Tr. 165,535.
.
Tpi. Dod 377
TBIr. 1 o, . gz69 os. 2155465. ,
*. z
iir. id sr. X.
184]
Pie HDirelstion.
Milch.
abgelehnt * x unerledigt
Beantragt sind an Hypotheken-Darlehnen excl. der sofort zurückgewiesenen Thlr. 6,532,700. — —. Davon sind bewilligt Thlr. 3, 895.210 9 1213, 810 1,423, 680
B. 810)
TRnsr. 5s. 7c.
Dentscher Neichs⸗Anzeiger
und
öniglich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
s
P für das Pierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile Sgr.
. . ; * 7 R — — —— Das Abonnement beträgt 4 Thlr. 7 Sgr. 6 Pfg. 2
—
Alle Host-Anstalten des An und Auslandes
nehmen GBGestellung an,
sür Gerlin die Expedition: Zietenplatz Nr. 3.
n 24G.
Berlin, Donnerstag,
den 17. Oktober, Abends.
1872.
w
en.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem General der Infanterie von Manstein, komman⸗ direnden General des 1IL. Armee ⸗ Corps, das Großkreuz des Rothen Adler⸗Ordens mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlaubniß zur Anlegung der denselben verliehenen nichtpreußischen Ordensdekoratlonen zu ertheilen, und zwar: des Kaiserlich russischen St. Alezander⸗Newsky-Ordens: dem General -⸗Lieutenant von Budritzki, Commandeur der 2. Garde⸗Infanterie⸗ Division; des Kaiserlich russischen Weißen Adler⸗ Ordens mit Schwertern: dem General-Lieutenant Grafen von der Goltz, Commandeur der Garde⸗Kavallerie⸗Division; des Kaiserlich russischen St. Wladimir⸗Ordens dritter Klasse mit Schwertern: dem QObersten von Krosigk, Commandeur der J. Garde · Ravallerie⸗ Brigade; des Kaiserlich russischen St. Annen ⸗ Ordens erster Klasse mit Schwertern: dem General⸗Lieutenant . von Branden⸗ burg, Commandeur der 3. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade, des⸗ selben Ordens zweiter Klasse: dem Obersten von Hym⸗ men, Commandeur des Garde- Husaren Regiments, des Großkreuzes des Kaiserlich österreichischen Leopold⸗ Ordens: dem General ⸗ Lieutenant Grafen von der Goltz, Commandeur der Garde⸗KavallerieDivision; des Comman⸗ deurkreuzes desselben Ordens: dem Obersten von Krosigk, Commandeur der 1. Garde ⸗Kavallerie⸗Brigade, und dem Obersten von Hymmen, Commandeur des Garde⸗Husaren⸗Regiments,; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Major von Saldern ⸗Ahlimb vom Generalstabe der Garde⸗Kavallerie⸗ Division und dem Major von Weiher vom Generalstabe der 2. Garde ⸗Infanterie Division; des Kaiserlich öster⸗ reichischen Ordens der Eisernen Krone erster , dem General ⸗Lieutenant von Budritzki, Commandeur der 2. Garde⸗Infanterie · Division, und dem General -⸗Lieutenant Grafen von Brandenburg, Commandeur der 3. Garde— Kavallerie⸗Brigade; des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich bayerischen Militär⸗Verdien st⸗-Qrdens: dem Major Kutscher vom Pommerschen Husaren⸗Regiment (GBlüchersche Husaren) Nr. 5; des Königlich sächsischen Erinnerungskreuzes für das Jahr 187971; dem Lazareth⸗Inspektor Baerwalde in Gera; des Comman⸗ deurkreuüzes zweiter Klasse mit Eichenlaub des Groß— , . badischen Ordens vom Zähringer Löwen: em eines vortragenden Rathes beim Kriegs ⸗Ministerium beauf— ö des Commandeurkreuzes zweiter Klasse des—⸗ selben Ordens: dem Major a. D. von Blücher, att mit den Geschäften eines vortragenden Rathes heim Kriegs⸗Ministerium beauftragt; des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Srdens: dem Inten— dantur⸗ Sekretär und Rechnungs⸗-Rath Kappes von der Intendantur des XIV. Armee ⸗ Corps; der Großherzoglich badischen kleinen goldenen Verdien st⸗Medaille: den Intendantur⸗Sekretariats-Assistenten Rohrhurst von der In⸗ kendantur des XIV. Armeec⸗Corps und Plesch von der Inten- dantur der 28. Division; des Großherzoglich hessischen Militär⸗Sanitäts Kreuzes: dem vormaligen Feld⸗ Apotheker Kempke vom 1. Hessischen Feld-Lazareth des XI. Armee ⸗ Corps; des Großherzoglich mecklenburg⸗ schwerinschen Militär Verdienstkreuzes zweiter Klasse: dem Seconde Lieutenant von Bornstedt vom 2. Niederschlesischen Infanterie Regiment Nr. 7; der Fürst= lich schwarzburgischen Ehrenmedaille in Silber für Verdienst im Kriege: dem Kapellmeister Müller vom 3. Hessischen Infanterie⸗Kegiment Nr. 83.
Deutsches Reich.
, völligen militärischen Freizügigkeit zwischen dem Königreich Bayern einer- und den übrigen Bundesstaaten andrerseits.
Nachdem für das rn , Bayern die definitiven Aus= führungsbestimmungen zu dem Reichsgesetz vom 24 Novem- ber pr über die Einführung des Norddeutschen Bundesgesetzes, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienst vom 9. Novem— ber 1867, ergangen sind, findet nunmehr auch auf das Ver⸗ hältniß zwischen dem Königreich Bayern einer, und den übri= gen Bundesstaaten andrerseits der S. I7 letztberegten Gesetzes, welcher lautet: J
„Jeder Norddeutsche wird in demjenigen Bundesstaate zur Erfüllung seiner Militärpflicht herangezogen, in welchem er zur Zeit des Eintritts in das milikärpflichtige Alter seinen Wohnsitz hat, oder in welchen er vor erfolgter endgültiger Ent⸗ scheidung Über seine aktive Dienstpflicht verzieht.
Den Freiwilligen (F§. 19 und 11) steht die Wahl des Truppentheils, bei? welchem sie ihrer attiven Dienstpflicht ge— nügen wollen, innerhalb des Bundes frei. .
Reserve⸗ und Landwehrmannschaften treten beim Verziehen von einem Staat in den andern zur Reserve, bezw. Landwehr des letzteren über. in vollem Umfange Anwendung.
Hierbei ist indeß Nachstehendes zu beachten:
ajor a. D. von Kirchbach, bisher mit den Geschäften
I) Zum n ,, des Jahres 1873 sind als laufender gahr eng die zwischen dem 1. Juli 1857 und dem 31. Dezem— ber 1853 geborenen Wehr⸗ bezw. Militärpflichtigen bayerischer Staatsangehörigkeit heranzuziehen.
2) Diejenigen Wehrpflichtigen, welche sich darüber auswei⸗ sen, daß sie nach der früheren bayerischen Wehrgesetzgebung von der Militärpflicht definitiv befreit worden sind, bleiben auch ferner von Ableistung derselben entbunden.
Die einzelnen bayerischen Wehr⸗ bezw. Militärpflichtigen auf Zeit ertheilten Zurückstellungen vom Dienst bleiben in Geltung, im Uebrigen kommen jedoch auf diejenigen, über deren Militärpflicht bis zum 1. Oktober er. noch nicht definitiv entschieden ist, die Bestimmungen der Militär⸗Ersatzinstruktion vom 26. März 1868 uneingeschränkt zur Anwendung.
3) Bezüglich der auf Grund des früheren bayerischen Wehr- e, , . der Ersatzmannschaft 1. resp. 2. Klasse zu⸗ getheilten Individuen, sowie in Betreff nachträglicher Loosung bayerischer Wehrpflichtiger, behält es bei den in Passus 4 und 5 , Uebergangsbestimmungen vom 21. Februar ꝛc. (Armee⸗ , Nr. 5) getroffenen Festsetzungen sein Be— wenden.
4) Auf Grund von Zeugnissen bayerischer Lehranstalten über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilli⸗ gen Militärdienst können Bexechtigungsscheine für diesen Dienst unter der aus §. 149 der Militär ⸗ErsatzInstruktion sich ergeben⸗ den allgemeinen . auch von Prüfungs⸗Kommis⸗ ionen außerhalb Bayerns ertheilt werden, sofern die aus— elende Anstalt entweder durch eine Publikation im Reichs— Gesetzblatte altz eine nach §. 154 3 a4. a. O. anerkannnte Lehr⸗ anstäaͤlt bezeichnet, oder durch besondere Anordnung des mit⸗ unterzeichneten Reichskanzlers auf Grund des §. 154 4. ebenda für berechtigt erklärt ist.
Berlin, den 8. Oktober 1872.
Der Reichs⸗Kanzler.
In Vertretung: Delbrück.
Der Kriegs -⸗Minister. Graf v. Roon.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal -⸗Angelegenheiten beschäftigten Konsistorial⸗Rath und Professor Dr. Hübler zum Geheimen Regierungs-Rath und vortragenden Rath in dem gedachten Ministerium zu ernennen; .
Dem seitherigen Konsistorial-Rath Kühlenthal bei seiner Ernennung zum Vorsteher der Ministeriai⸗, Militär- und Bau⸗ Kommission in Berlin den Charakter als Geheimer Regie⸗ rungs ⸗Rath beizulegen; .
Den mit der Funktion eines Abtheilungs-Dirigenten an das Kreisgericht in Birnbaum 6 Kreisrichter Hart⸗ mann in Ostrowo zum Kreisgerichts⸗Rath zu ernennen; sowie
Dem Staatsanwalts ⸗Gehülfen Baumgard in Cassel den Charakter als Staatsanwalt zu verleihen.
Kriegs⸗Ministerium.
Verfügung vom 10. Oktober 1872 — betreffend Benen—⸗ nung und Bekleidungs-Abzeichen der Garde⸗Landwehr— Bataillone.
Se. Majestät der Kaiser und König haben, im Anschluß an die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 1. März é. die ander⸗ weite Organisation der Garde⸗Landwehr betreffend, zu befehlen geruht, daß die Garde⸗Landwehr⸗Bataillone die Bezeichnung: J. und 2. Bataillon 1. resp. 2. z. Garde ˖ Landwehr. (Garde⸗ Grenadier⸗ resp. Garde Füsilier⸗Landwehr) Regiments führen und im Interesse der Auffrischung der Bestände, unter An⸗ legung der Landwehr⸗Kopfbedeckung und Fortfall der Namens; züge auf den Schulterklappen,- mit den korrespondirenden Garde⸗Infanterie⸗Regimentern gleiche Bekleidung tragen sollen. Hinsichtlich des n, haben Allerhöchstdieselben bestimmt, daß das J. Bataillon jedes Regiments weißes das 2. schwarzes erhalten soll, mit alleiniger Ausnahme des Garde⸗Füsilier Landwehr ⸗Regiments, welches durchweg mit schwarzem Leder⸗
ug auszurüsten ist. . ger, e, tet hierdurch mit dem Bemerken zur Kennt- niß der Armee gebracht, daß demgemäß sich die Festsetzungen im Passus 4 und 5 der diesseitigen Ausführungs- Bestimmun⸗ gen vom 16. Juli 0. Armee Verordnungsblatt Nr. 19 — modifiziren und die irren, der Infanterie danach fortan den Titel:
6 des 1. resp. 2. Garde⸗Landwehr⸗(Garde⸗
Grenadier⸗ resp. Füsilier⸗Landwehr⸗) Regiments zu führen, sowie die Uniform des betreffenden Garde- Land= wehr-Kegiments anzulegen haben,
Berlin, den 10. Ottober 1872.
Kriegs⸗Ministerium. Graf v. Roon.
Justiz⸗Ministerium.
Der Kreisrichter Schober in Katscher ist zum Rechts- anwalt bei dem Kreisgericht zu Rosenberg O. 6. und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu atibor mit Anweisung seines Wohnsitzes in Rosenberg ernannt worden. Der Advokat Dr. jur. Diehl in Frankfurt a. M. ist zu⸗
gleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts aselbst mit Belassung seines Wohnsitzes in Frankfurt a. M. ernannt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-⸗Angelegenheiten.
Bei der Realschule in Düsseldorf ist die Beförderung der Lehrer Mieck und Viehoff zu Oberlehrern genehmigt worden.
Dem ordentlichen Lehrer Dr. Schnorbusch und dem geistlichen Lehrer Halbeisen am Gymnasium in Münster ist das Prädikat »Oberlehrer« beigelegt worden.
Finanz⸗Ministe rium.
Der Kataster⸗-Controleur Wallney zu Vreden ist zum Steuer⸗Inspektor ernannt worden.
— ——
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 17. Oktober. Beide Kaiserliche Majestäten empfingen in Baden den Besuch Sr. Hoheit des Prinzen Herrmann von Sachsen⸗Weimar. Se. Magjestät der Kaiser und König reisen heute Abend von Baden ab; Ihre Majestät die Kaiserin-König in ist aus Gesundheits- Tücksichten verhindert, jetzt Se. Majestät den Kaiser und König nach Berlin zu begleiten.
— Nachdem wegen des Trauerfalles in der Königlich en Familie bereits die zur Feier des Höchsten Geburtsfestes Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kron⸗ prinzen am 18. d. M. beabsichtigt gewesene Festlichkeit voll⸗ ständig aufgegeben worden ist, hat Se. Kaiserliche und König- liche Hoheit der Kronprinz auch noch ferner bestimmt, keinerlei Gratulationen an jenem Tage annehmen zu wollen.
— In Betreff der in der vorgestrigen Nummer des Reichs ünd Staats ⸗Anzeigers« befindlichen Mittheilung über die Reise Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen nach Lehnin ist berichtigend zu bemerken, daß Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit von Höchstdessen beiden ältesten Söhnen, den Prinzen Friedrich Wilhelm und Heinrich, begleitet war.
— Nach der letzten Notiz über die Ausprägung der Reichs-Goldmünzen waren bis zum 28. September d. J. in den Münzstätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 279,464,630 Mark und in Zehnmarkstücken 31517, 289 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 29. September bis 5. Oktober sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in Berlin 5,603,500 Mark, in Hannover 1 461,860 Mark, in Frank⸗ furt a. M. 1.546649 Mart, in München 792,440 Mark und in Stuttgart 770860 Mark; ferner in Zehnmarkstücken: in Frankfurt a. M. 540,930 Mark und in Stuttgart 44,150 Mark.
Die Gesammt⸗Ausprägung stellt sich daher bis 5. Okts- ber auf 321,5742,280 Mark, wovon 289,639,920 Mark in Zwanzigmarkstücken und 32, 102,360 Mark in Zehnmarkstücken
estehen.
— Zur Vermeidung entstandener Zweifel, wie die in Beilage 24 pos. 13, Beilage 32 pos. 34 und Beilage 39 pos. 30 und 32 der Instruktion über das Sanität swesen der Armee im Felde gedachten Nationalflaggen beschaffen sein sollen, hat das Kriegs-Ministerium es mit Rücksicht auf die bestehenden Konventionen für angezeigt erachtet, daß die Ver bindezelte, Krankenzelte und Feldlazareth⸗ Gebäude bei den Kö— niglich bayerischen, württembergischen und sächsischen Armee⸗ Corps, sowie bei der Großherzoglich hessischen Division Flaggen mit den entsprechenden Landesfarben führen, bei den preußi⸗ schen Armee ⸗- Corps dagegen, nebst den dazu gehörigen Groß herzoglich badischen, oldenburgischen und allen übrigem Kon- tingenten, für welche besondere Feldlazarethe nicht aufgestellt werden, die preußischen Nationalfarben für die qu. Flaggen beibehalten werden.
— Zum allgemeinen Anhalt hei der Vollstreckung von Militär-⸗Arrestrafen hat der Kriegs-Minister — unter Voraussetzung genügender Bekleidung der Arrestaten S bestimmt, daß auf die Erhaltung einer möglichst konstanten Temperatur von 4 14 Grad Réaumur in den belegten Arrestzellen hinzu⸗ wirken ist. Im Uebrigen ist zu einer ausreichenden nächtlichen Erwärmung auch für die im mittlern und strengen Arrest be⸗ sindlichen Soldaten die Verabreichung je einer wollenen Decke
für statthaft erklärt worden.
— Zur Hebung mehrfach entstandener Zweifel bezüglich der Zugehörigkeit der einzelnen Maxine⸗Offiziere zu den beiden Stationen hat der Chef der Admiralität Folgendes be⸗
immt: st Für die Offiziere ꝛc. der Ostseestation bildet Kiel, für die der Rorseestation Wilhelmshaven den Garnisonort. Offiziere 4, welche zur Zeit nicht an ihrem Garnisonorte ihren dienstlichen Aufenthalt haben, gelten erst dann als dorthin versetzt, wenn sie Behufs dauernden Verbleibens nach demselben zurückgekehrt
nd. Erfolgt die Kommandirung eines Offiziers nach einem
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